Das Projekt "ELINA - Einsatz dynamischer induktiver Ladeinfrastruktur im ÖPNV, Teilvorhaben: Betrieb von Bus- und Stromnetz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtwerke Balingen.
Das Projekt "Dokumentation und oekologische Bilanzierung des Ausbaus des Naturbades der Stadt Grossenhain als Ausstellungsthema fuer die 3. Saechsische Landesgartenschau im Jahr 2002" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Großenhain, Stadtverwaltung, Der Bürgermeister.
Das Projekt "ELINA - Einsatz dynamischer induktiver Ladeinfrastruktur im ÖPNV" wird/wurde ausgeführt durch: EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
Das Projekt "ELINA - Einsatz dynamischer induktiver Ladeinfrastruktur im ÖPNV, Teilvorhaben: Ladeinfrastruktur im ÖPNV" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
Das Projekt "ELINA - Einsatz dynamischer induktiver Ladeinfrastruktur im ÖPNV, Teilvorhaben: Marktpotenzial und Nachhaltigkeit der DWPT-Technologie im Verkehrssektor" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: FfE Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V..
Das Projekt "ELINA - Einsatz dynamischer induktiver Ladeinfrastruktur im ÖPNV, Teilvorhaben: Softwaregestützte Planung von Busnetzen mit dynamischer induktiver Ladeinfrastruktur" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Fahrzeugsystemtechnik, Teilinstitut Bahnsystemtechnik.
Das Projekt "Tomatenfisch: System zur kombinierten Fisch- und Gemüseproduktion - Nutzbarkeit, Akzeptanz und Verbreitung des Aquapomiksystems für Urban Farming" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.
Das Projekt "Grüner Campus - Bildung für eine nachhaltige Entwicklung auf der Bundesgartenschau 2005 in München" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesgartenschau München 2005 GmbH.
Das Projekt "Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Ausstellung 'Selbsthilfe der Natur und ihre Grenzen: Beispiel Wasser' im Rahmen der Bundesgartenschau 2007 in Gera und Ronneburg" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesgartenschau Gera und Ronneburg 2007 GmbH.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Bundesgartenschau 2007 findet erstmals in den etwa 6 km von einander entfernten Städten Gera und Ronneburg statt. Es wird zwei intensiv entwickelte Kernzonen geben. Im Rahmen der Gestaltung der Kernzone Neue Landschaft Ronneburg handelt es sich um ein durch den Wismut-Uranerzbergbau stark verändertes Gebiet. Hierbei bieten sich einmalige Möglichkeiten, die Selbsthilfe der Natur zur Wiederherstellung stabiler Lebensräume, aber auch die Grenzen der natürlichen Selbsthilfeprozesse darzustellen. Das Beispiel des Lebensraumes Wasser ist besonders geeignet, da sich das Gelände unmittelbar auf einer in Flutung befindlichen untertägigen Grube mit bergbaulich stark beeinflussten Wässern befindet, die in Wechselwirkung zu einem dichten Netz naturnaher Oberflächengewässer stehen. Hauptziele des Vor-habens ist die Erarbeitung und Auswahl geeigneter Selbstheilungsprozesse mit hohem Innovationsgehalt. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Arbeitsschritte lassen sich grob in vier Abschnitte gliedern. In der Grundlagenermittlung werden geeignete biologische Selbstheilungsprozesse zur Schadstoffeliminierung inkl. einer Grobkonzeption der daraus zu entwickelnden Exponate ausgewählt. In der Umsetzungsphase wird ein Ausstellungskern, inkl. geeigneter Ausstellungsmodule erarbeitet. Ein besonders kreatives Umweltdidaktisches sowie ein zielgruppenbezogenes Kommunikations- und Designkonzept schließen sich an. Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird im dritten Arbeitsschritt auch unter Berücksichtigung weiterer BUGA Elemente, ein dauerhaftes Betreibermodell für die Ausstellung entwickelt. Neben der Identifizierung von Einnahme und Finanzierungsquellen, wird auch ein Personal- und Wirtschaftsplan unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen erarbeitet. Die Erarbeitung von Informationsmaterial, Durchführung und Dokumentation eines Workshops zur Evaluation des Ausstellungskonzeptes sowie die entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umfassen den letzten Arbeitsschritt. Fazit: Die im Rahmen der vorgelegten Machbarkeitsstudie zur Ausstellung Selbsthilfe der Natur (Arbeitstitel), stellt eine sehr gute Grundlage für die Umsetzung des Projektes dar. Alle Beteiligten, auch die eingebunden Agenturen, waren von der Dimension des Gesamtprojektes und deren Präsentationspotentialen im Rahmen einer Ausstellung begeistert. Die Ausstellung kann unter bestimmten Rahmenbedingungen, die in der Studie formuliert sind, zu einer dauerhaft wirkenden Umweltbildungsausstellung mit hohem Umweltpädagogischem Erlebnisgrad Besucher anziehen.
Das Projekt "Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...
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Bund | 14 |
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Förderprogramm | 14 |
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Deutsch | 14 |
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