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Wärmewende

<p>Die Wärmeversorgung der Gebäude befindet sich in einem großen Modernisierungsprozess. Heizungsanlagen werden auf erneuerbare Energien umgestellt, Kommunen bauen Wärmenetze aus und Gebäude werden durch energetische Sanierungsmaßnahmen effizienter und lebenswerter für alle. Die Wärmewende ist eine Chance, die Wärmeversorgung treibhausgasneutral, resilienter und sozial gerechter zu gestalten.</p><p>Lebenswerte, energieeffiziente Gebäude im Jahr 2045</p><p>Der Betrieb von Gebäuden verursacht in Deutschland heute noch etwa <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienz-in-zahlen-2022.html">35 Prozent des Endenergieverbrauchs</a> und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Insbesondere die Wärmeversorgung macht einen Großteil des Energieverbrauchs im Gebäude aus. Daher liegt in einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen, energieeffizienten Wärmeversorgung ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/13-thesen-treibhausgasneutrale-gebaeude">zentraler Hebel</a>, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.</p><p>Szenarioanalysen wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/rescue-wege-in-eine-ressourcenschonende">RESCUE-Studie</a> des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ untersuchen zukünftige Situationen sowie Wege, die in diese Zukunft führen. Sie zeigen auf, wie groß die Anstrengungen bei der Sanierung von Gebäuden und der Umstellung auf erneuerbare Energien sein müssen, um auf einen plausiblen Pfad in Richtung eines treibhausgasneutralen, post-fossilen und möglichst ressourcenschonenden Deutschlands zu kommen. Die klima- und energiepolitischen Ziele sind im nationalen Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), und EU-Richtlinien (RED III; EED; EPBD u.a.) festgeschrieben. Um sie zu erreichen, sind kontinuierliche und vorausschauende Maßnahmen unerlässlich. Bei Anschaffungen und Arbeiten an Gebäuden muss deshalb schon heute an die geplante Treibhausgasneutralität 2045 gedacht werden.</p><p>Energieeffizienz</p><p>Ein wichtiger Grundsatz bei der zukunftsfähigen Wärmeversorgung ist, dass Wärme nicht unnötig verschwendet werden soll („efficiency first“). Es ist unerlässlich, Wärme dort einzusparen, wo sie niemandem nützt, Abwärme als Wärmequelle zu erschließen und Wärmeverluste der Gebäudehülle auf ein möglichst niedriges Ausmaß zu verringern. Das senkt den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude">Energieverbrauch von Gebäuden</a> und erleichtert es, erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung zu nutzen.</p><p>Energetische Sanierungen, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller, sind neben einer Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien die zentrale Voraussetzung für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ im Gebäudebestand. Denn auch erneuerbare Energien sind nur begrenzt verfügbar. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bergen großes Potenzial zum Energiesparen – gute Planung vorausgesetzt. Modernisierte und gedämmte Häuser können außerdem helfen, die Innenräume bei zunehmend heißen Temperaturen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kuehle-raeume-im-sommer">kühl zu halten</a>. Sie steigern die Behaglichkeit sowie die Lebensqualität für Bewohnende. Das Hintergrundpapier „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/waermedaemmung">Wärmedämmung</a>“ beantwortet wichtige Fragen über Wärmedämmung und räumt Vorurteile aus. Mit „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/serielle-sanierung-in-europa-deutschland">serieller Sanierung</a>“ und „Sanierungssprints“ gibt es inzwischen innovative Verfahren, um Bestandsgebäude zügig zu effizienten Nullenergiegebäuden zu machen. Auch Maßnahmen, die weniger aufwändig sind, können viel bewirken: die Dämmung von Kellerdecke und oberster Geschossdecke ist mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenleistung möglich. Eine optimierte Heizung mit hydraulischem Abgleich sorgt für effizienten Energieeinsatz und verteilt die Wärme gleichmäßig im Haus.</p><p>Wichtig sind Qualitätssicherung, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/realitaetsnahe-berechnung-des-energiebedarfs">realitätsnahe Berechnungen</a> von Einsparpotenzialen, damit die erwarteten Energieeinsparungen auch tatsächlich eintreten.</p><p>Auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-kumulierte-energieaufwand-als-foerderkriterium">Lebenszyklusbilanz eines Gebäudes</a> wirkt sich eine hohe Energieeffizienz positiv aus: zwar steigt mit höherer Energieeffizienz der Anteil des Herstellungsaufwandes, jedoch sinken insgesamt die Treibhausgasemissionen.<br>Durch die sogenannte Digitalisierung von Gebäuden lassen sich Wärmeverbräuche heute besser messen, analysieren und steuern. Energiemonitoring und Gebäudeautomation helfen dabei, das Nutzungsverhalten zu verstehen und den energiesparenden Betrieb von Gebäuden durch Anlagentechnik zu unterstützen. Auch verständliche Informationen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/informative-transparente-heizkostenabrechnung-als">jährlicher Heizkostenabrechnung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verstaendliche-monatliche-heizinformation-als">monatlicher Verbrauchsinformation</a> können dabei hilfreich sein.</p><p>Nutzungsverhalten in der Wärmewende </p><p>Auch durch das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur">tägliche Verhalten</a>, regelmäßige Wartung und die richtige Nutzung der Gebäudetechnik kann Energie eingespart und der Geldbeutel geschont werden. Wichtig ist ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-technische-verhaltensbasierte-aspekte-der">gezielter Kompetenzaufbau</a> bei Bewohnenden, Facility Managern und weiteren Nutzergruppen von Gebäuden, um bereits installierte Gebäudetechnik effektiv anzuwenden. In einem intensivierten Energiemanagement und im energiesparenden Gebäudebetrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen große Potenziale: 30 Prozent Einsparung sind möglich.</p><p>Neben energiesparendem Verhalten hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechensparend-wohnen">individuell genutzte Wohnfläche</a> einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Dadurch, dass die Wohnfläche pro Kopf in den zurückliegenden Jahren stetig wuchs, wurden die mühsamen Fortschritte in der energetischen Sanierung der Wohngebäude <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/komponentenzerlegung-treiber-energiebedingter-thg#haushalte">neutralisiert</a>. Große Wohnflächen entstehen in Haushalten oft durch den Auszug von Kindern oder Partner*innen. Umzüge, Umbauten und die Aufnahme weiterer Mitbewohner*innen können den Wohnraum wieder an den individuellen Bedarf anpassen. Hilfreich ist es, eine spätere Umnutzung (z.B. Teilung) von Gebäuden schon in der Bauphase mitzudenken. Auch Förderprogramme, die bei Umzug und Untervermietungen Unterstützung leisten, können wenig genutzte Wohnungen und unnötig große Wohnflächen verringern.</p><p>Insgesamt geht das Potenzial der sogenannten „Suffizienz“-Strategie über individuelles Verhalten hinaus. Hier ist auch die Politik gefordert. Sie muss den Rahmen so setzen, dass klimafreundliches Verhalten für die Menschen leichter möglich und zur Standard-Option wird (beispielsweise durch entsprechende Unterstützung und Förderprogramme).</p><p>Heizen ohne fossile Brennstoffe </p><p>Wärme kann aus unterschiedlichen Energiequellen bereitgestellt werden. Allerdings unterscheiden sich diese teils erheblich in ihrer technischen Erschließbarkeit, geographischen Zugänglichkeit und in der Effizienz ihrer Nutzung. Unsicherheiten in der Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe, wie sie zuletzt durch die Energiekrise im Zuge des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutlich geworden sind, stellen ein erhebliches Risiko für die Wärmeversorgung in Deutschland dar. Die Abhängigkeit von Gas und Öl bis zum vollständigen fossilen „Phase-out“ zu verringern, ist deshalb für die nationale und europäische Energiepolitik ein wichtiges Ziel. Die Wärmeversorgung von morgen muss auf Energiequellen basieren, die treibhausgasneutral, verlässlich, kostengünstig und risikoarm sind, was ausschließlich erneuerbare Energien sicherstellen können.</p><p>Betrachtet man die technische Entwicklung der Wärmeversorgung, so zeigt sich, dass insbesondere die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe">Wärmepumpe</a> an Bedeutung gewinnt. Sie versorgt ein Haus ohne Brennstoffe mit Wärme auf Basis von Strom und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen">Umgebungswärme</a> (Dekarbonisierung). Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Plattform <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen">So geht`s mit Wärmepumpen!</a> zeigt die Erfahrungen von Gebäudeeigentümerinnen*Gebäudeeigentümern, die ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umgestellt haben. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/wasserstoff-schluessel-im-kuenftigen-energiesystem">Wasserstoff</a> zählt nicht zu den aussichtsreichen Lösungen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Im Vergleich zu den brennstofffreien Alternativen ist Wasserstoff weniger energieeffizient und mittel- bis langfristig teurer.</p><p>Neben Heiztechniken mit erneuerbaren Energien für einzelne Gebäude leistet der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/niedertemperaturwaerme-kommunenleitfaden">Ausbau von Wärmenetzen</a> einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Durch Nah-/Fernwärme werden nicht nur Abwärmepotentiale und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/natuerliche-kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/allgemeine-informationen/waermerueckgewinnung">Wärmerückgewinnungssysteme</a>, etwa von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/stahlindustrie-deutlich-mehr-abwaermenutzung">Industrieanlagen</a> oder Rechenzentren, nutzbar. Die Installation von Großwärmepumpen – beispielsweise in Kläranlagen oder an Flüssen – kann ganze Stadtteile mit Wärme versorgen. Fernwärmenetze entlasten Hauseigentümer*innen zudem davon, in jedes Haus eine eigene Heizungsanlage installieren und sich um die Dekarbonisierung selbst kümmern zu müssen.</p><p>Sozial gerechte Wärmeversorgung</p><p>Ausreichend beheizte, behagliche Wohn- und Arbeitsräume sind kein Luxus, sondern Bedingung für ein gesundes Leben. Steigende Energiepreise, ein schlechter energetischer Zustand des Gebäudes und ein geringes Einkommen können jedoch dazu führen, dass Haushalte ihre Wohnungen nicht angemessen heizen oder ihren Energiebedarf nur zu überproportional hohen Kosten decken können. Diese Haushalte werden als energiearme oder auch vulnerable Haushalte bezeichnet. Eine wichtige Aufgabe für soziale Klimapolitik ist es daher, Maßnahmen und Instrumente bereitzustellen, die es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/identifying-supporting-vulnerable-households-in">energiearmen und vulnerablen Haushalten</a> ermöglichen, ihren fossilen Energiebedarf zu reduzieren. Die Klimaziel-kompatible energetische Modernisierung des Gebäudebestands muss so gestaltet werden, dass auch sozial und finanziell schlechter gestellte Menschen von technischen Fortschritten profitieren und soziale Härten als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozialvertraegliche-dekarbonisierung-im">Folge von Sanierungsmaßnahmen</a> verhindert werden.</p><p>Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mietenden verengen die Handlungsspielräume. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/teilwarmmietenmodelle-im-wohnungsmietrecht-als">Verteilung der Kosten</a> für energetische Sanierungen zwischen Mietenden und Vermietenden muss so gestaltet werden, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen angereizt werden.</p><p>Eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende wirkt sich dabei nicht nur auf Wohnhäuser aus, sondern betrifft auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-nichtwohngebaeuden-herausforderungen">soziale Einrichtungen</a>, kommunale Gebäude und Bildungseinrichtungen.</p><p>Zentrale Akteure der Wärmewende </p><p>Die Wärmewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umgesetzt wird sie aber vor Ort. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/kommunaler-klimaschutz">Kommunen</a> kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie stehen im Kontakt mit den Bürgerinnen*Bürgern, der lokalen Wirtschaft sowie diversen sozialen und kulturellen Einrichtungen und haben direkten Zugriff auf die gebaute Infrastruktur. Sind kommunale Unternehmen vorhanden, sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende noch größer.</p><p>Neben technischen Voraussetzungen und politischem Willen braucht es für den Erfolg der Wärmewende eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesellschaftliche-unterstuetzung-fuer-eine">breite gesellschaftliche Unterstützung</a>. Kommunale Verwaltungen können die Wärmewende nutzen, um den Dialog und eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen*Bürgern zu fördern. Denn der Ausbau von Infrastrukturen zur Wärmeversorgung, etwa von Fernwärme, braucht gesellschaftlichen Rückhalt: Systematisches Lernen, transparente und regulierte Preise, Zugang zu relevanten Informationen und die Finanzierung von Beteiligungsprozessen – mit diesen Bausteinen kann die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-studie-zeigt-mehr-unterstuetzungsmassnahmen">Fernwärme mehr Akzeptanz und Unterstützung</a> erfahren.</p><p>Es gibt viele Beispiele, wie das Zusammenspiel von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren zu einem Treiber der sozialökologischen Transformation geworden ist. So haben etwa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/buergerenergiegenossenschaften-als-promotoren-der">Bürger-Energiegenossenschaften</a> in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie einen starken Beitrag für die Energiewende leisten.</p><p>Um die Wärmewende zielführender und erfolgreicher umzusetzen, spielen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/systemische-herausforderung-der-waermewende">(wirtschaftliche) Akteure</a> am Wärmemarkt eine zentrale Rolle. Entscheidungen und Investitionen von Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern sowie die praktische Umsetzung durch das Handwerk der Branche Sanitär, Heizung und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ (SHK) bestimmen die Transformation des Wärmesektors maßgeblich. Um grüne Techniken zu unterstützen, bedarf es fairer Geschäftsmodelle, einer langfristigen Planbarkeit und Investitionen in Ausbildung und Forschung.</p><p>Die Wärmewende hat gravierende Auswirkungen auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf. Denn die organisatorische und bauliche Umsetzung von Projekten erfordert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fachkraefte-fuer-die-sozial-oekologische">Fachkräfte</a>, die in ihrem beruflichen Handeln als Pioniere des Wandels aktiv werden.</p><p>Politische Instrumente der Wärmewende</p><p>Länder und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutzmanagement-treibhausgasneutralitaet-in">Kommunen</a> können die Wärmewende durch eine engagierte Kommunale Wärmeplanung (KWP) sowie durch die Vorbildfunktion von öffentlichen Liegenschaften und der öffentlichen Hand aktiv voranbringen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Der dabei entstehende Wärmeplan der Kommune wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.</p><p>Die Bundesregierung hat zur Dekarbonisierung der Wärme neben regulatorischen Instrumenten (EnEfG, GEG) zahlreiche Förderproramme aufgesetzt (EEW, BEG, BEW, KWKG). Außerdem fördert die Bundesregierung durch Beratungsangebote, Wissensvermittlung und den Aufbau von Datenbanken die Wärmewende (Energieberatung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende KWW; Plattform für Abwärme, Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung GWKHV). Die nationalen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Darin wird geregelt, dass der Gebäudebestand bis 2045 treibhausgasneutral werden muss. Über den aktuellen Stand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">Treibhausgasemissionen</a> wird jährlich berichtet. Das Umweltbundesamt untersucht mit den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen-in-deutschland">Treibhausgas-Projektionen</a>, ob die Ziele des KSG voraussichtlich erreicht werden und welche Wirkung von politischen Instrumenten künftig zu erwarten ist. Es informiert den Deutschen Bundestag, den Expertenrat für Klimafragen, die EU, sowie die Vereinten Nationen über die Fortschritte in der Treibhausgasminderung und schlägt Maßnahmen vor, wie das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris auf der Weltklimakonferenz 2015 erreicht werden kann.</p><p>Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Regularien und Gesetzesinitiativen verabschiedet, die eine Transformation des Wärmeverbrauchs und der Wärmeversorgung zum Ziel haben, so etwa die Renewable Energy Directive III (RED III), die Energy Efficiency Directive (EED), die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), das European Union Emissions Trading System (EU ETS), die Energy Taxation Directive (ETD) oder das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung.</p>

Forum Speicherkraftwerke im Rahmen der energy decentral 2024 und Seminarserie Erfolgreiche Praxis Speicherkraftwerke und Wärmenetze

Sonnenkollektoren, Solarthermie

<p>Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle</p><p>So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause</p><p><ul><li>Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben.</li><li>Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen.</p><p><strong>Sonnenkollektoren installieren:</strong>&nbsp;In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m2&nbsp;Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60&nbsp;% des benötigten Warmwassers. 6 m2&nbsp;Fläche erzeugen ca. 2.000 kWhth/Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (⁠UBA⁠ 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen:</p><p>Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links.</p><p><strong>Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen:</strong> In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a>&nbsp;förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO2-Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO2-Äquivalente) eingespart (⁠UBA⁠ 2023 &amp; 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65&nbsp;% erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m2&nbsp;Kollektorfläche pro m2&nbsp;beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a>&nbsp;können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m2&nbsp;zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2023).</p><p>Entsorgung von Solarthermiemodulen / Solarkollektoren</p><p><strong>Hinweis:</strong> Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können.</p><p>Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis / Ihrer Region.</p><p><strong>Solarthermiemodule / -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme / Warmwassererzeugung </strong>können z.B. bei den kommunalen Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden – eine Pflicht zur Rücknahme besteht allerdings nicht, auch können Gebühren für die Entsorgung anfallen. Auch manche Hersteller (oder Installateure) nehmen auf freiwilliger Basis alte Solarthermiemodule / -kollektoren zurück. Bei Solarthermiemodulen / -kollektoren, die den "Blauen Engel" als Umweltkennzeichen besitzen, verpflichten sich die Hersteller in der Regel zu Rücknahme und Entsorgung.</p><p><strong>Solarflüssigkeit:</strong>&nbsp;Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein ⁠Gemisch⁠ aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden.<br>Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden.</p><p>Reine&nbsp;<strong>Photovoltaik-/ Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen</strong>, sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme- / Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der ⁠UBA⁠-Umwelttippseite zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">Entsorgung von Elektroaltgeräten</a>.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Themenseiten:</p><p>Quellen</p>

Vorträge und Präsentationen der Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 19. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2025 in Halberstadt 18. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2024 in Stendal 17. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2023 in Hundisburg 16. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2022 in Halle (Saale) 15. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 in Magdeburg 14. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - digital 13. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - erstmals digital 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2020 in Wernigerode 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2019 in Magdeburg 10. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2018 in Burg 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in Staßfurt 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in der Lutherstadt Wittenberg 7. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 in Merseburg 6. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 Schönebeck (Elbe) 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2015 in Dessau-Roßlau 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" 2015 in Magdeburg 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Wernigerode 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Halle (Saale) 1. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 Magdeburg

„Auf dem 19. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ am 19. November in Halberstadt drehte sich alles um die Frage „Wie können Kommunen Energie und Kosten sparen?“. Von aktuellen gesetzlichen Regelungen, über das Unterstützungsangebot der Landesenergieagentur bis hin zu nachahmenswerten Praxisbespielen, konnten die ca. 80 Teilnehmer neue Eindrücke gewinnen und mit den Referenten ins Gespräch kommen.“ Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungs­wirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommu­nale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-​Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-​Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode  zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs-​ und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Quartier für Quartier - Alternativen zum Erdgas und die Zukunft der Gasverteilnetze im Rahmen der kommunalen Wärmewende, Teilvorhaben: Regulatorische Analyse der Umsetzung der Wärmewende im Quartier

Willingmann dringt auf politische Kontinuität für die Wärmewende

Nach Abschluss der Sondierungsgespräche starten Union und SPD am heutigen Donnerstag in Berlin die Koalitionsverhandlungen. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, wie die erforderliche Wärmewende in den kommenden Jahren gestaltet wird. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dringt vor allem auf politische Kontinuität. „Die Wärmewende ist unverzichtbarer Baustein für das Erreichen der vereinbarten Klimaziele, zu der sich beide Sondierungsparteien jetzt ausdrücklich bekannt haben“, betonte der Minister. „Zweifellos waren Entstehung und Kommunikation des so genannten Heizungsgesetzes in der jetzt endenden Legislaturperiode durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck völlig verunglückt, in der Außenwirkung geradezu desaströs. Im Grundsatz bleibt aber der eingeschlagene Kurs in Sachen Wärmewende richtig.“ Weiter erklärte Willingmann: „Die Energiewirtschaft, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit. Sie erwarten völlig zu Recht, dass man sich auf bestimmte Vorgaben der Politik und gemeinsam verabredete Ziele auch verlassen kann. Dies gilt umso mehr, wenn auf Grundlage dieser Politik erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind – ob in Unternehmen oder durch Privathaushalte.“ In Sachsen-Anhalt haben viele Städte und Gemeinden bereits damit begonnen, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit Hilfe der Pläne soll systematisch erfasst werden, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche nachhaltigen Lösungen künftig zum Einsatz kommen könnten. Nach dem aktuell gültigen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern damit bis 2026 fertig werden, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. „Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Wärmenetze in Deutschland schrittweise treibhausgasfrei machen“, erklärte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass die künftige Koalition in Berlin von dieser Planung seriöserweise nicht abrücken wird.“ Der Minister erwartet darüber hinaus, dass auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, im Wesentlichen erhalten bleibt. „Das unter Kanzlerin Merkel geschaffene, in der endenden Legislatur novellierte Gebäudeenergiegesetz beinhaltet keine ideologischen Härten mehr, die fraglos im in die Öffentlichkeit gelangten BMWK-Referentenentwurf im Februar 2023 zunächst vorhanden waren. Es muss also niemand seine Gas- oder Ölheizung über Nacht abschalten oder gar herausreißen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch, dass wir die Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben können. Pragmatismus sowie wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit sind entscheidende Prämissen, gleiches gilt aber auch für das Erreichen der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.“ In seiner aktuellen Fassung legt das GEG fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Das geht unter anderem mit Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt. Um die Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben, wird das Energieministerium in den nächsten Wochen die Bundesvorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in einem Landesgesetz festhalten. Mit dem Gesetz wird den Kommunen im Land nicht nur die Aufgabe der Wärmeplanung übertragen; es wird zugleich auch der Mehrbelastungsausgleich geregelt. Damit erhalten Private wie Unternehmer, aber auch die Kommunen weitere Planungssicherheit. Informationen zur Wärmewende in Sachsen-Anhalt sind auf den MWU-Internetseiten abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/kommunale-waermeplanung Weitere Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Veröffentlicht in Texte | 10/2025.

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie

<p>Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen.</p><p>1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner</p><p>1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst?</p><p>Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO2. Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z.&nbsp;B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung.</p><p>Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO2-Rechner möchte das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden.</p><p>1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt?</p><p>Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes.</p><p>Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z.&nbsp;B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein.</p><p>1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl?</p><p>Beim CO2-Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vorkette#alphabar">Vorkette</a>⁠ (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe.</p><p><strong>Wichtig zu beachten:</strong> Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/das-gebaeudeenergiegesetz-ihr-weg-zu-einer-heizung/">Gebäudeenergiegesetz (GEG)</a> verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65&nbsp;Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen.</p><p>Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch">Heizungstausch</a>“.</p><p>1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-CO2-Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO2-Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden.</p><p>Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps&nbsp; unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen &amp; Bauen</a> nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>Die Nutzung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Totholz#alphabar">Totholz</a>⁠ aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a>⁠ besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden.</p><p>1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? </p><p>Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen.</p><p>Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO2-Produktspeicher erhöhen.</p><p>Die Ausweisung der direkten CO2-Emissionen im CO2-Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen.</p><p>1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? </p><p>Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO2 sofort frei und erhöht damit die CO2-Konzentration der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO2 wieder gebunden wird.</p><p>Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO2-Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO2-Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung:</p><p>Vor diesem Hintergrund folgt der CO2-Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO2-Emissionen) und Einnahmen (hier: CO2-Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-CO2-Rechner z.&nbsp;B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden.</p><p>1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht?</p><p>Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-CO2-Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO2 getrennt zu erfassen und zu betrachten.</p><p>Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO2-Äquivalente (CO2e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO2e aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO2-Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO2-Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt.</p><p>1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz?</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz).</p><p>Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO2, bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO2 durch die Ökosysteme (u.&nbsp;a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände.</p><p>Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens.</p><p>Für das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ ist es wichtig, den gesamten CO2-Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschutz-wald-nachhaltige-holznutzung-2021/">Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland</a>“ und „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/netto-null-in-2045-ausbau-der-senken-durch/">Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte</a>“ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft.</p><p>2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie</p><p>2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung?</p><p>Nein, der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-CO2-Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a> erfüllen, die u.&nbsp;a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert.</p><p>Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a> sowie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen/">Portal zu Wärmepumpen</a>. Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt).</p><p>2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren?</p><p>Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a>).</p><p>2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? </p><p>In den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen &amp; Bauen</a> nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? </p><p>Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermedaemmung-fenster/">Wärmedämmung</a>. Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden.</p><p>Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf.</p><p>Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Umwelttipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a>&nbsp;sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen/">Portal zu Wärmepumpen</a>.</p><p>2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte?</p><p>Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO2-Bepreisung von Holzenergie abgegeben.</p><p>Doch auch ohne eine CO2-Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits.</p><p>3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner</p><p>3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? </p><p>Der <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen.</p><p>3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-CO2-Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">Datenschutzerklärung des Rechners</a> (auf der Seite ganz unten)).</p><p>Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/footprint#panel-calc">Speicherung aktiv zustimmen</a>. Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z.&nbsp;B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist.</p><p>Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-als-wissenschaftliches">Bilanzen für Forschungszwecke</a>.</p><p>3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema?</p><p>Allgemeine Informationen zum CO2-Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> selbst sowie in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen</a>“. Das UBA-Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einsatzmoeglichkeiten-des-uba-co2-rechners-in">Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen</a>“ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z.&nbsp;B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf.</p><p>Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ansatz-zur-neubewertung-von-co2-emissionen-aus-der">Ansatz zur Neubewertung von CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung</a>“, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-der-energetischen-nutzung-forstlicher">Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK)</a>“.</p><p>Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps">UBA-Umwelttipps</a> (z.&nbsp;B. zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen &amp; Bauen</a>) sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen">Publikationsdatenbank des UBA</a>.</p>

Heizen, Raumtemperatur

<p>Richtiges Heizen schützt das Klima und den Geldbeutel</p><p>So erreichen Sie das ideale Raumklima in Ihrem Heim</p><p><ul><li>Heizen ist teuer – Halten Sie deshalb die Temperatur unter Kontrolle (Richtwert: 20° C).</li><li>Lüften Sie regelmäßig kurz, aber intensiv (Stoßlüften).</li><li>Dichten Sie undichte Stellen ab (Türen, Fenster).</li><li>Warten und erneuern Sie regelmäßig Ihre Heizungsanlage.</li><li>Bringen Sie den Wärmeschutz Ihres Gebäudes auf den aktuellen Stand.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Heizen ist nicht nur teuer, sondern auch der mit Abstand größte Energieverbraucher und CO2-Verusacher. Zu wenig heizen ist allerdings auch nicht empfehlenswert. Es wird ungemütlich und die Schimmelgefahr steigt. Mit der richtigen Methode beim Heizen und Lüften kann man aber Heizkosten senken, die Umwelt schonen und Schimmelbildung vermeiden.</p><p><strong>Die richtige Raumtemperatur:</strong>&nbsp;Jedes Grad Raumtemperatur mehr verteuert die Heizkostenrechnung. Die Raumtemperatur sollte im Wohnbereich möglichst nicht mehr als 20 °C betragen, sofern die Temperatur als behaglich empfunden wird. Jedes Grad weniger spart Heizenergie. Unsere Empfehlung für andere Räume: in der Küche: 18 °C, im Schlafzimmer: 17 °C.</p><p>Entscheidend ist in allen Fällen die individuelle Behaglichkeitstemperatur. Sie hängt vor allem von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster ab. Senken Sie die Raumtemperatur nachts oder tagsüber, wenn Sie einige Stunden lang nicht da sind, auf etwa 18 °C ab. Bei Abwesenheit von wenigen Tagen kann die Temperatur auf 15 °C, bei längerer Abwesenheit sogar noch etwas niedriger eingestellt werden. Moderne Heizungsanlagen ermöglichen eine zentral gesteuerte Absenkung der Raumtemperatur.</p><p><strong>Die richtige Temperaturregelung:</strong>&nbsp;Ein Thermostatventil hält die Temperatur im Raum konstant und drosselt die Wärmezufuhr, wenn die Sonne hineinscheint oder viele Menschen anwesend sind. Die mittlere Stufe (meist Stufe 3) entspricht etwa 20 °C.</p><p>Thermostatventile bestehen aus zwei Teilen: Am Thermostatkopf kann man die Raumtemperatur einstellen. Er erfasst die Raumtemperatur und gibt dem Ventil(gehäuse) vor, wie viel Heizwasser in den Heizkörper fließen soll, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Je genauer ein Thermostatventil die Raumtemperatur einhalten kann, desto geringer ist der Energieverbrauch.</p><p>Je schlechter ein Haus gedämmt ist, desto mehr lohnt sich auch das kurzzeitige Herunterdrehen eines Heizkörpers in nicht genutzten Wohnräumen. Neben den klassischen Thermostatköpfen gibt es auch programmierbare Thermostate, die nur zu den eingegebenen Zeiten auf die gewünschte Temperatur heizen. Sie lassen sich so einstellen, dass sie zu bestimmten Tageszeiten die Raumtemperatur senken oder erhöhen. Geht man morgens aus dem Haus, schaltet das Thermostat beispielsweise auf eine niedrigere Temperatur. Kommt man abends wieder nach Hause, stellt der Regler rechtzeitig eine angenehme Raumtemperatur ein. Der Einsatz programmierbarer Thermostate kann etwa 10 % Energie sparen.</p><p><strong>Richtiges Lüften:</strong> Auch in ausreichend beheizten Räumen sammelt sich nach und nach Feuchtigkeit an. In einem Vierpersonenhaushalt werden täglich durch Atmen, Duschen, Kochen und Waschen etwa zwölf Liter Flüssigkeit an die Luft abgegeben. Darum ist regelmäßiges Lüften in der Heizsaison unerlässlich, um die Feuchtigkeit in Wohnräumen zu verringern und eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Dabei ist es wirksamer, mehrmals täglich die Fenster ganz zu öffnen und fünf Minuten kurz und kräftig durchzulüften ("stoßlüften"), als sie dauerhaft gekippt zu lassen.&nbsp;Kipplüftung birgt das Risiko der Schimmelbildung durch Kondensation an den Randbereichen der Fenster, ist wenig effektiv und verschwendet teure Heizenergie, wenn das Thermostat am Heizkörper nicht heruntergedreht wird. Um eine Schimmelbildung durch Luftfeuchte zu vermeiden, gilt zweierlei:</p><p>Als Faustregel kann gelten: In nicht oder schlecht gedämmten Wohnungen sollte die Luftfeuchtigkeit im Winter im Normalfall unter 50 Prozent liegen. Grundsätzlich ist es sinnvoll und besonders effektiv, die Luftfeuchte in der Wohnung, insbesondere im Bad, mit einem Hygrometer sichtbar zu machen und das Lüftungsverhalten danach auszurichten.</p><p>Stoßlüftung mehrmals täglich mit weit geöffnetem Fenster, am besten durch Öffnen gegenüberliegender Fenster ("Durchzug"). Im Sommer 20 bis 30 Minuten lüften, im Winter sind fünf bis zehn Minuten ausreichend. Lüftung bei abgedrehter Heizung durchführen.</p><p>Immer lüften, wenn Wasserdampf entsteht. Wasserdampf entsteht sichtbar zum Beispiel beim Kochen und nach dem Duschen. Aber auch beim Wäschetrocknen entsteht feuchte Raumluft.</p><p>Heizkörper bei geöffnetem Fenster abdrehen.</p><p><strong>Abdichten:</strong>&nbsp;Viel Energie geht durch Zugluft an Fenstern und Türen verloren. Dichten Sie poröse und undichte Fenster und Türen mit Schaumdichtungsband oder Gummidichtungen aus dem Baummarkt ab. Achtung bei Zimmern mit Gasetagenheizung: Viele dieser Heizungen ziehen die Verbrennungsluft direkt aus dem Aufstellraum. Klären Sie zunächst mit Ihrem Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur, welche Dichtmaßnahmen in diesem Fall möglich sind.</p><p><strong>Regelmäßige Wartung:</strong>&nbsp;Lassen Sie Ihre Heizungsanlage zu Beginn der Heizperiode warten, um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehört die Überprüfung, ob sich Luft in den Heizungsrohren und Heizkörpern befindet, ebenso wie die Überprüfung der richtigen Einstellung der Regelung, damit die Zentralheizung nicht mehr Wärme als nötig produziert (die Werkseinstellungen sind in der Regel zu hoch). Vielleicht reicht auch eine niedrigere Stufe der Umwälzpumpe. Heizungsanlagen verlangen auch eine regelmäßige Entlüftung der Heizkörper. Die Entlüftung der einzelnen Heizkörper mithilfe der Entlüftungsventile ist nötig, wenn der Heizkörper "gluckert" oder trotz aufgedrehten Thermostatventils nicht mehr richtig warm wird.</p><p>Ein hohes Einsparpotenzial liegt auch in der Heiztechnik selbst.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Der Energieverbrauch der Haushalte beruht noch immer weitgehend auf nicht-erneuerbaren Energieträgern. Wärme und Warmwasser werden hauptsächlich mit Erdgas und Heizöl erzeugt. Im deutschen Strommix haben nicht-erneuerbare Energiequellen wie Kohle, Kernenergie, Braunkohle und Erdgas immer noch einen großen Anteil – das macht Stromheizungen klimaschädlich. Deshalb macht der Bereich Wohnen einen Großteil der Klimawirkungen von Haushalten aus. Von den CO2-Emissionen des privaten Konsums fallen 73 % auf Raumwärme und 12 % auf die Trinkwassererwärmung. Die Beleuchtung ist lediglich für 1,5 % der CO2-Emissionen verantwortlich.</p><p>Die Anstrengungen zum Energiesparen spiegeln sich nur begrenzt in einer Verringerung der gesamten Umweltbelastungen des Wohnens (Heizung, Warmwasser und Strom) wider. Obwohl Gebäude energieeffizienter werden, fallen insgesamt die CO2-Verminderungen relativ bescheiden aus. Die CO2-Emissionen pro Kopf sind lediglich um durchschnittlich einen halben Prozentpunkt pro Jahr gesunken. Ein zentraler Grund liegt im wachsenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/komponentenzerlegung-treiber-energiebedingter-thg">Wohnraumbedarf</a>. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/wohnen/wohnflaeche">Wohnfläche pro Kopf</a> steigt seit Jahren kontinuierlich an und beträgt heute annähernd 48 m². Wichtige Treiber hierfür sind Singlehaushalte und Haushalte mit älteren Personen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Im Herbst 2022 traten zwei Verordnungen in Kraft, die die Energiekrise im Zuge des Ukraine-Krieges abmildern sollen, indem Energie gespart wird. Gültig ist noch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">EnSimiMaV</a>). Sie schreibt für Gebäude mit Gasheizung eine Heizungsoptimierung und, in größeren Gebäuden, auch einen hydraulischen Abgleich vor. Diese Anforderungen werden ab September 2024 im Gebäudeenergiegesetz fortgeführt und gelten dann nur noch für Gebäude mit mehr als 6 Wohnungen. Nähere Informationen finden Sie bei der&nbsp;<a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Meldungen/2022/20220825-energieeinsparung-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen.html">Energiewechsel-Kampagne</a>&nbsp;des Bundesministereriums für Wirtschaft und Kilimaschutz.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Themenseiten:</p>

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