Geldanlagen, die gezielt in die Bereiche Energie, Transport und Gebäude investieren, können helfen, die Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen. Nach welchen Kriterien öffentliche Finanzinstitutionen, wie Entwicklungsbanken, dabei vorgehen sollten, und welche Projekte nicht mehr finanziert werden sollten, zeigt eine neue UBA-Studie. Um die in Paris vereinbarten Klimaschutzziele einzuhalten, müssen unsere Volkswirtschaften ihren Treibhausgasausstoß drastisch reduzieren und damit zunehmend ohne fossile Energieträger auskommen. Dazu müssen weltweit Investitionen verstärkt in kohlenstoffarme Vermögenswerte und Projekte fließen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen, um drohende gefährliche, Klimaveränderungen für Mensch und Umwelt zu verhindern. Eine Studie des Umweltbundesamtes ( UBA ) hat nun Kriterien erarbeitet, wie Gelder klimafreundlich in den Sektoren Energie, Gebäude und Transport angelegt werden können – und welche Projekte nicht mehr finanziert werden sollten. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Die nachhaltige und klimafreundliche Ausrichtung der globalen Investitions- und Finanzflüsse ist eines der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Zukünftige Investitionen sollten sich an dem von uns entwickelten Leitfaden orientieren.“ Die Studie „ Developing criteria to align investments with 2°C-compatible pathways “ („Entwicklung 2 Grad-kompatibler Investitionskriterien“) richtet sich vor allem an öffentliche Finanzinstitutionen, insbesondere Entwicklungsbanken. Deren Anteil an der weltweiten öffentlichen Klimafinanzierung betrug bereits 2014 ein Drittel. Da sich Entwicklungsbanken oftmals bereits an nachhaltigen und klimafreundlichen Kriterien orientieren, können sie eine zentrale Rolle bei 2 Grad-kompatiblen Investitionen und Finanzierungen einnehmen. Die Studie zeigt, dass einige Technologien und Projekte vollständig 2 Grad-kompatibel sind – zum Beispiel die meisten erneuerbaren-Energien-Projekte; während andere Projekte klar inkompatibel sind, etwa neue Kohlekraftwerke. Gaskraftwerke können in Einklang mit der 2 Grad-Obergrenze stehen, solange sie mit nationalen Dekarbonisierungs¬strategien vereinbar sind, die bis 2050 zu Netto-Null-Emissionen führen. Energieeffizienzprojekte sind dann 2Grad-kompatibel, wenn die Effizienzsteigerungen hoch genug sind. Gebäude mit einem Energiebedarf zwischen 10 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m2) und bis maximal 150 kWh/m2 sind beispielsweise in jedem Fall klimafreundlich. Im Bereich Verkehrsinfrastruktur stehen unter anderem Schienen- und Wasserwege auf der Positivliste. In der Studie werden auch Projekte, die schwieriger einzuordnen sind, zum Beispiel Investitionen in Gaskraftwerke oder in die Transportinfrastruktur, explizit adressiert. In einigen Fällen können noch keine weltweit gültigen Kriterien für 2 Grad-Kompatibilität aufgestellt werden, da noch keine konsistenten Minderungspfade existieren und dabei insbesondere Annahmen zu Technologien, Nachhaltigkeitskriterien, aber auch nationale Kontexte eine große Rolle spielen. In diesen Fällen werden jedoch praktische Maßnahmen und Lösungsansätze detailliert diskutiert.
Das Projekt "Aktualisierung der Broschüre 'Mehr Wert: ökologische Geldanlagen' vor dem Hintergrund des Altersvermögensgesetzes und der Berichtspflicht zur Berücksichtigung ökologischer, ethischer und sozialer Kriterien, Situationsanalyse zur Umsetzung der Krit..." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.A) Problemstellung: Mit dem Altersvermögensgesetz wird die Möglichkeit geschaffen umfangreiche finanzielle Mittel für eine ökologische Stärkung der Wirtschaft ohne direkte staatliche Zwänge nutzbar zu machen. Aus umweltpolitischer Sicht bietet die Transparenzvorschrift des AVmG die große Chance, ohne staatliche Dirigismen und Bevormundungen ganz wesentliche Wirkungen zur Ausrichtung der Wirtschaft auf Nachhaltigkeit und Modernisierung in allen Branchen auszulösen. Getragen von den Wertentscheidungen der Bürger, die wissen wollen was mit ihrem Geld geschieht, wird neben dem Wettbewerb der Anlageformen ein Wettbewerb der Transparenzkonzepte treten. Die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen werden gezwungen sein, bei der Anlage der Gelder neben der Renditefrage auch ethische, soziale und ökologische Fragen zu beachten und dies den Anlegern deutlich zu machen. Dies zeigen auch die positiven Erfahrungen aus England deutlich. B) Handlungsbedarf: Konkrete und zeitnahe Sachstandsanalyse, zielorientierte Aktualisierung der Broschüre und Bewertung der Wirkung der Informationspflicht über ethische, soziale und ökologische Kriterien. C) Ziel des Vorhabens ist in Teil I unter Berücksichtigung des dynamischen Marktes von ökologischen Geldanlagen die stark nachgefragte Broschüre zu aktualisieren und so den Anspruch der Broschüre und eine qualifizierte Außenwirkung des BMU zu erhalten. Insbesondere sind in die Beispielsammlung nationale Angebote nach einer internen Plausibilitätsbetrachtung auf Seriösität und Sinnhaftigkeit aufzunehmen. Dem Nutzer soll das Angebotsspektrum ohne Werbung für spezielle Angebote dargestellt werden. Im Teil II.- als Bericht - ist das neue Angebotsspektrum von Anlageformen, die die Kriterien nach AVmG berücksichtigen aufzuzeigen. Die Wirkung der Anlagen auf Umweltkriterien sind zu untersuchen und darzustellen. Im Rahmen dieser Erstevaluierung soll der politische Lenkungsbedarf ermittelt werden und Vorschläge zur Stärkung der Nachfrage nach ökologischen Anlagen formuliert werden.
Das Projekt "Entwicklung und Umsetzung einer praxisorientierten Kommunikationsstrategie zur zielgerichteten Nutzung der Transparenzverpflichtung zur Berücksichtigung ökologischer Belange in der kapitalgedeckten Altersvorsorge durch die Verbraucher" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.V..A) Problemstellung: Ab 1. Januar 2002 sind die Anbieter von Kapitalanlagen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens verpflichtet, darüber zu informieren, inwieweit sie ökologische, soziale und ethische Belange in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen. Die mit dem Altersvorsorgeverträgezertifizierungsgesetz formulierten Berichtsanforderungen sind hinsichtlich ihrer Kriterien als Maßstab für die Sicherheit der Verbraucher nicht formuliert. Art und Weise einer transparenten Darstellung der Umsetzung der Anlagephilosophie werden dem Anbieter überlassen. B) Handlungsbedarf: Zum Schutz der Verbraucher, zur bewußten Berücksichtigung insbesondere ökologischer Belange ist eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln und umzusetzen, die es dem privaten Anleger ermöglicht seine Entscheidung informiert und sachkundig zu treffen. Dabei sollen ihm seine Möglichkeiten zur aktiven Informationsbeschaffung über die Fondsverwalter aufgezeigt werden. Der Verbraucher muß motiviert werden, die FDL zur Transparenz ihrer Anlagestrategie insbesondere vor Vertragsabschluss zu bewegen. C) Ziel des Verbrauchers ist die Umsetzung einer praxisorientierten Kommunikationsstrategie zur Information der Verbraucher über Anlagen zur Altersvorsorge, die insbesondere ökologische Belange vergleichbar und bewertbar berücksichtigen. Dem Verbraucher sollen seine Möglichkeiten zu aktiven Produktvergleichen demonstriert werden. Auf der Basis der von den Anbieter vorliegenden Produktunterlagen für Altersvorsorgeprodukte, für die eine erste Bewertung durchzuführen ist, insbesondere hinsichtlich der transparenten Darstellung der Umweltkriterien ist ein Bewertungsvorschlag zu erstellen, zu interpretieren und beispielhaft zu demonstrieren. Anlageprodukte die die Umweltkriterien berücksichtigen sind zu ermitteln und in einer Broschüre (2000 Ex.) als Verbraucherinformation aufzuarbeiten. Zwischenergebnisse von Parallelvorhaben sind zu nutzen. Das Ergebnis ist als pdf-Datei für eine Nutzung im BMU-Internet bereitzustellen.