Heft/Veröffentlichung Titel 1/2026 Messnetzkonzeption 2026 (pdf-Datei 1,5 MB) 2/2025 Kleinfeuerungsanlagen: Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen PDF-Datei, 0,9 MB) 1/2025 Messnetzkonzeption 2025 (pdf-Datei 2,9 MB) 1/2024 Messnetzkonzeption 2024 (pdf-Datei 2,1 MB; nicht barrierefrei) 2/2023 Methodendokumentation THG-Inventar 2023 (pdf-Datei 1,1 MB; aktualisiert: 09/2024) 1/2023 Messnetzkonzeption 2023 (pdf-Datei 1,1 MB) 12/2022 Messnetzkonzeption 2022 (pdf-Datei 1,3 MB) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100 (Synthesebericht) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961–2100 (Endbericht) 5/2021 Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt 2018 und Schätzungen für die Jahre 2019 und 2020 1/2021 Messnetzkonzeption 2021 (pdf-Datei 1 MB) 11/2020 Klimawandel in Sachsen-Anhalt - Monitoringbericht 2020 (pdf-Datei, nicht barrierefrei) 3/2020 Mitteldeutsches Kernensemble (MDK) zur Auswertung regionaler Klimamodelldaten - Dokumentation (pdf-Datei 7,4 MB) 3/2020 Auswertung der airpointer ® -Messungen (pdf-Datei 3 MB) 2/2020 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 157 KB) 1/2020 Messnetzkonzeption 2020 (pdf-Datei 810 KB) 2/2019 Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke (pdf-Datei 600 KB); Hinweis: Informationen sind aufgrund aktueller Gesetzgebung zum Teil veraltet 1/2019 Messnetzkonzeption 2019 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Dabei 740 KB, nicht barrierefrei) 1/2018 Messnetzkonzeption 2018 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 738 KB, nicht barrierefrei) 4/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Trothaer Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,4 MB, nicht barrierefrei) 3/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Magdeburg Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Otto-von-Guericke-Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,6 MB, nicht barrierefrei) 2/2017 Einfluss von Holzheizungen im innerstädtischen Bereich (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) 1/2017 Messnetzkonzeption 2017 Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 536 KB, nicht barrierefrei) 3/2016 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Freiimfelder Straße im Jahr 2015 (pdf-Datei 2,0 MB, nicht barrierefrei) 3/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 84 KB, nicht barrierefrei) 2/2015 Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen Aktualisierte Hinweise für nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 304 KB, nicht barrierefrei) 1/2015 Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt - Artenschutzrechtliche Anforderungen für ihre Verwendung (pdf-Datei 254 KB, nicht barrierefrei) 1/2014 Schmutzfrachtnachweis für Mischwasserkanalisationen (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) 5/2011 Hinweise für nach § 29a BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige SachverständigeÄnderung des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a BImSchG im Land Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 65 KB, nicht barrierefrei) 4/2011 Luftbelastung durch GartenabfallverbrennungZusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung(erweiterte Aktualisierung) (pdf-Datei 972 KB, nicht barrierefrei) 3/2011 Hinweise für nach § 26 BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige Stellen (pdf-Datei 67 KB, nicht barrierefrei) 1/2011 Immissionsuntersuchungen in der Ortslage Altenbrak (Harz) - Untersuchungen zum Einfluss kleiner Holzheizungen (pdf-Datei 1,3 MB, nicht barrierefrei) 2/2010 Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser mit offenen, die Versickerung begünstigenden, Systemen (Hinweise zur Planung und Bemessung) (pdf-Datei 5,6 MB, nicht barrierefrei) 7/2009 Arzneistoffe in Zu- und Abläufen von Kläranlagen des Landes Sachsen-Anhalt – Untersuchungen zur Reinigungswirkung der Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes im Nachklärteich der Kläranlage Zörbig 2007 – 2008 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle - Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht (pdf-Datei 420 KB, nicht barrierefrei) 5/2008 Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen (aktualisiert: Dezember 2012 (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) 4/2008 Hinweise und Empfehlungen für die fachtechnische Prüfung von Anträgen auf Einleitung von Mischwasser in Gewässer (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 3/2007 Pflanzenkläranlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung (pdf-Datei 1,1 MB, nicht barrierefrei) 2/2007 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) 2/2006 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Optimierung (pdf-Datei 801 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 17.12.2025
Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 19.02.2009 "Dezentrale Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt - Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb" Einladung 19.03.2009 "Erfahrungen mit Wölfen in der Lausitz mit Ausblick auf Deutschland" Einladung 14.05.2009 "Herstellung und Analyse von geeignetem Referenzmaterial für die Eignungsprüfung auf PCDD/F und dioxinähnliche PCB im Rahmen der futterrechtlichen Untersuchungen" Einladung 20.08.2009 "Fluglärm und Gesundheit" Einladung Vortrag (pdf-Datei 1,4 MB) 17.09.2009 "Erfahrungen mit der Umweltzone in Berlin" Einladung Vorträge 08.10.2009 "Reach und seine Auswirkungen" Einladung 26.11.2009 "Die Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht bei der Bewertung und Klassifizierung gefährlicher Abfälle" Einladung
Die Wilhelm Merkle Schweißtechnik GmbH, Meisenstraße 11a, 84030 Ergolding, betreibt auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3532/0 der Gemarkung Ergolding, Markt Ergolding, ein immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiges Gaslager. Am 28.05.2020 ging beim Landratsamt Landshut ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung nach § 4 BImSchG vom 22.05.2020 ein. Beantragt wurde die Errichtung und der Betrieb eines Lagers bis zur Gesamtmenge von 7,5 t für brennbare Gase (H 220) in Stahlflaschen nach Gefahrgutrecht ADR, genehmigungsbedürftige Anlage laut Nr. 9.1.1.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Nach Nr. 9.1.1.3 (S) der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war eine standortbezogene Vorprüfung zur UVP durchzuführen. Die Prüfung ergab, dass keine UVP durchzuführen ist, da keine Beeinträchtigungen der nach Anhang 2 zum UVPG zu prüfenden Schutzgüter zu befürchten sind. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG erging mit Datum vom 17.09.2020.
Transporte von kontaminierten Großkomponenten Kontaminierte Großkomponenten sind große Anlagenteile, die durch ihre Nutzung in Kernkraftwerken radioaktiv belastet sind. Dazu zählen beispielsweise die Dampferzeuger von Kernkraftwerken. Für den Transport von kontaminierten Großkomponenten ist eine Genehmigung erforderlich. Rückbau von Kernkraftwerken Die Stilllegung und der Rückbau von Kernkraftwerken erfordern einen verantwortungsvollen Umgang mit den dort entstandenen radioaktiven Abfällen. Laut dem 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ sind die Kraftwerksbetreiber für die Entsorgung und die fachgerechte Verpackung sämtlicher Anlagenteile zuständig. Der Großteil dieser Rückbauarbeiten kann direkt auf dem Kraftwerksgelände erfolgen. Bei besonders großen Anlagenteilen, die sich beim Rückbau ohne Zerlegung ausbauen lassen, kann es jedoch sinnvoll sein, diese zur Zerlegung und anschließenden Verpackung oder Recycling zu externen Spezialfirmen zu transportieren. Übersteigt die Radioaktivität der Komponente eine im Gefahrgutrecht festgelegte Grenze, so muss ein solcher Transport durch das BASE genehmigt werden. Dabei hat die Sicherheit von Menschen und der Umwelt oberste Priorität. Transport von Großkomponenten Ein Dampferzeuger aus dem Kernkraftwerk Obrigheim wird auf einem Schwerlast-LKW abtransportiert. Das KKW Obrigheim hat 2005 den Betrieb eingestellt. Im Anschluss wurde mit dem Rückbau begonnen. © picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann Typische radioaktiv kontaminierte Großkomponenten sind die Dampferzeuger von Kernkraftwerken . Die Dampferzeuger des Kernkraftwerks Obrigheim hatten beispielsweise eine Länge von etwa 17 Metern bei einem Durchmesser von ca. 3,6 Metern. Die Masse betrug etwa 177.000 kg . Transporte radioaktiv kontaminierter Großkomponenten fallen unter das Gefahrgutrecht und werden der Kategorie SCO ( Surface Contaminated Object – oberflächenkontaminierter Gegenstand) zugeordnet. Grundsätzlich gilt für den Transport von radioaktiven Stoffen, dass diese nur in einer geeigneten Verpackung befördert werden dürfen. Das Versandstück (Einheit aus Verpackung und Inhalt) selbst gewährleistet die Sicherheit beim Transport. Dazu werden abhängig von der Art und Menge des zu transportierenden Stoffes unterschiedliche Anforderungen an das Versandstück gestellt. Allerdings können unzerlegte Großkomponenten allein aufgrund ihrer Größe nur unverpackt befördert werden. Um trotzdem einen sicheren Transport zu gewährleisten, muss die Großkomponente zusammen mit der ihr vor allem im Inneren anhaftenden Kontamination im Gefahrgutrecht festgelegte Kriterien erfüllen. Es dürfen dabei verschiedene Grenzwerte , zum Beispiel bei der Dosisleistung oder der Stärke der Kontamination, nicht überschritten werden. In Abhängigkeit von der Stärke der Kontamination können unverpackte Großkomponenten als SCO in die Gruppen SCO-I oder SCO-III eingestuft werden. Transporte in der Gruppe mit den höheren Grenzwerten SCO-III genehmigt nach dem Gefahrgutrecht das BASE . Verfahrensablauf Das Gefahrgutrecht legt verschiedene Anforderungen für den sicheren Transport von SCO-III fest. Das BASE prüft dazu die durch den Antragsteller einzureichenden Nachweise. Für die Prüfung sind insbesondere der Beförderungsplan und die Unterlagen zur Radiologie wichtig. Im Beförderungsplan wird der gesamte Transport beschrieben, inklusive aller Maßnahmen zum Strahlenschutz und erforderlicher Notfallmaßnahmen bei Unfällen. In den Dokumenten zur Radiologie muss die Einhaltung der in den gefahrgutrechtlichen Vorschriften festgelegten Grenzwerte zur Dosisleistung und zur Kontamination nachgewiesen werden. Zur Überprüfung der Unterlagen führt das BASE eigene Berechnungen durch. Zusätzlich beauftragt das BASE die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung mit der Prüfung der mechanischen Eigenschaften der Großkomponente sowie des Qualitätsmanagements. Die Prüfungen des BASE und der BAM stellen sicher, dass die Voraussetzungen zum Schutz von Menschen und der Umwelt während des gesamten Transportes gewährleistet ist. Sind diese erfüllt, erteilt das BASE die Genehmigung zum Transport. Zuständigkeiten in Deutschland Mit Schwerlastkränen wird im Hafen Lubmin bei Greifswald ein Dampferzeuger aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (Baden-Württemberg) entladen. © picture alliance / ZB | Stefan Sauer Nach §11 der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) ist das BASE zuständig für die gefahrgutrechtliche Genehmigung bei Transporten mit SCO -III-Gegenständen. Außerdem ist zu beachten, dass für alle SCO-Transporte zusätzlich eine Transportgenehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz benötigt wird. Die Zuständigkeit liegt hier bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde auf Landesebene. Außerdem können verschiedene weitere Genehmigungen notwendig sein, wie z.B. eine Schwerlastgenehmigung oder eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für einen Sondertransport auf Binnenwasserstraßen. Da solche Großkomponenten wegen ihrer Abmessungen und ihres Gewichts nur schwierig auf der Straße oder Schiene zu transportieren sind, wird in Deutschland häufig ein Transport auf Binnenwasserstraßen gewählt. Für die Einhaltung der Sicherheit während des Transportes sind die Aufsichtsbehörden der Bundesländer bzw. die Aufsichtsbehörden bestimmter Verkehrsträger (z.B. das Eisenbahn-Bundesamt bei Transporten mit der Bahn) zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nicht nur nach dem Verkehrsträger, sondern auch nach dem Umstand, in oder durch welches Bundesland der Transport führt. Transport von Dampfumformern aus dem KKW Lingen genehmigt Transport von Dampfumformern aus dem KKW Lingen genehmigt Transport radioaktiver Stoffe Transport radioaktiver Stoffe Einsatz von Dampferzeugern in Leichtwasserreaktoren Atomkraftwerke in Deutschland
<p> <p>Nach der Havarie eines Frachters gingen zahlreiche Container über Bord, darunter auch Gefahrgut-Container. Mindestens einer der Container soll den Gefahrstoff Dibenzoylperoxid enthalten, ein Stoff, der u.a. in Kunstharzen und Klebstoffen Verwendung findet.</p> </p><p>Nach der Havarie eines Frachters gingen zahlreiche Container über Bord, darunter auch Gefahrgut-Container. Mindestens einer der Container soll den Gefahrstoff Dibenzoylperoxid enthalten, ein Stoff, der u.a. in Kunstharzen und Klebstoffen Verwendung findet.</p><p> <p>Dibenzoylperoxid ist ein farblos bis weißes kristallinisches Pulver und weist als organisches Peroxid ein instabiles Verhalten auf. Der staubförmige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> ist mit Luft explosiv und reagiert heftig bis explosiv mit vielen Verbindungen und wirkt brandfördernd. Bei Freisetzung ist die Gefahrenzone abzusperren. Das Pulver ist im Sprengstoffgesetz in Anlage II, Stoffgruppe B, lfd. Nr. 3 geregelt.</p> <p>Dibenzoylperoxid ist wasserunlöslich und sinkt im Wasser. Der Stoff ist gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schwach wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 1). In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a>-Verordnung (EG 1272/2009) ist Dibenzoylperoxid als Gefahrstoff eingestuft, der schwere Augenreizungen und allergische Hautreaktionen hervorruft.</p> <p>Informationen zum Transportrecht finden Sie in der Datenbank Gefahrgut der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung.</p> <p><em>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</em><br><em>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</em></p> </p><p>Informationen für...</p>
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe, persönliche und technische Schutzmaßnahmen, Entsorgungsempfehlungen für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in denGSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gefahrendiamant (NFPA-Code), Brand- und Explosionsgefahr, Brand- und technische Gefahren, Umweltgefahren (Ersteinsatz), Brand- und Explosionsbekämpfung (Ersteinsatz), Einsatzhinweise bei Freisetzung (Ersteinsatz) für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in den GSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
FACHINFOR MATION Nr. 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht Hier kann ein Foto eingefügt werden Foto: Dr. Manuela Klapperstück Fachbereich 2 : Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Anlagentechnik Wasserwirtschaft Identifikation gefährlicher Abfälle __________________________________________________________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG ......................................................................................................................................... 2 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN.................................................................................................................... 2 3 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN GEMÄß RICHTLINIE ÜBER GEFÄHRLICHE ABFÄLLE ...................... 3 4 BEZIEHUNG ZWISCHEN ABFALLRECHT, CHEMIKALIENRECHT UND TRANSPORTRECHT ............................... 5 5 GEFÄHRLICHKEITSMERKMALE, R-SÄTZE, GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN UND GRENZWERTE .... 16 6 METHODE ZUR BEWERTUNG VON GEFÄHRLICHEN ABFÄLLEN ................................................................. 23 6.1 6.2 6.3 6.4HANDELT ES SICH UM EINEN ABFALL GEMÄß KRW-/ABFG? ...................................................... 23 EXISTIERT EINE NATIONALE GESETZGEBUNG FÜR DIESEN SPEZIELLEN ABFALL? ........................ 24 WELCHER ABFALLSCHLÜSSEL GEMÄß ABFALLVERZEICHNISVERORDNUNG IST ZUTREFFEND?..... 24 HANDELT ES SICH UM EINEN GEFÄHRLICHEN ABFALL? .............................................................. 25 6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4IST DIE ZUSAMMENSETZUNG DES ABFALLS BEKANNT ODER KANN SIE BESTIMMT WERDEN? ........ 25 ENTHÄLT DER ABFALL GEFÄHRLICHE STOFFE ODER ZUBEREITUNGEN? ..................................... 25 GIBT ES GRÜNDE ZU DER ANNAHME, DASS DER ABFALL GEFÄHRLICH SEIN KÖNNTE?................. 28 PHYSIKALISCH-CHEMISCHE ANALYSE ....................................................................................... 28 6.5ERGEBNIS DER BEWERTUNG .................................................................................................... 29 6.5.1 6.5.2ZUSAMMENFASSUNG DER SCHRITTE 6.1 BIS 6.4........................................................................ 29 THEORETISCHES BEISPIEL FÜR DIE BESTIMMUNG EINES GEFÄHRLICHEN ABFALLS...................... 29 ANHANG A: DAS EUROPÄISCHE ABFALLVERZEICHNIS ANHANG B: R-SÄTZE ANHANG C: BEWERTUNG DER GEFAHRENRELEVANTEN EIGENSCHAFTEN 1
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 13 |
| Kommune | 1 |
| Land | 7 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 14 |
| Offen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 10 |
| Webseite | 1 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 11 |
| Lebewesen und Lebensräume | 13 |
| Luft | 8 |
| Mensch und Umwelt | 19 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 20 |