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Vorträge und Präsentationen der Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 19. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2025 in Halberstadt 18. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2024 in Stendal 17. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2023 in Hundisburg 16. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2022 in Halle (Saale) 15. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 in Magdeburg 14. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - digital 13. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - erstmals digital 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2020 in Wernigerode 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2019 in Magdeburg 10. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2018 in Burg 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in Staßfurt 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in der Lutherstadt Wittenberg 7. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 in Merseburg 6. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 Schönebeck (Elbe) 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2015 in Dessau-Roßlau 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" 2015 in Magdeburg 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Wernigerode 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Halle (Saale) 1. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 Magdeburg

„Auf dem 19. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ am 19. November in Halberstadt drehte sich alles um die Frage „Wie können Kommunen Energie und Kosten sparen?“. Von aktuellen gesetzlichen Regelungen, über das Unterstützungsangebot der Landesenergieagentur bis hin zu nachahmenswerten Praxisbespielen, konnten die ca. 80 Teilnehmer neue Eindrücke gewinnen und mit den Referenten ins Gespräch kommen.“ Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungs­wirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommu­nale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-​Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-​Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode  zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs-​ und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Quartier für Quartier - Alternativen zum Erdgas und die Zukunft der Gasverteilnetze im Rahmen der kommunalen Wärmewende, Teilvorhaben: Regulatorische Analyse der Umsetzung der Wärmewende im Quartier

Kühle Räume im Sommer

<p>Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun</p><p>Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen</p><p><ul><li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li><li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li><li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p><p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p><p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p><p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p><p><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1&nbsp;Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) &lt; 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong></p><p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p><p>2023 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠ Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 12,6 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2023 in Deutschland 2,8 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p><p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a>⁠ Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong></p><p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p><p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p><p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&amp;qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p><p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p><p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p><p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines Klimageräts mit Stromkosten über 10 Jahre von 400-560 Euro (1.000-1.400 kWh mit 40 Cent/kWh).</p><p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,6 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>⁠) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. &nbsp;</p><p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p><p>In Deutschland werden jährlich ca. 90.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 840.000 Geräte.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p><p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p><p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p>

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Als Gebäudeeigentümer oder -eigentümerin müssen Sie die Entscheidung darüber treffen, wie ihr Gebäude in Zukunft mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser versorgt werden soll. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gebäudeenergiegesetz – GEG Neue Heizungen müssen laut GEG mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt dies bereits jetzt (seit Anfang 2024). Sonstige Neubauten und Bestandsbauten in Berlin müssen die Regel ab dem 1.7.2026 erfüllen. Es gibt verschiedene Erfüllungsoptionen für die Anforderung des GEG, dazu zählt auch der Anschluss an ein Wärmenetz. Zu den weiteren Erfüllungsoptionen können Sie sich beispielsweise mithilfe des Infoportals der Bundesregierung informieren. Informationsportal Die Versorgung über ein Wärmenetz ist insbesondere in dicht bebauten Gebieten effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Wenn ein Wärmenetzbetreiber den Anschluss an ein Wärmenetz vertraglich zugesichert hat, dürfen Heizungen laut GEG daher noch bis zu zehn Jahre ohne weitere Auflagen weiterbetrieben werden. Die gesamtstädtische Wärmeplanung , die das Land Berlin bis Mitte 2026 vorlegen muss, wird darüber informieren, in welchen Gebieten voraussichtlich Wärmenetze erweitert, verdichtet oder auch neu gebaut werden. Kriterium ist hierbei unter anderem eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen an einem konkreten Planungsstand der Wärmenetzbetreibenden. Ebenso werden Gebiete benannt, in denen dezentrale Lösungen auf Gebäudeebene, insbesondere Wärmepumpen, die voraussichtlich geeignetere Lösung gegenüber einer Wärmenetzversorgung darstellen. Weitere Gebiete, bei denen eine große Unsicherheiten bezüglich der zukünftig vorherrschenden Versorgungsart besteht, beispielsweise weil der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt noch kein konkreter Planungsstand zu einem neuen Wärmenetz vorliegt, werden nach WPG als Prüfgebiete bezeichnet. Wenn Sie sich aktuell schon Gedanken über eine neue Heizung machen, müssen Sie aber nicht abwarten, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Gibt es bereits ein Wärmenetz in ihrer Umgebung, können Sie Kontakt zum Betreiber aufnehmen und die Möglichkeit eines Anschlusses für ihr Gebäude prüfen. Ist noch kein Wärmenetz vorhanden, aber das Gebiet grundsätzlich geeignet, besteht eine Möglichkeit darin, sich mit anderen Wärmeabnehmern zusammentun und gemeinsam eine Nahwärmelösung für ihr Quartier anstreben. siehe Bürgerinitiativen siehe Energiegenossenschaften Wichtig ist, das Thema Wärmeversorgung nicht isoliert zu betrachten. Welche technischen Möglichkeiten für ihr Wohngebäude geeignet sind, hängt stark mit dem energetischen Zustand des Gesamtgebäudes zusammen. Für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Wärmeversorgung ist es entscheidend, dass nicht nur die Umstellung der Energiequellen auf erneuerbare Energien oder Abwärme erfolgt, sondern auch Möglichkeiten zur Absenkung des Energieverbrauchs der Gebäude mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dies gilt nicht nur bei der Auslegung der Heizung von Einzelgebäuden (z.B. der Planung, welche Leistung eine Wärmepumpe benötigt, um den Energiebedarf zu decken). Auch die richtige Dimensionierung von Wärmenetzen hängt davon ab, welchen Energiebedarf die Gebäude haben, die das Netz versorgen soll. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, zu prüfen, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Erneuerung der Fenster oder eine Dämmung von Fassaden und Geschossdecken für Ihr Gebäude infrage kommen. Beratung rund um das Thema Gebäude und Energie für Bauherren und private Eigentümer bietet das BAUinfo Berlin. BAUinfo Berlin

Katrin Eder: „Geplante Novelle des Heizungsgesetzes treibt Mieterinnen und Mieter in die Kostenfalle“

Klimaschutzministerin kritisiert die geplante Abschaffung des Heizungsgesetzes – Klimaschutzziele und Wärmewende gefährdet – Große Verunsicherung bei Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen und Verbrauchern Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder hat harte Kritik an der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes durch die Bundesregierung geäußert. „Die geplante Abschaffung ist eine klimapolitische Fehlentscheidung. Diese 180-Grad-Wende ist nicht nur ökologisch riskant, sondern auch wirtschaftspolitisch kurzsichtig und sozial schädlich. Sie verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Handwerk und Industrie. Die Eckpunkte gefährden Investitionen, Planungssicherheit und Arbeitsplätze. Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energie bei neu eingebauten Heizungen wird das Gebäudeenergiegesetz faktisch entkernt. Das ist ein fatales Signal – insbesondere der geplante weitere Betrieb von Ölheizungen wirkt aus der Zeit gefallen und konterkariert unsere Klimaziele. Leidtragende dieser Kehrtwende werden Hundertausende von Mieterinnen und Mietern in Rheinland-Pfalz vor allem im Geschosswohnungsbau sein, insbesondere in dicht besiedelten Städten. Sie haben kaum Möglichkeiten, die Art ihrer Versorgung mit Wärmeenergie selbst zu bestimmen. Sie dürften künftig verstärkt auf teure Gaslösungen angewiesen sein und unter steigenden Preisen leiden. Heute ist daher ein schlechter Tag für den Klimaschutz! Denn die vorgestellten Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz der GroKo sind ein schwerer Schlag für alle, die sich für ein Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland und Rheinland-Pfalz einsetzen. Wer beim Heizen auf fossile Technologien setzt, bürdet kommenden Generationen höhere Kosten und größere Risiken auf.“ Die Ministerin weiter: „Wer heute noch eine Ölheizung einbaut, wird das in Zukunft bitter bezahlen. Denn gerade beim Heizöl werden die Preise aufgrund der CO2-Bepreisung massiv steigen. Synthetische Kraftstoffe werden auf absehbare Zeit viel zu teuer bleiben, als dass sie preislich mit effizienten Wärmelieferanten wie Wärmepumpen und aus Erneuerbaren gespeisten Wärmenetzen mithalten können.“ Scharfe Kritik übte die Ministerin auch an der geplanten Grüngasquote: „Die zur Verfügung stehende Menge an Biomethan reicht gerade, um die Einstiegshöhe der Grüngasquote zu erfüllen. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft braucht sehr viel Strom. Biomethan und Wasserstoff werden einfach anderswo gebraucht – zur Verstromung bei Dunkelflauten oder in der Industrie. Von daher ist diese Regelung hochproblematisch für energieintensive Unternehmen. Man kann Biomethan und Wasserstoff nur an einer Stelle verbrennen. In der Wärmeversorgung gibt es Alternativen. Daher ist es hier besonders schlecht eingesetzt. Wer besonders unter der geplanten Grüngasquote leiden wird, sind Mieterinnen und Mieter. Sie können sich nicht entscheiden, wie sie heizen wollen. Wessen Vermieterin oder Vermieter weiter auf Gasheizungen setzt, der wird in die Kostenfalle getrieben, zumal in den Städten wenig Biogas zur Verfügung steht. Zugleich fehlt mir die Vorstellungskraft, wie die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger die Grüngasquote kontrollieren sollen. Von den geplanten Neuerungen werden auch die Handwerksbetriebe und die industriellen Hersteller moderner Heizlösungen getroffen. Hier wird die Zukunftsbranche der Wärmepumpenhersteller in Verunsicherung gestürzt. Wirtschaftspolitisch erfüllt mich der Beschluss daher mit großer Sorge. Zudem werden die Handwerksbetriebe auch hier in Rheinland-Pfalz vor den Kopf gestoßen, die sich in Erwartung des Wärmepumpenhochlaufs fortgebildet und investiert haben. Sie müssen sich nun fragen, ob sie weiter auf Wärmepumpen setzen sollen oder zurückkehren müssen zu Ölheizungen und Gasthermen.“ „Schließlich treffen die Änderungen bei der kommunalen Wärmeplanung die Kommunen“, erläuterte Klimaschutzministerin Katrin Eder weiter. „Diese hatten sich gerade auf den Weg gemacht, ihre Pläne zu erstellen. Nun kündigt die Bundesregierung an, erneut die Regeln ändern zu wollen, ohne konkret zu werden. Im schlimmsten Fall müssen wir nach der bundesgesetzlich angekündigten Novelle auch unser Landesgesetz noch einmal ändern. Die Kommunen drohen also wertvolle Zeit zu verlieren. Dabei bleibt die Aufgabe, die Wärmeversorgung klimaneutral umzustellen, selbstverständlich bestehen. Ich kann daher nur jedem Stadtrat und jeder Bürgermeisterin und jedem Bürgermeister raten, weiter an der Wärmeplanung zu arbeiten. Ihre Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken, denn sie brauchen Planungssicherheit.“

Willingmann dringt auf politische Kontinuität für die Wärmewende

Nach Abschluss der Sondierungsgespräche starten Union und SPD am heutigen Donnerstag in Berlin die Koalitionsverhandlungen. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, wie die erforderliche Wärmewende in den kommenden Jahren gestaltet wird. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dringt vor allem auf politische Kontinuität. „Die Wärmewende ist unverzichtbarer Baustein für das Erreichen der vereinbarten Klimaziele, zu der sich beide Sondierungsparteien jetzt ausdrücklich bekannt haben“, betonte der Minister. „Zweifellos waren Entstehung und Kommunikation des so genannten Heizungsgesetzes in der jetzt endenden Legislaturperiode durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck völlig verunglückt, in der Außenwirkung geradezu desaströs. Im Grundsatz bleibt aber der eingeschlagene Kurs in Sachen Wärmewende richtig.“ Weiter erklärte Willingmann: „Die Energiewirtschaft, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit. Sie erwarten völlig zu Recht, dass man sich auf bestimmte Vorgaben der Politik und gemeinsam verabredete Ziele auch verlassen kann. Dies gilt umso mehr, wenn auf Grundlage dieser Politik erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind – ob in Unternehmen oder durch Privathaushalte.“ In Sachsen-Anhalt haben viele Städte und Gemeinden bereits damit begonnen, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit Hilfe der Pläne soll systematisch erfasst werden, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche nachhaltigen Lösungen künftig zum Einsatz kommen könnten. Nach dem aktuell gültigen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern damit bis 2026 fertig werden, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. „Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Wärmenetze in Deutschland schrittweise treibhausgasfrei machen“, erklärte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass die künftige Koalition in Berlin von dieser Planung seriöserweise nicht abrücken wird.“ Der Minister erwartet darüber hinaus, dass auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, im Wesentlichen erhalten bleibt. „Das unter Kanzlerin Merkel geschaffene, in der endenden Legislatur novellierte Gebäudeenergiegesetz beinhaltet keine ideologischen Härten mehr, die fraglos im in die Öffentlichkeit gelangten BMWK-Referentenentwurf im Februar 2023 zunächst vorhanden waren. Es muss also niemand seine Gas- oder Ölheizung über Nacht abschalten oder gar herausreißen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch, dass wir die Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben können. Pragmatismus sowie wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit sind entscheidende Prämissen, gleiches gilt aber auch für das Erreichen der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.“ In seiner aktuellen Fassung legt das GEG fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Das geht unter anderem mit Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt. Um die Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben, wird das Energieministerium in den nächsten Wochen die Bundesvorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in einem Landesgesetz festhalten. Mit dem Gesetz wird den Kommunen im Land nicht nur die Aufgabe der Wärmeplanung übertragen; es wird zugleich auch der Mehrbelastungsausgleich geregelt. Damit erhalten Private wie Unternehmer, aber auch die Kommunen weitere Planungssicherheit. Informationen zur Wärmewende in Sachsen-Anhalt sind auf den MWU-Internetseiten abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/kommunale-waermeplanung Weitere Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Katrin Eder: „Debatte um Heizungsgesetz ist reiner Populismus“

Rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzminister Katrin Eder zur aktuellen Debatte um das Heizungsgesetz „Es muss endlich Schluss sein mit der Verunsicherung von Betrieben sowie Bürgerinnen und Bürgern. 2025 hat erstmals die Anzahl der installierten Wärmepumpen die Zahl der installierten Gasheizungen überschritten. Eine Entwicklung, die auch für die Erreichung der rheinland-pfälzischen Klimaziele bedeutsam ist. Insgesamt hat die Debatte um das Heizungsgesetz dazu geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich bei der Umstellung ihrer Heizsysteme zurückhalten. Dennoch hat die attraktive, einkommensbezogene Förderung einen Positivtrend bei den Wärmepumpen ausgelöst. Diese Entwicklung darf jetzt nicht durch neue Verunsicherung mit Blick auf das geltende Gebäudeenergiegesetz aufs Spiel gesetzt werden. Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger brauchen endlich Verlässlichkeit. Das GEG basiert im Übrigen auf einem Vorläufergesetz, das bereits in den 70er Jahren erlassen wurde. Die Forderung, es nun abzuschaffen, ist reiner Populismus.“

Michael Hauer: „Mini-Nahwärmenetze ermöglichen passgenaue Lösungen für klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort“

Kita Weierbach plant klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis von Holzpellets – Klimaschutzstaatsekretär Michael Hauer überreicht Förderbescheid über rund 102.000 Euro „Der Wärmesektor gehört zu den großen Verursachern von CO2-Emissionen in Deutschland. Im Angesicht des Klimawandels und seiner Folgen, wie Hitze und Trockenheit, Starkregen und Überschwemmungen, brauchen wir dringend klimafreundlichere Heizsysteme. Mini-Nahwärmenetze sind hier ein toller Ansatz. Sie machen es möglich, klimafreundliche Heizsysteme passgenau auf die lokalen Gegebenheiten zuzuschneiden. In ihrer Wirkung sind Mini-Nahwärmenetze daher überhaupt nicht klein, sondern ein entscheidender Beitrag zu einer gelungenen Wärmewende“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer in Idar-Oberstein. Er überreichte einen Förderbescheid in Höhe von 101.893,65 Euro für ein Mini-Nahwärmenetz für die Kita Weierbach. Die Förderung entstammt dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“, das eine nachhaltige und umweltverträgliche Energieversorgung vorantreiben will. Über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) unterstützt das Klimaschutzministerium das Nahwärmenetz der Kita Weierbach bereits mit über 350.000 Euro. Die Investitionskosten betragen knapp 510.000 Euro. Damit bleibt ein kommunaler Eigenanteil von gut 56.000 Euro. Das Mini-Nahwärmenetz der Kita Weierbach in Idar-Oberstein wird das Kita-Gebäude und das Krippengebäude zukünftig mit Wärme auf Basis von Holzpellets versorgen. Die Kita wird mit dem Nahwärmenetz über 35.500 Kilowattstunden Heizenergie und bis zu 107 Tonnen CO2 jährlich sparen. Die neue zentrale Wärmeerzeugungsanlage wird in einem außenstehenden, doppelstöckigen Container untergebracht, der sowohl den Heizraum als auch das Lager für die Holzpellets aufnimmt. Von dort aus wird das Nahwärmenetz errichtet. Es besteht die Möglichkeit, an das Nahwärmenetz zukünftig auch eine städtische Mehrzweckhalle anzuschließen. Frank Frühauf, Oberbürgermeister der Stadt Idar-Oberstein, sagte: „Es freut mich sehr, dass wir die Zusage einer Förderung aus dem Programm ‚Zukunftsfähige Energieinfrastruktur – ZEIS‘ erhalten. Gemeinsam mit der bereits bewilligten KIPKI-Förderung des Landes und dieser zusätzlichen Förderung können wir nun ein zukunftsweisendes Projekt zur nachhaltigen Energieversorgung in unserer Stadt zeitnah umsetzen. Für unsere Stadt ist dies eine wunderbare Nachricht. Angesichts der engen finanziellen Spielräume in den Kommunen wäre ein solches Projekt ohne die Unterstützung des Landes kaum möglich gewesen. Umso dankbarer sind wir für diese wertvolle Förderung, die uns den Weg in eine nachhaltige Zukunft eröffnet.“ „Die Möglichkeit zur Erweiterung des Nahwärmenetzes der Kita Weierbach zeigt, wie uns sukzessive die Wärmewende gelingen kann. Mit ihrem Nahwärmenetz wird die Kita Weierbach die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ab dem Jahr 2028 vorzeitig und deutlich erfüllen. Solche Projekte für eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung unterstützen wir gerne“, schloss Michael Hauer.

Wärmewende

<p>Die Wärmeversorgung der Gebäude befindet sich in einem großen Modernisierungsprozess. Heizungsanlagen werden auf erneuerbare Energien umgestellt, Kommunen bauen Wärmenetze aus und Gebäude werden durch energetische Sanierungsmaßnahmen effizienter und lebenswerter für alle. Die Wärmewende ist eine Chance, die Wärmeversorgung treibhausgasneutral, resilienter und sozial gerechter zu gestalten.</p><p>Lebenswerte, energieeffiziente Gebäude im Jahr 2045</p><p>Der Betrieb von Gebäuden verursacht in Deutschland heute noch etwa <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienz-in-zahlen-2022.html">35 Prozent des Endenergieverbrauchs</a> und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Insbesondere die Wärmeversorgung macht einen Großteil des Energieverbrauchs im Gebäude aus. Daher liegt in einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen, energieeffizienten Wärmeversorgung ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/13-thesen-treibhausgasneutrale-gebaeude">zentraler Hebel</a>, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.</p><p>Szenarioanalysen wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/rescue-wege-in-eine-ressourcenschonende">RESCUE-Studie</a> des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ untersuchen zukünftige Situationen sowie Wege, die in diese Zukunft führen. Sie zeigen auf, wie groß die Anstrengungen bei der Sanierung von Gebäuden und der Umstellung auf erneuerbare Energien sein müssen, um auf einen plausiblen Pfad in Richtung eines treibhausgasneutralen, post-fossilen und möglichst ressourcenschonenden Deutschlands zu kommen. Die klima- und energiepolitischen Ziele sind im nationalen Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), und EU-Richtlinien (RED III; EED; EPBD u.a.) festgeschrieben. Um sie zu erreichen, sind kontinuierliche und vorausschauende Maßnahmen unerlässlich. Bei Anschaffungen und Arbeiten an Gebäuden muss deshalb schon heute an die geplante Treibhausgasneutralität 2045 gedacht werden.</p><p>Energieeffizienz</p><p>Ein wichtiger Grundsatz bei der zukunftsfähigen Wärmeversorgung ist, dass Wärme nicht unnötig verschwendet werden soll („efficiency first“). Es ist unerlässlich, Wärme dort einzusparen, wo sie niemandem nützt, Abwärme als Wärmequelle zu erschließen und Wärmeverluste der Gebäudehülle auf ein möglichst niedriges Ausmaß zu verringern. Das senkt den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude">Energieverbrauch von Gebäuden</a> und erleichtert es, erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung zu nutzen.</p><p>Energetische Sanierungen, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller, sind neben einer Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien die zentrale Voraussetzung für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ im Gebäudebestand. Denn auch erneuerbare Energien sind nur begrenzt verfügbar. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bergen großes Potenzial zum Energiesparen – gute Planung vorausgesetzt. Modernisierte und gedämmte Häuser können außerdem helfen, die Innenräume bei zunehmend heißen Temperaturen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kuehle-raeume-im-sommer">kühl zu halten</a>. Sie steigern die Behaglichkeit sowie die Lebensqualität für Bewohnende. Das Hintergrundpapier „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/waermedaemmung">Wärmedämmung</a>“ beantwortet wichtige Fragen über Wärmedämmung und räumt Vorurteile aus. Mit „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/serielle-sanierung-in-europa-deutschland">serieller Sanierung</a>“ und „Sanierungssprints“ gibt es inzwischen innovative Verfahren, um Bestandsgebäude zügig zu effizienten Nullenergiegebäuden zu machen. Auch Maßnahmen, die weniger aufwändig sind, können viel bewirken: die Dämmung von Kellerdecke und oberster Geschossdecke ist mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenleistung möglich. Eine optimierte Heizung mit hydraulischem Abgleich sorgt für effizienten Energieeinsatz und verteilt die Wärme gleichmäßig im Haus.</p><p>Wichtig sind Qualitätssicherung, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/realitaetsnahe-berechnung-des-energiebedarfs">realitätsnahe Berechnungen</a> von Einsparpotenzialen, damit die erwarteten Energieeinsparungen auch tatsächlich eintreten.</p><p>Auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-kumulierte-energieaufwand-als-foerderkriterium">Lebenszyklusbilanz eines Gebäudes</a> wirkt sich eine hohe Energieeffizienz positiv aus: zwar steigt mit höherer Energieeffizienz der Anteil des Herstellungsaufwandes, jedoch sinken insgesamt die Treibhausgasemissionen.<br>Durch die sogenannte Digitalisierung von Gebäuden lassen sich Wärmeverbräuche heute besser messen, analysieren und steuern. Energiemonitoring und Gebäudeautomation helfen dabei, das Nutzungsverhalten zu verstehen und den energiesparenden Betrieb von Gebäuden durch Anlagentechnik zu unterstützen. Auch verständliche Informationen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/informative-transparente-heizkostenabrechnung-als">jährlicher Heizkostenabrechnung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verstaendliche-monatliche-heizinformation-als">monatlicher Verbrauchsinformation</a> können dabei hilfreich sein.</p><p>Nutzungsverhalten in der Wärmewende </p><p>Auch durch das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur">tägliche Verhalten</a>, regelmäßige Wartung und die richtige Nutzung der Gebäudetechnik kann Energie eingespart und der Geldbeutel geschont werden. Wichtig ist ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-technische-verhaltensbasierte-aspekte-der">gezielter Kompetenzaufbau</a> bei Bewohnenden, Facility Managern und weiteren Nutzergruppen von Gebäuden, um bereits installierte Gebäudetechnik effektiv anzuwenden. In einem intensivierten Energiemanagement und im energiesparenden Gebäudebetrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen große Potenziale: 30 Prozent Einsparung sind möglich.</p><p>Neben energiesparendem Verhalten hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechensparend-wohnen">individuell genutzte Wohnfläche</a> einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Dadurch, dass die Wohnfläche pro Kopf in den zurückliegenden Jahren stetig wuchs, wurden die mühsamen Fortschritte in der energetischen Sanierung der Wohngebäude <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/komponentenzerlegung-treiber-energiebedingter-thg#haushalte">neutralisiert</a>. Große Wohnflächen entstehen in Haushalten oft durch den Auszug von Kindern oder Partner*innen. Umzüge, Umbauten und die Aufnahme weiterer Mitbewohner*innen können den Wohnraum wieder an den individuellen Bedarf anpassen. Hilfreich ist es, eine spätere Umnutzung (z.B. Teilung) von Gebäuden schon in der Bauphase mitzudenken. Auch Förderprogramme, die bei Umzug und Untervermietungen Unterstützung leisten, können wenig genutzte Wohnungen und unnötig große Wohnflächen verringern.</p><p>Insgesamt geht das Potenzial der sogenannten „Suffizienz“-Strategie über individuelles Verhalten hinaus. Hier ist auch die Politik gefordert. Sie muss den Rahmen so setzen, dass klimafreundliches Verhalten für die Menschen leichter möglich und zur Standard-Option wird (beispielsweise durch entsprechende Unterstützung und Förderprogramme).</p><p>Heizen ohne fossile Brennstoffe </p><p>Wärme kann aus unterschiedlichen Energiequellen bereitgestellt werden. Allerdings unterscheiden sich diese teils erheblich in ihrer technischen Erschließbarkeit, geographischen Zugänglichkeit und in der Effizienz ihrer Nutzung. Unsicherheiten in der Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe, wie sie zuletzt durch die Energiekrise im Zuge des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutlich geworden sind, stellen ein erhebliches Risiko für die Wärmeversorgung in Deutschland dar. Die Abhängigkeit von Gas und Öl bis zum vollständigen fossilen „Phase-out“ zu verringern, ist deshalb für die nationale und europäische Energiepolitik ein wichtiges Ziel. Die Wärmeversorgung von morgen muss auf Energiequellen basieren, die treibhausgasneutral, verlässlich, kostengünstig und risikoarm sind, was ausschließlich erneuerbare Energien sicherstellen können.</p><p>Betrachtet man die technische Entwicklung der Wärmeversorgung, so zeigt sich, dass insbesondere die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe">Wärmepumpe</a> an Bedeutung gewinnt. Sie versorgt ein Haus ohne Brennstoffe mit Wärme auf Basis von Strom und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen">Umgebungswärme</a> (Dekarbonisierung). Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Plattform <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen">So geht`s mit Wärmepumpen!</a> zeigt die Erfahrungen von Gebäudeeigentümerinnen*Gebäudeeigentümern, die ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umgestellt haben. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/wasserstoff-schluessel-im-kuenftigen-energiesystem">Wasserstoff</a> zählt nicht zu den aussichtsreichen Lösungen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Im Vergleich zu den brennstofffreien Alternativen ist Wasserstoff weniger energieeffizient und mittel- bis langfristig teurer.</p><p>Neben Heiztechniken mit erneuerbaren Energien für einzelne Gebäude leistet der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/niedertemperaturwaerme-kommunenleitfaden">Ausbau von Wärmenetzen</a> einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Durch Nah-/Fernwärme werden nicht nur Abwärmepotentiale und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/natuerliche-kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/allgemeine-informationen/waermerueckgewinnung">Wärmerückgewinnungssysteme</a>, etwa von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/stahlindustrie-deutlich-mehr-abwaermenutzung">Industrieanlagen</a> oder Rechenzentren, nutzbar. Die Installation von Großwärmepumpen – beispielsweise in Kläranlagen oder an Flüssen – kann ganze Stadtteile mit Wärme versorgen. Fernwärmenetze entlasten Hauseigentümer*innen zudem davon, in jedes Haus eine eigene Heizungsanlage installieren und sich um die Dekarbonisierung selbst kümmern zu müssen.</p><p>Sozial gerechte Wärmeversorgung</p><p>Ausreichend beheizte, behagliche Wohn- und Arbeitsräume sind kein Luxus, sondern Bedingung für ein gesundes Leben. Steigende Energiepreise, ein schlechter energetischer Zustand des Gebäudes und ein geringes Einkommen können jedoch dazu führen, dass Haushalte ihre Wohnungen nicht angemessen heizen oder ihren Energiebedarf nur zu überproportional hohen Kosten decken können. Diese Haushalte werden als energiearme oder auch vulnerable Haushalte bezeichnet. Eine wichtige Aufgabe für soziale Klimapolitik ist es daher, Maßnahmen und Instrumente bereitzustellen, die es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/identifying-supporting-vulnerable-households-in">energiearmen und vulnerablen Haushalten</a> ermöglichen, ihren fossilen Energiebedarf zu reduzieren. Die Klimaziel-kompatible energetische Modernisierung des Gebäudebestands muss so gestaltet werden, dass auch sozial und finanziell schlechter gestellte Menschen von technischen Fortschritten profitieren und soziale Härten als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozialvertraegliche-dekarbonisierung-im">Folge von Sanierungsmaßnahmen</a> verhindert werden.</p><p>Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mietenden verengen die Handlungsspielräume. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/teilwarmmietenmodelle-im-wohnungsmietrecht-als">Verteilung der Kosten</a> für energetische Sanierungen zwischen Mietenden und Vermietenden muss so gestaltet werden, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen angereizt werden.</p><p>Eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende wirkt sich dabei nicht nur auf Wohnhäuser aus, sondern betrifft auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-nichtwohngebaeuden-herausforderungen">soziale Einrichtungen</a>, kommunale Gebäude und Bildungseinrichtungen.</p><p>Zentrale Akteure der Wärmewende </p><p>Die Wärmewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umgesetzt wird sie aber vor Ort. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/kommunaler-klimaschutz">Kommunen</a> kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie stehen im Kontakt mit den Bürgerinnen*Bürgern, der lokalen Wirtschaft sowie diversen sozialen und kulturellen Einrichtungen und haben direkten Zugriff auf die gebaute Infrastruktur. Sind kommunale Unternehmen vorhanden, sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende noch größer.</p><p>Neben technischen Voraussetzungen und politischem Willen braucht es für den Erfolg der Wärmewende eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesellschaftliche-unterstuetzung-fuer-eine">breite gesellschaftliche Unterstützung</a>. Kommunale Verwaltungen können die Wärmewende nutzen, um den Dialog und eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen*Bürgern zu fördern. Denn der Ausbau von Infrastrukturen zur Wärmeversorgung, etwa von Fernwärme, braucht gesellschaftlichen Rückhalt: Systematisches Lernen, transparente und regulierte Preise, Zugang zu relevanten Informationen und die Finanzierung von Beteiligungsprozessen – mit diesen Bausteinen kann die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-studie-zeigt-mehr-unterstuetzungsmassnahmen">Fernwärme mehr Akzeptanz und Unterstützung</a> erfahren.</p><p>Es gibt viele Beispiele, wie das Zusammenspiel von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren zu einem Treiber der sozialökologischen Transformation geworden ist. So haben etwa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/buergerenergiegenossenschaften-als-promotoren-der">Bürger-Energiegenossenschaften</a> in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie einen starken Beitrag für die Energiewende leisten.</p><p>Um die Wärmewende zielführender und erfolgreicher umzusetzen, spielen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/systemische-herausforderung-der-waermewende">(wirtschaftliche) Akteure</a> am Wärmemarkt eine zentrale Rolle. Entscheidungen und Investitionen von Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern sowie die praktische Umsetzung durch das Handwerk der Branche Sanitär, Heizung und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ (SHK) bestimmen die Transformation des Wärmesektors maßgeblich. Um grüne Techniken zu unterstützen, bedarf es fairer Geschäftsmodelle, einer langfristigen Planbarkeit und Investitionen in Ausbildung und Forschung.</p><p>Die Wärmewende hat gravierende Auswirkungen auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf. Denn die organisatorische und bauliche Umsetzung von Projekten erfordert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fachkraefte-fuer-die-sozial-oekologische">Fachkräfte</a>, die in ihrem beruflichen Handeln als Pioniere des Wandels aktiv werden.</p><p>Politische Instrumente der Wärmewende</p><p>Länder und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutzmanagement-treibhausgasneutralitaet-in">Kommunen</a> können die Wärmewende durch eine engagierte Kommunale Wärmeplanung (KWP) sowie durch die Vorbildfunktion von öffentlichen Liegenschaften und der öffentlichen Hand aktiv voranbringen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Der dabei entstehende Wärmeplan der Kommune wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.</p><p>Die Bundesregierung hat zur Dekarbonisierung der Wärme neben regulatorischen Instrumenten (EnEfG, GEG) zahlreiche Förderproramme aufgesetzt (EEW, BEG, BEW, KWKG). Außerdem fördert die Bundesregierung durch Beratungsangebote, Wissensvermittlung und den Aufbau von Datenbanken die Wärmewende (Energieberatung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende KWW; Plattform für Abwärme, Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung GWKHV). Die nationalen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Darin wird geregelt, dass der Gebäudebestand bis 2045 treibhausgasneutral werden muss. Über den aktuellen Stand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">Treibhausgasemissionen</a> wird jährlich berichtet. Das Umweltbundesamt untersucht mit den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen-in-deutschland">Treibhausgas-Projektionen</a>, ob die Ziele des KSG voraussichtlich erreicht werden und welche Wirkung von politischen Instrumenten künftig zu erwarten ist. Es informiert den Deutschen Bundestag, den Expertenrat für Klimafragen, die EU, sowie die Vereinten Nationen über die Fortschritte in der Treibhausgasminderung und schlägt Maßnahmen vor, wie das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris auf der Weltklimakonferenz 2015 erreicht werden kann.</p><p>Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Regularien und Gesetzesinitiativen verabschiedet, die eine Transformation des Wärmeverbrauchs und der Wärmeversorgung zum Ziel haben, so etwa die Renewable Energy Directive III (RED III), die Energy Efficiency Directive (EED), die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), das European Union Emissions Trading System (EU ETS), die Energy Taxation Directive (ETD) oder das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung.</p>

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

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