Das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2016, die globale Erwärmung der Erdatmosphäre auf maximal 2,0 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen, wird offenkundlich verfehlt. Umso wichtiger ist es, in Hinblick auf den Klimawandel in Deutschland und die damit einhergehende zunehmende Sommertrockenheit die Art von Wäldern zu schützen, die großes Potenzial besitzen, den sich ändernden Klimabedingungen standzuhalten. Auenwäldern kommt hierbei eine große Bedeutung zu: Sie leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, sondern erfüllen auch weitere wichtige Ökosystemleistungen wie bspw. die Sauerstoffproduktion oder die Kühlung benachbarter Siedlungen. Außerdem können Auenwälder große Mengen Kohlenstoff binden und stellen damit bedeutende CO2-Senken dar. Trotz ihrer offensichtlichen Systemrelevanz sind Auenwälder jedoch gefährdet und werden am Oberrhein für den Kiesabbau gerodet. Um einen weiteren Verlust dieser wichtigen Ökosysteme zu verhindern, müssen umgehend Vorgaben der Raumordnung angepasst und Ersatzstandorte für den Kiesabbau gefunden werden.
Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Die Bedeutung von Viehweiden für die Biodiversität, für Klima- und Hochwasserschutz, für die Erholung und nicht zuletzt für die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel ist groß. Aber Viehweiden sind auch gefährdet, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Um auf diese und andere Probleme hinzuweisen und gleichzeitig die Schönheiten und Eigenarten von Weidelandschaften vorzustellen, ruft „Weidewelt – Verein für naturschutzkonforme Landnutzung durch Beweidung“ alljährlich die „Weidelandschaft des Jahres“ aus. Dazu macht ein Kuratorium, dem neben „Weidewelt e. V.“ auch Vertreter des „Deutschen Verbandes für Landschaftspflege“ (DVL), von „Taurus Naturentwicklung“, der „Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen“ (GEH) und vom „Weideverein Taurus“ angehören, bis zu drei Vorschläge. Aus diesen wird dann in der Weidewelt-Mitgliederversammlung die „Weidelandschaft des Jahres“ gekürt. Für 2015 fiel die Wahl auf den Auenverbund Wetterau, zwischen Frankfurt und Gießen in Hessen gelegen.
Mit einer Dokumentation des Elbe-Hochwassers vom August 2002 hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ihre grundlegenden Arbeiten zum vorsorgenden Hochwasserschutz vorläufig abgeschlossen. Die Dokumentation der IKSE beschreibt erstmals für das gesamte Elbeeinzugsgebiet alle Aspekte von der Entstehung dieses Naturereignisses bis zu seinen verheerenden Folgen. Das Werk ergänzt den von der IKSE im Oktober 2003 verabschiedeten "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe", der für das gesamte Einzugsgebiet der Elbe gilt.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Hochwasser dar.:Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner im Überschwemmungsgebiet.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Wasser dar.:Messstelle Oberflächenwasser Pegel
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Hochwasser dar.:Flaeche100_generalisiert. Maßstabsbeschränkung: Min entfällt, Max 1:3000.
Im Landschaftsprogramm wird eine aus Sicht des Naturschutzes erforderliche Siedlungsbegrenzung dann dargestellt, wenn: Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, wichtige Kaltluftabflussbahnen, Auen und Bachtäler, die im LEP Umwelt nicht als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt sind, sowie seltene Böden, die vor Überbauung zu schonen sind, an die Siedlung angrenzen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 11.6. (Stand: Juni 2009)
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
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