Musik ist eine der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen bei Jugendlichen. Da die Musik jedoch lange und laut gehört wird, sind Hörschäden als Folge nicht auszuschließen. In der 1. Studie wurden in Regensburg 2.149 Jugendliche der 9. Jahrgangsstufe zu der Nutzung von tragbaren Musikabspielgeräten (z.B. MP3-;Player) und zu anderen Lärmbelastungen befragt. Gleich-zeitig wurden die Jugendlichen in der HNO-;Klinik der Universität Regensburg audiologisch untersucht, um das noch fast unbelastete Hörvermögen zu erfassen. Die Erkenntnisse aus der Studie sollen dazu dienen, die Bedeutung von Freizeitlärmbelastungen für das Gehör von jungen Menschen abzuschätzen und ggfs. Zielgruppen für Präventionsmaßnahmen zu identifizieren. Ziel der beantragten Kohortenstudie II ist, das OHRKAN-Kolletiv über die kommenden 10 Jahre weiter zu verfolgen. Um zukünftige Hörschäden in dem Kollektiv feststellen zu können, sollen dieselben Jugendlichen erneut nach 5 und 10 Jahren mit denselben sensitiven Methoden untersucht werden. Parallel sollen in kürzeren Abständen, wie jetzt in der Studie II, von jeweils 2,5 Jahren aktualisierte Angaben zu Freizeitlärmbelastungen und anderen Einflussfaktoren erhoben werden. Der Erfolg einer solchen Kohortenstudie ist wesentlich davon abhängig, dass von dem ursprünglich rekrutierten Kollektiv ein hoher Anteil an den Folgeerhebungen teilnimmt.
Entwicklung neuer Auswertemethoden zur Beurteilung der gehoerschaedigenden Wirkung von Industrielaerm.
Ziele dieses Projekts sind die Identifizierung und Quantifizierung der Auswirkungen von Lärm auf das Gehör von Walen in der Arktis sowie die Identifizierung und Quantifizierung der Auswirkungen von Schadstoffbelastungen auf das Hörvermögen dieser Tiere. Im Projekt sollen Ohren von gestrandeten Walen in der Arktis analysiert werden, um festzustellen, ob die Individuen einen Hörschaden erlitten haben und ob dieser mit der Lärmbelastung zusammenhängt. Dazu sollen sowohl vorhandene Exemplare gestrandeter Tiere als auch neue Funde analysiert und mit nationalen und regionalen Strandungs-Netzwerken, z. B. in Norwegen, Kanada, den USA und Grönland, zusammengearbeitet werden. Zudem sollen neben den Ohruntersuchungen auch toxikologischen Analysen durchgeführt und untersucht werden, ob es einen Zusammenhang zwischen Hörverlust und hoher Schadstoffbelastung gibt. Die Ergebnisse der Analyse von Hörstrukturen und Schadstoffkonzentrationen bei mehreren Walarten in verschiedenen Ländern entlang der Arktis soll das Verständnis für die Auswirkungen von Unterwasserlärm auf das Gehör und von Schadstoffbelastungen auf die Gesundheit der Tiere verbessern. Die Studie soll auch standardisierte Protokolle für langfristige Überwachungsprogramme erstellen, ggfs. politische Entscheidung voranbringen und das Unterwasserlärm-Management verbessern.
Pruefung und Zulassung von Schallpegelmessgeraeten; messtechnische Grundlagen der Audiometerkalibrierung; Untersuchungen ueber die Wirksamkeit von Gehoerschuetzern; Entwicklung von Verfahren zur Beurteilung von Gehoerschaeden; Mitarbeit bei nationaler und internationaler Normung.
Nachbarschaft ist ein wertvolles Gut, und Lärm ist erfahrungsgemäß häufig die Ursache für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wenn Sie als Bauherr/in beabsichtigen, z. B. ein Mini-Blockheizkraftwerk, eine Klimaanlage, eine Luft-Wärmepumpe oder eine andere haustechnische Anlage, die eine Lärmbelästigung verursachen kann zu installieren, fordern Sie von der beauftragten Firma einen Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes gemäß dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) . Der Leitfaden liegt in zwei Fassungen vor: Die in beiden Versionen des Leitfadens beschriebene Beurteilung kann mit dem Schallrechner für Luftwärmepumpen (interaktiver Assistent des Landes Sachsen-Anhalt) durchgeführt werden. Das Internetportal des Umweltbundesamtes So geht’s mit Wärmepumpen! stellt “Lösungen für typische Herausforderungen in Bestandsgebäuden” vor. Im Herbst sind große Mengen Laub von öffentlichen Wegen und Plätzen, aber auch von Privatgrundstücken zu beseitigen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bittet die Berlinerinnen und Berliner, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern zu verzichten und dem Herbstlaub mit Harke und Besen zu Leibe zu rücken. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler bringen erhebliche Lärmbelästigungen mit sich. Die Schallleistungspegel der Geräte mit Verbrennungsmotoren liegen in einem Bereich zwischen 106 bis 112 dB(A). Das bedeutet, dass am Ohr des Benutzers noch Pegel um 100 dB(A) und im Abstand von 10 Metern noch Pegel um 80 dB(A) zu erwarten sind. Diese hohen Pegel belästigen nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner erheblich, sie können bei den Benutzerinnen und Benutzern selbst Gehörschäden verursachen. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler stoßen auch Abgase aus. Hierbei werden Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid freigesetzt. Inzwischen gibt es leistungsstarke batteriebetriebene Laubbläser und Laubsammler, die deutlich geringere Geräuschemissionen und keine Abgase verursachen. Wenn es ein Laubbläser sein muss, empfehlen wir die batteriebetriebene Version. Der Einsatz von Laubbläsern führt zu einer Verwirbelung von Bodenpartikeln und damit auch von Bakterien, Pilzen und Sporen. Der entstehende Staub kann Krankheitserreger und Allergene enthalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unrat und Fäkalien (wie zum Beispiel Hundekot) enthalten sind. Auch der Einsatz von Laubsammlern kann solche Effekte hervorgerufen. Auf unbefestigten Flächen können solche Geräte die Bodenfunktion empfindlich stören, da die ökologisch wichtige Streuschicht reduziert beziehungsweise beseitigt wird. Sollte sich der Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern nicht vermeiden lassen, so sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) zu beachten. Danach ist die Einsatz von Laubbläsern in Berlin nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Eine Übersicht über zeitliche Regelungen der 32. BImSchV und des LImSchG Bln bietet ein von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erarbeitetes Schaubild: Das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes kann von diesen Regelungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Beim Einsatz der betreffenden Geräte sollte eine Schutzausrüstung getragen werden. Hierzu gehören insbesondere ein Gehörschutz , eine Schutzbrille und ein Staubschutz . Laubbläser und Laubsammler sind darüber hinaus auch nicht für zweckfremde Reinigungsarbeiten, wie zum Beispiel die Beseitigung von Kleinabfällen, Schnee oder Streugut, zu verwenden.
Feiern im Club, Konzertbesuche, Kopfhörer auf voller Lautstärke: Vieles, was Spaß macht, ist mit Lärm verbunden. Das Problem: Eine hohe Lärmbelastung kann langfristig zur Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des 28. Tags gegen den Lärm haben Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher Auszubildende der Schütz GmbH & Co. KGaA in Selters über den richtigen Umgang mit Lärm in der Freizeit und im Beruf informiert. Dabei standen spannende Experimente auf dem Plan. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschieden Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und nicht heilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau das war das Ziel des Besuchs der Experten der SGD Nord bei der Firma Schütz in Selters. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen jugendliche Auszubildende aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wie funktioniert das Gehör? Am Vormittag wurden den Auszubildenden zunächst in einer „Kleinen Physikstunde Akustik“ die Grundlagen des Schalls nähergebracht. Anschließend stand die Funktionsweise des Gehörs im Mittelpunkt, die ein Staatlicher Gewerbearzt der SGD Nord veranschaulichte. In der Lehrwerkstatt ging es dann ans Experimentieren: Lärmquellen aus Freizeit und Beruf wurden einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Hierbei sprachen Experten und Auszubildende auch über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs. Parallel zu den Vorträgen bestand für die Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer persönlichen arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Insgesamt bot die Kooperation mit der Firma Schütz eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .
Bald ist es wieder so weit: Piraten, Löwen und Superheldinnen ziehen an Karneval durch die Straßen des nördlichen Rheinland-Pfalz. Beim Kauf der Kostüme sollte jedoch nicht nur auf die Optik geachtet werden, sondern auch auf die Sicherheit. Auf welche Aspekte es beim Kostüm-Shopping ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät es. In ihrer Funktion als Marküberwachungsbehörde prüft die SGD Nord jedes Jahr stichprobenartig, ob die Kostüme im Einzelhandel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Erfahrung zeigt: Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen. Mit den folgenden Tipps und Tricks steht einem sicheren Kostümvergnügen nichts im Wege. CE-Kennzeichen Beim Kauf sollte zunächst darauf geachtet werden, ob Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung vorhanden sind. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind. Denn dies kann ein Zeichen dafür sein, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und daher möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Für Kinder sollten zudem nur Kostüme mit CE-Kennzeichen gekauft werden. Dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für den Gebrauch durch Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Auf Geruch achten Bei Textilien, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, ist es empfehlenswert, sie nach dem Kauf zunächst zu waschen. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Generell gilt: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte zudem bei sehr günstigen Produkten. Denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis. Tipps für Kinderkostüme Kinder sollten keine Kostüme mit langen Schnüren, Bändeln oder Schärpen tragen. Denn verfangen sich diese in Rolltreppen oder Bustüren, kann es zur Strangulation kommen. Auch ist darauf zu achten, dass Kostüme und Accessoires keine leicht ablösbaren Kleinteile enthalten, denn diese könnten verschluckt werden. Hierzu zählen etwa Knöpfe oder Schmuck. Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugpistolen und -revolver mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition besteht zudem die Gefahr von Sehschäden. Um Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, beim Kauf auf die Anschrift des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Denn es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Artikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung durch Sachverständigenorganisationen, wie den TÜV-Rheinland, ist in Europa hingegen nicht vorgeschrieben. Wenn alle „Jecken“ diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.
Brigitte Hilgert-Becker aus Koblenz wurde mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Die Ehrung würdigt ihr jahrzehntelanges, herausragendes ehrenamtliches Engagement für Menschen mit Hörminderung sowie ihre beeindruckenden Leistungen als Unternehmerin und Förderin sozialer Projekte. Im Auftrag des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer überreichte ihr Johannes Ballensiefen, Leiter der Abteilung Zentrale Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, nun diese besondere Auszeichnung. Als Geschäftsführerin des Familienunternehmens Becker Hörakustik hat Brigitte Hilgert-Becker das 1925 gegründete Geschäft zu einem im nördlichen Rheinland-Pfalz führenden Unternehmen mit 22 Filialen und über 100 Mitarbeitern entwickelt. Unter ihrer Leitung hat sich aus dem ursprünglichen Optikergeschäft „Brillen Becker“ ein angesehener Spezialist für Hörakustik entwickelt, der mit innovativen Angeboten wie Audiotherapie und Service für Cochlea-Implantat-Träger auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Besonders gewürdigt wurde ihr Einsatz als langjährige Vorsitzende des Vereins „DSB Treffpunkt Ohr – Verein für besseres Hören e.V.“. Seit 1974 leitet Frau Hilgert-Becker den Verein ununterbrochen und hat ihn zu einer wichtigen Anlaufstelle für Hörgeminderte und deren Angehörige gemacht. Unter ihrer Führung organisiert der Verein den zweijährlichen Patiententag „Hilfe fürs Ohr“ in der Rhein-Mosel-Halle, der in seiner zwölften Auflage eine einzigartige Informationsveranstaltung für Betroffene darstellt. Brigitte Hilgert-Becker engagiert sich zudem als Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landesverbandes des Deutschen Schwerhörigenbundes sowie in den Zonta Clubs Koblenz I und Rhein-Mosel für die Förderung von Frauen und Mädchen. Ihr Einsatz erstreckt sich auch auf die Unterstützung des Literaturfestivals „Ganz Ohr“ und die Planung karitativer Projekte, wie die Entsendung eines Hörakustiker-Meisters nach Sri Lanka zur Unterstützung hörgeschädigter Kinder. Die Verleihung der Landesverdienstmedaille unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz und würdigt Brigitte Hilgert-Beckers lebenslangen Einsatz für Menschen mit Hörminderung und ihr weiteres vielfältiges soziales Engagement. Bei der Feierstunde in der SGD Nord sprach Johannes Ballensiefen ihr dafür seine Anerkennung aus. Der Veranstaltung wohnten viele Weggefährten und Familienangehörige bei, darunter ihre Tochter Eva Keil-Becker, welche mit Unterstützung des ebenfalls anwesenden Koblenzer Oberbürgermeister David Langner die Auszeichnung mit dem Landesverdienstkreuz angeregt hatte.
Kleine Geister, die für Süßes von Tür zu Tür ziehen, große Hexen und Zombies, die auf Partys die Nacht zum Tag machen: An Halloween ist die Nachfrage nach Kostümen groß. Beim Kauf sollte jedoch nicht nur auf den Gruselfaktor, sondern auch auf die Qualität geachtet werden. Woran sichere Verkleidungen zu erkennen sind und was es sonst noch zu beachten gilt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät nützliche Tipps. Als Marktüberwachungsbehörde prüft die SGD Nord regelmäßig, ob Kostüme und Accessoires im Einzelhandel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zeigen sich Auffälligkeiten, wie fehlende oder ausschließlich fremdsprachige Sicherheitshinweise, werden weitere Schritte eingeleitet. Neben der behördlichen Prüfung kann jedoch auch jeder Halloween-Fan selbst zu einem sicheren Kostümvergnügen beitragen. Kostüme für Kinder Besondere Vorsicht ist bei Verkleidungen für Kleinkinder geboten. So können neben verschluckbaren Kleinteilen auch lange Schnüre, Bänder und Schärpen zur Gefahr werden, da sie sich etwa in Rolltreppen oder Bustüren einklemmen und so zur Strangulation führen können. Ob ein Kinderkostüm die Sicherheitsanforderungen erfüllt, lässt sich an der CE-Kennzeichnung erkennen. Sie zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht. Die meisten Kinderkostüme, vor allem solche, die für Kinder unter 14 Jahren gestaltet wurden, sind mit der CE-Kennzeichnung versehen. Sie dürfen nur schwer entflammbar sein und haben hohe Anforderungen zu erfüllen. Den Maßstab gibt hier die europäische Norm für Sicherheit von Spielzeug (EN 71) vor. Und auch bei Kostümen für Erwachsene gilt es einige Aspekte zu beachten. So sollten etwa Textilien, vor allem jene, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Wegen ihrer teils leichten Entflammbarkeit sind Kostüme und Accessoires zudem von offenem Feuer fernzuhalten. Schädliche Weichmacher Doch nicht nur die Kleidung kann zur Gefahr werden: Auch beim Zubehör spielt die Sicherheit eine Rolle. So müssen Masken, die Mund und Nase bedecken, ausreichend große Atemöffnungen haben. Da sie oft schädliche Weichmacher enthalten, sollten sie zudem nicht zu lange getragen werden. Grundsätzlich gilt: Bei starkem chemischem Geruch ist vom Kauf abzuraten. Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugrevolver mit Zündplättchen, die beim Abfeuern einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition drohen zudem Sehschäden. Um Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, beim Kauf auf die Angabe des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Kostümartikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen – wie beispielsweise den TÜV-Rheinland – ist in Europa nicht vorgeschrieben. Wenn alle diese Hinweise beachten, steht einem unbeschwerten Halloween-Spaß nichts mehr im Wege. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Verbraucherschutzes sind unter folgendem Link zu finden: https://sgdnord.rlp.de/themen/verbraucherschutz
Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub ( PM10 ) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht knapp einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Auswertungen von Luftdaten, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Zudem fasst sie alle relevanten Wirkungen des Feuerwerks auf Mensch und Umwelt zusammen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
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