RESY, das DV-gestützte Rufbereitschafts- und Ersteinsatz-Informationssystem, ist eine Gefahrstoffdatenbank zur überregionalen Nutzung für die Bereiche Wasser, Boden, Luft. Integration von RESY in: - als Modul für die Ersteinsatzinformationen des National Single Window für Gefahrgut und Schiffsverkehr Deutschlands (NSW, früher ZMGS), (konzipiert für die Einsatzleitgruppe als Gemeinschaftsprojekt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV und den Küstenländern) - den gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder ChemInfo (früher GSBL ; Zentrale Anlaufstelle ChemInfo in Hamburg: andrea.limmernagel@bukea.hamburg.de) - die Hafensicherheitssysteme (z.B. GEGIS in Hamburg) - umfassende Aufnahme aller transportierten Gefahrstoffe - Erweiterung der Einsatztexte - Zuordnung von Produktnamen EEin kontinuierlicher Zuwachs und hohe Bonität der Daten in der Gefahrstoffdatenbank RESY ist durch die Einbindung in ChemInfo beim Umweltbundesamt gewährleistet. Leistungen des Programms RESY: - Netzunabhängigkeit durch Installation auf Notebooks für flexiblen Ersteinsatz vor Ort - kompakte Ersteinsatzinformation zur Bewältigung von Unfällen mit Gefahrstoffen - schnelle und übersichtliche Abfrage aller benötigten Informationen über gefährliche Stoffe und Gefahrgüter - besondere Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes - einfache Bedienung - netzwerkfähige Version erhältlich
WFS (Web Feature Service) zu Gefahrgutstraßen Hamburg beinhaltet die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH_SIB) ausgewiesenen Gefahrgutstraßen in Hamburg. Sie beruhen auf der Bekanntmachung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Stadtgebiet Hamburgs. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WMS (Web Map Service) zu Gefahrgutstraßen Hamburg beinhaltet die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH_SIB) ausgewiesenen Gefahrgutstraßen in Hamburg. Sie beruhen auf der Bekanntmachung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Stadtgebiet Hamburgs. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Datensatz beinhaltet die in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH_SIB) ausgewiesenen Gefahrgutstraßen in Hamburg. Sie beruhen auf der Bekanntmachung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Stadtgebiet Hamburgs.
Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine Verbraucher-App, die sich vorrangig an die chemisch interessierte Allgemeinheit richtet. Sie wird als Teil des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo) bereitgestellt. Der Teildatenbestand wird zielgruppengerecht aufbereitet und als App zur Verfügung gestellt.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11, 48147 Münster Stand 01/2026 Nachweis nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B6) Fördergegenstände Maßnahmen zur Anpassung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, (Nr. 2.4 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung) sofern hierdurch die nachhaltige Erschließung neuer Verkehre erzielt wird und Transporte dauerhaft auf das Binnenschiff verlagert werden. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen der baulichen Struktur (zum Beispiel Schotte, Boden- und Decksverstärkungen, Veränderungen der Lukengrößen und Süllhöhen, bauliche Veränderungen des Laderaums) und Anpassungen der Ladeeinrichtungen (zum Beispiel Spezialkräne, Spezialeinrichtun- gen für gefährliche Güter, Ladevorrichtungen für Fahrzeuge). Dem Nachweis beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Nachweis zusammen einzureichen sind - eine Kopie einer amtlichen Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder vorab eine Kopie der vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung (nur ersatzweise bis zur Vorlage der endgültigen Fahrtauglichkeits- bescheinigung), - die anliegende Belegliste - und Kopien aller Rechnungen und Zahlungsnachweise. Gegebenenfalls mit dem Nachweis zusammen einzureichen sind - die gesamte Vergabedokumentation - und/oder ein Binnenschiffsregisterauszug. Bitte beachten! Der Nachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster eingehen. Der Nachweis der Verwendung der gewährten Bundesmittel muss innerhalb der im Zuwendungsbe- scheid festgelegten Fristen erfolgen. Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Anpassung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind Seite 2 von 7 1. Zuwendungsbescheid Bitte eintragen! Aktenzeichen 3800S13-322.02/003/01- Datum des Zuwendungsbescheids Ich reiche hiermit einen (Bitte ankreuzen!) Zwischennachweis Verwendungsnachweis zu dem o. g. Zuwendungsbescheid ein. 2. Angaben zur zuwendungsempfangenden Person Zuwendungsempfangende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristi- schen Personen) (Bitte eintragen!) Anschrift und Kontaktdaten (Bitte eintragen!) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse 3. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSL TMSSB Andere Schiffsart: Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Anpassung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind Seite 3 von 7 Die im Sachbericht unter Nr. 4 aufgeführten Aufträge wurden am folgenden Binnenschiff durchgeführt (Bitte ankreuzen/eintragen!): Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Nachweis eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Uni- onszeugnis) bei. Nummer der Bescheinigung Gültigkeitsende der Bescheinigung 4. Sachbericht 4.1. Erwerb des Fördergegenstands Bitte eintragen! Fördergegenstand Herstellendes Unternehmen Name der auftragnehmenden Person Datum der Auftragserteilung
Anlage 14a - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.8 und 6.10 ADR / RID Tankcontainer ( TC ), festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) ( T ), Aufsetztanks ( AT ) und Kesselwagen ( KW ), die nicht nach der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ( ODV ) konformitätsbewertet werden, dürfen als Baumuster zugelassen werden, wenn die für die Beförderung der vorgesehenen gefährlichen Güter maßgebenden Vorschriften des ADR/RID eingehalten werden. Zuständige Behörden für die Zulassung der Baumuster sind von TC, T und AT: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ), Berlin, von KW: Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ), Bonn. Grundlage für die Zulassung der Baumuster ist der Prüfbericht gemäß Unterabschnitt 1.8.7.2 ADR/RID und die Prüfberichte Stufe 1 und Stufe 2 des nachstehenden Verfahrens einer Stelle nach § 12 der GGVSEB für die betreffenden Tanks. Der Antragsteller hat mit der Baumusterprüfung gemäß Absatz 1.8.7.1.2 Buchstabe a ADR/RID eine Stelle nach § 12 der GGVSEB zu beauftragen. Der zuständigen Behörde für die Zulassung des Baumusters ist eine Kopie des Prüfauftrags und gleichzeitig der Antrag gemäß Absatz 1.8.7.1.2 Buchstabe b auf Zulassung des Baumusters entsprechend den Anforderungen gemäß Absatz 1.8.7.1.3 und den Unterlagen gemäß Absatz 1.8.7.8.2 ADR/RID zu übersenden. 4.1 Verzeichnis der Bedienungsausrüstung entsprechend Absatz 1.8.7.8.2 Buchstabe f ADR/RID: Beispiel für ein Verzeichnig der Bedienungsausrüstung: Laufende Nummer/ Position Bezeichnung Hersteller Typenbezeichnung Norm/Ausgabedatum Nennweite Baumusterprüfbericht bzw. -zulassung/Nachweise nach Anlage 13 der RSEB Domdeckel ... 1. Absperreinrichtung/Bodenventil ... ... Mit dem Auftrag zur Baumusterprüfung gemäß Absatz 1.8.7.1.3 ADR/RID sind der Stelle nach § 12 der GGVSEB die Unterlagen gemäß Absatz 1.8.7.8.1 ADR/RID einzureichen. Die Stelle nach § 12 der GGVSEB muss die Prüfungen zur Baumusterprüfung gemäß Absatz 1.8.7.2.1.2 ADR/RID durchführen. Zusätzlich muss die Stelle nach § 12 der GGVSEB folgende Prüfungen/Aufgaben im Verfahren zur Zulassung der Baumuster durchführen: 6.1 Stufe 1: 6.1.1 Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit; 6.1.2 Prüfung der Zeichnungen und Berechnungen sowie der Ausrüstungsteile. Berechnung des Tanks: für Drucktanks gilt Bild 1 der Norm EN 14025; für drucklose Tanks ist die Norm EN 13094 einschlägig; 6.1.3 Erstellung eines Prüfberichts Stufe 1 nach Anhang 1a; 6.2 Stufe 2: 6.2.1 Es ist die Bau-, Wasserdruck- und Dichtheitsprüfung und eine Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstungsteile an dem Prototypen durchzuführen. Wenn der Tankkörper und seine Ausrüstungsteile getrennt geprüft werden, müssen sie nach dem Zusammenbau gemeinsam einer Dichtheits- und Funktionsprüfung unterzogen werden; 6.2.2 Es muss ferner nachgeprüft werden, ob das Baumuster entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck den besonderen Anforderungen im Straßen-, Schienenverkehr genügt; 6.2.3 Erstellung eines Prüfberichts Stufe 2 (nicht erforderlich bei Verlängerung einer Baumusterzulassung) nach Anhang 1b mit einer Darstellung des vollständig ausgefüllten Tankschilds des Baumusters (Prototyp) als Anlage. Weiterhin ist das aktuelle Tankdatenblatt (Anhang 2), das Datenblatt aus der EN 12972 Anhang B dem Prüfbericht beizufügen. Ist die Baumusterzulassung für eine Baureihe von TC, T, AT oder KW beantragt worden, so kann sich die Stelle nach § 12 der GGVSEB mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf das Prüfen der Größen beschränken, die eine Beurteilung zulassen, ob die gesamte Baureihe den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Siehe auch Absatz 1.8.7.2.1.2 Buchstabe a ADR/RID. Zum Prüfbericht Stufe 1 der Stelle nach § 12 der GGVSEB gehören die mit dem Prüfvermerk versehenen eingereichten vollständigen Unterlagen gemäß Absatz 1.8.7.8.2 ADR/RID und die Befähigung zum Schweißen (Anhang 3) des Antragstellers in schriftlicher oder elektronischer Form sowie ggf. Vorschläge der Stelle nach § 12 der GGVSEB für weitergehende Prüfungen bei der Serienanfertigung. Dafür wird die Norm EN 12972 herangezogen. Die Einreichung in schriftlicher Form ist ab dem 01. Januar 2027 nicht mehr möglich. Die Unterlagen in elektronischer Form müssen für die BAM an tank-zulassung@bam.de und die für das EBA an tank-zulassung@eba.bund.de versendet werden. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags durch die zuständige Behörde ist die Vorlage des Prüfberichts Stufe 1 mit vollständigen Unterlagen. Auf der Grundlage des erfolgreich geprüften Prüfberichts Stufe 1 entscheidet und informiert die zuständige Behörde über die vorläufige Reservierung einer Zulassungsnummer gemäß den Festlegungen unter Nummer 10 für das Baumuster nach den Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für TC, die der Definition von Containern gemäß dem Internationalen Übereinkommen über sichere Container ( CSC ) entsprechen, gleichzeitig über die vorläufige Reservierung der Kennzeichnungsnummer nach dem CSC in der jeweils geltenden Fassung. Nach Vorlage und positiv abschließender Prüfung des Prüfberichts Stufe 2 entscheidet die zuständige Behörde über die endgültige Erteilung der zunächst vorläufig reservierten Zulassungsnummer für die Baumusterzulassung sowie ggf. der vorläufig reservierten Kennzeichnungsnummer nach dem CSC. Die Baumusterzulassungsnummer besteht aus dem Buchstaben "D", aus der Kurzbezeichnung der zuständigen Behörde, einer Registriernummer und einer Kodierung der Tankbauart. Für die Kodierung der Tankbauart sind die unter Nummer 1 in Klammern stehenden Großbuchstaben zu verwenden. Für Kesselwagen entfällt die Angabe der Tankbauart. Beispiele für Zulassungsnummern: Tankcontainer = "D / BAM / Registrier-Nummer / TC", Tankfahrzeug = "D / BAM / Registrier-Nummer / T", Aufsetztank = "D / BAM / Registrier-Nummer / AT", Kesselwagen = "D / EBA / Registrier-Nummer". Die Verwendung eines nach einer gültigen Baumusterzulassung hergestellten Tanks richtet sich nach den jeweils für die Beförderung zu beachtenden Rechtsvorschriften. In der Baumusterzulassung für TC legt die zuständige Behörde gleichzeitig die Kennzeichnung nach dem CSC fest. Die Verlängerung einer Baumusterzulassung sollte, unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen, mindestens sechs Monate vor dem Auslaufen der in Frage stehenden Baumusterzulassung bei der zuständigen Behörde beantragt werden, falls eine kontinuierliche Verwendung der Baumusterzulassung angestrebt wird. Die Verlängerung wird in Form einer Neufassung der Baumusterzulassung erteilt. Stand: 19. Juni 2025
Mangelhafte Uebereinstimmung zwischen verschiedenen europaeischen Sicherheitskennzeichnungen (z.B. GefahrstoffVO, Emergency Action Code, Kemler-Zahl, ...), Brand- und Loeschversuche im 1 kg-Bereich mit verschiedenen Materialien und verschiedenen Loeschmitteln, Beurteilung des Loescheffektes und der entstandenen Reaktionsprodukte, letztere mittels GC/MS-Analyse. Zwischenergebnis: Die GC/MS-Analyse ist (noch) nicht das von der Feuerwehr gesuchte Universalmessverfahren, koennte aber noch optimiert werden.
Gegenstand des von Kessel + Partner, IVT e.V. und BAG gemeinsam bearbeiteten Projekts ist die Entwicklung eines statistischen Modells, in dessen Rahmen die vom Statistischen Bundesamt laufend bzw. periodisch ermittelten aggregierten Aufkommens- und Leistungsdaten vom Gefahrguttransport (differenziert nach Gefahrgutklassen und Verkehrsrelationen) mit Individualdaten zur Struktur von Transportketten sowie zum Entscheidungsverhalten bei der Transportmittelwahl im Gefahrgutverkehr verknüpft werden, um die von Gral benötigten verkehrsträger- und streckenbezogenen Expositionsgrößen differenziert nach Gefahrklassen zu erhalten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 180 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 14 |
| Land | 15 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 59 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 103 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 15 |
| Offen | 175 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 191 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 4 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 23 |
| Keine | 131 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 64 |
| Lebewesen und Lebensräume | 125 |
| Luft | 114 |
| Mensch und Umwelt | 193 |
| Wasser | 63 |
| Weitere | 194 |