Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. Veröffentlicht in Texte | 43/2018.
Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde.
Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln.
RTS - Zertifizierungsverfahren 1. Zertifizierungsverfahren 1.1 Durchführungsplan - Die routinemäßige Zertifizierung von Solarienbetriebe ist nach den Vorgaben des Anhangs A durchzuführen. - Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfprotokoll gemäß Anhang B festzuhalten 1.2 Nachbesserungsfrist - Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Zertifizierungskriterien wird dem Zerti- fikatsantragsteller eine Nachbesserungsfrist von max.8 Wochen eingeräumt. 1.3 Ausstellung des Zertifikats und Gültigkeitsdauer - Bei Einhaltung aller Zertifizierungskriterien erhält der geprüfte Solarienbetrieb ein Zerifikat (Urkunde) und ist berechtigt das Signum „Zertifizierter Solarienbe- trieb“ zu verwenden. Die Gültigkeit der Zertifizierung beläuft sich auf einen Zeit- raum von drei Jahren ab Ausstellungsdatum des Zertifikats. 1.4 Kontrolle auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien - Die Akkreditierungs-/Zertifizierungsstelle sind berechtigt, unangemeldet in zerti- fizierten Betrieben Überprüfungen auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien vorzunehmen. 1.5 Widerruf der Zertifizierung - Die Zertifizierung ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Zertifizierung gerechtfertigt hätten. - Vor einem Widerruf ist dem betroffenen Solarienbetrieb Gelegenheit zur Stel- lungnahme zu geben. - Der Widerruf bedarf der Schriftform. - Mit dem Widerruf erlöschen alle mit der Zertifizierung verbundenen Rechte, ins- besondere das Recht auf Führung des von der Zertifizierungsstelle verliehenen Signums. 1.6 Haftung und Gerichtsstand Regelt der Akkreditierungsvertrag 1 Anhang A Zertifizierungsverfahren von Solarienbetrieben Das routinemäßige Zertifizierungverfahren umfasst folgende Bereiche: (A) Geräteprüfung (Prüfung der im Solarienbetrieb vorhandenen Solarien (Bestrahlungsgerä- te) auf Zertifizierungsfähigkeit). (B) Betriebsablauf (Einhaltung der hygienischen Anforderungen). (C) Fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter. (D) Information und Beratung der Kunden. (A) Geräteprüfung 1 Definition zertifizierungsfähiger Geräte (Anforderungen) Zertifizierungsfähig sind Solarien mit folgenden Eigenschaften: - Konformität mit dem Kriterienkatalog des RTS Bei Nichterfüllung eines oder mehrerer der im Katalog aufgeführten Kriterien gilt das So- larium als nicht zertifizierungsfähig (Ausschlusskriterium). 2 Prüfung der im Solarienbetrieb installierten Solarien Die Prüfung der Geräte umfasst die Erfüllung der unter 1. genannten Kriterien, die Rich- tigkeit der im Betriebs- und Prüfbuch enthaltenen Angaben (bestätigte Übereinstimmung mit den Herstellerangaben) sowie die Einhaltung der festgelegten Wartungsintervalle. Die entsprechenden Nachweise hat der Betreiber des Solarienbetriebs zu erbringen. Bei Neugeräten gilt eine Baumusterprüfung deren Ergebnisse z.B. in Form eines Herstel- lerzertifikates belegt sind als Nachweis. Soweit bei den in Bezug auf die Kriterien nach 1. wirksamen Bauteilen Originalbauteile oder durch Geräte- oder Ersatzteilhersteller zugelassene Austauschteile (Herstellerzertifikat) festgestellt wer- den, gilt dies als Nachweis der Konformität. Anderenfalls hat der Betreiber des Solarienbetriebs entsprechende gleichwertige Nach- weise zu erbringen (z.B. durch Neubewertung und Kennzeichnung). 3 Hinweise zur Prüfung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke (mit einem Breit- bandradiometer) (a) Messgrößen Erythemwirksame Bestrahlungsstärke (Eer) im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) im Punkt maximaler und minimaler Bestrahlungsstärke der Nutzfläche. (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordung in Abhängigkeit von der Geräteausführung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. 2 - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderungen an die Messtechnik - Messung der wirksamen Bestrahlungsstärke mit einem Breitbandradiometer, des- sen spektrale Empfindlichkeit gut an die Empfindlichkeit für das UV-Erythem nach CIE angepaßt ist (Klasse A) - Cosinusgetreue oder -korrigierte Eingangsoptik (Fehler ≤ ± 5 %) - Temperaturkoeffizient ≤ 10 % im Temperaturbereich 10 - 50 °C - Messeigenschaften, die im Abschlussbericht des European Thematic Network for UV Measurement definiert und klassifizierz sind (d) Bewertungsgrößen - Maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) in der Nutzfläche - Gleichmäßigkeitsfaktor g2 und die Übereinstimmung mit der Einteilung bezüglich der Nutzfläche(n) 4 Hinweise zur Neubewertung und Kennzeichnung (spektralradiometrische Messung) (a) Messgrößen - Spektrale Bestrahlungsstärke (Spektralbereich: 250 - 400 nm) im Punkt maxima- ler Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Breitbandig gemessene Bestrahlungsstärke (UV-A, UV-B oder erythembewertet) zur Erfassung der räumlichen Verteilung des Strahlungsfeldes in der Nutzfläche. - Leuchtdichte (380-780 nm). (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der Bestrahlungsstärke mit dem Breitbandradiometer erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordnung in Abhängigkeit von der Geräteausfüh- rung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. Die Messungen werden in der Nutzfläche in einem Raster von maximal 10 cm x 10 cm vorge- nommen, wobei die Messpunkte in den Mittelpunkten der Teilflächen liegen. - Spektralradiometrische Messung der spektralen Bestrahlungsstärke im Bereich 250 - 400 nm zur Definition der UV-Gerätegruppe und der erythemwirksamen Gesamtbestrahlungsstärke im Punkt der maximalen Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderung an die Messtechnik - Spektralradiometer • Messbereich. 250 - 400 nm • Spektrale Auflösung: ≤ 1 nm • Schrittweite: 1nm -6 -2 -1 • Spektrale Empfindlichkeit: < 10 W m nm 3
Bildschirme und Lampen Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore sinkt seit 2020 deutlich. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen ist ebenfalls gesunken. Bildschirmgeräte Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 4,36 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Verringerung der Verkaufsmenge um 11 % ( HEMIX, GfU-Statistik ). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2023 rund 3,1 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2022 146.275 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 90.110 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 89 %. Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Lampen Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 29.875 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch hier ) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 8.163 t im Jahr 2022. 2021 lag die Menge noch bei 8.673 t ( stiftung ear ) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten). Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2022 bei 8.010 t. Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2022 mit rund 94 % etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre 2011 bis 2021 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich geringen Recyclingquote von 2017 ist, dass ein größerer Teil der Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“). In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten Quelle: stiftung elektro-altgeräte register Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“ . Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt. Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich: Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %. Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts. Deutschland hält diese Quoten ein.
Regensburg ist eine der ältesten Städte Deutschlands. Die Stadt wurde 179 n. Chr. als römisches Lager gegründet und liegt an der Donau, wo zwei Nebenflüsse, Naab und Regen, aus nördlicher Richtung in den Fluss münden. Die Stadt ist Bischofssitz der Diözese Regensburg und verfügt über drei Hochschulen. Die Regensburger Altstadt ist Attraktionspunkt für Touristen aus aller Welt und seit 2006 gehört sie zusammen mit dem Stadtteil „Stadtamhof“ auch zum UNESCO-Weltkulturerbe. Heute leben auf den etwa 80 Quadratkilometern Stadtfläche 136.000 Einwohner. Wesentliches Rückgrat der Wirtschaft der Stadt ist das verarbeitende Gewerbe wie Automobilbau, Maschinenbau, Elektrotechnik und Mikroelektronik. Die Geschichte der Straßenbeleuchtung in Regensburg ist relativ jung: erst Ende des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Gaslampen im öffentlichen Straßenraum angebracht. Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im 20. Jahrhundert vergrößerte sich der Beleuchtungsumfang bedeutend. In der Regensburger Altstadt kamen hauptsächlich historische Sechskantleuchten und die Wandleuchte „Ratisbona“ mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (weißes Licht) und Natriumdampflampen (gelbes Licht) zum Einsatz. Die Ausleuchtung der Altstadt war sehr ungleichmäßig, wodurch sich viele zu helle oder zu dunkle Straßen- und Gassenbereiche ergaben. Eine gute Personenerkennung, die das Sicherheitsgefühl der Passanten erheblich steigern kann, war dadurch nicht gegeben. Zudem wurde zu viel Licht in den Nachthimmel abgestrahlt. Ziel des Projektes war es, für die Regensburger Altstadt, die 2006 als „einzige authentisch erhaltene mittelalterliche Großstadt Deutschlands“ zum UNESCO-Weltkulturerbe erhoben wurde, eine innovative, altstadtgerechte, ökologisch und ökonomisch optimierte LED-Lichtlösung zu entwickeln. Das über Jahrhunderte entstandene Raumgefüge der Straßen, Gassen, Plätze und Freiräume sollte mithilfe einer durchdachten Lichtgestaltung auch in der Nacht nachvollziehbar sein. Mit den Partnern OSRAM/Siemens, Regensburg wurde ein spezielles LED-Retrofit für die Altstadtleuchten in zwei Altstadtgassen entwickelt und getestet. Ein modularer Leuchtmittelprototyp unter Anwendung von Linsensystemen in den Leuchten und diffuser LEDs machte eine gerichtete und variable Akzentbeleuchtung auf historische Fassaden und Wege für die Altstadt mit ihren verwinkelten Straßen und historischen Gebäuden möglich. Auch die Anwohner und Passanten wurden im Rahmen einer Befragung in die Bewertung der neuen innovativen LED-Technik eingebunden. Sie äußerten sich überwiegend positiv zu der neuen Beleuchtung. Innerhalb des Projekts wurden 228 Altstadtleuchten mit einem LED-Lampeneinsatz umgerüstet. Mit der energieeffizienten Sanierung der historischen Straßenbeleuchtung konnte die Stadt Regensburg für 228 umgerüstete Leuchtstellen den Energieverbrauch und die Energiekosten um etwa 55 Prozent reduzieren. Durch die realisierte Energieeinsparung können 27,9 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Regensburg wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung 100.000 bis 500.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Regensburg Bundesland: Bayern Laufzeit: 2009 - 2011 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Bereits im 6. Jahrhundert befand sich auf dem Stadtgebiet von Geseke eine frühmittelalterliche Siedlung, die im Jahr 833 zum ersten Mal schriftlich erwähnt wurde. Geseke ist am Hellweg gelegen, der mittelalterlichen Verbindung von Rhein und Elbe, einer historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße. Die Entwicklung Gesekes ist seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wesentlich vom Kalksteinvorkommen und den Karstquellen der Umgebung geprägt. Es entstand eine ausgedehnte Zementindustrie, die zahlreiche Steinbrüche im Süden der Stadt hervorbrachte. Sie prägen das heutige Landschaftsbild. Heute leben in der westfälischen Stadt rund 21.500 Einwohner. Die öffentliche Stadtbeleuchtung Gesekes soll energieeffizient umgerüstet werden. Im Zuge der aktuellen Planung wurden in einem ersten Schritt vorrangig die Straßenbereiche modernisiert, die über Lichtpunkte mit hohem Energiebedarf sowie technisch veraltete Leuchten verfügen. Das war unter anderem in den Straßen Bürener Straße, Van der Reis Weg, Störmeder Straße, Van Loon Straße und Alfred-Delp-Straße der Fall, deren Beleuchtung im Rahmen des Förderschwerpunkts energieeffizient saniert wurde. Die Spiegeltechnik der Leuchten der alten Beleuchtungsanlage war veraltet, und die Steuerung bezog sich nur auf den Ein- und Ausschaltzeitpunkt in den Dämmerungsphasen. Zudem gab es keine Leistungsreduzierung in den Nachtstunden. Ziel war es, die Beleuchtungsanlage auf den technologisch neuesten Stand auszubauen. Neben dem Einsatz von lichttechnisch hocheffizienten, wartungsfreundlichen Leuchten werden diese zur erweiterten Effizienzsteigerung zusätzlich über ein Beleuchtungsmanagement gesteuert und überwacht. Dadurch wird das Kabelnetz ein Datenübertragungsnetz und jeder Lichtpunkt zu einem Datenpunkt. So wird das Stromnetz zur Schnittstelle für Kommunikation, und es ergeben sich eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten (z. B. WLAN-Internetzugang, ansteuerbare Parkleitsysteme, beleuchtete Werbetafeln, Steckdosen mit Abrechnungssystemen zum Aufladen von E-Bikes an den Masten oder Vehicle-to-Grid). Bis auf 9 Leuchten, die mit Kompaktleuchtstofflampen betrieben wurden, werden alle Leuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen bestückt und mit elektronischen Vorschaltgeräten betrieben. Damit wird sichergestellt, dass für jede Verkehrssituation die Straßenbeleuchtung bedarfsgerecht betrieben wird. Mit dem Einsatz der neuen Leuchten- und Lampentechnologie werden über 30 Prozent der elektrischen Leistung eingespart. Durch das Managementsystem und die damit mögliche dynamische Anpassung des Beleuchtungsniveaus wird eine zusätzliche Energieeinsparung von nochmals gut 30 Prozent erreicht. Mit der Umrüstung der 107 Leuchtstellen spart die Stadt Geseke jetzt jährlich 43.856 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 6.578 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 24,4 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Geseke wurde dritter Preisträger in der Kategorie „Sanierung 10.000 bis 50.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Geseke Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2009 - 2010 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Origin | Count |
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Bund | 41 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 32 |
Text | 6 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 15 |
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Language | Count |
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Deutsch | 42 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 10 |
Keine | 19 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
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Boden | 24 |
Lebewesen & Lebensräume | 24 |
Luft | 18 |
Mensch & Umwelt | 42 |
Wasser | 17 |
Weitere | 42 |