Stadt Neresheim | wirksame/rechtskräftige Bebauungspläne | Stadt Neresheim Seitenbereiche Hauptmenü Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Hauptmenü Stadt Grußwort Kurzportrait Imagefilm Wappen Geschichte Bürgerwehr Lage & Daten Fahrpläne Geosystem & Ortsplan Stadtteile Elchingen Dorfmerkingen Ohmenheim Kösingen Schweindorf Stetten Städtepartnerschaft Steinach Bagnacavallo Aix-Villemaur-Pâlis Städtefreundschaft Perth East Platz der Partnerstädte Wetter Webcam Fotoalbum Responsive Web Impressum & Service Datenschutzerklärung Impressum Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Nutzungsbedingungen Suche Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Service Standesamt Allgemein Heiraten in Neresheim Aktuelles Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Bürgerservice Ortschaftsverwaltungen Amtsgericht Dienstleistungen Lebenslagen Formulare Schadensmeldung Nachrichtenblatt / Jahresrückblicke Gemeinderat Gemeinderat Aktuell Gemeinderäte Sitzungstermine Ausschüsse Ortschaftsräte Regionale Vertretungen Satzungen Öffentliche Bekanntmachungen Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen AZV Härtsfeld Bodenrichtwerte Wasserwerte Finanzen Steuern Gebühren & Entgelte Beiträge Stellenausschreibungen Stellenausschreibungen Aus- und Praktikumsstellen FSJ Wahlen Bundestagswahl 2025 Kommunalwahl 2024 Europawahl 2024 Kultur&Tourismus Kultur in Neresheim Stadtführung in Neresheim Tourist-Information Die Härtsfeldstadt Erholungsort Freizeit & Erholung Umgebung Veranstaltungskalender Kloster Neresheim Im Detail Klostercafé Klosterkonzerte Ehrenmitglied bei der Royal Academy of Music, London Gottesdienste Klostergut Härtsfeld-Museumsbahn Museen & Schauköhlerei Wandern & Radfahren Stadtradeln 2024 Geführte Touren Wandern Wandererlebnis Härtsfeld Ameisenstadt und Trockentäler Dellenhäule Der Albschäferweg Radfahren Märchenspaziergang Sport & Freizeit Freizeitgestaltung Wintersport Ausflugsziele Rund um Neresheim TG Gastliches Härtsfeld Erlebnisregion Schwäbische Ostalb Tourismusverband Schwäbische Alb Egauwasserwerk Dischingen Gastronomie Übernachtung Flugplätze Infomaterial Leben Neresheimer Quartiersimpulse Boccia-Bahn LEADER Jagstregion Förderung Stadtmarketing Bauen & Wohnen Bauplätze Gebäude Wohnungen Bauleitplanung & Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren wirksame/rechtskräftige Bebauungspläne Flächennutzungsplan Breitbandausbau Breitbandausbau bei der Stadt Neresheim Weiße Flecken Graue Flecken Freiwillige Feuerwehr Gesamtfeuerwehr Neresheim Neresheim Elchingen Dorfmerkingen Ohmenheim Kösingen Schweindorf Jugendfeuerwehr Altersabteilung Kinder & Betreuung Kindertagesstätten Tagesmutter Krabbelgruppen Betreuungsplatz finden / Little Bird Schulen & Betreuung Musikschule Volkshochschule Treffpunkt F Repair-Café Neresheimer Jugendinitiative Bildungsportal Ostalbkreis Inklusion Inklusionsbeirat FABS EUTB Beratung Senioren Seniorenrat Ökumenischer Seniorentreff Flüchtlinge & Integration Allgemeines Freundeskreis Asyl Sachspenden Wohnungsangebote Ansprechpartner Nützliche Links Vereine von A - Z Fest-/Turn-/Sporthallen Freibad & Hallenbad Ferienspaß Ferienspaß 2024 Kirchen Versorgung & Sicherheit Abfallentsorgung Strom & Gas Gesundheit & Pflege Pflegestützpunkt Ostalbkreis Gesundheit Soziale Dienste Notdienst Wirtschaft Wirtschaftsstandort Unternehmen Firmen Anmeldung & Änderung Gewerbegebiete Förderungen Strukturdaten IHK Ostwürttemberg HWK Ostwürttemberg Arbeitsagentur Volltextsuche Wie können wir helfen? Startseite LebenBauleitplanung & Bebauungsplänewirksame/rechtskräftige Bebauungspläne Seiteninhalt Wirksame/rechtskräftige Bebauungspläne Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Riffinger Straße“ in Neresheim-Dorfmerkingen Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Riffinger Straße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamtes Ostalbkreis vom 03.12.2024 wurde der Bebauungsplan „Riffinger Straße“ genehmigt. Parallel wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim für diesen Bereich geändert und ist seit 13.12.2024 wirksam. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 10.01.2025 werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Riffinger Straße“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen an der Riffinger Straße. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Wohnhäuser geschaffen. Die maßgebenden Unterlagen sind nachfolgend aufgelistet und wurden gefertigt vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Jedermann kann die Bebauungsplanunterlagen vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Stadtbauamt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 502/503 während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die ausführliche Bekanntmachung ist nachfolgend bei den Anlagen „Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 10.01.2025“ einsehbar. Anlagen: Planzeichnung Textteil mit örtlichen Bauvorschriften Begründung mit Umweltbericht Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 10.01.2025 Bebauungsplan „Sohlhöhe IV“ in Neresheim im Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a und § 215a BauGB Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2024 den Bebauungsplan „Sohlhöhe IV“ sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 20.12.2024 (siehe nachfolgend Anlagen) werden der Bebauungsplan „Sohlhöhe IV“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften rechtsverbindlich. Hinweis: Der hier vorliegende Bebauungsplan wird aufgrund der Kippung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Reparaturvorschrift des § 215a BauGB unter Vorlegung eines förmlichen Umweltberichts und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung geheilt. Bereits im Jahr 2023 war das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB vollständig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit einem Urteil entschieden, dass solche Verfahren nach § 13b nicht mit Unionsrecht vereinbar seien, wodurch die Rechtskraft des Bebauungsplanes „Sohlhöhe IV“ nicht mehr gegeben war. Im Folgenden wurden dann die Belange der Umwelt in der dafür entsprechenden Tiefe geprüft, artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Somit wurde das Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a und § 215a BauGB ab der Fassung des Entwurfs wiederholt. Die Entwürfe wurden vom Gemeinderat am 23.10.2024 in öffentlicher Sitzung mit Lageplan, Textteil, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gebilligt sowie das Beteiligungsverfahren beschlossen. Der Auslegungszeitraum war vom 04.11.-03.12.2024. Der Satzungsbeschluss war am 16.12.2024. Der ca. 1,4 ha große Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Teil der Neresheimer Ortslage und beinhaltet die Flurstücke 390/47 und 399/2 vollständig sowie Teile der Flurstücke 390/45 und 399. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) geschaffen werden. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Stadt Neresheim ist das Baugebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen jeweils in der Fassung vom 16.12.2024, die Verfahrensvermerke, der Umweltbericht vom 10.10.2024, der Grünordnungsplan mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung sowie die artenschutzrechtliche Beurteilung jeweils vom 10.10.2024 und ergänzt am 04.12.2024; Verfasser Plan Werk Stadt aus Westhausen sowie die schalltechnischen Voruntersuchungen vom 29.03.2022 und 06.10.2022; Verfasser BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH. Jedermann kann die Bebauungsplanunterlagen vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Stadtbauamt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 502/503 während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; außerhalb der üblichen Dienstzeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326/8117 oder 8116). Die Informationsmöglichkeit hier auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Neresheim geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Anlagen: Zeichnerischer Teil Textteil mit örtlichen Bauvorschriften Begründung Umweltbericht Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtliche Beurteilung Verfahrensvermerke Schalltechnische Voruntersuchung Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 20.12.2024 Bebauungsplan „Großkuchener Weg-Nord III – Neu“ in Neresheim-Elchingen Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2024 den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III – Neu“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wurden vom Landratsamt Ostalbkreis mit Erlass vom 13.06.2024 genehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 12.07.2024 (siehe Anlage) werden der Bebauungsplan „Großkuchener Weg-Nord III – Neu“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften rechtsverbindlich. Bereits mit der Bekanntmachung am 05.07.2024 wurde die Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich rechtsverbindlich. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) geschaffen. Maßgebend sind der Bebauungsplan aus zeichnerischem Teil in der Fassung vom 29.01.2024/22.04.2024, schriftlichem Teil, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 22.04.2024 sowie die Verfahrensvermerke und zusammenfassende Erklärung der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen sowie auch der Umweltbericht vom 14.10.2023 mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung des Büros Plan Werk Stadt aus Westhausen. Jedermann kann die Bebauungsplanunterlagen vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Stadtbauamt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 502/503 während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Informationsmöglichkeit hier auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Anlagen: Zeichnerischer Teil.pdf Textteil mit örtlichen Bauvorschriften.pdf Begründung.pdf Verfahrensvermerke und zusammenfassende Erklärung.pdf Umweltbericht.pdf Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung.pdf Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung.pdf Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 12.07.2024.pdf Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hinterer Riegel II“ in Neresheim Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 17.01.2024 den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hinterer Riegel II“ in Neresheim sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der beschlossene Bebauungsplan wurde vom Landratsamt Ostalbkreis mit Erlass vom 13.03.2024 gemäß § 10 abs. 2 BauGB genehmigt. Durch die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 12.04.2024 (siehe Anlage) werden der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hinterer Riegel II“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften rechtsverbindlich. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Sondergebiet Photovoltaik“ geschaffen. Maßgebend sind der Lageplan und Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 24.11.2023 sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 24.11.2023 des Planungsbüros Plan Werk Stadt, Andreas Walter aus Westhausen. Anlagen: Zeichnerischer Teil Textteil Begründung mit Umweltbericht Auszug aus dem Nachrichtenblatt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet gewerbliche Landwirtschaft Hohenlohe-Ost“ Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.03.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet gewerbliche Landwirtschaft Hohenlohe-Ost“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim wurde entsprechend geändert, vom Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 04.05.2023 genehmigt und mit öffentlicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 12.05.2023 sowie Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Neresheim rechtskräftig. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erweiterte Nutzung einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Hofstelle geschaffen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 19.05.2023 tritt der Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft (siehe Anlage). Anlagen: Zeichnerischer Teil Vorhaben- und Erschließungsplan Schriftlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung und spezieller artenschutzrechtliche Prüfung Zusammenfassende Erklärung Auszug aus dem Nachrichtenblatt Bebauungsplan „Sondergebiet landwirtschaftliches Gewerbe Weilermerkingen“ Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2022 den Bebauungsplan „Sondergebiet landwirtschaftliches Gewerbe Weilermerkingen“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim wurde im Vorfeld entsprechend geändert, vom Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 14.02.2023 genehmigt und mit öffentlicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 03.03.2023 sowie Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Neresheim rechtskräftig. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmen geschaffen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 14.04.2023 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft (siehe Anlage). Anlagen: Zeichnerischer Teil Schriftlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften Begründung mit Umweltbericht Auszug aus dem Nachrichtenblatt Bebauungsplan „Reichertstal IV“ in Neresheim-Elchingen Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2022 den Bebauungsplan „Reichertstal IV“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Bescheid vom 19.07.2022 den beschlossenen Bebauungsplan genehmigt. Die Erteilung dieser Genehmigung, der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften treten am 23.09.2022 mit der ortsüblichen Bekanntgabe in Kraft (siehe nachfolgende Anlage „Auszug aus dem Nachrichtenblatt“). Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Reichertstal“ geschaffen. Anlagen: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Begründung Grünordnung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Schriftlicher Teil Umweltbericht Zeichnerischer Teil Auszug aus dem Nachrichtenblatt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“ Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in den öffentlichen Sitzungen am 22.03.2021 den Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“ sowie die örtlichen Bauvorschriften mit nochmaliger Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen am 22.09.2021 als jeweils selbständige Satzungen beschlossen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 25.02.2022 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen (Sondergebietsfläche SO „PV-Anlagen). Zuvor musste der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim entsprechend geändert, vom Landratsamt Ostalbkreis genehmigt und im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Stadt Neresheim öffentlich bekannt gemacht werden, damit sich der Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“ aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann. Anlagen: Zeichnerischer Teil Schriftlicher Teil + örtliche Bauvorschriften Begründung Teil 1 Allgemeiner Teil Begründung Teil 2 Umweltbericht Auszug Nachrichtenblatt vom 25.02.2022 Bebauungsplan „Sandgrube III“ in Neresheim-Dorfmerkingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB: Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 den Bebauungsplan „Sandgrube III“ in Neresheim-Dorfmerkingen sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ (WA) geschaffen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 17.12.2021 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Anlagen: Zeichnerischer Teil Schriftlicher Teil Begründung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Auszug aus dem Nachrichtenblatt Bebauungsplan „Im Riegel-Nord I“ Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 25.10.2021 den Bebauungsplan „Im Riegel-Nord I“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 10.12.2021 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Anlagen: Zeichnerischer Teil Schriftlicher Teil Begründung Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung Schallgutachten Bedarfsermittlung und Alternativenprüfung Verkehrsuntersuchung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Geotechnischer Bericht Auszug aus dem Nachrichtenblatt Bebauungsplan „Taläcker“ in Neresheim-Kösingen im Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 den Bebauungsplan „Taläcker“ in Neresheim-Kösingen sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 03.11.2023 treten der Bebauungsplan „Taläcker“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriftenin Kraft. Der ca. 1,36 ha große Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kösingen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim weist die brach liegende Fläche derzeit als Gewerbebaufläche aus und soll künftig als dörfliches Wohngebiet (MDW) genutzt werden. Maßgebend sind die nachfolgenden Unterlagen, gefertigt vom Büro stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen. Anlagen: Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Planungsrechtliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften Begründung Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 03.11.2023 Neresheim hier können Sie den Bebauungsplan "Sohlhöhe III" (rechtskräftig seit 20.12.2019), hier den Texteil und hier die Begründung herunterladen. hier können Sie den Bebauungsplan "Sohlhöhe II" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung hier können Sie den Bebauungsplan "An der Klosterallee" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung Stetten hier können Sie den Bebauungsplan "Kreuzäcker" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung Elchingen hier können Sie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Elchingen /Salach" (rechtskräftig seit 06.03.2020) herunterladen. Die Datei beinhaltet: Lageplan, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.01.2020 hier können Sie den Bebauungsplan "Großkuchener-Weg Nord I" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung hier können Sie den Bebauungsplan "Großkuchener-Weg Nord II" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung hier können Sie den Bebauungsplan "Großkuchener-Weg Süd" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung Ohmenheim hier können Sie den Bebauungsplan "Bennenberg-West" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung hier können Sie den Bebauungsplan "Bennenberg-Süd" und hier den Textteil herunterlade, hier die Begründung hier können Sie den Bebauungsplan "Bennenberg-Mitte" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung Dorfmerkingen hier können Sie den Bebauungsplan "Sandgrube II" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung Schweindorf hier können Sie den Bebauungsplan „Torweg-Nord“, hier den Schriftlicher Teil, Begründung und den Umweltbericht herunterladen. Unwirksame Bebauungspläne Hier stehen unwirksame Bebauungspläne zur Verfügung. Bekanntmachung Unwirksamkeit Bebauungsplan "Sohlhöhe-Süd" Zum Seitenanfang Seite drucken
The debate on a lifetime extension for nuclear power plants Germany discussed extending the life of its last three nuclear plants. The focus was on the safety issues of continued operation. Read more about the background. Russia's war of aggression against Ukraine gave rise to a new debate in Germany, about energy supply and the associated security of gas supply, among other things. Germany had so far been highly dependent on fossil fuels from Russia. The Federal Cabinet adopted the draft for a 19th amendment to the Atomic Energy Act on 19 October 2022. The Bundestag passed the 19th amendment to the Atomic Energy Act on November 11, 2022, with 375 votes in favour, 216 against and 70 abstentions (661 votes cast). The bill that was passed created the conditions under nuclear law for a limited stretch-out operation of the Emsland, Isar 2 and Neckarwestheim 2 nuclear power plants.The adopted draft law created the prerequisites according to nuclear law for a limited stretch-out operation of the Emsland, Isar 2 and Neckarwestheim 2 nuclear power plants. The draft law stipulates that only the fuel elements still available at the respective facilities are to be used for the further operation of the plants. The use of new fuel elements was not permitted. The power plants ceased power operation on 15 April 2023. Due to the short period of no more than three and a half months of additional power operation, no periodic safety review had been needed for continued operation. The state did not bear any costs for this stretch-out operation. The draft law was also approved by the Bundesrat at the end of November. To the BMUV press release (in German). Background Assessment of a lifetime extension In the course of this debate, the Federal Government had examined at the beginning of March 2022 whether a lifetime extension of the three nuclear power plants currently still in operation in Germany would be feasible, and to what extent this extension could contribute to energy security. After weighing up the benefits and risks, the Federal Government initially rejected a runtime extension, even in view of the current gas crisis (click here to see the audit note of the Federal Ministry of Economics and Climate Protection ( BMWK ) and BMUV (in German only)) . Stress test: Analysis of the power supply The Federal Government had then commissioned a so-called stress test, which was carried out between mid-July and early September 2022. As part of this stress test, the four German transmission system operators analysed the prospects of the security of electricity supply in the coming winter under more stringent assumptions. In contrast to the audit note, security aspects were not the subject of the analysis. The result, according to the BMWK , is that a several-hour crisis situation in the electricity system in the winter of 2022/23 is very unlikely, but cannot be completely ruled out at present. The decision of the Federal Cabinet dated 19 October 2022 is based on this stress test, among other things. Focus on safety issues According to the law, power plants would have to meet a higher safety level for a lifetime extension. What this actually looks like, and what measures and retrofits are necessary to continuously improve the nuclear safety of the plant, is normally determined by means of a periodic safety review. Stricter requirements for the safety of nuclear power plants throughout Europe when issuing new licences have been in place since 2014. This is because our neighbours also have a right to the best possible protection from the dangers of German nuclear power plants. What makes nuclear power a high-risk technology? In a nuclear reactor, energy is produced by nuclear fission . The fission of an atomic nucleus produces up to 100,000,000 times more energy than a conventional combustion reaction. Complex safety concepts, systems and measures are required to control these large, concentrated amounts of energy. A serious accident with catastrophic consequences for humans and the environment due to loss of control over the power plant can never be completely ruled out. The goal of all safety measures is therefore to minimise the risk of accidents. State-of-the-art in science and technology elementary for damage precautions Analyses of previous reactor catastrophes, such as the one in Fukushima, have shown that severe nuclear accidents can also happen even though all parties involved are convinced that they have done everything possible to ensure the safety of the power plant and to exclude such a catastrophe. The analysis of the Fukushima reactor disaster in Japan showed that Japan had not been sufficiently prepared for the accident, because, until then, it had been widely assumed that such a catastrophic accident was unthinkable. The German Atomic Energy Act therefore requires that the respective valid safety architecture be critically scrutinised on a regular basis. The requirements towards providing evidence of safety are continuously increasing, and must keep pace with scientific and technical developments. If new scientific findings deemed necessary for the protection of the population and the environment are not yet technically feasible, a renewed licence for the operation of a nuclear power plant, for example, may not be granted. For nuclear power plants in operation, technical adaptations to the latest developments in safety must be carried out every ten years by means of a periodic safety review. The aim is to continuously improve the nuclear safety of the plant. The requirements for nuclear power plants are thus higher than those for conventional power plants. Continued operation: compromising safety? An expert report recently commissioned by the Bavarian government on Isar 2 concluded that there would be no concerns whatsoever in the case of a lifetime extension of this nuclear power plant. The Federal Government, on the other hand, stated that the three remaining nuclear power plants could only continue to operate, if at all, with safety-related concessions. According to the law, the power plant would have to meet a higher safety level for a lifetime extension. What this actually looks like and what measures and retrofits are necessary to continuously improve the nuclear safety of the plant is determined by means of a periodic safety review. This would have been necessary for the Isar 2 NPP in 2019, but was suspended in view of the plant's shutdown at the end of 2022. Therefore, the aforementioned expert opinion on Isar 2 does not contain any statement on whether the power plant would also meet the higher safety level required for continued operation. Since 2014, stricter requirements for the safety of nuclear power plants apply throughout Europe when issuing new licences. This is because our neighbours also have a right to the best possible protection from the dangers of German nuclear power plants. War in Ukraine exacerbates safety situation of nuclear plants Reactor catastrophes of the past decades have so far occurred in peacetime: The accidents in Western reactor types (Windscale in the UK in the 1950s, Harrisburg in the USA in 1979), the explosion of a Soviet-designed reactor in Chernobyl in 1986 and, finally, the reactor disaster in Fukushima in 2011. The latter led to the cross-party decision in Germany to phase out nuclear power by 2022. Following the events of 11 September 2001, it became clear that extreme terrorist activities can also pose concrete threats, which led to a tightening of security requirements for nuclear facilities. With Russia's attack on Ukraine, however, scenarios have occurred that were previously considered hardly realistic. The risk of catastrophic accidents has become even more acute. Nuclear facilities are not designed against warlike attacks With the war in Ukraine, civilian nuclear facilities have for the first time indirectly become the target of armed conflict. Nuclear facilities cannot be designed against this form of threat. Russia has made it clear that international rules prohibiting acts of war around nuclear power plants can only last as long as all actors feel bound by them. In such cases, nuclear plants will become a particular threat. In many nuclear states, the use of such facilities is also closely linked to military use. Military use, whether for nuclear weapons or shelling a facility, represents an increase in risks for a society. Short-term benefits vs. increased security risks Ultimately, the question as to whether short-term security of supply is valued more highly than the long-term and far-reaching protection of people and the environment is a socio-political one. From a technical point of view, the lifetime extension of a few reactors with an electricity share of 6 percent can ultimately make only a very small contribution to the energy supply. Social risks Moreover, extending the runtime of nuclear power plants also entails social risks. This is because the nuclear phase-out is the central basis for the search for a final repository for high- level radioactive waste in Germany, which was relaunched in 2017. On the one hand, the decision to phase out nuclear power in 2011 clearly delimited the amount of waste to be disposed of. The requirement regarding the size of the repository thus became definable - an essential basis for the credibility of the procedure and the acceptance of a future site. Furthermore, the decision to phase out pacified a major social conflict. The search for a final repository is no longer a prerequisite (the so-called proof of disposal ) for the continued operation or new construction of nuclear power plants. Instead, the search for a final repository is the necessary last step to complete the phase-out of nuclear power use. A long-term extension of runtimes could revive social conflicts and challenge the cross-party consensus.