API src

Found 85 results.

Related terms

Rufbereitschafts- u. Ersteinsatzsystem

RESY, das DV-gestützte Rufbereitschafts- und Ersteinsatz-Informationssystem, ist eine Gefahrstoffdatenbank zur überregionalen Nutzung für die Bereiche Wasser, Boden, Luft. Integration von RESY in: - als Modul für die Ersteinsatzinformationen des National Single Window für Gefahrgut und Schiffsverkehr Deutschlands (NSW, früher ZMGS), (konzipiert für die Einsatzleitgruppe als Gemeinschaftsprojekt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV und den Küstenländern) - den gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder ChemInfo (früher GSBL ; Zentrale Anlaufstelle ChemInfo in Hamburg: andrea.limmernagel@bukea.hamburg.de) - die Hafensicherheitssysteme (z.B. GEGIS in Hamburg) - umfassende Aufnahme aller transportierten Gefahrstoffe - Erweiterung der Einsatztexte - Zuordnung von Produktnamen EEin kontinuierlicher Zuwachs und hohe Bonität der Daten in der Gefahrstoffdatenbank RESY ist durch die Einbindung in ChemInfo beim Umweltbundesamt gewährleistet. Leistungen des Programms RESY: - Netzunabhängigkeit durch Installation auf Notebooks für flexiblen Ersteinsatz vor Ort - kompakte Ersteinsatzinformation zur Bewältigung von Unfällen mit Gefahrstoffen - schnelle und übersichtliche Abfrage aller benötigten Informationen über gefährliche Stoffe und Gefahrgüter - besondere Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes - einfache Bedienung - netzwerkfähige Version erhältlich

WFS Gefahrgutstraßen Hamburg

WFS (Web Feature Service) zu Gefahrgutstraßen Hamburg beinhaltet die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH_SIB) ausgewiesenen Gefahrgutstraßen in Hamburg. Sie beruhen auf der Bekanntmachung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Stadtgebiet Hamburgs. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

App Chemie im Alltag (Applikation)

Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine Verbraucher-App, die sich vorrangig an die chemisch interessierte Allgemeinheit richtet. Sie wird als Teil des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo) bereitgestellt. Der Teildatenbestand wird zielgruppengerecht aufbereitet und als App zur Verfügung gestellt.

Machbarkeitsuntersuchung „Erhebung des Straßengüterverkehrs mit Gefahrgut auf der Berliner Stadtautobahn“

die in der Antwort auf Frage 8 der parlamentarischen Anfrage "Zerstört der A100 West Umleitungsverkehr auf Dauer die Königin-Elisabeth-Straße?" (Drs. 19/26 243) erwähnte Machbarkeitsuntersuchung „Erhebung des Straßengüterverkehrs mit Gefahrgut auf der Berliner Stadtautobahn“ aus dem Jahr 2012.

Untersuchung der Loeschverfahren und Loeschmittel zur Bekaempfung von Braenden gefaehrlicher Gueter

Mangelhafte Uebereinstimmung zwischen verschiedenen europaeischen Sicherheitskennzeichnungen (z.B. GefahrstoffVO, Emergency Action Code, Kemler-Zahl, ...), Brand- und Loeschversuche im 1 kg-Bereich mit verschiedenen Materialien und verschiedenen Loeschmitteln, Beurteilung des Loescheffektes und der entstandenen Reaktionsprodukte, letztere mittels GC/MS-Analyse. Zwischenergebnis: Die GC/MS-Analyse ist (noch) nicht das von der Feuerwehr gesuchte Universalmessverfahren, koennte aber noch optimiert werden.

Entwicklung eines statistischen Modells zur kontinuierlichen Erhebung von Verkehrsleistungsdaten im Gefahrguttransport

Gegenstand des von Kessel + Partner, IVT e.V. und BAG gemeinsam bearbeiteten Projekts ist die Entwicklung eines statistischen Modells, in dessen Rahmen die vom Statistischen Bundesamt laufend bzw. periodisch ermittelten aggregierten Aufkommens- und Leistungsdaten vom Gefahrguttransport (differenziert nach Gefahrgutklassen und Verkehrsrelationen) mit Individualdaten zur Struktur von Transportketten sowie zum Entscheidungsverhalten bei der Transportmittelwahl im Gefahrgutverkehr verknüpft werden, um die von Gral benötigten verkehrsträger- und streckenbezogenen Expositionsgrößen differenziert nach Gefahrklassen zu erhalten.

§ 15.15 Meldepflicht

§ 15.15 Meldepflicht Der Schiffsführer eines Fahrzeugs oder Verbandes, das oder der dem ADN unterliegt, sowie der Schiffsführer eines Tankschiffs, eines Kabinenschiffs, eines Seeschiffs, eines Verbandes mit einer Länge von mehr als 140,00 m oder eines Sondertransportes nach § 1.21 muss sich vor Einfahrt in die Ruhr , den Rhein-Herne-Kanal , den Wesel-Datteln-Kanal , den Datteln-Hamm-Kanal , den Küstenkanal und den Dortmund-Ems-Kanal von Papenburg ( km 225,82) bis zum Hafen Dortmund (km 1,44) auf dem im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (§ 1.10 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe ee) bekannt gegebenen Kanal des Verkehrskreises Nautische Information bei der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" melden und folgende Angaben machen: Schiffsgattung; Schiffsname; Standort, Fahrtrichtung; Einheitliche europäische Schiffsnummer ( ENI ), bei Seeschiffen IMO -Schiffsidentifikationsnummer und Unterscheidungssignal; Tragfähigkeit; Länge und Breite des Fahrzeuges; Art, Länge und Breite des Verbandes; Fahrtroute; Beladehafen; Entladehafen; bei Gefahrgütern nach ADN: aa. die UN -Nummer oder Stoffnummer, bb. die offizielle Benennung für die Beförderung, sofern zutreffend ergänzt durch die technische Bezeichnung, cc. die Klasse, den Klassifizierungscode und gegebenenfalls die Verpackungsgruppe, dd. die Gesamtmenge der gefährlichen Güter, für die diese Angaben gelten; 1) bei anderen Gütern als Gefahrgütern: die Art der Ladung (Stoffname, Stoffmenge); Anzahl der geführten blauen Lichter/blauen Kegel; Anzahl der an Bord befindlichen Personen. Abweichend von Satz 1 muss die Meldung auf dem Küstenkanal in der Bergfahrt beim Verlassen der Schleuse Oldenburg erfolgen. Auf besondere Anforderung der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" hat der Schiffsführer Angaben zum Tiefgang des von ihm geführten Fahrzeugs, Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21 zu machen. Die Begrenzungen der meldepflichtigen Strecken werden durch die Tafelzeichen B.11 (Anlage 7) mit einem Zusatzschild "Meldepflicht" kenntlich gemacht. Die unter Nummer 1 Satz 1, ausgenommen Buchstabe c und m, genannten Angaben können auch von einer anderen Stelle oder Person rechtzeitig vor der Einfahrt des Fahrzeugs, Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21 in eine meldepflichtige Strecke schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" mitgeteilt werden. Für einen Transport mit einer Ladung von mehr als zwei Gefahrgütern muss die Meldung schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. In jedem Fall muss der Schiffsführer der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" melden, wenn er mit dem von ihm geführten Fahrzeug, Verband oder Sondertransport nach § 1.21 in eine meldepflichtige Strecke einfährt und diese wieder verlässt. Sofern sich der Schiffsführer oder eine andere Stelle oder Person auf elektronischem Wege meldet, muss die Meldung gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung ( EU ) 2019/1744 erfolgen. Unterbricht ein Fahrzeug, Verband oder Sondertransport nach § 1.21 die Fahrt innerhalb einer meldepflichtigen Strecke für mehr als zwei Stunden, muss der Schiffsführer Beginn und Ende der Unterbrechung der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" melden. Ändern sich die Angaben nach Nummer 1 während der Fahrt in einer meldepflichtigen Strecke, muss der Schiffsführer dies der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" unverzüglich mitteilen. Ein Fahrzeug, ein Verband oder ein Sondertransport nach § 1.21, das oder der auf dem Rhein bereits eine Meldung nach § 12.01 Nummer 1 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung abgegeben hat und in die meldepflichtige Strecke einfährt, muss der Funkstelle "Duisburg Revierzentrale" beim Vorbeifahren an den mit den Tafelzeichen B.11 (Anlage 7) gekennzeichneten Meldepunkten nur noch die unter Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a bis d genannten Angaben mitteilen. Stand: 21. Oktober 2025

Gefahrguttransport verunfallt auf der A36

09.02.2026, 20:28 Uhr Fahrtrichtung Niedersachsen auf Höhe der Ortslage Blankenburg Am Montagabend  ereignete sich gegen auf der A36 ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Gefahrguttransporters. Personen kamen nicht zu Schaden, auch kam es zu keiner Umweltgefährdung. Der 53‑jährige Fahrer befuhr die Autobahn in Richtung Niedersachsen, als er zwischen den Anschlussstellen Blankenburg-Ost und Blankenburg-Mitte die Kontrolle über seinen mit Gefahrstoffen beladenen LKW verlor. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab und im Grünstreifen zum Stehen. Der Anhänger des Gespanns kippte dabei auf die rechte Fahrzeugseite. Der Fahrer blieb unverletzt. Im Anhänger wurden unter anderem Essigsäure und Chromsäure transportiert. Die Transportbehältnisse, darunter 1.000‑Liter‑Fässer, blieben unbeschädigt. Es trat zu keinem Zeitpunkt Gefahrgut aus. Kräfte der Feuerwehr aus Blankenburg, Kattenstedt und Börnecke führten die notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch. Eine Gefahr für Umwelt oder Einsatzkräfte bestand nicht. Ein ortsansässiges Bergungsunternehmen übernahm die Sicherung und den Abtransport des verunfallten LKW. Für die Verkehrsunfallaufnahme sowie die Rettungs‑, Bergungs‑ und Aufräumarbeiten musste die Autobahn im Bereich der Unfallstelle in beiden Fahrtrichtungen bis 00:30 Uhr voll gesperrt werden. Die Richtungsfahrbahn Niedersachsen konnte erst gegen 04:30 Uhr und damit nach rund achtstündiger Sperrung wieder freigegeben werden. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst 39326 Hohenwarsleben Tel:  +49 39204 - 72-0 Fax: +49 39204 - 72-210 Mail: za.zvad.pi-md@polizei.sachsen-anhalt.de

Mehrwegfaehige Gefahrgutverpackungen

WMS Gefahrgutstraßen Hamburg

WMS (Web Map Service) zu Gefahrgutstraßen Hamburg beinhaltet die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH_SIB) ausgewiesenen Gefahrgutstraßen in Hamburg. Sie beruhen auf der Bekanntmachung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Stadtgebiet Hamburgs. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

1 2 3 4 57 8 9