Im Schwarzplan, ein aus ALKIS- und ATKIS-Daten zusammengesetztes Produkt, werden ausschließlich Gebäude als schwarze Flächen dargestellt. Andere Objekte wie z. B. Straßen und Topographie sind ausgeblendet. Es kann dadurch leicht zwischen bebauter (schwarz dargestellt) und unbebauter Fläche (weiß dargestellt) unterschieden werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan unterliegt einer stetigen Fortführung.
Durch die Satzung nach § 35 BauGB kann für Vorhaben in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich festgelegt werden, dass diese nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Landwirtschafts- oder Waldfläche widersprechen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.
Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird begrenzt durch die Melchior- Schwoon-Straße im Süden, Gebäude der Stadtverwaltung im Osten und Norden, vereinzelte Wohngebäude und die Schule am Ernst-Reuter-Platz im Westen. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereichs ist aus dem Plan ersichtlich.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird begrenzt durch die Melchior-Schwoon-Straße im Süden, Gebäude der Stadtverwaltung im Osten und Norden, vereinzelte Wohngebäude und die Lessing Schule im Westen. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Das Plangebiet liegt in im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird begrenzt im Süden durch die Geeste, im Westen durch die Hafenstraße im Norden durch die Werftstraße, den Saarpark und die Stadthalle . Im Osten durch die Eisarena. Die genaue Abgrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Das Plangebiet liegt in direkter Nähe zum Klinikum Bremerhaven Reinkenheide, im Stadtteil Schiffdorferdamm, Ortsteil Schiffdorferdamm und wird begrenzt von einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche und Wallhecken im Norden, der Postbrookstraße bzw. der Stadt- und Landesgrenze im Osten (Gemeinde Schiffdorf, Niedersachsen), dem bestehenden Wohngebiet im Süden, einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche im Südwesten und einem Wo- chenendhausgebiet im Nordwesten. Anzumerken ist, dass im Südwesten die geplante Bebauung durch eine vorhandene Altbaumreihe aus Eichen begrenzt und auf diese Weise in den Landschaftsraum eingebunden wird. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Stadt Bremerhaven südlich des Misch-waldgebiets „Reinkenheide“ und westlich der Landesgrenze zu Niedersachsen in der Land- schaftseinheit „Beverstedter Moorgeest“. Unmittelbar nördlich und westlich schließt sich mit dem weitläufigen Grünland-Graben-Areal der „Südlichen Geesteniederung“ die Landschaftseinheit „Geeste-Marsch“ an. In einem Abstand von annähernd 160 m folgt in südlicher Richtung das Klinikum Reinkenheide; das Waldgebiet Reinkenheide befindet sich ca. 120 m nördlich des Plangebietes. In den Jahren 2008 bis 2013 sind in der südlichen Geesteniederung vier Windenergieanlagen errichtet worden. Die nächstgelegenen Anlage hat einen Abstand von ca. 750 m zum Plangebiet. Die genaue Abgrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wulsdorf, Ortsteil Dreibergen. Es wird begrenzt durch die Straße „Ahnthöhe“ im Norden, die Bahnlinie im Westen, die Weserstraße im Osten und die Rohrstraße im Süden. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.