<p>Neue UBA-Studie: Rolle von Energiepreisen für den Klimaschutz</p><p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass die CO₂-Bepreisung allein nicht ausreichen wird, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Stattdessen ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der die Lenkungswirkung von Energiepreisen mit dem Ausbau öffentlicher Infrastrukturen und der Förderung von Klimaschutztechnologien kombiniert.</p><p>Die deutschen Klimaziele können nur durch den kombinierten Einsatz verschiedener energie- und klimapolitischer Instrumente erreicht werden. Dies sind zentrale Ergebnisse einer neuen Studie, die das Öko-Institut zusammen mit dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung und Professor Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Auftrag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vorgelegt hat. Die Studie untersucht mit Hilfe empirischer Daten und Modell-Analysen, wie sich die Energienachfrage bei steigenden Preisen verändert.</p><p>Die Studie hebt hervor, dass Energie- und Strompreise sowie staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Netzentgelte erhebliches Potenzial bieten, Energieeinsparungen zu fördern und Treibhausgasemissionen zu senken. Besonders in den energieintensiven Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie können diese Maßnahmen eine signifikante Wirkung entfalten. Gleichzeitig betonen die Forschenden die Notwendigkeit, die negative Auswirkungen hoher Energiepreise auf einkommensschwache Haushalte abzumildern.</p><p>Ein konkretes Beispiel aus der Studie verdeutlicht das Potenzial dieses Ansatzes: Wärmepumpen mit flexiblen Stromtarifen können wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Erdgasheizungen sein. Für ein Einfamilienhaus liegen die jährlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit flexiblem Tarif bei 5.090 Euro, während eine Gas-Brennwert-Anlage mit 5.224 Euro zu Buche schlägt. Viele private Haushalte achten weniger auf die Gesamtkosten, sondern besonders auf die Anschaffungskosten der Heizungsanlage. Diese werden gegenüber zukünftigen Kosten im Betrieb häufig überbewertet. Das hat auch damit zu tun, dass Menschen oft kurzfristig handeln. Um den Markthochlauf von Wärmepumpen zu beschleunigen, empfiehlt die Studie eine Reihe politischer Maßnahmen, darunter die Senkung der Anschaffungskosten, eine einkommensgestaffelte Förderung und die kontinuierliche Beobachtung des Verhältnisses von Strom- und Gaspreisen. Denn ob sich eine Wärmepumpe im Vergleich zur Erdgasheizung wirklich lohnt, hängt nicht nur vom Strompreis, sondern auch vom Erdgaspreis ab. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung sollte der Staat aktiv gegensteuern, z.B. durch niedrige Mehrwertsteuern für Strom mit flexiblen Stromtarifen.</p><p>Die Forschenden kommen zu dem Schluss, dass effektiver <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> mehr erfordert als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Bepreisung. Sie empfehlen der Bundesregierung, verschiedene preisliche Hebel zu nutzen. So sollte die Ausgestaltung der staatlich bestimmten Bestandteile von Energie- und Strompreisen reformiert werden. Zu diesen Preisbestandteilen gehören beispielsweise Steuern und/ oder Netzentgelte. Flankierend sollte die Bundesregierung Infrastrukturen ausbauen und gezielte Hilfen für einkommensschwache Haushalte bereitstellen. Dieser umfassende Ansatz verspricht, die Klimaziele Deutschlands erreichbar zu machen und gleichzeitig soziale Härten zu vermeiden.</p>
Die Studie soll den Beitrag von CO2 - und Energiepreisen zum Klimaschutz in der Industrie ermitteln. Dazu wird ein gesamtwirtschaftliche Modell (PANTA RHEI) verwendet, das Energieverbrauch und Emissionen verschiedener Industriesektoren im Kontext der wirtschaftlichen Entwicklung abbildet. In PANTA RHEI werden verschiedene Szenarien modelliert. Bei mittleren Elastizitäten reicht eine Emissionsminderung von 20 Mt CO2 nicht aus, um das Sektorziel für die Industrie zu erreichen. Die Stellschrauben jenseits der CO2-Preise, insbesondere die staatlichen Komponenten der Strom- und Gaspreise für die Industrie, tragen nur begrenzt zur CO2-Minderung bei. Die begrenzten Effekte lassen sich mit den bestehenden, starken Pfadabhängigkeiten im Industriesektor erklären. Politische Maßnahmen und Investitionen in erste Anlagen können diese Hürden überwinden. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2025.
Die Studie untersucht die rechtlichen Möglichkeiten für spezielle Wärmepumpentarife. Der Gesetzgeber kann den Stromendpreis für Wärmepumpen beeinflussen. Wärmepumpen mit einem flexiblen Stromtarif, der in der Regel günstiger als normaler Haushaltsstrom ist, sind schon heute wirtschaftlich. Flexible Tarife erfordern einen eigenen Stromzähler und Flexibilität beim Strombezug. Die Entwicklung der Strom- und Energiepreise ist schwer vorhersehbar. Man muss also nicht nur das Preisniveau, sondern auch das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen im Auge behalten. Bei ungünstiger Entwicklung könnte die Regierung die Mehrwertsteuer auf Strom für flexible Tarife senken. Bei hoher CO2 -Bepreisung für die Gebäudeheizung sollte sie erhöht werden. Veröffentlicht in Climate Change | 16/2025.
Die Studie soll den Beitrag von CO2- und Energiepreisen zum Klimaschutz in der Industrie ermitteln. Dazu wird ein gesamtwirtschaftliche Modell (PANTA RHEI) verwendet, das Energieverbrauch und Emissionen verschiedener Industriesektoren im Kontext der wirtschaftlichen Entwicklung abbildet. In PANTA RHEI werden verschiedene Szenarien modelliert.Bei mittleren Elastizitäten reicht eine Emissionsminderung von 20 Mt CO2 nicht aus, um das Sektorziel für die Industrie zu erreichen. Die Stellschrauben jenseits der CO2-Preise, insbesondere die staatlichen Komponenten der Strom- und Gaspreise für die Industrie, tragen nur begrenzt zur CO2-Minderung bei.Die begrenzten Effekte lassen sich mit den bestehenden, starken Pfadabhängigkeiten im Industriesektor erklären. Politische Maßnahmen und Investitionen in erste Anlagen können diese Hürden überwinden.
Die Studie untersucht die rechtlichen Möglichkeiten für spezielle Wärmepumpentarife. Der Gesetzgeber kann den Stromendpreis für Wärmepumpen beeinflussen.Wärmepumpen mit einem flexiblen Stromtarif, der in der Regel günstiger als normaler Haushaltsstrom ist, sind schon heute wirtschaftlich. Flexible Tarife erfordern einen eigenen Stromzähler und Flexibilität beim Strombezug.Die Entwicklung der Strom- und Energiepreise ist schwer vorhersehbar. Man muss also nicht nur das Preisniveau, sondern auch das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen im Auge behalten. Bei ungünstiger Entwicklung könnte die Regierung die Mehrwertsteuer auf Strom für flexible Tarife senken. Bei hoher CO2-Bepreisung für die Gebäudeheizung sollte sie erhöht werden.
Dieses Papier beschreibt einen Modellierungsansatz zur Abbildung von gering- und nicht-investiven Maßnahmen im Building Stock Transformation Model des Öko-Instituts. Es werden insbesondere kurzfristige Reaktionen auf Energiepreisschocks modelliert. Dafür werden die Effekte gering- und nicht-investiver Maßnahmen sowie nicht-investiver Verhaltensanpassungen in die Energiebedarfsberechnung integriert.Für das Jahr 2030 liegt das Einsparpotenzial in gasbeheizten Gebäuden zwischen 1,6 und 3,6 Mio. CO2 pro Jahr. Die Zielverfehlung des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor im Jahr 2030 entspricht dieser Größenordnung. Durch Emissionseinsparungen in Gebäuden, die noch mit fossilen Energieträgern beheizt werden, können gering- und nicht-investive Maßnahmen dazu beitragen, die Ziellücke zu schließen.
DEHSt-Jahresbericht weist mehr Emissionen durch Kohleverbrennung aus 2022 emittierten die rund 1.730 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 354 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Die Gesamtemissionen veränderten sich 2022 damit im Vergleich zum Vorjahr (355 Millionen Tonnen) nicht wesentlich. In den maßgeblichen Sektoren Energie und Industrie war die Entwicklung gegenläufig: Die Emissionen der Energieanlagen stiegen um drei Prozent, die der Industrie gingen um sechs Prozent zurück. Grund war der Krieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Verwerfungen auf den Energiemärkten, wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Dirk Messner, Präsident des UBA , sagt: „Vor der COVID-19-Pandemie gab es deutliche Emissionsrückgänge bei den deutschen EU-ETS-Anlagen. Dieser Trend ist vorerst gestoppt. Als Folge der Russland-Aggression stagnieren die Emissionen auf dem Vor-Pandemie-Niveau und bei der Kohleverfeuerung beobachten wir sogar einen erneuten Anstieg. Hier müssen wir nun entschieden gegensteuern und weg von den fossilen Energien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien braucht noch mehr Tempo und wir müssen bis 2030 aus der Kohle aussteigen. Der nun reformierte Emissionshandel, mit deutlich abgesenkten Emissionsobergrenzen ab 2024 kann hierfür spürbare Impulse setzen.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA, ergänzt: „Die jüngsten Beschlüsse zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik setzen auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels. Dies stärkt seine Rolle als zentraler Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik. Neben abgesenkten Emissionsobergrenzen wird künftig auch der Anteil kostenloser Emissionsberechtigungen weiter zurückgehen. Gleichzeitig schaffen die aus den Auktionen eingenommen Gelder erhebliche finanzielle Spielräume, um die sozialen Folgen der Dekarbonisierung gerecht abzufedern.“ Energie: Die Emissionen aus der Energieversorgung stiegen um drei Prozent auf 242 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit das zweite Jahr in Folge. Im Energiebereich sank der Erdgaseinsatz in der Stromproduktion wegen der infolge des russischen Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Gaspreise: Trotz der seit Einführung des EU-ETS höchsten Preise von durchschnittlich über 80 Euro pro Emissionsberechtigung waren viele Kohlekraftwerke im Betrieb wirtschaftlicher als Gaskraftwerke. Darum stieg der Einsatz von Braun- und Steinkohle für die Stromproduktion gegenüber 2021 deutlich. Industrie : Die Emissionen der Industrie sanken im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 112 Millionen Tonnen CO 2 -Äq, weil weniger produziert wurde; das ist das niedrigste Niveau seit 2013. In fast alle Branchen gingen die Emissionen deutlich zurück: Am meisten in der chemischen Industrie (18 Prozent), gefolgt von den Nichteisenmetallen (15 Prozent). Lediglich die Emissionen der Raffinerien stiegen um 4 Prozent. Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber lagen 2022 bei etwa 7,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. Dies ist ein Anstieg um rund 55 Prozent. Die Emissionen lagen aber weiterhin unter dem Niveau vor der Covid-19-Pandemie – sie erreichten etwa drei Viertel der Emissionen von 2019. Deutschland und Europa : Auch die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) veränderten sich 2022 nur geringfügig: Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen im Jahr 2022 um 1 Prozent und lagen bei rund 1,32 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Maßgeblich für diese Entwicklung waren – analog zur Situation in Deutschland – ein Anstieg der Kohleverstromung und Rückgänge in der Industrieproduktion. Die Emissionen der Stromerzeugung stiegen um rund 2 Prozent, während die Emissionen der Industrieanlagen um rund 5 Prozent sanken. Gegenüber 2005 – dem Startjahr des EU-ETS – sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 38 Prozent und damit stärker zurückgegangen als in Deutschland (etwa 31 Prozent). Das aktuelle Emissionsniveau liegt damit 24 Prozentpunkte unterhalb der neu beschlossenen Zielvorgabe für 2030 (minus 62 Prozent). In den verbleibenden acht Jahren muss sich die Minderungsgeschwindigkeit damit deutlich erhöhen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Die UBA- Prognose vom März weist für die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den deutschen EU-ETS-Anlagen einen Rückgang von gut 15 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 1,9 Prozent aus. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen und nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem verantwortlich für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).
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