Hinweis: Zum Thema Abfälle aus privaten Haushaltungen informiert die BSR online . Nach § 56 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sind Entsorgungsfachbetriebe abfallwirtschaftlich tätige Unternehmen, die bestimmte qualitative Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals erfüllen und dies mit einer Prüfung durch anerkannte private Sachverständige bestätigen ließen (Zertifizierung). Die Zertifizierung kann entweder über den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer Technischen Überwachungsorganisation erreicht werden oder über die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft. Die Zertifizierung kann mit einer jährlich erneut durchzuführenden Betriebsprüfung verlängert werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe benötigen keine Transportgenehmigung und keine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte, soweit die Zertifizierung die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Einsammelns/Beförderns bzw. Vermittelns beinhaltet. Außerdem nimmt der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb am priviligierten Nachweisverfahren teil. Im Land Berlin werden bei der Durchführung von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand für die Abfallentsorgungsaufgaben ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt. Fachbetrieberegister Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) und Entsorgergemeinschaften (EG) im Land Berlin Fachkundelehrgänge Zum 01.06.2017 ist die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten. Abweichend davon trat § 28 EfbV am 01.06.2018 in Kraft. Gemäß § 28 Abs. 3 EfbV führen die Länder ein bundesweit einheitliches elektronisches Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, welches ständig zu aktualisieren und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist. Fachbetrieberegister – eEFBV Dort kann nach folgenden Angaben recherchiert werden: Angaben zu Entsorgungsfachbetrieben Angaben zu gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben – Altfahrzeugverwertung Angaben zu Zertifizierungsorganisationen Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe Im Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe kann nach Informationen gesucht werden, die in den ausgestellten Zertifikaten der Entsorgungsfachbetriebe enthalten sind. Die Zertifikate können eingesehen und heruntergeladen werden. Das Fachbetrieberegister enthält ausschließlich Daten von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, für die ein Zertifikat nach dem 01.06.2018 durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft elektronisch über ein Zertifiziererportal an die zuständige Behörde übermittelt wurde. Die Vollständigkeit des Fachbetrieberegisters im Bereich Entsorgungsfachbetriebe ist damit erst nach etwa einjährigem Betrieb des Zertifiziererportals, also ab dem 01.06.2019 gegeben. Recherchebereich für Altfahrzeuge In diesem Zusammenhang wurde auch die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (“GESA”) in das elektronische Entsorgungsfachbetriebeverfahren integriert. Die Veröffentlichung der Betriebsanerkennungen erfolgt nun nicht mehr über die Rechercheplattform der Internetseite altfahrzeugstelle.de, sondern über das neue deutlich komfortablere Fachbetrieberegister. Sie erreichen den Recherchebereich nach gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben im Fachbetrieberegister unter: Altfahrzeugverwertung . Da vor Inbetriebnahme des Fachbetrieberegisters alle der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder bekannten aktuell gültigen Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV in das Fachbetrieberegister überführt wurden, kann im Recherchebereich Altfahrzeugverwertung von einem vollständigen Datenbestand ausgegangen werden. Im Land Berlin ansässige Zertifizierungsorganisationen: Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§§ 4, 5 AbfAEV), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 9 EfbV) und der Abfallbeauftragtenverordnung (§ 9 AbfBeauftrV) Die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen (EfbV) und die für ein anzeige- und erlaubnispflichtiges Abfallunternehmen (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen / AbfAEV) sowie Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte / AbfBeauftrV) sind verpflichtet, ihre entsprechende Fachkunde u.a. durch Teilnahme an behördlich anerkannten Lehrgängen ( Grundlehrgänge ) nachzuweisen. Nach Abschluss des Grundlehrganges müssen zur Aktualisierung des Wissensstandes regelmäßig Lehrgänge für die Aufrechterhaltung der Fachkunde ( Fortbildungslehrgänge ) absolviert werden. Verantwortliche Personen von Unternehmen erlaubnispflichtiger Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV) müssen mindestens alle drei Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren. Verantwortliche Personen aus Betrieben mit einer Efb-Zertifizierung (EfbV) sowie Abfallbeauftragte (AbfBeauftrV) müssen mindestens alle zwei Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilnehmen. Die Lehrgänge haben bundeseinheitlichen Standard hinsichtlich der Lehrinhalte und des Zeitaufwandes zur Behandlung der einzelnen Themen. Die Fortbildungen beinhalten insbesondere die Vorschriften des Abfallrechts und sonstiger abfallrelevanter Umweltbereiche, Vorschriften des Straf- und Ordnungsrechts sowie des Haftungsrechts, die Vorschriften und Verfahren der abfallrechtlichen Nachweisführung, die abfallrechtlichen Regelungen zum innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transport, Anforderungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und die sich daraus ergebenden Vorteile, die Vorschriften des Gefahrstoffrechts und der Arbeitsschutzregelungen, von Abfällen ausgehende Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung sowie die Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik.
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen o o o o Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 20.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung o Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben o Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände o Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gefahrendiamant (NFPA-Code), Brand- und Explosionsgefahr, Brand- und technische Gefahren, Umweltgefahren (Ersteinsatz), Brand- und Explosionsbekämpfung (Ersteinsatz), Einsatzhinweise bei Freisetzung (Ersteinsatz) für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in den GSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe, persönliche und technische Schutzmaßnahmen, Entsorgungsempfehlungen für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in denGSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Die Beförderungsmenge von Gefahrgut im Bereich der Binnenschifffahrt ist im Vergleich zu der anderer Verkehrsträger sehr hoch. Die Regelungen des Gefahrguttransportes sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) geregelt. Den Hauptanteil mit ca. 80% der in der Binnenschifffahrt transportierten Gefahrgüter bilden Güter der Gefahrklasse 3 'Entzündbare flüssige Stoffe', wie z.B. Mineralölerzeugnisse und Gase. Jedoch kann derzeit keine retrospektive und systematische Auswertung der aktuell transportierten meldepflichtigen Gefahrgüter erfolgen, da Transportdaten der Schiffe nach dem Erreichen des Zielortes innerhalb von 24 Stunden aus dem Meldesystemen (MIB) gelöscht werden. Wie bei allen Verkehrsträgern lässt sich ein potenziell vorhandenes Sicherheitsrisiko auch beim Gefahrguttransport im Binnenbereich nicht ausschließen. Im Falle einer Havarie können neben finanzielle Schäden in Millionenhöhe auch erhebliche Umweltschäden entstehen. Des Weiteren kann von einem havarierten Schiff eine direkte und indirekte Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Für die bei einer Bergung beteiligten Personen stellen die transportierten Gefahrgüter eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Das Schiffsunglück der 'Waldhof' im Januar 2011 hat nach vorsichtigen Einschätzungen des Beratungsinstitut NEA einen finanziellen Schaden in Höhe von 50-60 Millionen Euro verursacht.
Photovoltaik ist einer der vielversprechenden Energieträger einer zukünftigen nachhaltigen Energieversorgung. Dementsprechend gibt es bei der Photovoltaik zahlreiche Bemühungen zur Verringerung der Produktionskosten und zur Erhöhung des Wirkungsgrades. In der Folge dieser Bemühungen, kommen insbesondere bei den in der Photovoltaik eingesetzten Halbleitern eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe zum Einsatz. Diese Alternativen haben insbesondere bei Dünnschichtzellen an Bedeutung gewonnen. Hier wird neben Silizium gegenwärtig insbesondere Cadmiumtellurid (CdTe) eingesetzt. Daneben werden für den zukünftigen Einsatz Gallium-Arsenid, Indiumphosphid und weitere Stoffe diskutiert, die teilweise deutlich höhere Wirkungsgrade versprechen. Eine Reihe dieser Stoffe ist als toxikologisch bedenklich einzustufen, das gilt ebenfalls für eine einige weitere Einsatzstoffe wie etwa Blei in den verwendeten Loten. Die Verwendung dieser Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist daher in der EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) geregelt. Die Photovoltaik wird jedoch bisher nicht von der RoHS erfasst. Vor diesem Hintergrund soll daher diskutiert werden, ob eine Einbeziehung der Photovoltaik unter den Geltungsbereich der RoHS geboten erscheint oder nicht.
1. Das vorliegende Verbundprojekt des UFZ-Umweltforschungszentrums Leipzig-Halle und der Universitaet Bremen befasst sich mit der Regulierung von Gefahrstoffen. Aus naturwissenschaftlicher, oekonomischer, soziologischer und juristischer Sicht soll untersucht werden, welche Wirkungen die jetzige - aber auch eine modifizierte - Chemikalienregulierung in Bezug auf 'Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften' hat. Als solche Innovationen werden alle Neuerungen angesehen, die einen Beitrag zur Minderung der Zielkonflikte zwischen den einzelnen Nachhaltigkeitsdimensionen leisten. 2. Das Forschungsprojekt gliedert sich in jeweils halbjaehrliche Arbeitsphasen: (1) Beschreibung des jetzigen Regulierungsregimes, (2) Pruefung von dessen Effektivitaet, (3) Analyse von dessen Beitrag zu 'Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften', (4) Ausarbeitung von Reformvorschlaegen. 3. Die mit Praktikern abgeklaerten Forschungsergebnisse duerften eine Basis fuer die Weiterentwicklung der Chemikalienregulierung ergeben.
Projektziele: Lernen aus den Erfahrungen und Resultaten von Projekten, die sich mit der Substitution gefaehrlicher Stoffe als einem spezifischen Typ von Technologietransfer beschaeftigen, um denjenigen, die solche Prozesse initiieren, unterstuetzen und voranbringen zusaetzliche Informationen, Erfahrungen und Erkenntnisse zur Verfuegung zu stellen und damit letztlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Umwelt beizutragen. Zentrale Projektfragen: 1. Lassen sich Substitutionsprozesse wirksam von ausserhalb einer speziellen Branche anstossen? Gibt es dafuer Erfolgsbeispiele? Welches sind die leitenden Motive? 2. Wie sollten die Substitute (Produkte oder Verfahren) den Zielgruppen (Produzenten, Zulieferer, Endverbraucher) am besten praesentiert werden und wie koennen die Bedingungen fuer eine Markteinfuehrung optimiert werden (marktfoermige Anreize, staatliche Vorschriften, Selbstverpflichtungen, Information und Ausbildung)? 3. Wie lassen sich erfolgreiche Allianzen von Befuerwortern einer Substitution bilden? Welche Hindernisse treten gemeinhin auf und wie sind sie am ehesten zu ueberwinden? 4. Wie muss die interne Organisation und das Management von Substitutionsagenten aussehen? Wer ist dafuer besonders geeignet? Welche Kompetenzen/Kapazitaeten sind erforderlich? Vorgehensweise: Ausgewaehlt wurden nach einer ersten breiten Uebersicht 20 Substitutionsfaelle aus 12 Laendern der EU, fuer die Fallstudien und laenderuebergreifende Analysen erstellt wurden. Als Selektionskriterien galten: unterschiedliche Strategien, unterschiedliche Substitutionsgegenstaende, unterschiedliche Akteure und Industrien, unterschiedliche Formen der Transnationalitaet. Im Ergebnis bedeutete das die Beschaeftigung mit folgenden Projekten: Subsprint; Sumovera; toxische Anstrichfarben; Oeko-Textillabels; Greenfreeze/Eco-Shoe, TCO-Computerlabel. Die Fallstudien und Analysen wurden mit den Autoren auf einer gemeinsamen Konferenz in Oxford diskutiert und ueberarbeitet. Darueberhinaus fanden zwei internationale Workshops zu den Projekten Subsprint und Sumovera statt und vier nationale Workshops, die das Ziel verfolgen, die bisherigen Projektergebnisse kritischen Fragen auszusetzen und weitere Erfahrungen aus anderen Substitutionsfaellen einzubeziehen. Am 22./23. April 1999 wurde das Projekt mit einer groesseren internationale Konferenz in Amsterdam beschlossen, die die interessierte Oeffentlichkeit und die politischen Entscheidungstraeger mit den Ergebnissen des Projekts konfrontieren soll. Projektergebnisse: CD-Rom mit den Projektergebnissen. Ausserdem werden die Fallstudien und Analysen sowie eine abschliessende zusammenfassende Broschuere erhaeltlich sein. Projektadressen : B and A Group Policy Research and Advice (Drs. Kees Le Blansch) P.O. Box 829, 2501 CV Den Haag, Niederlande, Tel: 0031/703029500, Prof.Dr. Eberhard Schmidt, Huchtinger Heerstr.40, 28259 Bremen, Tel:0421/5769262 e-mail: vulcanus at t-online.de.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 23 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 23 |
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