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Meyer: „Positive und negative Entwicklungen beim Artenschutz“

Der Feldhamster gilt als „vom Aussterben bedroht“. Jahrzehntelange Verfolgung und intensive landwirtschaftliche Nutzung haben seine Bestände um 90% reduziert. Heute überlebt er in wenigen Restvorkommen d. Braunschweiger, Hildesheimer u. Calenberger Hannover. - Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs" durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“ Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs" durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“ Einiges hat sich seit Erscheinen der letzten Roten Listen vor 30 Jahren verändert: Die früher als ausgestorben geltenden Arten Luchs, Wolf, Biber und Kegelrobbe zum Beispiel haben Niedersachsen wieder besiedelt, auch der Fischotter ist mittlerweile ungefährdet. Neben einigen Gewinnern gibt es jedoch auch Verlierer, etwa den Feldhamster und Gartenschläfer sowie einige Fledermausarten, die in ihrer Häufigkeit und Verbreitung stark zurückgegangen oder bereits vollständig ausgestorben sind. „Das liegt vor allem daran, dass die Qualität ihrer natürlichen Lebensräume immer weiter sinkt oder diese Lebensräume ganz verschwinden“, so Meyer. Ein Team aus 34 Fachleuten unter Leitung von Sophie Kirberg, Mitarbeiterin des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN, hat 74 heimische Arten nach bundesweit einheitlichen Kriterien bewertet. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der bewerteten Säugetierarten gelten als bestandsgefährdet oder sind bereits ausgestorben. Weitere zehn Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Neu auf der Vorwarnliste taucht etwa auch der Igel auf, eine ehemals sehr häufige Art, der neben dem Straßenverkehr auch verstärkt Rasenmährobotern zum Opfer fällt. „Die aktuellen Zahlen zeigen unmissverständlich, dass beim Schutz unserer heimischen Säugetiere dringender Handlungsbedarf besteht“, so NLWKN-Mitarbeiterin Kirberg. „Ohne gezielte Schutzmaßnahmen und verlässliche Daten drohen wir das Artensterben nur zu dokumentieren – anstatt es zu verhindern.“ Besonders kritisch zeigt sich die Situation bei den Fledermäusen und Kleinsäugern, von denen unter anderem die Fledermausart Graues Langohr sowie die Kleinsäugerarten Feldhamster und Gartenschläfer als vom Aussterben bedroht gelten. Intensive Landnutzung verbunden mit einem starken Strukturverlust in der Landschaft und der großflächige Einsatz von Pestiziden haben durch den Verlust von Lebensraum und Nahrung zu einem starken Rückgang der Arten geführt. Weitere Gefährdungsursachen ergeben sich für die heimischen Säugetiere durch die fortschreitende Urbanisierung, die hohe Dichte an Verkehrswegen und die Auswirkungen des Klimawandels. Ein Anstieg des Meeresspiegels kann zum Verlust von Sandbänken führen, die für Kegelrobben und Seehunde als Ruheplätze und Aufzuchtstätten von zentraler Bedeutung sind. Zunehmende Extremwetterereignisse wie langanhaltende Dürreperioden wiederum lassen Feuchtbiotope austrocknen und entziehen semi-aquatischen Arten wie der Wasserspitzmaus und dem Europäischen Nerz ihren Lebensraum und Nahrungsgrundlagen. Trotz dieser negativen Trends gibt es auch positive Entwicklungen aus Sicht des Arten- und Naturschutzes: Die Rückkehr ehemals ausgestorbener Arten wie die Atlantische Kegelrobbe, der Europäische Biber und der Wolf, die fortschreitende Wiederbesiedlung durch den Fischotter sowie die erfolgreiche Wiederansiedlung des Luchses sind Beispiele für gelungene Schutzmaßnahmen in Niedersachsen und Bremen. Der Wolf, der bei der letzten Aktualisierung noch „ausgestorben“ war, befindet sich in einem guten Erhaltungszustand und wird nun als „ungefährdet“ eingestuft. Auf Basis eines umfangreichen Datenbestands von mehr als 130.000 Heuschreckendaten wurde auch die Bestandsentwicklung und Gefährdungssituation der 53 heimischen Heuschreckenarten durch ein Autorenteam von acht Artexperten unter der Federführung der Arbeitsgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie von Prof. Dr. Thomas Fartmann der Universität Osnabrück neu bewertet. In der aktuellen Fassung sind 14 der 53 und somit etwa ein Viertel der in Niedersachsen und Bremen regelmäßig vorkommenden Arten bestandsgefährdet. Hiervon ist mit der Heideschrecke eine Art vom Aussterben bedroht. Wie bereits in der vorherigen Fassung sind vier weitere Arten als ausgestorben eingestuft. Zudem gilt eine Art als extrem selten, eine weitere steht auf der Vorwarnliste. „Zu den Verlierern der letzten zwei Jahrzehnte zählen vor allem Arten, die kühl-feuchte Standortbedingungen bevorzugen wie etwa die Kurzflügelige Beißschrecke, der Bunte Grashüpfer und der Sumpfgrashüpfer. Der Klimawandel verstärkt hier durch sommerliche Dürreperioden den Druck auf die noch vorhandenen Lebensräume dieser Arten“, sagt Felix Helbing, Heuschreckenspezialist an der Universität Osnabrück und Erstautor der Roten Liste Heuschrecken. Neben den Sommerdürren wurden noch weitere Gefährdungsursachen identifiziert. Hierzu zählen unter anderem die Überbauung, Beseitigung oder Umnutzung von Flächen, die Ertragsoptimierung in der Landwirtschaft, die Grundwasserabsenkung, der Eintrag von Stickstoff aus der Luft sowie ungeeignete Maßnahmen zur Lebensraumpflege. Im Zuge der veränderten Landnutzung sind unter anderem Arten extensiv genutzter, magerer Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und magerem Grünland zunehmend in ihren Populationen gefährdet und isoliert, zum Beispiel der Warzenbeißer. Positive Entwicklungen zeigen dagegen zahlreiche wärmeliebende Arten, deren Bestände in den vergangenen zwei Jahrzehnten vor allem klimabedingt wachsen und sich ausbreiten konnten. Hierzu zählen unter anderem die Große Goldschrecke, die Langflügelige Schwertschrecke und die Südliche Eichenschrecke. Auch einige spezialisierte Arten konnten sich zuletzt ausbreiten, zum Beispiel die Blauflügelige Sandschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser positive Trend in den kommenden Jahren anhält. Dies soll im Rahmen der nächsten Fassung der Roten Liste kritisch überprüft werden. Für die langfristige Erhaltung unserer heimischen Tierwelt ist die dauerhafte Förderung strukturreicher Lebensräume mit vielfältigen Standortbedingungen entscheidend. Artenreiche Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und Feuchtgrünland müssen durch geeignete Pflegekonzepte – etwa extensive Beweidungssysteme oder jährlich rotierende Insektenschutzstreifen auf Wiesen – erhalten werden. „Insbesondere in den stark vom Menschen geprägten Landschaften Niedersachsens und Bremens sind geeignete Artenschutzmaßnahmen von hoher Bedeutung. Maßnahmen, die den Biotopverbund zwischen bestehenden Lebensräumen fördern, wie die Anlage, Erhaltung und Pflege von Wegrändern, Einzelbäumen, Hecken und Waldsäumen sowie Querungsmöglichkeiten wie Unter- oder Überführungen von Verkehrswegen können dabei einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten“, betont Dr. Jakob Fahr, Leiter des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN. Die Roten Listen Niedersachsen und Bremens sind unter folgendem Link als pdf verfügbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/43858.html Die Roten Listen Niedersachsen und Bremens sind unter folgendem Link als pdf verfügbar: Die beiden neuen Roten Listen auch direkt als PDF zum Download: Rote Liste Säugetiere: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2025 Rote Liste Heuschrecken: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2025 Gedruckte Hefte können ab dem 22. August 2025 unter folgender Adresse bestellt werden: https://webshop.nlwkn.niedersachsen.de/neuerscheinungen ab dem 22. August 2025

Entdeckerheft - Tiere und Pflanzen meiner Umgebung

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Name Entdeckt! Tiere und Pflanzen meiner Umgebung mit 100 Aufkle b ern Lie b e Kin d e r, ver- in diesem Heft stellen wir euch 87 vor. schiedene Tier- und Pflanzenarten Einige Sie alle leben in eurer Umgebung. on davon habt ihr wahrscheinlich sch ihr einmal gesehen, vielleicht kennt sogar ihre Namen. und Geht mit dem Heft nach draußen en versucht so viele Tiere und Pflanz wie möglich zu entdecken! , den Erforscht den Garten, eine Wiese n Wald oder den Hof. Fast überall kan man etwas finden! aus Hast du ein Tier oder eine Pflanze kannst dem Heft entdeckt? Super! Dann Heft- du den passenden Aufkleber in der Stelle mitte suchen und an der richtigen einkleben. Zeit mit Dein Heft füllt sich im Laufe der mer Aufklebern, und du kennst dich im kannst besser aus. Bald bist du Profi und wie auch vielen Erwachsenen erklären, die verschiedenen Arten heißen. Im Heft sind außerdem jede Menge n und Ideen zum Basteln, Bauen, Spiele Experimentieren. Viel Spaß! Komm mit, wir erforschen die Beso nderheiten der Tiere und Pfla nzen. Tipps zum Entdecken Anleitungen zu den Aktivitäten Liebe Erwachsene, ob zu Hause, in der Kita oder Grundschule – dieses Heft begleitet Sie und Ihre Kinder bei vielen Ausflügen in die Natur. Es hilft beim Bestimmen und Entdecken und öffnet so die Augen für die faszinierende Vielfalt der Lebensformen. Erforschen Sie mit diesem Heft spielerisch die Artenvielfalt vor der Haustür. Die Kinder näh- ern sich der Bestimmung Stück für Stück: Erst ist es ein „Vogel“, dann eine „Taube“ und schließlich eine „Ringeltaube“. In Deutschland gibt es etwa 50.000 Tier- und 10.000 Pflanzenarten. Dieses Heft vermittelt mit 87 häufigen Arten eine Basis der Arten- kenntnis. Die eigene Umwelt zu kennen und benennen zu können, macht große Freude und ist Grundlage für die Wertschätzung der Natur. Das hilft beim Forschen: Im Heft finden Sie 30 Ideen zum Spielen, Bauen, Basteln und Experimentieren. Die Anleitungen zu diesen und vielen weiteren Aktivitäten finden Sie im 64-seitigen Begleit- material zum Heft. Es enthält zudem umfangreiche Hintergrund- informationen zu allen Artengruppen, passende Lieder, Gedichte und Fingerspiele und eine Bestimmungshilfe zu allen vorgestellten Arten. Falls Ihnen das Begleitheft noch fehlt, können Sie es bei der Stiftung Natur und Umwelt Rhein- land-Pfalz bestellen oder hier herunterladen: www.entdeckerhefte.de/natur-erforschen Tiere entdeckenPflanzen entdecken • Leise sein • Langsam bewegen oder stillhalten • Sich klein machen • Geduld haben • Einen Aussichtspunkt suchen und warten• Wiese? Wald? Feld? Lebensraum aussuchen • Blick nach unten • Flächen Stück für Stück ablaufen • Für kleine Pflanzen: sich bücken Los geht's! 1. Rausgehen und forschen 2. Tiere und Pflanzen entdecken 3. Aufkleber einkleben 4. Beim Kinder -ArtenFinder melden: www.kinder-artenfinder.de Vögel erkennst du dara n: Sie haben Federn, Flüg el und einen Schnabel. Und: Sie legen Eier. Blaumeise Ringeltaube Vögel Amsel Die Kohlmeise Die Kohlmeise fliegt geschickt. Spatz Buntspecht Kohlmeise Elster Die Kohlmeise singt viel. Kleiber Zaunkönig de ache n m l Vog eln n uen a b Me i senk nö Nistka ste Rotkehlchen p t -S s e ie l Die Kohlmeise kümmert sich um ihre 6–12 Jungen. el pu Tiers ren en t i hl Ansc eich-Sp Eichhörnchen Das Eichhörnchen ken c de Das Eichhörnchen hat lange Krallen. Marder Säugetiere Es klettert und springt geschickt. Das Eichhörnchen knabbert an einer Nuss. Reh Fuchs Alle an Land lebenden Säug etiere werd en von ihren Müttern mit Milch gesäugt. Sie haben vier Bein e und eine trockene Haut mit Haaren. Feldhase Die Eichhörnchen-Kinder sind im runden Nest, dem Kobel. Sie trinken bei ihrer Mutter Milch. n ue Igelhaus ba Kaninchen Gartenschläfer Igel Maus Weg-Distel nenblume gr n o So Blumen Wiesen-Flockenblume t Pf lanzenfa Mi rb Die Ringelblume hen e i ßz alen m en Die Ringelblume sprießt aus dem Boden. Löwenzahn Alle Blumen haben Blüten. Mit schönen, bunten Farben locken sie Bienen und andere Tiere an. Manche duften gut. Blu m e Erst bilden sich Knospen. Dann öffnen sich die Blüten. n ess en Spitzwegerich Weißklee Die Samen sind reif. Sie fallen auf den Boden. Wegwarte Ringelblume Gänseblümchen Schneeglöckchen

Eliomys quercinus (Linné, 1766) Gartenschläfer Säugetiere Stark gefährdet

In den Flusstälern von Rhein und Mosel ist die Art nicht selten. Die Vorkommensgebiete in den Hochlagen der Mittelgebirge (Harz, Sächsische Schweiz, Bayerischer Wald) sind in den letzten Jahren schlecht untersucht, es liegen aber Hinweise auf Bestandsrückgänge vor. Dies ist auch in vielen anderen europäischen Gebieten zu beobachten, teilweise in drastischem Ausmaß (vgl. Temple & Terry 2007). Seit 2007 ist der Gartenschläfer in Sachsen ausgestorben oder verschollen (Büchner 2009, mündl. Mitt. 2018). Die Ursachen der sich beschleunigenden Abnahmen in großen Teilen des Areals sind unbekannt; deshalb kann kein spezifischer Risikofaktor angegeben werden.

INSPIRE-WMS SL Verteilung der Arten - Säugetiere__au_er_Fledermäusen_ - Eliomys quercinus

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Säugetiere__au_er_Fledermäusen_ aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Gartenschläfer Fundorte.

Vernichtung Lebensraum für Gartenschläfer & Co in Köln-Ostheim

Der Grünstreifen entlang der Frankfurter Str., beginnend in 51107 Ostheim Richtung Porz, wird seit Jahren schleichend durch die Stadt Köln ausgelichtet. Bäume gefällt und nicht ersetzt, Sträucher ganz entfernt, geschützte Eiben bekommen einen Form Schnitt, Efeu wird immer weiter verdrängt. Kurz und Gut, noch wenige Jahre und es ist vollbracht und alles Grün verschwunden. Dabei nutzen die hier noch zahlreichen geschützten Gartenschläfer den Grünstreifen zum nächtlichen Treffen und als Schneise zur Wanderung in andere Gebiete. Das ist auch offiziell auf der Online Meldestelle für Gartenschläfer erfasst. Als Anwohner bitte ich daher die Stadtverwaltung Ihrer besonderen Verantwortung zum Schutze des Gartenschläfers nicht nur offiziell sondern tatsächlich nachzukommen!

Gartenschläfer in Deutschland

"Spurensuche Gartenschläfer" - ein Citizen-Science-Projekt zum Schutz einer gefährdeten Schlafmaus in Deutschland

Mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt werden seit 2018 in einem auf sechs Jahre angelegten Projekt Verbreitung und Gefährdungsursachen des europaweit im Rückgang befindlichen Gartenschläfers (Eliomys quercinus) in Deutschland erforscht. Das Verbundprojekt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung ist als interdisziplinäres Citizen-Science-Projekt angelegt, in dem Bürgerinnen und Bürger u. a. Beobachtungen über ein Online-Tool melden können. Diese Meldungen werden mittels eines neu entwickelten Kriteriensystems überprüft. Daneben wurde in der ersten Projektphase mit verschiedenen Methoden und mit Unterstützung von Freiwilligen eine aktive Nachsuche betrieben und durch Telemetrie wurden die Raum- und Ressourcennutzung der Art untersucht. Nach einer Laufzeit von drei Jahren werden nun erste Ergebnisse zur Verbreitung und Gefährdung in diesem Beitrag vorgestellt. Da Gartenschläfer in Deutschland sehr unterschiedliche Lebensräume besiedeln, sind spezifisch angepasste Schutzkonzepte erforderlich. In der zweiten Projektphase wird ein bundesweites Artenschutzprojekt entwickelt und es wird damit begonnen, einzelne Maßnahmen regional umzusetzen. Zuletzt hat das Projekt auch in Nachbarländern Beachtung gefunden und dort eigene Projekte angeregt, um vor Ort ebenfalls Schutzstrategien zu entwickeln.

Projektabschluss nach sechs Jahren „Spurensuche Gartenschläfer“ in Rheinland-Pfalz

BUND, Forstamt Rheinhessen und NABU freuen sich über den Spatenstich für eine gartenschläferfreundliche Hecke Am Montag den 16.9. fand der f eierliche Abschluss des Verbundprojekts „Spurensuche Gartenschläfer“ im Wald-Naturschutzzentrum Forsthaus Ober-Olmer Wald statt. Zu diesem besonderen Anlass hatten der BUND und die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz und Lotto Geschäftsführer Jürgen Häfner eingeladen. Das Projekt „Spurensuche Gartenschläfer“ beschäftigte sich seit 2018 intensiv mit dem in Europa und weiten Teilen Deutschlands stark gefährdeten Gartenschläfer. Durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Naturschutz und engagierten Bürgerinnen und Bürgern konnten in diesem einzigartigen Citizen Science-Projekt wertvolle Erkenntnisse über die Verbreitung und Lebensweise des kleinen Nagetiers mit der Zorromaske gewonnen werden. Gefördert wurde das bundesweite Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das B undesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums sowie in Rheinland- Pfalz durch die Stiftung Natur und Umwelt mit Mitteln der Glücksspirale . Das Team von BUND, Justus-Liebig-Universität Gießen und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung konnte dank der Mitwirkung von vielen hundert Freiwilligen ein bundesweites Konzept zum Gartenschläfer-Schutz entwickeln. Dazu gehören auch Pflanzungen von heimischen Gehölzen, die dem kleinen Verwandten des Siebenschläfers Schutz und Nahrung bieten. „Wir sind überwältigt von der Resonanz auf unser Projekt und stolz auf alles, was erreicht wurde. Das möchten wir den Fördermittelgebern anhand der für November geplanten Heckenpflanzung beim Wald-Naturschutzzentrum zeigen und Ihnen die Dringlichkeit weiterer Biodiversitätsprojekte darlegen“, so Sabine Yacoub, Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz, die ein Grußwort sprach. Ein besonderes Highlight war für Staatssekretär Dr. Erwin Manz und Jürgen Häfner, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, der Bau einer Gartenschläfer-Nisthilfe. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Lebensraum des Gartenschläfers zu verbessern und ihm neue Rückzugsorte zu bieten. Darüber hinaus durften die beiden Ehrengäste die ersten Büsche für die Hecke im Ober-Olmer Wald pflanzen. Der NABU Mainz und Umgebung war gemeinsam mit dem Forstamt Rheinhessen maßgeblich an der Konzeption der Hecke beteiligt, die nicht nur Gartenschläfer & Co. Unterschlupf bieten wird, sondern auch die biologische Vielfalt fördern soll. „Artenvielfalt ist die Voraussetzung für resiliente Ökosysteme. Um die Arten- und Klimakrise zu lösen, müssen wir direkt vor unserer Haustür anfangen uns für den Schutz der Biodiversität einzusetzen. In Rheinland-Pfalz konnte zuletzt im Juli 2024 die 10.000ste Gartenschläfer-Meldung verzeichnet werden, was bei den bundesweit alarmierenden Populationszahlen ein Erfolg für den Artenschutz in unserem Land ist. Umso mehr freue ich mich, dass wir über die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz den BUND-Landesverband zusätzlich mit fast 50.000 Euro dabei unterstützen konnten, dieses Erfolgsprojekt umzusetzen“, sagte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Auch Friederike Ahlmeier, die als Forstamtsleiterin und Gastgeberin die Teilnehmenden begrüßte, freut sich über die Kooperation zwischen BUND, Landesforsten und NABU. „Wenn es darum geht, gemeinsam mit der Stiftung Natur und Umwelt, unsere Landschaft und die Artenvielfalt zu erhalten und zu schützen – dann sind wir mit Lotto Rheinland-Pfalz gerne dabei und unterstützen das Projekt mit über 47.000 Euro“, sagte Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz: „Jedes Projekt dieser Art symbolisiert ein Stück Hoffnung für eine gute Zukunft – auch für unsere Kinder. Aus Erträgen unserer Soziallotterie GlücksSpirale und der Umweltlotterie BINGO! kamen in den letzten 14 Jahren alleine für den Umwelt- und Naturschutz über 20 Millionen Euro zusammen, die direkt in die immens wichtige Arbeit der Naturschützer in Rheinland-Pfalz fließen.“ Link zum Projektsteckbrief: www.bfn.de/projektsteckbriefe/spurensuche-gartenschlaefer Kontakt: Julia Dreyer, BUND Rheinland-Pfalz, E-Mail: gartenschlaefer@bund-rlp.de, Mobil: 0151 54973278

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2025: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere in Niedersachsen und Bremen. 2. Fassung – Stand 2024

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2025 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Sophie Kirberg Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere in Niedersachsen und Bremen 2. Fassung – Stand 2024 Unter Mitarbeit von Fledermäuse (Chiroptera) Bach, Lothar Dense, Carsten Fahr, Jakob Dr. Günther, Linus Dr. Hozak, Rainer Manthey, Frank Niermann, Ivo Rackow, Wolfgang Schikore, Tasso Würtele, Irina Hasenartige (Lagomorpha) und Huftiere (Ungulata) Gräber, Reinhild Reichler, Christoph Insektenfresser (Eulipotyphla) Düngelhoef, Marlene Fuhrmann, Kay Begleitend1: Queckenstedt, Hendrik Nagetiere (Rodentia) Benne, Birgit (Haselmaus, Siebenschläfer) Dörfer, Karsten (Haselmaus, Siebenschläfer) Düngelhoef, Marlene (alle Nagetiere, exkl. Europäischer Biber, Feldhamster, Gartenschläfer, Haselmaus) Fahr, Jakob Dr. (Europäischer Biber, Feldhamster) Fuhrmann, Kay (alle Nagetiere, exkl. Europäischer Biber, Feldhamster, Gartenschläfer, Haselmaus) Günther, Linus Dr. (Feldhamster, Haselmaus, Siebenschläfer) Klenner-Fringes, Brigitte Dr. (Europäischer Biber) Krug, Andrea (Gartenschläfer) Langenbusch, Jonathan (Haselmaus, Siebenschläfer) Ramme, Stefan (Europäischer Biber) Begleitend1: Mummel, Bastian (Haselmaus, Siebenschläfer) Begleitend1: Queckenstedt, Hendrik (alle Nagetiere, exkl. Europäischer Biber, Feldhamster, Gartenschläfer, Haselmaus) Raubtiere (Carnivora) Anders, Ole (Luchs) Gräber, Reinhild (Baum- und Steinmarder, Dachs, Hermelin, Iltis, Mauswiesel) Hamm, Thea Dr. (Atlantische Kegelrobbe, Seehund) Jacob, Andreas Dr. (Wildkatze) Krug, Andrea (Wildkatze) Krüger, Hans-Heinrich Dr. (Fischotter) Lüers, Eva (Europäischer Nerz) Middelhoff, Tomma Lilli (Luchs) Reichler, Christoph (Baum- und Steinmarder, Dachs, ­Hermelin, Iltis, Mauswiesel) Schäfer, Robin (Goldschakal, Wolf) Schmelz, Martin Dr. (Fischotter) Stejskal, Ole (Seehund) Wiesel, Ingrid Dr. (Goldschakal, Wolf) Wale (Cetacea) Gilles, Anita Dr. Hamm, Thea Dr. 1 2 Teilnahme am Fachgremium als Schulung zum zukünftigen Rote-Liste-Experten Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 44. Jg. Nr. 1 1-80 Hannover 2025 Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere in Niedersachsen und Bremen 2. Fassung – Stand 2024 von Sophie Kirberg Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung4 Summary5 1Einleitung6 2Allgemeines zur Artengruppe7 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.5Methodik Erstellung der Gesamtartenliste Streichungen Neuzugänge Neozoen Taxonomie und Nomenklatur Bezugsfläche und -zeit Datengrundlage Definition der Gefährdungskriterien Aktuelle Bestands­­situation Langfristiger Bestands­trend Kurzfristiger Bestands­trend Risiko/stabile Teilbestände Definition der Gefährdungskategorien8 8 8 8 8 9 9 10 10 12 13 13 14 14 4Rote Liste und Gesamtartenliste inkl. Zusatzangaben16 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.2 Auswertung Bilanz der Rote-Liste-Kriterien Aktuelle Bestands­situation Langfristiger Bestands­trend Kurzfristiger Bestands­trend Risiko/stabile Teilbestände Vergleich zur vorherigen Fassung 19 19 19 19 20 21 22 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7Artspezifische Kommentare Fledermäuse (Chiroptera) Hasenartige (Lagomorpha) Huftiere (Ungulata) Insektenfresser (Eulipotyphla) Nagetiere (Rodentia) Raubtiere (Carnivora) Wale (Cetacea) 77.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 7.10Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen54 Landwirtschaft 54 Forstwirtschaft 55 Private Gärten 56 Verkehr und Überbauung 56 Gebäudesanierung und -abriss 58 Künstliches Licht, Lärm und Schadstoffe 59 Wind- und Solarenergie  60 Direkte Verfolgung und invasive Neozoen 62 Klimawandel 62 Schutzmaßnahmen 63 8Fazit und Ausblick 66 9Danksagung 66 10Literaturverzeichnis 67 Anhang: Einstufungsschema 23 23 29 30 33 35 43 51 78 3

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Geschützte Arten Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützte Arten RECHTLICHE GRUNDLAGENgeschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten Eine zentrale Rolle im Bemühen, die Artenvielfalt zugilt zusätzlich das Verbot, sie während der Fortpflanzungs-, sichern, kommt dem gesetzlichen Artenschutz zu. Hier lassen sich allgemeiner und besonderer Artenschutz Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. unterscheiden: Allgemeiner Artenschutz Der allgemeine Artenschutz gilt für alle wildlebenden Tiere und Pflanzen. So ist es unter anderem verboten, wildleben- de Pflanzen- und Tierarten ohne vernünftigen Grund ihrem Die Begriffsbestimmung der besonders und streng geschütz- ten Arten finden sich in § 7 Abs. 2 Nr.13 und 14 BNatSchG. Grundlegend ist, dass die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten sind. Standort zu entnehmen, sie zu schädigen, zu fangen, zu töten oder ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zuBesonders geschützt sind: beeinträchtigen oder zu zerstören. In Baden-Württembergƒ Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverord- finden sich diese Schutzbestimmungen in § 43 des Landes- naturschutzgesetzes (NatSchG). nung 338/97 ƒ Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie ƒ "europäische Vögel" im Sinne des Art. 1 der EG-Vogel- Besonderer Artenschutz Eine Reihe von Arten - besonders und streng geschützte - unterliegen dem besonderen Artenschutz. Für sie gelten schutzrichtlinie ƒ Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutz- verordnung bestimmte Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote, die sich in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)Darüber hinaus streng geschützt sind: finden. Demnach ist es unter anderem verboten besondersƒ Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung geschützte Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, 338/97 zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw.ƒ Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den strengƒ Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutz- verordnung METHODIK DER LISTENERSTELLUNGdas Jahr 1950 zugrunde gelegt. Arten, bei denen lediglich Ausgang der "Liste der in Baden-Württemberg vorkommen-Funde vor 1950 bekannt sind, werden hier auch als "ausge- den, besonders und streng geschützten Arten" waren diestorben oder verschollen" eingestuft. aktuellen Artenverzeichnisse für Baden-Württemberg. Diese Verzeichnisse wurden mit den einschlägigen RichtlinienEine Ausnahme bildet die Artengruppe der Vögel. Hier und Verordnungen, die sich aus § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14wurde zur Bestimmung des Vorkommensstatus der im BNatSchG ergeben, abgeglichen. Nomenklatur undArtenverzeichnis von Hölzinger et al. (2005) angegebene Taxonomie richten sich daher nach den angegebenen"Internationale Status (A bis E)" verwendet. Arten mit dem Artenverzeichnissen.Status E wurden nicht in die Liste aufgenommen, Arten mit der Einstufung A oder C werden als „aktuell vorkommend“ Übergeordnete Taxaeingestuft, wohingegen Arten mit dem Status B als „ausge- Zum Teil wird in den einschlägigen Richtlinien und Ver-storben oder verschollen“ gelten. Als „fraglich“ wurde das ordnungen ein übergeordnetes Taxon wie beispielsweiseVorkommen der Arten mit dem Status D bewertet. eine Gattung oder eine Familie aufgeführt. In der BArtSchV ist zum Beispiel das übergeordnete Taxon "Zygaena spp." alsNeobiota besonders geschützt aufgeführt, demzufolge gelten alleZur Kennzeichnung, ob es sich bei einer Art um einen heimischen Schmetterlingsarten dieser Gattung als beson-Neobioten handelt, werden ebenfalls die Artenverzeichnisse ders geschützt. Übergeordnete Taxa wurden dann aufge-herangezogen. Fehlt ein entsprechender Vermerk in den nommen, wenn zumindest eine Art in Baden-WürttembergQuellen, wird auf die Einschätzung von Spezialisten zurück- vorkommt oder vorkam. Taxonomie und Nomenklaturgegriffen. Bei den Vögeln wurde auch für diese Kennzeich- richten sich in diesen Fällen also nach der entsprechendennung der Status nach Hölzinger et al. (2005) verwendet. Verordnung bzw. Richtlinie und nicht nach den angegebe-Arten mit dem Status BC, C und CD wurden als Neobiota nen Artenverzeichnissen.gekennzeichnet, bei Arten mit dem Status BD und D wurde Bei den Wirbeltieren, Schmetterlingen und Libellen wurdender Neobiota-Status als fraglich eingestuft. die in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der über- geordneten Taxa ermittelt und in die Liste aufgenommen."Europäische Vogelarten" Die übergeordneten Taxa sind in diesen Fällen mit gekenn-Die bei Hölzinger et al. (2005) aufgeführten Arten, mit Aus- zeichnet (*).nahme der Arten mit Status E, werden für Baden-Württem- berg als "Europäische Vogelarten" im Sinne des Artikel 1 der Vorkommensstatus Vogelschutz-Richtlinie angesehen. Der Vorkommensstatus orientiert sich an den verfügbaren Artenverzeichnissen und Roten Listen Baden-Württem- bergs. Arten, die in einem Artenverzeichnis aufgeführt und laut Roter Liste nicht unter die Kategorie "ausgestorben oder verschollen" fallen, gelten als aktuell in Baden-Würt- temberg vorkommend. Arten, bei denen der Vorkommens- status nicht geklärt ist, werden als "fraglich" eingestuft. Dies ist beispielsweise beim Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) der Fall, dessen ehemaliges Vorkommen laut LEGENDE Art In Baden-Württemberg vorkommende Art. Taxonomie und Nomenklatur richten sich nach den angegebenen Quellen. * Kennzeichnet übergeordnete Taxa, bei denen die in Baden-Württemberg vorkommenden Arten zusätzlich in der Liste aufgeführt sind. Dußling & Berg (2001) in Baden-Württemberg weder zwei- felsfrei auszuschließen noch zu belegen ist. In wenigen Fällen wurde die Gefährdungseinstufung einer Art bzw. Artengruppe für Baden-Württemberg noch nicht bearbeitet. Dies ist bei den Krebsen, Stellas Pseudoskor- pion, dem Medizinischen Blutegel und bei wenigen Käfer- Deutscher Name Der deutsche Name der Art richtet sich in der Regel eben- falls nach den angegebenen Quellen. Lediglich in einzelnen Fällen, in denen der in der Quelle verwendete Name vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht, wurde dieser ersetzt. arten der Fall. Hier wird als Zeitschnitt für die Einstufung 2 Geschützte Arten in Baden-Württemberg © LUBW Vorkommen BW Vorkommensstatus der Art in Baden-Württemberg durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006] CONSLEG 1992L0043— EN— 01.01.2007 ja aktuelles Vorkommen 0 ausgestorben oder verschollen (Diese Einstufung orien- tiert sich an den aktuellen Roten Listen. Liegt keine Rote Liste vor, werden Arten, deren letzter Nachweis vor 1950 erfolgte, in diese Kategorie gestellt). ? aktuelles oder ehemaliges Vorkommen der Art ist fraglich IV in Anhang IV der zuvor genannten Richtlinie aufgeführt Art.1 VS-RL Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Schutzstatus nach BNatSchG x in Europa natürlich vorkommende Vogelart im Sinne des Artikel 1 der zuvor genannten Richtlinie Schutzstatus laut Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542])BArtSchV b besonders geschützte Art nach BNatSchGVerordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverord- snung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom streng geschützte Art nach BNatSchG 16. Februar 2005 Richtlinien und Verordnungen b in Anlage 1 Spalte 2 der zuvor genannten Verordnung aufgeführt (besonders geschützte Art) s in Anlage 1 Spalte 3 der zuvor genannten Verordnung aufgeführt (streng geschützte Art) Hier werden die Richtlinien und Verordnungen, aus denen sich ein Schutzstatus nach BNatSchG ergibt, aufgeführt. EG-VO Verordnung (EG) Nr. 318/2008 vom 31. März 2008 zurNeobiota Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates überGebietsfremde Arten, die ab 1492 durch direkte oder den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflan-indirekte Einflüsse des Menschen eingeführt wurden. zenarten durch Überwachung des Handels.N Neobiota N? Status als Neobiota ist fraglich A in Anhang A der zuvor genannten Verordnung aufgeführt B in Anhang B der zuvor genannten Verordnung aufgeführt Anmerkung FFH Anh. IVAllgemeine Anmerkung zu einer Art oder deren Vorkom- Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.men in Baden-Württemberg sowie Fußnoten, die in den ver- Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowiewendeten Richtlinien und Verordnungen angegeben sind der wildlebenden Tiere und Pflanzen. [zuletzt geändertund die gegebenenfalls den Schutzstatus weiter spezifizieren. Säugetiere Apodemus flavicollis Apodemus sylvaticus Barbastella barbastellus Canis lupus Castor fiber Cricetus cricetus Crocidura leucodon Crocidura russula Crocidura suaveolens Eliomys quercinus Eptesicus nilssonii Eptesicus serotinus © LUBW b b b b b b b b b b b b b b s s s s A IV IV IV IV b b b b s s Geschützte Arten in Baden-Württemberg IV IV 3 Neobiota BArtSchV Art. 1 VS-RL FFH Anh. IV ja ja ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja Richtlinien und Verordnungen EG-VO Gelbhalsmaus Waldmaus Mopsfledermaus Wolf Biber Feldhamster Feldspitzmaus Hausspitzmaus Gartenspitzmaus Gartenschläfer Nordfledermaus Breitflügelfledermaus str. gesch. Deutscher Name Schutzstatus nach BNatSchG bes. gesch. Art Vorkommen BW Tabelle 1: Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten. Anmerkung

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