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Bewertungskriterien fuer Brachflaechen im staedtischen Oekosystem

Brachflaechen unterschiedlicher Vornutzung werden auf ihren Wert zur Verbesserung der oekologischen Verhaeltnisse und der Stadtstruktur untersucht; dabei sollen die Methoden landschaftsoekologischer Forschung auf ihre Anwendbarkeit im industriellen Verdichtungsraum geprueft und entsprechend modifiziert werden. Die vegetationskundlichen Arbeiten zielen auf den Erhalt einer moeglichst grossen Artenvielfalt wie auf die aesthetische Einbindung der Flaechen in die Stadtlandschaft. Es besteht moeglicherweise ein Zusammenhang zwischen der Art der Vornutzung und dem Pflanzenbesatz der Brache. Pedologische Untersuchungen sollen den Grad der Vorbelastung klaeren, Regenwasseranalysen den derzeitigen Schadstoffeintrag.

NUR: Implementierung des Ökosystemleistungs-Konzepts in die Planung Grüner Infrastruktur zur Stärkung der Resilienz der Metropole Ruhr und chinesischer Megacities, Teilprojekt 2: Wirkungsforschung von Ökosystemleistungen

Offensichtlich rechtswidrige Planung und Bebauung des vernichteten Biotops auf dem Brammenring-Gelände

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es schreibt Ihnen hier nicht nur der Unterzeichner als Bürger, sondern auch als Vorsitzender des seit 9 Jahren bestehenden nur ehrenamtlich arbeitenden Vereins KONTRA - zusammen mit der ehrenamtlich arbeitenden Redaktion MAGAZIN KONTRA AKTUELL mit ihm als unterzeichnenden Chefredakteur. Wir hatten dem Oberbürgermeister Anfragen wg. der Natur-Vernichtung auf dem Brammenring gestellt. Ob es eine UVP für dieses Gebiet gegeben habe. Keine dieser Anfragen wurde beantwortet, lediglich in einem Fall gab es einen „Bescheid“ dass es eine gültige UVP gäbe. Dabei wurden dort hunderte von Tier- und Pflanzenarten – viele auf den Roten Listen stehend – vernichtet. Die tatsächlichen Fakten zu diesem Fall haben wir inzwischen investigativ wie auch aus offen zugänglichen Quellen ermittelt: Auf dem sich in rund 50 Jahren weitgehend unberührt gebliebenen Brammenring mit seiner Tier- und Pflanzenwelt sollte zunächst (angeblich!) nur ein sehr großer Sportfachmarkt, tatsächlich aber eine komplette Bebauung entstehen. Mit dem Sportsupermarkt, anderen Firmen – und einer Luxus-Wohnbebauung. Entsprechende Architekten-Entwürfe haben wir vorliegen! (Hatten)Sie auf Ihren Websites übrigens auch. Frage 1: Ist es richtig, dass am 15. August 2019 in einer gemeinsamen Klage gegen den Bauvorbescheid mehrere Ruhrgebietsstädte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgingen? Frage 2: Ist es richtig, das mit Urteil v. 8.04.22 das VG Düsseldorf den Bauvorbescheid v. 4.07.2019 aufhob und die Genehmigung für rechtswidrig erklärt wurde? Frage 3: Ist es richtig, dass bezüglich des Bebauungs-Planes VBB 27 „Brammenring“ ein Antrag auf ein Normenkontroll-Verfahren von der Stadt Bottrop – eingebunden in ein gemeinsames Vorgehen der weiteren Ruhrgebietsstädte Duisburg, Essen und Gelsenkirchen – beim OVG Münster eingereicht wurde? Frage 4: Ist richtig, dass mit Urteil v. 27.02.23 der Bebauungs-Plan für unwirksam erklärte? Weil das gesamte Brammenring-Gelände für eindeutig schützenswert benannt wurde und das dadurch auch künftig keine gültige UVP erstellt werden könne? Womit wir also belogen wurden? Die Aktenzeichen: Normenkontrolle: 10 D 26/20.NE / Berufungsverfahren gegen VG-Urteil: 10 A 1136/22 / Erstinstanz VG Düsseldorf 25 K 6111/19. Frage 5: Haben Sie Erkenntnisse, wer z.B. im Lichte der anstehenden Kommunalwahl und unserer investigativen Ermittlungen durch Hacking versucht hatte und noch auch jetzt noch weitermacht, die Veröffentlichung über das Brammenring-Desaster zu verhindern? Wir haben das OVG Münster mit einem Qualifizierten Hinweis auf das auf dem Brammenring passierte Desaster – mit ausführlicher Foto-Dokumentation – hingewiesen, wie das Gebiet zerstört wurde. Die Missachtung der über die Instanzen hinweg gefällten Gerichtsurteile darüber stellt aus unserer Sicht einmal mehr das Rechtsverständnis von Stadt und anderen Beteiligten in das richtige Licht und dürfte einmalig sein. Wie das Gericht darauf reagieren wird, wissen wir nicht – aber mit einem Einschreiben/Rückschein ist eine Akteneinlage/ein Aktenzeichen sichergestellt. Das war uns wichtig! Da diese Thematik sehr komplex noch weitergeht, werden wir mit weiteren kurzfristigen und tiefergehenden Anfragen als Nachtrag weitere Fragen stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

23. Umlegung der Leitung 1/200 (Zollvereinring) in Gelsenkirchen und Herne

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Austausch der Gasversorgungsleitung 1/200 (Zollverein-Ring), DN 400 im Bereich zwischen den Städten Gelsenkirchen und Herne als Ersatzneubau in DN 600. Die Neuverlegung findet größtenteils in gleicher Trasse der bestehenden Gasversorgungsleitung 1/14 (DN 600/800) statt, die in dem ca. 1 km langen Sanierungsabschnitt stillgelegt und zurückgebaut wird. Es handelt sich um die 23. Umlegung der Leitungsnummer (LNr) 1/200. Die geplante Sanierung bedingt auch kleinräumige Umlegungen der LNr 1/14 (13. und 14. Umlegung, jeweils ca. 20 m). Im Kreuzungsbereich der DB-Bahnstrecken (Nr. 2650 und 2239) soll auch die Leitung L05008 der Thyssengas in einen Microtunnel mit umgelegt werden.

Ortsdosisleistung (ODL): 45891 Gelsenkirchen (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Gelsenkirchen.

Messstelle GELSENKIRCHEN SCHLEUSE UW, RHEIN-HERNE-KANAL

Messstelle betrieben von DUISBURG-MEIDERICH.

Messstelle GELSENKIRCHEN SCHLEUSE OW, RHEIN-HERNE-KANAL

Messstelle betrieben von DUISBURG-MEIDERICH.

Untersuchung von Solarzellen mit geeigneter Anpasselektronik, Wechselrichter und rechnergestuetzter Messwerterfassung

1) Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde eine Anlage zur photovoltaischen Energiewandlung beschafft und auf dem Dach eines Laborgebaeudes der Fachhochschule Bochum installiert. Kenndaten und Leistungsmerkmale verschiedener Module werden untersucht, um Aussagen ueber Einsatzmoeglichkeiten am Standort Gelsenkirchen treffen zu koennen. Nachgeschaltete Anlagenkomponenten zur Speicherung und Wandlung der elektrischen Energie werden in bezug auf ihren Wirkungsgrad und auf Oberwellen oder weitere Stoersignale untersucht. Daneben dient die Anlage der Ausbildung von Studenten in diesem neuen Arbeitsgebiet der Energietechnik. Es ergeben sich Ausbildungs- und Entwicklungsmoeglichkeiten aus dem Bereich der Leistungselektronik und der Informationsverarbeitung.2) Die vorhandene Solaranlage besteht aus 16 Solarzellenmodulen mit je 50 Watt Peak-Leistung. Zur Zeit wird die maximale Leistung der Anlage auf 1600 Watt erweitert. Ueber einen angeschlossenen Rechner kann die Solaranlage wahlweise entweder im Inselbetrieb oder alternativ in Verbindung mit einem Wechselrichter im Netzparallelbetrieb arbeiten. Im Inselbetrieb sind die Module mit einem Laderegler verbunden, der sie je nach Ladezustand mit einem angeschlossenen Bleiakkumulator-Speicher oder einem Gleichstromverbraucher verbindet. Verbraucher koennen auch ueber einen Wechselrichter im Inselbetrieb mit der gespeicherten Energie des Akkus betrieben werden.

NUR: Implementierung des Ökosystemleistungs-Konzepts in die Planung Grüner Infrastruktur zur Stärkung der Resilienz der Metropole Ruhr und chinesischer Megacities, Teilprojekt 1: Koordination

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Hamburger Rieger Gelsenkirchen GmbH

Die Firma Hamburger Rieger Gelsenkirchen GmbH, Alfred-Zingler-Straße 15 in 45881 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Papierfabrik auf dem Grundstück Alfred-Zingler-Straße 15 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Bismark, Flur 1, Flurstücke 562, 563, 859, 994, 1088, 1089, 1101) beantragt. Gegenstand des Antrages ist der Austausch des alten Scheibenfilters durch zwei neue Scheibenfilteranlagen inklusive notwendiger Behälter. Für die Filter- und Behältertechnik wird ein neues Gebäude errichtet und zwei bestehende Gefahrstoff-/Chemikalienlagercontainern werden an neue Standorte auf dem Betriebsgelände versetzt.

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