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Bebauungsplaene Kleinblittersdorf/Rilchingen-Hanweiler - Ehemalige Hühnerfarm

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf Ortsteil Rilchingen-Hanweiler (Saarland):Bebauungsplan "Ehemalige Hühnerfarm" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Rilchingen-Hanweiler

Immissions- und Emissionsmessungen von Bioaerosolen im Bereich von Geflügel- und Schweinestallungen (Luquasta)

Das Ziel dieses Projekts besteht darin, den Istzustand der Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen und Feinstaubpartikeln im Bereich von Tierhaltungsanlagen mit verschiedenen Messstrategien zu erheben. Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Emissionen und Immissionen wird vergleichend die natürliche Hintergrundkonzentration der Bioaerosole und Feinstaubpartikel in der Umgebungsluft bestimmt. Es gilt festzustellen, ob die Keimkonzentrationen der Umgebungsluft aus der Stallluft resultieren. Die Leitparameter (Keime bzw. biogene Substanzen), welche in VDI 4250 Blatt 3 (2016) Richtlinie zur Emissions- und Immissionsbeurteilung herangezogen werden, werden auf ihre Adaptierbarkeit überprüft. Für die zukünftigen Bewertungen der Immissionen werden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, um die Fläche des Areals zu definieren, in dem ein neu zu errichtendes Stallgebäude für die Haltung von Nutztieren stehen soll. Die Daten aus der vorliegenden Studie werden mit den Ergebnissen und Bewertungen anderer EU Länder verglichen, um ein Konzept für eine Bewertungsgrundlage zu erstellen. Die Messungen haben einerseits das Ziel, den Anlagenbetreibern Möglichkeiten der Reduktion von Emissionen durch technische Maßnahmen aufzuzeigen und andererseits sollten die Ergebnisse der Immissionsmessungen Sicherheit für die Anwohner liefern zum Beispiel, dass es mit der Entfernung zur Emissionsquelle je nach meteorologischen Gegebenheiten zu einer deutlichen Abnahme der anlagenspezifischen Werte kommen kann und dass ab einem bestimmten Bereich die Zusammensetzung der Bioaerosolflora jener der natürlichen Hintergrundbelastung entspricht. Dabei kann in der Bearbeitung der Thematik auch auf die Möglichkeiten von zusätzlichen in der ländlichen Umgebung vorhandenen Emissionsquellen für Bioaerosole (z.B. Kompostierung u.a.) eingegangen werden. Mit den zu erwartenden Messergebnissen können in dieser ersten orientierenden Studie lediglich die Situationen für die untersuchten Betriebe beschrieben werden und die Ergebnisse sind nicht übertragbar auf Betriebe mit anderen Parametern (z.B. andere Anlagengröße, technische Abluftführung, klimatologische Bedingungen usw.). Keinesfalls sind Aussagen zu Grenz- oder Richtwerten möglich, da es diese aus unterschiedlichsten Gründen (insbesondere im Zusammenhang mit messtechnischen Fragestellungen) für Bioaerosole nicht geben kann. Es ist den Antragstellern auch nicht möglich aus den Messergebnissen eine medizinische Bewertung abzuleiten.

Geflügelschlachterei Schönberg

Die Firma Geflügelhof Weber GmbH & Co. KG in 08393 Schönberg, Hauptstraße 7, beantragte mit Datum vom 10. April 2025 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) und den Nrn. 7.1.1.2 (V) und 7.2.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Legehennen am Standort 08393 Schönberg, Flurstücke 34/2 und 34/3 der Gemarkung Schönberg. Mit diesem Vorhaben soll die bereits vorhandene Geflügelschlachterei erweitert werden. Die geplanten Änderungen an der Schlachterei haben keinen Einfluss auf die genehmigte Lege-hennenhaltung (Tierbestand, Haltungsform, betriebliche Abläufe). Das beantragte Vorhaben bedurfte einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 UVPG und Anlage 1 Nr. 7.13.2 UVPG in Verbindung mit § 7Abs. 2 UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Natur-schutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Umweltauswirkungen, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind daher nicht zu erwarten. Ebenso sind am Standort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Somit liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten der in Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. Die standortbezogene Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Genehmigungsbescheid der Märkische Geflügelhof - Spezialitäten GmbH

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, auf Ihrer Webseite haben Sie einen Genehmigungsbescheid für die Märkische Geflügelhof - Spezialitäten GmbH (Am Möllenberg 3-9, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme) veröffentlicht, datiert auf den 1. November 2018 (sh. https://lfu.brandenburg.de/daten/i/ied-anlagen/LDS/5061_2970000-0001-GB1-01_11_18.pdf). Die mit der Genehmigung einhergegangene Erhöhung der Schlachtkapazität hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Entscheidung im Jahr 2021 untersagt und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Bitte teilen Sie mir mit, welcher Genehmigungsbescheid (mit Angabe des Datums) aktuell für die erlaubte Schlachtkapazität der Märkische Geflügelhof - Spezialitäten GmbH (Am Möllenberg 3-9, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme) maßgeblich ist. Sofern es sich um einen anderen als den oben verlinkten Bescheid handelt, teilen Sie mir bitte mit, ob dieser ebenfalls über Ihre Webseite veröffentlicht ist. Sofern nicht veröffentlicht, bitte ich um Übermittlung des Bescheids. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Bebauungsplan "Ehemalige Hühnerfarm"

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Bebauungsplan "Ehemalige Hühnerfarm" der Gemeinde Kleinblittersdorf zeigt die zulässige Nutzung auf den im Plan markierten Flächen. Detailreiche Erläuterungen durch Fachmitarbeiter können bei der zuständigen Fachabteilung der Gemeinde Kleinblittersdorf erfragt werden. Ebenso erfahren sie dort, ob zwischenzeitlich Änderungen an den Planunterlagen erfolgt sind. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus einem DataURL Link eines WMS Layers generiert

Geflügelpest breitet sich bei Wildvögeln in Rheinland-Pfalz weiter aus

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) breitet sich in Deutschland mit ungewöhnlicher Dynamik aus – auch in Rheinland-Pfalz. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) meldet aktuell drei vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) bestätigte Fälle des hochpathogenen Subtyps H5N1 bei Kranichen im Rhein-Hunsrück-Kreis und im Rhein-Lahn-Kreis sowie bei einer Kanadagans im Rhein-Pfalz-Kreis. In einem Hausgänsebestand im Kreis Südliche Weinstraße und bei Kranichen in den Kreisen Südwestpfalz, Kaiserslautern, Westerwaldkreis, Mayen-Koblenz und Bernkastel-Wittlich hat die landesweit zuständige Tierseuchendiagnostik des LUA den Ausbruch des Subtyps H5N1 ebenfalls nachgewiesen. Aber es steht noch die Bestätigung des FLI aus, dass es sich um die hochpathogene und damit besonders ansteckende und verheerende Variante handelt. Weitere Verdachtsfälle aus ganz Rheinland-Pfalz erreichen das LUA jeden Tag, zuletzt unter anderem mehrere Kraniche auch aus dem Westerwaldkreis und aus den Kreisen Vulkaneifel, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Mayen Koblenz, Rhein-Lahn Kreis, Bernkastel-Wittlich und aus dem Kreis Birkenfeld. Das LUA arbeitet mit Hochdruck daran, das Geflügel schnellstmöglich zu untersuchen und den Kreisverwaltungen positive oder negative Befunde zu melden. Damit es in Rheinland-Pfalz nicht zu Ausbrüchen in großen Geflügelbetrieben wie in anderen Bundesländern kommt, arbeiten die Veterinärbehörden im Hochbetrieb. Sie sind untereinander in engem Kontakt und halten nach weiteren Wildvogelfunden Ausschau. Hintergrund Die Klassische Geflügelpest bzw. die hochpathogene aviäre Influenza ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Der Begriff „Vogelgrippe“ bleibt unscharf. Meist aber werden in der Öffentlichkeit damit Infektionen von Vögeln mit dem hochpathogenen H5N1-Virus aus Asien bezeichnet, das in Europa vor fast zwanzig Jahren erstmals nachgewiesen wurde und nun weltweit verbreitet ist. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Löffler-Institut (FLI) besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

WIMEX Agrarprodukte Import u. Export GmbH - Farm Stadl in Nittenau (2007 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der WIMEX Agrarprodukte Import u. Export GmbH - Farm Stadl , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.by.inspire.pf.ied/A00808) handelt es sich um Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel (NACE-Code: 01.47 - Haltung von Geflügel). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

WIMEX Agrarprodukte Import u. Export GmbH - Farm Thannhof in Nittenau (2007 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der WIMEX Agrarprodukte Import u. Export GmbH - Farm Thannhof , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.by.inspire.pf.ied/A00809) handelt es sich um Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel (NACE-Code: 01.47 - Haltung von Geflügel). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

WIMEX Agrarprodukte Import u. Export GmbH - Farm Tiefenhof in Nittenau (2007 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der WIMEX Agrarprodukte Import u. Export GmbH - Farm Tiefenhof , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.by.inspire.pf.ied/A00810) handelt es sich um Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel (NACE-Code: 01.47 - Haltung von Geflügel). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Geflügelhof Möckern ZNL der Lohmann & Co. AG - Elterntieranlage Zeesen in Königs Wusterhausen (2007 - 2023)

Bei der Haupttätigkeit der Geflügelhof Möckern ZNL der Lohmann & Co. AG - Elterntieranlage Zeesen , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.bb.inspire.pf.eureg/45028371_173_0) handelt es sich um Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel (NACE-Code: 01.47 - Haltung von Geflügel). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

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