Sanierung der Bergbaufolgelandschaft im Freistaat Sachsen. Lausitzer Seenland: Sedlitz, Skado, Koschen (jetzt Partwitzer See und Geierswalder See) Planfeststellungsbeschluss „Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen" vom 17.12.2004 Das Gewässerausbauvorhaben „Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen“ umfasst im Freistaat Sachsen und Land Brandenburg folgende Maßnahmen: - Herstellung der TS Sedlitz, Skado und Koschen, - Herstellung des Zuleiters von der Schwarzen Elster zum TS Skado sowie Entnehmen von Wasser aus der Schwarzen Elster und Einleiten in den TS Skado, - Errichtung und Beseitigung der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum TS Sedlitz sowie Einleiten von Wasser aus der Spree über den Oberen Landgraben in den TS Sedlitz, - Errichtung und Beseitigung der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum TS Skado sowie Einleiten von Wasser aus der Spree über den Oberen Landgraben in den TS Skado, - Errichtung und Beseitigung des Oberen Landgrabens vom Verteilerwehr Bluno bis zur Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum TS Sedlitz sowie Entnehmen von Wasser aus der Spree und Ableiten über den Oberen Landgraben sowie Einleiten in den TS Sedlitz, - Herstellung des ÜL vom TS Koschen zum TS Skado sowie wechselseitiges Entnehmen und Einleiten, - Herstellung des ÜL vom TS Koschen zum TS Sedlitz sowie wechselseitiges Entnehmen und Einleiten, - Herstellung des ÜL vom TS Skado zum TS Sedlitz sowie wechselseitiges Entnehmen und Einleiten, - Herstellung/Renaturierung der Vorfluter Allmosener-, Dörrwalder- und Bahnsdorfer Hauptgraben sowie des Kohlegrabens zwischen B 156 und dem TS Sedlitz und Errichtung der zugehörigen Einleitbauwerke, - Herstellung des Ableiters vom TS Sedlitz zur Rainitza sowie Entnehmen von Wasser aus dem TS Sedlitz und Einleiten in die Rainitza, - Entnehmen von Wasser aus der Schwarzen Elster und Einleiten in den TS Koschen.
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von weiteren Gewässerstrecken des Geierswalder Sees gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 24. April 2018 Geschäftszeichen: DD42-4062/7/11 Fundstelle: siehe Link unter Verweise
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Partwitzer Sees sowie des Überleiters zwischen dem Geierswalder See und dem Partwitzer See gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 13. September 2019 Geschäftszeichen: DD42-4062/3 Fundstelle: siehe Link unter Verweise