Eine effiziente, tiergerechte und umweltschonende Schweineproduktion ist sowohl für die öffentliche Akzeptanz als auch für die Nachhaltigkeit der Schweinefleischerzeugung von erheblicher Bedeutung. Aufgrund der Vorgaben der neuen Düngeverordnung besitzt dabei der Aspekt der Effizienz der Nährstoffverwertung (Synonym Nährstoffeffizienz) einen besonderen Stellenwert. Grundsätzlich hängt die Höhe der Stickstoff-(N) Ausscheidung von der Qualität und Menge des angebotenen Futters und von der Effizienz des Tieres ab, die essentiellen Nährstoffe für Erhaltung und Leistung umzusetzen. Eine zentrale Bedeutung besitzt dabei die Qualität (Aminosäurenmuster) und die praecaecale Verdaulichkeit des Rohproteins (XP). Die NAusscheidungen der Schweine lassen sich durch eine Verminderung des XP-Gehaltes im Futter reduzieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass solche Fütterungsstrategien nur bei Schweinen erfolgreich sind, die aufgrund ihres genetischen Potentials effizient das praecaecal verdauliche XP verwerten können. Ohne diese genetische Voraussetzung sind Einbußen in verschiedenen Produktions- und Fitnessmerkmalen zu erwarten, die sich in Form sogenannte Genotyp*Umwelt- (G*U-) Interaktionen nachweisen lassen. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieses Projektes die Verbesserung der genetisch fundierten Nährstoffeffizienz heranwachsender Schweine beim Einsatz N-reduzierter Rationen. Für die Untersuchung möglicher G*U-Interaktionen soll die individuelle Futteraufnahme und Nährstoffeffizienz möglichst exakt gemessen werden. Zudem sollen Merkmale des Tierwohls und der Tiergesundheit unter Berücksichtigung der Immunität und Zusammensetzung des Mikrobioms erfasst werden.?
In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...