Am 21. November 2024 luden das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu einer Fachtagung zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ein. Auf der Veranstaltung wurden aktuelle Forschungsergebnisse für eine zukunftsfähige Agrarumweltpolitik vorgestellt und mit zahlreichen Vertreter*innen aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis die Möglichkeiten ihrer Umsetzung diskutiert. Im Zentrum der Tagung stand die Leitfrage, wie die GAP wirksamer auf Ziele des Natur- und Umweltschutzes in der Agrarlandschaft ausgerichtet werden kann. Entscheidend für die Verwaltung und die Betriebe wäre hierfür eine möglichst anwendungsfreundliche und schlanke Ausgestaltung der unterschiedlichen Instrumente . Aus verschiedenen Forschungsprojekten wurden Beispiele für ein satellitengestütztes Monitoring , digitale Entscheidungssysteme für die Erbringung von Ökosystemleistungen und die Gestaltung maßgeschneiderter, zielgerichteter Agrarumweltmaßnahmen vorgestellt. Die Diskussionen mit dem Publikum zeigten, dass großer Bedarf nach innovativen Lösungsansätzen besteht. Das System einer gemeinschaftlichen, landschaftsbezogenen Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in Form kooperativer Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe wurde ebenfalls vorgestellt. Letzteres stieß insbesondere bei Vertreterinnen und Vertretern der Länderverwaltungen auf großes Interesse, da diese Form der Zusammenschlüsse noch nicht in allen Bundesländern förderfähig ist. Komplexe GAP-Verfahren hemmen die Landwirtschaft Ein völlig neuer, umfassender Ansatz zur ergebnisorientierten Honorierung von Umweltleistungen und ein Grundlagenvortrag zu Möglichkeiten und Grenzen der GAP eröffneten schließlich die breitere Diskussion zu strukturellen Aspekten der GAP. In der Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis wurde bildlich darüber diskutiert, wie sich aus dem verhedderten „Wollknäuel“ – der jetzigen GAP – ein bequemer „Pullover“ stricken ließe. In den Diskussionen des Tages wurde deutlich, dass die lange Historie der Entwicklung von Agrarumweltmaßnahmen und ihre Anpassung an neue GAP-Förderperioden in Deutschland – gerade in Verbindung mit der föderalen Struktur – die GAP zunehmend komplexer und unübersichtlicher gemacht haben. Insbesondere Verfahren zur Antragsstellung und die Kontroll- sowie Sanktionsmechanismen sind demnach derart komplex und starr geworden, dass sie ein echtes Hemmnis für viele Landwirtinnen und Landwirte darstellen. Es wurde deutlich, dass hier unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse der Landwirtschafts- und Naturschutzpraxis auf der einen und der kontrollierenden Verwaltung auf der anderen Seite zusammengeführt werden müssen, um die Situation zu entspannen. Unterschiedliche Ansätze, wie ein indikatorbasiertes Benchmarkingsystem zur Nachhaltigkeitsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe, eine professionalisierte Unterstützung der Betriebe bei Antragsstellung und Berichterstattung (ähnlich der Funktion eines Steuerberaters bei der Steuererklärung), satelliten- und KI-gestützte Systeme zum Vorfiltern und zur Reduktion des Kontrollaufwandes vor Ort oder eine intensive Ansprache und Begleitung der Betriebe bei spezifischen Maßnahmen (z.B. im Vertragsnaturschutz ) durch die Verwaltung wurden u.a. als Möglichkeiten genannt, um hier Abhilfe zu schaffen. Die Frage, wie eine Umgestaltung der GAP in Deutschland gelingen könnte – sei es mit einem harten Schnitt oder schrittweise – blieb unbeantwortet. Änderungen am System stellen insbesondere die Landesverwaltungen, die für die Genehmigung und Kontrolle der Fördermittel zuständig sind, regelmäßig vor große Herausforderungen. Maßgeblich für positive Veränderungen könne demnach gemeinsames Lernen statt formalistischer Kontrolle und ein regelmäßiger, vertrauensvoller Austausch zwischen den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben und Verwaltungen sein. UBA und BfN unterstützen Diskurs um Weiterentwicklung der GAP Deutlich wurde zudem, dass durchaus sehr unterschiedliche Ziele mit der GAP verfolgt werden. Zu den inoffiziellen Zielen der GAP gehört demnach auch, dass sie ein einfaches Instrument zur Umverteilung von Geldern zwischen den verschiedenen Ebenen der EU – Union, Mitgliedstaaten, Gliedstaaten, landwirtschaftliche Betriebe – darstellt. Wobei viele Akteure besonders darauf bedacht sind, finanzielle Einbußen zu vermeiden. Dieses Vorgehen steht jedoch der Idee einer leistungsorientierten Verteilung der GAP-Gelder zum Wohle des Umwelt- und Naturschutzes entgegen. In Bezug auf den Leitgedanken der Fachtagung zeigt sich, dass Wirksamkeit, Anwendungsfreundlichkeit und Schlankheit der Strukturen viel zu oft nicht Hand in Hand gehen. Mitunter werden sie vermutlich auch zukünftig nicht Hand in Hand gehen können, denn gerade Strukturen mit einem erhöhten Verwaltungs- und Koordinationsaufwand, wie Maßnahmen des gezielten Vertragsnaturschutzes oder kooperative Modelle, sind vergleichsweise wirksam und anwenderfreundlich. Hier weitere Fortschritte zu erzielen, die Bedürfnisse von Kontrollierenden und Kontrollierten zukünftig stärker gemeinsam zu betrachten und eine optimale Aufgabenteilung zwischen EU-Ebene, Bundesebene und der Ebene der Bundesländer zu finden, sollten Ziele des letztlich politisch zu führenden Diskurses der nächsten Zeit sein. UBA und BfN unterstützen diesen Weg mit ihren fachlichen Beiträgen und werden den auf der Fachtagung stattgefundenen regen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Verwaltung auch weiterhin fördern.
Die Verhandlungen zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2023-27 sind abgeschlossen. Deutschland hat den „nationalen Strategieplan“ nach Brüssel gesendet. Mit den neuen Instrumenten der 1. Säule soll die GAP umwelt- und klimafreundlicher werden. Doch schaut man genauer hin, so bleibt die neue 1.Säule beim Klimaschutz weit hinter ihren selbstgesteckten Zielen zurück. Die EU-Kommission hatte vorgegeben, mit 40 Prozent der Gesamtmittel der neuen GAP zum Klimaschutz beizutragen. Den freiwilligen Öko-Regelungen der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule wurde sogar eine 100-prozentige Klimaschutzwirkung zugeschrieben. Ambitionierte Ziele, die schon seit längerem in der Kritik stehen. Die Ergebnisse eines im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Öko-Institut und der Universität Rostock durchgeführten Gutachtens bestätigen nun, dass die 1. Säule der GAP kaum dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen: Insgesamt lassen sich durch die Maßnahmen und mit den bereitgestellten Mitteln der 1. Säule zusätzliche THG-Minderungen von 1,0 bis zu 1,4 Mio. t CO2e ( CO2 -Äquivalente) erzielen, davon ca. 0,9 Mio. t CO2e im Landwirtschaftssektor und 0,1 bis zu 0,5 Mio. t CO2 im LULUCF -Sektor. Werden auch Gelder der 2. Säule berücksichtigt, die zur Umsetzung der Öko-Regelung 3 "Agroforstsysteme" erforderlich sind, können Minderungswirkungen bei vollständiger Umsetzung der Flächenziele in Höhe von 1,2 bis 3,1 Mio. t CO2e erzielt werden. Insgesamt tragen die Maßnahmen der 1. Säule zu etwa 8 Prozent der bis 2030 notwendigen Treibhausgas -Minderungen im Sektor Landwirtschaft bei. Damit bleibt der Minderungsbeitrag der 1. Säule hinter ihren Möglichkeiten zurück. Außerdem ist die Umsetzung der Ökoregelungen freiwillig. Hier bleibt abzuwarten, wie diese von den Landwirtinnen und Landwirten angenommen werden. Statt zu 100 Prozent – wie von der EU-Kommission vorgesehen – tragen die Gelder für Ökoregelungen nur zu gut 20 Prozent zum Klimaschutz bei. Erste Schätzungen zeigen, dass der Klimaschutzbeitrag der Direktzahlungen nur bei drei bis vier Prozent liegt. In der 2. Säule sind effektive Klimamaßnahmen denkbar, die langfristige Strukturveränderungen in der Landwirtschaft z.B. bei der Tierhaltung und für den Moorschutz einleiten könnten. Die Wirkung dieser Maßnahmen konnte bislang nur sehr oberflächlich geschätzt werden. Bezieht man auch die Mittel der zweiten Säule für den Umwelt- und Klimaschutz mit ein, beträgt der klimawirksame Anteil der GAP-Mittel zwischen 10 und 20 Prozent an den gesamten Ausgaben. Damit wird das Ziel 40 Prozent der GAP-Mittel für den Klimaschutz einzusetzen, nicht erreicht. Die Empfehlungen des Gutachtens: Die Bundesregierung sollte jetzt den nationalen Gestaltungsspielraum nutzen, um den Klimaschutz in der GAP zu stärken. Möglichkeiten bestehen u.a. in den folgenden Bereichen: Maßnahmen mit einer großen Klimaschutzwirkung werden bislang nicht (Tierbestand und Moore) oder nicht ausreichend (Stickstoffeffizienz) unter der ersten Säule adressiert. In diesen Bereichen sollten zusätzliche, klimawirksame Öko-Regelungen eingeführt und attraktiv vergütet werden. Die rund eine Milliarde Euro, die in der ersten Säule für Öko-Regelungen bereitstehen, sollten aufgestockt werden und könnten dann effektiver helfen die Klimaziele zu erreichen. Hierbei ist auf eine gute Abstimmung und Ergänzung der Programme der 2. Säule zu achten. Die 2. Säule ist eine bewährte Möglichkeit mehrjährige und zielorientierte Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu finanzieren. Sie ist jedoch unterfinanziert. Daher sollten die Möglichkeiten der Umschichtung von Geldern aus der ersten in die zweite Säule voll ausgeschöpft werden. Die EU-Kommission sollte die Berechnungen der Klimawirksamkeit verbessern etwa indem maßnahmendifferenzierte Marker für die Öko-Regelungen angewendet werden. Die pauschale Zuordnung der Rio-Marker-Methode führt in letzter Konsequenz dazu, dass finanzielle Mittel für den Klimaschutz in der Landwirtschaft fehlen, da die Klimawirksamkeit der etablierten GAP-Instrumente deutlich überschätzt wird. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Policy Papers finden Sie hier . Den Abschlussbericht des Gutachtens, der auf Grund einer methodischen Änderung im Juni 2023 in 2. Auflage erschienen ist, finden Sie hier . Ein begleitendes Factsheet zum Thema Klimawirkung der Öko-Regelung zu Agroforstmaßnahmen - Aktualisierung der Wirkungsabschätzung für die aktuelle GAP-Förderperiode finden Sie https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/dokumente/klimawirkung_der_oeko-regelung_zu_agroforstmassnahmen.pdf
Das Policy Paper im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Frage, mit welchem zusätzlichen THG-Einsparpotenzial durch die Maßnahmen der 1. Säule (GLÖZ-Standards und Öko-Regelungen) der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023-2027 zu rechnen ist. Die Ergebnisse basieren auf einer Studie, die im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht wird. Die EU-Kommission hat das Ziel gesetzt, dass 40 % der GAP-Gelder zu Klimazielen beitragen sollen. In diesem Kurzpapier wird am Beispiel der Öko-Regelungen untersucht, ob und in welchem Ausmaß die GAP-Gelder tatsächlich klimawirksam sind. Quelle: www.umweltbundesamt.de