Dokumentation von Arbeiten ueber polarographische Bestimmung anorganischer und organischer Substanzen fuer die Loseblattsammlung 'ANALYTISCHE METHODEN ZUR PRUEFUNG GESUNDHEITSSCHAEDLICHER ARBEITSSTOFFE' des Arbeitskreises Analysen im biologischen Material der Senatskommission zur Pruefung gesundheitsschaedlicher Arbeitsstoffe der DFG.
Nach den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechtes müssen Hersteller und Lieferanten von gefährlichen Stoffen und Gemischen ein Sicherheitsdatenblatt an ihre Abnehmer übermitteln. Das Sicherheitsdatenblatt ist in der gesamten Lieferkette und über alle Handelsstufen weiterzugeben, zu verarbeiten und 10 Jahr zu archivieren. Rund 2.500 Baustoff-Fachhändler, ca. 400 Hersteller und Lieferanten sowie über 460.000 Betriebe der Bauwirtschaft müssen diesen Anforderungen entsprechen. Obwohl für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern heute in den allermeisten Unternehmen spezielle Software eingesetzt wird, d. h. digitale Daten vorliegen, dominiert in der Lieferkette nach wie vor eine papierbasierte Übermittlung der benötigten Daten und Informationen. Ein elektronischer Standard zur Übermittlung dieser Daten und Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt fehlt bislang. Im Rahmen des Projekts SDBtransfer wird nun erstmals ein durchgängiger elektronischer Prozess für den elektronischen Austausch von sicherheitsrelevanten Daten in der Lieferkette der Bauwirtschaft entwickelt. Mit der Etablierung eines digitalen Sicherheitsdatenblattes können bestehende Medienbrüche beseitigt und wichtige Beiträge zur Kostenreduzierung geleistet werden. Insbesondere KMU werden dadurch bei Verwaltungsaufgaben entlastet. Ein Konsortium aus Industriepartnern, Behörden und DV-Dienstleistern hat sich die ehrgeizige Aufgabe gestellt, das Ziel einer durchgängigen elektronischen Kommunikation von Sicherheitsdatenblättern in der Lieferkette am Bau bis Mitte 2015 zu realisieren. Im Einzelnen sind beteiligt: Mit der DAW SE (Deutsche Amphibolin-Werke) bringt ein mittelständisches Unternehmen der Farben und Bauschutzindustrie seine Erfahrungen und Anforderungen an einen Standard seitens der Hersteller in das Vorhaben ein. Bei DAW SE ist das System SAP EH&S im Einsatz. Gemeinsam mit dem SAP Servicepartner, der FA. SI PRO, wird DAW SE einen Austausch ihrer Daten im XML-Format mit den Abnehmern ihrer Produkte systemseitig implementieren. Für die Übermittlung an die Abnehmer wird die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) eine Verteilungsplattform (Middleware) entwickeln. Die BG BAU wird daneben Schnittstellen zu anderen marktgängigen Softwarelösungen implementieren. Die BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) stellt sicher, dass durch die Weitergabe strukturierter Daten deren Mitgliedsbetriebe profitieren. Im hauseigenen GisChem können diese Daten z.B. zur Berechnung der Einstufung nach CLP genutzt werden. Das Transfer- und Vermarktungskonzept in andere Branchen wird von der eska Ingenieurgesellschaft mbH entwickelt.
Ziel des Projekts ist es, einen elektronischen Standard zur Übermittlung der für den Arbeitsschutz und Gemischeinstufungen benötigten Daten und Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt zu etablieren. Dazu werden Schnittstellen aus den Sicherheitsdatenblättern geschaffen und ein PDF-Grabbing-Modul über die Homepage von GisChem angeboten. Strukturierte Daten können so von Herstellern und Verwendern ausgegeben und in der Prozesskette weitergegeben werden. Anwender von Chemikalien können - sofern diese strukturierten Daten nicht vorliegen, diese Daten selbst erzeugen und direkt in die Module des Gefahrstoffinformationssystems GisChem einlesen, um komfortabel die benötigten Betriebsanweisungen zu erzeugen sowie die Gemischeinstufung zu überprüfen. 1. Schritt: Ermittlung der benötigten Felder aus dem Sicherheitsdatenblatt und Festlegung des Formates EDASxChem. 2. Schritt: Anpassung der unterschiedlichen GisChem-Module zur Erstellung von Betriebsanweisungen und zur Berechnung der Einstufung, damit EDASxChem (und weitere EDAS-Formate) direkt eingelesen und automatisch in die entsprechenden Felder eingetragen werden können. Außerdem Integration des PDF-Grabbing-Moduls der Bau-BG und Erweiterung um die zusätzlichen Datenfelder. 3. Schritt: Validierung der Ergebnisse und Diskussion mit den Nutzern der Lieferkette - vom Grundstoffhersteller bis hin zum Hersteller der Anwendungsgebinde (der letzte Schritt der Lieferkette - der Endanwender in Bauindustrie - ist Projektinhalt der BG BAU).
Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume gelten deutlich niedrigere Werte. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können. Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid in der Außenluft können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatzgrenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für NO2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Höhe ebenfalls dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) . Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat unter anderem einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung. Stickstoffdioxid in der Außenluft sind hingegen alle Menschen rund um die Uhr ausgesetzt, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe in der Außenluft sind deren langfristige, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachtete gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen. Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Der Ausschuss hat Ende 2018 die vormals geltenden Richtwerte überarbeitet und aktualisiert. Der Kurzzeitrichtwert II beträgt 250 µg NO2/m3 (Gefahrenwert) und der Kurzzeitrichtwert I (Vorsorgewert) beträgt 80 µg NO 2 /m 3 . Der Messzeitraum ist eine Stunde. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich ist, empfiehlt der AIR für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des Leitwertes der WHO für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab. Der Kurzzeitrichtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Im Innenraum können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen, sehr hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen entstehen. Fehlen jedoch solche Quellen in Innenräumen, so wird die Qualität der Innenraumluft unmittelbar von der Außenluftbelastung beeinflusst: Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Innenräumen führen. Bei der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten werden zumeist Probandenstudien oder tierexperimentelle Studien zugrunde gelegt. Die Probandenstudien sind im Regelfall so ausgelegt, dass gesunde Personen mittleren Alters (sog. „healthy workers“) an diesen Untersuchungen teilnehmen. Zudem werden die Personen häufig nicht in einer Alltagsumgebung, sondern zum Beispiel an den jeweiligen Arbeitsstätten untersucht, sodass eine mögliche Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen des Alltags ausgeschlossen wird. Die zugrunde liegenden Studien sind nicht immer langfristig angelegt und können somit die Folgen jahrzehntelanger vergleichsweise niedriger Stickstoffdioxid-Konzentrationen aus dem alltäglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes nicht abbilden. Die gesamte Lebenszeit eines Menschen enthält wesentlich längere Expositionszeiten als ein reines Arbeitsleben. Auch dies ist hier zu beachten. Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft im Jahresmittel stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Der Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen. Somit sind für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel heranzuziehen.
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe, persönliche und technische Schutzmaßnahmen, Entsorgungsempfehlungen für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in denGSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gefahrendiamant (NFPA-Code), Brand- und Explosionsgefahr, Brand- und technische Gefahren, Umweltgefahren (Ersteinsatz), Brand- und Explosionsbekämpfung (Ersteinsatz), Einsatzhinweise bei Freisetzung (Ersteinsatz) für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in den GSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Statische Auslegungsanforderungen und -verfahren wegen der Gefahrenquelle Wind sowie deren Kombination mit anderen statischen Lasten ergeben sich für übliche Bauwerke aus DIN Normen. Diese sind jedoch für Anlagen, in denen Gefahrstoffe vorhanden oder die statisch komplex sind, nicht geeignet. Daher erfolgt bei diesen Anlagen möglicherweise eine unzureichende Auslegung. Zudem fehlen ergänzende Anforderungen für die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels, lokaler Sturmereignisse (Tornados) sowie der Betriebsphase, wie wiederkehrende statische Prüfung und Instandhaltung. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines Entwurfs einer Technischen Regel mit entsprechenden Auslegungsverfahren, -anforderungen sowie Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen. Hierfür ist der Kenntnisstand über qualitative und quantitative Veränderungen der Windlasten in D aufgrund des Klimawandels zu ermitteln und zu berücksichtigen. Der Kenntnisstand über Intensitäten und Eintrittswahrscheinlichkeiten lokaler Starkwindereignisse in D ist zu ermitteln. Geeignete, praxistaugliche Auslegungsverfahren sind zu erarbeiten. Verfahren zur Bewertung der Kombination von externen und internen Gefahrenquellen sind auszuarbeiten. Geeignete Kombinationen und Sicherheitsbeiwerte für statische Lasten sind vorzuschlagen. Maßnahmen zur resilienten Konstruktion, zur Prüfung und zur statischen Ertüchtigung von Altanlagen sind zu ermitteln. Arten sonstiger sicherheitsbedeutsamer Anlagenteile, an deren Beschaffenheit und Betrieb aufgrund der Gefahrenquelle ebenfalls Anforderungen zu stellen sind (z.B. Energieversorgung, Brandschutz), sind zu ermitteln und hierfür geeignete Anforderungen vorzuschlagen. Auf dieser Grundlage sind mögliche Gliederung und Inhalte einer TRAS vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist mit der Kommission für Anlagensicherheit abzustimmen.
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