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Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung unter Berücksichtigung des Umweltinformationsgesetzes sowie bei der Erfassung und Auswertung von Störfällen und ähnlichen Ereignissen

A) Problemstellung: Die Kommunikation über Risiken im Anwendungsbereich der StörfallV basiert auf verschiedenen rechtlichen Pflichten (StörfallV, 9 BImSchV, UIG).Sie schließt die Erfassung und Auswertung von Störfällen ein. Die Pflichten werden ergänzt durch freiwillige Maßnahmen von fortschrittlichen Betreibern, z.B. durch Erfassungssysteme auch für störfall-ähnliche Ereignisse. Unklar ist jedoch wie bei dieser Risikokommunikation der Gender-Aspekt berücksichtigt werden kann und wie sie in Umweltmanagementsysteme zu integrieren ist. Weiter ergeben sich für Bundesbehörden durch das neue UIG neue Kommunikationspflichten, deren Umsetzung in Verbindung mit der StörfallV zahlreiche Fragen aufwirft. B) Handlungsbedarf(für BMU ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Im ersten Teil sollen die Auswirkungen von Paragraph 9 Abs.1 Satz 2ff UIG (keine Beachtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen beim Zugang zu Umweltinformation über Emissionen) und Paragraph 10 Abs.5f UIG (Verbreitung von Informationen zur Abwendung von Gefahren) untersucht werden. U.a. ist zu klären, welche Informationen über Störfälle und störfallähnliche Ereignisse zu den Umweltinformationen über Emissionen iSd Paragraph 9 UIG gehören und wie der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Falle des Paragraphen 10 Abs. 5 UIG gewährleistet werden kann. Die aktive Kommunikation der Zentralen Störfallmelde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) beim UBA soll diese Ergebnisse berücksichtigen. Im zweiten Teil sollen Möglichkeiten zur Verbesserung der Erfassung und Auswertung von störfallähnlichen Ereignissen untersucht werden. Zu klären ist, inwieweit ein Recht auf Zugang zu oder gar eine Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen trotz Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besteht, wenn dadurch Störfälle abgewendet werden können. Im dritten Teil soll ein Leitfäden zur Beachtung des Gender-Aspektes bei der Risikokommunikation von Betreibern und Behörden und für die Risikokommunikation in bestgeeigneter Form im Rahmen von Umweltmanagementsystemen erstellt werden. C) Ziele des Vorhabens: Das Vorhaben soll die Risikokommunikation i.V. m der StörfallV von Betreibern und Behörden verbessern und Bundesbehörden einen bürgerfreundlicheren Vollzug des UIG i.V. m der StörfallV ermöglichen.

Sicherung von Industrieanlagen gegen Eingriffe Unbefugter (Vorsorge/Nachsorge/Schutz) - Untersuchung der Möglichkeiten zum Ausschluss sogenannter 'Innentäter' und Geheimnisschutz von Unterlagen

Problemstellung: Im Licht neuer Erkenntnisse muss die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch den gewaltsamen Eingriff Unbefugter in gefährliche Industriebetriebe einer Neubewertung unterzogen werden. Während die Handlungsmöglichkeiten gegen die Abwehr gefährlicher Eingriffe von außen bereits durch den ad hoc-AK 'Eingriffe Ungefugter' der Störfallkommission und des Technischen Ausschusses Anlagensicherheit bearbeitet wurden, ist dies bzgl. der Problematik der Innentäterschaft noch zu leisten. Hier besteht Untersuchungsbedarf hinsichtlich der Realisierbarkeit technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen gegen Innentäter, wie z.B. einer zur Sicherung beitragenden 'Corporate Identity', der Verbesserung der Akzeptanz von 'übergestülpten' Unternehmensphilosophien und der Partizipation der Mitarbeiter in Fragen der Anlagensicherheit usw. Eine derartige Untersuchung würde nicht nur zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter beitragen, sondern ließe sich auch zur Vermeidung von menschlichem Fehlverhalten (Human Factors) nutzen. Weiter ist nach den Ergebnissen des ad hoc-AK 'Eingriffe Unbefugter' eine Untersuchung der Grundlagen und Reichweite der Vertraulichkeit bzw. des Geheimnisschutzes von Angaben im Sicherheitsbericht, in Genehmigungsanträgen und behördlichen Unterlagen durchzuführen und anhand von Beispielen praxisgerecht auszuarbeiten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Nach den Anschlägen vom 11.09.2001 ist ein Überdenken des Umgangs mit potentiellen Sicherheitslücken, insbesondere im Bereich der menschlichen Ressourcen, erforderlich. Hinweisen auf bewusste Fehler bei der Bedienung von Anlagen ist nachzugehen und die Bedingungen für eine Vermeidung derartiger Situationen sind offen zu legen. C) Ziel des Vorhabens ist die Schaffung günstiger Bedingungen in sicherheitsrelevanten Anlagen für den Umgang mit der 'Sicherheitsressource Mensch' und damit die Verbesserung der Sicherheit.

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