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Bebauungsplan Nr. 34 "Dorfzentrum", 7. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.

Bebauungsplan Nr. 34 "Dorfzentrum", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz". Ziffer 1 Textliche Festsetzungen ändert und ergänzt die Festsetzungen der 1. Änderun des Bebauungsplanes Nr. 34 über das zulässige Maß baulicher Nutzung gem. §§ 17 und 19 BauNVO. Ziffer 2 Textliche Festsetzung ändert Ziffer 10.3 Textliche Festsetzungen der Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 34 über die Versickerung von Niederschlagswasser.

Bebauungsplan Nr. 07 "Hinter dem Friedhof", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.

Bebauungsplan Nr. 14 "Neue Wiesen", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst aus. Es handelt sich um Wohnbebauung in erster, zweiter und dritter Reihe im Bereich "Dannhorster Weg" und "Am Schloß".

Bebauungsplan Nr. 07 "Hinter dem Friedhof", 4. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Bereich der 4. Änderung wurde bis 2012 von einem Gartenbaubetrieb genutzt. Dieser wurde aufgegeben, so dass die Fläche umgenutzt werden kann. Da der Bereich vergleichsweise zentral im Ort zwischen Wohnbebauung sowie Kapelle/Friedhof liegt und noch Bedarf an Wohnraum besteht ist vorgesehen, ihn als Wohnbauland auszubilden.

Bebauungsplan Nr. 34 "Dorfzentrum", 1. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz" und die hintere Parkplatzanlage. Es werden die Ziffern 3.4 Satz 1, Ziffer 5, 11, 11.1 und 11.3, 11.6, 15.1 und 15.4 und Ziffer 18 geändert.

Bebauungsplan Nr. 05 "Nienhorst", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die Änderung weist eine neue Wohnbaufläche im Ortsteil Nienhorst aus.

Bebauungsplan Nr. 08 "Am Butterstieg", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist in der Straße "Butterstieg" neu Bauplätze aus.

Bebauungsplan Nr. 15 "Ackernstrasse", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist ein neues Wohnbaugebiet aus. Auf der Höhe "Ackernstraße" und der Dorfstraße. Südlich des Wohngebiets im "Kleefeld".

Bebauungsplan Nr. 36 "Einkaufszentrum-Klosterwiesen", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist ein Sondergebiet für Einzelhandel aus.Verbrauchermarkt mit max 1.800 m² Verkaufsfläche. Grundsortiment 1.500 m², Non Food 300 m². Shops und Fachmärkte mit max. 700 m² Verkaugsfläche.

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