Dieser Datensatz wurde aus diversen BGR-Befliegungsprojekten in Deutschland zusammengestellt. Die Messgebiete ergänzen den Datensatz zu den Gebieten an der deutschen Nordseeküste. Der BGR-Messhubschrauber (Sikorsky S-76B) wird zur aerogeophysikalischen Erkundung des Erduntergrundes eingesetzt. Das Standardmesssystem umfasst die Methoden Elektromagnetik, Magnetik und Radiometrie. Das passive Radiometriemesssystem (HRD) ist im Messhubschrauber eingebaut und besteht aus einem Gammastrahlenspektrometer mit fünf Natriumiodid-Detektoren zur Erfassung der Gammastrahlung. Die Ergebnisse werden als Karten der Totalstrahlung, Ionendosisleistung sowie (Äquivalent-)Gehalte von Kalium, Thorium und Uran am Boden dargestellt.
Dieser Datensatz wurde im Rahmen des BGR-Projektes "D-AERO-Auswertung" aus den verschiedenen Gebieten an der deutschen Nordseeküste zusammengestellt. Der BGR-Messhubschrauber (Sikorsky S-76B) wird zur aerogeophysikalischen Erkundung des Erduntergrundes eingesetzt. Das Standardmesssystem umfasst die Methoden Elektromagnetik, Magnetik und Radiometrie. Das passive Radiometriemesssystem (HRD) ist im Messhubschrauber eingebaut und besteht aus einem Gammastrahlenspektrometer mit fünf Natriumiodid-Detektoren zur Erfassung der Gammastrahlung. Die Ergebnisse werden als Karten der Totalstrahlung, Ionendosisleistung sowie (Äquivalent-)Gehalte von Kalium, Thorium und Uran am Boden dargestellt.
Dieser Datensatz wurde im Rahmen des BGR-Projektes "D-AERO-Auswertung" aus den verschiedenen Gebieten an der deutschen Nordseeküste zusammengestellt. Der BGR-Messhubschrauber (Sikorsky S-76B) wird zur aerogeophysikalischen Erkundung des Erduntergrundes eingesetzt. Das Standardmesssystem umfasst die Methoden Elektromagnetik, Magnetik und Radiometrie. Das passive Radiometriemesssystem (HRD) ist im Messhubschrauber eingebaut und besteht aus einem Gammastrahlenspektrometer mit fünf Natriumiodid-Detektoren zur Erfassung der Gammastrahlung. Die Ergebnisse werden als Karten der Totalstrahlung, Ionendosisleistung sowie (Äquivalent-)Gehalte von Kalium, Thorium und Uran am Boden dargestellt.
The Wismut cohort consists of a sample of 58 974 male employees from around 400 000 former employees of the Wismut company. The employees were exposed to various occupational exposures ranging from exposure to ionizing radiation through radon and its progeny, uranium dust and external gamma radiation to silica dust, arsenic and diesel exhaust. It constitutes one of the largest cohorts of uranium miners who were occupationally exposed to radon. When the cohort was established, individual exposure estimates for radon progeny were reconstructed through a Job Exposure Matrix (JEM) which provides information on the annual exposure for a hewer with 2000 working hours. In the early years of exposure in the Wismut cohort (1946 – 1954/55), there were no systematic exposure assessment, and exposure values received in this period therefore had to be reconstructed retrospectively by experts. Due to a lack of exposure information, it was however impossible to reconstruct the exposure values for each object and year independently. Starting in 1954/55, there was exposure monitoring for underground mining objects in the Wismut cohort based on measurements of radon gas concentration (1955/56 - 1965 in Saxony and 1955/56 - 1974 in Thuringia) and radon progeny concentration (1966 - 1990 in Saxony and 1975 - 1990 in Thuringia). In this exposure assessment period, measurements were taken in each year and object to estimate a mean annual radon gas concentration and radon progeny concentration, respectively. Radon gas or radon progeny estimates were multiplied by a working time factor, an activity weighting factor, and either an equilibrium factor (for radon gas concentration measurements) or a ventilation correction factor (for radon progeny concentration measurements). Part 2 of the research project “Determination of uncertainties of radiation exposure assessment in the Wismut cohort” included the following tasks: (1) Quantification of uncertainty, (2) Definition of measurement models and development of an approach to correct for measurement error, (3) Design and implementation of a simulation study to compare the proposed approach with simulation extrapolation and regression calibration, and (4) Application to the data of the Wismut cohort without accounting for effect modifying variables and excluding workers who were employed in Wismut processing companies at any point during their working career.
The Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) reports on the current status of the retrieval planning at today’s Asse-2 support group meeting. The focus is on the current plans for the retrieval mine as well as the technical procedure for retrieval from the emplacement chambers. “With the planning status presented today, for the first time, we are describing in concrete terms what the retrieval mine will look like and how the Asse 5 shaft will be built”, says Dr Thomas Lautsch, Managing Director of the BGE. The current plans for the retrieval mine assume that the Asse 5 shaft will be constructed to the east of the Remlingen 15 exploratory borehole, which was drilled in the summer of 2013. It is expected to be drilled to a depth of 850 metres. A total of three drifts will connect the retrieval mine with the existing Asse II mine. Dr Thomas Lautsch says: “We assume that an area of at least 20,000 square metres must be created for the underground infrastructure rooms. To build the cavities, we will have to move about one million tonnes of rock”. The excavated material will be stored on pithead stocks near the mine. The BGE has already reported on the technical plans for the retrieval of radioactive waste from emplacement chamber 8a at the 511-metre level and emplacement chamber 7 at the 725-metre level. In emplacement chamber 8a/511, the waste is recovered with the help of a technique located on the ground. Because of high gamma radiation, the technique must be carried out remotely. In emplacement chamber 7 at the 725-metre level, a ridge-guided tripod excavator is used for recovery. In order to minimise the radiation dose to employees, remote-handling technology will predominantly be used here as well. With the plans now presented, the BGE provides information on the techniques to be used for retrieval from the emplacement chambers at the 750-metre level. Here, the retrieval is to take place in the form of partial area mining. “We are looking at whether retrieval can be done in several levels or over the entire height of the emplacement chamber. The latter would enable us to make faster progress overall”, says Dr Thomas Lautsch. Further planning will show exactly which technology will be used. The BGE expects all concept plans for the 750 m level to be finalised by 2021.
Abklingbecken Ein mit Wasser befülltes Becken, in dem Brennelemente nach dem Reaktoreinsatz so lange lagern, bis die Aktivität und Wärmeentwicklung auf einen gewünschten Wert gesunken ist, so dass eine Handhabung, u.a. zum Abtransport möglich wird. Ableitung radioaktiver Stoffe Ist die Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (§ 1 Abs. 1 StrlSchV ). Ein Beispiel ist die geordnete und überwachte Abgabe von Fortluft aus Anlagengebäuden. Ableitungswerte Sind Angaben über die Aktivität (also Menge) radioaktiver Stoffe als auch über die hervorgerufene Dosis (also Wirkung) von Ableitungen. Für die durch Ableitung freigesetzten radioaktiven Stoffe hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgesetzt (§§ 99 ff. StrlSchV ). Die in Genehmigungen festgelegten Werte (nach § 102 StrlSchV ) liegen in Berlin deutlich unterhalb dieser Grenzwerte. Die tatsächlich freigesetzten radioaktiven Stoffe unterschreiten wiederum in der Regel die genehmigten Werte deutlich. Äquivalentdosis Äquivalentdosis ist die mit einem Qualitätsfaktor gewichtete (multiplizierte) Energiedosis . Der Qualitätsfaktor berücksichtigt die relative biologische Wirksamkeit (die Wirkung ist bei verschiedenen Geweben nicht gleich) der unterschiedlichen Strahlenarten. Die Äquivalentdosis ist deshalb die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Ihre Einheit ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Aktivität Aktivität ist die Anzahl von Atomkernen eines radioaktiven Stoffes , die in einem bestimmten Zeitintervall zerfallen. Die Aktivität wird in Becquerel (Einheit im Internationalen Einheitssystem) gemessen und beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle eines radioaktiven Stoffes in einer Sekunde. Siehe auch Erläuterung unter Dosis . Anlage, kerntechnische siehe „ kerntechnische Anlage Becquerel Das Becquerel (Kurzzeichen: Bq) ist die Maßeinheit der Aktivität eines “radioaktiven Stoffes”/sen/uvk/umwelt/strahlenmessstelle/glossar/#radioaktiver: und gibt an, wie viele Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden. Betreiber/in Der Inhaber einer Genehmigung gemäß § 7 Atomgesetz zum Betrieb einer kerntechnischen Anlage . Brennelemente Brennelemente enthalten Kernbrennstoff . Sie bestehen meist aus einer Vielzahl von Brennstäben und sind wesentlicher Bestandteil des Reaktorkerns einer kerntechnischen Anlage . Dekontamination Alle Maßnahmen und Verfahren zur Beseitigung einer möglichen radioaktiven Verunreinigung einer Person oder eines Objekts (z.B. Geräte, Kleidung, Körperteile). Dialoggruppe Gesprächskreis durch ein Vorhaben direkt oder indirekt berührter Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Initiativen und Umweltorganisationen sowie sonstige interessierte Personen aus der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Vorhaben aktiv mit dem Vorhabenträger zusammen zu diskutieren und evtl. mitzugestalten. Darüber hinaus treffen sich die am Dialogverfahren des BER II Beteiligten ohne Vertreter des HZB im Rahmen der sogenannten Begleitgruppe. Dosimetrie Lehre von den Verfahren zur Messung der Dosis bzw. der Dosisleistung bei der Wechselwirkung von ionisierender Strahlung mit Materie. Dosis Die Dosis ist ein Maß für die Strahlenwirkung. Siehe auch die Erläuterungen zu Energiedosis , Organdosis , Effektive Dosis . Dosisleistung Dosis, die in einem bestimmten Zeitintervall erzeugt wird. Die Einheit ist Sievert oder Gray pro Zeitintervall. Effektive Dosis Die Effektive Dosis berücksichtigt die unterschiedliche Empfindlichkeit der Organe und Gewebe bezüglich stochastischer (zufallsgesteuert auftretender) Strahlenwirkungen. Dazu werden die spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor multipliziert. Die Effektive Dosis erhält man durch Summation der gewichteten Organdosen aller spezifizierten Organe und Gewebe, wobei die Summe der Gewebe-Wichtungsfaktoren 1 ergibt. Die Gewebe-Wichtungsfaktoren bestimmen sich aus den relativen Beiträgen der einzelnen Organe und Gewebe zum gesamten stochastischen Strahlenschaden (Detriment) des Menschen bei gleichmäßiger Ganzkörperbestrahlung. Die Einheit der Effektiven Dosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). In der Praxis des Strahlenschutzes werden in der Regel Bruchteile der Dosiseinheit verwendet, zum Beispiel Millisievert oder Mikrosievert Elektromagnetische Strahlung Elektromagnetische Strahlung ist nicht an Materie gebundene Strahlung (kein “Teilchenstrom”), die sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitet und je nach Energieinhalt (charakterisiert durch die Frequenz oder die Wellenlänge) unterschiedliche Eigenschaften hat. Von den langen zu den kurzen Wellen unterscheidet man Ultralangwelle, Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle, Mikrowelle, Wärmestrahlung (Infrarot), sichtbares Licht, Ultraviolett, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung. Für Infrarot und für sichtbares Licht besitzen wir Sinnesorgane, die anderen Strahlungsarten können nur über ihre Wirkung oder mit Messgeräten wahrgenommen werden. Im Ultraviolettbereich liegt die Grenze der ionisierenden Strahlung : kürzerwellige Strahlung ionisiert, längerwellige nicht. Gammastrahlung ist die kürzestwellige und energiereichste dieser Strahlungsarten, sie tritt bei Vorgängen in Atomkernen auf. Energiedosis Die Energiedosis beschreibt die Energie, die einem Material mit einer bestimmten Masse durch ionisierende Strahlung zugeführt wird, dividiert durch diese Masse. Die Einheit der Energiedosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Gray (Kurzzeichen: Gy). Entlassung aus dem Atomgesetz Mit der Entlassung aus dem Atomgesetz liegt keine kerntechnische Anlage nach § 2 Abs. 3a Atomgesetz mehr vor. EURATOM-Vertrag Der EURATOM-Vertrag ist einer der Römischen Verträge und damit Bestandteil der Gründungsvereinbarung der Europäischen Union. Das Ziel ist nach Artikel 1 die Schaffung der für die rasche Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern. Kapitel 3 regelt Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. Fernüberwachungssystem (Reaktorfernüberwachungssystem – RFÜ) Für die deutschen Kernkraftwerke existieren komplexe Messsysteme zur Erfassung von Anlagendaten und Werten der Umweltradioaktivität (KFÜ). Im Falle des Berliner Forschungsreaktors ist ein der KFÜ analog aufgebautes Reaktorfernüberwachungssystem (RFÜ) vorhanden. Das RFÜ erfasst und überwacht vollautomatisch rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors BER II einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission). Freigabe Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt (§ 33 Abs. 2 StrlSchV), der die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzgesetzes (und auf diesem beruhender Rechtsverordnungen) bewirkt. Er kann Vorgaben zum weiteren Umgang oder zur Verwendung, Verwertung oder Beseitigung der freigegebenen und damit rechtlich als nicht radioaktiv anzusehenden Stoffe enthalten. Freigabeverfahren Nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des “Strahlenschutzgesetzes“https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/: (und auf diesem beruhenden Rechtsverordnungen) auf Antrag bewirkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Behörde einen Freigabebescheid erteilt. Dieser wird erst dann erteilt, wenn festgestellt worden ist, dass die Materialien oder Objekte nicht so stark strahlen, dass durch sie ein Mitglied der Bevölkerung gefährdet werden könnte. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die (z. B. durch Messung) überprüft werden. Der Freigabebescheid kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, wonach die freigegebenen Objekte nur dann als nicht radioaktive Objekte gelten, wenn mit ihnen in bestimmter Weise weiter umgegangen wird. Durch die freigegebenen Stoffe darf für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis bis zu 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten (10-Mikrosievert-Konzept). Formelles Verfahren Ist ein auf Antrag erfolgendes behördliches Prüfungsverfahren mit dem Ziel einer Bescheidung durch die zuständige Behörde. Je nach Thematik können sich formelle Genehmigungsverfahren über Jahre erstrecken. Fortluft Der Begriff Fortluft stammt aus der Lüftungs- und Klimatechnik und bezeichnet den Teil der geführten Abluft, welcher nicht weitergenutzt und in die Atmosphäre abgegeben wird. Halbwertszeit Die Zeit, in der die Hälfte der Menge der Atomkerne eines bestimmten radioaktiven Stoffes zerfallen ist. Nach zwei Halbwertszeiten liegt demnach noch ein Viertel der Anfangsmenge vor, nach drei Halbwertszeiten ein Achtel usw. Nach zehn Halbwertszeiten ist die Menge und die Aktivität eines radioaktiven Stoffes auf 1/1024 oder rund ein Promille des Anfangswertes gesunken usw. Die Halbwertszeit ist charakteristisch für eine bestimmte radioaktive Atomkernsorte („Nuklid“). Herausgabeverfahren Nicht jeder Stoff oder Gegenstand in einer kerntechnischen Anlage , der von einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz umfasst ist, ist zwingend radioaktiv kontaminiert oder aktiviert . Stoffe, Gegenstände, Gebäude oder Bodenflächen, die nachweislich von Vornherein weder radioaktiv kontaminiert noch aktiviert sind, fallen nicht unter das in der Strahlenschutzverordnung geregelte Freigabeverfahren . Ein klassisches Beispiel ist ein Anlagenzaun, der in der Genehmigung gefordert wird (also zum genehmigten Bereich gehört), aber nie mit Strahlung oder radioaktiven Stoffen in Verbindung stand. Das Herausgabeverfahren stellt daher ergänzend sicher, dass die Entlassung auch dieser Materialien aus dem atomrechtlichen Genehmigungsbereich überwacht wird. Das Verfahren wird behördlich begleitet. Das Herausgabeverfahren wird grundsätzlich in der Genehmigung zu Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage festgelegt und im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, d.h. bei der nachfolgenden Stilllegung und dem Abbau der kerntechnischen Anlage, angewendet. IAEA Internationale Atomenergie-Organisation IMIS Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) dient dazu, die Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung zu überwachen, und ist im Strahlenschutzgesetz verankert. Die Überwachungsaufgaben werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. INES INES steht für International Nuclear and Radiological Event Scale und ist eine Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerken, Zwischenlager etc.), aber auch allgemein bei sämtlichen Ereignissen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Informelles Verfahren Das informelle Verfahren ist vom formellen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Es dient zunächst ausschließlich der frühzeitigen Information aller potentiell Betroffenen eines bestimmten Vorhabens und steht in der alleinigen Verantwortung des Vorhabenträgers. Das informelle Verfahren umfasst z.B. Informationsveranstaltungen oder eine erweiterte Medienpräsenz. Es steht dem Vorhabenträger weiterhin zu, bei Bedarf eine Dialoggruppe einzurichten, der eine aktive Mitwirkung vorbehalten sein kann. Iodblockade Bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage kann unter anderem auch radioaktives Iod freigesetzt werden. Durch die rechtzeitige Einnahme von hochdosierten Iodid-Tabletten kann die – Iod speichernde – Schilddrüse mit nicht radioaktivem Iod gesättigt und so die Aufnahme radioaktiven Iods verhindert werden. Siehe auch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ionisierende Strahlung Strahlung, die so energiereich ist, dass sie beim Auftreffen auf Luftmoleküle aus diesen Elektronen herausschlagen, also sie ionisieren kann. Dabei wird üblicherweise bei dem Begriff “Strahlung” nicht zwischen lichtartiger Strahlung (Röntgenstrahlung oder Gammastrahlung) und Strömen energiereicher Teilchen (Alphastrahlung, Betastrahlung, Neutronenstrahlung usw.) unterschieden – für die Naturwissenschaft ist ein Scheinwerferstrahl ein “Strahl”, ein Wasserstrahl aber auch (diese beiden sind aber nicht ionisierend). Mehr zu ionisierender Strahlung und deren Wirkung beim Bundesamt für Strahlenschutz . Katastrophenschutzplan Er beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Forschungsreaktors BER II und dient dem Zweck, die Zeit zwischen einem Schadensereignis und den zu treffenden Einsatzmaßnahmen optimal zu nutzen und damit die Schäden in der Umgebung zu begrenzen, die bei einem schweren Unfall entstehen können. Dabei beschreibt der Katastrophenschutzplan die der Planung zugrundeliegende Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Kerntechnische Anlage Kerntechnische Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die eine Genehmigung nach Atomgesetz benötigen. Hierunter fallen im eigentlichen Sinn Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder Aufbewahrung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, die alle eine Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes benötigen. Gemäß § 2 Abs. 3a des Atomgesetzes gelten außerdem folgende Einrichtungen als „kerntechnische Anlagen“: Anlagen zur Aufbewahrung von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 3 Atomgesetz, Anlagen zur Zwischenlagerung für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerung direkt mit einer vorstehend bezeichneten kerntechnischen Anlage in Zusammenhang steht und sich auf dem Gelände der Anlage befindet. Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen sonst umgegangen wird (nach § 9 des Atomgesetzes), werden gelegentlich als „kerntechnische Einrichtung im weiteren Sinn“ in die Definition einbezogen. Kernbrennstoffe Was unter den Begriff „Kernbrennstoff“ zu verstehen ist, wird in § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes genauer definiert. Danach sind Kernbrennstoffe eine Teilgruppe der radioaktiven Stoffe , und zwar “besondere spaltbare Stoffe“ u.a. in Form von Plutonium 239, Plutonium 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran. Mehr zu Kernbrennstoffen wird hier angeboten. Kerntechnisches Regelwerk Die Nutzung der Kernenergie ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Leit- und Richtlinien geregelt. Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Weitere Informationen, u.a. auch zur Regelwerkspyramide, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) . Kontamination Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 19 der Strahlenschutzverordnung eine Verunreinigung von Arbeitsflächen, Geräten, Räumen, Wasser, Luft usw. durch radioaktiven Stoffe . Unter Oberflächenkontamination versteht man die Verunreinigung einer Oberfläche mit radioaktiven Stoffen. Für Zwecke des Strahlenschutzes wird bei der Oberflächenkontamination zwischen festhaftender und nicht festhaftender (ablösbarer) Kontamination unterschieden. Bei nicht festhaftender Oberflächenkontamination kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich radioaktive Stoffe ablösen und verbreitet werden.“ Kontrollbereich siehe Strahlenschutzbereich Landessammelstelle Berlin (ZRA) Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Bundesland eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einzurichten. Diese nimmt Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung an, jedoch Betriebs- oder Stilllegungsabfälle von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen nur in speziell gelagerten Fällen mit besonderer Erlaubnis. Das Land Berlin hat dem Helmholtz-Zentrum Berlin den gesetzlichen Auftrag zum Betrieb der Berliner Landessammelstelle für radioaktive Abfälle, genannt „Zentralstelle für radioaktive Abfälle“, ZRA , übertragen. Die ZRA übernimmt folglich als Berliner Landessammelstelle schwach- und mittelradioaktive Abfälle , die z.B. bei Anwendern radioaktiver Stoffe in der Industrie, in der Medizin sowie in Forschung und Lehre des Landes Berlin anfallen. Mediator*in Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “Vermittler“. Umgangssprachlich wird ein Mediator*in auch als Streitschlichter*in bezeichnet, da die Aufgabe darin besteht, einen Konflikt zwischen mehreren Parteien friedlich zu lösen. Meist gestaltet sich die Lösung in Form eines Kompromisses oder eines Vergleichs. Megawatt (MW) siehe Watt . Meldekategorien (siehe auch meldepflichtiges Ereignis ) Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung werden meldepflichtige Ereignisse nach der Frist, in der die Aufsichtsbehörden unterrichtet werden müssen, in unterschiedliche Meldekategorien unterteilt. Sie werden im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 5 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung aufgeführt. Meldepflichtiges Ereignis Vorkommnis, das nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Es handelt sich dabei bei weitem nicht nur um Unfälle oder Störfälle; diese machen erfahrungsgemäß nur einen sehr kleinen Bruchteil der meldepflichtigen Ereignisse aus. Zu melden sind (als „Normalmeldung“) unter anderem alle Abweichungen vom Normalzustand, die eine sicherheitswichtige Einrichtung beeinträchtigen könnten, auch wenn selbst deren Ausfall noch keine Gefahr darstellen würde. Ein Beispiel für eine Normalmeldung bei einem Forschungsreaktor (Bericht Seite 3 und 7) finden Sie hier . Wesentlichere Befunde sind als Eilmeldung oder gar als Sofortmeldung in das Meldesystem einzubringen. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend in verschiedene Meldekategorien unterteilt. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hier . Mikrosievert Sievert ist die Maßeinheit der effektiven Dosis , benannt nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert. 1 Mikrosievert (µSv) sind 0,000 0001 Sievert (Sv). Bsp.: Eine Zahnaufnahme erzeugt pro Anwendung eine Dosis von weniger als 10 µSv. Millisievert 1 Millisievert (mSv) sind 1000 Mikrosievert (µSv) oder 0,001 Sievert (Sv). Bsp.: Die Dosis einer Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen beträgt pro Anwendung ca. 10 mSv. Mittelradioaktive Abfälle siehe Radioaktiver Abfall Neutronen Neutronen sind ungeladene Elementarteilchen. Sie werden insbesondere bei der Kernspaltung freigesetzt. Die Kernspaltung ist nur für schwere Atomkerne (z.B. vom Element Uran) charakteristisch. Die Neutronenstrahlung besitzt wie die Gammastrahlung ein hohes Durchdringungsvermögen und erfordert zur Abschirmung ebenfalls einen stärkeren Einsatz von Abschirmmaterialien. Mehr zu Neutronen und Neutronenstrahlung finden Sie hier . Organdosis Die Organdosis berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Arten ionisierender Strahlung (bei gleicher Energiedosis). Sie ist das Produkt aus der Organ-Energiedosis und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten ist die gesamte Organdosis die Summe der ermittelten Einzelbeiträge. Die Einheit der Organdosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Ortsdosis Ortsdosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der Strahlenmenge an einem Ort und ist definiert als die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Fettgewebe und Muskelgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Ortsdosisleistung (ODL) Die Ortsdosisleistung ist die pro Zeitintervall erzeugte Ortsdosis. Die Ortsdosis ist die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Muskelgewebe oder Fettgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Personendosis Personendosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der von einer Person erhaltenen Dosis und ist definiert als die Äquivalentdosis gemessen an einer repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Personendosimeter Messgeräte zur Bestimmung der Personendosis als Schätzwert für die Körperdosis einer Person durch externe Bestrahlung (§§ 66 und 172 StrlSchV ). Radioaktiver Stoff Radioaktive Stoffe ( Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne von § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes sind alle Stoffe, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie enthalten ein oder mehrere Radionuklide und ihre Aktivität oder spezifische Aktivität kann im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Wann die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann ist in den Regelungen des Atomgesetzes (§ 2 Absatz 2 AtG) oder der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. In der Bundesrepublik sind Stoffe mit zerfallenden Atomkernen daher kein „radioaktiver Stoff“, wenn in der Strahlenschutzverordnung festgelegt ist, festgelegt ist, dass die entstehende Strahlung unwesentlich ist. Solche Festlegungen findet man z.B. in § 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Das neue Strahlenschutzgesetz greift in seinem § 3 diese Definition aus dem Atomgesetz auf. Mehr zu Grenzwerten im Strahlenschutz finden Sie hier . Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich spontan (ohne äußere Wirkung) umzuwandeln (zu „zerfallen“) und dabei charakteristische Strahlung (ionisierende Strahlung) auszusenden. Die Radioaktivität wurde 1896 von Antoine Henri Becquerel an Uran entdeckt. Wenn die Stoffe, genauer gesagt, die Radionuklide, in der Natur vorkommen, spricht man von natürlicher Radioaktivität; sind sie ein Produkt von Kernumwandlungen in Kernreaktoren oder Beschleunigern, so spricht man von künstlicher Radioaktivität. Mehr über die Wirkung ionisierender Strahlung finden Sie hier . Röntgenstrahlung Durchdringende elektromagnetische Strahlung mit einem Frequenzspektrum (und Energie) zwischen Ultraviolettstrahlung und Gammastrahlung. Mehr zum Thema „Wie wirkt Röntgenstrahlung?“ finden Sie hier . Auch bei Röntgenstrahlung gelten die Grundsätze des Strahlenschutzes. Mehr dazu wird hier angeboten. Rückbauverfahren Der Abbauprozess einer kerntechnischen Anlage , welcher typischerweise aus verschiedenen Verfahrensschritten besteht, z.B. Dekontamination, Demontage, Gebäudeabriss. Sicherheitsbericht Der Sicherheitsbericht ist Teil der einzureichenden Antragsunterlagen zu Stilllegung und Rückbau einer kerntechnischen Anlage . Er legt die relevanten Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz dar. Er soll außerdem Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob die mit der Stilllegung und dem Abbau verbundenen Auswirkungen sie in ihren Rechten verletzen könnten. Sperrbereich siehe Strahlenschutzbereich Stilllegung Die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage besteht hauptsächlich aus dem Rückbau (siehe Rückbauverfahren ) des nuklearen Teils und der Entsorgung des radioaktiven Inventars „(Gesamtheit der in einer kerntechnischen Anlage enthaltenen radioaktiven Stoffe). Zielsetzung ist die Beseitigung der Anlage und Verwertung der Reststoffe so weit wie möglich. Stilllegungsverfahren Der Begriff „Stilllegungsverfahren“ bezeichnet den Gesamtprozess von der Einreichung des Grundantrages bis zur endgültigen Entlassung der kerntechnischen Anlage aus dem Atomgesetz. Strahlendosis siehe Dosis Strahlenexposition Ist ein Synonym für Strahlenbelastung. Bezeichnung für die Einwirkung ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Strahlenschutz (nur bezogen auf die schädigende Wirkung ionisierender Strahlung) Strahlenschutz dient dem Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung aus natürlichen oder künstlichen Strahlenquellen. Strahlenschutzbeauftragter Nach § 43 bis 44 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) die Person, die neben dem Strahlenschutzverantwortlichen (Genehmigungsinhaber) in einem Betrieb für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften im Rahmen seiner Befugnisse verantwortlich ist. Strahlenschutzbereich Strahlenschutzbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden. Sie unterteilen sich in Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Überwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich (und nicht zum Sperrbereich) gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert: erhalten können. Der Zutritt zu einem Überwachungsbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn Personen eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist, sie Auszubildende oder Studierende sind und der Aufenthalt in diesem Bereich zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder sie Besucher sind. Kontrollbereich Sind Strahlenschutzbereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden und in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert erhalten können. Der Zutritt zu einem Kontrollbereich darf aus gesundheitlichen Gründen Personen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen, ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, zugestimmt hat oder bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Sperrbereich Bereiche des Kontrollbereichs, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert (mSv) durch Stunde sein kann. Der Zutritt zu einem Sperrbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen tätig werden müssen und sie unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten oder einer von ihm beauftragten Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs- oder Begleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, schriftlich zugestimmt hat. Es gelten spezielle Reglungen für Schwangere. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsprüfung im Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors BER II: Die Durchführung einer UVP dient der frühzeitigen Feststellung, Erkennung und Bewertung der möglichen Auswirkungen des Rückbaus des Reaktors für Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf die Qualität der Böden, Luft, Gewässer, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Schutzgüter. Die Durchführung der UVP ist bei der Stilllegung von Reaktoranlagen ab 1 kW thermischer Dauerleistung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. der Forschungsreaktor BER II hat eine thermische Dauerleistung von 10 Megawatt ). Überwachungsbereich siehe Strahlenschutzbereich Watt Maßeinheit für Leistung. Der Forschungsreaktor BER II hat eine Nennleistung von 10 MW. Zum Vergleich: Ein mittleres Kernkraftwerk hat eine Nennleistung von ca. 1.400 MW. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt (W) > 1 Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW) = 1.000.000.000 Watt (W) Wetterparameter Ist eine Größe wie Temperatur, Windstärke oder Niederschlagsmenge, mit deren Hilfe eine Aussage über die Wetterverhältnisse gewonnen werden kann. Das spielt eine Rolle zum Beispiel bei der Vorhersage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe nach einer Freisetzung. ZRA Die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) betreibt als Institution der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH die Landessammelstelle Berlin. Das Atomgesetz verpflichtet jedes Bundesland, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Zwischenlager Lagerort für radioaktive Abfälle, die aufbewahrt werden müssen, bis man sie an ein Endlager abgeben kann. Es werden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ( Brennelemente und Wiederaufarbeitungsabfälle) und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle unterschieden.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) berichtet auf der heutigen Asse-2-Begleitgruppensitzung über den aktuellen Stand der Rückholungsplanungen. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Planungen für das Rückholungsbergwerk sowie die technische Vorgehensweise bei der Rückholung aus den Einlagerungskammern. „Mit dem heute vorgestellten Planungsstand beschreiben wir erstmals konkret, wie das Rückholungsbergwerk aussehen und der Schacht Asse 5 gebaut werden soll.“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE. Die aktuellen Planungen für das Rückholungsbergwerk gehen davon aus, dass der Schacht Asse 5 östlich der Erkundungsbohrung Remlingen 15 errichtet wird, die im Sommer 2013 abgeteuft worden ist. Er wird voraussichtlich bis in eine Tiefe von 850 Metern abgeteuft werden. Durch insgesamt drei Strecken wird das Rückholungsbergwerk mit der bestehenden Schachtanlage Asse II verbunden. Dr. Thomas Lautsch sagt: „Wir gehen davon aus, dass für die untertägigen Infrastrukturräume eine Grundfläche von mindestens 20.000 Quadratmetern geschaffen werden muss. Um die Hohlräume zu errichten, werden wir rund eine Million Tonnen Gestein bewegen müssen.“ Das zu Tage geförderte Material wird auf einer Halde nahe der Schachtanlage gelagert werden. Bereits in den vergangenen Jahren hat die BGE über die technischen Planungen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene und der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene berichtet. In der Einlagerungskammer 8a/511 werden die Abfälle mit Hilfe einer sich am Boden befindlichen Technik geborgen. Aufgrund hoher Gammastrahlung wird die Technik ausschließlich fernhantiert ausgeführt. In der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene wird ein firstgeführter Tripod-Bagger zur Bergung eingesetzt. Zur Minimierung der Strahlendosis der Beschäftigten soll auch hier überwiegend fernhantierte Technik zum Einsatz kommen. Mit den nun vorgelegten Planungen informiert die BGE über die einzusetzenden Techniken für die Rückholung aus den Einlagerungskammern der 750-Meter-Ebene. Hier soll die Rückholung in Form eines Teilflächenabbaus stattfinden. „Wir prüfen, ob die Rückholung in mehreren Ebenen oder über die gesamte Höhe der Einlagerungskammer erfolgen kann. Letzteres würde uns ein insgesamt schnelleres Vorankommen ermöglichen“, sagt Dr. Thomas Lautsch. Welche Technik genau eingesetzt wird, müssen die weiteren Planungen zeigen. Die BGE geht davon aus, dass alle Konzeptplanungen zur 750-m-Ebene bis 2021 final vorliegen werden. Über die BGE Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) berichtet auf der heutigen Asse-2-Begleitgruppensitzung über den aktuellen Stand der Rückholungsplanungen. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Planungen für das Rückholungsbergwerk sowie die technische Vorgehensweise bei der Rückholung aus den Einlagerungskammern. „Mit dem heute vorgestellten Planungsstand beschreiben wir erstmals konkret, wie das Rückholungsbergwerk aussehen und der Schacht Asse 5 gebaut werden soll.“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE. Die aktuellen Planungen für das Rückholungsbergwerk gehen davon aus, dass der Schacht Asse 5 östlich der Erkundungsbohrung Remlingen 15 errichtet wird, die im Sommer 2013 abgeteuft worden ist. Er wird voraussichtlich bis in eine Tiefe von 850 Metern abgeteuft werden. Durch insgesamt drei Strecken wird das Rückholungsbergwerk mit der bestehenden Schachtanlage Asse II verbunden. Dr. Thomas Lautsch sagt: „Wir gehen davon aus, dass für die untertägigen Infrastrukturräume eine Grundfläche von mindestens 20.000 Quadratmetern geschaffen werden muss. Um die Hohlräume zu errichten, werden wir rund eine Million Tonnen Gestein bewegen müssen.“ Das zu Tage geförderte Material wird auf einer Halde nahe der Schachtanlage gelagert werden. Bereits in den vergangenen Jahren hat die BGE über die technischen Planungen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene und der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene berichtet. In der Einlagerungskammer 8a/511 werden die Abfälle mit Hilfe einer sich am Boden befindlichen Technik geborgen. Aufgrund hoher Gammastrahlung wird die Technik ausschließlich fernhantiert ausgeführt. In der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene wird ein firstgeführter Tripod-Bagger zur Bergung eingesetzt. Zur Minimierung der Strahlendosis der Beschäftigten soll auch hier überwiegend fernhantierte Technik zum Einsatz kommen. Mit den nun vorgelegten Planungen informiert die BGE über die einzusetzenden Techniken für die Rückholung aus den Einlagerungskammern der 750-Meter-Ebene. Hier soll die Rückholung in Form eines Teilflächenabbaus stattfinden. „Wir prüfen, ob die Rückholung in mehreren Ebenen oder über die gesamte Höhe der Einlagerungskammer erfolgen kann. Letzteres würde uns ein insgesamt schnelleres Vorankommen ermöglichen“, sagt Dr. Thomas Lautsch. Welche Technik genau eingesetzt wird, müssen die weiteren Planungen zeigen. Die BGE geht davon aus, dass alle Konzeptplanungen zur 750-m-Ebene bis 2021 final vorliegen werden. Über die BGE Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).
Am 7. Februar 2020 haben Matthias Ranft (Leiter Endlagerprojekt Morsleben) und Frank-Holger Koch (Werksleiter Endlager Morsleben) vor rund 60 Besucherinnen und Besuchern eine positive Bilanz für das Jahr 2019 gezogen und Einblicke in die Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2020 geboten. Koch stellte in seinem Vortrag die betrieblichen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2019 vor. Ranft reflektierte, welche Ziele im vergangenen Jahr erreicht wurden und welche Schwerpunkte sein Team für das Jahr 2020 gesetzt hat. Betriebssicherheit spielt eine zentrale Rolle im Endlager Morsleben Zentral ist für Koch der sichere Betrieb des Endlagers Morsleben: "Ich freue mich im Besonderen, dass es auch im vergangenen Jahr keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle gab." Als eine der besonderen Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit stellte er die Inbetriebnahme eines Netzes zur Messung von Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid heraus. Vorbereitungen für die Maßnahmen zur Stilllegung Fortschritte gab es laut Koch auch bei den Vorbereitungen für die Maßnahmen zur Stilllegung des Endlagers Morsleben und bei der Optimierung der Infrastruktur. Sie ist notwendig, um sich nach einem Planfeststellungsbeschluss, auf die Stilllegungsmaßnahmen konzentrieren zu können. Auf dem übertägigen Betriebsgelände wurden unter anderem der erste Bauabschnitt beim Umbau des Mehrzweckgebäudes inklusive Neueinrichtung der Grubenwehrräume abgeschlossen und die Erneuerung der zentralen Warte, einer Schalt- und Überwachungszentrale für das Endlager Morsleben, fortgeführt. Unter Tage wurden unter anderem Schleusen zur Steuerung der Frischluft im Schachtbereich (Füllort) der 2. Sohle erneuert und Strecken im Altbergbau für den Fahrzeugverkehr und Bau von Abdichtbauwerken hergerichtet (nachgeschnitten). Umstellung auf den Offenhaltungsbetrieb schreitet voran Bei der Umrüstung des Endlagers auf den Offenhaltungsbetrieb zeigte Koch auf, dass Silos für die Lagerung Braunkohlenfilterasche im übertägigen Kontrollbereich in diesem Jahr 2020 abgebaut werden. Sie wurden 2019 radiologisch untersucht. Auch der Rückbau von Geräten zur Messung von radioaktiver Gammastrahlung (Ortsdosisleistungsmessgeräte) im Bereich des untertägigen Kontrollbereiches auf der 4. Ebene war wichtig. Sie werden nicht mehr benötigt, da keine radioaktiven Abfälle mehr im Endlager Morsleben angeliefert werden. Bearbeitung der ESK-Empfehlungen macht gute Fortschritte Ranft betonte die guten Fortschritte bei der Überarbeitung der Stilllegungsunterlagen. Er hält daran fest, dass die Planfeststellung im Jahr 2028 kommen wird. Ranft meinte in Bezug auf das Stilllegungskonzept : "Mit den Empfehlungen der Entsorgungskommission des Bundes aus dem Jahr 2013 und den Forderung unserer Genehmigungsbehörde, dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt, haben wir Hausaufgaben bekommen, die eine Herausforderung darstellen. Das Sicherheits- und das darauf basierende Stilllegungskonzept bleibt aber in seinen Zielen und Maßnahmen unverändert." Konkret wurde im Jahr 2019 die Frage beantwortet, wie man mit verbleibenden Ungewissheiten im Bereich der Geomechanik umgehen wolle. Auch konnten die Empfehlungen der Entsorgungskommission (ESK) zu Berechnungen zur Ausbreitung von radioaktiven Stoffen im Rahmen der Langzeitsicherheitsbetrachtung, mit dem sogenannten 2-Phasen-Fluss-Modell, einvernehmlich mit der Genehmigungsbehörde bewertet werden. Zentrale Maßnahme im Stilllegungskonzept planerisch abgeschlossen Erfreut zeigte sich Ranft, dass die Planungen für die Schachtverschlüsse am Beispiel Schacht Marie: "Hier haben wir die Genehmigungsbehörde zufrieden gestellt und eine zentrale Maßnahme im Stilllegungskonzept planerisch abgeschlossen. Die Schachtverschlüsse sind wesentlich zum Erhalt der Integrität der Salzbarriere." Auch wurde der Systementwurf für eine Konsistenzdatenbank fertiggestellt, die sicherstellen soll, dass alle Angaben in den Antragsunterlagen einheitlich und in sich stimmig sind. Ein weiterer zentraler Punkt für das Projekt stellen die Arbeiten zu den Streckenabdichtungen im Anhydritgestein dar. Hier wurden die Versuchsplanungen überarbeitet und im Jahr 2020 sollen unter anderem ein Nachweiskonzept und die infrastrukturellen Vorbereitungen im Endlager Morsleben abgeschlossen sein. Die Bauausführungen sind ab dem Jahr 2021 geplant, sodass die zentralen Ergebnisse bis zum Ende des Jahres 2022 vorliegen. Publikum nutzt Möglichkeit für Fragen und Themensetzung Bei der abschließenden Diskussion ging es unter anderem um die Frage, warum es zum Teil Planungszeiträume von zehn Jahren für ein einfaches Wettertor gebe. Ranft und Koch verweisen darauf, dass dies vor allem mit den alten Strukturen zusammenhing und die Situation durch die Neuorganisation im Endlagerbereich verbessert worden sei. Auch seien Planungs- und Genehmigungsprozesse im kerntechnischen Bereich nun mal aus guten Gründen aufwändiger. Zum Abschluss stellte Infostellenleiter Michael Lohse noch einmal die geplanten Veranstaltungstermine für das Jahr 2020 rund um das Endlager Morsleben vor: 5. März, 18 Uhr: Premiere: "Der Osten – Entdecke, wo Du lebst" mit einem Beitrag zum Endlager Morsleben 14. Mai: Betrifft: Morsleben 4. Juni: Zeitzeugenabend im Rahmen der Salzigen Tour 4. Juli: Tag der offenen Tür mit Werksbesichtigung im Rahmen der Salzigen Tour 3. September: Zeitzeugenabend im Rahmen der Salzigen Tour 18. September: Betrifft: Morsleben Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ ist ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGE ins Gespräch zu kommen.
BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Anlage 35 (zum Datenbericht Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG) Schichtenverzeichnis und Gamma Ray Log Bohrung Nusse T1 Stand 21.09.2020 Hinweis: Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 19.05.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können. Siehe auch BGE 2020l Teil 3 von 4. Geschäftszeichen: SG02102/7-1/34-2020#79 – Objekt-ID: 824762 und 824761– Revision: 000 Entscheidungserhebliche Daten und Tatsachen für die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Die Veröffentlichung von entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen, hier geologische Daten, erfolgt nach dem Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG). Das GeolDG löst das Lagerstättengesetz ab und nach § 1 GeolDG (GeolDG) regelt es die staatliche geologische Landesaufnahme, die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten sowie die Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, um den nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund gewährleisten und Geogefahren erkennen und bewerten zu können. Geologische Daten werden insbesondere auch für das Standortauswahlverfahren nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) benötigt. Das GeolDG trat mit dem 30.06.2020 in Kraft, so dass seitens der BGE, den Landesministerien und Landesbehörden ab diesem Zeitpunkt mit den Verfahren nach dem GeolDG zur Kategorisierung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten begonnen werden konnte. Die erforderlichen Verfahren waren aufgrund ihres Umfangs nicht in dem bis zur Veröffentlichung bestehenden Zeitraum umzusetzen. Insofern werden nach dem 28.09.2020 weitere geologische Daten veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt mit Hilfe einer Revision des vorliegenden Datenberichtes. Dabei werden die bisher im vorliegenden Bericht weiß abgedeckten Bereiche nicht weiter abgedeckt, sondern die „darunter liegenden“ Daten sichtbar gemacht. Mit diesen Anlagen sind der untersetzenden Unterlage (BGE 2020l) die entscheidungserheblichen Daten zu den Mindestanforderungen und geowissen- schaftlichen Abwägungskriterien angefügt. Die darin angegebenen Koordinaten beziehen sich dabei immer auf die den identifizierten Gebieten und Teilgebieten zugrundeliegenden Daten und beschreiben damit nicht zwingend das Teilgebiet selbst. Celle, JO. 4. 1986 S C H I C HT E NV E R Z E I C HN I S ==••==•-=====-==-----===---------=-==-- Erd5l- und und Erdgas- Erdgas- Erdöl- Auf'$chlu6bonrung: Aufschlußbohrung: U S SSETE T 1 N NUS (Konzession (Konzession 8B 20265) 20265) Bodenforschtlfti für Bodsnforschung landesoml lUr Miedersiidtsisches landesornl Niedersöchiisches g a '" Archiv-Nr. (NlfB):40 234 Struktur und Ziel:Untersuehung der del" Speicherhorizonte Speicherhorizonte des Untersuchung im Bereich einer Buntsandsteins ;mBel"e;che;ner mittleren mittleren Buntsandsteins des Ostteil des im Ostteil Trias-Monoklinalstruktur Trias-Monckl inal struktur 1m KW-Führung auf KW-FUhrung Nusse auf Untersuchungsgebietes Untersuchungsgebietes Nusse Lage:Land: Kreis: Kreis: Gemarkung: Gemarkung: Mbl. 25): Mbl. (TK 25): Hohe über NN: Höhe tiber Endteufe:2.266,8 m Archiv Archiv Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Lauenburg Lauenburg Fl urstUck 33 Flur 7, Flursttlck Kllhsen, Flur Klinsen~ 470 07 470 44 07 Nusse R: 44 2329 Nusse 2329 250 59 51 250 H: 59 45 mm
Origin | Count |
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Bund | 178 |
Land | 22 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 92 |
Text | 69 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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