Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) beinhaltet die Rasterdaten der „Topographischen Karte 1:100 000 (TK100)“. Die DTK100 wird computerunterstützt aus dem ATKIS®-DLM und DGM der Bundesländer abgeleitet. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS®-SK100. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in Layer (Einzelebenen) gegliedert. Neben dem Summenlayer, der das vollständige farbige Kartenblatt beinhaltet, sind 24 weitere einfarbige Einzellayer Bestandteil der DTK100. Die Daten stehen in einer einheitlichen Rasterauflösung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Die Naturdenkmale des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Als Naturdenkmal können Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, ausgewiesen werden. Als Einzelschöpfungen der Natur gelten insbesondere alte oder seltene Bäume und Baumgruppen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Gletscherspuren, Findlinge, Quellen, Gewässer, Dünen, Bracks, Tümpel und Moore.
Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen.
Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.
Natürliche (potentielle) Wassererosionsgefährdung nach DIN 19708 (2005-02) bezogen auf die Nettofeldblockfläche (ohne Landschaftselemente (meist Knicks oder kleine Gehölze) und ohne nicht beihilfefähige Flächen (oft Teiche o. ä.)) in t/ha/a, Berechnung auf Grundlage des K = Bodenerodierbarkeitsfaktors (berücksichtigt die Oberbodenart), S = Hangneigungsfaktors sowie R = Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors (pauschal 50). Die Karte wird in drei Maßstäben Vertrieben: Feldblockbezogen (bis 1:199.999), Übersichtskarten in den Maßstabsbereichen 1:200.000-999.999, sowie ab 1:1 Mio.
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) beinhaltet die Rasterdaten im Maßstab 1:25 000, die computerunterstützt aus dem ATKIS®-DLM und DGM der Länder abgeleitet wurden. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in Einzelebenen (Layer) gegliedert. Ihre Struktur ist im Produkt-und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten der AdV festgelegt worden. Neben dem Summenlayer, der das vollständige farbige Kartenblatt beinhaltet, sind 24 weitere einfarbige Einzellayer Bestandteil der DTK25. Zu beachten ist, dass teilweise bundesländerspezifische Unterschiede in der Kartengraphik und in der Farbzuordnung bestehen. Die Daten stehen in einer einheitlichen Rasterauflösung flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen zur Verfügung.
Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das LSG „Umflutehle-Külzauer Forst“. Quelle: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts. Ergänzungsband (2003); ISSN 3-00-012241-9 Begrenzt wird das neu verordnete LSG im Nordosten durch den Elbe-Havel-Kanal und im Osten von Burg bis Möser durch die Bahnlinie Magdeburg-Berlin sowie von Möser bis zur Verbindungsstraße Lostau-Körbelitz durch die Bundesstraße B1, dabei ist die Ortslage Möser weiträumig ausgegliedert. Der Text im LSG-Buch beschreibt ab S. 422 (nächster Abschnitt) unter „Zuwachs-Külzauer Forst” schon das neu verordnete LSG „Umflutehle-Külzauer Forst”, dessen Abgrenzung zum damaligen Zeitpunkt im Entwurf vorlag. Das LSG ist Teil der Elbeniederung (hier Magdeburg-Breslauer Urstromtal). Besonders im Nordteil wird es von Altwasserarmen der Elbe geprägt. Das LSG ist infolge mehrerer Mäanderdurchstiche (bes. 1740 und 1790) und der seit Mitte des 19. Jh. vorhandenen Eindeichung zur Hochwasserabteilung stark anthropogen überprägt. Die Ehle entspringt im Westfläming. Im Unterlauf, zwischen Gübs und Heyrothsberge, benutzt sie einen alten Elbelauf. Ihre Wasserführung ist ab Dannigkow eng mit den Regulierungsmaßnahmen an der Elbe verbunden. Heute führt der Ehlekanal die Hauptwassermenge zur Elbe ab, während das eigentliche Bachbett unterhalb des Kanals kaum wasserführend ist. In der ca. 6–7 km breiten Elbeaue stehen ander Oberfläche überwiegend sandige Ablagerungen des Holozäns und Pleistozäns (Weichsel) an, die von bindigem Holozän (Auelehm und -ton) und teilweise anmoorigen Bildungen überdeckt sind. Der Grundwasserspiegel ist flurnah und befindet sich stellenweise nur wenige Dezimeter unter der Geländeoberkante. Mit den Ausbau- und Regulierungsarbeiten an der Elbe hat eine verstärkte Tiefenerosion des Flusses eingesetzt, die auch Auswirkungen auf die Grundwasserstände in der angrenzenden Aue hatte. Durch die Eindeichungen wurden weitere Überflutungen des Auenbereichs unterbunden. Der Külzauer Forst befindet sich bereits teilweise auf der östlich an das Elbetal angrenzenden Hochfläche. Dünen, die den Talsanden aufgesetzt sind, prägen bei Gerwisch das Landschaftsbild. Der Nordteil des LSG gehört zur Hochfläche des Westfläming (Teil des Südlichen Landrückens). An der Oberfläche stehen sowohl Dünen als auch Endmoränenkuppen und Sander der Saale-Vereisung (Warthe-Stadium) an. -- Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf LSG „Zuwachs-Külzauer Forst“. Quelle: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts (2000); ISSN 3-00-006057-X Das LSG umfaßt von der Autobahn Berlin-Hannover (A2) bis Biederitz das im Landkreis Jerichower Land liegende Tangermünder und Dessauer Elbetal. Weiter nach Süden sind die Flächen des Umflutkanals, im Westen begrenzt durch die Deiche und im Osten durch die Stadtgrenze zu Magdeburg, in das LSG einbezogen. Im Norden gehören mit dem Külzauer Forst und der Hohen Heide Teile des Burger Vorflämings zum Gebiet. Begrenzt wird dieser Bereich im Norden durch den Elbe-Havel-Kanal und im Osten von Burg bis Biederitz durch die Bundesstraße 1, dabei sind die Ortslagen Möser, Gerwisch und Biederitz weiträumig ausgegliedert. Im Norden wird das LSG durch Ausläufer des Flämings geprägt. Im zentralen Gelände wechseln lehmig-sandige Hügel mit Muldentälern. Mit dem Hölleberg (87,9 m über NN) und dem Langen Berg (80 m über NN) hat es seine höchsten Erhebungen. Mit einer Geländestufe von 15-20 m setzt sich der Vorfläming deutlich vom Elbetal ab. Dabei reicht der Weinberg, eine Endmoränenkuppe der größten Ausdehnung des Warthestadiums der Saaleeiszeit, bis dicht an den Strom heran. Der südliche Teil des nach Südwesten geneigten Steilhanges ist mit einem dichten Feldulmenwald bedeckt, an den sich ackerbaulich genutzte Flächen anschließen. Diese werden nach Osten durch Kiefernforste abgelöst, die auch die ehemals offenen Dünen im Külzauer Forst bedecken. Nur kleinflächig sind hier noch Reste der Halbtrocken- und Magerrasenvegetation zu erkennen. In ausgeprägter und großflächiger Form sind sie dagegen noch auf der weitgehend gehölzfreien Sanddüne bei Gerwisch zu finden. Am Quickberg (68 m über NN) bei Külzau befindet sich die Quickbornquelle, die inmitten der Kiefernforste von einem hartholzauenähnlichen Laubwald umgeben ist. Unterhalb des Weinberges beginnen zumeist recht artenarme Auenwiesen, zum Teil mit Einzelbäumen und Gehölzen durchsetzt. Besonders innerhalb der alten Elbeschlinge sind sie noch artenreich. Ausgedehnte Schilfröhrichte umgeben den bereits stark verlandeten ehemaligen Elbearm im Schwisau bei Lostau. Die sich nach Süden anschließenden, etwas höher gelegenen Flächen des Elbetals werden ackerbaulich genutzt. Diese Nutzung reicht bis in den Bereich des Zuwachs hinein, der von einem weiteren ehemaligen Elbearm umgeben ist. Besonders der südliche Teil dieses Altwassers wird von ausgedehnten Schilfröhrichten begleitet. Von Süden aus dem Umflutkanal kommend durchfließt die Ehle den alten Elbearm. Nachdem sie ihn verlassen hat, weist sie über einen kurzen Abschnitt einen natürlichen Lauf mit zahlreichen Auskolkungen auf, ehe sie die letzten 1,5 km bis zur Mündung in die Elbe in einem kanalartig ausgebauten Bett zurücklegt. Unterhalb des Zuwachs fließt die Ehle im Umflutkanal, der den südlichsten Abschnitt des LSG bildet. Hier sind weite, reliefreiche Vorländer mit permanenten und periodischen Gewässern, seenartige Aufweitungen des Fließgewässers und bachbegleitende Weichholzgürtel charakteristisch. Die Gewässersohle besteht zumeist aus steinig-kiesigen Substraten, die Fließgeschwindigkeiten wechseln stark. Das Gewässer weist eine hohe Selbstreinigungskraft auf. Ein 200 000 Jahre alter, beim Kiesabbau bei Gerwisch entdeckter Faustkeil stellt das älteste Zeugnis der Anwesenheit des Menschen im LSG dar. Die auf den Dünen nordwestlich von Gerwisch entdeckten mittelsteinzeitlichen Steinwerkzeuge, die von Gemeinschaften stammen, die in der Elbeaue ein reiches Nahrungsangebot an Kleinwild und Vögeln sowie an Fischen in der Elbe vorgefunden haben, sind 10 000 Jahre alt. Die jungsteinzeitlichen Siedlungen liegen am Niederterrassenrand der Elbe zwischen Lostau, Gerwisch und Biederitz sowie bei Hohenwarthe und entlang der Bundesstraße nach Niegripp, wobei das östlich anschließende Gebiet bis Möser bisher keinen Siedlungsnachweis erbracht hat. Als älteste Ackerbaukultur tritt die Stichbandkeramikkultur in Erscheinung, die nordöstlich des Dünengeländes bei Biederitz angetroffen wird. Von den Ackerbauern der Alttiefstichkeramik sind mindestens drei Siedlungen auf den Dünen bei Gerwisch nachgewiesen, die dann in der mittleren und späten Jungsteinzeit kontinuierlich besiedelt blieben. Die Alttiefstichkeramikkultur errichtete ihren Toten aus Steinblöcken gefügte Grabkammern, von denen sich nur ein Zeuge am Rande des LSG bei Körbelitz erhalten hat. Mit der Schönfelderkultur setzte nun eine dichte Besiedlung ein, die sich bei Biederitz mit acht, bei Gerwisch mit sechs Fundstellen nachweisen läßt, wozu noch weitere Fundstellen bei Hohenwarte, Lostau, Möser und Schermen kommen. Am Ende der Jungsteinzeit drangen von Nordwesten her die Siedler der Einzelgrabkultur in das Gebiet östlich der Elbe vor. Der Mehrzahl der auf den Sanddünen errichteten Siedlungen endete mit der Jungsteinzeit. Während der Bronzezeit ging die Siedlungsdichte zurück, und es wurden in der Regel neue Wohnplätze aufgesucht. Das am Ende der Frühbronzezeit einsetzende trockenwarme Klima zwang zur Verlagerung der Ansiedlungen in die Niederung, wo sie entweder vom Auenlehm bedeckt oder durch die Erosion der Elbe zerstört sind. Für die Eisenzeit ist dagegen wieder ein Zuwachs an Siedlungen auf der Niederterrasse zu verzeichnen, wobei Kontinuität seit der Bronzezeit nur im Zusammenhang mit einer Siedlung bei Hohenwarte belegt ist. Da die spätbronzezeitlichen Siedlungen am Grunde des Auenlehms liegen, wird die Sedimentation mit den steigenden Niederschlägen am Anfang des Subatlantikums in Verbindung gebracht, so daß der überwiegende Teil des Auenlehms während der älteren Eisenzeit abgelagert wurde. Die Abspülung von Bodenmaterial deutet darauf hin, daß während der Bronze- und Eisenzeit in Mitteldeutschland in größerem Umfang Ackerflächen vorhanden waren. Eine Reihe eisenzeitlicher Fundstätten blieb bis in die römische Kaiserzeit hinein belegt, während der die Besiedlung insgesamt zurückging. Siedlungsplätze im oberen Bodenhorizont der Niederung deuten darauf hin, daß während der römischen Kaiserzeit die Auenlehmbildung im wesentlichen abgeschlossen war. Ein Brennofen in einer Siedlung bei Gerwisch belegt die Eisenverhüttung aus Raseneisen der Elbeniederung zu Beginn der römischen Kaiserzeit. Im 7. Jahrhundert siedelte sich auf dem Ostufer der Elbe Slawen an. Diese überschritten die Elbe auch nach Westen und errichteten bei Elbeu (Hildagsburg) einen Burgwall zur Sicherung des neu gewonnenen Siedlungsgebietes. Spätestens mit der Erbauung des fränkischen Kastells bei Magdeburg im Jahre 806 endete die Autonomie der Slawen westlich der Elbe, während der Gau Moraciani östlich der Elbe bis ins 10. Jahrhundert hinein unabhängig blieb. Slawische Burgwälle lagen bei Lostau und Biederitz. Die erste urkundliche Erwähnung von Biederitz erfolgte 948. Etwa in dieser Zeit werden auch Lostau (973 als Loztoue) und Gerwisch (992 als Grobizi) erstmalig genannt. Gerwisch und Lostau litten immer wieder unter den Hochwassern der Elbe, wie Berichte vor allem aus dem 18. Jahrhundert zeigen. Um dem zu begegnen, griffen die Lostauer 1742 zur Selbsthilfe und legten einen Durchstich durch den Schwisau an. Weitere solche Versuche wurden von den Gemeinden Gerwisch und Lostau auch am Zuwachs und am Ochshorn unternommen. Doch erst 1789 konnten hier nach einer Anordnung der Regierung die Regulierungsarbeiten abgeschlossen werden. Die Schleifen bei Gerwisch, die Alte Elbe am Zuwachs und die Lostauer Alte Elbe sind noch heute gut zu erkennen. Die steilen Hänge des Weinberges bei Hohenwarthe, der hier prallhangartig an den Strom herantritt und die Aue um nahezu 35 m überragt, trugen im Mittelalter Weinreben, die von Dominikaner-Mönchen in Hohenwarthe gezogen wurden. Im 18. Jahrhundert verlief die Verbindung Magdeburg-Burg über die „Alte Burger Straße“, die auf der Hohen Brücke die Ehle überquerte und dann über das Dünengelände bei Gerwisch und das Sander- und Endmoränengebiet bei Külzau nach Möser führte. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts verlor sie mit dem Bau der Chaussee Magdeburg-Burg endgültig ihre Bedeutung, ihr Verlauf ist streckenweise noch heute zu erkennen. 1888 begann der erste Kiesabbau, zunächst im Schwisau, später im Zuwachs. Die dabei entstandenen Kiesseen sind heute beliebte Badegewässer. Neben dem Kiesabbau bot der Schlick in der Elbeaue auch die Möglichkeit, Ziegel herzustellen. Die beiden bei Lostau im 19. Jahrhundert errichteten Ziegeleien wurden aber Anfang des 20. Jahrhunderts wieder aufgegeben. Für die Verregnung der Abwässer der Stadt Magdeburg wurden 1892 Flächen im Gebiet von Möser-Gerwisch-Lostau ausgewählt. Ursprünglich wurden die Abwässer ohne Vorklärung auf die Felder geleitet, später wurden am Cracauer Anger, bei Gerwisch und bei Körbelitz Pumpstationen mit Klärbecken errichtet. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden vermehrt auch in der Überschwemmungsaue des Elbetals Ackerflächen angelegt, die aber empfindlich auf Hochwasserereignisse reagierten. Gleichzeitig kam es durch den Bau der Dämme der Berliner Chaussee und der Eisenbahn durch eine nachteilige Stauwirkung oberhalb der Querdämme zunehmend zu bedrohlichen Hochwassern. Um dem begegnen zu können, entschlossen sich die Deichverbände, die um 1860 im preußischen Deichamtsgesetz eine rechtliche Grundlage erhielten, zum Bau eines eingedeichten Vorfluters, der einen Teil des Hochwassers von Magdeburg fernhalten und mit seinen Dämmen die Niederung schützen sollte. 1871 bis 1875 baute man bei Pretzien, außerhalb des LSG, im Bett der Alten Elbe ein Wehr und zog von dort bis zum neuen Eisenbahndamm bei Biederitz einen Kanal. Dieser sogenannte Umflutkanal, der die Tiefenlinie des Urstromtals ausnutzt und zum Teil dem Lauf alter Elbearme folgt, ist bis Biederitz 20 km lang, davon befinden sich zirka 6 km im LSG, und 450 m breit. Nördlich des Bahndammes können die Hochwasser dann noch weitere 7 km bis zum Weinberg bei Hohenwarthe uneingedeicht abfließen. Durch Öffnen des Pretziener Wehrs kann ? des Elbehochwassers durch den Umflutkanal um Magdeburg herumgeführt werden. Im Landschaftsschutzgebiet befinden sich das warthestadiale Breslau-Magdeburg-Bremer Urstromtal (Saalekaltzeit) und die holozäne Elbeaue. Diese Abflußbahn der Schmelzwasser, über Ohre und Drömling, kam während der Letzlinger Randlage zum Tragen. Spätere Schmelzwasser durchbrachen die Endmoräne bei Rogätz und flossen weiter nördlich ab. Es wurden glazifluviatile und fluviatile Sedimente abgelagert, das heißt Sande, Kiese und Schluff. Die Böden im Elbetal werden von Gleyen, Vega-Gleyen und Vegas aus Auenlehm, zum Teil über fluviatilen Sanden und Kiesen, je nach der Lage zur Grundwasseroberfläche, gebildet. Auf der Niederterrasse sind Acker-Gley-Braunerde-Podsole und Gley-Braunerden anzutreffen. Als sehr junge Ablagerungen finden sich Dünen mit Regosolen. Das Bild des Gewässernetzes wird durch den Elbestrom mit seinen Altwassern, dem Lostauer See, der Alten Elbe am Zuwachs, und die unterhalb von Alt-Lostau in die Elbe mündende Ehle bestimmt. Das Wasserregime der Elbe steht in enger Wechselbeziehung zu den Grundwasserverhältnissen in der Aue. So strömt das Grundwasser von den Niederterrassen auf den Fluß zu. Bei Niedrigwasser senkt sich in Flußnähe der Grundwasserspiegel erheblich ab, während er bei Hochwasser zunächst flußnah ansteigt. Da zugleich das zuströmende Grundwasser angestaut wird, kommt es zunehmend auch in flußferneren Bereichen zu einem Anstieg des Grundwassers. An der geologisch-hydrologischen Grenze zwischen der Grundmoräne und den aufgelagerten Endmoränen sind Quellaustritte nicht selten wie beispielsweise im Külzauer Forst. Die Zugehörigkeit des betroffenen Elbetalabschnittes zum herzynischen Trockengebiet bedingt mittlere Jahresniederschläge von nur 474 mm, zum Fläming hin steigen sie auf über 500 mm an. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei Magdeburg bei 9,4 C und im Westteil des Burger Vorflämings bei 8,2°C. Besonders bemerkenswert sind die Reste wärmeliebender Trockenrasen, die kleinflächig besonders am Nordhang des Weinberges zu finden sind. Sie werden auf Löß von Haarfedergras-Steppenrasen und Fiederzwenkenrasen, unter anderem mit Weißer Skabiose, Liegendem Ehrenpreis und Großem Schillergras und auf Sandstandorten von Silber- und Straußgrasfluren, unter anderem mit Ohrlöffel-Leimkraut und Felsen-Nelke, besiedelt. An den Ufern der Elbe treten in den Buhnenfeldern Flußufer-Pioniergesellschaften wie die Spitzklettenflur auf. Teilweise begleitet eine schmale Weichholzaue mit Silber- und Bruch-Weiden die Ufer, vereinzelt sollen Schwarz-Pappeln zu finden sein. Die Auenwiesen sind durch intensive Nutzung meist recht artenarm, nur noch vereinzelt kommen Kuckucks-Lichtnelke und WiesenSchaumkraut vor. Charakteristisch für die großen Stromtalauen ist das Vorkommen von Stromtalpflanzen, deren Samen und Früchte durch fließendes Wasser transportiert werden. Die im Mittelelbegebiet anzutreffenden Arten stammen meist aus dem süd- und südosteuropäischen Raum. Hierzu gehören beispielsweise Fluß-Kreuzkraut, Aufrechte Waldrebe, Sumpf-Wolfsmilch, Langblättriger Blauweiderich und Gelbe Wiesenraute. Die Verlandungsbereiche der Altwasser sind durch zum Teil großflächige Röhrichte und Riede gekennzeichnet, die sich aus Gemeinem Schilf, Großem Schwaden, Schlank- und Ufer-Segge oder Rohr-Glanzgras aufbauen. Schwimmblatt- und Wasserschwebergesellschaften mit der Teichrose als markanter Art, bedecken teilweise als dichter Teppich die Wasserflächen. Im Umflutgelände säumt zum Teil galerieartiger Weichholzauenwald die Ufer, der auch Rohrglanzgras- und Wasserschwadenröhrichte aufweist. Hervorzuheben sind das Wasserschlauch-Auftreten und wärmeliebende Stromtalpflanzen der Auengewässer wie Krebsschere und Schwimmfarn. Zu den auffälligsten Tierarten des LSG gehört der Biber, dessen Wohnburgen sowohl unmittelbar am Ufer der Stromelbe als auch an den Altwassern und im Umflutkanal in erstaunlich hoher Zahl zu finden sind. Besonders interessant sind auch die von ihm geschaffenen Dämme am Ausfluß des Grabens aus der Lostauer Alten Elbe. Der Fischotter hat zwar keine feste Ansiedlung im LSG, durchstreift auf seinen oft ausgedehnten Wanderungen aber regelmäßig das Gebiet. Eine Vielzahl weiterer Säugetierarten besiedelt das LSG, von denen nur Mauswiesel, Zwergmaus sowie Zwerg- und Wasserspitzmaus erwähnt seien. In den ausgedehnten Röhrichten kommen Rohrweihe, Teich-, Schilf- und Drosselrohrsänger und in den letzten Jahren zunehmend Bartmeisen vor. Ebenso sind hier Teichhuhn, Wasser- und Tüpfelralle zu finden. Ein recht häufiger Brutvogel der Gewässer ist der Haubentaucher, und die Beutelmeise hängt ihr kunstvolles Nest in den Weichholzsaum am Gewässerrand. Zu den Charakterarten der Aue gehört auch der Schlagschwirl. Besonders nach großen Hochwasserereignissen entstehen immer wieder Abbruchkanten, in denen Eisvogel und Uferschwalbe ihre Brutröhren anlegen. Die trockeneren, mit Einzelgehölzen bestandenen Abschnitte des Umflutkanals besiedeln Neuntöter und Sperbergrasmücke. Das Braunkehlchen ist besonders entlang der Dämme zu finden. Das LSG hat große Bedeutung als Aufenthaltsraum für Zugvögel und Wintergäste. Von der Vielzahl der im Gebiet verweilenden Wasservögel soll nur der Singschwan hervorgehoben werden, der besonders im Zuwachsgebiet regelmäßig überwintert. Die Wiesen und Ackerflächen des LSG werden im Winterhalbjahr von großen Schwärmen nordischer Gänse aufgesucht. Das reiche Nahrungsangebot zieht auch den Seeadler an. Einzelne alte Weiden am unmittelbaren Elbeufer, vom Kormorankot weiß gefärbt und weithin sichtbar, dienen mehreren Hundert dieser Vögel als Schlafbäume. Von hier verteilen sie sich zur Nahrungssuche über die Elbe und die angrenzenden Gewässer. Besondere Bedeutung hat der nördliche Teil des Gebietes für beständige Brutvorkommen des nur noch wenige Brutpaare zählenden Steinkauzes. Im Gebiet kommen neben anderen Amphibien auch Laubfrosch und Rotbauchunke sowie Ringelnatter und besonders an den trocken-warmen Dämmen des Kanals die Zauneidechse vor. In den Gewässern des Umflutkanals finden sich reiche Großmuschelbestände, besonders bemerkenswert ist das Vorkommen der anspruchsvollen Kugelmuschel (Sphaerium rivicola). Die eintönigen Kiefernforste des Külzauer Forstes sind kleinflächig durch Umwandlung in natürliche Laubwälder in ihrem Erscheinungsbild und als Lebensraum weiter aufzuwerten. Hierzu gehört auch die Anlage von Laubholzgürteln entlang der Wanderwege. Am Elbeufer ist die Entwicklung einer breiteren und durchgehenden Weichholzaue anzustreben. Eine extensive Grünlandnutzung der Auen ohne Düngung mit kleinflächiger Staffelmahd sollte die Entwicklung wertvoller Auenwiesen wie zum Beispiel Brenndolden-Wiesen und Silgen-Wiesen ermöglichen. Die wertvollen Magerrasen der Hochwasserdämme am Umflutkanal müssen durch extensive Beweidung oder Mahd offengehalten werden. Die Sandtrockenrasen der Gerwischer Düne sind vor Verbuschung, Sandabgrabungen und besonders vor dem Befahren mit Geländefahrzeugen zu schützen. Für das Umflutgelände und den Bereich des Zuwachs ist die derzeit stattfindende ungeordnete Nutzung durch Badende, Angler und Dauercamper dringend zu regeln. Im Interesse einer Verbesserung der touristischen Möglichkeiten ist der Ausbau des Elberadweges von Hamburg nach Dresden abzuschließen sowie insgesamt eine Verbesserung des Radwegnetzes zu erreichen. Weinberg bei Hohenwarthe Die Wanderung beginnt am Elbeufer unter der neuen, nunmehr sechsspuringen Autobahnbrücke und führt anfangs durch Obstgärten, später entlang der Ackerkante zum höchsten Punkt des Weinberges, der bei 75,5 m über NN liegt. Von hier bietet sich ein herrlicher Blick über die mit Altwassern, Einzelbäumen und Gehölzen reich strukturierte Elbeaue, die sich bei Hochwasserereignissen auch als kilometerweite Wasserfläche darstellen kann. Weiter reicht der Blick über die verschiedenen Landschaften Elbetal, Niedere Börde, Hochbörderand und Westfläming. Wendet man den Blick vom Elbetal ab, sieht man auf den bewaldeten Tränkeberg, aus dem die Dächer des Waldkrankenhauses Lostau herausleuchten. Es wurde 1902 als Tuberkuloseheilstätte an der Straße Hohenwarthe-Lostau errichtet. Der Weg führt durch einen mit Baumkronen überdachten Hohlweg hangabwärts und am Hangfuß zurück in Richtung Hohenwarthe. Am Weg sind Aufschlüsse des den Hangfuß bildenden Rupeltons zu erkennen, ebenso wie die den Hang teilweise bedeckenden Lößauflagen. Quellaustritte am Unterhang sind zu überqueren, bis der Weg wieder unter der Autobahnbrücke hindurch nach Hohenwarthe führt. Forsthaus Külzau und Quickbornquelle Von der Waldgaststätte Möser führt ein gut ausgebauter Wanderweg, teilweise von Birken gesäumt, zum Forsthaus Külzau, das am Kreuzungspunkt mehrerer Wege als Revierförsterei errichtet wurde. An dieser Stelle befand sich im 14. Jahrhundert das wüste Dorf Kulzowe, später wurden auf der "wüsten Flur" zwei zum Amte Niegripp gehörige Vorwerke angelegt, die mit einer Schäferei, der alten Külzauer Wassermühle und einem Krug im Jahre 1782 31 Einwohner zählten. Der Weg führt weiter durch den Külzauer Forst über eine Brücke, die die Autobahn überquert und gelangt zu einem Rastplatz an der Quickbornquelle. Hier hat sich inmitten der Nadelwälder ein auenwaldartiger Laubbaumbestand entwickelt. Für den Rückweg muß aufgrund der notwendigen Autobahnüberquerung bis zum Forsthaus der gleiche Weg gewählt werden, danach bieten sich verschiedene Möglichkeiten für die Rückkehr nach Möser oder auch Lostau an. Radwanderung von Möser Vom Bahnhof Möser führt ein gut ausgebauter Radweg zum Forsthaus Külzau, das nach 2,4 km erreicht wird. Durch den Külzauer Forst, vorbei an der Quickbornquelle, führt nach 2,9 km eine Brücke über die Autobahn. Nach ca. 4,8 km erreicht man das Haupttor des Schießplatzes und fährt weiter auf einem hügeligen Waldweg bis zum Damm des Elbe-Havel-Kanals. Entlang des Kanaldammes geht es bis zur Kanalbrücke, die einen Abstecher zur Niegripper Schleuse ermöglicht. Der Weg führt am Kanal weiter zu einer sehr schönen Rastmöglichkeit an einer zweiten Brücke. Weiter geht es über bewaldete Endmoränenhügel, unter anderem den Butterberg mit 64 m über NN, nach Detershagen, das nach zirka 10 km erreicht ist. Von hier führt der Weg entlang des Bahndammes über die Bocksmühle, einer Gaststätte in einem Wassermühlenhaus, zurück nach Möser. Elberadweg Dresden-Hamburg Der genannte Fernradwanderweg führt über einen kurzen Abschnitt durch das LSG. Vom Herrenkrugpark in Magdeburg vorbei am Zuwachs und nach Überquerung des Ehlekanals führt der Weg nach Lostau. Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 513 |
| Europa | 13 |
| Kommune | 46 |
| Land | 719 |
| Weitere | 219 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 180 |
| Zivilgesellschaft | 24 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 149 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 398 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Taxon | 20 |
| Text | 317 |
| Umweltprüfung | 109 |
| WRRL-Maßnahme | 2 |
| unbekannt | 348 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 862 |
| Offen | 465 |
| Unbekannt | 32 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1343 |
| Englisch | 229 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 106 |
| Datei | 15 |
| Dokument | 474 |
| Keine | 591 |
| Unbekannt | 24 |
| Webdienst | 49 |
| Webseite | 301 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 931 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1359 |
| Luft | 576 |
| Mensch und Umwelt | 1336 |
| Wasser | 783 |
| Weitere | 1290 |