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WIR! - Elbe Valley - BG Wohnen-plus, Teilprojekt 2: Wohnen im Bestand

Biotoptypen 2024

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in Berlin weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope durch Klimawandel und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung auch bei der Betrachtung der Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste – Berlin.de . Fast die Hälfte (46,4 %) der dort gelisteten 1.527 Pflanzensippen wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebieten Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 21 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailliertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde in den Jahren 2003-2013 die erste Version der Biotoptypen-Karte des gesamten Stadtgebiets erarbeitet. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypen-Karte, die nun vorliegt. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die Biotoptypen-Karte wird über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt.

Urbane Anergienetze als Instrument der Wärmewende

Zielsetzung: Das Forschungsprojekt „Erdwärme vernetzt – Urbane Anergienetze als Instrument der Wärmewende in Bremen“ widmet sich der Frage, wie „kalte Nahwärmenetze“ zur klimaneutralen Wärmeversorgung in dicht bebauten Stadtgebieten beitragen können. Diese Technologie bietet insbesondere für Stadtquartiere Potenzial, die weder an bestehende Fernwärmenetze angeschlossen sind/werden noch für den Einsatz individueller Wärmepumpen geeignet sind. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen für bestehende Stadtquartiere zu entwickeln, die bisher über keine tragfähigen Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung verfügen. Als Energiequelle soll Erdwärme aus Bohrungen im öffentlichen Raum dienen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele im urbanen Raum geleistet werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, 1) die für die Umsetzung entsprechender Formen von Wärmenetzen bestehenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und Empfehlungen für ihre Verbesserung zu entwickeln; 2) die Herausforderungen für die bürgerschaftlichen Initiativen bei der Entwicklung von Anergienetzen als bürgerschaftliche Nahwärmenetze zu untersuchen und Unterstützungmöglichkeiten zu entwickeln sowie 3) Potenziale für die Übertragbarkeit des Handlungsansatzes zu untersuchen. Anlass des Vorhabens: In Bremen bestehen große Herausforderungen bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Der heterogene Gebäudebestand, die bestehenden Infrastrukturen und begrenzte Fläche erschweren die Umsetzung von Wärmeversorgungsoptionen. Gleichzeitig sind bürgerliche initiativen entstanden, die daran arbeiten, gemeinwohlorientierte Wärmelösungen für ihre Quartiere zu schaffen. Diese Initativen wollen mithilfe von Erdwärme und Anergienetzen die Wärmeversorgung nachhaltig gestalten. Das Forschungsprojekt greift diese Entwicklungen auf und unterstützt sowohl die Analyse bestehender Hindernisse als auch die Entwicklung konkreter Handlungsstrategien.

Großräumige Integrierte Gesamt-Analyse des tiefengeothermischen Potentials und seiner synergetischen Nutzung im Großraum München, Teilprojekt: EAEBEM: Akteursspezifische Kommunikationsstrategie

Polit-ökonomische Analyse des Einflusses politischer Institutionen auf die Agrarpolitik in Industrie- und Entwickungsländern

In jüngster Zeit wird in der polit-ökonomischen Literatur verstärkt auf die Bedeutung politischer Institutionen für die Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik hingewiesen. Insbesondere wenn sich Politikergebnisse nach normativen Kriterien ordnen lassen, kann eine ökonomisch fundierte Vergleichende Regierungslehre zu einer verbesserten Auswahl an politischen Institutionen und somit zu einer Erhöhung der gesellschaftlichen Wohlfahrt beitragen. Daher setzt sich dieses Projekt zur Aufgabe, die Wirkungen verschiedener Wahl- und Regierungssysteme auf die Agrarpolitik zu untersuchen. Die Agrarpolitik als endogene Größe bietet sich an, da im internationalen Vergleich Politiken zu beobachten sind, die nicht allein aufgrund ökonomischer und demographischer Länderunterschiede zu erklären sind. Es soll ein fundiertes theoretisches Modell der agrarpolitischen Entscheidung abgeleitet werden, das sowohl die separaten Effekte des Wahl- und Regierungssystems als auch entsprechende Interaktionseffekte abbildet. Das Modell soll anhand eines internationalen Zeitreihen- Länderquerschnittsdatensatzes auch empirisch validiert werden. Bestehende ökonometrische Probleme bei der Verwendung von Zeitreihen-Querschnittsdaten wie auch hinsichtlich der Endogenität von politischen Institutionen sollen dabei durch innovative Schätzverfahren gelöst werden.

Stellenausschreibung_Forst_LG.2.2__2026_m._Datenschutz_u._Anlagen.pdf

• Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt • Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung und • Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.06.2026 Forstreferendarinnen/ Forstreferendare (m/w/d) Wir bieten Ihnen: • Eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstreferendar/ Forstreferendarin (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, • Den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, • Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald, • Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge, • Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz gemäß der Anlage 7 zu § 51 Landesbesoldungsgesetz und • Gemäß § 51a Landesbesoldungsgesetz einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Mögliche Einsatzbereiche bestehen in den Betriebsleitungen oder als Referentin/ Referent in der Forstverwaltung. Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer • die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, • einen Master- oder einen Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung mit folgenden Studieninhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, • • • • Forstnutzung und -technik, forstlicher Arbeitslehre, forstlicher Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forsteinrichtung, Naturschutz und Forstrecht (Nachweis durch Abschlusszeugniskopie), bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein, einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes gem. Anlage 1 der Durchführungshinweise Forstdiensttauglichkeit entspricht und diese Eignung in der beigefügten Erklärung (siehe Anlagen der Ausschreibung) bekundet und bereit ist, das Referendariat an wechselnden Dienstorten durchzuführen. Für jene Bewerbenden, die nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens für eine Einstellung in Betracht kommen, wird gemäß § 8b LBG LSA eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue gestellt. Außerdem werden erwartet: • Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten, • Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und • Sie besitzen die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung kennenzulernen. • Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 09.02.2026 über das Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1399932 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • Zeugniskopien der Studienabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, • bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen • Tabellarischer Lebenslauf, • Kopie des gültigen Jahresjagdscheins, • Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B, • persönliche Erklärung (Selbstauskunft) über die Ausbildungstauglichkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn Forstdienst der Laufbahngruppe 2 des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Anlagen) und • ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Nach der entsprechenden Vorauswahl finden die Auswahlgespräche voraussichtlich in der 10. KW 2026 statt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz (WMS Dienst)

Das in Kartenform dargestellte überschwemmungsgefährdete Gebiet beruht auf § 75 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 SächsWG. Es handelt sich um ein Gebiet, das erst bei Überschreiten eines Hochwasser-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt wird. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 SächsWG wurde das Extremereignis gemäß Gefahrenkarte des Hochwasserschutzkonzeptes für die Weißeritz (Zuständigkeit: Freistaat Sachsen, Landestalsperrenveraltung) herangezogen. Es entspricht dem Überschwemmungsgebiet des Hochwassers der Weißeritz vom 12./13. August 2002. Das Wiederkehrintervall dieses Ereignisses wurde vom LfULG mit 500 Jahren (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ereignisanalyse Hochwasser 2002 in den Osterzgebirgsflüssen; Juli 2004) angegeben, die Abflussmenge wurde mit etwa 450 m3/s angegeben. Es handelte sich um das größte bisher beobachtete Hochwasser der Weißeritz. Die Abflussmenge betrug in etwa das 1,5fache des bis dahin größten Hochwassers vom 30. Juli 1897. Im Juni 2013 ereignete sich das viertgrößte Weißeritzhochwasser seit Beobachtungsbeginn. Die Abflussmenge lag zwischen 150 und 170 m3/s, die abschließende Auswertung seitens der zuständigen Behörden des Freistaates steht noch aus. Bis voraussichtlich 2020 wird die Vereinigte Weißeritz in Dresden so ausgebaut, dass ein Hochwasser wie im August 2002 ohne großflächige Ausuferungen im Flussbett abgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes liegt gegenwärtig etwa bei HQ100 (Abflussmenge 234 m³/s). Bis dahin ist bei extremen Ereignissen noch mit großflächigen Überschwemmungen und in der Folge mit Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen (Gefährdung von Leben bzw. erhebliche Gesundheits- und Sachschäden). Im dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiet sind gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG dem Risiko angepasste planerische und bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch eindringendes Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern.

Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz (WFS Dienst)

Das in Kartenform dargestellte überschwemmungsgefährdete Gebiet beruht auf § 75 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 SächsWG. Es handelt sich um ein Gebiet, das erst bei Überschreiten eines Hochwasser-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, überschwemmt wird. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 SächsWG wurde das Extremereignis gemäß Gefahrenkarte des Hochwasserschutzkonzeptes für die Weißeritz (Zuständigkeit: Freistaat Sachsen, Landestalsperrenveraltung) herangezogen. Es entspricht dem Überschwemmungsgebiet des Hochwassers der Weißeritz vom 12./13. August 2002. Das Wiederkehrintervall dieses Ereignisses wurde vom LfULG mit 500 Jahren (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ereignisanalyse Hochwasser 2002 in den Osterzgebirgsflüssen; Juli 2004) angegeben, die Abflussmenge wurde mit etwa 450 m3/s angegeben. Es handelte sich um das größte bisher beobachtete Hochwasser der Weißeritz. Die Abflussmenge betrug in etwa das 1,5fache des bis dahin größten Hochwassers vom 30. Juli 1897. Im Juni 2013 ereignete sich das viertgrößte Weißeritzhochwasser seit Beobachtungsbeginn. Die Abflussmenge lag zwischen 150 und 170 m3/s, die abschließende Auswertung seitens der zuständigen Behörden des Freistaates steht noch aus. Bis voraussichtlich 2020 wird die Vereinigte Weißeritz in Dresden so ausgebaut, dass ein Hochwasser wie im August 2002 ohne großflächige Ausuferungen im Flussbett abgeführt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Gewässerbettes liegt gegenwärtig etwa bei HQ100 (Abflussmenge 234 m³/s). Bis dahin ist bei extremen Ereignissen noch mit großflächigen Überschwemmungen und in der Folge mit Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit und öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen (Gefährdung von Leben bzw. erhebliche Gesundheits- und Sachschäden). Im dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiet sind gemäß § 75 Abs. 5 SächsWG dem Risiko angepasste planerische und bautechnische Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch eindringendes Wasser soweit wie möglich zu verhindern. Insbesondere sind bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern.

Forstämter im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.

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