API src

Found 186 results.

Karte_SL - Gemeindestraßen 1

Digitales Landschaftsmodell:Digitales Landschaftsmodell

Karte_SL - Gemeindestraßen 0

Digitales Landschaftsmodell:Digitales Landschaftsmodell

Karte_SL - Gemeindestraßen

Digitales Landschaftsmodell:Gemeindestraßen

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Unzerschnittene Räume nach §6 Abs.1 SNG

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Unzerschnittene Räume sind Landschaftsteile mit einer Mindestfläche von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen oder den Flughafen Ensheim zerschnitten werden.

LAPRO_Schutzgebietskategorien - LAPRO2009 - Unzerschnittene Räume nach §6 Abs. 1 SNG

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Unzerschnittene Räume sind Landschaftsteile mit einer Mindestfläche von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen oder den Flughafen Ensheim zerschnitten werden.

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Steinkamp" der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode

Mit der 2. Änderung wurde angestrebt, freie Grundstücksteile im Bereich zwischen der Kreisstraße 40 „Wohlenroder Straße“ und der Gemeindestraße „Zur Lustheide“ für eine Wohnbebauung bereitzustellen.

3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Steinkamp" der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode

Inhalt des Änderungsverfahrens ist im Zuge der Gemeindestraße „Steinkamp“ im Bereich der Grundstücke „Steinkamp 13 und Steinkamp 15“ ein Baufenster einzurichten, damit ein weiteres Wohnhaus auf einem eigenen Grundstück entstehen kann.

Straßenwidmung Seevetal

Darstellung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Gemeindestraßen Seevetals

Ausbau der Straße Reckwitz, 1. Bauabschnitt in Wermsdorf OT Reckwitz

Die Gemeinde Wermsdorf hat für das Vorhaben „Ausbau der Straße Reckwitz, 1. Bauabschnitt in Wermsdorf, OT Reckwitz“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Das Vorhaben umfasst in einem ersten Bauabschnitt den grundhaften Straßenausbau der kommunalen Straße „Reckwitz“ auf einer Länge von ca. 752 m. Der straßenbegleitende Radweg neben der S 38, der bis in die Straße Reckwitz geführt wird und dort endet, soll im Zuge des Straßenausbaus auf einer Länge von ca. 488 m weitergeführt werden.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Elbe - Sahms (LH-13-340)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 20 km zwischen der Elbe bei Krümmel und dem neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) Sahms (Gemeinden Sahms & Grabau) • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH zwischen Mast 4 und 48 • Einbindung der neu geplanten 110-kV Leitung LH-13-163 in die Umspannwerke Krümmel (UW Krümmel bis Mast 4 der LH-13-340) und Sahms (Mast 48 der LH-13-340 bis UW Sahms) sowie Anbindung des Abzweigs Schwarzenbek (LH-13-168 (Mast 46 der LH-13-340 bis Mast 046 der LH-13-304)) • Rückbau der 110-kV-Traversen auf der LH-13-304 Krümmel-Siems von Mast 9 bis Mast 17, Rückbau der 110-kV-Beseilung auf den Spannfeldern zwischen Mast 9 und Mast 18 der LH-13-304. • Rückbau der 380-/110-kV Leitung LH-13-312 Mast 1 bis 6 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-167 Mast 1 und Mast 7 bis 8 • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien und Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Sahms, Gülzow, Grabau, Krukow, Wangelau, Juliusburg, Lütau, Müssen, Schulendorf sowie den Städten Geesthacht und Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Vorhabenträgerinnen TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (Infra Nord), Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

1 2 3 4 517 18 19