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Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung ...) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz

Das in Kartenform dargestellte überschwemmungsgefährdete Gebiet beruht auf § 75 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 SächsWG. Es handelt sich um ein Gebiet, das erst bei Überschreiten eines Hochwasser-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt wird. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 SächsWG wurde das Extremereignis gemäß Gefahrenkarte des Hochwasserschutzkonzeptes für die Weißeritz (Zuständigkeit: Freistaat Sachsen, Landestalsperrenveraltung) herangezogen. Es entspricht dem Überschwemmungsgebiet des Hochwassers der Weißeritz vom 12./13. August 2002. Das Wiederkehrintervall dieses Ereignisses wurde vom LfULG mit 500 Jahren (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ereignisanalyse Hochwasser 2002 in den Osterzgebirgsflüssen; Juli 2004) angegeben, die Abflussmenge wurde mit etwa 450 m3/s angegeben. Es handelte sich um das größte bisher beobachtete Hochwasser der Weißeritz. Die Abflussmenge betrug in etwa das 1,5fache des bis dahin größten Hochwassers vom 30. Juli 1897. Im Juni 2013 ereignete sich das viertgrößte Weißeritzhochwasser seit Beobachtungsbeginn. Die Abflussmenge lag zwischen 150 und 170 m3/s, die abschließende Auswertung seitens der zuständigen Behörden des Freistaates steht noch aus. Bis voraussichtlich 2020 wird die Vereinigte Weißeritz in Dresden so ausgebaut, dass ein Hochwasser wie im August 2002 ohne großflächige Ausuferungen im Flussbett abgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes liegt gegenwärtig etwa bei HQ100 (Abflussmenge 234 m³/s). Bis dahin ist bei extremen Ereignissen noch mit großflächigen Überschwemmungen und in der Folge mit Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen (Gefährdung von Leben bzw. erhebliche Gesundheits- und Sachschäden). Im dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiet sind gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG dem Risiko angepasste planerische und bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch eindringendes Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern.

Wasserhaushaltsgesetz

§ 1 a (1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

Bundeswaldgesetz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (...) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.

Verfassungsgericht bestätigt Fracking-Verbot in Frankreich

Am 11. Oktober 2013 bestätigte das französische Verfassungsgericht ein Gesetz, das die Förderung von Schiefergas und -öl verbietet. Der Verfassungsrat in Paris beurteilte das entsprechende Verbotsgesetz als verfassungskonform. Die Firma Schuepbach Energy, die Konzessionen für Sondierbohrungen besass, die im September 2011 annulliert worden waren, klagte, dass ein absolutes Verbot eine unverhältnismässige Vorsichtsmassnahme sei. Dem hat das Gericht angesichts der Gefahren, die Fracking für den Schutz der Umwelt und des Gemeinwohls darstelle, widersprochen.

Bodenmarkt und Kapital

Die Nutzung des Bodeneigentums in der Agrarpolitik und im Planungsrecht orientiert sich gegenwärtig unzureichend am Gemeinwohl. Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Das Positionspapier zeigt nicht nur damit im Zusammenhang stehende aktuelle Probleme auf, sondern es enthält auch konkrete Forderungen der KBU zu deren Lösung. Veröffentlicht in Position.

Nachhaltigkeit vor Ort

Nachhaltigkeit vor Ort Nachhaltigkeitsmodelle- und -konzepte werden in großer Vielfalt in Kommunen, Metropolregionen und Gemeinden, in Städten und auf dem Land kreativ erprobt und situationsgerecht gestaltet sowie in immer neuen Allianzen weiterentwickelt. Zunehmend und infolge begrüßenswerter Vernetzung wird dieses Erfahrungswissen geteilt und dadurch vermehrt. Nachhaltige Entwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess und dieser Prozess muss den ständig neuen Herausforderungen gewachsen sein. Gerade vor Ort werden diese Dynamiken direkt im Alltag wahrnehmbar und wirkmächtig. Hier können sie passgenau aus dem regionalen Kontext heraus – mit den regionalen Spezifika –und mit dem Wissen um örtliche Fähigkeiten, Potenziale und Schwachstellen gemeistert werden. Sofern der entsprechende Gestaltungsspielraum erstens vorhanden, zweitens erkannt und drittens genutzt wird. Zielgerechtes Empowerment, Aufzeigen aller Handlungsspielräume und Mut machende Good Practises sind entsprechend wichtige Hebel. Dies gilt weltweit, wenn auf unterschiedlichem Einstiegsniveau, mit unterschiedlicher Intensität und aufgrund unterschiedlicher Treiber. Sowohl national als auch international gibt es zur nachhaltigen Entwicklung eine Fülle von Zusammenschlüssen und Netzwerken (beispielsweise Aalborg Charta, Convenant of Mayors, Friends of the Cities, Transition Towns). Auch auf der ⁠ UN ⁠-Nachhaltigkeitskonferenz in Rio 2012 und mit Verabschiedung der SDGs 2015 – hier v. a. SDG 11 – wurde die Rolle der Städte und Kommunen besonders anerkannt als entscheidende Handlungsebene. Die „Cities“ waren in Rio eine von neun „major groups“, eine offizielle Verhandlungsgruppe also, die am Abschlussdokument mit formulierte. Angesichts neuer gesellschaftlicher Entwicklungen (Beteiligungs- und Mitgestaltungswünsche, Belebung der Genossenschaftsidee, Debatten um Wohlstand, Lebensstil, Gemeinwohl und gesellschaftlichen Zusammenhalt) und Zielvereinbarungen wie das Pariser Klimaabkommen ist der integrative Ansatz über alle Ebenen von der UN bis zum Quartier zwingend und der Rio-Slogan „lokal handeln und global denken“ so aktuell wie nie.

Kleine Fließgewässer pflegen und entwickeln

Traditionell war die ⁠ Gewässerunterhaltung ⁠ auf den Erhalt eines bestimmten Zustands der Gewässer beschränkt. Heute umfasst sie – nach der neuen Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Danach sind Gewässer „so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.“ Veröffentlicht in Broschüren.

Vertiefte ökonomische Analyse einzelner Politikinstrumente und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnen auch in Deutschland an Bedeutung, nicht zuletzt durch die Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie . In der vorliegenden Untersuchung wurden die dringlichsten und umfangreichsten Maßnahmen auf ihre gesamtwirtschaftlichen Effekte und ökologischen und sozialen Auswirkungen im Rahmen einer umfangreichen erweiterten Bewertung untersucht. Generell sind sowohl die gesamtwirtschaftliche Bewertung oder eine Kosten-Nutzen-Rechnung von Anpassungsmaßnahmen an den ⁠ Klimawandel ⁠ mit einer hohen ⁠ Unsicherheit ⁠ gegenüber dem zukünftigen Klimawandel konfrontiert, sodass sich Entscheidungsträger/-innen mit der Frage befassen müssen, welche alternativen Anpassungsmaßnahmen, auf die ausgewählte Politikinstrumente abzielen, überhaupt zur Verfügung stehen und ökonomisch sinnvoll sind. Bauliche Maßnahmen sind mit erheblichen Investitionen verbunden und wirken volkswirtschaftlich in der Regel als positiver Impuls zur Steigerung von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum. So führen beispielsweise Maßnahmen im Handlungsfeld Verkehr und Verkehrsinfrastruktur in der Modellierung zu einem höheren Pfad des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von bis zu 1,4 Mrd. Euro in einem Jahr und einem Beschäftigungszuwachs von bis zu 4.800. Naturräumliche Maßnahmen haben – neben ihrer Minderung von Schäden durch den Klimawandel – positive ökologische Effekte, da sie beispielsweise Treibhausgase binden und ⁠ Biodiversität ⁠ erhöhen. Aus der Perspektive der erweiterten Bewertung sind sie daher zu befürworten. Ihre ökonomischen Effekte dagegen sind meist relativ gering, da die Umsetzung der Maßnahmen in der Regel nur relativ geringe Anfangsinvestitionen benötigen. Insgesamt weisen sie aus der erweiterten Bewertungsperspektive ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis auf und steigern die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt. Veröffentlicht in Climate Change | 43/2020.

Wie gelingt Unabhängigkeit vom Wirtschaftswachstum?

Wie gelingt Unabhängigkeit vom Wirtschaftswachstum? Gesellschaftliches Wohlergehen weltweit hängt davon ab, ob die ökologischen Grenzen des Planeten eingehalten werden. Ein neuer UBA-Bericht stellt Ideen vor, wie dies in Industrieländern wie Deutschland gelingen kann. Umweltschutz soll demnach nicht mehr unter dem Vorbehalt einer kurzfristigen Steigerung des Wirtschaftswachstums stehen. Der Bericht hinterfragt, ob und wie gesellschaftliche Institutionen vorsorglich so verändert werden können, dass sie unabhängig(er) vom weiteren Wachstum der Wirtschaftsleistung funktionieren. Besonders wichtig sind dabei die Sozialversicherungssysteme, da diese in vielen wohlhabenden Ländern eng mit der Wirtschaftsleistung verknüpft sind. Eine stärkere Wachstumsunabhängigkeit kann einen konsensfähigen Weg („no-regret“-Maßnahme) darstellen, auf die Herausforderungen des demographischen Wandels oder der Digitalisierung zu reagieren. In früh industrialisierten Ländern wie Deutschland könnte so der Handlungsspielraum für eine wirksame Umweltpolitik erhöht werden. Das Projektteam empfiehlt zudem, durch ökonomische Instrumente dafür zu sorgen, dass Preise die ökologische Wahrheit sagen. Zudem sollten „Experimentierräume“ für nachhaltige Lebensstile gefördert werden, wozu etwa gemeinwohlorientierte Initiativen zählen, die ein Teilen von Gegenständen ermöglichen. Mit dieser vorsorgeorientierten Postwachstumsposition kann es gelingen, planetare Grenzen einzuhalten. Hinsichtlich Stellenwert und Höhe des künftigen Wirtschaftswachstums bleibt sie ergebnisoffen und baut damit Brücken in der langen Debatte über das Für und Wider von Wirtschaftswachstum. Sie hat das Potenzial, zu einem neuen Konsens in der Nachhaltigkeitsdebatte beizutragen. Die innovative Zusammensetzung des Projektteams ermöglichte es, eine hohe fachliche Expertise und eine Vielfalt wissenschaftlicher Perspektiven im Projekt zu vereinen. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), dem RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und dem Wuppertal Institut für ⁠ Klima ⁠, Umwelt, Energie (WI). Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Gerade in Zeiten, in denen der gesellschaftliche Dialog von Gräben geprägt ist, ist wissenschaftliche Debatte ohne Scheuklappen essentiell.“ Auf der Konferenz „Herausforderung Wachstumsunabhängigkeit – Ansätze zur Integration von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik“ am 05.11.18 werden zentrale Projektergebnisse vorgestellt. Weitere Informationen: Die  Publikation (⁠ UBA ⁠-TEXTE 89/2018) „Gesellschaftliches Wohlergehen innerhalb planetarer Grenzen: Der Ansatz einer vorsorgeorientierten Postwachstumsposition“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt. Sie ist Teil des Forschungsvorhabens „Ansätze zur Ressourcenschonung im Kontext von Postwachstumskonzepten“ (Forschungskennzahl 3715 311040). Der Bericht ist verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vorsorgeorientierte-postwachstumsposition

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