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Geflügelte Geister der Ozeane: die globale räumliche Ökologie und Schutz der kleinsten und schwer erfassbaren Seevögel der Welt, der Sturmschwalben (Hydrobatidae & Oceanitidae), im Mittelmeer und im Nordostatlantik

Bei den globalen Veränderungen und deren Mitigation durch Umstellung auf erneuerbare Energiequellen (z. B. Offshore-Wind- und Solarparks) müssen nachteilige Auswirkungen auf die Lebensräume im Meer besser erkannt und vermieden werden. So hat die internationale Fischereipolitik in letzter Zeit der marinen Aquakultur Vorrang eingeräumt, um die globale Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vieler Staaten zu gewährleisten, ohne deren tatsächliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu kennen. Das Verständnis der räumlichen Ökologie freilebender Tiere, einschließlich ihrer Verbreitung, Bewegungen und Wanderungen, ihrer Phänologie und ihrer Ernährung, führt zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung. So können beispielsweise Bemühungen zur Erhaltung wandernder Populationen, die sich ausschließlich auf Brutgebiete konzentrieren, diese Populationen nicht vor Bedrohungen entlang der Wanderrouten oder in Nicht-Brutgebieten schützen. Tierbewegungen und Wanderungen sind auch deshalb wichtig, weil sie das Verhalten, die Lebensweise und sogar die Anatomie vieler Arten beeinflussen. Darüber hinaus kann sich das Wander- und Ernährungsverhalten innerhalb und zwischen den Arten und Populationen unterscheiden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die auf jeder dieser Ebenen genutzten Routen und Nichtbrutgebiete zu ermitteln, zumal sie auch mit unterschiedlichen Bedrohungen verbunden sein können. Darüber hinaus kann die Untersuchung verschiedener Populationen auch dazu beitragen, zu verstehen, ob die räumliche Ökologie der Art durch genetischen und/oder Umweltvariablen bestimmt wird. Eine Möglichkeit, die Bewegungen und die Verteilung außerhalb der Fortpflanzungszeit bei wandernden Arten zu bestimmen, und zwar neuerdings auch bei den kleinsten Arten, ist der Einsatz von Geolokatoren auf Lichtniveau. Darüber hinaus können feinräumige Bewegungen mit dem kleinsten GPS-Gerät von nur 0,95 g verfolgt werden. Sturmschwalben (Familien Hydrobatidae und Oceanitidae) sind die kleinsten Seevögel und für die Forscher normalerweise nur zugänglich, wenn sie während der Brutzeit in den Kolonien an Land sind. Daher ist es besonders schwierig, sie außerhalb dieses Zeitraums zu untersuchen, wenn sie sich irgendwo auf dem Meer aufhalten und während dieser Zeit wandern und normalerweise ihr Gefieder mausern. Von den meisten Arten ist bekannt, dass sie sich während der Brutzeit bevorzugt von Ichthyoplankton und Zooplankton ernähren, und oft wird diese Beute zusammen mit einem relevanten Anteil an Mikroplastik verzehrt. Obwohl die Interaktion von Sturmschwalben mit anthropogenen Offshore-Aktivitäten teilweise untersucht wurde, zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, wichtige Erkenntnisse über die globale räumliche Ökologie dieser wenig erforschten Taxa zu sammeln und dazu beizutragen, Wissenslücken in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere und die anthropogenen Einflüsse auf sie entlang der europäischen Meere zu bewerten.

Die neue gemeinsame Fischereipolitik

Kritische Würdigung der GFP-Reform von 2003 und Ausblick auf weitergehende notwendige Reformschritte.

Comparative Evaluations of Innovative Solutions in European fisheries management (CEVIS)

Räumliche Lösungen für eine Nachhaltigkeitstransformation der Fischerei in der Westlichen Ostsee, Vorhaben: Bewertung des Zusammenspiels von Fischereimanagement und maritimer Raumplanung als Grundlage für eine Nachhaltigkeitstransformation

Angelfischen in Berlin

Die ersten Berliner waren Fischer. Damals war das Fischen lebensnotwendig, doch inzwischen ist es ein Teil der Freizeitgestaltung zur Beschaffung des “Sonntagsbratens”. Wir wollen dafür sorgen, dass die Gewässer auf Dauer als Lebensraum der regionaltypischen Fische erhalten werden. Die Gewässer sollen sauber und artenreich und die Fische gesund und essbar sein. Möglichst viele Berlinerinnen und Berliner sollen ihren Fischereiwünschen in der Stadt und ihrer Umgebung nachgehen können. Dafür muss das Land Berlin im Rahmen seiner Fischereipolitik die Voraussetzungen schaffen. Die fischereilichen Gesetze des Landes sind 1995 grundlegend geändert worden, um die nötigen Regelungen zu treffen, beispielsweise für die Anerkennung des Berliner Fischereischeins in den anderen Bundesländern. Das ist mit dem Nachweis der Sachkunde für die Vergabe des Fischereischeins geschehen. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang, mit der Natur wird ihr ökologisches Bewusstsein gestärkt und die nötige Sachkunde für die Behandlung ihres Fanges vermittelt. Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt. Der Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes oder -vereines allein genügt nicht; auch beim Fischen in Gewässern, die der Verband oder der Verein gepachtet hat, brauchen Sie eine Angelkarte. Sie können aber nur dann eine Angelkarte erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein, der den Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten muss, haben und vorlegen. Wer aber keine Zeit zum Angeln hat oder wem an frischem Fisch für die häusliche Tafel gelegen ist, der kann fangfrische Fische direkt vom Fischer in deren zahlreichen Betrieben in Berlin oder dessen Umland kaufen. Der Umfang, Zustand und die Entwicklung der Fischbestände, die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei in Berlin werden vom Fischereiamt Berlin laufend überwacht. – Schauen Sie sich dessen Informations- und Datenangebote einmal an. Bild: Fischereiamt Berlin Fischereischein In Berlin gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler, der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Anglerprüfung Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Angelkarte und ihre Auflagen Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Über unseren Online-Service können Sie eine digitale Angelkarte erwerben. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischereiabgabemarken Fischereiabgabemarken sind außer beim Fischereiamt bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin Nachfolgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Weitere Informationen Angelfischen für Kinder Kinder unter zwölf Jahre können das Angeln nicht selbständig praktizieren, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Weitere Informationen Angelfischen für Touristen Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) und aus dem Ausland die hier aufgeführten Unterlagen nachweisen und bei bei der Fischereiausübung am Gewässer mitführen. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Welche Fischarten gibt es in Berlin? Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 11 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Blei, Aal und Hecht. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Wo bekommt man frische Fische direkt vom Fischer? Weitere Informationen

DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei

Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei durch Entwicklung innovativer, praxistauglicher PAL-Warngeräte zur Minimierung von Schweinswal-Beifängen, Teilprojekt 1

Der deutschen Stellnetzfischerei soll eine praxistaugliche technische Innovation verfügbar gemacht werden, die den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und Naturschutzzielen entschärft und der deutschen Fischereiwirtschaft eine nachhaltig wettbewerbsfähige Perspektive aufzeigt. Schweinswale verfangen sich und ertrinken in Stellnetzen, die sie mit ihrem akustischen Orientierungssinn nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Der Schutz der Schweinswale vor dem Beifang soll durch technische Maßnahmen gewährleistet werden, die neueste Erkenntnisse zum Kommunikations- und Orientierungsverhalten der Wale aufgreifen. Warngeräte, welche synthetische Schweinswal-Kommunikationslaute nach dem PAL-Prinzip erzeugen, sollen in verschiedenen Stufen soweit optimiert und einsatzfähig gemacht werden, dass der Einsatz der Geräte den Beifang der Meeressäuger verringert. Dazu werden Freilanduntersuchungen an Bord des FS Clupea durchgeführt sowie die weiter entwickelten PAL im testweisen Einsatz auf kommerziellen Fischereifahrzeugen optimiert und zur Marktreife gebracht. Arbeitsschritte: a) die Dokumentation der Wirkung synthetisch erzeugter Laute auf das Verhalten von Schweinswalen b) die Optimierung der Elektronik und des erzeugten Signals anhand der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Fertigung einer Kleinserie der Geräte, c) die Nachweisführung in einem großflächigen Vergleich von Stellnetzen mit PAL, herkömmlichen Pingern bzw. Dummies, dass die neuartigen Warngeräte einen effektiven Schutz in der kommerziellen Fischerei bewirken, und schließlich d) die Optimierung der Herstellungskosten der PAL-Pinger, um sie marktreif zu machen. Die festgelegten Parameter und Eigenschaften der Prototypen sollen dazu verwendet werden, das Design zu optimieren und damit die Marktfähigkeit der entwickelten PAL-Geräte zu erreichen. Das Thünen-Institut soll dafür sorgen, dass die Ergebnisse publiziert werden und unmittelbaren Eingang in die Europäische Fischereipolitik finden können.

Europäische Kommission verabschiedet Handelsmaßnahmen gegenüber den Färöern zum Schutz des atlanto-skandischen Heringsbestands

Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.

Kommission beschließt Abzüge von Fischereiquoten für 2012

Die Europäische Kommission kündigte am 1. August 2012 an, dass die Fischereiquoten der Mitgliedstaaten, die ihre Quoten 2011 überschritten haben, für 2012 gekürzt werden. Dieses Jahr wurden die Abzüge für Mitgliedstaaten, die denselben Bestand wiederholt (2009, 2010 und 2011) überfischt haben, erstmals um 50 % erhöht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung 1224/2009/EG, die es der Kommission ermöglicht, die im Vorjahr überfischten Bestände umgehend auszugleichen

BONUS SYNTHESE: XWEBS - Nahrungsnetze der Ostsee - Bestandsaufnahme und Synthese des verfügbaren Wissens zur Unterstützung der nachhaltigen Nutzung von Ökosystemgütern und -Leistungen

Nahrungsnetze sind das Rückgrat gesunder Ökosysteme und nachhaltig nutzbarer Ökosystemgüter und -Leistungen. Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fordern daher eine stärkere Beachtung von Nahrungsnetzparametern im Ressourcenmanagement. Das Wissen über die Nahrungsnetze der Ostsee ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Transfer dieses Wissens in Management-Anwendungen bleibt aber unvollständig, und entscheidende Wissenslücken bestehen. BONUS und das Feld der Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum stehen an einem Scheideweg: Entscheidungen darüber, wohin zukünftiger Forschungsaufwand gelenkt werden sollte, und wie das Wissen zu Nahrungsnetzen im ökosystembasierten Management optimal genutzt werden kann, sind dringend erforderlich. BONUS XWEBS will die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Entscheidungen liefern, indem i) das verfügbare Wissen und die Wissenslücken zu Ostsee-Nahrungsnetzen synthetisiert und erfasst, ii) Engpässe bei der Anwendung des verfügbaren Wissens im Ressourcenmanagement analysiert, und iii) zukünftige Perspektiven für die Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum aufgezeigt werden.

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