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Bebauungsplan Nr. 07 "Hinter dem Friedhof", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.

Bebauungsplan Nr. 14 "Neue Wiesen", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst aus. Es handelt sich um Wohnbebauung in erster, zweiter und dritter Reihe im Bereich "Dannhorster Weg" und "Am Schloß".

Bebauungsplan Nr. 07 "Hinter dem Friedhof", 4. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Bereich der 4. Änderung wurde bis 2012 von einem Gartenbaubetrieb genutzt. Dieser wurde aufgegeben, so dass die Fläche umgenutzt werden kann. Da der Bereich vergleichsweise zentral im Ort zwischen Wohnbebauung sowie Kapelle/Friedhof liegt und noch Bedarf an Wohnraum besteht ist vorgesehen, ihn als Wohnbauland auszubilden.

Bebauungsplan Nr. 34 "Dorfzentrum", 1. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz" und die hintere Parkplatzanlage. Es werden die Ziffern 3.4 Satz 1, Ziffer 5, 11, 11.1 und 11.3, 11.6, 15.1 und 15.4 und Ziffer 18 geändert.

Bebauungsplan Nr. 08 "Am Butterstieg", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist in der Straße "Butterstieg" neu Bauplätze aus.

Bebauungsplan Nr. 15 "Ackernstrasse", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist ein neues Wohnbaugebiet aus. Auf der Höhe "Ackernstraße" und der Dorfstraße. Südlich des Wohngebiets im "Kleefeld".

Bebauungsplan Nr. 36 "Einkaufszentrum-Klosterwiesen", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen weist ein Sondergebiet für Einzelhandel aus.Verbrauchermarkt mit max 1.800 m² Verkaufsfläche. Grundsortiment 1.500 m², Non Food 300 m². Shops und Fachmärkte mit max. 700 m² Verkaugsfläche.

Bebauungsplan Nr. 01 "In den Äckern", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Um eine Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Daher wird die GRZ für den überwiegenden Geltungsbereich von 0,2 auf 0,3 erhöht.

Bebauungsplan Nr. 01 "In den Äckern", 2. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Seit Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass die relativ eng gefassten überbaubaren Flächen die Nutzbarkeit der Baugrundstücke stärker einschränken als es aus heutiger Sicht sinnvoll ist. Die zum Teil großen Grundstücke können auch unter Beibehaltung des bislang festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches flächensparender genutzt werden, wenn die überbaubaren Flächen erweitert werden. Ein erweiterter Eingriff in Natur und Landschaft bzw. in den Boden wird damit nicht ermöglicht, sondern es werden lediglich die Möglichkeiten der Verteilung baulicher Anlagen auf den einzelnen Grundstücken verbessert.

Bebauungsplan Nr. 34 "Dorfzentrum", 4. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Von-Campe-Weg". Die Ziffern 2 und 3 Textliche Festsetzung ändern Ziffer 4.1 der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34.

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