Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Zweiter Abschnitt) dar. Der Bebauungsplan muss die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird begrenzt durch die Melchior-Schwoon-Straße im Süden, Gebäude der Stadtverwaltung im Osten und Norden, vereinzelte Wohngebäude und die Lessing Schule im Westen. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.
Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.
Der Datensatz umfasst die Umrisse alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Bremerhaven.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lehe, Ortsteil Twischkamp. Es wird begrenzt durch die Batteriestraße in nördlicher Richtung und der Hansastraße in westlicher Richtung. Östlich angrenzend befindet sich das Gewerbegebiet Batteriestraße. In südlicher Richtung schließt sich ein Wohngebiet an. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Im Schwarzplan, ein aus ALKIS- und ATKIS-Daten zusammengesetztes Produkt, werden ausschließlich Gebäude als schwarze Flächen dargestellt. Andere Objekte wie z. B. Straßen und Topographie sind ausgeblendet. Es kann dadurch leicht zwischen bebauter (schwarz dargestellt) und unbebauter Fläche (weiß dargestellt) unterschieden werden.
Zentrale Versorgungsbereiche der Seestadt Bremerhaven nach dem Einzelhandelskonzept 2016, unterteilt in Zentrale Versorgungsbereiche/Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren und Fachmarktzentren.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan unterliegt einer stetigen Fortführung.
Durch die Satzung nach § 35 BauGB kann für Vorhaben in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich festgelegt werden, dass diese nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Landwirtschafts- oder Waldfläche widersprechen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.