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Hamburger Gewässerinformationssystem

Das Datenmanagementsystem GERONIMUS der Hamburger Wasserwirtschaft (Abteilung W1 im Amt Wasser, Abwasser und Geologie) ist ein kohärentes System von Hard und Softwarekomponenten innerhalb und außerhalb des FHH-Netzes. Grundwasser- und Pegelstände Die Internetserver sind Kern des vollautomatisierten Wasserstandsdatentransfers des Hamburger Landesmessnetzes für Grund- und Oberflächenwasser (ca. 20000 Datensätze /d). Um Externen den ständigen Zugang zur Korrektur und Analyse der Massendaten zu ermöglichen, werden die Daten in einer Postgres-Datenbank im Internet gehalten. Sie können dort über ein Xterminal-ähnliches Verfahren direkt von den Auftragnehmern zu jeder Zeit unabhängig vom Zugang innerhalb des FHH-Netzes analysiert und bearbeitet werden. Die Zuwächse und Korrekturen werden quasi zeitgleich mit der internen Oracle-Instanz GDB (Gewässerdatenbank) synchronisiert und sind dort für alle Stellen der Hamburger Verwaltung zugänglich. Beschaffenheitsdaten (Grund und Oberflächengewässer) Die Beschaffenheitsdaten der Grund- und Oberflächengewässerdaten werden zentral über das LIMS des Institutes für Hygiene und Umwelt erfasst und gepflegt. Über einen nächtlichen Transfermechanismus gelangen die Daten in die Oracle-Instanz GDB und stehen dann für alle Stellen der Hamburger Verwaltung zur Verfügung. Stammdaten Messstellen Alle Daten der Hamburger Messnetze sind an Messstellen, Brunnen, Pegel, Entnahmestellen oder WFD-Monitoring-Stellen gebunden. Neben den Stammdaten der BUKEA-Messstellen wird auch der Hamburgteilige Datenbestand der Hamburger Wasserwerke vorgehalten. Auch die Entnahme- und Einleitstellen für die Wärmegewinnung oder Wärmeableitung im Grundwasser werden in GERONIMUS administriert. Wasserrechte Innerhalb des GERONIMUS-Systems werden alle Daten hinsichtlich der Rechte am und im Gewässer der Hamburger Ober- und Grundwasser gespeichert (Wasserbuch). Neben den Kenndaten werden auch die kompletten Bescheide digital vorgehalten. Digitale Umweltgebührenordnung (DUGO) Innerhalb der Wasserwirtschaftlichen Verwaltung fallen Gebühren zu unterschiedlichen Tatbeständen für Bürger oder auch Firmen an. Diese werden innerhalb des GERONIMUS-Systems gehostet und für die Finanzbehörde aufbereitet. Digitales Auftragsmanagement und Qualitätssicherung (DAQS) Für den Betrieb der Hamburger Messnetze fallen ständig Aufträge für Auftragnehmer (Messstellenbau, Wartung, Auswertung etc. Gutachten) an, die in Verträgen/Wartungsverträgen ausgegeben und historisiert werden. Grundwasserförderer, Fördererlaubnisse zur Erstellung der Zahlungsbescheide Zur Erstellung der Vorauszahlungsbescheide und Festsetzungsbescheide zur Grundwasserförderung der privaten und öffentlichen Förderer werden alle dazu notwendigen Daten unter GERONIMUS administriert. Gewässerbauwerke Das Kataster der Bauwerke am oder im Gewässer wird mit Kenndaten und Dokumenten administriert. Bisher ist allein der Aspekt Wasserrahmenrichtlinie datentechnisch abgebildet. Maßnahmenumsetzung nach Wasserrahmenrichtlinie (Water Framework Directive EG 2000/76) Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Hamburger Wasserkörper ist ein mehr oder weniger komplexer Eingriff in die Struktur der Gewässer, der neben Kenndaten der Maßnahme auch den Umsetzungsstatus und die Kosten beinhält. Zudem müssen die Daten historisierbar sein, um ältere Zustände abgleichen zu können. Charakteristik und Statusangaben der Hamburger Wasserkörper Die Kenndaten und Charakteristika der Hamburger Wasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie sowie die Status- bzw. Potentiale der biologischen und chemischen Qualitätskomponenten sind innerhalb GERONIMUS erfasst. Hydromorphologie der kleinen und mittleren Hamburger Gewässer Für das Bewertungsverfahren der Hydromorphologie werden alle Kenndaten zur Einstufung der Hydromorphologie nach Wasserrahmenrichtlinie im LAWA Detailverfahren oder dem Übersichtsverfahren historisierbar administriert. Monitoring gemäß Wasserrahmenrichtlinie Die Zuordnung Qualitätskomponenten zu den WRRL- Monitoringstellen sowie die Monitoringstellen der Wasserkörper sind im GERONIMUS-System administriert. Hochwasserrisikomanagement Die Daten zum Reporting und zur Maßnahmenumsetzung in Umfeld der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden im GERONIMUS-System gehostet. Dazu zählen auch die Deichrouten. Gewässernetz Das Hamburger Gewässernetz wird als Netzwerktopologie innerhalb von GERONIMUS gepflegt. Es ist mit seinen Gewässerkennzahlen bundesweit und mit den Geometrien mit NI und SH an den Grenzen metergenau abgestimmt. Die Fließgewässer und Gräben sind hierzu geroutet und stationiert. Es dient als Basis der Abbildung der Oberflächenwasserkörper, der Gewässerabschnitte der Hydromorphologie, der Hochwasserrisikogebiete, der Maßnahmen und Bauwerke an den Gewässern. Zusätzlich werden die Uferrouten des reduzierten Gewässernetzes gepflegt. Digitale Karten in GERONIMUS Topographische Karten in Maßstäben von 1:1.000 bis 1:600.000 in unterschiedlicher Auflösung

Parken in Berlin

Park and Ride-Anlagen (P+R) und öffentliche Parkhäuser bieten einen komfortablen Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr. So können Emissionen reduziert und Reiseziele zügig erreicht werden. Öffentliche Parkhäuser sind auch vor Ort eine gute Alternative zum Straßenparken: Freie Plätze sind ohne Parkplatzsuche ausreichend vorhanden und in zentrumsnahen Lagen häufig auch kostengünstiger als das Straßenparken. Viele Betreiber ermöglichen auf Anfrage auch Dauerparken. Park and Ride-Anlagen an den Bahnhöfen (Übersicht und weitere Informationen) Öffentliche Parkhäuser und Parkplätze (Übersicht bei der VIZ) ÖPNV-Angebot In vielen Innenstadtstraßen Berlins ist die Nachfrage nach Parkraum viel höher als das Angebot. Die Folge ist “Parksuchverkehr”, der Zeit und Nerven kostet und zu mehr Lärm und Abgasen führt. Hier setzt die Parkraumbewirtschaftung an: Sie beeinflusst das Stellplatzangebot und die Nachfrage und trägt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz bei. Daher wird sie heute in allen deutschen und europäischen Großstädten zur Verkehrsplanung eingesetzt. Parkraumbewirtschaftung meint gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Straßenraum. Die Übersichtskarte mit Straßensuchfunktion zeigt den aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Berlin: Geben Sie, wenn gewünscht, oben rechts eine Adresse ein und bestätigen Sie mit dem Lupenzeichen. Bei Klick auf die farbig markierten Parkzonen erhalten Sie Zusatzinformationen, wie Gebühren oder Zeiten. Die Anordnung und Einrichtung der Parkzonen liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Im Bedarfsfall wird der bewirtschaftete Raum schrittweise erweitert. Bitte beachten Sie, dass Sie bei den Bezirksämtern eventuell aktuellere Daten erhalten. Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt mehrere Ziele: Effizientes Parken In den Berliner Zentren ist die Nachfrage nach Parkraum oft erheblich höher als das Parkraumangebot. Die Folge ist ein umfangreicher Parksuchverkehr, der bereichsweise bis zu 30% des gesamten Autoverkehrs beträgt. Die Parkraumbewirtschaftung verändert sowohl das Parkraumangebot als auch die Parkraumnachfrage und führt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz (“effizientes Parken”). Stadt- und Umweltverträglichkeit Der Verkehr soll effizient und zugleich stadt- und umweltverträglicher organisiert werden – das ist die Maxime des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr, der die verkehrspolitische Strategie des Senats formuliert. Dies gilt auch für den “ruhenden Verkehr”, das Parken. Die Parkraumbewirtschaftung verringert die Lärm- und Abgasbelastungen durch den Parksuchverkehr. Das Parkraumangebot steht dabei immer in Flächenkonkurrenz zu den anderen Nutzungen des Straßenraums wie Fußgänger- und Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr oder Wirtschaftsverkehr und konkurriert mit Flächenansprüchen für Freiraum und Grün. Die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des öffentlichen Raumes wird durch Kfz-Stellplätze oft beeinträchtigt. Zufriedene Bewohner und zufriedene Gewerbetreibende Eine Parkraumbewirtschaftung nützt in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch den Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besuchern und Lieferantinnen und Lieferanten des bewirtschafteten Gebiets. Die Dauerparkenden (vor allem Beschäftigte) werden zum Umstieg auf Bus und Bahn bewogen. In manchen Fällen können Stellplatzflächen für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden, etwa für Ladezonen, Radfahrstreifen oder Fahrradabstellplätze. Im Rahmen des eUVM-Forschungsprojektes wurden die öffentlichen Straßenparkplätze in Berlin erfasst und die Wirkung der Parkraumbewirtschaftung untersucht. zum eUVM-Forschungsprojekt Bewohnerparkausweis Wer in einer Parkzone wohnt und dort gemeldet ist, erhält auf Antrag einen "Bewohnerparkausweis". Damit kann in der Parkzone des Wohnorts entsprechend der dort gültigen Beschilderung geparkt werden Anträge auf einen Bewohnerparkausweis können im Bürgeramt des Wohnbezirks oder online gestellt werden Weitere Informationen Parkausweise für Schwerbehinderte Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen gewährt werden. Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und zur Beantragung. Weitere Informationen Handwerkerparkausweis Wer als Handwerker generell auf den Einsatz von Kraftfahrzeugen in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung angewiesen ist, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen einen Handwerkerparkausweis erhalten. Weitere Informationen Parkerleichterungen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanter Infrastruktur sowie sonstige Berufsfelder Beschäftigten der Daseinsvorsorge oder der systemrelevanten Infrastruktur mit regelmäßig ungünstigen Arbeits- oder Dienstzeiten können auf vereinfachtem Wege Ausnahmegenehmigungen zum kostenfreien Parken in einer parkraumbewirtschafteten Zone erteilt werden. Weitere Informationen Parkerleichterungen für Hebammenpraxen, Freie Hebammen und Pflegedienste Freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie ambulanten Pflegediensten wird das kostenfreie Parken in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung ermöglicht. Weitere Informationen Parkerleichterungen im Rahmen des Familiencarsharings Zur Förderung des privaten Carsharings wurde die Möglichkeit des Erhalts von Parkerleichterungen für weitere Parkzonen im Rahmen des Familiencarsharings ausgeweitet. Weitere Informationen Parkausweise für Gäste Der Parkausweis für Gäste wird nur noch in Einzelfällen ausgestellt. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung. Weitere Informationen In Parkraumbewirtschaftungsgebieten bietet das Handyparken per App, SMS oder Anruf eine minutengenaue Abrechnung ohne Kleingeld. In Berlin gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die sich in Preis und Technik unterscheiden. Einige Angebote integrieren auch öffentliche Parkhäuser oder private Parkplätze und unterstützen bei der Parkplatzsuche. Voraussetzung für das Bezahlen mit Handyparken ist die Registrierung bei einem lokalen Anbieter. Informationen zu den Möglichkeiten des Handy-Parkens in Berlin und die Liste der lokalen Anbieter erhalten Sie auf Smartparking – Plattform e.V. (Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung) Die lokalen Anbieter sind auf dieser Internetseite mittig in einer Tabelle aufgelistet. Die Firmennamen sind direkt mit ihren Internetseiten verlinkt, wo Sie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten erhalten.

Müllgebühren der Stadt Düsseldorf

<p>Der Datensatz enthält die Müllgebühren – getrennt nach Abfallart - für die Stadt Düsseldorf.</p> <p>Die Stadt Düsseldorf ist für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten verantwortlich. Die Entsorgung und Sammlung der Abfälle führt die AWISTA GmbH im Auftrag der Stadt durch.</p> <p>Die Gebühren der Abfallentsorgung werden durch den Rat beschlossen. Sie dienen nicht nur zur Finanzierung der Müllabfuhr, sondern auch einer Vielzahl an weiteren Serviceleistungen rund um die Entsorgung von Abfällen.</p> <p>In Düsseldorf stehen vier Tonnen zur Verfügung:</p> <ul> <li>Braune Tonne für Bioabfälle</li> <li>Blaue Tonne für Papier</li> <li>Gelbe Tonne für Wertstoffe</li> <li>Graue Tonne für Restmüll</li> </ul> <p> </p> <ul> <li>Die Biotonnen werden 14-täglich gebührenpflichtig geleert.</li> <li>Die Papiertonnen werden 14-täglich geleert und sind im Vollservice gebührenpflichtig, im Teilservice gebührenfrei.</li> <li>Die Entsorgung der gelben Tonne ist gebührenfrei und erfolgt im 14-Tage-Rhythmus.</li> <li>Die Restmüllentsorgung erfolgt im Vollservice. Für die Stadtteile Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterbach und Hubbelrath wurden Teilservicegebiete gebildet, für die es einen festen Abschlag auf die Leistungsgebühr gibt.</li> </ul> <p>Die Abfuhr der Bio- und Papiertonnen kann im gesamten Stadtgebiet im Voll- bzw. Teilservice erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag genehmigt wurde.</p> <p>Beim Teilservice sind die 60 l – 240 l-Sammelbehälter zu den Leerungszeiten in nicht verkehrsbehindernder Weise im Straßenraum aufzustellen. Falls dieses nicht rechtzeitig am Tag der Leerung möglich ist, dürfen die Sammelbehälter bereits am Vortag der Leerung ab 20 Uhr entsprechend aufgestellt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Abfallvermeidung finden Sie auf der Seite des <a href="https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-z/abfall.html" target="_blank" title="Seite des Umweltamtes - Abfallentsorgung">Umweltamtes</a>.</p> <p>Die Datei „Papiermüll“ enthält folgende Spalteninformation:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> <li>Kellerzuschlag: Gebühr je Behälter </li> </ul> <p>Die Datei „Biomüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> </ul> <p>Die Datei „Restmüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Grundgebühr: Grundgebühr pro Tonne</li> <li>Leistungsgebühr/l/wöchentlich: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Leistungsgebühr/l/14-tägig: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag wöchentlich/Behälter: Gebühr je Behälter bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag 14-tägig/Behälter: Gebühr je Behälter bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung wöchentlich/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung 14-tägig/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet wöchentlich: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet 14-tägig: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei 14-täglicher Leerung</li> </ul>

In eigener Sache: warum Open Data ein Win-Win-Win-Szenario ist.

Open Data, auf Deutsch "offene Daten" - was abstrakt klingen mag, betrifft jeden von uns. Bin ich an meinem Wohnsitz überdurchschnittlich viel Lärm ausgesetzt? Herrscht im Waldstück neben meinem Grundschutz aktuell Waldbrandgefahr? Wie steht es bei meinem Lieblingsbadesee aktuell um die Wasserqualität? Wohne ich eigentlich in einer städtischen Hitzeinsel oder fühlt sich das nur so an? Wie kann ich mich engagieren, um die Anpassung an den Klimawandel in meinem Viertel voranzutreiben? Zu vielen Fragen über unsere Umwelt, die wir uns im Alltag stellen, ist umfangreiches Wissen vorhanden. Häufig handelt es sich dabei um Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung, nicht selten finanziert durch Steuergelder. Auf dieses Wissen zuzugreifen, ist in vielen Fällen jedoch gar nicht so leicht – hauptsächlich, da es oft nur auf Anfrage bereitgestellt wird. Zu aufwändigen Antragsvorgängen können sich dann noch Gebühren und lange Wartezeiten gesellen. Aber auch die Forschung, und damit letztlich die Gesellschaft als Ganzes, könnten von einem offeneren Umgang mit den gewonnenen Daten profitieren. Für Umwelt- und Naturschutz hingegen bedeutet offenes Wissen vor allem auch Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe, denn Umweltwissen und -bewusstsein sind entscheidende Einflussfaktoren für umweltrelevantes Handeln. Der Lösungsansatz für dieses Problem – bekannt unter dem Stichwort Open Data – sieht vor, existierende Daten öffentlich und strukturiert zur Verfügung zu stellen, sodass sie für alle Interessierten nutzbar werden. Offene und diskriminierungsfreie Lizenzen machen sie frei weiterverwendbar. Mittlerweile ist dieses Vorgehen erklärtes Ziel der Bundesregierung, die in ihrer Open-Data-Strategie betont, dass "die Nutzung von Daten […] neben enormen Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft auch für Staat und Verwaltung erhebliche Mehrwerte generieren [kann]".

Antrag auf Informationszugang nach dem UIG M-V – Vorgang Buckelwal/Insel Poel

hiermit beantrage ich gemäß des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (L-UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen im Zusammenhang mit dem in der Ostsee (nahe der Insel Poel) befindlichen Buckelwal: Sämtliche Korrespondenz (E-Mails, Aktenvermerke, Protokolle), die zwischen dem Ministerium, dem ITAW (Büsum) und dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund bezüglich des Verbleibs des Tieres im Falle seines Verendens geführt wurde. Bitte auch alle vorliegenden Informationen darüber, ob bereits vorab (vor einem potenziellen Tod des Tieres) Vereinbarungen oder Absichten zur Übernahme des Kadavers bzw. des Skeletts durch Museen oder wissenschaftliche Einrichtungen dokumentiert wurden und wenn ja, wie lauteten diese? Zu guter Letzt: Bitte auch Protokolle über sämtliche Entscheidungsfindung, insbesondere diese aus denen hervorgeht warum externe Hilfsangebote (z.B. durch Robert Marc Lehmann oder Dr. Jenna Wallace) abgelehnt oder in ihrem Umfang beschränkt wurden. Ich bitte um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten für diesen Antrag Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorherige Information über die voraussichtliche Höhe, sofern diese 20 Euro überschreiten. Ich weise auf das hohe öffentliche Interesse an diesem Fall hin.

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 BauGB

Wählen Sie bitte den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Antrags-Nr. (wird vom Gutachterausschuss vergeben) Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 BauGB Antragsteller(in): Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer PLZ Telefon (mit Vorwahl) Ort Mobiltelefon Fax (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse ggf. Aktenzeichen Antragsteller(in) Eigentümer(in): (nur ausfüllen, falls nicht mit dem/der Antragsteller(in) identisch) Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer PLZ Bewertungsgegenstand: Ort Grundbucheintrag oder soweit nicht bekannt Gemarkung Flur Lage Flurstück(e) Blatt--Nr. Grundbuch von Wertermittlungsstichtag(e)(Zeitpunkt, auf den die allgemeinen Wertverhältnisse zu beziehen sind)DatumDatum Qualitätsstichtag(e)(Zeitpunkt, auf den der Zustand des Grundstückes zu beziehen ist)DatumDatum Gutachten über: unbebautes Grundstück bebautes Grundstück Eigentumswohnung ortsüblichen Pachtzins ortsübl. Nutzungsentgelt Zustandsfeststellungen gem. § 5 BKleingG gem. § 7 NutzEV in Enteignungsverfahren Dienstbarkeiten und sonstige Rechte: zeitliche Anpassung eines vom Gutachterausschuss erstellten Gutachtens bei unveränderten wertbeeinflussenden Merkmalen Sonstiges: Zweck des Gutachtens: Kauf/VerkaufNachlassregelungSanierung/Kaufpreis- prüfung A-und E-WerteEnteignung Zwangsver- steigerungVermögensaus- einandersetzungSteuerliche GründeLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB X) LVermGeo 730 03/2026 Sonstiger Zweck Das Gutachten soll sich beziehen auf den Verkehrswert für: das gesamte Grundstück (Grund und Boden sowie aufstehende Bebauung einschließlich evtl. bestehender Rechte) das unbelastete Grundstück (ohne Berücksichtigung des bestehenden Rechts) eine Teilfläche des Grundstücks, welche? die baulichen Anlagen, welche? ein Recht am Grundstück, welches? Bodenwert ohne Bebauung Seite von Antragsberechtigung: Eigentümer(in) Miteigentümer(in) Erbe/Erbin Erbbauberechtigte(r) Inhaber(in) anderer Rechte Gericht/Justizbehörde Behörde nach § 193 Bevollmächtigte(r) Baugesetzbuch Sonstige(r) Berechtigte(r): (Rechtsinhaber(in), Nutzungsberechtigte(r) gem § 4 SchuldRAnpG oder § 5 BKleingG Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) PLZ Ort Mobiltelefon Fax (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse Kosten: Auf der Grundlage des § 1 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erstattung des Gutachtens Kosten gemäß Tarifstelle 21 der Anlage 2 der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen erhoben. Diese unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. In den Kosten ist die Abschrift des Gutachtens für Antragsteller(in) und Eigentümer(in) bereits enthalten. Die Kosten für Mehrausfertigungen trägt der (die) Antragsteller(in). Ich nehme zur Kenntnis, dass: • ich als Antragsteller(in) zur Zahlung der entstehenden Kosten als alleinige(r) Kostenschuldner(in) oder als Gesamtschuldner(in) verpflichtet bin, auch im Falle einer Kostenübernahmeerklärung eines Dritten, • eine Kostensicherung in Form eines Vorschusses oder einer Vorkasse anfallen kann, • bei einer Antragsrücknahme eine Gebühr von mindestens 25 % des vollen Betrages fällig wird. Die entstandenen Aufwendungen werden durch Kostenaufstellung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geltend gemacht. Außer den oben genannten Ausfertigungen des Gutachtens bitte ich um weitere Ausfertigungen. Die oben angegebenen personenbezogenen Daten werden automatisiert gespeichert. Auf die Datenschutzerklärung wird hingewiesen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/ datenschutzservice.html. Die Datenschutzerklärung wurde ausgehändigt/übersandt. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller(in) Erforderliche Unterlagen für die Erstattung des Gutachtens: Nach § 197 BauGB besteht für die Erstattung eines Gutachtens eine Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber dem Gutachterausschuss. Soweit erforderlich, werden mit der Antragsbestätigung von d. Antragsteller(in) zusätzliche objektbezogene Unterlagen für die Bearbeitung des Gutachtens angefordert. Die Bearbeitung des Wertermittlungsantrages kann nur mit den erforderlichen Unterlagen zum Objekt erfolgen. Die bei d. Eigentümer(in)/Antragsteller(in) nicht vorliegenden Unterlagen werden daher von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beschafft. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und einer verlängerten Bearbeitungszeit führen. Ich bin als Eigentümer(in)/Teileigentümer(in) damit einverstanden, dass der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle, zum Zwecke der beantragten Wertermittlung, Auskünfte über grundstücksbezogene Angaben einholt und eine erforderliche Begehung des Grundstückes und der aufstehenden Gebäude vornimmt. Ort, Datum Unterschrift Eigentümer(in) Vollmacht/Einverständnis der/des Eigentümerin/Eigentümers (wenn nicht identisch mit d. Antragsteller(in)) Ich bevollmächtige als Eigentümer(in) d. vorstehende(n) Antragsteller(in), für das oben genannte Bewertungsobjekt die Erstattung des Gutachtens durch den Gutachterausschuss zu beantragen. Ort, Datum LVermGeo 730 03/2026 Unterschrift Eigentümer(in) Sie können das Formular nach dem Ausfüllen im AdobeReader speichern und per E-Mail ohne Signatur verschicken. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird für die Bearbeitung aber auch der Antrag mit Ihrer Unterschrift versehen benötigt. Hierzu bitte das Dokument ausdrucken, unterschreiben und per Post an den zuständigen Gutachterausschuss senden! Es werden nur Anträge aus dem Online-Verfahren entgegengenommen und bearbeitet, wenn auch der rechtsverbindlich unterschriebene Ausdruck vorliegt. Seite von Bitte nicht beschriften! - Wird durch die zuständige Behörde ausgefüllt! Antragsteller(in) W- Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) PLZ Ort Fax (mit Vorwahl) Mobiltelefon E-Mail-Adresse ggf. Aktenzeichen Antragsteller(in) Antragsberechtigung: Sonstige(r) Berechtigte(r): (Rechtsinhaber(in), Nutzungsberechtigte(r) gem § 4 SchuldRAnpG oder § 5 BKleingG Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Telefon (mit Vorwahl) PLZ Ort Mobiltelefon Fax (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse Eigentümer(in): (nur ausfüllen, falls nicht mit dem/der Antragsteller(in) identisch) Name, Vorname (ggf. Firma/Behörde) Straße, Hausnummer Bewertungsgegenstand: Gemarkung PLZ Ort Grundbucheintrag oder soweit nicht bekannt Flur Lage Flurstück(e) Blatt--Nr. Grundbuch von Wertermittlungsstichtag(e) Gutachten über: Zweck d. Gutacht.: D. Gutacht. soll sich beziehen auf den Verkehrswert für: Bearbeitung Qualitätsstichtag(e) Bearbeiter(in) Antragsbestätigung ab am: LiegenschaftsbuchTopographische KarteFlächennutzungsplanBodenrichtwertkarte LiegenschaftskarteFortführungsrissBebauungsplanAKS-Auswertung bereits erstattete Gutachten Anfrage ab am eingegangen angefordert BauleitplanungKostensicherung BaulastMieten ErschließungsbeitragGrundbuchauszug Denkmalschutz / NaturschutzBauakte Altlasten eingegangen Brandversicherungsakte örtliche Vorbesichtigung am: Sitzung GAA incl. Besicht. am: Dauer GutachtenentwurfÜberarbeitungKorrekturlesung AusfertigungenKPS-EintragLeistungsbescheid PostausgangAktenausfertigungGN-Austrag LVermGeo 730 03/2026 erledigt am: Seite von

Müllgebühren der Stadt Düsseldorf

<p>Der Datensatz enthält die Müllgebühren – getrennt nach Abfallart - für die Stadt Düsseldorf.</p> <p>Die Stadt Düsseldorf ist für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten verantwortlich. Die Entsorgung und Sammlung der Abfälle führt die AWISTA GmbH im Auftrag der Stadt durch.</p> <p>Die Gebühren der Abfallentsorgung werden durch den Rat beschlossen. Sie dienen nicht nur zur Finanzierung der Müllabfuhr, sondern auch einer Vielzahl an weiteren Serviceleistungen rund um die Entsorgung von Abfällen.</p> <p>In Düsseldorf stehen vier Tonnen zur Verfügung:</p> <ul> <li>Braune Tonne für Bioabfälle</li> <li>Blaue Tonne für Papier</li> <li>Gelbe Tonne für Wertstoffe</li> <li>Graue Tonne für Restmüll</li> </ul> <p> </p> <ul> <li>Die Biotonnen werden 14-täglich gebührenpflichtig geleert.</li> <li>Die Papiertonnen werden 14-täglich geleert und sind im Vollservice gebührenpflichtig, im Teilservice gebührenfrei.</li> <li>Die Entsorgung der gelben Tonne ist gebührenfrei und erfolgt im 14-Tage-Rhythmus.</li> <li>Die Restmüllentsorgung erfolgt im Vollservice. Für die Stadtteile Wittlaer, Kalkum, Angermund, Unterbach und Hubbelrath wurden Teilservicegebiete gebildet, für die es einen festen Abschlag auf die Leistungsgebühr gibt.</li> </ul> <p>Die Abfuhr der Bio- und Papiertonnen kann im gesamten Stadtgebiet im Voll- bzw. Teilservice erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag genehmigt wurde.</p> <p>Beim Teilservice sind die 60 l – 240 l-Sammelbehälter zu den Leerungszeiten in nicht verkehrsbehindernder Weise im Straßenraum aufzustellen. Falls dieses nicht rechtzeitig am Tag der Leerung möglich ist, dürfen die Sammelbehälter bereits am Vortag der Leerung ab 20 Uhr entsprechend aufgestellt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Abfallvermeidung finden Sie auf der Seite des <a href="https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-z/abfall.html" target="_blank" title="Seite des Umweltamtes - Abfallentsorgung">Umweltamtes</a>.</p> <p>Die Datei „Papiermüll“ enthält folgende Spalteninformation:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> <li>Kellerzuschlag: Gebühr je Behälter </li> </ul> <p>Die Datei „Biomüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Teilservice: Gebühr je Behälter für Teilservice</li> <li>Vollservice: Gebühr je Behälter für Vollservice</li> </ul> <p>Die Datei „Restmüll“ enthält folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>Behälter: Größe der Tonne in Liter</li> <li>Grundgebühr: Grundgebühr pro Tonne</li> <li>Leistungsgebühr/l/wöchentlich: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Leistungsgebühr/l/14-tägig: Gebühr je Liter Müllbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag wöchentlich/Behälter: Gebühr je Behälter bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Kellerzuschlag 14-tägig/Behälter: Gebühr je Behälter bei 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung wöchentlich/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Eigenkompostierung 14-tägig/l: Rabatt je Liter bei Eigenkompostierung und 14-täglicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet wöchentlich: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei wöchentlicher Leerung</li> <li>Rabatt Teilservicegebiet 14-tägig: Rabatt pro Behälter im Teilservicebereich bei 14-täglicher Leerung</li> </ul>

NLWKN vereinheitlicht Nutzung der landeseigenen Wassersstraßen

Norden/Aurich/Meppen/Stade . Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Die Neuregelung umfasst das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet. Hier galten in der Vergangenheit historisch bedingt teils stark abweichende Gebührenordnungen und unterschiedliche organisatorische Regelungen – von der Abrechnung pro Schleusengang bis hin zur Berechnung pro Kanal oder Tag. „Mit diesem wenig nutzerfreundlichen Nebeneinander unterschiedlicher Vorgaben machen wir – ganz im Sinne der allgemeinen Vereinfachungsinitiative des Landes Niedersachsen – nun Schluss“, betont ein NLWKN-Sprecher. So ist ab 2. April an allen landeseigenen Wasserstraßen nur noch das Benutzen der Schleusen und beweglichen Brücken gebührenpflichtig, nicht das reine Befahren der Kanäle. „An den technischen Anlagen entstehen nachweislich die größten Kosten. Wer nur zwischen zwei beweglichen Bauwerken fährt oder z.B. als Ruderer und Paddler weder einer Brückenöffnung, noch einer Schleusung bedarf und damit auch geringere Kosten verursacht, braucht künftig keine Gebühr mehr zu bezahlen“, heißt es beim NLWKN. Ebenfalls abgeschafft wird mit der Neuregelung die teils übliche Abrechnung pro Schleusengang: Stattdessen werden zur neuen Wassersportsaison ausschließlich Jahresvignetten und Tageskarten herausgegeben. Letztere zum neuen einheitlichen Preis von 10,- Euro pro Tag (20,- Euro für die gewerbliche Schifffahrt) richten sich vor allem an Gelegenheitsfahrer. Wer dagegen regelmäßig im jeweiligen Revier unterwegs ist, kann alternativ auf eine für eine ganze Saison gültige Jahresvignette zurückgreifen. Diese kostet am Haren-Rütenbrock-Kanal, für den erstmals eine Jahresvignette angeboten wird, und am Schifffahrtsweg Elbe-Weser, wo dieses Modell bereits bewährt ist, jeweils 25,- Euro. Für das deutlich größere Revier in Ostfriesland, in dem zahlreiche Schleusen und Brücken betrieben werden müssen, fallen künftig einmalig 60,- Euro für den jeweils eine Saison lang gültigen „Bootspass Ostfriesland“ an. Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Neben dem Abbau von Bürokratie und der Vereinheitlichung von Abläufen führt der NLWKN für die vorgenommenen Änderungen auch allgemeine Kostensteigerungen und erforderliche organisatorische Anpassungen ins Feld: „Die Kosten für Strom, Treibstoffe, Wartungsarbeiten, Ersatzteile und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Nutzungsgebühren decken dies auch weiterhin nur zu einem sehr geringen Teil ab – dennoch müssen wir diesen Faktor bei Neuberechnungen im Sinne des Verursacherprinzips natürlich immer berücksichtigen“, erklärt der Sprecher des Landesbetriebs. Ob durch die neuen Regelungen höhere Kosten auf Wassersportlerinnen und Wassersportler zukommen oder aber sogar Geld gespart werden kann, hänge dabei stark vom individuellen Nutzungsprofil ab: „Fakt ist: den einen Typus Wassersportler gibt es nicht. Auf unseren Kanälen treffen beispielsweise Ruderer und Anrainer mit Boot, die relativ kleinräumig, aber regelmäßig unterwegs sind, auf fernreisende Sportbootfahrer, die das Gewässer nur einmal passieren sowie gewerbliche Charterboote. Wir haben uns bemüht, dem damit verbundenen sehr unterschiedlichen Nutzungsverhalten möglichst breit Rechnung zu tragen. Ziel ist es, für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer am Ende eine Aufwertung ihres Wassersporterlebnisses durch schlanke Abläufe und klare, einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen“, so der NLWKN. Eine Übersicht über die neue Gebührenstruktur und die Bezugspunkte für Jahresvignetten bietet der NLWKN im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Wassersport .

Amtliche Topographische Landeskartenwerke Sachsen-Anhalt

Amtliche Topographische Landeskartenwerke Sachsen-Anhalt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geotopographische Basisdaten Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Das Landesamt für Vermessung und Geoin- formation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) gibt die Topographischen Karten einheitlich gestaltet für das gesamte Landesgebiet mit all seinen topographischen Gegebenheiten und Gelän- deformen in vier verschiedenen Landeskar- tenwerken jeweils im gleichen Maßstab und Blattschnitt heraus. Topographische Karten sind landschaftsbe- schreibende Karten. Sie bilden die Erdober- fläche in ihren verschiedenen Erscheinungs- formen • Siedlungen und Verkehrswege, • Gewässer, • Geländeformen • Vegetation, • Grenzen und eine Reihe sonstiger natürlicher und künst- licher Erscheinungsformen anschaulich und in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes vollständig und übersichtlich ab. Signaturen und Karten- schrift erläutern die topographischen Objekte. Für den Nutzer stellen sie ein aktuelles, geo- metrisch genaues und ausmessbares Abbild der Erdoberfläche dar. LVermGeo Stand: 06/2026 Topographische Karten können • als Planungs- und Projektierungsgrundlage in Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Wis- senschaft und Bildung, • als Grundlage von Geo- und Fachinformati- onssystemen, • zur Orientierung und detaillierten Untersu- chung im Gelände, • als Basiskarte zur Erstellung thematischer Karten und zur Unterrichtsgestaltung genutzt werden. Kartenausschnitt im Maßstab 1:50 000 Topographische Landeskartenwerke Die amtlichen Topographischen Landeskar- tenwerke liegen für Sachsen-Anhalt in den Maßstäben • 1:10 000, • 1:25 000, • 1:50 000 und • 1:100 000 flächendeckend vor. Grenzblätter werden sowohl vom bearbeitenden Land als auch vom jeweiligen Nachbarland vertrieben. Die Kartenwerke der Maßstäbe 1:200 000, 1:500 000 und 1:1 000 000 gibt das Bundes- amt für Kartographie und Geodäsie heraus. Dem LVermGeo obliegt die Herstellung und Aktualisierung der Topographischen Lan- deskartenwerke des Landes als gesetzliche Hoheitsaufgabe. Die Aktualisierung (Fortfüh- rung) der Kartenwerke erfolgt in angemes- senen periodischen Zyklen. Dadurch haben die Karten in der Regel einen unterschiedlichen Fortführungsstand. Innerhalb der Verwaltungen des Amtlichen deutschen Vermessungswesens gelten einheit- liche Vorschriften für die Herstellung Topogra- phischer Landeskarten. In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind gleichartige Topographische Karten erhältlich. Die Kartenwerke werden digital im Rasterda- tenformat und als analoge Ausgaben angebo- ten. Die Topographischen Landeskartenwerke kön- nen beim Landesamt für Vermessung und Ge- oinformation Sachsen-Anhalt bezogen werden. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de 2 basemap.de Präsentationsausgaben Seit 2026 gibt das LVermGeo Sachsen- Anhalt die Topographischen Karten im Maßstab 1:10 000 heraus. Ausgehend von einem von Länder und Bund gemeinsam entwickelten Verfahren, welches auf der Grundlage von Geobasisdaten kartogra- phische Produkte (ohne Interaktion) erstellt, löst die neue basemap.de Präsentations- ausgabe 1:10 000 (basemap.de P10) die Digitale Topographische Karte (DTK10) ab. Grundlage für die Herstellung bilden unter anderem das Digitale Basis-Land- schaftsmodell, das Digitale Geländemodell sowie ALKIS®-Gebäude und freie Datenquellen, aus denen in einem automatisierten Verfahren die Rasterdaten als druckoptimierte und auf den Maßstab 1:10 000 bezogene Kartenausgabe erzeugt werden. Die Signaturierung wurde überarbeitet. Die Aktualisierung und Bereitstellung erfolgt zyklisch durch die Zentrale Stelle Geotopographie und wird vom LVermGeo für die Herausgabe übernommen. Die abgelöste Digitale Topographische Karte 1: 10 000 (DTK10) steht als Historische Karte mit Ausgabedatum 2021-2025 zur Verfügung. LVermGeo Stand:06/2026 Angaben zu den Rasterdaten basemap.de P10 DatenabgabeTopographie (Farbe mit Schumme- rung) Ausprägungen• Topographie (Farbe mit Schummerung) • Grau Auflösung200 L/cm KoordinatenETRS89/UTM DatenformatTIFF GeoreferenzierungTIFF-World-File (TFW-Format) Analoge Ausgaben sind als basemap.de TK10 erhältlich.Kartenausschnitt im Maßstab 1:10 000 Digitale Topographische KartenRasterdaten Die Digitalen Topographischen Karten sind Produktkomponente des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Infor- mationssystems (ATKIS®), welches eine einheitliche topographische Beschreibung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch- land gewährleistet.Die Regelungen zur bundesweit einheitlichen Einteilung der Layer der Rasterdaten gelten im Detail für den Maßstab 1:25 000 und werden auf die Maßstäbe 1:50 000 und 1:100 000 entsprechend angewendet Informationen zu den Gebühren der Rasterdaten erhalten Sie im Internet und unter den umseitig angegebenen Kontaktangaben des LVermGeo. Digitale Topographische Karten - DTK entsprechen weitestgehend den bundes- einheitlich geltenden Vorgaben für den Karteninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die DTK werden abgeleitet aus den im LVermGeo geführten Daten des vektorba- sierten Digitalen Landschafts- und Gelände- modells. Die DTK liegen in den Maßstäben • 1:25 000, • 1:50 000 und • 1:100 000 flächendeckend für Sachsen-Anhalt vor. Die Karten in den Maßstäben 1:50 000 und 1:100 000 sind vom LVermGeo hergestell- te und herausgegebene zivilmilitärische Ausgaben. Sie können für zivile Nutzungen, aber auch für Einsatzzwecke der Bundes- wehr verwendet werden. Angaben zu den Rasterdaten Datenabgabe• Einzellayer • mehrfarbige Gesamtdatei • Graustufen-Gesamtdatei Auflösung200 L/cm KoordinatenETRS89/UTM (weitere auf Anfrage) DatenformatTIFF (weitere Formate auf Anfrage) Mehrfarbige Gesamtdatei Reliefbraun-Layer Georeferenzierung TIFF-World-File (TFW-Format) Ackerocker-Layer Gebäudegrau-Layer Kartenausschnitt im Maßstab 1:25 000 3 Analoge Standardausgaben der Topographischen Landeskartenwerke 1:10 0001:25 0001:50 0001:100 000 Maßstab1cm in der Karte entspricht 100 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 250 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 500 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 1 000 m in der Natur Anzahl745 Kartenblätter160 Kartenblätter + 47 Randblätter42 Kartenblätter + 21 Randblätter10 Kartenblätter + 11 Randblätter Blattschnitt Normalblattschnitt (Preußische Landesaufnahme) Gradabtei- lung0°05‘ geografischer Länge 0°03‘ geografischer Breite0°10‘ geografischer Länge 0°06‘ geografischer Breite0°20‘ geografischer Länge 0°12‘ geografischer Breite0°40‘ geografischer Länge 0°24‘ geografischer Breite Landschafts- flächeca. 32 km2ca. 125 km2ca. 500 km2ca. 2 000 km2 Kartenbildfor- matca. 57 cm x 56 cmca. 46 cm x 44,5 cmca. 46 cm x 44,5 cmca. 46 cm x 44,5 cm Kartenformat plano gefaltet 86,4 cm x 60 cm 10,8 cm x 24,2 cm plano 50 cm x 54 cm Druck-/Plotausgabe 1: 10 000 Druck-/Plotausgabe 1: 25 000 Druck-/Plotausgabe 1:50 000 plano gefaltet 76 cm x 49 cm 10,8 cm x 24,2 cm plano gefaltet 76 cm x 49 cm 10,8 cm x 24,2 cm Open Data Aktuelle und historische Digitale Topogra- phische Karten stehen unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de zum kostenfreien Download bereit. Die Druck-/Plotausgaben können in un- serem Geoshop direkt bestellt werden. Historische Ausgaben Neben den aktuellen Druckausgaben der Topographischen Kartenwerke werden nicht mehr fortgeführte „historische“ Ausgaben angeboten: • Digitale Topographische Karten 1:10 000 (DTK10) • Topographische Karten Ausgabe Staat (AS) 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000 und 1:100 000 (Kartenwerke der DDR), • Meßtischblätter 1:25 000 (MTB25), • Karte des Deutschen Reiches (KDR100), Großblätter (KDR100GB) und Kreiskarten (KDR100KK) • Topographische Übersichtskarte des Deutschen Reiches (TÜKDR200) • Topographische Spezialkarte von Mittel- europa (TSK200) Druck-/Plotausgabe 1:100 000 Historische Ausgaben Meßtischblatt, einfarbig 1:25 000 Historische Ausgaben Karte des Deutschen Reiches Historische Ausgaben, Top. Übersichtskarte des Deut- schen Reiches, mehrfarbig, 1:200 000 LVermGeo Stand:06/2026 links: Normalblatt, einfarbig, rechts: Kreiskarte, zweifarbig 1:100 000 Historische Ausgaben, Top. Spezialkarte von Mittel- europa, mehrfarbig, 1:200 000

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Mikroplastik, gesundheitliche Risiken und ressortübergreifende Koordinierung.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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