LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung gehören zu den aktuellen Topthemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Landes- energieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist als Landesgesellschaft anbieter- und produkt- unabhängige Ansprechpartnerin für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Aufgaben der LENA liegen in der Beratung, Initiierung, Information, Kommunikation, Bildung und der Netzwerkarbeit. Die LENA sucht zum 1. Dezember 2023 am Dienstort Magdeburg einen Fachbereichsleiter Öffentlicher Sektor (m/w/d). Ihre Kernaufgaben: Sie sind für die Erstellung von Grundlagenmaterialien verantwortlich, erarbeiten Strategien und setzen diese für die energetische Entwicklung in Sachsen-Anhalt mit dem Schwer- punkt Kommunen um zu Ihrem Aufgabengebiet gehört das Entwickeln, Leiten und Umsetzen von landesweiten Informationskampagnen, Projekten und Unterstützungsangeboten zur Senkung des Energieverbrauchs in Kommunen und zum wirtschaftlichen Einsatz Erneuerbarer Energien zum Eigenverbrauch (Schulungen, Steuerung des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“) Sie tragen Verantwortung für das Angebot „Kom.EMS“ für kommunales Energie- management und entwickeln es mit den bundesweiten Partnern bedarfsgerecht weiter Sie steuern die Unterstützung und Begleitung der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung Sie koordinieren die Erfassung und Verarbeitung kommunaler Energie- und Klimaschutz- daten Sie bringen sich ein bei der bedarfsgerechten Gestaltung von Förderanreizen und koordi- nieren den Informationsfluss und die aktive Unterstützung der LENA zu Förderoptionen verschiedener Ebenen für die Zielgruppe Kommunen (Kommunaler Antragsservice) Sie beobachten den Markt des öffentlichen Sektors mit dem Schwerpunkt Gebietskörper- schaften und beraten hierzu die Landesverwaltung als Fach- und Führungskraft repräsentieren Sie die LENA professionell nach innen und außen Weil Sie uns wichtig sind, bieten wir Ihnen: einen unbefristeten Arbeitsvertrag Die Stelle wird attraktiv gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vergütet eine moderne Arbeitsumgebung mit ergonomischen Arbeitsplätzen, den Hauptbahnhof und die Innenstadt in unmittelbarer Nähe zeitgemäße und flexible Arbeitszeitgestaltung 30 Tage Urlaub im Jahr Wir machen Energiegewinner. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ihr Profil: Sie haben ein Hochschulstudium in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- u. Regionalplanung, Energiewirtschaft oder in einer vergleichbaren Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen Sie konnten bereits mehrjährige Berufs- und Branchenerfahrung im Bereich energetische Fachplanung sowie Bau- und Energiewirtschaft sammeln Sie sind erfahren im Umgang mit Auftraggebern und -nehmern im öffentlichen Bereich sowie mit den Spezifika beim Vergaberecht Sie verstehen sich als Vordenker, Ideengeber und Dienstleister zu Fragen einer energieeffizient handelnden Wirtschaft ein souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke runden Ihr Profil ab Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.08.2023 an die mit der Auswahl beauftragte Personalberatung: Expert People Management GmbH Frau Kerstin Hattar Am Fuchsberg 6 39112 Magdeburg Tel.: 0391/520 886 12 E-Mail: k.hattar@expert-pm.de 2
In parallelen Arbeitsforen diskutieren bewährte und neue Tandems der Projekte ausgewählte Themen der Fördermaßnahme. Schwerpunktthema der Veranstaltung ist die Verstetigung von Innovationen aus der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" in den kommunalen Alltag Ganz besonders freuen wir uns über die Keynote von Frau Prof. Dr. Gesine Schwan zum Thema „Zukunft vor Ort gestalten: Rolle und Bedeutung von Zivilgesellschaft und Unternehmen in den Kommunen“. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Herr Ullrich Sierau wird die Veranstaltung am zweiten Tag mit einem Grußwort eröffnen. Eine Talkrunde mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wird speziell die Frage innovativer Kommunen diskutieren. Die Veranstaltung wird natürlich auch wieder viel Freiraum für den Dialog und Erfahrungsaustausch bieten. Die Anmeldung für die Fachkonferenz ist bis zum 4. September 2018 möglich. Weitere Details finden Sie hier . Programm des ersten Veranstaltungstages - Dienstag, 18. September 2018 Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie (KomKomIn) 12:00 Anmeldung und Mittagsimbiss 13:00 Begrüßung und Einführung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 13:20 Das Dietrich-Keuning-Haus: kulturelles Veranstaltungszentrum und stadtteilorientierte Begegnungsstätte Levent Arslan, Dietrich-Keuning-Haus 13:30 Keynote: Zukunft vor Ort gestalten - Rolle und Bedeutung von Zivilgesellschaft und Unternehmen in den Kommunen Prof. Dr. Gesine Schwan, HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform 14:15 Diskussion mit dem Plenum und Einführung in die Arbeitsforen 14.45 Kaffeepause und Vernetzung 15:30 Moderierte parallele Arbeitsforen zu Kernthemen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" » Session 1: Zuwanderung und Integration – Welche Mehrwerte lassen sich aus kommunalen Integrationsprozessen für die gesamte Bevölkerung generieren? (Tandem: IN² und MOSAIK, Moderation: Robert Riechel, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 2: Innovationsschmiede – Wie können Zivilgesellschaft und Verwaltung dauerhaft zusammenarbeiten, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln? (Tandem: fokusland und KoSI-Lab, Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie) » Session 3: Clevere Wohnraumentwicklung – Welche Ansätze sind für das nachhaltige Management (bestehenden) Wohnraums geeignet? (Tandem: IER-SEK und LebensRäume, Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie) » Session 4: Finanzierung und Nachhaltigkeit – Wie kann Verwaltung für Zielkonflikte auf verschiedenen Ebenen sensibilisieren und diese lösen? (Tandem: LAZIKN2030 und NaKoFi, Moderation: Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 5: Mobilität und Ehrenamt – Welche kooperativen Ansätze tragen zur Sicherung der Mobilität in ländlichen Regionen bei? (Tandem: KOMOBIL2035 und iMona, Moderation: Julia Diringer, Deutsches Institut für Urbanistik » Session 6: Fonds für Bürger – Können Fondsmodelle Bürgerinnen und Bürgern Freiräume zur Mit-gestaltung der Stadtentwicklung eröffnen? (Tandem: Bürgerfonds und Kleinstadt_gestalten, Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie) » Session 7: Multilokalität – Wie kann Daseinsvorsorge in den Kommunen angesichts zunehmender multilokaler Lebensweisen gesichert werden? (Tandem: Wat Nu? und TempALand, Moderation: Jan Abt, Deutsches Institut für Urbanistik) 17:30 Talkrunde mit BürgermeisterInnen „Was macht Kommunen innovativ?“ » Ulrike Pfeiffer-Pantring, Bürgermeisterin der Stadt Ortenberg (Projekt Ortsinnenentwicklung) » Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid (Projekt MOSAIK) » Andy Grabner, Bürgermeister der Stadt Sandersdorf-Brehna (Projekt LAZIKN2030) » Alexander Heppe, Bürgermeister der Kreisstadt Eschwege (Projekt lebensWert) Moderation: Matthias Langrock, Medienhaus Lensing, stellvertretender Leiter der Stadtredaktion Dortmund 18:30 Informeller Ausklang mit Imbiss und Getränken sowie musikalischer Begleitung Event-Saxophonist Joël Mozes van de Pol Programm des zweiten Veranstaltungstages - Mittwoch, 19. September 2018 Moderation: Dr. Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik (KomKomIn) 09:00 Begrüßung und Rückblick auf den 1. Tag 09.15 Grußwort Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund 09.45 Moderierte parallele Arbeitsforen zu Kernthemen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" » Session 8: Regionale Zusammenarbeit – Mit welchen Formen interkommunaler Kooperation können Kommunen gemeinsam eine ressourcenschonende Siedlungsentwicklung erreichen? (Tandem: KOMET und KIF, Moderation: Robert Riechel, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 9: Verstetigung und Kontinuität – Auf welchen Wegen kann die dauerhafte Sicherung neu aufgebauter Kooperationen zwischen Kommune und Zivilgesellschaft gelingen? (Tandem: CoProGrün und TransformBar, Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie) » Session 10: Regionaler Arbeitsmarkt – Wie können zukunftsfähige Betriebe, Ausbildungsangebote und Arbeitsplätze vor Ort gesichert und gestärkt werden? (Tandem: MIGOEK, Flächenmanagement und JuMoWestküste, Moderation: Julia Diringer, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 11: Lebensqualität im Bestand – Mit welchen Strategien kann erfolgreich für eine nachhaltige Innenentwicklung sensibilisiert werden? (Tandem: AktVis und Ortsinnenentwicklung, Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie) » Session 12: Daten und Prognosen – Welches innovative Datenmanagement ist notwendig, um kommunale und regionale Entwicklung zukunftsfähig zu steuern? (Tandem: KomMonitor und WEBWiKo, Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie) » Session 13: Wasser, Abwasser, Energie – Welche Organisations- und Managementmodelle technischer Infrastruktur tragen zu mehr Lebensqualität in schrumpfenden Regionen bei? (Tandem: LebensWert und NoLA, Moderation: Dr. Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 14: Soziale Einrichtungen – Wie können gesellschaftliche Dienstleistungen gemeinschaftlich organisiert und finanziert werden? (Tandem: KoDa_eG, KuDeQua und DeWaK, Moderation: Jan Abt, Deutsches Institut für Urbanistik) 11:45 Kaffeepause und Vernetzung 12:30 Abschlussdiskussion: Wie geht es weiter, wie schaffen wir Verstetigung? » Dr. Jutta Deffner, Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (Projekt lebensWert) » Dr. Peter Schaal, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Projekt Wat Nu?) » Kirsten Maier, Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar, Bauhaus-Universität Weimar (Projekt NoLA) » Michaela Bonan, Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Projekt KuDeQua) Diskussion im Plenum 13:15 Resümee und Ausblick BMBF, PtJ, KomKomIn 13:30 Mittagsimbiss 14.30 Treffen der Koordinatorinnen und Koordinatoren 14.30 Optionales Angebot: Exkursion zu Projekten in Dortmund Datei : Programm Fachkonferenz 2018 - Kommunen innovativ.pdf
Kommunales Energiecontrolling 6. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ Schönebeck, 21.04.2016 Controlling ist mehr als Kontrolle Controlling (deutscher Pseudoanglizismus in Anlehnung an engl. „to control“, steuern) ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird als Teilfunktion der Unternehmensführung („das Management“) als ausgeübte Steuerungsfunktion sowie als Führungs- und Informationssystem gesehen. Das Controlling nimmt zur Steuerung des Unternehmens Planungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben wahr, um die Unternehmensführung mit den notwendigen Instrumenten und Informationen zu versorgen. Quelle: G. Bauer: Einführung in das systemische Controlling. 1. Auflage. Heidelberg 2015, Controlling ist mehr als Kontrolle Das kommunale Energiecontrolling nimmt folglich Planungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben im Rahmen des Kommunalen Energiemanagements wahr und gehört damit zu den wichtigsten Grundlagen des Energiemanagements. Der Controller ist der Energiemanager oder Kommunale Energiebeauftragte (KommEB).
... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Jedem Projekt der Siedlungsentwicklung wie zum Beispiel der Bau von Wohnungen oder die Bereitstellung von Gewerbebauflächen geht in der Kommune eine Planung voraus. Verschiedene Faktoren beeinflussen Planungen und Entscheidungen über deren Umsetzung. Der Nutzen eine neuen Baugebiete wird in den Gemeinden in der Regel nicht ausschließlich am wirtschaftlichen Ertrag gemessen. Mittel- und langfristige Folgekosten derartiger Entscheidungen im Rahmen der Gemeinde- oder Stadtentwicklung rücken aber zunehmend in das Blickfeld der zuständigen Verwaltungen und Kommunalpolitiker vor Ort. Daher ist die Kenntnis der Kosten und des finanziellen Nutzens baulicher Entwicklungen eine wichtige Voraussetzung für eine fundierte Planungs- und Umsetzungsentscheidung. Welche Kosten sollten betrachtet werden? Wohn- und Gewerbegebiete verursachen Folgekosten in fünf wichtigen Bereichen. Zu denken ist an die Kosten der Erstellung und der langfristigen Unterhaltung der technischen Infrastruktur der Erschließung von Bauflächen wie zum Beispiel Wohnstraßen. Weiterhin werden häufig Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten oder Schulen neu errichtet oder ausgebaut. Häufig sind im Zusammenhang mit neuen Wohngebieten auch neue Grünflächen zu erstellen. In vielen Fällen erfordert die Anbindung neuen Wohn- und Gewerbegebiete auch Anlagen der äußeren Erschließung in Form von Straßen oder Kreuzungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs z.B. durch Straßenbahn oder Bus. Und schließlich ist in vielen Fällen auch der Bau von Lärmschutzanlagen erforderlich. Bei der erstmaligen Herstellung von Anlagen der inneren Erschließung (Straßen, Wege), öffentlichen Grünanlagen, Lärmschutzanlagen und Straßenbeleuchtung tragen die Kommunen in der Regel einen Anteil von 10 %. Häufig werden die Kosten der erstmaligen Herstellung von Infrastrukturen (Straßen, Kanäle, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Grünanlagen etc.) entweder im Rahmen städtebaulicher Verträge auf den Investor abgewälzt oder im Rahmen der Erschließungsbeiträge refinanziert. Jedoch die mittel- und langfristigen Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von technischen und sozialen Infrastrukturen eines Wohn- oder Gewerbegebietes tragen hauptsächlich die Kommunen, bei technischen Infrastrukturen teilweise auch die Anlieger. Die Herstellungskosten für Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen liegen in der Regel bei den Versorgungsunternehmen. Recht unterschiedlich können die kommunalen Kosten für den Grunderwerb sein, wenn Kommunen eine aktive Baulandpolitik betreiben, um das Flächengeschehen in der Gemeinde aktiv zu steuern. Diese sind abhängig vom jeweils eingesetzten Baulandmodell, das einen kommunalen Zwischenerwerb des zu entwickelnden Baulands beinhalten kann. Mehreinnahmen infolge neuer Baugebiet und neuer Einwohner ziehen auch wieder Mehrausgaben nach sich wie z.B. die Kreisumlage bei kreisangehörigen Gemeinden und die Umlage an Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband usw. Welche Einnahmen sind von einem neuen Baugebiet zu erwarten? Im Zusammenhang mit neuen Baugebieten können die Kommunen mit einer Reihe von Einnahmen rechnen. Hierzu zählen u.a. die Grundsteuer, der Anteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer nach Abzug der Umlage, der Kommunalanteil an der Umsatzsteuer, ggf. erhöhte Zuweisungen aus dem landesspezifischen kommunalen Finanzausgleich und - sofern erhoben - die Konzessionsabgabe der Versorger. Hinzu kommen ggf. auch landesspezifisch geregelte Beteiligungen der Kommunen an anderen Steuern wie z.B. der Grunderwerbsteuer. Wodurch werden die Kosten und Einnahmen beeinflusst? Die Topografie des Geländes, die Form der Erschließungsnetze und die Grundstückseinteilung beeinflussen die Kosten der inneren Erschließung. Die Erschließungseffizienz beschreibt das Verhältnis des Kosten- und Flächenaufwands für die innere und äußere Erschließung zum Nettobauland. Diese Aufwände sind z.B. bei Ein- und Zweifamilienhausgebieten höher als im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Der demografische Wandel und Schrumpfungsprozesse in den Gemeinden beeinflussen mittel- und langfristig den wirtschaftlichen Betrieb von Erschließungsanlagen der technischen und sozialen Infrastruktur. Einer sich reduzierende Bevölkerungszahl und Leerstände wirken sich aus auf die festen und laufenden Kosten für den Betrieb z.B. von Wasser- und Abwasserleitung oder Kindergärten und Schulen. Daher sollte unbedingt eine vorausschauende Betrachtung für die kommenden Jahrzehnte angestellt werden, inwiefern neben den Belastungen des Gemeindehaushalts auch mit steigenden Pro-Kopf-Kosten für die privaten Haushalte und Unternehmen zu rechnen ist. Sind Infrastrukturen auf lange Sicht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, müssen sie angepasst werden. Während technische, insbesondere netzgebundene Infrastrukturen mit langfristigen Folgekosten nur mit großem Aufwand an demografische Entwicklungen angepasst werden können, sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur grundsätzlich leichter anpassungsfähig. Allerdings wird die vielerorts notwendige Schließung von Kindergärten oder Schulen von den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht akzeptiert. Auch der Faktor Zeit ist zu beachten. Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben der Siedlungsentwicklung entstehen zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten. Während Grunderwerbs-, Planungs- und Erschließungskosten in einer frühen Projektphase anfallen, fließen Einnahmen unter anderem aus der Grundsteuer, aus dem kommunalen Finanzausgleich bzw. anteilige Einkommensteuer erst einige Jahre nach dem Beginn der Besiedlung neuer Wohn- oder Gewerbeflächen. Dabei hängt die Höhe dieser Einnahmen ab von der Aufsiedlungsgeschwindigkeit und letztendlich von der tatsächlich erreichten Belegung von Baugebieten. Gewerbesteuereinnahmen wiederum sind sowohl von Art, Struktur und Branche der jeweiligen Unternehmen als auch von konjunkturellen Einflüssen abhängig. Sie können starken Schwankungen unterliegen. Praxiserprobte Kostenrechner helfen Ihnen, die langfristigen finanziellen Auswirkungen von Siedlungsentwicklungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.
Das Projekt "Flächenmanagement in kleineren und mittleren Kommunen am Oberrhein: Barrieren und Möglichkeiten" wird/wurde gefördert durch: Umweltministerium Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Deutsch-Französisches Institut für Umweltforschung.Die Zersiedelung der Landschaft und die damit verbundene Neuinanspruchnahme von Freiflächen stellt nach wie vor ein großes Problem im Oberrheingebiet dar. Da insbesondere kleine und mittelgroße die Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Neuinanspruchnahme von Freiflächen spielen, zielte das Vorhaben auf die Erforschung und Analyse der Situation dieser Kommunen ab. Zentrale Ziele stellten dabei die Erforschung vorhandener Barrieren, Möglichkeiten und Ansatzpunkte, die für Strategien und Instrumente zur Reduzierung der Zersiedelung und Flächenneuinanspruchnahme bestehen, dar. Fragebögen, Interviews und Vor-Ort-Besuche in Kommunen in den Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe sowie im Département Bas-Rhin dienten dazu, ein besseres Verständnis der kommunalen Akteure zu gewinnen, insbesondere ihrer Interessen, Bedürfnisse und Zwänge sowie ihrer Handlungsspielräume. Während die baden-württembergischen Gemeinden gut informiert sind, gewinnt das Thema in Frankreich erst an Bedeutung. Gleichwohl sehen auch hier viele Kommunen im Flächenverbrauch und in der Zersiedelung ein großes Problem. Motive für das Engagement baden-württembergischer Kommunen liegen insbesondere in den Bereichen Natur-/Landschaftsschutz, Erhalt der Landwirtschaft und in der Bewahrung der dörflichen Identität. Zentrales Element für die Identität ist der Ortskern. Die derzeitige Flächenpolitik der baden-württembergischen Gemeinden ist geprägt von der Nachfrage nach Bauland, insbesondere für Einfamilienhäuser, aber auch für Gewerbe. Es soll dem Wunsch nachgekommen werden speziell junge Familien anzusiedeln, um dem demographischen Wandel entgegen zu steuern, und die finanzielle Situation der Gemeinde zu verbessern. Wachstum wird dabei im Allgemeinen als positiv angesehen. Trotz der auch zukünftig noch anwachsenden Bevölkerung wird auch von den elsässischen Kommunen der demographische Wandel als Problem gesehen. Hinzu kommen soziale Fragen, insbesondere der sozialen Entmischung. Einem Flächenmanagement in den Kommunen stehen diverse Barrieren entgegen, z. B. eine nur geringe Nachfrage nach Mehrfamilien- und Reihenhäusern, eine häufig ablehnende Haltung der Bevölkerung gegenüber Nachverdichtung, eine nur geringe Bereitschaft, Grundstücke in Baulücken zu veräußern usw. Die Barrieren unterscheiden sich in Teilen zwischen Typen von Gemeinden. Als viel versprechender Ansatzpunkt für ein Flächenmanagement wurde die dörfliche Identität erkannt, die einerseits durch die Neubausiedlungen am Ortsrand und andererseits über die Verödung des Ortskerns im Zuge des anstehenden Generationenwechsels bedroht ist. Seitens der Kommunen besteht entsprechend hohes Interesse an Maßnahmen, die die Attraktivität des Ortskerns erhöhen und helfen, den demographischen Wandel im Ortskern zu meistern. Hierbei bieten sich vielfältige Ansatzpunkte für eine Innenentwicklung und entsprechend eine Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 042/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 042/11 Magdeburg, den 10. März 2011 SPD-Innenministerkonferenz beriet in Dessau-Roßlau: Kommunalfinanzen sichern / Bundeswehrreform darf nicht zu Lasten des Katastrophenschutzes gehen In Dessau-Roßlau traf sich am heutigen Donnerstag die Konferenz der sozialdemokratischen Innenminister. Auf Einladung von Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Hövelmann waren die Vertreter der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ins Dessauer Bauhaus gekommen. Professor Philipp Oswald, Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau, begrüßte zu Beginn der Tagung die Teilnehmer und erinnerte an die Rolle der sozialdemokratischen Kommunalpolitik für die Anfänge des Bauhauses in Dessau. Die Minister berieten insbesondere folgende Themen: Zukunft der Gemeindefinanzen Die Teilnehmer der Konferenz forderten die Bundesregierung auf, die Pläne zur Abschaffung der Gewerbesteuer endgültig aufzugeben. Für die Städte und Gemeinden sei die Steuer unverändert die wichtigste eigene Einnahmequelle. Angesichts der äußerst prekären Finanzlage vieler Kommunen sei die Abschaffung der Steuer nicht zu verantworten. Eine wesentliche Ursache der schwierigen Haushaltslage der Kommunen seien Bundesgesetze, die steigende kommunale Ausgabe verursacht hätten. In einem ersten Schritt zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen solle der Bund seine Steuergeschenke für Hoteliers und andere Gruppen zurücknehmen. Auswirkungen der Bundeswehrreform auf den Katastrophenschutz Wie andere Aspekte der geplanten Bundeswehrreform erscheinen auch die Auswirkungen auf den Katastrophenschutz bislang wenig durchdacht. Wehrersatzdienstleistende stellen bislang ein erhebliches personelles Rückgrat für den Katastrophenschutz. Die SPD-Innenminister äußerten die Hoffnung, dass bei einer sorgfältigen Neujustierung der Reform auch die Belange des Katastrophenschutzes berücksichtigt würden. Zur Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern im Katastrophenschutz sei es wichtig, alle Landeskommandos der Bundeswehr als Ansprechpartner der Landesregierungen zu erhalten. Waffenrecht Die SPD-Innenminister forderten den Bundesinnenminister dazu auf, von der 2009 ins Gesetz aufgenommenen Verordnungsermächtigung für die Regelung der Einzelsicherung von Waffen endlich Gebrauch zu machen. Aus Anlass des Dreifachmordes in der vergangenen Woche auf einem Genthiner Schießplatz sprachen sie sich dafür aus, bestehende Regelungslücken zu schließen. Auf Schießplätzen dürften Waffen nur an Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder an solche Personen ausgegeben werden, die von einem Berechtigten begleitet werden. Luftsicherheit und Flughäfen Die SPD-Innenminister forderten die Bundesregierung dazu auf, in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich die Priorität auf die tatsächlichen Herausforderungen für die innere Sicherheit zu setzen. Der Terroranschlag mit zwei getöteten und zwei schwer verletzten amerikanischen Soldaten auf dem Frankfurter Flughafen und die Lücken bei der Kontrolle der Luftfracht hätten deutlich gemacht, dass im Bereich der Luftsicherheit und der Sicherheit auf Flughäfen auch in Deutschland erhebliche Risiken bestünden. Eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheitslage in diesem Bereich sei wesentlich wichtiger als Planspiele über die Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei. Sicherungsverwahrung Die sozialdemokratischen Innenminister berieten intensiv über die Situation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Minister und Senatoren begrüßten, dass in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts neben dem Freiheitsbedürfnis der Täter auch der Schutzauftrag des Staates gegenüber der Bevölkerung erörtert wurde. Dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger müsse Rechnung getragen werden. Gebraucht werde eine verfassungskonforme Regelung, die größtmöglichen Schutz vor gewalttätigen Schwerstkriminellen gewährleiste. Vorratsdatenspeicherung/Mindestspeicherfrist Die Teilnehmer kritisierten, dass die Bundesregierung untätig geblieben sei und bislang keinen Gesetzentwurf entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt habe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts biete für eine solche Neuregelung klare Leitplanken. Die SPD-Innenminister halten an einer Mindestspeicherzeit für Telekommunikationsdaten fest, um Fälle schwerster Kriminalität wie die Vorbereitung terroristischer Anschläge, Kinderpornographie und andere wirksam verfolgen zu können. Integration Die Bundesregierung wurde aufgefordert, deutlich mehr Mittel für Integrationskurse zur Verfügung zu stellen, um endlich die große Nachfrage bedienen zu können. Wer Integration wolle, müsse auch in Integration investieren und Sprachkurse für alle möglich machen. Einen Sprachtest zur Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel machen zu wollen, gehe dagegen an den Problemen der Integrationspraxis vorbei. Nordafrika Zur aktuellen Situation in Nordafrika bestand Einigkeit, dass Deutschland und Europa die Demokratisierungsprozesse unterstützen und ihre humanitäre Hilfe in den betroffenen Ländern ausweiten sollten. An der Tagung in Dessau-Roßlau nahmen die Minister und Senatoren Karl Peter Bruch (Rheinland-Pfalz), Holger Hövelmann (Sachsen-Anhalt), Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen), der Sprecher der SPD-Innenminister und -senatoren Ehrhart Körting (Berlin) sowie Dietmar Woidke (Brandenburg) teil. Staatsrätin Karen Buse vertrat Ulrich Mäurer (Bremen). Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Rechtliche Grundlagen einer oekologischen Steuerreform" wird/wurde gefördert durch: Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität St. Gallen, Institut für Finanzwirtschaft und Finanzrecht.Zu den Strategien einer marktorientierten staatlichen Umweltpolitik gehoeren u.a. die Lenkungssteuern. Dabei konzentriert sich die Diskussion neuerdings nicht mehr bloss auf spezifische Lenkungsabgaben im Sinne einer Ergaenzung des heute vorherrschenden Systems aus Geboten, Verboten und Auflagen, sondern auf einen Umbau des fiskalischen Steuersystems aus oekologischen Erwaegungen. Die Realisierung einer auch im Dienste der umweltpolitischen Ziele wirkenden Steuerordnung setzt die Beantwortung ganz zentraler juristischer Fragen voraus. Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass den heute in der Schweiz und andern westeuropaeischen Laendern geltender Steuerordnungen Prinzipien zugrunde liegen, die mit einer schwerpunktmaessig an oekologischer Sachgerechtigkeit orientierten Steuerordnung in einem gewissen Spannungsverhaeltnis stehen. Als Beispiele zu nennen waeren etwa die heute kaum in Frage gestellten und z.T. als Verfassungsgrundsaetze anerkannten Prinzipien der Allgemeinheit der Steuern, der Steuererhebung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit und der Ergiebigkeit einerseits und die Verursacherbesteuerung andrerseits. Eine weitere Eigenheit der geltenden Systeme bildet die Vielzahl der Steuerarten und, in Bundesstaaten wie in der Schweiz, die Mehrzahl de Steuerhoheitstraeger. Man bedenke etwa, dass die Haupteinnahmen der Kantone aus den allgemeinen kantonalen Einkommens- und Vermoegenssteuern stammen. Ausserdem faellt auf, dass der Steuergesetzgeber selbst und ein Teil der Steuerrechtslehre der Nutzbarmachung des Steuerrechts, jedenfalls der Einkommenssteuern, zur Erreichung ausserfiskalischer Ziele im allgemeinen und umweltpolitischer Ziele im besonderen eher abwartend bis skeptisch gegenuebersteht (vgl. z.B. Botschaft zu den Bundesgesetzen ueber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie ueber die direkte Bundessteuer, BBl 1983 III l ff., 44 ff.; Ferdinand Zuppinger/Peter Boeckli/Peter Locher/ Markus Reich, Steuerharmonisierung, Bern 1984, 4 ff.). Es sollte daher aus juristischer Perspektive, in enger Zusammenarbeit mit andern Disziplinen, insbesondere mit den Oekonomen, untersucht werden, welchen rechtlichen Anforderungen eine oekologische Ausrichtung des Steuersystems zu genuegen haette. Sodann waere fuer konkrete Vorschlaege (Varianten) der rechtlich einzuschlagende Weg auf den verschiedenen Stufen der Rechtsordnung (Verfassungsaenderungen, Gesetzesaenderungen, etc.) im Rahmen der unterschiedlichen Steuerhoheiten darstellen. Auf diese Weise entstuenden variantenbezogene, kommentierte Vorschlaege fuer Verfassungs- und Gesetzesaenderungen. Die Arbeit sollte sich im Hinblick auf die Varianten nicht auf die Schweiz beschraenken, sondern die europaeische Ebene einbeziehen und moeglichst die Erfahrungen beruecksichtigen, die in den USA mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gemacht wurden bzw. werden.
Haslach im Kinzigtal: Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Tourismus Leben in Haslach Ortsteile Mietwohnungsbörse Eintrag in die Mietwohnungsbörse Marktkalender Kultur Veranstaltungen Heinrich Hansjakob Hansjakob-Verlag Kulturbüro Bürgerblatt Presse-Meldungen Kindergärten Kirchengemeinde Mehr Raum für Kinder gGmbH Schulen und Bildung Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum Carl-Sandhaas-Schule Musikschule VHS Haslach Kommunale Jugend- und Sozialarbeit Offene Jugendarbeit Ferienfreizeit-Angebote Schulsozialarbeit am Bildungszentrum Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit Haslach Sommerspaßprogramm Integrationsarbeit Willkommen in Haslach Dolmetscherpool Vereine Religionsgemeinschaften Katholische Kirchengemeinde Haslach Evangelische Kirchengemeinde Haslach Freie Christengemeinde Offenburg Neuapostolische Kirche Haslach Jehovas Zeugen DiTiB Türkisch Islamische Gemeinde zu Haslach e.V. Stadtbücherei Rund ums Ausleihen Zeitungen und Zeitschriften Katalog + Konto Onleihe FAQs Bibliothek der Generationen BiG - Rund ums Ausleihen BiG - FAQs Pflege und Demenz Rathaus & Service Bürgerservice Rathauswegweiser Dienstleistungen Lebenslagen eBürgerdienste Abfallentsorgung Fundservice Online Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Mitarbeiterverzeichnis Rathaus Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ausschüsse & sonstige Gremien Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Baurechtsbehörde Denkmalschutz Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Flächennutzungsplan Wohnbaugebiete Innenentwicklung Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Windenergie Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen Beschränkte Ausschreibungen Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung Stellenausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Stadthalle Dorfgemeinschaftshaus Markthalle Haus der Musik Bürgersaal Eichenbachsporthalle Jahnsporthalle Schulturnhalle mit Gymnastikraum Silberseehütte Grillhütte Rebwäldele Heiraten in Haslach Stadtarchiv Historischer Abriss Aufgaben Benutzung und Service Bestände Veröffentlichungen des Stadtarchivs Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Grundsteuerreform 2025 Businessinfo Business aktuell Zahlen und Fakten Weiche Standortfaktoren Firmen in Haslach Gewerbeflächenbörse Eintrag in die Gewerbeflächenbörse Wirtschaftsförderung Webseite durchsuchen Suche Suchbegriff(e) Sie sind hier: Startseite Rathaus & Service Bauen und Liegenschaften Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Tourismus Leben in Haslach Rathaus & Service Businessinfo Bürgerservice Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Baurechtsbehörde Denkmalschutz Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Flächennutzungsplan Wohnbaugebiete Innenentwicklung Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Windenergie Ausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Heiraten in Haslach Stadtarchiv Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Grundsteuerreform 2025 Kontakt Stadt Haslach Am Marktplatz 1 77716 Haslach im Kinzigtal Telefon: 07832 / 706-0 Fax: 07832 / 706-119 E-Mail: stadt@haslach.de Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarungen Tourist Information Bürgerblatt Klosterstraße1 77716 Haslach im Kinzigtal Telefon: 07832 / 706-172 E-Mail: info@haslach.de Öffnungszeiten Tourist Information HIER Übernachten in Haslach Hier gelangen Sie zu unseren Übernachtungs-Angeboten. Social Media Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und folgen uns auf Hilfsmittel für Aktuelle Seite Seite drucken PDF drucken Seite versenden Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Städtebauliche Entwicklung und Ordnung Die Stadt Haslach stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen enthalten, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Die Bebaubarkeit eines Grundstückes kann, auch wenn ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, insbesondere durch weitere Satzungen (z.B. Altstadtsatzung) eingeschränkt sein. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem Stadtbauamt, welche Bauvorschriften für das zur Bebauung vorgesehene Grundstück gelten. Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht. Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Haslach. Die Auflistung ist derzeit noch nicht abschließend ! In Aufstellung befindliche Bebauungspläne / Abrundungssatzungen Bebauungsplan "Brühl III" Bebauungsplan Brühl III Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB Typ Name Datum Größe 00 Übersicht Inhalt (10.10.2024) (161,6 KB) 20.12.2024 161,6 KB Anlage 3.2 - Entwässerungskonzept Lageplan (09.08.2024) (3,346 MB) 20.12.2024 3,346 MB Anlage 3.3 - Entwässerungskonzept Grundstücksentwässerung (09.08.2024) (2,588 MB) 20.12.2024 2,588 MB Anlage 4 - Schalltechnische Untersuchung (09.09.2024) (7,903 MB) 20.12.2024 7,903 MB Anlage 5 - Geruchsgutachten (13.09.2024) (6,09 MB) 20.12.2024 6,09 MB Anlage 6 - Freiraumgestaltungskonzept (14.05.2024) (5,465 MB) 20.12.2024 5,465 MB Bekanntmachung Veröffentlichung im Internet (1,524 MB) 20.12.2024 1,524 MB 01 Satzung (10.10.2024) (210,1 KB) 20.12.2024 210,1 KB 02 zeichn. Teil (10.10.2024) (583,5 KB) 20.12.2024 583,5 KB 03 schriftl. Teil (10.10.2024) (656 KB) 20.12.2024 656 KB 04 Begründung Teil 1 (10.10.2024) (3,578 MB) 20.12.2024 3,578 MB 05 Begründung Teil 2 Umweltbericht (10.10.2024) (4,274 MB) 20.12.2024 4,274 MB Anlage 1 - ASVP (11.01.2024) (941,2 KB) 20.12.2024 941,2 KB Anlage 2 - saP (10.10.2024) (1,088 MB) 20.12.2024 1,088 MB Anlage 3.1 - Entwässerungskonzept Erläuterungsbericht (12.07.2024) (2,711 MB) 20.12.2024 2,711 MB Rechtskräftige Bebauungspläne / Abrundungssatzungen Abrundungssatzung "Am Schloßberg" Abrundungssatzung "Am Schloßberg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Am Schloßberg (212 KB) 15.04.2023 212 KB Abrundungssatzung "Bereich Talstraße" Abrundungssatzung "Bereich Talstraße" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Bereich Talstraße, 1. Änderung (204,4 KB) 15.04.2023 204,4 KB Abrundungssatzung Bereich Talstraße (254,3 KB) 15.04.2023 254,3 KB Abrundungssatzung "Bitze" Abrundungssatzung "Bitze" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Bitze, 1. Änderung (1,204 MB) 28.04.2023 1,204 MB Abrundungssatzung Bitze, Hofstetter Straße (437,1 KB) 28.04.2023 437,1 KB Abrundungssatzung "Eichenbach" Abrundungssatzung "Eichenbach" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Eichenbach (469,7 KB) 15.04.2023 469,7 KB Abrundungssatzung "Gartenstraße - Silberbergweg" Abrundungssatzung "Gartenstraße - Silberbergweg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 1. Änderung (212,7 KB) 28.04.2023 212,7 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 2. Änderung (254,1 KB) 28.04.2023 254,1 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 3. Änderung (288,3 KB) 28.04.2023 288,3 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg (254,1 KB) 28.04.2023 254,1 KB Abrundungssatzung "Schnellinger Straße" Abrundungssatzung "Schnellinger Straße" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Schnellinger Straße, 1. Änderung (389 KB) 28.04.2023 389 KB Abrundungssatzung Schnellinger Straße, 2. Änderung (213 KB) 28.04.2023 213 KB Abrundungssatzung Schnellinger Straße (387 KB) 28.04.2023 387 KB Abrundungssatzung "Silberbergweg" Abrundungssatzung "Silberbergweg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Silberbergweg (254,5 KB) 28.04.2023 254,5 KB Allmend Allmend Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil digital (827,2 KB) 12.05.2023 827,2 KB 9. Auswirkungsanalyse (4,933 MB) 28.04.2023 4,933 MB 10. Ermittlung Retentionsraumverlust (250,7 KB) 28.04.2023 250,7 KB 11. Betriebskonzept (551,7 KB) 28.04.2023 551,7 KB 12. Satzung (131,5 KB) 28.04.2023 131,5 KB 1. Zeichnerischer Teil mit Verfahrensvermerken (1,11 MB) 28.04.2023 1,11 MB 2. Abgrenzungsplan (164 KB) 28.04.2023 164 KB 3. Begründung (1,436 MB) 28.04.2023 1,436 MB 4. Planungsrechtliche Festsetzungen (680,9 KB) 28.04.2023 680,9 KB 5. Örtliche Bauvorschriften (124,2 KB) 28.04.2023 124,2 KB 6. Umweltbericht (2,022 MB) 28.04.2023 2,022 MB 7. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (1,357 MB) 28.04.2023 1,357 MB 8. Schalltechnische Untersuchung (4,182 MB) 28.04.2023 4,182 MB Auf dem Schlatt Auf dem Schlatt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil (5,483 MB) 07.03.2025 5,483 MB 2. Bauvorschriften (185,4 KB) 28.04.2023 185,4 KB 3. Begründung (65,6 KB) 28.04.2023 65,6 KB 4. Satzung (87 KB) 28.04.2023 87 KB Bohnacker Bohnacker Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil Teil 1 (547 KB) 28.04.2023 547 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 2 (683,8 KB) 28.04.2023 683,8 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 3 (624,6 KB) 28.04.2023 624,6 KB 2. Bauvorschriften (192,1 KB) 28.04.2023 192,1 KB 3. Begründung (167,3 KB) 28.04.2023 167,3 KB 4. Satzung (69,1 KB) 28.04.2023 69,1 KB Bohnacker - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil Teil 1 (458,2 KB) 28.04.2023 458,2 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 2 (234 KB) 28.04.2023 234 KB 2. Begründung (143,9 KB) 28.04.2023 143,9 KB 3. Satzung (104,7 KB) 28.04.2023 104,7 KB Bohnacker - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (59,7 KB) 28.04.2023 59,7 KB 2. Begründung (35,3 KB) 28.04.2023 35,3 KB 3. Satzung (80,2 KB) 28.04.2023 80,2 KB Brühl I Brühl I Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (431,5 KB) 28.04.2023 431,5 KB 2. Bauvorschriften (640,2 KB) 28.04.2023 640,2 KB 3. Begründung (576,3 KB) 28.04.2023 576,3 KB 4. Satzung (72,7 KB) 28.04.2023 72,7 KB 5. Grünordnungsplan (1,897 MB) 28.04.2023 1,897 MB Brühl II Brühl II Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (1,597 MB) 06.03.2017 1,597 MB 2. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (1,16 MB) 06.03.2017 1,16 MB 3. Begründung - Teil 1 (2,168 MB) 06.03.2017 2,168 MB 4. Begründung - Teil 2 (791,6 KB) 06.03.2017 791,6 KB 5. Gestaltungsplan (538,7 KB) 06.03.2017 538,7 KB Gartenstraße-West Gartenstraße-West Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (2,515 MB) 28.04.2023 2,515 MB 2. Bauvorschriften (1,151 MB) 28.04.2023 1,151 MB 3. Begründung (802,8 KB) 28.04.2023 802,8 KB 4. Satzung (96,6 KB) 28.04.2023 96,6 KB 5. Prognose Lärmeinwirkung (1,522 MB) 28.04.2023 1,522 MB Grün Grün Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (4,919 MB) 06.03.2025 4,919 MB 2. Bauvorschriften (225,7 KB) 06.03.2025 225,7 KB 3. Begründung (140 KB) 06.03.2025 140 KB 4. Satzung (40,4 KB) 06.03.2025 40,4 KB Innenstadt Innenstadt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungslan (202,9 KB) 06.03.2025 202,9 KB 2. Bauvorschriften (18,9 KB) 06.03.2025 18,9 KB 3. Begründung (20,7 KB) 06.03.2025 20,7 KB 4. Satzung (20,9 KB) 06.03.2025 20,9 KB Mühlegrün Mühlegrün, 5. Änderung Typ Name Datum Größe Rechtskräftige Fassung (4,955 MB) 28.04.2023 4,955 MB Mühlegrün, 6. Änderung Typ Name Datum Größe 2021.01.26 Artenschutzfachliche Begutachtung (2,952 MB) 23.03.2021 2,952 MB 2021.01.26 Eingriffs- Ausgleichsbewertung (472,7 KB) 23.03.2021 472,7 KB 2021.02.09 Bauvorschriften (1,615 MB) 23.03.2021 1,615 MB 2021.02.09 Begründung (1,465 MB) 23.03.2021 1,465 MB 2021.02.09 Deckblatt (195,4 KB) 23.03.2021 195,4 KB 2021.02.09 Satzung (230,9 KB) 23.03.2021 230,9 KB Oberdorf Oberdorf Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (327,7 KB) 15.04.2023 327,7 KB 2. Bebauungsvorschriften (117,9 KB) 15.04.2023 117,9 KB 3. Begründung (72,3 KB) 15.04.2023 72,3 KB 4. Satzung (82 KB) 15.04.2023 82 KB 5. Straßenlängsschnitt (335,6 KB) 21.04.2023 335,6 KB 6. Gestaltungsplan (340,6 KB) 21.04.2023 340,6 KB Oberdorf - 1. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (302,1 KB) 15.04.2023 302,1 KB 2. Begründung (45,7 KB) 15.04.2023 45,7 KB 3. Satzung (76,2 KB) 15.04.2023 76,2 KB Oberdorf - 2. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (197,5 KB) 15.04.2023 197,5 KB 2. Bauvorschriften (104 KB) 15.04.2023 104 KB 3. Begründung (125 KB) 15.04.2023 125 KB 4. Satzung (70,7 KB) 15.04.2023 70,7 KB Oberdorf - 3. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bebauungsvorschriften (101,6 KB) 15.04.2023 101,6 KB 2. Begründung (140,8 KB) 15.04.2023 140,8 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB Rotkreuz Rotkreuz - 3. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bebauungsvorschriften (101,6 KB) 15.04.2023 101,6 KB 2. Begründung (140,8 KB) 15.04.2023 140,8 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension Schänzle, Sondergebiet Reitpension Typ Name Datum Größe 2. Übersichtslageplan (261,6 KB) 28.04.2023 261,6 KB 3. Bauvorschriften (223,5 KB) 28.04.2023 223,5 KB 4. Begründung (82,9 KB) 28.04.2023 82,9 KB 5. Satzung (117,9 KB) 28.04.2023 117,9 KB 1. Zeichnerischer Teil (371 KB) 07.03.2025 371 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (111,2 KB) 28.04.2023 111,2 KB 2. Begründung (112,8 KB) 28.04.2023 112,8 KB 3. Satzung (56,6 KB) 28.04.2023 56,6 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (69,9 KB) 28.04.2023 69,9 KB 2. Begründung (71,8 KB) 28.04.2023 71,8 KB 3. Satzung (69,5 KB) 28.04.2023 69,5 KB Weiherdamm Weiherdamm Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (710,2 KB) 28.04.2023 710,2 KB 1.1 Übersichtsplan (187,5 KB) 28.04.2023 187,5 KB 2. Bauvorschriften (232,5 KB) 28.04.2023 232,5 KB 3. Begründung (150,4 KB) 28.04.2023 150,4 KB 4. Satzung (89,1 KB) 28.04.2023 89,1 KB Weiherdamm - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (147 KB) 28.04.2023 147 KB 2. Bauvorschriften (122,3 KB) 28.04.2023 122,3 KB 3. Begründung (41,8 KB) 28.04.2023 41,8 KB 4. Satzung (81,9 KB) 28.04.2023 81,9 KB Weiherdamm - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (160,1 KB) 28.04.2023 160,1 KB 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (160,1 KB) 28.04.2023 160,1 KB 2. Begründung (51,1 KB) 28.04.2023 51,1 KB 3. Satzung (82,3 KB) 28.04.2023 82,3 KB Weiherdamm - 3.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Übersichtsplan (237,7 KB) 28.04.2023 237,7 KB 2. Bauvorschriften (41,9 KB) 28.04.2023 41,9 KB 3. Begründung (89,6 KB) 28.04.2023 89,6 KB 4. Satzung (79 KB) 28.04.2023 79 KB Weiherdamm - 4.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (197,1 KB) 28.04.2023 197,1 KB 2. Begründung (86,2 KB) 28.04.2023 86,2 KB 3. Satzung (54,6 KB) 28.04.2023 54,6 KB Wolfgässle Wolfgässle Typ Name Datum Größe 2. Bauvorschriften (380,6 KB) 28.04.2023 380,6 KB 3. Begründung (294,7 KB) 28.04.2023 294,7 KB 4. Satzung (101,4 KB) 28.04.2023 101,4 KB 1. Zeichnerischer Teil (781,1 KB) 07.03.2025 781,1 KB Zillmatt Zillmatt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan Zillmatt (192,2 KB) 06.03.2025 192,2 KB 2. Übersichtsplan (177,4 KB) 15.04.2023 177,4 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB 4. Bebauungsvorschriften (188,2 KB) 15.04.2023 188,2 KB 5. Begründung (60,9 KB) 15.04.2023 60,9 KB 6. Satzung (77,8 KB) 15.04.2023 77,8 KB 7. Gestaltungsplan (133,5 KB) 15.04.2023 133,5 KB Zillmatt II Zillmatt II Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (437,2 KB) 06.03.2017 437,2 KB 2. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (471,8 KB) 14.11.2014 471,8 KB 3. Begründung (364,3 KB) 14.11.2014 364,3 KB 4. Gestaltungsplan (964,3 KB) 06.03.2017 964,3 KB Zillmatt II - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 3 Deckblatt zeichnerischer Teil (375,1 KB) 10.08.2023 375,1 KB 0 Satzung mit Bebauungsvorschriften (347,1 KB) 10.08.2023 347,1 KB 1 Übersichtskarte (351,4 KB) 10.08.2023 351,4 KB 2 Begründung (1,409 MB) 10.08.2023 1,409 MB 4 Umweltbeitrag (1,361 MB) 10.08.2023 1,361 MB 5 Artenschutzgutachten (1,498 MB) 10.08.2023 1,498 MB Städtebauliche Satzungen Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 Typ Name Datum Größe Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 (1,645 MB) 19.12.2023 1,645 MB Altstadtsatzung (Neufassung) Neufassung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt (Altstadtsatzung) Typ Name Datum Größe Satzungsfassung Neufassung Altstadtsatzung vom 26.09.2023 (1,168 MB) 19.12.2023 1,168 MB Anlage 1 Geltungsbereich neu 3 (610,3 KB) 19.12.2023 610,3 KB Sanierungssatzungen Sanierungsgebiet Ehemaliges Hukla-Areal Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ehemaliges Hukla-Areal Typ Name Datum Größe 2024.04.16 Aufhebungssatzung Ehemaliges Hukla-Areal (201,1 KB) 30.04.2024 201,1 KB Öffnungszeiten Ansprechpartner Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung Ansprechpartner Maik Schwendemann Telefon: 07832/706-136 E-Mail: maik.schwendemann@haslach.de Telefax 07832/706-139 © Stadt Haslach im Kinzigtal | aktualisiert 20.12.2024 Tourismus Leben in Haslach Ortsteile Mietwohnungsbörse Marktkalender Kultur Bürgerblatt Presse-Meldungen Kindergärten Schulen und Bildung Kommunale Jugend- und Sozialarbeit Sommerspaßprogramm Integrationsarbeit Vereine Religionsgemeinschaften Stadtbücherei Bibliothek der Generationen Pflege und Demenz Rathaus & Service Bürgerservice Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Ausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Heiraten in Haslach Stadtarchiv Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Grundsteuerreform 2025 Businessinfo Business aktuell Zahlen und Fakten Weiche Standortfaktoren Firmen in Haslach Gewerbeflächenbörse Wirtschaftsförderung Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheit | Kontakt | Anreise
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Kleine Michelbacher Rad-Runde 2. Die Golfplatz-Runde 3. Die Kocher-Runde 4. Die 4-Seen-Runde 5. Die Altenbergturm-Runde 6. Die Hammerschmiede-See-Runde Wanderwege Übersicht Bilzweg Von Michelbach zum Einkorn Schenkenbecher-Weg Gastronomie & Übernachtung Wohnmobilstellplätze Impressum|Datenschutz made byHirsch & Wölfl GmbH Gemeinde & Info Hier finden Sie alles zur und über die Gemeinde Michelbach-Bilz. Von der Geschichte bis hin zu den Zahlen, Daten & Fakten heute. Rathaus & Service Die Gemeinde Michelbach-Bilz will Ihnen mit diesem Menüpunkt ein Portal bieten, das Ihnen die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich macht, und in dem Sie so schnell wie möglich auf alle Ihre Fragen Antworten finden können. Leben & Wohnen Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Michelbach-Bilz lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über alles zum Thema Leben & Wohnen in der Gemeinde. Freizeit & Spaß Alles zum Thema Freizeit & Spaß in und um die Gemeinde Michelbach-Bilz finden Sie hier. Gemeinde & Info Hier finden Sie alles zur und über die Gemeinde Michelbach-Bilz. Von der Geschichte bis hin zu den Zahlen, Daten & Fakten heute. Rathaus & Service Die Gemeinde Michelbach-Bilz will Ihnen mit diesem Menüpunkt ein Portal bieten, das Ihnen die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich macht, und in dem Sie so schnell wie möglich auf alle Ihre Fragen Antworten finden können. Leben & Wohnen Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Michelbach-Bilz lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über alles zum Thema Leben & Wohnen in der Gemeinde. Freizeit & Spaß Alles zum Thema Freizeit & Spaß in und um die Gemeinde Michelbach-Bilz finden Sie hier. X Jahreszeit wählen Wohn- und Lebensqualität in Michelbach an der Bilz Neuigkeiten Info des Landratsamts Schwäbisch Hall Sommer-Öffnungszeiten Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 29.04.2025 Einladung ins Schlosscafé Kaffee, Kuchen & Weißwurstfrühstück Alle Artikel anzeigen Veranstaltungen 29 Apr Abiturprüfungen Uhrzeit 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr icon.organizerEvang. Schulzentrum Michelbach AdresseRudolf-Then-Halle 29 Apr Gemeinderatssitzung Uhrzeit 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr icon.organizerGemeindeverwaltung/Gemeinderat AdresseFoyer der Rudolf-Then-Hallle 30 Apr Walpurgisnacht TSV Michelbach Uhrzeit 18:00 Uhr AdresseRTH Alle Veranstaltungen anzeigen Schnell gefunden Auskunft-Ausweise (ASA) Mülltermine Gemeinderat Mitarbeiter Schulen Betreuungsangebot Wanderwege Radwege Michelbach für unsere Bürger Die neue Bürger App ist da! Der perfekte Begleiter für unterwegs steht ab dem 1. Februar 2024 als kostenloser Service für alle iOS und Android Geräte zum Download bereit. Mehr erfahren Evangelisches Schulzentrum Die Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche unterhält in der Gemeinde neben dem Aufbaugymnasium (überwiegend als Internatsschule) sowohl eine Realschule als auch ein Gymnasium... Mehr erfahren ASB Pflegeheim Der Senioren Park Michelbach wurde als Seniorenzentrum konzipiert: Es gibt eine Pflegestation mit 36 Pflegeplätzen sowie Betreutes Wohnen mit 17 Eigentums-/Mietwohnungen.... Mehr erfahren Waldkindergarten Der Waldkindergarten befindet sich ortsnah am nördlichen Rand von Michelbach. Sportpark Es befinden sich zwei Sportplätze in der Gemeinde Michelbach sowie ein Sportplatz im Teilort Rauhenbretzingen. Beachvolleyball Das Beachvolleyball Feld befindet sich in Gschlachtenbretzingen.
Kirchberg an der Jagst | Bebauungspläne | Gemeinde Dogern Seitenbereiche Hauptmenü Wichtige Links Volltextsuche Weitere Informationen Hauptmenü Kirchberg an der Jagst Stadtinfo Grußwort BM Stadtplan Infrastruktur Daten & Zahlen Historisches Geschichte KirchbergZeittafelPersönlichkeitenKreisarchivTeilorte & Sehenswertes TeilorteFeste & MärkteHistorische AltstadtKirchenSehenswertesStadtführungenImpressum & Service Responsive WebdesignDatenschutzerklärungImpressumInhaltsverzeichnisNavigationshilfeSuche Bürgerinfo & Verwaltung Verwaltung Kontakt & ÖffnungszeitenAnsprechpartnerAmtliche BekanntmachungenStellenausschreibungAmtsblatt digitalBürgerserviceAktuellesWahlenStadt- & Ortschaftsrat StadträteOrtschaftsräteBerichte aus dem GemeinderatSitzungskalenderWissenswertes Stadtentwicklung 2030OrtsrechtAmtsblatt & MedienHeiraten in KirchbergAbfallinfosDienstleistungenSonstiges Finanzdaten HaushaltsplanSteuern & GebührenHochwasserschutz Wirtschaft & Leben Bildung und Gesundheit KindertageseinrichtungenSchulenVHS-AngeboteStadtbüchereiEinrichtungen & Soziales SeniorenwegweiserJugendcaféSoziale EinrichtungenVeranstaltungsorteFreiwillige FeuerwehrFreizeit VeranstaltungskalenderVereineMobilität ÖPNVRegiobusE-LadestationDeutsche BahnBauen Formulareöffentliche Ausschreibungenöffentliche BekanntmachungenAusschreibungenBebauungspläneFlächennutzungspläneinkraftgetretene BebauungspläneKlarstellungs- und ErgänzungssatzungenStadtplanungBodenrichtwerteGewerbe SponsorenFirmennewsWFG Schwäbisch HallFirmen-Volltextsuche Tourismus & Kultur Rad- und Wanderwege AllgemeinesStädtische WanderwegeFamilien-ErlebniswegAlbvereinswegeKocher-Jagst-TrailRadwanderwegeKirchberg erleben SophienbergUmgebungBurgenstraßeHaus JagstblickEinkehr GastronomieUnterkünfteKino KlappeStadtplanKultur Feste & MärkteVHS-AngeboteStadtbüchereiStadtführungenSandelsches MuseumSchloss KirchbergSchlosskonzerte Hauptmen� Kirchberg an der Jagst Bürgerinfo & Verwaltung Wirtschaft & Leben Tourismus & Kultur Volltextsuche Hauptmenü Kirchberg an der Jagst Stadtinfo Grußwort BM Stadtplan Infrastruktur Daten & Zahlen Historisches Geschichte Kirchberg Zeittafel Persönlichkeiten Kreisarchiv Teilorte & Sehenswertes Teilorte Feste & Märkte Historische Altstadt Kirchen Sehenswertes Stadtführungen Impressum & Service Responsive Webdesign Datenschutzerklärung Impressum Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Suche Bürgerinfo & Verwaltung Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Ansprechpartner Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung Amtsblatt digital Bürgerservice Aktuelles Wahlen Stadt- & Ortschaftsrat Stadträte Ortschaftsräte Berichte aus dem Gemeinderat Sitzungskalender Wissenswertes Stadtentwicklung 2030 Ortsrecht Amtsblatt & Medien Heiraten in Kirchberg Abfallinfos Dienstleistungen Sonstiges Finanzdaten Haushaltsplan Steuern & Gebühren Hochwasserschutz Wirtschaft & Leben Bildung und Gesundheit Kindertageseinrichtungen Schulen VHS-Angebote Stadtbücherei Einrichtungen & Soziales Seniorenwegweiser Jugendcafé Soziale Einrichtungen Veranstaltungsorte Freiwillige Feuerwehr Freizeit Veranstaltungskalender Vereine Mobilität ÖPNV Regiobus E-Ladestation Deutsche Bahn Bauen Formulare öffentliche Ausschreibungen öffentliche Bekanntmachungen Ausschreibungen Bebauungspläne Flächennutzungspläne inkraftgetretene Bebauungspläne Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen Stadtplanung Bodenrichtwerte Gewerbe Sponsoren Firmennews WFG Schwäbisch Hall Firmen-Volltextsuche Tourismus & Kultur Rad- und Wanderwege Allgemeines Städtische Wanderwege Familien-Erlebnisweg Albvereinswege Kocher-Jagst-Trail Radwanderwege Kirchberg erleben Sophienberg Umgebung Burgenstraße Haus Jagstblick Einkehr Gastronomie Unterkünfte Kino Klappe Stadtplan Kultur Feste & Märkte VHS-Angebote Stadtbücherei Stadtführungen Sandelsches Museum Schloss Kirchberg Schlosskonzerte Sie sind hier: Startseite > Wirtschaft & Leben > Bauen > Bebauungspläne Seiteninhalt Bekanntmachungen Bebauungspläne Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Bildungshaus" in Weckelweiler mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Kirchberg hat am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bildungshaus" in Weckelweiler mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 24.03.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Bebauungsplan liegt vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 öffentlich aus. Bekanntmachung Schriftteil Planteil Vorhaben- und Erschließungsplan Seite drucken Nach oben Kontakt STADT KIRCHBERG/JAGST Telefon: 07954 9801-0 Schloßstraße 10 Telefax: 07954 9801-19 74592 Kirchberg/Jagst E-Mail schreiben Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr Bankverbindungen: Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim IBAN: DE42 6225 0030 0003 8000 18· BIC: SOLADES1SHA Volksbank Hohenlohe eG IBAN: DE56 6209 1800 0201 0500 05 BIC: GENODES1VHL Kontrast Kontrast Schriftgrösse Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern: STRG- bzw. 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