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s/gaps/Raps/gi

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Verfeinertes Raps Kernöl mit natürlichen Aroma (04.09.2018)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Gehaltene Tiere: Bundesländer, Jahre (bis 2010), Tierarten

Historische beantragte und als förderfähig festgestellte Teilschläge in NRW

Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.

NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete in NRW

Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.

Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 – Betrachtungsbereich bis 200 m unter Gelände (WMS Dienst)

Die Übersichtskarte der Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 weist Gebiete aus, in denen Sulfatgesteine bis 200 m unter Geländeoberfläche 1.) nicht zu erwarten sind oder 2.) potenziell vorhanden sind. Die Abgrenzung zwischen den beiden Bereichen beruht auf der Bewertung umfassender geowissenschaftlicher Daten, die am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vorliegen. Dabei werden Gebiete ohne eindeutige Informationen zur Sulfatgesteinsverbreitung im entsprechenden Teufenbereich, ebenso wie Gebiete, in denen die Sulfatgesteine möglicherweise bereits ausgelaugt sind, pauschal in „Sulfatgesteine potenziell vorhanden“ eingestuft. Die Karte wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Oberflächennah vorkommende Sulfatgesteine (Gips/Anhydrit) stellen eine Gefährdung für Bohrungen dar, da es bei der Bohrungsherstellung zu einer Neuanbindung von Wasser an Sulfat-führende Schichten kommen kann. Diese Wasseranbindung kann zum einen eine Umwandlung von Anhydrit in Gips mit einhergehender Volumenzunahme und Geländehebung zur Folge haben und zum anderen zu Subrosion führen. Die Volumenzunahme durch die Anhydrit-Gips-Umwandlung nimmt mit zunehmender Überlagerung ab. Die vorliegende Karte basiert auf der Annahme, dass in einer Tiefe von = 200 m unter Geländeoberfläche keine Volumenzunahme mehr zu befürchten ist, die zu Hebungen an der Oberfläche führen könnte. Für detailliertere Informationen zur Subrosion verweisen wir auf die Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete (IGG25). Die Karte basiert im Wesentlichen auf der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50), dem Geotektonischen Atlas 3D (GTA3D) sowie den Bohrdaten aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank und der Bohrdatenbank Niedersachsen. Für die Erstellung der Karte wurden die Sulfat-führenden stratigraphischen Einheiten Münder Mergel (Malm), Mittlerer Keuper, Mittlerer Muschelkalk, Oberer Buntsandstein, Zechstein und Rotliegend berücksichtigt. Im Rahmen der Kartenerstellung wurden die Informationen aus diesen unterschiedlichen Datenquellen kombiniert und unter Verwendung weiterer geologischer Daten (siehe „Informationen zu den Daten“) miteinander abgeglichen.

Gefahrenhinweiskarte Niedersachsen 1 : 50 000 - Setzungs- und Hebungsempfindlicher Baugrund (WMS Dienst)

Die Gefahrenhinweiskarte Niedersachsen 1 : 50 000 - Setzungs- und Hebungsempfindlicher Baugrund (ISHB50) ) ist aus der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50) und der Ingenieurgeologischen Karte 1 : 50 000 (IGK50) abgeleitet, langjährige regionale Erfahrungen sowie bodenmechanische Analytik sind bei der Erstellung der Karte berücksichtigt. Die Karte zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen setzungs- und hebungsempfindlichen Baugrundtypen bis in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der GK50 und der IGK50 nicht ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank des LBEG weitere Informationen und Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln wird die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Entstehung der geologischen Einheit sowie deren bodenmechanische Steifigkeit, Festigkeit und Wasserempfindlichkeit als Baugrund im Hinblick auf die Setzungs- und Hebungsempfindlichkeit bewertet. Geologische Einheiten mit ähnlichen Eigenschaften werden zusammengefasst. Gebiete mit lastabhängigen Setzungen im Erwartungsbereich von gut tragfähigem Baugrund sind entsprechend ausgewiesen. 1.) große Setzungsempfindlichkeit u.a. aufgrund hoher organischer Anteile und/oder flüssiger bis weicher Konsistenz 2.) mittlere bis große Setzungsempfindlichkeit aufgrund sehr geringer Steifigkeit (fluviatile, brackische, marine Sedimente wie z.B. Klei) 3.) geringe bis mittlere Setzungsempfindlichkeit aufgrund geringer Steifigkeit wie z.B. Lößlehm, Auelehm (marine, brackische und fluviatile Sedimente) 4.) geringe bis große Setzungsempfindlichkeit und geringe bis große Setzungsdifferenzen aufgrund wechselnder Steifigkeiten 5.) geringe bis mittlere Setzungs-/Hebungsempfindlichkeit von Ton und Tongesteinen durch Schrumpfen/Quellen (Wassergehaltsänderungen), Hebung durch Kristallisationsdruck (infolge Pyritverwitterung/Gipsbildung) 6.) hebungsempfindlich (Volumenzunahme) bei Wasserzutritt durch Umwandlung von Anhydrit in Gips 7.) senkungsempfindlich aufgrund der Löslichkeit von Gips bei Wasserzutritt 8.) übliche lastabhängige Setzungen gut tragfähiger Locker- und Festgesteine Aus den Baugrundtypen können generelle Hinweise zu Setzungen und Hebungen entnommen sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Hebungserscheinungen sind bisher nur in wenigen Fällen, meist in Folge der Quelleigenschaften von Tonen beobachtet worden. Hebung in Folge von Gipskristallwachstum im Verwitterungsbereich von Tonsteinen ist nur in Einzelfällen beobachtet worden. Die IHSB50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2:2010-10, DIN EN 1997-2/NA:2010-12 und DIN 4020:2010-12 ersetzen.

Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 – Betrachtungsbereich bis 200 m unter Gelände

Die Übersichtskarte der Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 weist Gebiete aus, in denen Sulfatgesteine bis 200 m unter Geländeoberfläche 1.) nicht zu erwarten sind oder 2.) potenziell vorhanden sind. Die Abgrenzung zwischen den beiden Bereichen beruht auf der Bewertung umfassender geowissenschaftlicher Daten, die am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vorliegen. Dabei werden Gebiete ohne eindeutige Informationen zur Sulfatgesteinsverbreitung im entsprechenden Teufenbereich, ebenso wie Gebiete, in denen die Sulfatgesteine möglicherweise bereits ausgelaugt sind, pauschal in „Sulfatgesteine potenziell vorhanden“ eingestuft. Die Karte wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Oberflächennah vorkommende Sulfatgesteine (Gips/Anhydrit) stellen eine Gefährdung für Bohrungen dar, da es bei der Bohrungsherstellung zu einer Neuanbindung von Wasser an Sulfat-führende Schichten kommen kann. Diese Wasseranbindung kann zum einen eine Umwandlung von Anhydrit in Gips mit einhergehender Volumenzunahme und Geländehebung zur Folge haben und zum anderen zu Subrosion führen. Die Volumenzunahme durch die Anhydrit-Gips-Umwandlung nimmt mit zunehmender Überlagerung ab. Die vorliegende Karte basiert auf der Annahme, dass in einer Tiefe von = 200 m unter Geländeoberfläche keine Volumenzunahme mehr zu befürchten ist, die zu Hebungen an der Oberfläche führen könnte. Für detailliertere Informationen zur Subrosion verweisen wir auf die Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete (IGG25). Die Karte basiert im Wesentlichen auf der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50), dem Geotektonischen Atlas 3D (GTA3D) sowie den Bohrdaten aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank und der Bohrdatenbank Niedersachsen. Für die Erstellung der Karte wurden die Sulfat-führenden stratigraphischen Einheiten Münder Mergel (Malm), Mittlerer Keuper, Mittlerer Muschelkalk, Oberer Buntsandstein, Zechstein und Rotliegend berücksichtigt. Im Rahmen der Kartenerstellung wurden die Informationen aus diesen unterschiedlichen Datenquellen kombiniert und unter Verwendung weiterer geologischer Daten (siehe „Informationen zu den Daten“) miteinander abgeglichen.

Historische beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente in NRW

Historische beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.

Beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente in NRW

Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

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