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Comparative Evaluations of Innovative Solutions in European fisheries management (CEVIS)

Die neue gemeinsame Fischereipolitik

Kritische Würdigung der GFP-Reform von 2003 und Ausblick auf weitergehende notwendige Reformschritte.

Räumliche Lösungen für eine Nachhaltigkeitstransformation der Fischerei in der Westlichen Ostsee, Vorhaben: Bewertung des Zusammenspiels von Fischereimanagement und maritimer Raumplanung als Grundlage für eine Nachhaltigkeitstransformation

DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei

EU-Parlament stimmt für Verbot der Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe

Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.

Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei durch Entwicklung innovativer, praxistauglicher PAL-Warngeräte zur Minimierung von Schweinswal-Beifängen, Teilprojekt 1

Der deutschen Stellnetzfischerei soll eine praxistaugliche technische Innovation verfügbar gemacht werden, die den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und Naturschutzzielen entschärft und der deutschen Fischereiwirtschaft eine nachhaltig wettbewerbsfähige Perspektive aufzeigt. Schweinswale verfangen sich und ertrinken in Stellnetzen, die sie mit ihrem akustischen Orientierungssinn nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Der Schutz der Schweinswale vor dem Beifang soll durch technische Maßnahmen gewährleistet werden, die neueste Erkenntnisse zum Kommunikations- und Orientierungsverhalten der Wale aufgreifen. Warngeräte, welche synthetische Schweinswal-Kommunikationslaute nach dem PAL-Prinzip erzeugen, sollen in verschiedenen Stufen soweit optimiert und einsatzfähig gemacht werden, dass der Einsatz der Geräte den Beifang der Meeressäuger verringert. Dazu werden Freilanduntersuchungen an Bord des FS Clupea durchgeführt sowie die weiter entwickelten PAL im testweisen Einsatz auf kommerziellen Fischereifahrzeugen optimiert und zur Marktreife gebracht. Arbeitsschritte: a) die Dokumentation der Wirkung synthetisch erzeugter Laute auf das Verhalten von Schweinswalen b) die Optimierung der Elektronik und des erzeugten Signals anhand der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Fertigung einer Kleinserie der Geräte, c) die Nachweisführung in einem großflächigen Vergleich von Stellnetzen mit PAL, herkömmlichen Pingern bzw. Dummies, dass die neuartigen Warngeräte einen effektiven Schutz in der kommerziellen Fischerei bewirken, und schließlich d) die Optimierung der Herstellungskosten der PAL-Pinger, um sie marktreif zu machen. Die festgelegten Parameter und Eigenschaften der Prototypen sollen dazu verwendet werden, das Design zu optimieren und damit die Marktfähigkeit der entwickelten PAL-Geräte zu erreichen. Das Thünen-Institut soll dafür sorgen, dass die Ergebnisse publiziert werden und unmittelbaren Eingang in die Europäische Fischereipolitik finden können.

BONUS SYNTHESE: XWEBS - Nahrungsnetze der Ostsee - Bestandsaufnahme und Synthese des verfügbaren Wissens zur Unterstützung der nachhaltigen Nutzung von Ökosystemgütern und -Leistungen

Nahrungsnetze sind das Rückgrat gesunder Ökosysteme und nachhaltig nutzbarer Ökosystemgüter und -Leistungen. Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fordern daher eine stärkere Beachtung von Nahrungsnetzparametern im Ressourcenmanagement. Das Wissen über die Nahrungsnetze der Ostsee ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Transfer dieses Wissens in Management-Anwendungen bleibt aber unvollständig, und entscheidende Wissenslücken bestehen. BONUS und das Feld der Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum stehen an einem Scheideweg: Entscheidungen darüber, wohin zukünftiger Forschungsaufwand gelenkt werden sollte, und wie das Wissen zu Nahrungsnetzen im ökosystembasierten Management optimal genutzt werden kann, sind dringend erforderlich. BONUS XWEBS will die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Entscheidungen liefern, indem i) das verfügbare Wissen und die Wissenslücken zu Ostsee-Nahrungsnetzen synthetisiert und erfasst, ii) Engpässe bei der Anwendung des verfügbaren Wissens im Ressourcenmanagement analysiert, und iii) zukünftige Perspektiven für die Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum aufgezeigt werden.

Europäischen Kommission schlägt ein vollständiges Verbot von Treibnetzen vor

Die Europäische Kommission will ab 1. Januar 2015 in allen EU-Gewässern den Einsatz von Treibnetzen verbieten. Zwar gilt bereits ein Verbot der Treibnetzfischerei für bestimmte Bestände weit wandernder Fischarten, die Praxis gibt aber weiterhin Anlass zur Sorge, weil Beifänge von Meeressäugetieren, Meeresschildkröten und Seevögeln auftreten, die zumeist durch EU-Vorschriften geschützt sind. Um die Umgehung der Vorschriften zu bekämpfen, soll nach dem Kommissionsvorschlag die Treibnetzfischerei in der EU sowie das Mitführen von Treibnetzen an Bord von Fischereifahrzeugen vollständig verboten werden. Um jedes Missverständnis auszuschließen, wird mit dem Vorschlag auch die Definition des Begriffs „Treibnetz” genauer gefasst. Das Verbot der Treibnetzfischerei steht im Einklang mit dem Ziel der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik, die Auswirkungen der Fischereitätigkeit auf Meeresökosysteme zur minimieren und Beifänge soweit wie möglich zu verringern.

Europäische Kommission verabschiedet Handelsmaßnahmen gegenüber den Färöern zum Schutz des atlanto-skandischen Heringsbestands

Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.

EU stoppt Thunfischfang im Mittelmeer vorzeitig

Die Fangsaison für den im Mittelmeer vom Aussterben bedrohten Roten Thunfisch wurde im Jahr 2010 vorzeitig beendet. Die industriellen Fangflotten der EU hatten ihre jährlichen Quoten bereits nach der Hälfte der vierwöchigen Saison erfüllt. Deshalb stoppte die zuständige EU-Kommissarin Maria Damanaki die Ringwadenfischerei auf Roten Thun im Mittelmeer und im östlich Atlantik. Das Fangverbot trat am 10. Juni 2010 in Kraft.

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