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Bebauungsplan Nr. 24 "Südlich Birkenkamp", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen überplant ein bereits bestehendes Wohngebiet mit Festsetzungen zum Erhalt der Siedlungsstruktur. WA, GRZ 0,3, GFZ 0,4, Zweigeschossigkeit, offene Bauweise

Bebauungsplan Nr. 19 "In den Äckern 4", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnflächen im Ortsteil Nienhagen auf der Höhe des "Roggenkamp", im Anschluss an die vorhandene Bebauung, in Richtung der Aue, aus.

Bebauungsplan Nr. 03 A "Neuer Kamp II ", Teil 1, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).

Bebauungsplan Nr. 05 "Nienhorst", 1. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Zur Verbindung des Gartenweges mit dem Sandweg im Ortsteil Nienhorst ist unter den Freileitungen eine Straße angelegt worden, die den bisher ausgewiesenen Wendeplatz entbehrlich macht. Zur Neuordnung der betroffenen Grundstücke und der überbaubaren Grundstücksflächen wird die 1. Änderung aufgestellt.

Bebauungsplan Nr. 01 "In den Äckern", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Um eine Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Daher wird die GRZ für den überwiegenden Geltungsbereich von 0,2 auf 0,3 erhöht.

Bebauungsplan Nr. 01 "In den Äckern", 2. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Seit Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass die relativ eng gefassten überbaubaren Flächen die Nutzbarkeit der Baugrundstücke stärker einschränken als es aus heutiger Sicht sinnvoll ist. Die zum Teil großen Grundstücke können auch unter Beibehaltung des bislang festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches flächensparender genutzt werden, wenn die überbaubaren Flächen erweitert werden. Ein erweiterter Eingriff in Natur und Landschaft bzw. in den Boden wird damit nicht ermöglicht, sondern es werden lediglich die Möglichkeiten der Verteilung baulicher Anlagen auf den einzelnen Grundstücken verbessert.

Bebauungsplan Nr. 07 "Hinter dem Friedhof", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.

Bebauungsplan Nr. 11 "In den Äckern 2", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen erweitert die Wohnbebauung im Ortsteil Nienhagen. Der "Haferkamp" wird beplant.

Bebauungsplan Nr. 14 "Neue Wiesen", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst aus. Es handelt sich um Wohnbebauung in erster, zweiter und dritter Reihe im Bereich "Dannhorster Weg" und "Am Schloß".

Bebauungsplan Nr. 07 "Hinter dem Friedhof", 4. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Bereich der 4. Änderung wurde bis 2012 von einem Gartenbaubetrieb genutzt. Dieser wurde aufgegeben, so dass die Fläche umgenutzt werden kann. Da der Bereich vergleichsweise zentral im Ort zwischen Wohnbebauung sowie Kapelle/Friedhof liegt und noch Bedarf an Wohnraum besteht ist vorgesehen, ihn als Wohnbauland auszubilden.

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