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EKIS Web - Fachinformationssystem der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen

Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS WebGIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Hierbei werden Eingriffe als Punkt und Kompensationsflächen als Polygone dargestellt. Die Maßnahmen sind in den Sachdaten den Kompensationsflächen zugeordnet. Es wird die gesamte Kette vom Eingriff zur zugeordneten Kompensation mit den Maßnahmen dargestellt.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

NPSH: Sand- und Kiesentnahmen (Stand Mai 2018)#locale-ger:gravel and sand borrow May 2018

Gebiete zum Ausbringen von Baggergut einschließlich genehmigter Zeiten und Mengen; Flächenshape

WMS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.

WFS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge

Bergbauberechtigungen

Grenzen von beantragten und von erteilten Bergbauberechtigungen (Berechtsamskarte gemäß § 75 Abs. 1 Bundesberggesetz vom 13. August 1980 - BBergG) Grundsätzlich gilt: Zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze ist eine Erlaubnis, zu deren Gewinnung eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum erforderlich. (vgl. § 6 S. 1 BBergG). Die Daten werden ständig laufend gehalten. Die Einsichtnahme in die Berechtsamsdaten (Berechtsamkarte, Berechtsamusunterlagen) ist gemäß § 76 BBergG jedem gestatte, der ein berechtigtes Interesse darlegt

Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A) des Landes Brandenburg

LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

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