Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.
Diese Ressource beinhaltet bundesweite Informationen zu gezüchteten einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans und zu Ortsvereinen für Geflügelzucht. Grundlage des Datenbestands bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Die privatwirtschaftlich organisierte Geflügelzucht ist in Deutschland vorwiegend im Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) sowie außerhalb des BDRG in Vereinen wie z.B. der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) organisiert. Mit der Datenerhebung wurde der BDRG von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen eines Vertrages im Jahre 2013 beauftragt. Die Erhebung diente der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Koordination von Erhaltungsaktivitäten der tiergenetischen Ressourcen in Deutschland. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen IED Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Raising of poultry. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
WFS mit Daten zur Tierhaltung im Freistaat Sachsen gemäß 4. BImSchV. Unterschieden wird u. a. zwischen Rinder-, Schweine- und Geflügelzucht sowie danach, ob diese Anlagen von der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Industrieemissionsrichtlinie) betroffen sind.
WMS mit Daten zur Tierhaltung im Freistaat Sachsen gemäß 4. BImSchV. Unterschieden wird zwischen Rinder-, Schweine- und Geflügelzucht sowie danach, ob diese Anlagen von der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Industrieemissionsrichtlinie) betroffen sind.
Die Geflügelstatistik umfasst folgende Erhebungen: 1. Erhebung in Brütereien 2. Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung 3. Erhebung in Geflügelschlachtereien Monatlich: Zahl der Bruteier, geschlüpften Küken, vorhandene Hennenhaltungsplätze, legende Hennen, erzeugte Eier, geschlachtetes Geflügel. Jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen, Haltungsform und Bestandsaufbau nach Altersklassen und Legeperioden.
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.
Herr Püllen, Hermannshof, 52388 Nörvenich hat folgendes Vorhaben in der Gemeinde Merzenich, Gemarkung: Girbelsrath, Flur 3, Flurstücke 61, 105 und 106, sowie teilweise auf der Gemarkung Eschweiler über Feld, Flur 8, Flurstück 15 beantragt Änderung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Anlage zur Haltung von Legehennen. Die Änderung umfasst einen zusätzlichen Stall für 17.990 Tiere inklusive Freilandgehege mit zwei Auslaufzonen inklusive Infrastruktur. Zusätzlich soll für diese und die bestehenden Ställe ein zentraler Waschwasserbehälter für die Abwässer bei der Stallreinigung errichtet werden.
Herr Melchior Sengenhorst hat mit Antrag vom 25.06.2021 eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Legehennen und Junghennen auf dem Grundstück Ludgerusweg 8, 48720 Rosendahl (Gemarkung Osterwick, Flur 27, Flurstücke 35, 50 und 61) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der Tierplatzzahlen auf 54.000 Legehennen und 18.000 Junghennen durch Erweiterung um einen Legehennenstall mit überdachten Auslaufbereich und Eier-Zwischenlager, Neubau eines Junghennenstalles und einer Eier-Sortierhalle mit Sozialbereich. Des Weiteren soll die vorhandene Kotlagerhalle, BE 5, um 3 Kotlagerhochsilos erweitert werden. Zeitgleich wird eine zweite Hofstelle innerhalb des Ortes mit aktuell 11.200 Junghennenplätzen aufgegeben. Die Nutzung von weiteren hier seinerzeit genehmigten 22.400 Legehennenplätze wurde im Vorfeld bereits eingestellt. Für die geplante Maßnahme wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ aufgestellt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß den Vorschriften der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Vorhaben ist gem. UVPG, Anlage 1 Nr. 7.11.1 UVP-pflichtig. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde vom Antragsteller als Grundlage zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Gem. § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens
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