Vor dem Hintergrund der technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen wird im vorliegenden Beitrag das aktuelle Potenzial für schwimmende Solaranlagen bzw. Floating-Photovoltaik(PV)-Anlagen in Deutschland abgeschätzt und diskutiert, welche Möglichkeiten zu dessen Ausweitung bestehen.§36 Abs.3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschränkt die Nutzung von Floating-PV-Anlagen auf künstliche oder erheblich veränderte Gewässer, auf eine maximale Bedeckung von 15% der Wasseroberfläche und einen Uferabstand von mindestens 40m. Mithilfe eines geographischen Informationssystems (GIS) wurde im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ein Potenzial für Floating-PV-Anlagen in Deutschland von 8,9 Gigawattpeak (GWp) ermittelt. Da dieses Ergebnis auf bestimmten technischen und genehmigungsrechtlichen Setzungen beruht, ist es als Richtgröße und nicht als fester Wert zu verstehen. In Hinblick auf eine Erhöhung des nutzbaren Potenzials wird diskutiert, dass die genehmigungsrechtlichen Kriterien erst verändert werden sollten, wenn mehr belastbares Wissen über die Umweltauswirkungen von Floating-PV-Anlagen vorliegt und dabei auch die Gesamtentwicklung der Solarenergie in Deutschland einbezogen wird.
Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf der Donau durchzuführen. Es sollte eine Wasserspiegelfixierung von km 2321,3 bis 2249 mit begleitenden Durchflussmengen bei einem Wasserstand nahe Regulierungsniedrigwasserstand (RNW) durchgeführt werden. - Wasserspiegelfixierung (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt
Aufgabe der Forstlichen Standortserkundung ist es, alle für das Wachstum von Wäldern wichtigen natürlichen Standortsbedingungen zu erfassen. Diese werden in Standortskarten und erläuternden Dokumentationen dargestellt. Hierzu werden die verschiedenen Böden der Waldstandorte bei der Erkundung klassifiziert und in forstliche "Lokalbodenformen" eingeteilt. Diese sind im Katalog der Lokalbodenformen im Freistaat Sachsen und begleitenden Dokumentationen eingehend beschrieben. Bei der Kartierung der forstlichen Standorte werden Standortsformen, bestehend aus Lokalbodenform, dazugehörigem Wasserhaushalt sowie ggf. Reliefparametern im Gelände kartenmäßig erfasst. Hieraus werden Standortsgruppen als waldbauliche Aggregations- und Behandlungseinheiten abgeleitet. Die Erfassung und Analyse der Standortsvegetation liefert Hilfsmerkmale bei der ökologischen Bewertung der Standorte und zeigt Abweichungen von ihrem potenziellen (unbeeinflussten) Zustand auf. Außerdem werden die mittleren forstklimatischen Verhältnisse für größere Räume beschrieben und als Makroklimaformen dargestellt. Weitere Ergebnisse der Forstlichen Standortserkundung sind Legenden zu den Standortskarten, die Ausscheidung von Klimastufen und forstlichen Naturraumeinheiten wie Mosaikbereichen, Wuchsbezirken und Wuchsgebieten sowie deren Beschreibungen. Die Forstliche Standortserkundung erarbeitet Grundlagen für einen ökologischen Waldbau und weitere Nutzungen, wie z. B. Waldbiotopkartierung, Karten der potenziellen natürlichen Vegetation, Waldfunktionenkartierung, Karten für naturangepassten Technikeinsatz, Waldschadensforschung, Regionalisierung von Monitoringergebnissen usw. Eine systematisch betriebene Standortserkundung gibt es in Sachsen seit den 1950er-Jahren. Grundlage der Arbeiten war während aller Kartieretappen die jeweils gültige Standortserkundungs-Anweisung (SEA). Hierbei wurde das Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Auch heute sind die Weiterentwicklung des Erkundungsverfahrens, die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Reaktion auf aktuelle Anforderungen aus der forstlichen Praxis wichtige Aufgaben. Die fast flächendeckend vorhandenen Standortskarten wurden digitalisiert und sind im Forstlichen Geographischen Informationssystem (FGIS) verfügbar. Weitere Informationen zu Waldböden finden Sie unter https://www.wald.sachsen.de/waldboeden-5775.html. Informationen zum Bodenmonitoring und zur Bodenzustandserhebung finden Sie unter https://www.wald.sachsen.de/bodenmonitoring-4056.html.
Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung-171632 zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2014 bis 2022 vollständig wiedergeben. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Datei mit erweiterter Attributtabelle aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt, die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten, mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten, zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Informationssysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg. Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Ziel des Vorhabens ist es, die in Großbritannien vorliegenden Erfahrungen mit interaktiven multimedialen Informations- und Kommunikationssystemen zur Planung und Entscheidungsunterstützung für die Entwicklung solcher Systeme in Deutschland nutzbar zu machen und die vorliegenden Konzepte gemeinsam weiterzuentwickeln. Interaktive multimediale Systeme zur Planungsunterstützung sind DV-gestützte Systeme, die eine GIS-Komponente mit einer Multimedia-Komponente und einer Internet-Komponente verbinden. Ihre Aufgabe in der Umweltplanung ist die Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen und Entscheidungsabläufen zur Umweltentwicklung für eine breite Palette von Adressaten. Entwicklung und Einsatz solcher Systeme stehen bisher in Deutschland noch am Anfang. Deshalb sollen Erfahrungen aus GB genutzt werden. Gegenwärtig wird dort ebenfalls an der Entwicklung interaktiver, multimedialer Systeme gearbeitet. Zur Erreichung der Forschungsziele sollen die Ziele und Rahmenbedingungen des Einsatzes solcher Instrumente in Großbritannien geklärt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei den Ansprüchen der Adressaten gewidmet. Vor diesem Hintergrund sollen bestehende Konzepte interaktiver, multimedialer Systeme in GB und die dort vorliegenden Erfahrungen mit der Akzeptanz durch die Nutzer analysiert werden. Unter Nutzung der Erfahrungen aus beiden Ländern werden in Kooperation mit britischen Wissenschaftlern vorliegende Konzepte und Bausteine weiterentwickelt. Der Schwerpunkt der Forschungsarbeit liegt dabei nicht auf der technischen Implementation, sondern auf der Bestimmung von Einsatzbereichen, der Akzeptanz der Adressaten und daraus folgenden Konsequenzen für die Konzeption solcher Systeme.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels Deutschland ist aufgrund des Kyoto-Protokolls verpflichtet, jährlich Inventare über die nationalen Treibhausgasemissionen vorzulegen. Ergänzt werden diese Verpflichtungen durch europarechtliche Verpflichtungen (vgl. insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union). Die technischen und methodischen Standards für diese Berichterstattung sind insbesondere in ausführlichen und detailreichen Richtlinien des Weltklimarates (IPCC) aus dem Jahr 2006 (IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories, verfügbar unter: https://www.ipcc.ch/report/2006-ipcc-guidelines-for-national-greenhouse-gas-inventories/) sowie in der im Rahmen der Klimarahmenkonvention angenommene Richtlinie zur Berichterstattung über jährliche Inventare (FCCC/CP/2013/10/Add.3) niedergelegt. Verfahrenstechnische Erläuterungen zur Inventarerstellung sowie methodische Hinweise zur Berechnung der THG-Emissionen in Deutschland und der genutzten Datenquellen enthalten die jährlichen Inventarberichte (siehe zuletzt den Bericht für das Jahr 2020, verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-04-15- climate-change_22-2020_nir_2020_de_0.pdf). Exemplarisch werden im Folgenden einige Grundlagen der Ermittlung der Treibhausgasemissionen dargestellt: Zuständige Stelle für die Erstellung des Treibhausgasinventars in Deutschland ist das Umweltbundesamt, das die verschiedenen Teilbereiche der Berichterstattung koordiniert (ausführlich zum Verfahren, Inventarbericht 2020, S. 77 ff). Die Emissionen werden nicht direkt bei den Emittenten gemessen, sondern mittelbar aus einer Reihe von Daten statistisch errechnet. Da es sich um ein statistisches Verfahren handelt, wird in der Berichterstattung jeweils die Unsicherheit des Gesamtinventars ausgewiesen. Eine der wichtigsten Datenquellen für die Erhebung der Emissionsmengen, auch in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen (sog. Nicht-ETS-Sektoren), sind die „Energiebilanzen der Bundesrepublik Deutschland“, die von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) herausgegeben werden. Sie beruhen überwiegend auf den amtlichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes. Die Energiebilanz ermöglicht unter anderem eine Aufteilung nach Brennstoffen WD 8 - 3000 - 056/20 (23. September 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels und Nutzungskategorien, so dass etwa auch der Wärmebedarf der privaten Haushalte erfasst wird. Die Energiebilanzen unterliegen der Qualitätssicherung und -kontrolle durch unabhängige Institutionen (vgl. Inventarbericht 2020, S. 102 f). Für die Erhebung der Emissionsdaten des Verkehrssektors werden neben der Energiebilanz auch die Amtlichen Mineralöldaten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Zahlen des Mineralölwirtschaftsverbandes genutzt (vgl. Inventarbericht 2020, S. 103 f.). Für die Zusammenstellung von Daten des Landwirtschaftssektors ist das Thünen-Institut zuständig. In die Berechnungen fließen unter anderem die Bestandszahlen an Nutztieren und die in einem Jahr verkauften Düngermengen ein (vgl. Inventarbericht 2020, S. 108 f.). *** Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragte das Ingenieurbüro Schmid (IB Schmid), hydraulische Untersuchungen auf der Donau bei Wasserständen nahe Regulierungsniedrigwasserstand (RNW) durchzuführen. Messzeitpunkt: 22.06.2023-23.06.2023: - km 2321,3–2249: Wasserspiegelfixierung Pegel Straubing (Südarm) bis Vilshofen (H_WSP) - Querprofilmessung (H_Sohle) - Isar-km 0 bis 8,6 WSP-Fixierung - Durchflussmessung (Q) - Fließgeschwindigkeit (v_Str) QS ist erfolgt
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Es sind Bodenrichtwerte ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin werden Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Flächen dargestellt. Die Bodenrichtwerte liegen für folgende Jahre vor: 2024 - (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) 2022 - (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) 2021 - (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) 2020 - (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) 2019 - (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) 2018 - (Stichtag: 31.12.2017 Stadt Bremerhaven) 2017 - (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) 2016 - (Stichtag: 31.12.2015 Stadt Bremerhaven) 2015 - (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) 2013 - (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen) 2011 - (Stichtag: 01.01.2011 Stadt Bremen) 2010 - (Stichtag: 01.01.2010 Stadt Bremen) 2008 - (Stichtag: 01.01.2008 Stadt Bremen) 2006 - (Stichtag: 01.01.2006 Stadt Bremen) 2004 - (Stichtag: 01.01.2004 Stadt Bremen)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2883 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 11 |
| Land | 464 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 36 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 2367 |
| Gesetzestext | 4 |
| Repositorium | 1 |
| Software | 1 |
| Text | 321 |
| Umweltprüfung | 25 |
| Videomaterial | 1 |
| unbekannt | 512 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 557 |
| offen | 2531 |
| unbekannt | 174 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2901 |
| Englisch | 732 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 56 |
| Bild | 29 |
| Datei | 76 |
| Dokument | 394 |
| Keine | 1862 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 47 |
| Webseite | 1110 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2309 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2422 |
| Luft | 1676 |
| Mensch und Umwelt | 3230 |
| Wasser | 1694 |
| Weitere | 3197 |