Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse der Solarenergie beitragen soll, ist der „Masterplan Solarcity“ . Am 06. Mai 2025 wurde der Masterplan in seiner zweiten Umsetzungsphase 2025-2030 durch die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem breiten Beteiligungsprozess veröffentlicht. Der Maßnahmenkatalog ist damit weiterhin die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin. Berlin nähert sich dem Ziel, bis 2035 einen Solarstromanteil von 25% an der Berliner Stromerzeugung zu erreichen ( Masterplan Solarcity ). Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Mai 2025 24.153 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also steckerfertigen Solaranlagen für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022)
Passt ein duales Studium in der Landwirtschaft zu dir? Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist du die richtige Person für das Duale Studium Landwirtschaft. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss hast du nach dem Studium auch die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst in der Tasche. Das ist die Voraussetzung, um in der Agrarverwaltung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Wie läuft das duale Studium ab? Das duale Bachelorstudium verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden in einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Zuständigkeitsbereiche sind regional abgegrenzt. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Hochschule Anhalt in Bernburg statt. Im Rahmen des dualen Studiums kannst du das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Praxis umsetzen. Die vier Ämter nehmen unter anderem Aufgaben als Fachbehörde für landwirtschaftliche Themen, des Pflanzenschutzes und der Tierzucht wahr. Sie fördern die Dorferneuerung und andere Maßnahmen im ländlichen Raum. Weiterhin sind die Ämter Bewilligungsbehörden für verschiedene Beihilfe- und Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. In den Ämtern sind außerdem die Ausbildungsberater (m/w/d) für die “Grünen Berufe” angesiedelt. Beginn: Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen) in einem ALFF und im Zentrum für Technik und Tierhaltung Iden beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober. Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) und Laufbahnbefähigung landwirtschaftlicher Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Besoldung: ca. 1.500 Euro brutto und ggf. Familienzuschlag Ausbildungsdauer: 7 Semester an der Hochschule Anhalt und Praktikumszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten Kosten: Die Semestergebühren für das Studium werden vom Land übernommen. Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d). Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Persönliche Eignung: Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. EU-Staatsbürgerschaft, Verfassungstreue). Bildungsabschluss: Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Auswahlverfahren: Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Auswahlprozess Praktische Erfahrung: Absolvierung eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder abgeschlossene Ausbildung mit landwirtschaftlichem Bezug. Mögliche Tätigkeitsfelder nach dem Studium in der Agrarverwaltung Sachsen-Anhalt: Sachbearbeitung in den Bereichen Förderung Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Pflanzenschutz oder investive Förderung in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet seit dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze für den dualen Studiengang "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" im Beamtenverhältnis auf Widerruf an. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch über eine Laufbahnbefähigung (Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Das duale Studium dauert 3,5 Jahre und verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Forstwirtschaft statt. Im Rahmen des dualen Systems wird das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Forstpraxis umgesetzt. Die Semestergebühren werden vom Land übernommen. Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen, ab 1.August) beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober des Jahres. Die Forstinspektoren-Anwärterinnen und -Anwärter erhalten monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.500 Euro und ggf. einen Familienzuschlag. Wie geht es nach dem Studium weiter? Eine Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Die Nachwuchskräfte können z.B. als Revierleiter/in (m/w/d) in den Wäldern von Sachsen-Anhalt oder als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Forstverwaltung eingesetzt werden. So ist der Landesforstbetrieb den Maßgaben des Allgemeinwohls, des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und soll auch als Vorbild für die privaten Forstbetriebe und Waldbesitzer dienen. Zu den Aufgaben im Landeszentrum Wald gehören im Wesentlichen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes, die Betreuung des Landeswaldes, die Überwachung der Populationsentwicklung von bedeutenden Schaderregern im Wald, die Ermittlung des Waldzustandes, der Waldbrandschutz, forstliche Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung waldpädagogischer Maßnahmen. Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer: die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 67 des Hochschulgesetzes Thüringen verfügt, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teilgenommen hat, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein achtwöchiges Vorpraktikum beim Landeszentrum Wald und Landesforstbetrieb absolviert oder eine Ausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Vor oder während des Studiums sind ein gültiger Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B zu erwerben. Bewerbungen für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" sind nur auf Ausschreibung hin an das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt zu richten. Die Ausschreibung wird in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres veröffentlicht. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet seit Oktober 2020 Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „ Vermessung und Geoinformatik “ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeindeentwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Pro Studierenden werden 1.550 Euro brutto pro Monat gezahlt. Jede/r Studierende erhält einen Ausbildungsvertrag, der aber auch mögliche Rückzahlungen gemäß Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei Nichtbestehen oder Schlechtleistung umfasst. Die Studierenden sind Beschäftigte. Das Studium dauert 3,5 Jahre. Berufspraktische Erfahrungen sammeln die Studierenden in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung. Künftige Arbeitsorte sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ erworben. War erwarten wir von Dir? eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes SachsenAnhalt bis zum Beginn des Studiums und Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINTFächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Bewerbungen für das Duale Studium sind nur auf Ausschreibung hin an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark des Landes Sachsen-Anhalt zu richten. Für das Jahr 2026 bieten die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung Forsten wieder vier duale Studienplätze "Vermessung und Geoinformatik" (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt-Dessau (Frist: 16.11.2025) an. Der Bachelor-Studiengang "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" an der Hochschule Harz in Halberstadt und Wernigerode bereitet dich darauf vor, E-Government-Dienstleistungen sicherzustellen, also Verwaltungsvorgänge digital abzubilden und zu optimieren. Du kennst dich in den organisatorischen und rechtlichen Strukturen der öffentlichen Verwaltung aus und kannst dein Wissen als Fachkraft in allen wichtigen IT-Bereichen des öffentlichen Sektors einsetzen. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen und externen Anbietern und Dienstleistern. Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang ist auf acht Semester angeleg. Er verbindet ein Vollzeitstudium mit Praxisphasen beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL). Dort verbringst du das vierte und achte Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit und spezialisierst dich auf einzelne Verwaltungsbereiche. Für wen ist der Studiengang geeignet? Der Studiengang eignet sich für dich, wenn du Interesse an Informatik hast und dir vorstellen kannst, dich auf IT-Anwendungen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung zu spezialisieren. Neben den notwendigen Grundlagen aus Informatik, Recht und Verwaltung lernst du den gesamten Zyklus der Software-Entwicklung kennen, von der Konzeption über die Methodenauswahl bis zur Umsetzung und den Testverfahren. Wenn du großen Wert auf Praxis legst, bist du hier richtig. Durch das duale Studium lernst du nicht nur in der Theorie, sondern wendest dein Wissen im MWL an. Auch während der Phasen an der Hochschule bist du bei Übungen praktisch tätig. Wärend des Studiums stehst du in einem bezahlten Beschäftigtenverhältnis zum MWL mit einem derzeitigen monatlichen Studienentgelt i.H.v. 1.400 Euro. Welche Inhalte bietet das Studium? Verwaltungsdigitalisierung und -informatik ist ein interdisziplinärer Studiengang, der die Informationstechnik mit den Verwaltungswissenschaften verknüpft. Studieninhalte der Informationstechnik: Grundlagenfächer: Grundlagen der Informatik, Programmierung, Datenbankensysteme, Softwaretechnik und Softwareengineering, Web-Technologien. Beispiele für anwendungsorientierte Fächer: Sicherheit in Rechnernetzen, Service-orientierte Architekturen und E-Government, Web-Services und -Infrastrukturen, E-Government-Standards und Prozessmodellierung, Geoinformation und Bildverarbeitung. Studieninhalte der Verwaltungswissenschaften: Grundlagenfächer: Grundlagen der Verwaltungswissenschaften, Schlüsselkompetenzen, Grundlagen des Rechts, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Organisation und Handeln, Sozialwissenschaften, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalwesen, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Ab dem sechsten Fachsemester ergänzt du das Pflichtfach „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ durch eines von drei Wahlmodulen: Future Internet/Internet of Things Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, E-Administration, E-Business Data Mining und Künstliche Intelligenz Was bieten wir dir Berufspraktische Studienzeiten in den Behörden des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten im Land Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“, eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte, 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Übernahme der Semesterbeiträge in Höhe von derzeit 105,00 Euro Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschule Harz .
Zielsetzung: Das Forschungsprojekt „Erdwärme vernetzt – Urbane Anergienetze als Instrument der Wärmewende in Bremen“ widmet sich der Frage, wie „kalte Nahwärmenetze“ zur klimaneutralen Wärmeversorgung in dicht bebauten Stadtgebieten beitragen können. Diese Technologie bietet insbesondere für Stadtquartiere Potenzial, die weder an bestehende Fernwärmenetze angeschlossen sind/werden noch für den Einsatz individueller Wärmepumpen geeignet sind. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen für bestehende Stadtquartiere zu entwickeln, die bisher über keine tragfähigen Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung verfügen. Als Energiequelle soll Erdwärme aus Bohrungen im öffentlichen Raum dienen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele im urbanen Raum geleistet werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, 1) die für die Umsetzung entsprechender Formen von Wärmenetzen bestehenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und Empfehlungen für ihre Verbesserung zu entwickeln; 2) die Herausforderungen für die bürgerschaftlichen Initiativen bei der Entwicklung von Anergienetzen als bürgerschaftliche Nahwärmenetze zu untersuchen und Unterstützungmöglichkeiten zu entwickeln sowie 3) Potenziale für die Übertragbarkeit des Handlungsansatzes zu untersuchen. Anlass des Vorhabens: In Bremen bestehen große Herausforderungen bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Der heterogene Gebäudebestand, die bestehenden Infrastrukturen und begrenzte Fläche erschweren die Umsetzung von Wärmeversorgungsoptionen. Gleichzeitig sind bürgerliche initiativen entstanden, die daran arbeiten, gemeinwohlorientierte Wärmelösungen für ihre Quartiere zu schaffen. Diese Initativen wollen mithilfe von Erdwärme und Anergienetzen die Wärmeversorgung nachhaltig gestalten. Das Forschungsprojekt greift diese Entwicklungen auf und unterstützt sowohl die Analyse bestehender Hindernisse als auch die Entwicklung konkreter Handlungsstrategien.
Ziel der Erhebung zu oekologisch-biologisch wertvollen Gebieten ist eine systematisch angelegte und wissenschaftlich begruendete Inventarisierung noch vorhandener biologisch wertvoller Biotope. Dieses ist die Voraussetzung und Grundlage weiterer wichtiger naturschutzbezogener Grundlagenuntersuchungen. Zum anderen als Grundlagenmaterial fuer die Naturschutzbehoerden, mit dessen Hilfe diese in die Lage versetzt werden, rechtzeitig diejenigen Lebensraeume auszumessen, deren Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Ein weiteres Ziel ist die Erhebung von Grundlagendaten fuer die geplante Schutzgebietskonzeption des Landes Baden-Wuerttemberg.
In jüngster Zeit wird in der polit-ökonomischen Literatur verstärkt auf die Bedeutung politischer Institutionen für die Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik hingewiesen. Insbesondere wenn sich Politikergebnisse nach normativen Kriterien ordnen lassen, kann eine ökonomisch fundierte Vergleichende Regierungslehre zu einer verbesserten Auswahl an politischen Institutionen und somit zu einer Erhöhung der gesellschaftlichen Wohlfahrt beitragen. Daher setzt sich dieses Projekt zur Aufgabe, die Wirkungen verschiedener Wahl- und Regierungssysteme auf die Agrarpolitik zu untersuchen. Die Agrarpolitik als endogene Größe bietet sich an, da im internationalen Vergleich Politiken zu beobachten sind, die nicht allein aufgrund ökonomischer und demographischer Länderunterschiede zu erklären sind. Es soll ein fundiertes theoretisches Modell der agrarpolitischen Entscheidung abgeleitet werden, das sowohl die separaten Effekte des Wahl- und Regierungssystems als auch entsprechende Interaktionseffekte abbildet. Das Modell soll anhand eines internationalen Zeitreihen- Länderquerschnittsdatensatzes auch empirisch validiert werden. Bestehende ökonometrische Probleme bei der Verwendung von Zeitreihen-Querschnittsdaten wie auch hinsichtlich der Endogenität von politischen Institutionen sollen dabei durch innovative Schätzverfahren gelöst werden.
Die Studie beinhaltet die Untersuchung, inwieweit Para. 4 EnWiG aus Gruenden des Gemeinwohls die Energiewirtschaftsbehoerde befugt, energiewirtschaftliche Vorhaben zu untersagen. Dabei ist vor allem der unbestimmte Begriff 'Gemeinwohl', nicht nur unter dem Gesichtspunkt der sicheren und preisguenstigen Energieversorgung, sondern auch unter den neuen Gemeinwohlforderungen der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und solcher, die sich in Energiekonzepten konkretisieren, auszuleuchten. Ferner bedarf es der KLaerung, ob und inwieweit das Raumordnungs- und Bundesnaturschutzgesetz die Energieaufsichtsbehoerde zur Anwendung ihrer Abwaegungsgebote und damit zur Ausgestaltung des Gemeinwohlbegriffs verpflichten. Schliesslich ist zu untersuchen, ob der Landesgesetzgeber befugt ist, die Energieaufsicht fuer die Verwirklichung autonom bestimmter Ziele der Energiepolitik in Dienst zu nehmen.
Akteure, die Chemikalien verwenden oder managen, sollen konzeptionell stimmige Ansätze für eine Transformation ihrer Praxis zu nachhaltiger Entwicklung erhalten. Dafür soll das Vorhaben zwei synergetische Aktivitäten entfalten. 1. Die Instrumente zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Chemikalien, der UBA-Leitfaden Nachhaltige Chemikalien und das korrespondierende IT-Tool SubSelect, sollen inhaltlich weiterentwickelt und technisch in einer Webanwendung vereinigt werden. Fachlich sollen ergänzend zu bestehenden Elementen u.a. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft stärker berücksichtigt werden. Damit erhalten Industrieunternehmen praxisorientierte Unterstützung zur Nachhaltigkeitsbewertung und Auswahl von Chemikalien und chemischen Gemischen.2. Für einen chemie-intensiven Sektor (z.B. Bauprodukte) soll eine umsetzungsorientierte Roadmap entwickelt werden. Referenzpunkte für eine solche Transformationsroadmap sind die Agenda 2030 mit Einhaltung der planetaren Grenzen und Erreichen des Gemeinwohls. Die Roadmap/s soll/en anschlussfähig sein an UNEP-Aktivitäten zu Green and Sustainable Chemistry, Aktivitäten des ISC3, Erkenntnisse und Empfehlungen des Global Chemicals Outlook II, das GEF SAICM-Projekt 'Chemicals Without Concern', sowie die Entwicklung von Indikatoren für SAICM und SMCW beyond 2020. Aus dem ausgewählten Sektor sollen Beispiele identifiziert und die verwendeten Chemikalien mit der neuen Webanwendung auf ihre Nachhaltigkeit bewertet werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Gesetzeszweck Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
Lotto Rheinland-Pfalz und die sechs Mittelempfänger (Destinatäre) der Lotterien GlücksSpirale, Sieger-Chance und BINGO haben im Glashaus des Staatstheaters Mainz die „Mainzer Erklärung 2025“ unterzeichnet. Mit diesem Dokument bekräftigen sie ihr gemeinsames Engagement für das Gemeinwohl, für Nachhaltigkeit, demokratische Teilhabe und das Ehrenamt. Gleichzeitig setzen sie ein deutliches Signal für die Bedeutung und den Fortbestand eines staatlich regulierten, verantwortungsvollen Glücksspiels. Seit der Einführung der drei Lotterien ab dem Jahr 1970 wurden in Rheinland-Pfalz mehr als 166,3 Millionen Euro für gesellschaftlich relevante Projekte bereitgestellt. Die Förderungen fließen unter anderem in die Wohlfahrtspflege, den Sport, den Denkmalschutz, Umwelt- und Klimaschutz, Musikkultur sowie in Entwicklungszusammenarbeit. Ohne diese Mittel wären viele Projekte, die das gesellschaftliche Leben in Rheinland-Pfalz bereichern, nicht möglich. „Das gemeinwohlorientierte Glücksspiel ist ein bewährtes Modell, das die individuelle Spielteilnahme mit gesellschaftlicher Verantwortung verbindet“, betonte Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner: „Die Mainzer Erklärung 2025 zeigt eindrucksvoll, wie wir gemeinsam mit unseren Destinatären einen echten Mehrwert für die Menschen in Rheinland-Pfalz schaffen. Sie steht für Verantwortung, Zusammenhalt und eine zukunftsfähige Gesellschaft.“ Dem pflichtete auch die DRK-Landesvorsitzende Anke Marzi, zugleich auch Vorsitzende des Beirats der Destinatäre, bei: „Mit der Mainzer Erklärung 2025 unterstreichen wir, dass wir das Gemeinwohl als oberste Leitlinie unserer Arbeit sehen. Besonders in Zeiten gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen ist das Engagement von Ehrenamtlichen unverzichtbar. Das staatlich regulierte Glücksspiel sichert uns die Mittel, um diese Arbeit nachhaltig fortzuführen.“ In der Mainzer Erklärung 2025 verpflichten sich die Destinatäre der drei Lotterien GlücksSpirale, Sieger-Chance und BINGO, das gemeinwohlorientierte Lotto-Prinzip auch künftig zu unterstützen. Die zentralen Punkte der Erklärung sind: Gemeinwohl und Nachhaltigkeit: Glücksspielerträge ermöglichen seit mehr als 50 Jahren die Förderung von Projekten, die Menschen direkt zugutekommen. Sie tragen zur gesellschaftlichen Stabilität bei und setzen Impulse für langfristige Entwicklungen in Kultur, Sport, Umwelt und sozialer Infrastruktur. Ehrenamt und gesellschaftlicher Zusammenhalt: Durch die Förderung von Initiativen, Vereinen und Stiftungen wird demokratische Teilhabe gestärkt, Engagement sichtbar und soziale Vernetzung gefördert. Verantwortungsvolles, legales Glücksspiel: Die Destinatäre warnen vor illegalen Glücksspielangeboten, die dem Gemeinwohl dringend benötigte Mittel entziehen und die bewährte Förderstruktur gefährden. Staatlich reguliertes Glücksspiel bleibt eine sichere Grundlage für soziale Projekte. Dank an Lotto Rheinland-Pfalz: Die direkte Förderung durch Lotto sichert die Umsetzung zahlreicher Initiativen und demonstriert die gesellschaftliche Verantwortung, die das Unternehmen übernimmt. Mit der Unterzeichnung der Mainzer Erklärung 2025 erneuerten die Destinatäre ihr Bekenntnis zu einem Modell, das individuelle Spielteilnahme mit sozialem Mehrwert verbindet. Gleichzeitig ist die Erklärung ein klares Signal, dass staatlich reguliertes, gemeinwohlorientiertes Glücksspiel auch künftig geschützt, weiterentwickelt und gefördert werden muss – im Dienst von Demokratie, Nachhaltigkeit und Gemeinwohl. Diese Pressemitteilung wurde durch Lotto (Clemens Buch) erstellt.
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 198 |
| Kommune | 2 |
| Land | 112 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 111 |
| Gesetzestext | 2 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Text | 108 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 68 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 169 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 178 |
| Lebewesen und Lebensräume | 231 |
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| Weitere | 287 |