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Der Umgang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der Novelle zum GEG 2023

Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“ umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Veröffentlicht in Fact Sheet.

Kühle Gebäude im Sommer

Dem sommerlichen Wärmeschutz wird zukünftig aufgrund des Klimawandels mit zunehmenden Hitzeperioden eine immer größere Bedeutung zukommen. Die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Überhitzung von Innenräumen mit passiven Maßnahmen ist deshalb von immenser Bedeutung. In einer Parameterstudie wird der Einfluss von passiven Maßnahmenpaketen, Klimadaten sowie Nutzungs- und Fassadentypen untersucht. Hierfür werden Musterräume für Wohnen, Büro und Schule an unterschiedlichen Standorten modelliert. Zukunfts-Testreferenzjahre drücken die Auswirkungen des zu erwartenden Klimawandels aus. Eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme bewertet die Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz im Gebäudeenergiegesetz. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2023.

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Veröffentlicht in Texte | 10/2025.

Der Umgang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz in der Novelle zum GEG 2023

Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Quelle: umweltbundesamt.de

Kühle Gebäude im Sommer

Dem sommerlichen Wärmeschutz wird zukünftig aufgrund des Klimawandels mit zunehmenden Hitzeperioden eine immer wichtigere Bedeutung zukommen. Die negativen Auswirkungen sind vielfältig und reichen von Komforteinbußen über ernste gesundheitliche Folgen bis hin zu stei gendem Stromverbrauch von Klimaanlagen. Die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Überhitzung von Innenräumen mit passiven Maßnahmen ist deshalb von immenser Bedeu tung. In einer groß angelegten Parameterstudie wird der Einfluss von passiven Maßnahmenpa keten, Klimadaten sowie Nutzungs- und Fassadentypen untersucht. Hierfür werden Muster räume für die Nutzungstypen Wohnen, Büro und Schule modelliert. Um klimatische Unter schiede in Deutschland abzubilden, werden die Städte Rostock (kühles Klima), Potsdam (durch schnittliches Klima) und Mannheim (warmes Klima) für die Untersuchung ausgewählt, die in un terschiedlichen Sommerklimaregionen liegen. Der Klimawandel wird über die ortsgenauen Zu kunfts-Testreferenzjahre Normaljahr 2045 und extrem warmer Sommer 2045x abgebildet so wie durch Wetterdaten des extrem warmen Sommers 2018 ergänzt. Ausgewertet werden Über temperaturgradstunden nach dem Komfortband des Nationalen Anhangs der DIN EN 16798-1. Ergänzt wird die Parameterstudie durch eine Energiebedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsbe trachtung. Beim anschließenden Methodenvergleich, der u.a. die beiden Verfahren nach DIN 4108-2, Komfortbewertungen nach DIN EN 16798-1 und deren Nationalem Anhang einschließt, werden ebenfalls Berechnungen und thermische Simulationen durchgeführt und die Ergebnisse - insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Anforderungswerte - verglichen. Eine qualitative Einschätzung der Aussagekraft, der Komplexität und des Arbeitsaufwands rundet den Methodenvergleich ab. Im Rahmen der Studie wurde ferner eine rechtsgutachtliche Stellungnahme erstellt mit dem Thema erstellt, welche Bedeutung das im Gebäudeenergiegesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot für die Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz hat. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Erneuerbare Wärmeversorgung im vermieteten Gebäudebestand

Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Entwicklung des Qualitätssiegels Raumlufttechnik

Im vorliegenden Projekt wurde ein Qualitätssicherungsprozess (QS-Prozess) für die Planung, Installation und Inbetriebnahme neuer RLT- und Kälteanlagen entwickelt. Im Rahmen dieses QS-Prozesses werden Energielabel für Neuanlagen - aufbauend auf dem für Bestandsanlagen bekannten Label des "Effizienzrechners Klima-Lüftung" - und ein Qualitätssiegel vergeben. Das sogenannte "Qualitätssiegel Raumlufttechnik" zertifiziert die Raumlufttechnik einschließlich ggf. vorhandener kältetechnischer Anlagen. Die Vergabe des Siegels geschieht nach einem mehrstufigen QS-Prozess: Ein unabhängiger Experte oder Expertin prüft die Planung, Installation und den Betrieb der Anlagen. Für einzelne Anlagen werden Energielabel vergeben, auf denen ein Siegel die zusätzliche Sicherung der energetischen Qualität durch den Prüfprozess hervorhebt. Für die Zertifizierung des gesamten Gewerks Raumlufttechnik wird außerdem eine Urkunde ausgestellt. Der Grundgedanke des Qualitätssicherungsprozesses ist ein Austausch zwischen den Beteiligten - Bauherren, Fachplanungsbüros und prüfenden Experten oder Expertinnen - während aller Projektphasen. Das für das Qualitätssiegel Raumlufttechnik entwickelte Handbuch gibt Leitlinien und energetische Mindestanforderungen für die Vergabe der Auszeichnung vor. Für die Übereinstimmungsprüfung mit den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes wurden Empfehlungen entwickelt. Das Projekt zum Qualitätssiegel Raumlufttechnik hat damit ein wichtiges Verfahren entwickelt, das das bewährte Format von Energielabeln für Produkte auf komplexe Anlagen und sogar auf Planungs- und Installationsprozesse sowie den Betrieb überträgt. Gleichzeitig bietet das Qualitätssiegel Raumlufttechnik eine attraktive Lösung, um das Thema Energiesparen und Energieeffizienz mit der dafür notwendigen Qualitätssicherung zu verbinden. Quelle: Forschungsbericht

Umweltbewusst leben - Nr.: 1/2024

Willkommen zur neuen Newsletter-Ausgabe "Umweltbewusst leben"! Wir möchten gleich mit einer guten Nachricht starten: Im vergangenen Jahr stammte erstmals über die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen, wie Solar- und Windenergie. Um bei der Energiewende auch in Sachen Wärme schneller voranzukommen, gelten seit dem 1.1.2024 mit dem Gebäudeenergiegesetz neue Regeln. Für welche Gebäude ab wann was gilt und Weiteres zum Thema Heizungstausch inklusive Fördermöglichkeiten und Optimierung bestehender Heizungen erfahren Sie in unseren Umwelttipps. Außerdem geht es in dieser Newsletterausgabe unter anderem um weitere Neuerungen, die das Jahr 2024 mit sich bringt. Wir wünschen Ihnen alles Gute für 2024! Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

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