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Natur am Wegesrand

Entwicklung und Anwendung eines modularen Biodiversitäts-Toolkits für den Weinbau in Deutschland, Teilvorhaben: Agrarökologische und sozioökonomische Begleitforschung

Bestäuberstrategie

Städte gewinnen als Lebensraum für Insekten und Bestäuber immer mehr an Bedeutung. Infolge der Intensivierung der Landwirtschaft, des Einsatzes schädigender Pflanzenschutzmittel und zunehmender Bodenversiegelung haben sich die Lebensbedingungen für Bienen und andere Bestäuber in ländlichen Gebieten dramatisch verschlechtert. Insbesondere die Wildbienen sind stark gefährdet. Aber auch die Honigbienen sind gestresst. In Deutschland sind circa 590 Wildbienenarten bekannt. Ungefähr die Hälfte der Arten kommen in Berlin vor. Somit ist Berlin ein Hotspot der Wildbienenvielfalt. Aber auch in Berlin ist nahezu jede zweite Wildbienenart im Bestand gefährdet. Eine zentrale Rolle für Biodiversität und Ernährung nehmen die Bestäuber ein. Berlin hat 2018 eine Strategie für Bienen und Bestäuber – die sogenannte Bestäuberstrategie – erarbeitet. Übergeordnete Ziele sind die Förderung von Honigbienen und Qualifizierung der Imkerei in der Stadt, die Förderung von Wildbienen und anderen Bestäubern und die Zusammenarbeit der relevanten Stakeholder. Dies schließt ein, die Lebensbedingungen der Arten in ihren (potenziellen) Lebensräumen zu verbessern sowie eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Die „Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern in Berlin“ wurde am 17. Mai 2018 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Erarbeitung der Strategie erfolgte durch vier Bausteine: eine umfassende und berlinspezifische Analyse der Situation der Wild- und Honigbienen, Gespräche mit relevanten Akteuren, die Fachtagung „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ mit Vorträgen über die aktuelle Situation sowie zu internationalen und nationalen Beispielen, welche Strategien andere Städte verfolgen, um die biologische Vielfalt zu stärken, die Identifizierung von Handlungsfeldern und Konzeptionierung von Maßnahmen. An ihrer Umsetzung wird intensiv gearbeitet. Die Lebensbedingungen einzelner Arten zu verbessern, setzt entsprechende Kenntnisse, Interesse und Engagement voraus. Berlinweit wurden im Projekt „Berlin blüht auf“ und werden im Nachfolgeprojekt „Berlin wird bunt“ systematisch Blühflächen angelegt und Kooperationen mit Flächeneigentümern abgeschlossen, womit durchgängig während der Vegetationsperiode Nahrung für Bestäuber bereitsteht. Auf den Berliner Raum angepasste Listen für die standortgerechte Pflanzenauswahl helfen dabei. Wenn es ein vielfältiges Nahrungsangebot gibt, ist auch für Wildbienen und Honigbienen gleichermaßen etwas dabei. Die gegenseitige Einflussnahme oder auch Konkurrenz zwischen ihnen untersuchte ein Forschungsprojekt der Technischen Universität Berlin. Zu den Publikationen

CO₂-neutrale Verwaltung

Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln, 2021) lässt dabei Berlins Senats- und Bezirksverwaltungen eine wichtige Rolle zukommen: Als Vorbild vorangehen und eine energieeffiziente, emissionsarme und umweltfreundliche Verwaltung gestalten. Hierbei kommt es nicht nur auf strukturelle Maßnahmen an, sondern auf die Unterstützung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Mit Hilfe der Beteiligung von Verwaltungsbeschäftigten entstand unter Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Jahresbeginn 2019 der Maßnahmenplan „CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin“. Das ambitionierte Ziel ist es, alle Verwaltungen des Landes Berlin bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Dafür bietet der Maßnahmenplan Ideen und Anregungen, CO 2 -Minderungsmaßnahmen in folgenden Wirkbereichen umzusetzen: Organisation und Kommunikation Mobilität Energieverbrauch im Gebäude Beschaffung und Ressourcenverbrauch Hierbei kommt es auf die Optimierung technischer Voraussetzungen in den Verwaltungsgebäuden ebenso an, wie auf die Motivation und Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung umzusetzen. Viele gute Beispiele zeigen schon jetzt, dass Berlin auf einem guten Weg in Richtung klima-neutrale Verwaltung ist. Zum Beispiel mit deutschlandweit vorbildlichen Regeln für die umweltfreundliche Beschaffung, Projekten zum Energiesparen am Arbeitsplatz oder Maßnahmen zur Förderung klimaschonender Mobilität am und zum Arbeitsplatz. Die Umsetzung des Maßnahmenplans ist gestartet und zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner tragen dazu bei, die Ziele der CO 2 -neutralen Verwaltungen in ihren Häusern zu organisieren und umzusetzen. Entsprechend § 8 des EWG Bln ist in 2024 ein Fünfjahresbericht zum Umsetzungsstand des Prozesses CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin angefertigt und am 29.10.2024 durch den Senat beschlossen worden. Der Bericht zeigt exemplarische Fortschritte in allen Senats- und Bezirksverwaltungen auf und enthält eine Einzelauflistung der Maßnahmenumsetzung je Verwaltung.

Chemikaliensicherheit Allgemeines zum Begriff der "Chemikaliensicherheit" Behördenstruktur in Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU) ​​​​​​​Landesverwaltungsamt (LVwA) Landkreise (LK) und kreisfreie Städte Landesamt für Umweltschutz (LAU)

In der modernen Industriegesellschaft umgeben uns Chemikalien in allen Bereichen des täglichen Lebens. Mehr als 100.000 Chemikalien werden weltweit vermarktet , die wiederum in einer unübersehbaren Zahl von Produkten und Erzeugnissen verarbeitet werden. Ziel der Chemikaliensicherheit ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien. Der Begriff bezeichnet die nationalen und internationalen Bemühungen, durch Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Übereinkommen etc.) dieses Ziel zu erreichen. Detaillierte Fachkenntnisse über die einzelnen chemischen Stoffe, deren Wirkungsweisen und Gefahren bilden die Basis für eine effektive Gesetzgebung und wirksame Kontrollen. > Webseite des MWU Die oberste Chemikaliensicherheits- und Fachaufsichtsbehörde für den Vollzug des Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrechts mit Ausnahme des Arbeitsschutzes ist in Sachsen-Anhalt das MWU. Das Ministerium initiiert und begleitet Rechtssetzungsverfahren und übt die Fachaufsicht über die Behörden in seinem Geschäftsbereich aus. Das MWU ist unmittelbar zuständig für die Überwachung der Guten Laborpraxis. > Webseite des LVwA Das Landesverwaltungsamt ist in Sachsen-Anhalt die obere Chemikaliensicherheitsbehörde. Dem LVwA obliegt der Vollzug des Chemikaliengesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes, der daraufhin erlassenen Rechtsverordnungen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der EG und EU bei den Herstellern, Importeuren sowie im Groß- und Fachhandel. Das LVwA übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus. > Webseite der kreisfreien Städte und Landkreise ( Landesportal ) Den Landkreisen und kreisfreien Städten als unteren Chemikaliensicherheitsbehörden obliegt die Überwachung und der Vollzug von chemikalienrechtlichen Regelungen, insbesondere die Marktüberwachung im Bereich des Einzelhandels und Verbrauchers. > Webseite des LAU Das LAU als Fachbehörde des MWU wertet bedarfsbezogen das aktuelle Fachwissen aus, ist verantwortlich für konzeptionelle Arbeiten wie die Erstellung von Handbüchern, Leitfäden oder die zentrale Bereitstellung von Stoffdaten als Teil des Umweltinformationssystems. Weiterhin wurde im LAU eine Auskunftsstelle als regionaler Anlaufpunkt für Unternehmen und Behörden eingerichtet. Die Auskünfte dienen der Fachinformation und sind unabhängig vom Vollzug. Eine Rechtsverbindlichkeit besteht nicht. Die Auskunftsstelle berät und gibt fachliche Unterstützung insbesondere bei der Anwendung des CLP-Systems zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen  und Gemischen, Ermittlung von Stoffinformationen, bei der Anwendung der Übergangs- und neuen Vorschriften der Biozidverordnung und des Chemikaliengesetzes, bei der Anwendung der REACH-Verordnung und den zugehörigen fachlichen Leitfäden. Eine Kontaktmöglichkeit bietet die nachfolgend, dafür eingerichtete Mailadresse: reach(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Bei überregionalen bzw. allgemein interessierenden Fragestellungen kann ein Austausch mit dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der nationalen Auskunftsstelle (BAuA) erfolgen. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt Hamburg

Im Mittelpunkt der Arbeit der Fachberatungsstellen steht die Beratung für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Beratungen werden auch für Bezugspersonen und Fachkräfte angeboten. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich, anonym und freiwillig. Neben Beratungen leisten die Fachberatungsstellen auch Präventionsarbeit sowie Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Fachberatungsstellen werden gem. §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8b und 16 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) tätig. Durch die Beratung und Begleitung durch die Fachberatungsstellen haben die Betroffenen die Möglichkeit, über die erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und die Gewalterfahrungen zu verarbeiten und so eine Stabilisierung zu erfahren. Sie bieten Unterstützung dabei Ängste und psychosomatische Beschwerden zu überwinden und dienen dem Abbau der durch sexualisierte Gewalt hervorgerufenen Entwicklungsstörungen und Verhaltensweisen. Bezugspersonen betroffener Kinder und Jugendlicher werden bei der Bewältigung von Erziehungs- und Beziehungsproblemen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen unterstützt, sodass auch diese die Kinder und Jugendlichen gut unterstützen können. Fachkräfte, Auszubildende und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich werden durch fachliche Beratung in die Lage versetzt, in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld präventiv tätig zu werden und z. B. bei Verdachtsmomenten im Einzelfall weitere Schritte zu planen und kompetente Ansprechpartnerinnen für betroffene Kinder und Jugendliche zu sein. Die Arbeit des Kinderschutzzentrums ist auf die Vorbeugung jeder familialen Gewalt – Kindesvernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexueller Gewalt gegen Kinder – sowie auf die Linderung der Folgen von dieser gerichtet. Dazu wird die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt und Mütter, Väter sowie Kinder können Kompetenzen entwickeln, mit Konflikten konstruktiv umzugehen und ohne Gewaltanwendung miteinander zu kommunizieren. Auch Personen aus dem Umfeld von Gewalt betroffenen Familien und Fachkräfte, die Kinder und ihre Familien betreuen, erhalten Beratung und Unterstützung im Kinderschutzzentrum. Zudem wird die (fachliche) Öffentlichkeit über die Hintergründe von Gewalt gegen Kinder, über Präventions- und Hilfsmöglichkeiten für Eltern und Kinder aufgeklärt. Die Arbeit findet auf Grundlage der §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8a, 8b, 16 des SGB VIII und § 4 KKG statt.

Bodenkennwerte (bundesweit) aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 - Gesamtporenvolumen in der gründigen Zone bis 1 m Tiefe (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum Gesamtporenvolumen (GPV, in mm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.

Bodenkennwerte (bundesweit) aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 - Mittleres Gesamtporenvolumen in der gründigen Zone bis 1 m Tiefe (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum mittleren Gesamtporenvolumen (GPV, in mm/dm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.

Bodenkennwerte (bundesweit) aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 - Mittleres Gesamtporenvolumen bis 3 dm Tiefe (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum mittleres Gesamtporenvolumen (GPV, in mm/dm) bis maximal 3 Dezimeter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.

WIR!: Zauber, TP5: Grubenschlammkataster, genehmigungsrechtliche Bewertung, Verwertungsstrategien, Öffentlichkeitsarbeit

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