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Verlängerung der Produktnutzungsdauer

Die Verkürzung der Lebens- und Nutzungsdauer von verschiedenen Produktgruppen verbraucht enorme Mengen Energie und beansprucht natürliche Ressourcen. Infolge dessen fallen erhebliche Mengen von Abfällen an, von denen nur ein geringer Anteil für die Wiederverwendung vorbereitet und einer erneuten Nutzung als Gebrauchtprodukt zugeführt wird. Maßnahmen zur Verlängerung der Produktnutzungsdauer leisten maßgebliche Beiträge zur Reduzierung des Abfallanfalls und zur Ressourcenschonung. Dieses Hintergrundpapier fasst die Sachlage zusammen und stellt Ansätze zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung durch Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung zur Diskussion. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012

Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) sieht gemäß Art. 12 (1) vor, dass die Mitgliedstaaten im Zwei-Jahresrhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Der dritte Bericht über die Jahre 2009 und 2010 war der Kommission zum 30.06.2012 vorzulegen. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten und wird durch die Kommissionsentscheidung 2005/369/EG präzisiert.

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