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Entwicklung einer neuen Wachs-Substrat-Struktur zur Anwendung in Gewächshäusern und Indoor Farmen auf Basis versiegelter regionaler Naturfasern

Die saisonunabhängige Versorgung mit regionalem, frischem Gemüse ist in unseren Breitengraden nur durch Gewächshäuser oder moderne Indoor-/Vertical Farms möglich. Die Effizienz dieser Anbautechniken ist um ein Vielfaches höher als im konventionellen Feldanbau durch die Kultivierung in hydroponischen Systemen, bei denen die Pflanzen in einem erdfreien Substrat wurzeln und mit einer bedarfsgerechten Nährlösung gezielt versorgt werden. Obwohl durch die Hydroponik kaum noch Pestizide eingesetzt werden sind die verwendeten Substrate wie Steinwolle, Kokossubstrate oder Torf nicht nachhaltig. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung eines neuen, nachhaltigen Substrats basierend auf regional produzierten Naturfasern, welches die hohen Anforderungen der Hydroponik in Gewächshäusern und Indoor Farms erfüllt sowie rückstandslos kompostiert werden kann. Da die Naturfasern ähnlichen Reaktionen mit der Nährlösung wie Kokos- oder Torfsubstrate ausgesetzt wären, liegt die zentrale Innovation dieses Vorhabens in der Versiegelung der Naturfasern mit einem Biowachs auf CO2-Basis, welches die Fasern vor der Nährlösung schützt und den biologischen Abbauprozess verzögert, da sich das Biowachs erst unter Kompostierungsbedingungen abbaut. Im Vorhaben werden unterschiedliche Faser- und Wachszusammensetzungen systematisch unter kontrollierten Bedingungen sowie unter realen Kulturbedingungen untersucht, um die optimale Form sowie Strukturstabilität zur Anwendung sowohl im Gewächshaus als auch als Haltesystem für die Indoor Farm herauszufinden. Die neue Wachs-Substrat-Struktur soll vergleichbar gute Kultivierungsbedingungen zu Steinwolle erreichen und gleichzeitig dessen Nachteile eliminieren, womit große Mengen an Steinwolleabfällen und notwendiger Energie in Zukunft vermieden werden können.

Ernaehrungsphysiologisch wichtige Inhaltsstoffe von Obst und Gemuese und deren Veraenderungen durch Kulturmassnahmen und oekologische Faktoren

An wichtigen Inhaltsstoffen werden gegenwaertig Geschmacks- incl. Aromastoffe in Verbindung mit der Witterung qualitativ und ihre Beteiligung bei der Fruchtreife am Baum und bei der Lagerung quantitativ bestimmt. Weiterhin werden Versuche unternommen, um zu klaeren, ob sich ein optimaler Reifezeitpunkt durch bestimmte Veraenderungen der Aromastoffe charakterisieren laesst. Fruehere Versuche haben gezeigt, dass eine Minimumwaermegrenze von 170 cal/ Quadratzentimeter in den beiden Monaten Sept. und Okt. nur wenig unterschritten werden darf. Die teils noch in Arbeit befindlichen Untersuchungen erstrecken sich auf Fragen der Qualitaet incl. Aromabildung waehrend der Lagerzeit. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Sortenvergleichspruefung fuer neue Apfel-, Birnen- und Erdbeersorten, wobei die Aromazusammensetzung und -bildung geklaert werden soll. Der Einfluss von Unterlagen auf die Geschmacks- und Qualitaetsbildung der Fruechte. Ob die Unterlage einen Einfluss auf die Ausbildung biologischer Qualitaetamerkmale ausuebt.

Pflanzenuntersuchungsprogramm Goslar-Oker-Harlingerode

In der Umgebung der Zinkhuette Harlingerode werden Gemuese- und Beerenobstproben aus Hausgaerten geworben und auf ihre Blei- und Cadmiumgehalte analysiert. Die Gehaltswerte werden zur Entfernung und Himmelsrichtung von der Zinkhuette sowie zum Zeitpunkt der Probenahme in Beziehung gesetzt. In der Naehe landwirtschaftlich genutzter Flaechen ist ein Vergleich mit der Belastung von Ackerboeden und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen moeglich. 6 Gartenboeden in untersichiedlicher Lage wurden mit kalkhaltigem Kammerfilter-Klaerschlamm, Lewatit bzw. Gips versetzt um die Schwermetalloeslichkeit herabzusetzen bzw. durch Gips zu erhoehen und eine Auswaschung in den Unterboden zu bewirken. Auf einer Parzelle wurden Oberboden und Unterboden ausgetauscht. Die gleichen Behandlungen werden mit Boeden in Vegetationsgefaessen geprueft, die an 5 Standorten exponiert werden. Im Freiland werden 10, in den Gefaessen 5 Gemuesesorten angebaut und auf ihre Schwermetallgehalte analysiert.

Sortenabhaengige Vorkommen von Nitrat in verschiedenen Gemuesearten und Solanin in Kartoffeln

Nitrat ist Wegen seiner Umsetzung durch Mikroorganismen zu Nitrit in Lebensmitteln unerwuenscht. In Spinat, roten Rueben und anderen Wurzelgemuesen wird Abhaengig von der Sorte und den Anbaubedingungen gelegentlich viel Nitrat angereichert. Es ist Ziel der Untersuchung, 'Nitratarme' Sorten aus dem vorhandenen Sortiment auszusuchen. Bei Solanin- und Chaconin-Alkaloiden in Kartoffeln liegen die Verhaeltnisse vergleichbar.

Entwicklung einer neuen Wachs-Substrat-Struktur zur Anwendung in Gewächshäusern und Indoor Farmen auf Basis versiegelter regionaler Naturfasern, Teilvorhaben 3: Erforschung regionaler Naturfasern für innovative Wachs-Substrat-Strukturen

Die saisonunabhängige Versorgung mit regionalem, frischem Gemüse ist in unseren Breitengraden nur durch Gewächshäuser oder moderne Indoor-/Vertical Farms möglich. Die Effizienz dieser Anbautechniken ist um ein Vielfaches höher als im konventionellen Feldanbau durch die Kultivierung in hydroponischen Systemen, bei denen die Pflanzen in einem erdfreien Substrat wurzeln und mit einer bedarfsgerechten Nährlösung gezielt versorgt werden. Obwohl durch die Hydroponik kaum noch Pestizide eingesetzt werden sind die verwendeten Substrate wie Steinwolle, Kokossubstrate oder Torf nicht nachhaltig. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung eines neuen, nachhaltigen Substrats basierend auf regional produzierten Naturfasern, welches die hohen Anforderungen der Hydroponik in Gewächshäusern und Indoor Farms erfüllt sowie rückstandslos kompostiert werden kann. Da die Naturfasern ähnlichen Reaktionen mit der Nährlösung wie Kokos- oder Torfsubstrate ausgesetzt wären, liegt die zentrale Innovation dieses Vorhabens in der Versiegelung der Naturfasern mit einem Biowachs auf CO2-Basis, welches die Fasern vor der Nährlösung schützt und den biologischen Abbauprozess verzögert, da sich das Biowachs erst unter Kompostierungsbedingungen abbaut. Im Vorhaben werden unterschiedliche Faser- und Wachszusammensetzungen systematisch unter kontrollierten Bedingungen sowie unter realen Kulturbedingungen untersucht, um die optimale Form sowie Strukturstabilität zur Anwendung sowohl im Gewächshaus als auch als Haltesystem für die Indoor Farm herauszufinden. Die neue Wachs-Substrat-Struktur soll vergleichbar gute Kultivierungsbedingungen zu Steinwolle erreichen und gleichzeitig dessen Nachteile eliminieren, womit große Mengen an Steinwolleabfällen und notwendiger Energie in Zukunft vermieden werden können.

Lebensmittelverschwendung vermeiden

<p>Umweltbewusst im Alltag: Lebensmittelverschwendung vermeiden</p><p>Was Sie gegen Lebensmittelverschwendung tun können</p><p><ul><li>Prüfen Sie Ihre Vorräte vor dem Einkauf: Kaufen Sie mit Einkaufszettel ein, nicht nach Gefühl und vermeiden Sie großzügige Vorratshaltung.</li><li>Lassen Sie sich bei Obst und Gemüse nicht von kosmetischen Makeln leiten und wählen sie bewusst Ware ohne Klassenangaben oder der Klasse II.</li><li>Kaufen Sie, wenn möglich, Gemüse wie Kohlrabi, Möhren und Radieschen ohne Blattgrün.</li><li>Prüfen Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, ob die Lebensmittel noch genießbar sind (Ausnahme: verderbliche tierische Produkte).</li><li>Stellen Sie Reste kühl oder frieren Sie diese ein.</li><li>Entsorgen Sie Essensreste über die Biotonne.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr rund 78 Kilogramm Lebensmittel weg. Hinzu kommen Lebensmittel, die bereits in der Landwirtschaft oder vom Handel entsorgt werden, da sie beispielsweise optischen Vorgaben nicht entsprechen. Die Lebensmittel wurden sozusagen für die Mülltonne hergestellt, verursachten aber trotzdem Umweltbelastungen wie andere Lebensmittel auch (z.B. Klimagase, Energieverbrauch, Gewässer- und Bodenbelastungen).</p><p><strong>Überblick bewahren:</strong>Verschaffen Sie sich vor dem Einkaufen und dem Kochen einen Überblick darüber, welche Lebensmittel noch vorrätig sind. Lagern Sie Ihre Lebensmittel übersichtlich, damit diese nicht in Vergessenheit geraten und verderben. Räumen Sie neue Ware nach hinten, ältere nach vorne. Beschriften Sie Eingemachtes und Eingefrorenes mit dem Datum, an dem es hergestellt beziehungsweise eingefroren wurde. Die meisten Lebensmittel lassen sich sechs bis zwölf Monate ohne Bedenken einfrieren.</p><p><strong>Planvoll einkaufen:</strong>Supermärkte sind Könner der Verführung. Wer sich hier zu stark von seinen spontanen Gelüsten leiten lässt, kauft schnell zu viel ein. Stellen Sie sich deshalb zum Beispiel einen wöchentlichen Speiseplan zusammen. Notieren Sie sich die benötigten Lebensmittel für den Speiseplan und gleichen Sie diesen mit Ihren Vorräten ab. Der Einkaufszettel hilft Ihnen dabei, nur das einzukaufen, was Sie auch essen können.</p><p><strong>Ausschuss im Supermarkt vermeiden:</strong>Ob Gemüse und Obst gesund und lecker sind, ist unabhängig von kleinen kosmetischen Makeln, einer großen Größe oder schönen grünen Blättern. Die hohen optischen Anforderungen des Handels können allerdings häufig nur mit zusätzlichem Einsatz an Dünger und Pflanzenschutzmitteln und mit einem hohen Entsorgungsanteil an verzehrfähigen und gesunden Produkten gewährleistet werden. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse also nicht von kosmetischen Makeln leiten und bevorzugen Sie Kohlrabi, Möhren und Co ohne Blattgrün. Mit einem bewussten Einkauf machen sie im Supermarkt und Discounter auch deutlich, dass das makellose Aussehen der Produkte nicht das entscheidende Kriterium für ihren Einkauf ist. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Handelsketten zu bewegen ihr Angebot umweltfreundlicher und ressourcenschonender zu gestalten.</p><p><strong>Vorräte beschränken:</strong>Jeder schöpft gerne aus dem Vollen. Doch die zu gut gemeinte Vorratshaltung ist ein wesentlicher Grund für anfallende Lebensmittelabfälle. Nutzen Sie deshalb die gut gefüllten Vorratslager der Lebensmittelmärkte und halten Sie die persönlichen Vorräte bei verderblichen Lebensmitteln klein. Greifen Sie eher zu kleinen Packungen. Mit "Sonderpreis" beworbene Großpackungen sind letztlich teurer, wenn man am Ende die Hälfte wegschmeißen muss.</p><p><strong>Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum:</strong>Mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist ein Lebensmittel nicht automatisch schlecht. Vielmehr sollte jetzt die Qualität des Lebensmittels vor Verzehr genauer geprüft werden. Vertrauen Sie auf Ihren eigenen Geruchs- und Geschmackssinn und entscheiden Sie selbst. Bei leicht verderblichen tierischen Produkten dagegen, wie zum Beispiel Fleisch und Fisch, gilt es, das Verbrauchsdatum zu beachten. Ist dieses überschritten, müssen die Produkte weggeworfen werden, sonst besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong>Ungenießbare Essensreste kommen - unabhängig von ihrem Verarbeitungszustand - ohne Verpackung in die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Biotonne</a>. Aus hygienischen Gründen und wegen der vor Ort verfügbaren Kompostierungs- oder Vergärungstechnik sind Essensreste nicht überall für die Entsorgung in der Biotonne zugelassen. Was vor Ort gilt, kann in den Abfallsatzungen der Städte und Landkreise oder in den Getrenntsammelvorschriften der örtlichen Abfallwirtschaftsbetriebe nachgelesen werden.<br>Auf den heimischenKompostsollten tierische und gekochte Essensreste nicht geworfen werden, da diese Wildtiere wie Ratten anlocken.&nbsp;Essensreste dürfen auf keinen Fall über Toiletten oder Abwasser entsorgt werden. Grobe Abfälle können die Abwasserrohre verstopfen und sind ein gefundenes Fressen für Ratten. Außerdem machen Essensreste die Abwasserreinigung aufwendiger und damit teurer. Die meisten Kommunen haben daher in ihren Abwassersatzungen das Entsorgen fester Stoffe wie Lebensmittelabfälle, auch in zerkleinerter Form, explizit verboten.<p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Im Handel</strong></p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Kohlrabi, Radieschen und Bundmöhren werden fast immer mit Blättern angeboten, weil diese als Frischemerkmal für Kund*innen dienen. Verzehrt werden sie selten. Allerdings müssen diese Blätter häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt und zusätzlich gedüngt werden, damit sie makellos, grün und hochstehend sind. Produkte deren Blätter dann trotzdem beschädigt oder gelb und welk sind, werden vom Handel nicht abgenommen und müssen entsorgt werden, was beispielsweise direkt durch Unterpflügen auf dem Feld geschieht. Zusätzlich verdunsten die großen Blätter an den Knollen und Wurzeln Wasser und lassen so das Gemüse schneller welk werden.</p><p>Einheitliche Größenvorgaben des Handels, z.B. bei Kohlrabi oder Blumenkohl, führen dazu, dass Gemüse, das besonders groß oder klein ist, nicht in den Handel gelangt. Unterschiedliche Größen im Gemüseregal sind aber nicht nur vorteilhaft für die Umwelt, sondern auch wünschenswert für die Konsument*innen, denn ein bedarfsgerechter Einkauf ist nur möglich, wenn 1- und Mehrpersonenhaushalte die passenden Mengen einkaufen können.</p><p>Die Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden den Betrieben nicht abgekauft und müssen entsorgt oder einer Zweitverwertung, zum Beispiel als Futter oder Saft, zugeführt werden. Die Produktionsressourcen, die für die Erfüllung der hohen Anforderungen eingesetzt wurden, sind dann verschwendet worden und belasten unnötigerweise Umwelt und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠. Das Ausmaß und die genauen Folgen solcher umwelt- und klimabelastenden Anforderungen sind bisher wenig erforscht (Ebert et al. 2020). Fachleute schätzen aber, dass in Deutschland jährlich zwischen 10 und 30 Prozent des erzeugten Gemüses auf den Feldern verbleibt, wobei hohe Anforderungen des Handels ein wesentlicher Grund dafür sind (Haenel et al. 2020). Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine Studie aus Nordrhein-Westfalen, die zeigt, dass durchschnittliche Lebensmittelverluste von 20 Prozent und mehr für Obst, Gemüse und Kartoffeln von der Ernte bis zur Lieferung an den Einzelhandel normal sind (LANUV 2018). Bei Kartoffeln werden aufgrund optischer Anforderungen und Größenvorgaben rund 30 bis 35 Prozent der ökologisch angebauten und rund 16 Prozent der konventionell angebauten Kartoffeln aussortiert (Brendel 2017). Andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass hohe kosmetische Anforderungen an frisches Obst und Gemüse dazu führen, dass europaweit zwischen 4 und 37 Prozent der Ernte nicht in den Handel gelangt (Porter at al. 2018).</p><p><strong>Gesetzliche Aspekte:</strong>Das Lebensmittelrecht (LFGB) und die EU-Vermarktungsnormen (EU-VO 543/2011 und EU-VO 1308/2013) stellen sicher, dass das in Deutschland verkaufte Obst und Gemüse gesund und von hoher Qualität ist. Darüber hinaus stellt der Handel zusätzliche unternehmensspezifische Anforderungen an Größe, Gewicht und das Aussehen.<strong><br></p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p></p><p><strong>Im Haushalt</strong></p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Fast 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jährlich als Abfall entsorgt, davon entfallen etwa 6,5 Millionen Tonnen auf die Privathaushalte. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger 78 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr weg. Dies ergab eine<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/lebensmittelabfaelle.html">Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020</a>(siehe auch<a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/in-deutschland-entstehen-jaehrlich-11-millionen-tonnen-lebensmittelabfaelle">Pressemitteilung des BMUV</a>). Hierdurch geht zum einen der Nährwert der Lebensmittel verloren, zum anderen werden wertvolle Ressourcen (z.B. Wasser, Energie) verschwendet. Werden Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, gehen zudem die enthaltenen Mineralstoffe verloren. Vor etwa 20 Jahren wurde in Deutschland begonnen, biogene Abfälle getrennt zu sammeln. Diese werden kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend kompostiert. Aus Bioabfällen entstehen nicht nur wertvolle Komposte, sondern sie tragen auch zur regenerativen Energieproduktion durch Biogas bei.</p><p><strong>Gesetzliche Aspekte:</strong>Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist Abfallvermeidung prioritäres Ziel. Die Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen finden sich in der Bioabfallverordnung und im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Mit dem 1.1.2015 wurde eine flächendeckende getrennte Erfassung von Bioabfällen in Deutschland eingeführt. Die Bestimmungen zum Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum finden sich in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>In den letzten Jahren ist ein genereller Trend zur verstärkten Abfalltrennung und damit zu einer Abnahme des Restmüllaufkommens zu beobachten. Dies ist nicht zuletzt auf die zunehmende Verbreitung der Biotonne zurückzuführen. Leider nutzen noch nicht alle Haushalte eine Biotonne.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p>

Ernährungsreport 2024: Menschen wollen wissen, was sie essen

Die Bürger:innen in Deutschland legen großen Wert auf Informationen über die Lebensmittel, die sie kaufen, und achten stärker als in früheren Jahren zum Beispiel auf Tierwohl, Regionalfenster und das EU-Bio-Siegel. Dies geht aus dem Ernährungsreport 2024 hervor. In der vom Forschungsinstitut Forsa durchgeführten Studie befragt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit 2015 jährlich Verbraucher:innen nach ihren Wünschen, Vorlieben und Gewohnheiten rund um das Thema Ernährung. Dazu sagt Bundesminister Özdemir: "Unsere Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, wie sie sich ernähren, da braucht es von niemandem Belehrungen oder Vorschriften. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, aber wir erleben in den letzten Jahren leider verstärkt, dass das Essen politisch instrumentalisiert wird. Die Menschen wollen echte Wahlfreiheit, das unterstützen wir – und zwar anhand von validen Daten. Wichtigstes Kriterium für die Befragten unseres Ernährungsreports ist, neben dem Geschmack, die Gesundheit. Hier setzen wir mit unserer Ernährungsstrategie an, indem wir eben gesundes und nachhaltiges Essen für alle leichter zugänglich machen. In den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung essen täglich 17 Millionen Menschen, davon gut 6 Millionen Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Was da auf die Teller kommt, ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch eine Riesenchance: für alle, die gesund essen wollen, für Unternehmen, die nachhaltige Lebensmittel und Mahlzeiten herstellen und natürlich für unsere heimische Landwirtschaft. Unser Report zeigt zudem, dass sich die Menschen über ihre Lebensmittel informieren wollen, etwa wie Tiere gehalten werden oder woher ihr Essen kommt. Das setzen wir etwa mit dem Tierhaltungskennzeichen an, das im nächsten Jahr verbindlich auf den entsprechenden Produkten zu finden sein wird. Bereits seit Februar habe ich die Herkunftskennzeichnung ausgeweitet, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ganz sicher wissen, woher ihr Fleisch stammt." Für den BMEL-Ernährungsreport "Deutschland, wie es isst" befragte Forsa im Mai 2024 rund 1.000 Bürger:innen in Deutschland ab 14 Jahren. Die 13 Kapitel des Reports behandeln Themen wie Kriterien für die Auswahl von Lebensmitteln, Freude am Kochen, Bedeutung von Lebensmittelinformationen und Gütesiegeln, die Relevanz des Zuckergehalts und Erwartungen an Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der inzwischen neunten Befragung dieser Art lassen sich auch Entwicklungen im Bereich Lebensmittel und Ernährung abbilden. Zum Beispiel achten fast doppelt so viele Menschen wie noch 2015 beim Einkauf auf das Tierwohllabel: Ihre Zahl hat sich von 36 Prozent auf 65 Prozent erhöht. Beim EU-Biosiegel stieg der Anteil im gleichen Zeitraum von 47 auf 59 Prozent. Mit 39 Prozent kaufen auch deutlich mehr Menschen "öfters" vegetarische oder vegane Alternativen zu tierischen Produkten. 2020 lag dieser Wert bei 29 Prozent. Erstaunlich konstant hingegen ist die Antwort auf die Frage, was den Menschen beim Essen (sehr) wichtig ist: Seit 2015 beantworten 98 oder 99 Prozent dies mit "gutem Geschmack" (2024: 99 Prozent). Das Kriterium "gesund" steht ebenso traditionell mit je 89 bis 92 Prozent an Platz zwei (2024: 91 Prozent). Frauen legen dabei mit 97 Prozent deutlich mehr Wert auf gesunde Ernährung als Männer (85 Prozent). Laut den Ergebnissen des Ernährungsreports 2024 essen 71 Prozent der Befragten mindestens einmal am Tag Obst und Gemüse, Milchprodukte wie Joghurt oder Käse stehen bei 62 Prozent auf dem täglichen Speiseplan. Das sind vier Prozentpunkte mehr als 2023. Bei Fleisch oder Wurst gibt es mit 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen. Seit Beginn der Befragung verzehren jedoch immer weniger Menschen täglich Fleisch oder Wurst: Im Jahr 2015 waren es 34 Prozent und damit elf Prozentpunkte mehr als heute. 88 Prozent der Befragten haben den Nutri-Score beim Einkauf schon einmal auf einer Lebensmittelverpackung wahrgenommen. Bei der ersten Erhebung dieser Frage im Jahr 2021 waren es 44 Prozent. 37 Prozent geben an, dass der Nutri-Score auch die Kaufentscheidung beeinflusst. Zusätzlich zu Labeln achten die Befragten auf Saisonalität bei Obst und Gemüse (80 Prozent) und darauf, dass die Produkte aus ihrer Region kommen (77 Prozent). Auf Angebote achten 68 Prozent – das sind fünf Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Ein Großteil der Befragten (92 Prozent) findet es sehr wichtig oder wichtig, dass die Politik für bessere Tierhaltungsbedingungen sorgt. Fast genauso viele (91 Prozent) meinen, dass in Haushalten und Betrieben weniger Lebensmittelabfälle produziert werden sollten. Den Ausbau des Ökolandbaus befürworten 88 Prozent. 42 Prozent sind der Auffassung, dass Obst und Gemüse zu teuer sind, bei Fleisch- und Wurstprodukten sind es 25 Prozent. Den Ernährungsreport finden Sie hier . Quelle: Pressemitteilung Nr. 97/2024 BMEL

Düngung - Was ist erlaubt? Was nicht? Das Düngerecht Wer ist für was zuständig? Wohin mit der Gülle? – Meldeprogramm zum Verbleib von Wirtschaftsdünger Zusatzvorschriften für mit Nitrat belastete Gebiete Betriebliche Daten als Grundlage für die Evaluierung der Düngeverordnung nutzen

Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Schon in früheren Jahrhunderten nutzten die Bauern ohne Detailkenntnis die ertragssteigernde Wirkung der Nährstoffe. Heute ist die bedarfsgerechte Düngung unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Düngung versorgt Kulturpflanzen mit notwendigen Nährstoffen, um Qualität und Gesundheit der Kulturpflanzen und damit der Ernteprodukte verbessern sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu fördern. Bei der Anwendung von Düngemitteln sind jedoch nicht nur Ertragssteigerung und ökonomisch-effizienter Düngereinsatz von Interesse. Es müssen auch Aspekte der Umweltwirkung und Umweltverträglichkeit der Düngungsmaßnahmen beachtet werden. Bei der Anwendung von Düngemitteln gelten für Landwirte die Grundsätze der "guten fachlichen Praxis". Dies soll gewährleisten, dass die Nährstoffzufuhr bedarfsgerecht und verlustarm erfolgt und die Gesundheit von Menschen und Tieren und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden. Das Düngegesetz (DüngG) ist die gesetzliche Grundlage für die nachfolgenden Verordnungen. Mit den rechtlichen Vorgaben wird die Düngung geregelt. Damit sollen die Effizienz der Düngung erhöht, mögliche Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern verringert und Ammoniakemissionen aus landwirtschaftlichen Quellen vermindert werden. Düngeverordnung (DüV) Düngemittelverordnung (DüMV) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) . Zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit . Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes stehen weiterführende Informationen zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger sowie eine Liste der Ansprechpartner in den Landkreisen zur Verfügung. Fachliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Die Düngemittelverkehrskontrolle (Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens entsprechend der Regelungen in der Düngemittelverordnung) obliegt dem Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit. Die am 13. Juli 2018 erlassene Landesverordnung verpflichtet jeden Betrieb, der in der Summe mehr als zweihundert Tonnen Wirtschaftsdünger jährlich abgibt und/oder aufnimmt, in das vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellte Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zu melden. Weitere Informationen zum Programm sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Gemäß § 13a der novellierten Düngeverordnung vom 28. April 2020 sind die Bundesländer verpflichtet, mit Nitrat und Phosphor belastete Gebiete auszuweisen und in diesen zusätzliche düngerechtliche Anforderungen festzulegen. Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt auf Grundlage der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10. August 2022. Dies führt zu einer Neuausweisung der „roten“ Gebiete. Hierzu war eine Überarbeitung der bisher gültigen "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" vom 8. Januar 2021 sowie eine Anpassung der bisherigen Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete erforderlich. Mit der Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngeRZusVO) vom 21. März 2023, die mit Wirkung vom 30. März 2023 in Kraft getreten ist, setzt Sachsen-Anhalt den § 13a der Düngeverordnung um. Folgende zusätzliche Anforderungen haben Landwirte mit Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten umzusetzen: verpflichtende Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern (Ausnahme: Festmist von Huf- und Klauentieren) und Gärrückständen sowie verpflichtende jährliche Nmin-Bodenuntersuchungen (Ausnahme: Dauer-, Grünlandflächen, Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau). Die Sperrfristverlängerung für Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst entfällt. Auf der Grundlage der AVV Gebietsausweisung (AVV GeA) vom 10. August 2022 ist eine Neuausweisung der entsprechenden Gebiete als Gebietskulisse „Belastete Gebiete nach DüV“ erfolgt. Die Gebietskulissen sind im webbasierten Geodaten-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) veröffentlicht worden. Parallel ist wie bisher zeitnah die Information der Betriebsinhaber im Zuge des Antragsverfahrens auf Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen über das Inet-Antragsprogramm (ELAISA - Elektronischer Agrarantrag Sachsen-Anhalt) vorgesehen. Eine Ausweisung der durch Phosphor eutrophierten Gebiete erfolgt nicht mehr. Dafür gelten landesweit auf Flächen an Gewässern erweiterte Gewässerabstände beim Einsatz von stickstoff- bzw. phosphathaltigen Düngemitteln. Die bisherige "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" vom 8. Januar 2021 ist außer Kraft getreten. Weitere Informationen bietet die Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, ein Monitoringprogramm einzurichten, das in kurzen Zeiträumen Aussagen über die Wirkung der Düngeverordnung (DüV) zulässt. Deutschland wird in diesem Jahr mit einem bundesweiten Monitoring zur DüV beginnen. Dieses Monitoring soll auch die regelmäßige Überprüfung der mit Nitrat belasteten bzw. durch Phosphor eutrophierten Gebiete ("Rote Gebiete") ermöglichen. Die Landesregierungen können mittels Rechtsverordnung Vorlage-, Melde- oder Mitteilungspflichten über die Aufzeichnungen zur Düngung festlegen. Mit der "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten im Land Sachsen-Anhalt" regelt Sachsen-Anhalt die Mitteilungspflichten zur Düngung für landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften. Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Verordnung die Datenbasis für die Evaluierung der Düngeverordnung geschaffen, unter anderem zu den aktuellen Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft. Das Emissionsmonitoring als Teil des Monitoringprogramms hat eine besondere Bedeutung für die Dokumentation kurzfristiger Auswirkungen der DüV. Mit Hilfe der mitzuteilenden betrieblichen Daten lässt sich das Risiko einer Austragsgefährdung für Nitrat bzw. Phosphor in Gewässer abschätzen. Die Mitteilung der landwirtschaftlichen Betriebe an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) umfasst die Aufzeichnungen nach § 10 DüV, u. a. den gesamtbetrieblichen Düngebedarf und Nährstoffeinsatz sowie schlagbezogene Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung und zur aufgebrachten Nährstoffmenge. Die Übermittlung der Mitteilungen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form nach den Vorgaben der LLG. Für das Jahr 2021 gilt eine Mitteilungsfrist bis zum Ablauf des 31. Oktober. Ab dem Jahr 2022 ist der Mitteilungspflicht dann jeweils bis zum Ablauf des 30. April nachzukommen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau abrufbar.

Immissionsschutz in Nordenham - Untersuchungen von Ost- und Gemueseproben auf Blei und Cadmium

Das Probengut (Obst und Gemuese) wird aus Kleingaerten im Stadtgebiet Nordenham entnommen und im Chemischen Untersuchungsamt Oldenburg auf Blei und Cadmium untersucht. Es handelt sich hierbei um eine Teilaufgabe im Rahmen des Immissionsschutzprogramms in Nordenham.

Zwischenabfluss: Ein anerkannter, aber immer noch schwer zu erfassender Prozess in der Einzugsgebietshydrologie

Zwischenabfluss (ZA) ist ein bedeutender Abflussbildungsprozess in gebirgigen Einzugsgebieten der feucht-gemäßigten Klimazonen. Obwohl ZA bereits seit den 1970er Jahren intensiv untersucht wird, ist es ein noch immer schwer zu erfassender Prozess in der Einzugsgebietshydrologie. Es ist unklar, welche wesentlichen Faktoren dessen räumliche und zeitliche Verteilung steuern und wie dieser Prozess in Niederschlag-Abfluss-Modellen parametrisiert werden kann. Um diese Forschungslücke zu schließen, wird das wissenschaftliche Netzwerk, Zwischenabfluss: Ein anerkannter, aber immer noch schwer zu erfassender Prozess in der Einzugsgebietshydrologie, gegründet, in dem aktuelle Probleme zur1) Identifizierung maßgeblicher Einflussfaktoren des ZA,2) Parametrisierung des ZA in N-A-Modellen sowie3) zu bestehenden Ansätze der Kalibrierung und Validierung des ZA diskutiert werden. Das Netzwerk setzt sich aus den Nachwuchswissenschaftler/innen Sophie Bachmair, Theresa Blume, Katja Heller, Luisa Hopp, Ute Wollschläger, Thomas Graeff, Oliver Gronz, Andreas Hartmann, Bernhard Kohl, Christian Reinhardt-Imjela, Martin Reiss, Michael Rinderer und Peter Chifflard (PI) zusammen. Sie werden die genannten Probleme kritisch reflektieren und Forschungsdefizite als Basis für ein gemeinsames Forschungsprojekt erarbeiten, das als Forschergruppe realisiert und bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingereicht wird. Das Arbeitsprogramm des Netzwerkes wird in insgesamt 6 Workshops umgesetzt, die jeweils etwa 3 Tage dauern und als moderierte, problemlösungsorientierte Workshops organisiert sind. Spezifische Fragestellungen werden zuerst in Kleingruppen erörtert und anschließend in der gesamten Gruppe diskutiert und dokumentiert. Das Ziel eines jeden Workshops ist die Erarbeitung von Hypothesen, die die Grundlage des Forschungsantrages darstellen. In den ersten vier Workshops werden die Themen 1) Zwischenabfluss: Warum? Wann? Wo? 2)Identifizierung maßgeblicher Einflussfaktoren, 3) (Boden-) hydrologische Modellkonzepte und 4) Kalibrierungs- und Validierungsansätze bearbeitet. Die international ausgezeichneten Wissenschaftler/innen Nicola Fohrer, Ilja van Meerveld, Doerthe Tetzlaff, Axel Bronstert, Olaf Kolditz, Gunnar Lischeid, Brian McGlynn und Markus Weiler nehmen an den ersten vier Workshops als Gäste teil und tragen zu den Diskussionen und der Hypothesenbildung bei. Im fünften und sechsten Workshop wird eine Projektskizze, die zur Beantragung einer Forschergruppe bei der DFG notwendig ist, verfasst und fertiggestellt. Die insgesamt sechs Workshops werden durch wissenschaftliche Exkursionen in experimentelle Untersuchungsgebiete, in denen der ZA ein maßgebende Prozess ist, ergänzt und an den Instituten der Mitglieder des Netzwerkes durchgeführt: Universitäten Marburg, Trier, Dresden, Durham (USA), UFZ Leipzig und BfW Innsbruck. Dadurch bestehen zusätzliche Kooperationen mit M. Casper, J. Fleckenstein, A. Kleber, G. Markart,F. Reinstorf, H.-J. Vogel, H. Zepp, und E. Zehe.

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