Kritische Würdigung der GFP-Reform von 2003 und Ausblick auf weitergehende notwendige Reformschritte.
Am 30. Juni 2016 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei. Damit soll unter anderem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden. Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.
Am 13. Juli 2016 ist EU-weiter Fish Dependence Day. Ab diesem Tag haben die Länder der Europäischen Union rechnerisch ihre eigenen Fisch-Ressourcen verbraucht und sind für den Rest des Jahres von Importen abhängig. In der EU werden bedeutend mehr Fisch- und Meeresfrüchte konsumiert als in heimischen Gewässern gefischt werden. Mehr als die Hälfte der Fisch-Nachfrage wird durch Importe gedeckt, von denen wiederum über 50 Prozent aus Entwicklungsländern stammen. Seit sieben Jahren veröffentlicht die New Economics Foundation (NEF) jährliche Berechnungen zur Fisch-Import-Abhängigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.
Am 24. März 2014 verhängte der EU-Fischereirat ein Einfuhrverbot für Fischereiprodukte aus Belize, Kambodscha und Guinea. Die Länder halten sich nicht an Regeln gegen illegale und unregulierte Fischerei. EU-Schiffe dürfen nun nicht mehr in den Gewässern dieser Länder fischen und EU-Staaten keine Fischereiprodukte aus den Ländern einführen.
Mit starker Mehrheit von 502 zu 137 Stimmen hat das Parlament am 6. Februar 2013 in Straßburg einen ehrgeizigen Reformvorschlag für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) verabschiedet, mit der nachhaltige Fangquoten, ein Rückwurfverbot und Mehrjahrespläne auf wissenschaftlicher Grundlage eingeführt werden sollen. Die Überfischung wird als Konsequenz der weithin als gescheitert betrachteten aktuellen EU-Fischereipolitik von 2002 betrachtet. Die neue GFP soll ab 2014 gelten.
Nahrungsnetze sind das Rückgrat gesunder Ökosysteme und nachhaltig nutzbarer Ökosystemgüter und -Leistungen. Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fordern daher eine stärkere Beachtung von Nahrungsnetzparametern im Ressourcenmanagement. Das Wissen über die Nahrungsnetze der Ostsee ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Transfer dieses Wissens in Management-Anwendungen bleibt aber unvollständig, und entscheidende Wissenslücken bestehen. BONUS und das Feld der Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum stehen an einem Scheideweg: Entscheidungen darüber, wohin zukünftiger Forschungsaufwand gelenkt werden sollte, und wie das Wissen zu Nahrungsnetzen im ökosystembasierten Management optimal genutzt werden kann, sind dringend erforderlich. BONUS XWEBS will die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Entscheidungen liefern, indem i) das verfügbare Wissen und die Wissenslücken zu Ostsee-Nahrungsnetzen synthetisiert und erfasst, ii) Engpässe bei der Anwendung des verfügbaren Wissens im Ressourcenmanagement analysiert, und iii) zukünftige Perspektiven für die Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum aufgezeigt werden.
Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.
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