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Westentliche Änderung einer Biogasanlage in der Gemeinde Dannewerk (Kreis Schleswig Flensburg) G40/2025/190

Die Firma Bioenergie Grünhof GmbH & Co. KG in 24867 Grünhof 12, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 24867 Dannewerk, Grünhof 12, Gemarkung Dannewerk Flur 2, Flurstücke 109, 121, 122. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb eines Gärrestelagers mit Tragluftdach mit integriertem Gasspeicher • Errichtung und Betrieb eines weiteren Warmwasser-Pufferspeichers • Errichtung und Betrieb einer ORC-Anlage mit Tischkühler • Austausch der bestehenden Tragluftdächer • Änderung der Ausführung des Schmutzwasserbeckens.

Energieaufsicht Sicherheit der Energieversorgung Genehmigung des Netzbetriebes Belieferung von Kunden mit Energie Transport von Strom und Gas Versorgungssicherheit Gasspeicher Krisenvorsorge Dokumente

Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 11,6 Minuten im Strom- und 1,55 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Eldena

Die Biogasanlage der Verheijen GmbH, Am Offenstall 1A in 19294 Eldena, plant die wesentliche Änderung der Biogasanlage Eldena durch die Errichtung und den Betrieb eines Nachgärers mit Gasspeicher, die Errichtung und den Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestlagers zur Erhöhung der hydraulischen Verweilzeit im gasdichten System, der Lagerkapazität für den Gärrest und das Biogas, die Aufstellung eines Technik- und eines Pumpencontainers und die Errichtung einer Umwallung am Standort 19294 Eldena, Gemarkung Eldena, Flur 4, Flurstücke 241/1, 240/2, 240/4, 240/16-240/21, 1214/1 (Nr. 8.6.3.1 GE i. V. m. 9.36 V und 9.1.1.2 V des Anhangs der 4. BImSchV).

Gasversorgung in Rheinland-Pfalz sichern unter dem Eindruck des Krieges

Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Parchim

Die Gut Parchim GmbH & Co. KG in der Lübzer Chaussee 13a in 19370 Parchim plant die wesentliche Änderung der Biogasanlage Gut Parchim II, am Standort 19370 Parchim, Gemarkung Parchim, Flur 1, Flurstücke 258, 269, 270, 271, 272 und 273 (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. Nr. 1.2.2.2 V und 9.1.1.2 V des Anhangs der 4. BImSchV) durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen BHKW mit einer Leistung von > 1 MW zur Flexibilisierung des Anlagenbetriebes. In dem Zusammenhang soll die Aufstellung eines BHKW-Containers erfolgen. Zusätzlich ist der Austausch/ Ersatz der gasdichten Abdeckung des Nachgärers geplant. Damit vergrößert sich der Gasspeicher auf 9.708 m3. Außerdem soll ein Pufferspeicher mit einer Kapazität von 2.000 m3 als Wärmespeicher installiert werden. Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Neu Schlagsdorf

Die Biogasanlage Walter Hunning-Wesseler in Neu Schlagsdorf, Speicherstraße 5a in 19067 Neu Schlagsdorf, plant die wesentliche Änderung der Biogasanlage Neu Schlagsdorf durch die Installation und den Betrieb eines BHKW’s (FLEX-BHKW) mit einer elektrischen Leistung von 1.006 KW, die Aufstellung eines BHKW-Container, der Austausch/Ersatz der gasdichten Abdeckung des Fermenters und die Vergrößerung des Gasspeichers auf ca. 2.116 m3, der Austausch/Ersatz der gasdichten Abdeckung des Fermenters und die Vergrößerung des Gärrestespeichers auf ca. 4.842 m3, die Errichtung eines Pufferspeichers als Wärmespeicher mit einer Kapazität von 1.999 m3 und die Änderung der Inputstoffzusammensetzung, Erhöhung der Gesamtinputmenge von derzeit 13.100 t/a auf zukünftig 22.300 t/a am Standort 19067 Neu Schlagsdorf, Gemarkung Neu Schlagsdorf, Flur 1, Flurstücke 121, 122/1, 122/2, 154/2 und 154/3 (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. 9.36 V und 9.1.1.2 V des Anhangs der 4. BImSchV). Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Biogasanlage von Herrn Matthias Brunner, Wiesau, Bekanntmachung nach § 5 UVPG

Herr Brunner Matthias, Leugas 1, 95676 Wiesau beabsichtigt, die bereits baurechtlich genehmigte Biogasanlage zu erweitern. Durch die Erweiterung der Verbrennungsanlage für Biogas zum Erzeugen von Strom und Wärme unterliegt die Anlage erstmals der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG. Hierfür sind folgende Maßnahmen auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 947/8 und 949, Gemarkung Wiesau geplant: - Neubau Wärmezentrale mit zwei biogasbetriebenen BHKWs - Gasspeicher - Wärmepufferspeicher

bigaro GmbH & Co. KG, Feststellung nach § 5 UVPG

Die Firma bigaro GmbH & Co. KG plant ihre Biogasanlage durch folgende Änderungsmaßnahmen zu erweitern: Errichtung und Betrieb eines gasdichten Fermenters 3; Errichtung und Betrieb eines gasdichten Gärproduktlagers 5; Austausch der Gasspeicherfolien auf Nachgärer, Gärproduktlager 1, 2 und 3 und Wiedereinbindung des Gasspeichers von Gärproduktlager 2 in das Gassystem; Aufstellung eines Feststoffeintragsystems mit einem Fassungsvolumen von 140 m³. Die Durchsatzkapazität von 171 t/d soll dabei unverändert bleiben, während die Gasspeicherung und die Lagerung von Gärprodukten durch die Änderungsmaßnahmen zunimmt.

Regionaler zellularer Verbund von Versorgungseinheiten mit Netzregelaufgaben

Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.

Landwirtschaftsbetrieb Olaf Kupfer Wesentliche Änderung der Biogasanlage am Standort 04687 Trebsen OT Neichen

Der Landwirtschaftsbetrieb Olaf Kupfer in 04687 Trebsen OT Neichen, Ernst-Thälmann-Straße 13 a beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Änderung der Biogasanlage am Standort 04687 Trebsen OT Neichen, Ernst-Thälmann-Straße 14, Flurstück-Nummern 15/8, 15/10, 15/17, 67/3, 67/4 und 67/5 der Gemarkung Neichen. Die beantragte wesentliche Änderung umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte: - Ausrüstung der Gärrestlagerbehälter 1 und 2 mit Doppelmembranspeichern mit einer Lagerkapazität an Biogas bei abgesenkten Füllstand von jeweils 16.064 m³ (20.883 kg) - Erhöhung der Lagerkapazität an Biogas des Gasspeichers am Fermenter von 3.366 m³ (4.376 kg) auf 4.057 m³ (5.274 kg)

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