Der Landschaftsplan ist ein im Bundesnaturschutzgesetz (§ 11) und Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 7) vorgesehener Plan, in dem auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt werden.
Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt für das INSPIRE-Thema Bodennutzung Inhalte zu den Bebauungsplänen, Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Bebauungsplänen mit Veränderungssperren, Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen und Geltungsbereiche zu Ortsgesetzen des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell bereit.
Dieser Downloaddienst (Atom Feed) stellt für das INSPIRE-Thema Bodennutzung Inhalte zu den Bebauungsplänen, Vorhabenbezogene Bebauungsplänen, Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen und Geltungsbereiche zu einigen Ortsgesetzen des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell bereit.
Übersicht über die Raumeinheiten und den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kreis Mettmann.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Zweiter Abschnitt) dar. Der Bebauungsplan muss die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
Durch die Satzung für das Goethequartier einschließlich der Hafenstraße sollen Hausfassaden und Ortsbilder geschützt werden, die im Zeitraum zwischen 1890 und 1945 entstanden sind.