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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Wittmund, Friesland, Ammerland, Oldenburg sowie der Stadt Oldenburg der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen. Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel-Wardenburg“ (EWA), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 17.01.2025 erteilt. Nähere Informationen können der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (als Download) entnommen werden.

WFS zum Bebauungsplan Am Gasspeicher I (Ursprungsplan)

WFS zum Bebauungsplan Am Gasspeicher I (Ursprungsplan) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

Gasversorgung in Rheinland-Pfalz sichern unter dem Eindruck des Krieges

Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz zu Terminen von Ministerin Katrin Eder mit Vertretern der Gas- und Energiewirtschaft sowie zugehörigen Unterlagen

Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Zugang zu amtlichen Informationen, hilfsweise zu Umweltinformationen. Ich beantrage für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum heutigen Tag eine Auflistung sämtlicher Termine, Besprechungen, Telefonate, Videokonferenzen und sonstiger Kontakte von Ministerin Katrin Eder mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden der Gas-, Strom- und Energiewirtschaft. Erfasst sein sollen insbesondere Treffen oder Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Unternehmen und Verbände sowie deren Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder erkennbar zugehörigen Lobby- und Interessenvertretungen: Unternehmen: Uniper SE RWE AG E.ON SE EnBW Energie Baden-Württemberg AG VNG AG Sefe Securing Energy for Europe GmbH Open Grid Europe GmbH Gascade Gastransport GmbH Trading Hub Europe GmbH Equinor Deutschland GmbH Shell Deutschland GmbH BP Europa SE ExxonMobil Central Europe Holding GmbH TotalEnergies in Deutschland / TotalEnergies SE Wintershall Dea AG bzw. Rechtsnachfolger oder verbundene Unternehmen LEAG Iqony / STEAG EWE AG Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Thyssengas GmbH ONTRAS Gastransport GmbH Fluxys Deutschland GmbH Terranets bw GmbH Amprion GmbH TenneT TSO GmbH 50Hertz Transmission GmbH TransnetBW GmbH Verbände und Interessenvertretungen: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Zukunft Gas e. V. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. FNB Gas e. V. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. DIHK / Deutsche Industrie- und Handelskammer Bundesverband Erneuerbare Energie e. V., soweit Gespräche energiewirtschaftliche oder gasbezogene Themen betrafen Deutscher Wasserstoff-Verband e. V. Initiative Energien Speichern e. V. Ich beantrage zu diesen Terminen bzw. Kontakten jeweils auch die vorhandenen Unterlagen, insbesondere: Kalendereinträge Terminlisten Einladungen Korrespondenz zur Terminvereinbarung Teilnehmerlisten Gesprächsvorbereitungen Sprechzettel Vermerke Gesprächsvermerke Nachbereitungsvermerke Protokolle Ergebnisvermerke Briefing- und Hintergrundpapiere Bitte stellen Sie die Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Sollte der Antrag teilweise zu weit gefasst sein, bitte ich um teilweise Bescheidung und um einen Hinweis, wie der Antrag weiter eingegrenzt werden kann. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich vorab um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Standortbezogene Vorprüfung des Einzefalls für den Neubau einer Biogasanlage in Haselünne

Die CT Feldhaus GbR, Feldhausen 2, 49740 Haselünne, beantragt den Neubau einer Biogasanlage. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Fermenters (ca. 4.450 m³), eines Pumpenhauses zwischen den Behältern, eines Gärrestlagers (ca. 10.430 m³), eines Gasspeichers (ca. 11.793 m³), eines Nachgärers (ca. 3.155 m³), eines Feststoffeintrags (ca. 115 m³), eines Wärmespeichers (1.500 m³), einer Gasaufbereitung, eines Verladeplatzes und den Neubau von zwei BHKWs mit je 2.028 kW elektrischer Leistung mit Gasaufbereitung sowie die Errichtung einer Notgasfackel und die Errichtung von zwei Siloplatten je 1.440 m². Die Durchsatzkapazität soll insgesamt 43,84 t je Tag betragen. Aus den geplanten Inputstoffen können etwa 2.247.600 Nm³ Biogas pro Jahr erzielt werden. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Flechum, Flur 1, Flurstücke 61/2, 94/1 und 139/119. Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 8.4.2.2, Nr. 1.2.2.2 und Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Eldena

Die Biogasanlage der Verheijen GmbH, Am Offenstall 1A in 19294 Eldena, plant die wesentliche Änderung der Biogasanlage Eldena durch die Errichtung und den Betrieb eines Nachgärers mit Gasspeicher, die Errichtung und den Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestlagers zur Erhöhung der hydraulischen Verweilzeit im gasdichten System, der Lagerkapazität für den Gärrest und das Biogas, die Aufstellung eines Technik- und eines Pumpencontainers und die Errichtung einer Umwallung am Standort 19294 Eldena, Gemarkung Eldena, Flur 4, Flurstücke 241/1, 240/2, 240/4, 240/16-240/21, 1214/1 (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. 9.36 V und 9.1.1.2 V des Anhangs der 4. BImSchV).

Gasspeicherbetrieb Huntorf - Wasserhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Errichtung bergbaulicher Anlagen

Die EWE Gasspeicher GmbH, Rummelweg 18, 26122 Oldenburg, plant den Bau und Betrieb einer Übertageanlage für die Wasserstoffein- und -ausspeicherung in Kavernen des Gasspeicherbetriebes in Huntorf. Im Rahmen der Errichtung der baulichen Anlagen kommt es durch Wasserhaltungsmaßnahmen zur Trockenhaltung der Baugruben zur Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser. Die in diesem Zusammenhang prognostizierte Förder- bzw. Einleitmenge wird seitens des Fachgutachters unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags mit rd. 295.000 m³ angegeben. Der Standort des Vorhabens befindet sich in der Gemarkung Moorriem, Stadt Elsfleth, Landkreis Westermarsch. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Ober-flächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dazu hat die Vorhabensträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 (1) Satz 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene, allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Regionaler zellularer Verbund von Versorgungseinheiten mit Netzregelaufgaben

Für einen stabilen Netzbetrieb muss das Angebot an elektrischer Leistung stets dem Verbrauch entsprechen. Dazu halten die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung zur Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve vor. Mit der Zunahme der Leistungseinheiten mit volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, erhöht sich permanent der Bedarf an Regelleistung. Gleichzeitig wird die eingespeiste Leistung aus konventionellen Großkraftwerken und damit die zur Verfügung stehende Regelleistung abnehmen. Aktuelle Studien zeigen zudem, dass in der Primärregelung künftig signifikant kürzere Reaktionszeiten und höhere Leistungsänderungsgeschwindigkeiten erforderlich sind. Die so entstehende Bedarfslücke kann künftig durch regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten abgedeckt werden. Sie sind gekennzeichnet durch eigene dezentrale Versorger-, Verbraucher- und Speicherkapazitäten , insbesondere Industriebetriebe mit eigenen Heizkraftwerken auf Basis von Gas, Biomasse oder Kohle mit Priorität der Wärmeversorgung, Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie elektrische Batteriesysteme und thermische Speicher. Sie stellen nach außen einen Verbund mit positiver und negativer Regelreserve dar. Der Netzbetreiber kann die einzelnen Verbünde gestuft einsetzen und abrufen. Hierdurch entstehen zusätzliche Redundanzen, welche die Gesamtsystemstabilität erhöhen. Ziel des Vorhabens ist es zunächst, Lösungsansätze zu entwickeln, so dass regionale zellulare Verbünde von Versorgungseinheiten auch hochdynamische Netzregelaufgaben erfüllen können. Das komplexe Zusammenwirken von Energiebereitstellungs-, Nutzungs- und Speichereinheiten unterschiedlicher Energieformen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Übernahme von Netzregelaufgaben muss ohne Abstriche bei Prozess- und Versorgungsstabilität, Betriebszuverlässigkeit und Anlagenlebensdauer erfolgen. Nur durch die Integration geeigneter Speicher, einer intelligenten Nutzung systeminhärenter Speicherkapazitäten sowie einer übergeordneten Steuerung und Überwachung des komplexen dezentralen Systems können die Anforderungen erfüllt werden. Als Entwicklungsplattform und Demonstrator soll das Technikum des Zentrum für Energietechnik (ZET) der TUD dienen. Es repräsentiert einen derartigen Verbund dezentraler Erzeuger- und Verbrauchereinheiten von Elektroenergie und Wärme mit Kopplung zum Strom- und Wärmenetz des lokalen Energieversorgers im Universitätscampus.

Cord Buschmeier Biogas, Änderung der Anlage (BHKW, WW-Speicher, Gasspeicher)

Die Biogasanlage Cord Buschmeier plant die Änderung der Anlage durch Änderung des BHKW, Errichtung eines Warmwasserspeichers und durch Errichtung eines Gasspeichers. Näheres kann den Dokumenten entnommen werden.

Westentliche Änderung einer Biogasanlage in der Gemeinde Dannewerk (Kreis Schleswig Flensburg) G40/2025/190

Die Firma Bioenergie Grünhof GmbH & Co. KG in 24867 Grünhof 12, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 24867 Dannewerk, Grünhof 12, Gemarkung Dannewerk Flur 2, Flurstücke 109, 121, 122. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb eines Gärrestelagers mit Tragluftdach mit integriertem Gasspeicher • Errichtung und Betrieb eines weiteren Warmwasser-Pufferspeichers • Errichtung und Betrieb einer ORC-Anlage mit Tischkühler • Austausch der bestehenden Tragluftdächer • Änderung der Ausführung des Schmutzwasserbeckens.

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