Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss.
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Betriebsbereiche nach SEVESO im Saarland. Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen.
Jährliches Symposium zur Gewässergüte der Fließ-, Stand- und Küstengewässer mit folgenden Schwerpunkten: 1995: Sonderuntersuchungen im Rahmen der Gewässerüberwachung 1996: Ergebnisse der Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern 1995 1997: Problemstoffe in Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns 1998: Natürliche und anthropogene Stoffe in aquatischen Systemen 1999: a) Biological Investigations of Coastal and Inland Waters in Europe b) Eutrophierung und Schadstoffe - Gibt es Anzeichen einer Verbesserung ? 2000: Aktuelle Ergebnisse der Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern 2001: Perspektiven und Grenzen eines biologischen Effektmonitoring als Instrument der Gewässerüberwachung 2002: Qualitätssicherung im analytischen Labor und bei der Probenahme - Strategien und Erfahrungen 2003: Fischzucht und Gewässerschutz 2005: Bodenschutz - Gewässerschutz 2006: Zum Zustand der Küstengewässer M-V 2007: Die Umsetzung der EU-WRRL in M-V 2008: Die Seen in M-V im Fokus der WRRL
Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
Die Verschmutzung durch Kunststoffe hat sich zu einer anerkannten Bedrohung für terrestrische Ökosysteme entwickelt. Sobald Kunststoffe in die Umwelt gelangen, kommt es zu einem Abbau, der die Eigenschaften des Plastikmülls verändert (z. B. Sorptionsfähigkeit, Sprödigkeit, Flexibilität), was Auswirkungen auf Pflanzen-Boden-Systeme haben kann. Die Photodegradation kann als einer der häufigsten Prozesse des Kunststoffabbaus weltweit angesehen werden. Dadurch wird Kunststoff spröde und zersplittert in kleine Stücke (Mikroplastik), erhöht seine Sorptionskapazität für Metalle und organische Verbindungen und kann potenziell das Sickerwasser oder gefährliche Chemikalien in den Boden erhöhen. Der Abbau von Mikroplastik kann nicht nur die Bodenfunktionalität und die Struktur von Lebensgemeinschaften verändern, sondern auch die Leistung von Pflanzen, so dass die jüngsten Forschungen, die scheinbar positive Auswirkungen von Mikroplastik auf die Pflanzenproduktivität und die Bodeneigenschaften beschreiben, möglicherweise nur einen Teil der Wahrheit erfassen, da sie nur die Auswirkungen von unberührtem Mikroplastik (bevor es abgebaut wurde) auf Pflanzen-Boden-Systeme berücksichtigen. Das Ziel dieses Projekts ist es zu verstehen, wie abgebautes Mikroplastik (das echte Mikroplastik, das tatsächlich in die Bodenmatrix gelangt) die Pflanzen-Boden-Funktionalität unter Verwendung von Mikrokosmen beeinflusst. Konkret möchte ich i) die Mechanismen entwirren, durch die sich der Abbau von Mikroplastik (Mikroplastik, Form, Polymertyp, Größe und Sickerwasser) auf Pflanzen-Boden-Systeme auswirkt, und ii) die Auswirkungen auf die Struktur der Pflanzengemeinschaften testen, die sie haben können. Um dies zu wissen, werde ich eine Reihe von Experimenten entwickeln, um dies zu untersuchen. Zunächst möchte ich den Abbau von Mikroplastik in Abhängigkeit von der Form des Mikroplastiks (Fasern, Folien, Schäume) und dem Polymertyp (z.B. Polyethylen, Polypropylen) untersuchen. Dann möchte ich die Mechanismen des Mikroplastikabbaus in Abhängigkeit von der Größe des Mikroplastiks und den chemischen Sickerstoffen entschlüsseln, und schließlich möchte ich verstehen, welche Auswirkungen die Form des Mikroplastiks, der Polymertyp, die Größe und die Sickerstoffe auf wichtige Lebensstadien der Pflanzenentwicklung haben. Das heißt, Samenkeimung, Pflanzenwachstum und Pflanzenfitness. Darüber hinaus möchte ich die potenziellen Auswirkungen verstehen, die all dies auf die Konkurrenzfähigkeit von Pflanzenarten haben kann.
Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes G219 auf dem Blockfeld G200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 2 500 Tonnen. Die Umschlagmenge beträgt 5 000 Tonnen pro Jahr. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Oktober 2023 vorgesehen.
Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D266 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 4 500 Tonnen. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2024 vorgesehen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 988 |
| Europa | 67 |
| Kommune | 19 |
| Land | 230 |
| Weitere | 45 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 173 |
| Zivilgesellschaft | 37 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 23 |
| Förderprogramm | 733 |
| Gesetzestext | 13 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Software | 1 |
| Text | 254 |
| Umweltprüfung | 55 |
| unbekannt | 155 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 388 |
| Offen | 811 |
| Unbekannt | 40 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1143 |
| Englisch | 150 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 65 |
| Datei | 41 |
| Dokument | 213 |
| Keine | 730 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 376 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 727 |
| Lebewesen und Lebensräume | 998 |
| Luft | 735 |
| Mensch und Umwelt | 1239 |
| Wasser | 730 |
| Weitere | 1218 |