Die Danpower Energie Service GmbH betreibt auf dem o. g. Grundstück der Gemarkung Späningen eine Biogasanlage (BGA), welche 2006 in Betrieb gegangen ist. Den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechend, endet die Vergütungslaufzeit im Sinne des EEG im Jahr 2026. Zweck der Anlage ist die Vergärung von pflanzlichen Rohstoffen zur Gewinnung von Biogas und die anschließende energetische Verwertung. In der Anlage wird das erzeugte Biogas aktuell im installierten BHKW-Modul verwertet und verstromt und schließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die bei der Verbrennung anfallende Wärme, wird genutzt, um ein Nahwärmenetz zu versorgen. Aufgrund des endenden Vergütungszeitraumes soll die BGA für den Post-EEG-Betrieb vorbereitet werden und das Betriebsmodel von der Verstromung hin zur Biomethaneinspeisung um-gestellt werden. Der BHKW-Betrieb wird flexibilisiert, um vornehmlich in den Wintermonaten weiterhin Wärme bereit stellen zu können. Die BGA Späningen soll zukünftig an ein neu geplantes Biogasleitungsnetz angeschlossen werden, welches am Standort Garlipp I in einer zentralen Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mündet. Die BGA wird im Rahmen der vorgenannten Modifikation des Verwertungswegs ebenfalls dem verfahrenstechnischen Stand der Technik angepasst. Bauteile, die der TA-Luft unterliegen und vom aktuellen Antrag nicht betroffen sind, werden im Allgemeinen nach Ende der Stand-zeit auf den Stand der Technik gebracht bzw. bis zur entsprechenden Sanierungspflicht aus-getauscht. Dabei wird der bestehende Grubenspeicherfermenter mit einem neuen Gasspeichersystem (TLD) ausgestattet. Der zweite bestehende Rundbehälter (Substratlager) wird mit neuer Rührwerkstechnik sowie erstmalig mit einem Gasspeichersystem (TLD) versehen. Durch diese Maßnahmen überschreitet die Anlage erstmalig einen Grenzwert des Anhang I der Störfallverordnung (12. BImSchV). Bevor eine Einleitung in das neu geplante Biogasleitungsnetz erfolgen kann, muss das Biogas getrocknet und entschwefelt werden. Hierfür soll am Standort Späningen eine zusätzliche Gaskonditionierung installiert werden, welche eine Gastrocknung, Aktivkohlefilter, Verdichter und einen Steuerungscontainer umfasst. Des Weiteren soll der Mix an NARWAROs größtmöglich flexibilisiert werden, um die bestmögliche Auslastung der Anlage zu gewährleisten. Zukünftig sollen daher bis zu 14.000 t/a Substrat eingesetzt werden, welche nach der Stoffliste Anlage 2 der Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung vom LfL Bayern genannt werden. Die genehmigte Rohbiogasmenge von 2,2 Mio. Nm³/a soll nicht geändert werden. Ferner soll zukünftig Wirtschaftsdünger in Form von Festmist als Einsatzstoff eingesetzt werden. Der Festmist wird in freien Bereichen des Fahrsilos entladen, zwischengelagert, wobei insgesamt eine Manipulationsfläche von 150 m² nicht überschritten wird. Die Lagerung erfolgt auf ca. 59 m² in einem mobilen Unterstand. Zur Erhöhung der Anlagenflexibilität wird außerdem ein Wärmepufferspeicher zur temporären Speicherung der bei dem BHKW-Verbrennungsmotor anfallenden thermischen Energie installiert. Die neu geplanten Maßnahmen werden am Standort der bestehenden Biogasanlage im Bereich des ursprünglichen Areals durchgeführt und haben keine anders zu beurteilenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft als die genehmigte Anlage.
Dargestellt ist die Verbreitung von untersuchungswürdigen Salinar-Gesteinen innerhalb der Salzstockumgrenzung zur Anlage von Wasserstoff-/Erdgas-Speicherkavernen und die maximal vertretbare Tiefe des Salzstockdaches. Die Salzstöcke sind aufgrund ihrer strukturellen Entwicklung intern komplex - aus den Salzgesteinen des Zechstein und des Rotliegend - als Doppelsalinare aufgebaut und weisen in ihren Flankenbereichen Überhänge auf. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Speicherung von Wasserstoff bzw. Erdgas diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein und Rotliegend-Ablagerungen) bis 1300 m u. NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand). Aus Bohrergebnissen lässt sich ableiten, dass lokal aufgrund der Ausbildung von mächtigen Hutgesteinen das solfähige Gestein auch innerhalb der ausgewiesenen Bereiche tiefer als 1300 m unter NHN liegen kann. Eine Nutzung der Flankenbereiche wird aufgrund der zu erwartenden, unterschiedlich ausgebildeten Überhänge nicht möglich sein.
Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.
Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung des Besamungsverein Neustadt a.d.Aisch e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Clemens Haag, Karl-Eibl-Straße 17-27 in 91413 Neustadt a.d.Aisch zum Austausch der Gasspeicher auf Fermenter und Gärrestlager 3 gegen jeweils ein Tragluftdach mit ½ D Kugelkappenform sowie dadurch Erhöhung des maximal in der Anlage gelagerten Biogasvolumen auf 13.860 kg (untere Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV, Störfall-Verordnung) vor. Der Antragsteller betreibt bereits eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/1, Gemarkung Schauerheim. Es ist geplant die Tragluftdä-cher auf dem Fermenter und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch auf dem Gärrestlager 3 zu erneuern. Aufgrund der flexiblen Stromeinspeisung ist es erforderlich, eine relativ große Gasspeicherkapazität vorzuhalten. Durch die geplante Änderung erhöht sich das maximal gelagerte Biogasvolumen in der Anlage auf 13.860 m3. Damit fällt die Biogasanlage erstmals in den Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV/Störfall-Verordnung. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren war insbesonde-re erforderlich, da die bestehende Anlage bereits den Nrn. 1.2.2.2 und 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV unterliegt (§ 4 Abs. 1 BImSchG), sich durch den Tausch der Dächer die Gasspeicherkapazität erhöht und die Anlage damit erstmals der Störfall-Verordnung – unteren Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV – unterfällt. Es wurde nachgewiesen, dass der an-gemessene Sicherheitsabstand des Betriebsbereichs zu benachbarten Schutzobjekten auch nach der Änderung unterschritten wird (§ 19 Abs. 4 BImSchG). Die Biogasanlage befindet sich im Außenbereich von Neustadt a.d.Aisch auf der Betriebsstät-te des Besamungsvereins, ca. 370 m nördlich vom Ortsrand Hasenlohe entfernt, innerhalb des Naturparks Steigerwald sowie des zugehörigen Landschaftsschutzgebiets. Sie liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Ein Hausbrunnen im Umkreis von 50 m ist nicht vorhanden. Nördlich, ca. 600 m entfernt von der Biogasanlage, befindet sich der nächste Immissionsort, Vinsbergerhaag. Im Umkreis von ca. 1,25 km liegen ausschließlich landwirtschaftliche Flä-chen und kleinere Waldstücke. Grundsätzlich sind die Emissionen der landwirtschaftlichen Biogasanlage als landwirtschaftstypisch einzustufen.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Zugang zu amtlichen Informationen, hilfsweise zu Umweltinformationen. Ich beantrage für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum heutigen Tag eine Auflistung sämtlicher Termine, Besprechungen, Telefonate, Videokonferenzen und sonstiger Kontakte von Ministerin Katrin Eder mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden der Gas-, Strom- und Energiewirtschaft. Erfasst sein sollen insbesondere Treffen oder Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Unternehmen und Verbände sowie deren Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder erkennbar zugehörigen Lobby- und Interessenvertretungen: Unternehmen: Uniper SE RWE AG E.ON SE EnBW Energie Baden-Württemberg AG VNG AG Sefe Securing Energy for Europe GmbH Open Grid Europe GmbH Gascade Gastransport GmbH Trading Hub Europe GmbH Equinor Deutschland GmbH Shell Deutschland GmbH BP Europa SE ExxonMobil Central Europe Holding GmbH TotalEnergies in Deutschland / TotalEnergies SE Wintershall Dea AG bzw. Rechtsnachfolger oder verbundene Unternehmen LEAG Iqony / STEAG EWE AG Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Thyssengas GmbH ONTRAS Gastransport GmbH Fluxys Deutschland GmbH Terranets bw GmbH Amprion GmbH TenneT TSO GmbH 50Hertz Transmission GmbH TransnetBW GmbH Verbände und Interessenvertretungen: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Zukunft Gas e. V. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. FNB Gas e. V. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. DIHK / Deutsche Industrie- und Handelskammer Bundesverband Erneuerbare Energie e. V., soweit Gespräche energiewirtschaftliche oder gasbezogene Themen betrafen Deutscher Wasserstoff-Verband e. V. Initiative Energien Speichern e. V. Ich beantrage zu diesen Terminen bzw. Kontakten jeweils auch die vorhandenen Unterlagen, insbesondere: Kalendereinträge Terminlisten Einladungen Korrespondenz zur Terminvereinbarung Teilnehmerlisten Gesprächsvorbereitungen Sprechzettel Vermerke Gesprächsvermerke Nachbereitungsvermerke Protokolle Ergebnisvermerke Briefing- und Hintergrundpapiere Bitte stellen Sie die Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Sollte der Antrag teilweise zu weit gefasst sein, bitte ich um teilweise Bescheidung und um einen Hinweis, wie der Antrag weiter eingegrenzt werden kann. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich vorab um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Die Querdel Energie GmbH, Elve 27, 48336 Sassenberg hat hier einen Antrag zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Biogasanlage auf dem Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 136, Flurstück 88, 89 vorgelegt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile die Erweiterung der Biogasanlage durch die • Errichtung und Betrieb eines Flex-BHKW für die Verwertung von Biogas, • Errichtung und Betrieb eines freistehenden Abgaskamins, • Errichtung und Betrieb einer Trafostation, • Errichtung und Betrieb eines Gasspeichers für Biogas, • Errichtung und Betrieb einer Gasfackel, • Außerbetriebnahme der vorhandenen Gasfackel
Die Firma Große Ausber GbR, Ravensbergerstraße 17, 48336 Sassenberg beabsichtigt ihre Biogasanlage durch folgende Maßnahmen wesentlich zu ändern: - Rückbau von 2 Blockheizkraftwerken (BHKW) und einem Heizöltank, - Neubau eines Gärproduktlagers mit Gasspeicher, - Errichtung eines Warmwasserpufferspeicher und - Änderung der Inputstoffzusammensetzung mit Erhöhung der Rohbiogasproduktion.
WMS zum Bebauungsplan Am Gasspeicher I (Ursprungsplan) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 201 |
| Kommune | 19 |
| Land | 217 |
| Weitere | 7 |
| Wirtschaft | 9 |
| Wissenschaft | 74 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 191 |
| Taxon | 2 |
| Text | 24 |
| Umweltprüfung | 186 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 205 |
| Offen | 217 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 412 |
| Englisch | 37 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 2 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 153 |
| Keine | 141 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 116 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 202 |
| Lebewesen und Lebensräume | 242 |
| Luft | 156 |
| Mensch und Umwelt | 423 |
| Wasser | 144 |
| Weitere | 370 |