API src

Found 20 results.

Related terms

Bau von Brunnen und Messstellen

Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.

Grundwasserentnahme zur Getränkeherstellung und Gartenbewässerung

Die Privatbrauerei Oechsner GmbH & Co. KG beantragt die erneute Erlaubnis zur Entnahme von jährlich maximal 20.000 m³ Grundwasser. Dieses wird zur Getränkeherstellung und Gartenbewässerung verwendet.

Regenwassernutzung

Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung Wie Sie mit Regenwasser Ihren Garten umweltbewusst nutzen Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen. Lassen Sie Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern. Berücksichtigen sie die hygienischen Anforderungen bei der Verwendung von Regenwasser im Haushalt. Eine fachkundige Installation und regelmäßige Wartung sind erforderlich. Gewusst wie Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Ein nachhaltiger Umgang mit Regenwasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt. Mit Regenwasser bewässern: Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Um Regenwasser für den Garten nutzen zu können, kann das vom Dach abfließende Regenwasser in eine Regentonne geleitet werden. Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als hartes Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich. Nur von unproblematischen Dachflächen: Verwenden Sie nur das Regenwasser, das vom Dach in Ihre Regentonne abläuft. Einige Dachmaterialien sind jedoch für das Auffangen und die weitere Nutzung von Wasser im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet. Von Dächern aus Kupfer und Zink können lösliche und unlösliche Metallverbindungen abschwemmen, die schädigend für die Umwelt sind. Bitumenabdichtungen von Dächern mit Teerpappe können Biozide freisetzen. Von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen ist abzusehen. Wenn nur die Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer oder Zink sind, ist das in der Regel für die Nutzung im Garten unproblematisch. Regenwasser versickern lassen: Regenwasser füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung und Verschmutzung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Von normalen Dachflächen (d.h. Dachflächen ohne oder mit vernachlässigbaren Anteilen von Kupfer, Zink und Blei) kann das Regenwasser ohne Vorbehandlung ablaufen und versickern. In anderen Fällen muss geprüft werden, ob von bestimmten Flächen abfließendes Niederschlagswasser mit Schadstoffen belastet ist (z.B. bei Hofflächen, Dachflächen und Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten). Böden mit hohem Tonanteil sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet, da sich das Wasser hier staut. Ist der Boden nicht durchlässig genug oder der Grundwasserstand zu hoch, kann das durch technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung ausgeglichen werden. Regenwassernutzung im Haushalt: Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 13) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert. Hygiene: Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich: Regenwasser für die Toilettenspülung: Hier besteht keine Infektionsgefahr. Eine doppelte Leitungsführung ist in der Regel nicht erforderlich, da bei längeren Trockenphasen eine Nachspeisung des Regenwasserspeichers mit Trinkwasser erfolgt. Bei der Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung können Abwasserentgelte anfallen. Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden. Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche übertragen werden können. Dieses Risiko kann nur durch eine geeignete Aufbereitung des Wassers oder durch anschließendes Bügeln der Wäsche ausgeschlossen werden. Wer Regenwasser zum Waschen der Wäsche verwenden will, sollte dies beachten. Insbesondere bei Personen, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte Menschen, Kranke und hier insbesondere Menschen mit einer geschwächten natürlichen Abwehr – sollte kein Risiko für die Gesundheit eingegangen werden. Kostenersparnis: Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch: Die Baukosten für Speicher, Rohrleitungen, Filter und Pumpen liegen bei circa 2.500 bis 5.000 Euro – je nach Eigenleistungsanteil und nach Größe des Speichers. Ein Vier-Personen-Haushalt kann pro Jahr circa 40 Kubikmeter Trinkwasser durch Regenwassernutzung ersetzen (bzw. 60 m 3 , wenn auch Wäsche gewaschen wird). Dies spart rund 160 bis 200 Euro pro Jahr (bzw. 240 bis 300 Euro pro Jahr, wenn für das genutzte Regenwasser keine Abwassergebühren erhoben werden). Bei Wartung durch eine Firma müssen zusätzlich circa 100 Euro pro Jahr Wartungskosten bereitgestellt werden. In einigen Bundesländern kommen weitere Kosten für zusätzliche Wasseruhren und deren Eichung hinzu. Die Amortisationszeiten liegen bereits ohne Berücksichtigung von Zinseffekten deutlich über zehn Jahren. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zum Trinkwasser und zu Warmwasser . Hintergrund Durch ⁠ Klimaänderung ⁠ und von Menschen verursachte Einflüsse sind Grund- und Oberflächenwasser weiterhin starken Belastungen ausgesetzt. Die Versiegelung von Flächen vermindert die natürliche ⁠ Grundwasserneubildung ⁠, Schad- und Nährstoffeinträge wirken sich negativ auf die Grund- und Oberflächenwasserqualität aus. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert auch einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind: Entsiegelung von Flächen, Ortsnahe Bewirtschaftung von Regenwasser in bebauten Gebieten. Dies hat viele Vorteile: Oft werden teure unterirdisch verlegte Kanäle und Regenwasserüberläufe überflüssig, wenn diese durch eine kostengünstigere Bewirtschaftung von Regenwasser ersetzt werden. Durch eine lokale Versickerung wird der Grundwasserhaushalt weniger beeinträchtigt, da der Regen dort, wo er fällt, versickert. Dies kann wesentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Denn das vor Ort versickerte Regenwasser verringert Überläufe aus Mischwasserkanalisationen in die Gewässer. Darüber hinaus reduziert das versickerte Wasser die Wärmebelastung der Siedlungen. Der ökologische und ökonomische Vorteil von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird hingegen unter Fachleuten nach wie vor diskutiert. Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten wie zum Beispiel den Niederschlagsmengen,  der Speichergröße und dem Einsatzzweck des Regenwassers ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten. Demgegenüber stehen Einsparungen beim Trinkwasserbezug und im besten Fall beim Waschmittelverbrauch. Zudem lässt die rein betriebswirtschaftliche Betrachtung gesamtgesellschaftliche Aspekte außen vor. Ziel eines aktuellen Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes ist es deshalb, die Regenwassernutzung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Randbedingungen und mit Blick auf ökologische, hygienische, ökonomische, soziale und technische Aspekte systematisch zu bewerten. In Gebieten, in denen wegen zukünftiger Klimaänderungen die Wasservorräte zurückgehen werden, muss über die Etablierung kleinerer Wasserkreisläufe nachgedacht werden und in diesem Zusammenhang auch über Regenwassernutzungsanlagen. Wann und unter welchen Umständen die Nutzung von Regenwasser wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Betrachtung müssen auch die einzusetzenden Materialmengen (z.B. zweites Leitungsnetz) berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Trinkwasser (UBA-Themenseite) Regenwasserbewirtschaftung (UBA-Themenseite)

Klimaresiliente Schwammstädte

In Politik und Praxis gilt das Prinzip der Schwammstadt zunehmend als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine aktuell veröffentlichte Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele klimaresilienter Schwammstädte auf: Ziele und Instrumente verbessern die Umsetzung des Konzepts Schwammstadt. Die Überschwemmungen in der Folge von Starkregenereignissen im Südwesten Deutschlands im Mai und Juni 2024 sowie Hitze und Trockenheit in anderen Regionen des Landes verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf in Siedlungen. Der Umgang mit diesen Risiken ist heute eine grundlegende Herausforderung für den Erhalt der urbanen Lebensqualität. Das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz des Bundes stärkt die ebenenübergreifende Klimavorsorge und stellt gleichzeitig klar, dass Klimaanpassung zukünftig zum verbindlichen Aufgabenkanon der Kommunen gehört. Ehemals ein Nischenthema des urbanen Niederschlagsmanagements ist die Schwammstadt heute als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung zunehmend etabliert. Die Schwammstadt impliziert einen Paradigmenwechsel im Management von urbanem Niederschlagswasser und bietet ein großes Potenzial für einen klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Niederschläge sollen verstärkt vor Ort versickern und für die Versorgung von Stadtgrün genutzt werden. Lokale naturnahe Wasserkreisläufe kühlen Städte in Hitzeperioden und erhöhen für ihre Bevölkerung die Aufenthaltsqualität. Die potenziellen Vorteile der Schwammstadt sind unumstritten, dennoch besteht ein Umsetzungsdefizit. Hauptsächlich zeigen sich Unsicherheiten in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist unklar, wie der urbane Bestand an Gebäuden, Infrastrukturen und Freiflächen möglichst flächendeckend mit einer für Schwammstädte typischen blau-grünen Infrastruktur ausgestattet werden kann. Bisher werden Maßnahmen oft punktuell realisiert. Andererseits sind klare Ausbau- und Leistungsziele für klimaresiliente Schwammstädte bisher kaum definiert und es mangelt an gut handhabbaren Orientierungswerten für solche Ziele. Die erfolgreiche Umsetzung einer klimaresilienten Stadtentwicklung in der Breite wird durch ein Gefüge aus Lokalpolitik, unterschiedlichen Fachgesetzen, wirtschaftlichen Handlungsanreizen, lokalen Verwaltungskapazitäten, Motivationen, Erfahrungen und Wissensvoraussetzungen bestimmt. Ein Policy Mix aus sich gegenseitig verstärkenden bundespolitischen Instrumenten kann lokales Handeln für die Umsetzung der Schwammstadt deutlich erleichtern. Durch die multikriterielle Bewertung eines größeren Sets an Politikinstrumenten hat eine interdisziplinäre Expertengruppe des Umweltbundesamtes einen passenden Policy Mix auf Bundesebene für die Schwammstadt erarbeitet. Dieser kombiniert gezielt regulative, ökonomische, strategisch-planerische und informatorische Instrumente, um Hemmnisse der Umsetzung der Schwammstadt abzubauen und ein Momentum für die Umsetzung zu schaffen. Acht zentrale Politikinstrumente helfen künftig bei kommunalen Entscheidungen: Novellierung des §55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz (WHG) Novellierung des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Erweiterung des Festsetzungskataloges Verstärkung der bundesweiten finanziellen Förderung von lokalen Bau- und Forschungsprojekten zur Schwammstadt mit Fokus auf Evaluierung von Maßnahmen Integration von nachhaltigen Außenanlagen und die Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimafreundlichen Neubau Empfehlungen durch den Bund zur Festsetzung von Orientierungs- und Kennwerten für die quantitative und qualitative Grün- und Freiraumversorgung auf kommunaler Ebene Entwicklung kommunaler politisch-planerischer Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt Verbesserung der Daten- und Informationsgrundlage für die Umsetzung der Schwammstadt Fort- und Weiterbildung zur wassersensiblen Stadt, blau-grüner Infrastruktur sowie zur ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ im urbanen Raum Anders als im ⁠ Klimaschutz ⁠ existiert für Klimaanpassung keine singuläre Zielgröße zur Reduzierung von Klimarisiken. Urbane Klimaanpassung erfolgt lokal und auch die Voraussetzungen für den Umbau von Städten zu Schwammstädten sind ortsabhängig. Umso wichtiger ist es, Ausbau- und Leistungsziele klimaresilienter Schwammstädte zu konkretisieren, um der klimagerechten Stadtentwicklung einen klaren Weg vorzugeben. Zu diesem Zweck diskutiert die UBA Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ anhand konkreter Beispiele, wie Ziele zum Umbau von Städten zu klimaresilienten Schwammstädten auf kommunaler Ebene formuliert und erreicht werden können. Anhand dieser Vorbilder lassen sich Erkenntnisse für Kommunen bundesweit ableiten. Neben nützlichen Formulierungen von Zielen für klimaresiliente Schwammstädte finden sich entsprechende qualitative und quantitative Kenngrößen. So verdeutlicht ein jüngerer Stadtratsbeschluss in Offenbach am Main , wie lokalpolitische Beschlüsse zur Umsetzung der Schwammstadt es ermöglichen, qualitative Ziele zu den Funktionen der Schwammstadt festzuschreiben. Der Beschluss zeigt, wie das Ziel, sich einem naturnahen Wasserhaushalt in der Stadtentwicklung anzunähern, Klimarisiken durch ⁠ Starkregen ⁠, Hitze und Trockenheit reduzieren kann. Raumbezogene Informationen zu Klimarisiken wie etwa Hitze-Hotspot-Karten helfen, qualitative Ziele zur räumlichen Wirkung von Schwammstadt-Praktiken zu definieren. Ein weiteres Beispiel aus Hessen offenbart, wie an einzelne Maßnahmen gebundene qualitative Ziele klimaresilienter Schwammstädte festgelegt werden können. Hierfür legt eine 2023 veröffentlichte Muster-Zisternensatzung die Wiedernutzung von Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung als wichtige Funktion der Schwammstadt fest. Die parzellenbezogene Bilanzierung des Wasserkreislaufes durch einen sogenannten Regenwassermanagementfaktor in der Stadt Wien gibt q uantitative Schwammstadt-Ziele für einzelne Parzellen vor, auf denen ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt geschaffen werden soll. Das Förderprogramm „ Klimaresiliente Region mit Internationaler Strahlkraft “ der Zukunftsinitiative ⁠ Klima ⁠.Werk im Ruhrgebiet verbindet die Förderung von Schwammstadtmaßnahmen mit quantitativen Zielen zu Funktionen der Schwammstadt für die Klimaanpassung . Konkret gibt das Programm vor, bis 2030 25% der befestigten Flächen in ausgewählten Betrachtungsräumen von der Mischkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um 10% zu steigern. Auch über die quantitative Abschätzung von Umsetzungspotenzialen für Maßnahmen der Schwammstadt können Ausbauziele definiert werden. Beispielsweise ermittelt die Hamburger Gründachstrategie das Dachbegrünungspotenzial innerhalb des Stadtgebiets und koppelt Ausbauziele daran. Eine zentrale Hürde für die Entwicklung klimaresilienter Schwammstädte stellt die Finanzierung dar. Ein weitreichender Umbau von gewachsenen Stadtstrukturen benötigt ein enormes Investitionsvolumen. Bund und Länder prüfen seit Frühjahr 2022 Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Gemeinschaftsaufgabe Anpassung an den Klimawandel analog der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz. Die Forschungskonferenz „Klimaresiliente Schwammstadt: Naturbasierte Konzepte und Maßnahmen als Baustein urbaner Transformation“ setzte im Juni 2022 den Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung des Umweltbundesamtes mit dem Thema klimaresiliente Schwammstädte. Im Kern zielen die Aktivitäten darauf ab, Hemmnisse und Unsicherheiten bei der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte abzubauen. Die Broschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ bündelt erste Ergebnisse aus dem laufenden Eigenforschungsprojekt AdNEB „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ 1 . Darin werden Möglichkeiten untersucht, Ziele klimaresilienter Schwammstädte zu schärfen sowie Treiber und Hemmnisse des Umbaus zu Schwammstädten identifiziert. Das 2025 anlaufende Folgeprojekt erforscht Wege der Skalierung von Schwammstadtansätzen und nimmt Stadt-Umland-Dimensionen sowie solche des täglichen Lebens in der Schwammstadt in den Blick. Das Vorhaben „Umsetzung der Schwammstadt“ 2 führt Arbeiten zu einem Policy Mix fort und erarbeitet nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blau-grünen Stadt. Ein weiteres Vorhaben 3 setzt sich mit potenziellen gesundheitlichen Nebenwirkungen von Schwammstadt-Maßnahmen auseinander, damit solche in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Schließlich zielt das Vorhaben „Natürlich Klimaanpassung“ 4 darauf ab, die Nutzung naturbasierter Lösungen für die lokale Klimaanpassung durch Kommunikations- und Entscheidungsunterstützungsformate zu unterstützen. Noch sind mit der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte neben praktischen Herausforderungen der Finanzierung und in der kommunalen Praxis auch weitere Forschungsbedarfe verbunden. Offen sind Fragen des kosteneffizienten und gleichzeitig nachhaltigen Managements von Stadtgrün sowie des Denkmalschutzes in der Schwammstadt. Auch das Zusammenwirken von öffentlichem und privatem Raum in der Schwammstadt ist rechtlich und hinsichtlich der Governance oft noch unklar. Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Umweltgerechtigkeit in der Klimaanpassung. Dahingehend braucht es sozialökologische Analysen zu möglichen Ungleichheiten in der Schwammstadt und Instrumente der sozialgerechten Ausgestaltung dieser urbanen Transformation. Die Chancen, die sich für die Klimaanpassung ergeben, sind jedoch Treiber für weitere Bemühungen in Forschung und Politik, dem Umbau heutiger Städte hin zu klimaresilienten und lebenswerten Schwammstädten den Weg zu bereiten. 1 Langtitel: „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken: Nachhaltige Mobilität und resiliente Räume für mehr Lebensqualität ,“ FKZ 3722 15 1040 2 Langtitel: „Umsetzung der Schwammstadt: Identifikation der 10 wirksamsten Hebel der notwendigen Transformation und nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blaugrünen Stadt,“ FKZ 3723 48 3010 3 Langtitel: „Gesundheitliche Risiken bei der Planung klimaresilienter Städte und Gemeinden vermeiden,“ FKZ 3723 48 4010 4 Langtitel: „Resiliente naturbasierte Lösungen für Städte und Gemeinden,“ FKZ 3722 48 1030 Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung Nr. 90 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1041/633, Gemarkung und Gemein-de Hohenbrunn, zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beim Anwesen Zeppelinstr. 2 in 85521 Riemerling

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

UBA aktuell - Nr.: 4/2022

Liebe Leser*innen, der Klimawandel ist auch in Deutschland immer stärker spürbar. Was wir alle – ob in der Politik, der Wirtschaft oder privat – tun können, um zunehmendem Extremwetter zu begegnen, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Eine gute Nachricht in Sachen Klimaschutz: Im ersten Halbjahr 2022 wurden etwa 14 Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Apropos Thema Klima: Sie werden es sehen, die Newsletter-Inhalte sind in dieser Ausgabe nach Themen geordnet. Unter den neuen Rubriken finden Sie nun alle Neuigkeiten zum jeweiligen Thema, ob aktuelle Meldung, neue Publikation oder anstehende Veranstaltung. Möchten Sie uns Feedback zu dieser Änderung geben oder haben Sie Verbesserungsvorschläge für den Newsletter „UBA aktuell“? Dann freuen wir uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen . Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Hitze, Trockenheit, Starkregen: Was Deutschland tun kann Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter in Deutschland zu. Quelle: Bernd Brueggemann / Fotolia.com und mb67 / Fotolia.com Aufgrund des Klimawandels gibt es auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage mit über 30 °C und Tropennächte mit mindestens 20 °C. Hitzewellen sind inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900. Dies belastet besonders empfindliche Menschen wie Alte und Vorerkrankte in stark verdichteten Innenstädten. Viel Bodenversieglung und Bebauung sowie wenig Grün sorgen hier für eine besonders starke Aufheizung. Der Klimawandel sorgt auch dafür, dass die Bodenfeuchte in Deutschland abnimmt. Stand 15. Juli 2022 zeigte sich im Oberboden (bis 30 cm) fast in ganz Deutschland flächendeckend Trockenstress, teilweise extremer Trockenstress, mit entsprechenden Folgen nicht nur für Wälder, Land- und Fortwirtschaft. Gleichzeitig fällt Regen immer häufiger als Starkregen – der schnell abfließt und dabei teils verheerende Zerstörungen zurücklässt, wie vergangenes Jahr im Ahrtal. Neben der schnellen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten. Der Hitze in den Innenstädten müssen wir durch deutlich mehr Grün sowie mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden begegnen. An Flüssen vorgesehene Überschwemmungsflächen können helfen, Schäden durch Starkregen zu vermeiden und das Wasser gleichzeitig für Trockenperioden in der Landschaft zu halten. Mit Wasser muss überall sorgsam umgegangen werden, es also nicht verschmutzt und nur sparsam gebraucht werden; ob durch Mulchen in der Landwirtschaft, um der Austrocknung von Böden entgegenzuwirken, oder im privaten Garten durch das Sammeln von Regenwasser und die Gartenbewässerung nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden. Viele weitere Informationen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes finden Sie unter den folgenden Links. Entlastungspaket: Umweltbundesamt will Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer ausnehmen "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch auf die Reparatur von Fahrrädern soll ein niedrigerer Steuersatz entfallen. Artikel in der ZEIT ONLINE. Wasserknappheit in Deutschland UBA-Experte Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk: Es braucht mehr Effizienz bei allen Wassernutzungen. Kalte Dusche für die Freiheit - Was Energiesparen bringt Welche Tipps zum Energiesparen helfen wirklich? Und animieren solche gut gemeinten Tipps zur Nachahmung oder bewirken sie eher das Gegenteil? UBA-Experte Dr. Michael Bilharz im HR-Info-Podcast. UBA-Zahl des Monats Juni 2022 Quelle: Umweltbundesamt

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/10, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Aribostr. 33 in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechts-verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 612/10, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Aribostr. 33 a in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/103, Gemarkung und Gemeinde Haar, zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beim Anwesen Zugspitzstr. 43a in 85540 Haar

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe und zur Gartenbewässerung beantragt. Im Wasserrechts-verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 723/3, Gemarkung und Gemeinde Gräfelfing, zum Betrieb einer Wärmepumpen- und Kühlanlage sowie zur Gartenbewässerung beim Anwesen Wandlhamerstr. 22 a in 82166 Gräfelfing

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpen-/Kühlanlage beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

1 2