Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor.
WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet.
Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.
Mit dem Slogan „Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler“ werben Marketingfachleute für eine Kommunikation, die sich an den Vorlieben des Gegenübers orientiert. Als Replik auf einen Artikel mit einem daran angelehnten Titel, der in der Ausgabe 2/3-2025 in „Natur und Landschaft“ erschienen ist, begründet der vorliegende Beitrag aus umweltethischer Perspektive, warum diese Metapher für die Naturschutzkommunikation kein geeignetes Leitbild ist. Zum einen ist die Interaktion zwischen Fischen und Angelnden keine unter Gleichen. Sie nimmt die Verletzung vitaler Interessen des Gegenübers in Kauf. Zum anderen gelingt Verständigung nur, wenn alle sagen, was sie meinen, und meinen, was sie sagen. Ein Verschweigen unbequemer Tatsachen aus strategischen Gründen ist der Verständigung nicht förderlich. Als blinder Fleck der Naturschutzkommunikation wird die Differenz zwischen langfristigem Gemeinwohl und kurzfristigen Partialinteressen ausgewiesen. Angesichts dieser Differenz ist es erforderlich, sich über die Legitimität der Beschränkung von Eigeninteressen zugunsten der Allgemeinheit und zukünftiger Generationen zu verständigen. Statt die Eigeninteressen des Gegenübers fraglos hinzunehmen, müssen wir in einen Diskurs über die Berechtigung von Ansprüchen und die Akzeptabilität von Zumutungen eintreten.
Zielsetzung:
Das Forschungsprojekt „Erdwärme vernetzt – Urbane Anergienetze als Instrument der Wärmewende in Bremen“ widmet sich der Frage, wie „kalte Nahwärmenetze“ zur klimaneutralen Wärmeversorgung in dicht bebauten Stadtgebieten beitragen können. Diese Technologie bietet insbesondere für Stadtquartiere Potenzial, die weder an bestehende Fernwärmenetze angeschlossen sind/werden noch für den Einsatz individueller Wärmepumpen geeignet sind. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen für bestehende Stadtquartiere zu entwickeln, die bisher über keine tragfähigen Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung verfügen. Als Energiequelle soll Erdwärme aus Bohrungen im öffentlichen Raum dienen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele im urbanen Raum geleistet werden.
Das Vorhaben zielt darauf ab,
1) die für die Umsetzung entsprechender Formen von Wärmenetzen bestehenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und Empfehlungen für ihre Verbesserung zu entwickeln;
2) die Herausforderungen für die bürgerschaftlichen Initiativen bei der Entwicklung von Anergienetzen als bürgerschaftliche Nahwärmenetze zu untersuchen und Unterstützungmöglichkeiten zu entwickeln sowie
3) Potenziale für die Übertragbarkeit des Handlungsansatzes zu untersuchen.
Anlass des Vorhabens:
In Bremen bestehen große Herausforderungen bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Der heterogene Gebäudebestand, die bestehenden Infrastrukturen und begrenzte Fläche erschweren die Umsetzung von Wärmeversorgungsoptionen. Gleichzeitig sind bürgerliche initiativen entstanden, die daran arbeiten, gemeinwohlorientierte Wärmelösungen für ihre Quartiere zu schaffen. Diese Initativen wollen mithilfe von Erdwärme und Anergienetzen die Wärmeversorgung nachhaltig gestalten. Das Forschungsprojekt greift diese Entwicklungen auf und unterstützt sowohl die Analyse bestehender Hindernisse als auch die Entwicklung konkreter Handlungsstrategien.
Das Vorhaben will die Bedeutung und Rolle von bürgerschaftlichem Engagement für ein lebendiges und intaktes kommunales Gemeinwesen und eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung sichtbar machen und stärken. Im Kern geht es dabei um die Analyse und das Erproben von Hürden, Herausforderungen und Gelingensbedingungen für die Verzahnung von bürgerschaftlichem Engagement mit kommunalen Governance-Prozessen für eine nachhaltige Stadt- bzw. Quartiersentwicklung. Hierfür soll auf Erkenntnissen aus einschlägigen Vorarbeiten (zu kommunalem bürgerschaftlichem Engagement, gemeinwohlorientierten Nachhaltigkeitsinitiativen, neuen Allianzen etc.) und Parallelvorhaben (u.a. Umwelt im Quartier) aufgebaut werden. Anhand bestehender kommunaler Initiativen und gelungener Beispiele nachhaltiger Stadt-/Quartiersentwicklung, die sich kollaborativ verstehen, soll analysiert werden, wo entsprechende Hürden und Herausforderungen hinsichtlich kommunaler Politik-, Verwaltungs- und mentaler Infrastrukturen liegen und wie gelingende Prozesse initiiert, verstetigt und Lösungen umgesetzt werden können. Die erarbeiteten Gelingensbedingungen sollen zudem im Rahmen eines Reallabors in Dessau-Roßlau transdisziplinär erprobt und weiterentwickelt werden. Hierfür sollen in einer Machbarkeitsstudie mögliche Projektansätze und Akteurskonstellationen für die Entwicklung eines sog. 'living lab' für kommunale Nachhaltigkeitslösungen ausgelotet und erprobt werden. Dabei soll auf bestehenden Kooperations- und Vernetzungsprozessen (wie zwischen UBA und Stadt Dessau-Roßlau sowie im Rahmen der Mitwirkung Dessaus als Pilotkommune beim Aktionstags 'Umwelt im Quartier') aufgebaut werden.