Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Darstellung aller Ausgabestellen von Abfallsäcken im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gelbe Säcke zur Sammlung von Leichtverpackungen (Grüner Punkt) sind kostenlos erhältlich. Restabfallsäcke (120 Liter) zur Nutzung bei kurzzeitig erhöhter Abfallmenge (wie beim Renovieren oder beim Umzug) mit dem Aufdruck "Landeshauptstadt Dresden, Abfallsack, Gebühr bezahlt" sind kostenpflichtig erhältlich. Diese Abfallsäcke können am Entleerungstag neben den Restabfallbehältern bereitgestellt werden. Andere neben die Tonne abgestellte Abfallsäcke werden als unzulässige Nebenablagerung kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
ich wende mich an mit dem Begehren um Zugang zu umweltrelevanten Informationen nach den einschlägigen Vorschriften zum Zugang zu Umweltinformationen in Bezug auf Überschwemmungsgebiete an Sie. Ich erbitte die folgenden Auskünfte, soweit vorhanden: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Regionalverband Saarbrücken im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2025, aufgeschlüsselt nach Jahren, die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen zur Ausweisung neuer Baugebiete gem. § 78 Abs. 2 WHG die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall gem. § 78 Abs. 5 WHG die Gesamtfläche neu ausgewiesener Baugebiete gem. § 78 Abs. 2 WHG in Hektar Anzahl und Häufigkeit der Kontrollen erfolgter Ausgleichsmaßnahmen gem. § 78 Abs. 2 Nr. 5 WHG Sofern die angefragten Unterlagen oder Teile davon in Ihrem Haus nicht vorliegen, bitte ich Sie, den Antrag an diejenige Stelle weiterzuleiten, die über die Informationen verfügt, und mich hierüber zu unterrichten, oder mich möglichst unverzüglich zu informieren, welche Informationen Ihnen nicht vorliegen und bei welcher Stelle diese Informationen vorliegen. Dies erbitte ich auch für den Fall, dass Sie für einen Teil der Überschwemmungsgebiete bzw. damit in Zusammenhang stehenden Gewässer im Landkreis nicht zuständig sein sollten. Bitte übermitteln Sie mir die Informationen in elektronischer Form (z.B. PDF, Excel und/oder E-Mail). Ich bitte um vorherige Information, sollten Gebühren und Auslagen zur Bearbeitung dieser Informationsanfrage entstehen und 50 € überschreiten, inklusive einer Abschätzung der zu entstehenden Gebühren und Auslagen. Ich bitte ferner um schnellstmögliche Bearbeitung meines Auskunftsersuchens und sehe Ihrer Antwort zeitnah entgegen, spätestens aber bis zum 28. Juli 2025. Außerdem bitte ich um eine kurze Eingangsbestätigung dieser Anfrage. Vielen Dank!
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Zugang zu amtlichen Informationen, hilfsweise zu Umweltinformationen. Ich beantrage für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum heutigen Tag eine Auflistung sämtlicher Termine, Besprechungen, Telefonate, Videokonferenzen und sonstiger Kontakte von Ministerin Katrin Eder mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Verbänden der Gas-, Strom- und Energiewirtschaft. Erfasst sein sollen insbesondere Treffen oder Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Unternehmen und Verbände sowie deren Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder erkennbar zugehörigen Lobby- und Interessenvertretungen: Unternehmen: Uniper SE RWE AG E.ON SE EnBW Energie Baden-Württemberg AG VNG AG Sefe Securing Energy for Europe GmbH Open Grid Europe GmbH Gascade Gastransport GmbH Trading Hub Europe GmbH Equinor Deutschland GmbH Shell Deutschland GmbH BP Europa SE ExxonMobil Central Europe Holding GmbH TotalEnergies in Deutschland / TotalEnergies SE Wintershall Dea AG bzw. Rechtsnachfolger oder verbundene Unternehmen LEAG Iqony / STEAG EWE AG Gasunie Deutschland Transport Services GmbH Thyssengas GmbH ONTRAS Gastransport GmbH Fluxys Deutschland GmbH Terranets bw GmbH Amprion GmbH TenneT TSO GmbH 50Hertz Transmission GmbH TransnetBW GmbH Verbände und Interessenvertretungen: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Zukunft Gas e. V. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. FNB Gas e. V. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. DIHK / Deutsche Industrie- und Handelskammer Bundesverband Erneuerbare Energie e. V., soweit Gespräche energiewirtschaftliche oder gasbezogene Themen betrafen Deutscher Wasserstoff-Verband e. V. Initiative Energien Speichern e. V. Ich beantrage zu diesen Terminen bzw. Kontakten jeweils auch die vorhandenen Unterlagen, insbesondere: Kalendereinträge Terminlisten Einladungen Korrespondenz zur Terminvereinbarung Teilnehmerlisten Gesprächsvorbereitungen Sprechzettel Vermerke Gesprächsvermerke Nachbereitungsvermerke Protokolle Ergebnisvermerke Briefing- und Hintergrundpapiere Bitte stellen Sie die Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Sollte der Antrag teilweise zu weit gefasst sein, bitte ich um teilweise Bescheidung und um einen Hinweis, wie der Antrag weiter eingegrenzt werden kann. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich vorab um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Darstellung aller Ausgabestellen von Abfallsäcken im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gelbe Säcke zur Sammlung von Leichtverpackungen (Grüner Punkt) sind kostenlos erhältlich. Restabfallsäcke (120 Liter) zur Nutzung bei kurzzeitig erhöhter Abfallmenge (wie beim Renovieren oder beim Umzug) mit dem Aufdruck "Landeshauptstadt Dresden, Abfallsack, Gebühr bezahlt" sind kostenpflichtig erhältlich. Diese Abfallsäcke können am Entleerungstag neben den Restabfallbehältern bereitgestellt werden. Andere neben die Tonne abgestellte Abfallsäcke werden als unzulässige Nebenablagerung kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 397 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 32 |
| Land | 322 |
| Weitere | 92 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 97 |
| Gesetzestext | 12 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 449 |
| Umweltprüfung | 105 |
| unbekannt | 116 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 244 |
| Offen | 538 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 781 |
| Englisch | 35 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 13 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 97 |
| Keine | 432 |
| Unbekannt | 16 |
| Webdienst | 27 |
| Webseite | 246 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 244 |
| Lebewesen und Lebensräume | 664 |
| Luft | 268 |
| Mensch und Umwelt | 785 |
| Wasser | 244 |
| Weitere | 723 |