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Regionaler zellularer Verbund von Versorgungseinheiten mit Netzregelaufgaben

Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Bioenergie Kisfeld GmbH, Vreden

Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile, die Errichtung folgender Komponenten:  Aufstellung eines neuen BHKW im vorhandenen Maschinenhaus  Installation eines zusätzlichen Gasspeichers  Aufstellung eines zentralen Aktivkohlefilters zwischen Biogasaufbereitung und neuen Gasspeicher  Aufstellung eines Warmwasserpuffertanks  Änderung der Betriebsweise: die BHKW sollen zukünftig nur zu Zeiten mit hohem Strom- oder Wärmebedarf betrieben werden. Zudem soll durch entsprechende Fütterungsmengen den Wintermonaten zukünftig mehr Biogas produziert werden, als in den Sommermonaten. Übers Jahr gerechnet bleibt die genehmigte Fütterungsmenge von 18.114 t und die produzierte Biogasmenge mit 3.465.000 m³ gleich.  Vormals genehmigte Anlagenteile, wie Trocknung und Lagerplatte für Trocknungsgut wurden bisher nicht errichtet und sollen auch zukünftig nicht errichtet werden.

Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Biogasanlage von Herrn Matthias Brunner, Wiesau, Bekanntmachung nach § 5 UVPG

Herr Brunner Matthias, Leugas 1, 95676 Wiesau beabsichtigt, die bereits baurechtlich genehmigte Biogasanlage zu erweitern. Durch die Erweiterung der Verbrennungsanlage für Biogas zum Erzeugen von Strom und Wärme unterliegt die Anlage erstmals der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG. Hierfür sind folgende Maßnahmen auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 947/8 und 949, Gemarkung Wiesau geplant: - Neubau Wärmezentrale mit zwei biogasbetriebenen BHKWs - Gasspeicher - Wärmepufferspeicher

Gasversorgung in Rheinland-Pfalz sichern unter dem Eindruck des Krieges

Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG - Austausch von Tragluftdächern sowie Abdeckung des Gärrestelagers mit einem Tragluftdach

Die BGA Günther GbR betreibt eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 960 der Gemarkung Fuchsstadt. Mit Bescheid vom 18.09.2020 (Az.: FB53-1711.01.17.02.01) erhielt die BGA Günther GbR die Genehmigung u.a. für die Nachrüstung des Gärrestelagers 1 mit einem Gasspeicher und vier Paddelrührwerken. Die BGA Günther GbR beantragte gem. § 16 BImSchG die Erhöhung des Gasspeichervolumens durch Austausch der bestehenden Tragluftdächer am Fermenter 1, Fermenter 2, Nachgärer 1 (Nachfermenter 1) sowie durch Abdeckung des Gärrestlagers 1 (perspektivisch Nachfermenter 2) an der bestehenden Biogasanlage als wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage.

§ 16 BImSchG - Störfallrelevante Erweiterung der Biogasanlage des Besamungsvereins Neustadt a. d. Aisch e. V. durch Änderung der Tragluftdächer auf Fermenter und Gärrestlager 3

Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung des Besamungsverein Neustadt a.d.Aisch e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Clemens Haag, Karl-Eibl-Straße 17-27 in 91413 Neustadt a.d.Aisch zum Austausch der Gasspeicher auf Fermenter und Gärrestlager 3 gegen jeweils ein Tragluftdach mit ½ D Kugelkappenform sowie dadurch Erhöhung des maximal in der Anlage gelagerten Biogasvolumen auf 13.860 kg (untere Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV, Störfall-Verordnung) vor. Der Antragsteller betreibt bereits eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/1, Gemarkung Schauerheim. Es ist geplant die Tragluftdä-cher auf dem Fermenter und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch auf dem Gärrestlager 3 zu erneuern. Aufgrund der flexiblen Stromeinspeisung ist es erforderlich, eine relativ große Gasspeicherkapazität vorzuhalten. Durch die geplante Änderung erhöht sich das maximal gelagerte Biogasvolumen in der Anlage auf 13.860 m3. Damit fällt die Biogasanlage erstmals in den Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV/Störfall-Verordnung. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren war insbesonde-re erforderlich, da die bestehende Anlage bereits den Nrn. 1.2.2.2 und 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV unterliegt (§ 4 Abs. 1 BImSchG), sich durch den Tausch der Dächer die Gasspeicherkapazität erhöht und die Anlage damit erstmals der Störfall-Verordnung – unteren Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV – unterfällt. Es wurde nachgewiesen, dass der an-gemessene Sicherheitsabstand des Betriebsbereichs zu benachbarten Schutzobjekten auch nach der Änderung unterschritten wird (§ 19 Abs. 4 BImSchG). Die Biogasanlage befindet sich im Außenbereich von Neustadt a.d.Aisch auf der Betriebsstät-te des Besamungsvereins, ca. 370 m nördlich vom Ortsrand Hasenlohe entfernt, innerhalb des Naturparks Steigerwald sowie des zugehörigen Landschaftsschutzgebiets. Sie liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Ein Hausbrunnen im Umkreis von 50 m ist nicht vorhanden. Nördlich, ca. 600 m entfernt von der Biogasanlage, befindet sich der nächste Immissionsort, Vinsbergerhaag. Im Umkreis von ca. 1,25 km liegen ausschließlich landwirtschaftliche Flä-chen und kleinere Waldstücke. Grundsätzlich sind die Emissionen der landwirtschaftlichen Biogasanlage als landwirtschaftstypisch einzustufen.

§16 Änderungsgenehmigung Dammann/Koch

Errichtung eines BHKW, Errichtung eines Gasspeichers auf GPL 1, Errichtung eines Wärmepufferspeichers, Änderung Inputstoffe

Entwicklung, Erprobung und Demonstration einer mobilen Anlage zur energetischen Verwertung methanhaltiger Grubengase

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Bioenergie Hacke eGbR

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage: • Errichtung eines neuen Gärrestlagers mit Tragluftmembranabdeckung und integriertem Gasspeicher • Änderung der Inputstoffe • Kartoffelaufheizungsanlage - Stilllegung/Rückbau

Loeslichkeit von Gasen in Fluessigkeiten (insbesondere in Wasser)

Experimentelle und theoretische Erforschung verduennter Loesungen von Gasen, d.h. von superkritischen Substanzen in Fluessigkeiten. Zielsetzung, Durchfuehrung und Methodik sind in zahlreichen Fachaufsaetzen (groesser 25) festgehalten; ein Verzeichnis wird auf Verlangen zugesandt. Anwendungsgebiete: a) Biophysik und bio-medizinische Anwendungsgebiete (z.B. Anaesthesie); b) Gasgehalt von Wasser; Globalbilanzen etc.

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