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Die neue gemeinsame Fischereipolitik

Kritische Würdigung der GFP-Reform von 2003 und Ausblick auf weitergehende notwendige Reformschritte.

Comparative Evaluations of Innovative Solutions in European fisheries management (CEVIS)

Räumliche Lösungen für eine Nachhaltigkeitstransformation der Fischerei in der Westlichen Ostsee, Vorhaben: Bewertung des Zusammenspiels von Fischereimanagement und maritimer Raumplanung als Grundlage für eine Nachhaltigkeitstransformation

DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei

BONUS SYNTHESE: XWEBS - Nahrungsnetze der Ostsee - Bestandsaufnahme und Synthese des verfügbaren Wissens zur Unterstützung der nachhaltigen Nutzung von Ökosystemgütern und -Leistungen

Nahrungsnetze sind das Rückgrat gesunder Ökosysteme und nachhaltig nutzbarer Ökosystemgüter und -Leistungen. Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fordern daher eine stärkere Beachtung von Nahrungsnetzparametern im Ressourcenmanagement. Das Wissen über die Nahrungsnetze der Ostsee ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Transfer dieses Wissens in Management-Anwendungen bleibt aber unvollständig, und entscheidende Wissenslücken bestehen. BONUS und das Feld der Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum stehen an einem Scheideweg: Entscheidungen darüber, wohin zukünftiger Forschungsaufwand gelenkt werden sollte, und wie das Wissen zu Nahrungsnetzen im ökosystembasierten Management optimal genutzt werden kann, sind dringend erforderlich. BONUS XWEBS will die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Entscheidungen liefern, indem i) das verfügbare Wissen und die Wissenslücken zu Ostsee-Nahrungsnetzen synthetisiert und erfasst, ii) Engpässe bei der Anwendung des verfügbaren Wissens im Ressourcenmanagement analysiert, und iii) zukünftige Perspektiven für die Nahrungsnetzforschung im Ostseeraum aufgezeigt werden.

Europäische Kommission verabschiedet Handelsmaßnahmen gegenüber den Färöern zum Schutz des atlanto-skandischen Heringsbestands

Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.

EU-Parlament stimmt für Verbot der Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe

Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.

Neue Regelungen für EU-Tiefseefischerei

Am 30. Juni 2016 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei. Damit soll unter anderem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden. Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.

Fish Dependence Day 2016

Am 13. Juli 2016 ist EU-weiter Fish Dependence Day. Ab diesem Tag haben die Länder der Europäischen Union rechnerisch ihre eigenen Fisch-Ressourcen verbraucht und sind für den Rest des Jahres von Importen abhängig. In der EU werden bedeutend mehr Fisch- und Meeresfrüchte konsumiert als in heimischen Gewässern gefischt werden. Mehr als die Hälfte der Fisch-Nachfrage wird durch Importe gedeckt, von denen wiederum über 50 Prozent aus Entwicklungsländern stammen. Seit sieben Jahren veröffentlicht die New Economics Foundation (NEF) jährliche Berechnungen zur Fisch-Import-Abhängigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.

Greenpeace birgt Netze im Nordsee-Schutzgebiet

Am 13. Mai 2016 berichtet Greenpeace, dass die Umweltorganisation gemeinsam mit Tauchern der niederländischen Organisation Ghost Fishing Fischernetze mit einem Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne in der Nordsee geborgen hat. Während einer zehntägigen Aufräumaktion mit dem Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise befreiten die Meeresschützer einen Teil des Sylter Außenriffs von den sogenannten Geisternetzen. Dies sind abgerissene oder entsorgte Fischernetze, die als Plastikmüll im Meer landen und dort zur Todesfalle für Fische und andere Meerestiere werden können. Laut EU-Verordnung ist es verboten, Fischereigerät im Meer zu entsorgen. Verloren gegangene Netze müssen gemeldet werden. Die Fischereibehörden sind dann für ihre Bergung verantwortlich. So sieht es die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU vor, die auch für Deutschland rechtsverbindlich ist. Doch bisher wird dieser Teil der GFP in Deutschland nicht umgesetzt, teilt Greenpeace mit.

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