Musik ist eine der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen bei Jugendlichen. Da die Musik jedoch lange und laut gehört wird, sind Hörschäden als Folge nicht auszuschließen. In der 1. Studie wurden in Regensburg 2.149 Jugendliche der 9. Jahrgangsstufe zu der Nutzung von tragbaren Musikabspielgeräten (z.B. MP3-;Player) und zu anderen Lärmbelastungen befragt. Gleich-zeitig wurden die Jugendlichen in der HNO-;Klinik der Universität Regensburg audiologisch untersucht, um das noch fast unbelastete Hörvermögen zu erfassen. Die Erkenntnisse aus der Studie sollen dazu dienen, die Bedeutung von Freizeitlärmbelastungen für das Gehör von jungen Menschen abzuschätzen und ggfs. Zielgruppen für Präventionsmaßnahmen zu identifizieren. Ziel der beantragten Kohortenstudie II ist, das OHRKAN-Kolletiv über die kommenden 10 Jahre weiter zu verfolgen. Um zukünftige Hörschäden in dem Kollektiv feststellen zu können, sollen dieselben Jugendlichen erneut nach 5 und 10 Jahren mit denselben sensitiven Methoden untersucht werden. Parallel sollen in kürzeren Abständen, wie jetzt in der Studie II, von jeweils 2,5 Jahren aktualisierte Angaben zu Freizeitlärmbelastungen und anderen Einflussfaktoren erhoben werden. Der Erfolg einer solchen Kohortenstudie ist wesentlich davon abhängig, dass von dem ursprünglich rekrutierten Kollektiv ein hoher Anteil an den Folgeerhebungen teilnimmt.
Ziele dieses Projekts sind die Identifizierung und Quantifizierung der Auswirkungen von Lärm auf das Gehör von Walen in der Arktis sowie die Identifizierung und Quantifizierung der Auswirkungen von Schadstoffbelastungen auf das Hörvermögen dieser Tiere. Im Projekt sollen Ohren von gestrandeten Walen in der Arktis analysiert werden, um festzustellen, ob die Individuen einen Hörschaden erlitten haben und ob dieser mit der Lärmbelastung zusammenhängt. Dazu sollen sowohl vorhandene Exemplare gestrandeter Tiere als auch neue Funde analysiert und mit nationalen und regionalen Strandungs-Netzwerken, z. B. in Norwegen, Kanada, den USA und Grönland, zusammengearbeitet werden. Zudem sollen neben den Ohruntersuchungen auch toxikologischen Analysen durchgeführt und untersucht werden, ob es einen Zusammenhang zwischen Hörverlust und hoher Schadstoffbelastung gibt. Die Ergebnisse der Analyse von Hörstrukturen und Schadstoffkonzentrationen bei mehreren Walarten in verschiedenen Ländern entlang der Arktis soll das Verständnis für die Auswirkungen von Unterwasserlärm auf das Gehör und von Schadstoffbelastungen auf die Gesundheit der Tiere verbessern. Die Studie soll auch standardisierte Protokolle für langfristige Überwachungsprogramme erstellen, ggfs. politische Entscheidung voranbringen und das Unterwasserlärm-Management verbessern.
Entwicklung neuer Auswertemethoden zur Beurteilung der gehoerschaedigenden Wirkung von Industrielaerm.
Pruefung und Zulassung von Schallpegelmessgeraeten; messtechnische Grundlagen der Audiometerkalibrierung; Untersuchungen ueber die Wirksamkeit von Gehoerschuetzern; Entwicklung von Verfahren zur Beurteilung von Gehoerschaeden; Mitarbeit bei nationaler und internationaler Normung.
Ob beim Konzert, beim Aufdrehen des Lieblingslieds im Auto oder beim Bedienen lauter Maschinen: Lärm gehört für viele Menschen zum Alltag. Das Problem: Er kann auf Dauer zu Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des Internationalen Tags gegen den Lärm am 29. April 2026 haben Expertinnen und Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher die JT International Germany GmbH in Trier besucht, um deren Mitarbeitende für das Thema Lärm zu sensibilisieren. Berufsbedingte Schwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und unheilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau dieses Ziel verfolgten die Expertinnen und Experten der SGD Nord bei ihrem Besuch der JT International Germany GmbH. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen Auszubildende der Berufe Industriekaufmann, Maschinen- und Anlagenführerin, Elektroniker für Betriebstechnik, Industriemechanikerin und Chemielaborant. Ebenfalls mit dabei waren Mitarbeitende, die eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft absolvieren. Spannende Experimente Nach einer kurzen Begrüßung und mehreren Fachvorträgen – darunter der Vortrag einer Staatlichen Gewerbeärztin der SGD Nord zu den gesundheitlichen Folgen von Lärm – stand am späten Vormittag der „Lärmcampus“ auf dem Programm. An fünf Stationen konnten sich die Teilnehmenden praxisnah und unter Anleitung den Themen Lärm und Lärmschutz nähern. Neben einem Quiz und Lärmmessungen in der Umgebung der Produktionsanlagen stand unter anderem das private Auto im Fokus. Bei einer schalltechnischen Untersuchung wurde deutlich, wie groß die Lärmbelastung durch Motorengeräusche und die Musikanlage sein kann. Ein besonderes Highlight stellte die „Akustik-Box“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe dar. In dieser ist eine Produktionsstraße im Miniaturformat nachgebaut, mit der sich verschiedene Szenarien simulieren lassen. So zeigte das Experiment etwa, dass sich glatte und raue Wände unterschiedlich auf die Lärmentwicklung im Raum auswirken. Parallel zum „Lärmcampus“ bestand für die Teilnehmenden außerdem die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Konstruktiver Austausch Karin Schwind, JTI-Direktorin für Arbeitssicherheit, bedankte sich bei der SGD Nord für die wertvolle und praxisnahe Veranstaltung: „Für uns bei JTI hat die Sicherheit unserer Mitarbeitenden höchste Priorität. Lärmschutz ist ein Teil davon: Wir arbeiten kontinuierlich an der Reduzierung von Lärmquellen und stellen unseren Mitarbeitenden individuell angepassten Gehörschutz zur Verfügung.“ Insgesamt bot der Aktionstag bei der JT International Germany GmbH eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Lärmschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz/laerm .
„Helau, Alaaf und Olau!“: Bald startet die Zeit der Karnevalssitzungen und Straßenumzüge. Für viele Jeckinnen und Jecken stellt sich nun wieder die Frage: Welche Verkleidung soll es dieses Jahr werden? Weshalb bei der Kostüm-Wahl nicht nur auf die Optik geachtet werden sollte und worauf es speziell beim Online-Kauf ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät hilfreiche Kauf-Tipps. In ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörde prüft die SGD Nord jedes Jahr stichprobenartig, ob die Kostüme im Handel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Erfahrung zeigt: Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen. Mit den folgenden Tipps und Tricks steht einem sicheren Kostümvergnügen nichts im Wege. Ist der Online-Anbieter seriös? Viele Närrinnen und Narren bestellen ihre Kostüme im Internet. Das ist praktisch und geht schnell – doch woran lässt sich erkennen, ob ein Anbieter seriös ist? Hier können ein Blick ins Impressum und eine kurze Internetrecherche helfen: Wo befindet sich der Sitz des Unternehmens? Sind Zertifizierungen vorhanden? Wie sieht es mit Reklamationen und einer möglichen Garantie aus? All das bietet keine hundertprozentige Sicherheit, es kann aber ein erster Anhaltspunkt sein. Auch Produktbewertungen können helfen, etwa wenn Käuferinnen und Käufer Mängel auf Fotos dokumentiert haben. Bei Produkten aus Drittländern, wie etwa China, muss der Hersteller zudem einen EU-Verantwortlichen angeben. Fehlt dieser, darf die Ware in der EU gar nicht verkauft werden. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch ein solches Produkt erwerben, haben sie bei der Beanstandung von Mängeln oft schlechte Karten. Kennzeichnung Sowohl beim Kauf im Internet als auch im Geschäft sollte auf Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung geachtet werden. Sind diese nicht vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind, denn dies kann bedeuten, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Geruchstest Bei Textilien gilt: Diese wegen möglicher Chemikalien unbedingt nach dem Kauf waschen und wenn möglich Kleidung unter dem Kostüm tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Auch wichtig: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte außerdem bei sehr günstigen Produkten, denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis. Tipps für Kinderkostüme Neues Jahr neue Trends: In immer mehr Kostümen und Accessoires sind LED-Leuchten verbaut. Das ist ein echter Hingucker, besonders, wenn es dunkel wird. Bei Kindern sollte sich allerdings das Batteriefach nicht zu einfach öffnen lassen, denn Knopfbatterien können leicht verschluckt werden. Das gilt auch für andere Kleinteile, die sich vom Kostüm ablösen lassen, wie etwa Knöpfe und Perlen. Lange Schnüre, Bändel und Schärpen können sich zudem in Rolltreppen oder Bustüren verfangen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen: Spielzeugpistolen. Jene mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen, können nachweislich zu dauerhafter Hörminderung führen, und jene mit Munition können Sehschäden verursachen. Auch sollten Spielzeugschwerter, Zauberstäbe und anderes Zubehör nicht spitz oder scharf sein. Generell gilt: Für Kinder nur Kostüme und Spielzeug mit CE-Kennzeichen kaufen. Denn dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für Kinder unter 14 Jahre geeignet ist. Wenn alle Jeckinnen und Jecken diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.
<p> So starten Sie möglichst unbeschwert und umweltfreundlich ins neue Jahr <ul> <li><strong>Schauen Sie lieber zu:</strong> Das ist die umweltfreundliche, kostengünstige und entspannte Alternative, ein Feuerwerk an Silvester zu genießen.</li> <li>Bevorzugen Sie gut durchlüftete Standorte und halten Sie Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern.</li> </ul> <p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:</p> <ul> <li>Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit <strong>CE-Zeichen</strong>.</li> <li><strong>Nehmen Sie Rücksicht</strong> auf Nachbarn und (Haus-)Tiere.</li> <li>Räumen Sie den Abfall Ihres Feuerwerks zeitnah weg und <strong>entsorgen</strong> Sie diesen ordnungsgemäß.</li> </ul> Gewusst wie <p>Raketen und Böller gehören zum Jahreswechsel für viele Menschen fest zur Tradition. Der kurzen Freude am Feuerwerk stehen an Silvester sehr hohe gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastungen sowie Gefährdungen durch Lärm und Explosionen gegenüber. Hierdurch verursachte Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen sind leider keine Seltenheit. Hinzu kommen vermüllte Straßen und Parks durch Feuerwerkskörper, die Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen stellen.</p> <p><strong>Zuschauen statt Zündeln: </strong>Toll ein anderer macht‘s – darauf können Sie sich beim Silvesterfeuerwerk in Deutschland verlassen. Konkurrieren Sie deshalb nicht mit Ihren Nachbarn um das größte und teuerste Feuerwerk, sondern honorieren Sie deren Einsatz – durch Zuschauen. Das ist nicht nur entspannter, sondern spart Ihnen auf alle Fälle Kosten, schont die Umwelt und gibt Ihnen Zeit und Gelegenheit, mit Nachbarn gemütlich zu reden und auf das neue Jahr anzustoßen. Gegebenenfalls können Sie auch mit einem Spaziergang zu Aussichtspunkten einen besseren Blick auf das Geschehen erhalten und über den "Qualmwolken" stehen. Eine Alternative zum eigenen Feuerwerk stellen auch zentral organisierte Feuerwerke auf kommunaler Ebene dar.</p> <p><strong>Abstand halten und gut durchlüftete Standorte bevorzugen: </strong>Halten Sie ausreichend Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern und zu größeren Menschenansammlungen. So schützen Sie sich vor möglichen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In engen Gassen und Straßenzügen setzt sich Feinstaub besonders stark fest. Außerdem wird der Schall deutlich verstärkt. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen sollten Sie deshalb solche Engstellen meiden.</p> Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten <p><strong>Produkte mit CE-Zeichen kaufen: </strong>Beim Kauf von Feuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle. Achten Sie darauf, nur Produkte mit CE-Zeichen zu wählen – idealerweise aus Deutschland. Sie erkennen in Deutschland hergestellte Produkte daran, dass neben dem CE-Zeichen die vierstellige Zahl 0589 gedruckt ist. Dies ist die Kennnummer für die deutsche Prüfstelle BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Bevorzugen Sie möglichst geräuscharmes Feuerwerk. Es kann für stimmungsvolle Effekte sorgen und trotzdem die Lärmbelastung für Menschen und Tiere im Vergleich zu anderem Feuerwerk deutlich reduzieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ce-zeichen_feuerwerk_foto_privat.jpg"> </a> <strong> Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen, um sicheres und zugelassenes Feuerwerk zu identifizieren. </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt <p><strong>Rücksicht auf Nachbarn und (Haus)Tiere nehmen:</strong> Raketen und Böller verursachen Lärm, Schadstoffe und "dicke Luft". Dementsprechend gilt: Je weniger, desto besser. Jede Rakete, die nicht gezündet wird, bedeutet weniger Feinstaub in der Luft, weniger Lärm in der Nacht und weniger Müll auf den Straßen. Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf ausreichend Abstand zu Menschen(gruppen). Nutzen Sie für das Feuerwerk gut durchlüftete und schalloffene Orte. Bedenken Sie, das die Silvesterknallerei für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Qual ist, da sie ein feines Gehör haben.</p> <p><strong>Feuerwerksreste entsorgen: </strong>Das Verbot, Müll auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder in der Landschaft zu entsorgen, gilt auch an Silvester. Räumen Sie deshalb die Reste Ihres Feuerwerks zeitnah und vollständig auf. Abgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper (z. B. Mehrschussbatterien aus Pappe) gehören in den Restmüll. Auch wenn sie äußerlich harmlos wirken, enthalten sie oft noch giftige Rückstände und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten noch explosionsgefährliche Stoffe. Die BAM empfiehlt deshalb, diese als Sonderabfall in einem Wertstoffhof abzugeben.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Ein traditionelles Orakel zum Jahreswechsel ist ohne giftiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71838">Blei</a> mit ungefährlichen Alternativen wie Zinn- oder Wachsgießen möglich. Bleigießen ist seit 2018 verboten. Falls Sie noch alte Sets zum Bleigießen zu Hause finden, geben Sie diese in den Sondermüll.</li> <li>Starten Sie auf Ihrer Silvesterparty stilvoll und umweltfreundlich mit Mehrweg-Geschirr ins neue Jahr.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps, zum Beispiel zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14011">Fisch</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn fahren</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerwerkskoerper_alexander_fox_planet_fox_auf_pixabay.jpg"> </a> <strong> Nach dem Feuerwerk bleibt der Müll – räumen Sie ihn weg für saubere Straßen und eine gesunde Umwelt. </strong> Quelle: Alexander Fox / PlaNet Fox / Pixabay Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Feinstaub ist gesundheitsgefährdend. Die Silvesternacht ist in Deutschland in der Regel die Zeit mit der höchsten Feinstaubbelastung im Jahr. Allein in dieser Nacht werden nur durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern fast ein Prozent der gesamten Jahresemissionen von Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) verursacht. Bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Emissionen sind es sogar rund 2 Prozent. PM10-Stundenwerte um 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Mehr Informationen zur Feinstaubbelastung an Silvester finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16747">"Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk"</a> oder in unserem Hintergrundpapier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/silvesterfeuerwerk-einfluss-auf-mensch-umwelt">"Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt"</a>.</p> <p>Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht hohe Feinstaubbelastungen in Deutschland: rund 2.050 Tonnen PM10 pro Jahr, davon 1.700 Tonnen PM2,5. Rund 75 Prozent dieser Emissionen erfolgen in der Silvesternacht. Diese Mengen entsprechen knapp einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten PM10-Menge pro Jahr bzw. 2 Prozent bei PM2,5. Die errechneten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Import- und Exportmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.</p> <p>Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.</p> <p>Die enormen Müllmengen, die am Neujahrstag auf Straßen und Plätzen liegen, stellen Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen.</p> <p>Neben den sichtbaren Auswirkungen gibt es auch stille Opfer: Viele Haustiere reagieren panisch auf die lauten Knallgeräusche, und auch Wildtiere leiden unter dem plötzlichen Lärm und Licht – was zu erheblichen Störungen ihres natürlichen Verhaltens führen kann.</p> <p>Silvester ist aber auch gefährlich für unser Gehör. Denn unser Ohr ist zwar ein exzellentes, aber auch empfindliches Wahrnehmungsorgan. Sehr laute Knalle und Explosionen durch Feuerwerk können unmittelbar zu dauerhaften Gehörschäden führen. In Deutschland erleiden jährlich zirka 8.000 Menschen zu Silvester Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Viele dieser Menschen behalten bleibende Schäden.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die gesetzliche Grundlage für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern stellt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dar. Darin ist in § 22 (1) festgehalten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher*innen jeweils nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt ist. Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar durch volljährige Personen (§ 23 (2)). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell verboten (§ 23 (1).</p> </p><p> So starten Sie möglichst unbeschwert und umweltfreundlich ins neue Jahr <ul> <li><strong>Schauen Sie lieber zu:</strong> Das ist die umweltfreundliche, kostengünstige und entspannte Alternative, ein Feuerwerk an Silvester zu genießen.</li> <li>Bevorzugen Sie gut durchlüftete Standorte und halten Sie Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern.</li> </ul> <p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:</p> <ul> <li>Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit <strong>CE-Zeichen</strong>.</li> <li><strong>Nehmen Sie Rücksicht</strong> auf Nachbarn und (Haus-)Tiere.</li> <li>Räumen Sie den Abfall Ihres Feuerwerks zeitnah weg und <strong>entsorgen</strong> Sie diesen ordnungsgemäß.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Raketen und Böller gehören zum Jahreswechsel für viele Menschen fest zur Tradition. Der kurzen Freude am Feuerwerk stehen an Silvester sehr hohe gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastungen sowie Gefährdungen durch Lärm und Explosionen gegenüber. Hierdurch verursachte Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen sind leider keine Seltenheit. Hinzu kommen vermüllte Straßen und Parks durch Feuerwerkskörper, die Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen stellen.</p> <p><strong>Zuschauen statt Zündeln: </strong>Toll ein anderer macht‘s – darauf können Sie sich beim Silvesterfeuerwerk in Deutschland verlassen. Konkurrieren Sie deshalb nicht mit Ihren Nachbarn um das größte und teuerste Feuerwerk, sondern honorieren Sie deren Einsatz – durch Zuschauen. Das ist nicht nur entspannter, sondern spart Ihnen auf alle Fälle Kosten, schont die Umwelt und gibt Ihnen Zeit und Gelegenheit, mit Nachbarn gemütlich zu reden und auf das neue Jahr anzustoßen. Gegebenenfalls können Sie auch mit einem Spaziergang zu Aussichtspunkten einen besseren Blick auf das Geschehen erhalten und über den "Qualmwolken" stehen. Eine Alternative zum eigenen Feuerwerk stellen auch zentral organisierte Feuerwerke auf kommunaler Ebene dar.</p> <p><strong>Abstand halten und gut durchlüftete Standorte bevorzugen: </strong>Halten Sie ausreichend Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern und zu größeren Menschenansammlungen. So schützen Sie sich vor möglichen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In engen Gassen und Straßenzügen setzt sich Feinstaub besonders stark fest. Außerdem wird der Schall deutlich verstärkt. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen sollten Sie deshalb solche Engstellen meiden.</p> Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten <p><strong>Produkte mit CE-Zeichen kaufen: </strong>Beim Kauf von Feuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle. Achten Sie darauf, nur Produkte mit CE-Zeichen zu wählen – idealerweise aus Deutschland. Sie erkennen in Deutschland hergestellte Produkte daran, dass neben dem CE-Zeichen die vierstellige Zahl 0589 gedruckt ist. Dies ist die Kennnummer für die deutsche Prüfstelle BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Bevorzugen Sie möglichst geräuscharmes Feuerwerk. Es kann für stimmungsvolle Effekte sorgen und trotzdem die Lärmbelastung für Menschen und Tiere im Vergleich zu anderem Feuerwerk deutlich reduzieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ce-zeichen_feuerwerk_foto_privat.jpg"> </a> <strong> Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen, um sicheres und zugelassenes Feuerwerk zu identifizieren. </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Rücksicht auf Nachbarn und (Haus)Tiere nehmen:</strong> Raketen und Böller verursachen Lärm, Schadstoffe und "dicke Luft". Dementsprechend gilt: Je weniger, desto besser. Jede Rakete, die nicht gezündet wird, bedeutet weniger Feinstaub in der Luft, weniger Lärm in der Nacht und weniger Müll auf den Straßen. Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf ausreichend Abstand zu Menschen(gruppen). Nutzen Sie für das Feuerwerk gut durchlüftete und schalloffene Orte. Bedenken Sie, das die Silvesterknallerei für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Qual ist, da sie ein feines Gehör haben.</p> <p><strong>Feuerwerksreste entsorgen: </strong>Das Verbot, Müll auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder in der Landschaft zu entsorgen, gilt auch an Silvester. Räumen Sie deshalb die Reste Ihres Feuerwerks zeitnah und vollständig auf. Abgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper (z. B. Mehrschussbatterien aus Pappe) gehören in den Restmüll. Auch wenn sie äußerlich harmlos wirken, enthalten sie oft noch giftige Rückstände und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten noch explosionsgefährliche Stoffe. Die BAM empfiehlt deshalb, diese als Sonderabfall in einem Wertstoffhof abzugeben.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Ein traditionelles Orakel zum Jahreswechsel ist ohne giftiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71838">Blei</a> mit ungefährlichen Alternativen wie Zinn- oder Wachsgießen möglich. Bleigießen ist seit 2018 verboten. Falls Sie noch alte Sets zum Bleigießen zu Hause finden, geben Sie diese in den Sondermüll.</li> <li>Starten Sie auf Ihrer Silvesterparty stilvoll und umweltfreundlich mit Mehrweg-Geschirr ins neue Jahr.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps, zum Beispiel zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14011">Fisch</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn fahren</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerwerkskoerper_alexander_fox_planet_fox_auf_pixabay.jpg"> </a> <strong> Nach dem Feuerwerk bleibt der Müll – räumen Sie ihn weg für saubere Straßen und eine gesunde Umwelt. </strong> Quelle: Alexander Fox / PlaNet Fox / Pixabay </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Feinstaub ist gesundheitsgefährdend. Die Silvesternacht ist in Deutschland in der Regel die Zeit mit der höchsten Feinstaubbelastung im Jahr. Allein in dieser Nacht werden nur durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern fast ein Prozent der gesamten Jahresemissionen von Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) verursacht. Bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Emissionen sind es sogar rund 2 Prozent. PM10-Stundenwerte um 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Mehr Informationen zur Feinstaubbelastung an Silvester finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16747">"Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk"</a> oder in unserem Hintergrundpapier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/silvesterfeuerwerk-einfluss-auf-mensch-umwelt">"Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt"</a>.</p> <p>Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht hohe Feinstaubbelastungen in Deutschland: rund 2.050 Tonnen PM10 pro Jahr, davon 1.700 Tonnen PM2,5. Rund 75 Prozent dieser Emissionen erfolgen in der Silvesternacht. Diese Mengen entsprechen knapp einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten PM10-Menge pro Jahr bzw. 2 Prozent bei PM2,5. Die errechneten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Import- und Exportmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.</p> <p>Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.</p> <p>Die enormen Müllmengen, die am Neujahrstag auf Straßen und Plätzen liegen, stellen Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen.</p> <p>Neben den sichtbaren Auswirkungen gibt es auch stille Opfer: Viele Haustiere reagieren panisch auf die lauten Knallgeräusche, und auch Wildtiere leiden unter dem plötzlichen Lärm und Licht – was zu erheblichen Störungen ihres natürlichen Verhaltens führen kann.</p> <p>Silvester ist aber auch gefährlich für unser Gehör. Denn unser Ohr ist zwar ein exzellentes, aber auch empfindliches Wahrnehmungsorgan. Sehr laute Knalle und Explosionen durch Feuerwerk können unmittelbar zu dauerhaften Gehörschäden führen. In Deutschland erleiden jährlich zirka 8.000 Menschen zu Silvester Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Viele dieser Menschen behalten bleibende Schäden.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die gesetzliche Grundlage für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern stellt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dar. Darin ist in § 22 (1) festgehalten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher*innen jeweils nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt ist. Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar durch volljährige Personen (§ 23 (2)). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell verboten (§ 23 (1).</p> </p><p>Informationen für...</p>
Nachbarschaft ist ein wertvolles Gut, und Lärm ist erfahrungsgemäß häufig die Ursache für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wenn Sie als Bauherr/in beabsichtigen, z. B. ein Mini-Blockheizkraftwerk, eine Klimaanlage, eine Luft-Wärmepumpe oder eine andere haustechnische Anlage, die eine Lärmbelästigung verursachen kann zu installieren, fordern Sie von der beauftragten Firma einen Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes gemäß dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) . Der Leitfaden liegt in zwei Fassungen vor: Die in beiden Versionen des Leitfadens beschriebene Beurteilung kann mit dem Schallrechner für Luftwärmepumpen (interaktiver Assistent des Landes Sachsen-Anhalt) durchgeführt werden. Das Internetportal des Umweltbundesamtes So geht’s mit Wärmepumpen! stellt “Lösungen für typische Herausforderungen in Bestandsgebäuden” vor. Im Herbst sind große Mengen Laub von öffentlichen Wegen und Plätzen, aber auch von Privatgrundstücken zu beseitigen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bittet die Berlinerinnen und Berliner, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern zu verzichten und dem Herbstlaub mit Harke und Besen zu Leibe zu rücken. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler bringen erhebliche Lärmbelästigungen mit sich. Die Schallleistungspegel der Geräte mit Verbrennungsmotoren liegen in einem Bereich zwischen 106 bis 112 dB(A). Das bedeutet, dass am Ohr des Benutzers noch Pegel um 100 dB(A) und im Abstand von 10 Metern noch Pegel um 80 dB(A) zu erwarten sind. Diese hohen Pegel belästigen nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner erheblich, sie können bei den Benutzerinnen und Benutzern selbst Gehörschäden verursachen. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler stoßen auch Abgase aus. Hierbei werden Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid freigesetzt. Inzwischen gibt es leistungsstarke batteriebetriebene Laubbläser und Laubsammler, die deutlich geringere Geräuschemissionen und keine Abgase verursachen. Wenn es ein Laubbläser sein muss, empfehlen wir die batteriebetriebene Version. Der Einsatz von Laubbläsern führt zu einer Verwirbelung von Bodenpartikeln und damit auch von Bakterien, Pilzen und Sporen. Der entstehende Staub kann Krankheitserreger und Allergene enthalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unrat und Fäkalien (wie zum Beispiel Hundekot) enthalten sind. Auch der Einsatz von Laubsammlern kann solche Effekte hervorgerufen. Auf unbefestigten Flächen können solche Geräte die Bodenfunktion empfindlich stören, da die ökologisch wichtige Streuschicht reduziert beziehungsweise beseitigt wird. Sollte sich der Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern nicht vermeiden lassen, so sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) zu beachten. Danach ist die Einsatz von Laubbläsern in Berlin nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Eine Übersicht über zeitliche Regelungen der 32. BImSchV und des LImSchG Bln bietet ein von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erarbeitetes Schaubild: Das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes kann von diesen Regelungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Beim Einsatz der betreffenden Geräte sollte eine Schutzausrüstung getragen werden. Hierzu gehören insbesondere ein Gehörschutz , eine Schutzbrille und ein Staubschutz . Laubbläser und Laubsammler sind darüber hinaus auch nicht für zweckfremde Reinigungsarbeiten, wie zum Beispiel die Beseitigung von Kleinabfällen, Schnee oder Streugut, zu verwenden.
<p> So gehen Sie umwelt- und verantwortungsbewusst mit Ihrem Gartenhäcksler um <ul> <li>Kaufen Sie ein lärmarmes Gerät (Blauer Engel).</li> <li>Kaufen Sie lieber ein Elektrogerät statt eines Benzinmotors.</li> <li>Halten Sie sich an die bundesweit vorgeschriebenen Betriebs- und Ruhezeiten.</li> <li>Reinigen Sie Ihren Häcksler nach jedem Gebrauch sorgfältig.</li> <li>Bei seltener Nutzung: Leihen oder teilen Sie sich einen Gartenhäcksler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Häcksler sind Zerkleinerungsmaschinen. Holzige Pflanzenreste aus dem Baum- und Strauchschnitt können zerkleinert und so als Kompost- oder Mulchmaterial verwendet werden. Ihr Energiebedarf ist vergleichsweise gering.</p> <p>Es gibt zwei Arten von <strong>Schneidetechniken</strong>:</p> <ul> <li>Messerhäcksler zerschneiden das Pflanzenmaterial. Sie verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung. Hohe Lärmpegel stören nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft, sondern können auch einen selbst schädigen - von Kopfschmerzen über Schwerhörigkeit bis hin zu Ohrgeräuschen (Tinnitus).</li> <li>Bei Walzengeräten werden die Pflanzenmaterialien von einer Walze gepresst. Sie sind deutlich geräuschärmer. Deswegen sind sie sehr gut für besiedelte Wohngebiete geeignet.</li> </ul> <p><strong>Lärmarmes Gerät kaufen:</strong> Bei Häckslern gibt es im Hinblick auf Lärm große Unterschiede. Dies lässt sich einfach an dem Schallleistungspegel (LWA) auf jedem Gerät erkennen. Je geringer der LWA-Wert, desto geringer die Lärmentwicklung. So bedeutet zum Beispiel drei dB weniger bereits eine Halbierung der Schallleistung. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verbraucherservice-laerm/blauer-engel">Blaue Engel</a> garantiert, dass es sich um lärmarme Geräte handelt (LWA kleiner 92 dB(A)).</p> <p><strong>Elektroantrieb bevorzugen:</strong> Gartenhäcksler gibt es mit Elektro- oder mit Benzinmotor. Aus Umweltsicht sind Elektrogeräte zu bevorzugen. Sie erzeugen am Einsatzort weniger Lärm und keine Abgase, sind jedoch wegen der Kabelführung nur für kleinere Grundstücke geeignet. Wenn Sie einen Häcksler mit Akku wählen, können Sie auch ohne Kabel arbeiten. <strong>Betriebs- und Ruhezeiten</strong>: Die bundesweit gültigen Betriebs- und Ruhezeiten für Gartengeräte gelten auch für Gartenhäcksler. Demnach ist der Betrieb eines Häckslers nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Sonntags und an Feiertagen ist der Betrieb eines Häckslers grundsätzlich nicht erlaubt. Teilweise gelten kommunal erweiterte Ruhezeiten. Nehmen Sie darüber hinaus Rücksicht auf die Nachbarschaft und insbesondere kleine Kinder, die generell sehr lärmempfindlich sind.</p> <p><strong>Reinigung und Pflege:</strong> Nach jedem Gebrauch sollten Häcksler – mit gezogenem Netzstecker bzw. entnommenen Akkus – entsprechend der Bedienungsanleitung gereinigt werden. Damit die Lager geschmeidig laufen, sollten diese entsprechend den Vorgaben geschmiert werden. Bei Messerhäckslern müssen die Messer regelmäßig nachgeschärft werden. Bei Walzengeräten müssen in regelmäßigen Abständen die Andruckplatte und Gegenplatte nachgestellt werden.</p> <p><strong>Leihen und Teilen:</strong> Gartenhäcksler sind teuer, sperrig und werden meist nur sehr selten verwendet. Sie eignen sich deshalb hervorragend für die gemeinschaftliche Nutzung. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zusammen. Viele Baumärkte oder Geräteverleiher verleihen auch Gartenhäcksler. Die Leihgeräte sind meist auch leistungsstärker, sodass das Zerkleinern insgesamt schneller geht. Achten Sie auf einen integrierten Auffangkorb, der leicht zu entnehmen und zu entleeren ist. Das vereinfacht die Arbeit.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gartenhäckslers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Tragen Sie Hörschutz bei der Arbeit mit dem Häcksler.</li> <li>Nutzen Sie für kleinere Holzmengen die Garten- oder Astschere.</li> <li>Legen Sie einen Reisighaufen oder eine <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benjeshecke">Benjeshecke</a> an. Das ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere, wie zum Beispiel Igel.</li> <li>Gartenabfälle richtig entsorgen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271">Gartenabfällen</a>.</li> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Prüfen Sie vor der Neuanschaffung eines Häckslers, ob Sie auch ein geeignetes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107363">gebrauchtes Gerät</a> finden.</li> <li>Gartenhäcksler zu lagern, benötigt viel Platz. Wenn Sie Ihren Häcksler nicht mehr regelmäßig benutzen, überlegen Sie, ob Sie das Gerät secondhand verschenken oder verkaufen möchten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/be_siegel_blau_rgb_124mm_170627.jpg"> </a> <strong> Blauer Engel für Gartenhäcksler </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p>Lärmbelästigung kann in hohem Maße zu Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen führen. Auch die Nachbarschaft leidet. Lärm ist eine häufige Ursache von Nachbarschaftsstreitereien. <br>Mit der Europäischen Maschinen- und Gerätelärm-Richtlinie 2000/14/EG gelten in Deutschland seit 2002 bestimmte Bedingungen für Hersteller von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden. Danach sind diese verpflichtet, jedes Gerät, das in Verkehr gebracht werden soll, mit dessen Schallleistungspegel (LWA) in einheitlicher Form zu kennzeichnen. In Deutschland existieren außerdem Vorgaben über die Betriebszeiten vieler Geräte und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten (32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sind bundesweit verbindlich. In kommunalen Verordnungen können bestimmte einzuhaltende Ruhezeiten noch ausgeweitet sein.</p> </p><p> So gehen Sie umwelt- und verantwortungsbewusst mit Ihrem Gartenhäcksler um <ul> <li>Kaufen Sie ein lärmarmes Gerät (Blauer Engel).</li> <li>Kaufen Sie lieber ein Elektrogerät statt eines Benzinmotors.</li> <li>Halten Sie sich an die bundesweit vorgeschriebenen Betriebs- und Ruhezeiten.</li> <li>Reinigen Sie Ihren Häcksler nach jedem Gebrauch sorgfältig.</li> <li>Bei seltener Nutzung: Leihen oder teilen Sie sich einen Gartenhäcksler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Häcksler sind Zerkleinerungsmaschinen. Holzige Pflanzenreste aus dem Baum- und Strauchschnitt können zerkleinert und so als Kompost- oder Mulchmaterial verwendet werden. Ihr Energiebedarf ist vergleichsweise gering.</p> <p>Es gibt zwei Arten von <strong>Schneidetechniken</strong>:</p> <ul> <li>Messerhäcksler zerschneiden das Pflanzenmaterial. Sie verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung. Hohe Lärmpegel stören nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft, sondern können auch einen selbst schädigen - von Kopfschmerzen über Schwerhörigkeit bis hin zu Ohrgeräuschen (Tinnitus).</li> <li>Bei Walzengeräten werden die Pflanzenmaterialien von einer Walze gepresst. Sie sind deutlich geräuschärmer. Deswegen sind sie sehr gut für besiedelte Wohngebiete geeignet.</li> </ul> <p><strong>Lärmarmes Gerät kaufen:</strong> Bei Häckslern gibt es im Hinblick auf Lärm große Unterschiede. Dies lässt sich einfach an dem Schallleistungspegel (LWA) auf jedem Gerät erkennen. Je geringer der LWA-Wert, desto geringer die Lärmentwicklung. So bedeutet zum Beispiel drei dB weniger bereits eine Halbierung der Schallleistung. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verbraucherservice-laerm/blauer-engel">Blaue Engel</a> garantiert, dass es sich um lärmarme Geräte handelt (LWA kleiner 92 dB(A)).</p> <p><strong>Elektroantrieb bevorzugen:</strong> Gartenhäcksler gibt es mit Elektro- oder mit Benzinmotor. Aus Umweltsicht sind Elektrogeräte zu bevorzugen. Sie erzeugen am Einsatzort weniger Lärm und keine Abgase, sind jedoch wegen der Kabelführung nur für kleinere Grundstücke geeignet. Wenn Sie einen Häcksler mit Akku wählen, können Sie auch ohne Kabel arbeiten. <strong>Betriebs- und Ruhezeiten</strong>: Die bundesweit gültigen Betriebs- und Ruhezeiten für Gartengeräte gelten auch für Gartenhäcksler. Demnach ist der Betrieb eines Häckslers nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Sonntags und an Feiertagen ist der Betrieb eines Häckslers grundsätzlich nicht erlaubt. Teilweise gelten kommunal erweiterte Ruhezeiten. Nehmen Sie darüber hinaus Rücksicht auf die Nachbarschaft und insbesondere kleine Kinder, die generell sehr lärmempfindlich sind.</p> <p><strong>Reinigung und Pflege:</strong> Nach jedem Gebrauch sollten Häcksler – mit gezogenem Netzstecker bzw. entnommenen Akkus – entsprechend der Bedienungsanleitung gereinigt werden. Damit die Lager geschmeidig laufen, sollten diese entsprechend den Vorgaben geschmiert werden. Bei Messerhäckslern müssen die Messer regelmäßig nachgeschärft werden. Bei Walzengeräten müssen in regelmäßigen Abständen die Andruckplatte und Gegenplatte nachgestellt werden.</p> <p><strong>Leihen und Teilen:</strong> Gartenhäcksler sind teuer, sperrig und werden meist nur sehr selten verwendet. Sie eignen sich deshalb hervorragend für die gemeinschaftliche Nutzung. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zusammen. Viele Baumärkte oder Geräteverleiher verleihen auch Gartenhäcksler. Die Leihgeräte sind meist auch leistungsstärker, sodass das Zerkleinern insgesamt schneller geht. Achten Sie auf einen integrierten Auffangkorb, der leicht zu entnehmen und zu entleeren ist. Das vereinfacht die Arbeit.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gartenhäckslers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Tragen Sie Hörschutz bei der Arbeit mit dem Häcksler.</li> <li>Nutzen Sie für kleinere Holzmengen die Garten- oder Astschere.</li> <li>Legen Sie einen Reisighaufen oder eine <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benjeshecke">Benjeshecke</a> an. Das ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere, wie zum Beispiel Igel.</li> <li>Gartenabfälle richtig entsorgen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271">Gartenabfällen</a>.</li> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Prüfen Sie vor der Neuanschaffung eines Häckslers, ob Sie auch ein geeignetes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107363">gebrauchtes Gerät</a> finden.</li> <li>Gartenhäcksler zu lagern, benötigt viel Platz. Wenn Sie Ihren Häcksler nicht mehr regelmäßig benutzen, überlegen Sie, ob Sie das Gerät secondhand verschenken oder verkaufen möchten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/be_siegel_blau_rgb_124mm_170627.jpg"> </a> <strong> Blauer Engel für Gartenhäcksler </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p>Lärmbelästigung kann in hohem Maße zu Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen führen. Auch die Nachbarschaft leidet. Lärm ist eine häufige Ursache von Nachbarschaftsstreitereien. <br>Mit der Europäischen Maschinen- und Gerätelärm-Richtlinie 2000/14/EG gelten in Deutschland seit 2002 bestimmte Bedingungen für Hersteller von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden. Danach sind diese verpflichtet, jedes Gerät, das in Verkehr gebracht werden soll, mit dessen Schallleistungspegel (LWA) in einheitlicher Form zu kennzeichnen. In Deutschland existieren außerdem Vorgaben über die Betriebszeiten vieler Geräte und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten (32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sind bundesweit verbindlich. In kommunalen Verordnungen können bestimmte einzuhaltende Ruhezeiten noch ausgeweitet sein.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Feiern im Club, Konzertbesuche, Kopfhörer auf voller Lautstärke: Vieles, was Spaß macht, ist mit Lärm verbunden. Das Problem: Eine hohe Lärmbelastung kann langfristig zur Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des 28. Tags gegen den Lärm haben Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher Auszubildende der Schütz GmbH & Co. KGaA in Selters über den richtigen Umgang mit Lärm in der Freizeit und im Beruf informiert. Dabei standen spannende Experimente auf dem Plan. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschieden Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und nicht heilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau das war das Ziel des Besuchs der Experten der SGD Nord bei der Firma Schütz in Selters. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen jugendliche Auszubildende aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wie funktioniert das Gehör? Am Vormittag wurden den Auszubildenden zunächst in einer „Kleinen Physikstunde Akustik“ die Grundlagen des Schalls nähergebracht. Anschließend stand die Funktionsweise des Gehörs im Mittelpunkt, die ein Staatlicher Gewerbearzt der SGD Nord veranschaulichte. In der Lehrwerkstatt ging es dann ans Experimentieren: Lärmquellen aus Freizeit und Beruf wurden einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Hierbei sprachen Experten und Auszubildende auch über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs. Parallel zu den Vorträgen bestand für die Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer persönlichen arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Insgesamt bot die Kooperation mit der Firma Schütz eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 97 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 18 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 75 |
| Text | 32 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 36 |
| Offen | 82 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 114 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Dokument | 11 |
| Keine | 82 |
| Webseite | 31 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 118 |
| Lebewesen und Lebensräume | 118 |
| Luft | 118 |
| Mensch und Umwelt | 118 |
| Wasser | 118 |
| Weitere | 105 |