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4. BImSchV Windenergieanlage

Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"

Errichtung und Betrieb einer Ver-/ Umesterungsanlage am Standort Parchim

Die Nordev GmbH & Co. KG (Zum Strauchberg 6, 19370 Parchim) plant den Weiterbetrieb ihrer Ver- und Umesterungsanlage als unbefristete genehmigungsbedürftige Anlage. Die Anla-ge wird derzeit als nicht genehmigungsbedürftige Versuchsanlage betrieben. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Parchim 1, Flur 53, Flurstück 2/11. Für die Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt worden.

Messberichte nach § 28 BImschG BASF SE Ludwigshafen Quartal 1/2025

Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und Betrieb des Steinbruchs Igleinsberg, Flurstücke Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach

Die Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf hat beim Landratsamt Regen am 29.04.2024 (Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 18.03.2025) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs in Igleinsberg gestellt. Der geplante Granitsteinbruch befindet sich südwestlich der Gemeinde Prackenbach im Landkreis Regen auf den Flurstücken Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach. Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll eine Abbaufläche größer 10 ha entstehen und eine Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem Gestein zum Einsatz kommen. Der Abbau des Granitgesteins ist in 3 Abbauphasen gegliedert: • In der Abbauphase 1 wird der bestehende Steinbruch auf ca. 4,0 ha Abbaufläche erweitert und von derzeit ca. 635 mNN auf 620 mNN vertieft. Da die Abraumüberdeckung dieser Fläche für den anzulegenden Lärmschutzwall nicht ausreicht, ist es geplant, eine Fläche von ca. 1,5 ha im Süd-Osten zu roden und den anstehenden Abraum für die Anlage des Lärmschutzwalls zu verwenden. • In der Abbauphase 2 wird der Abbau auf eine Fläche von ca. 11,4 ha erweitert. Dafür ist es erforderlich ca. 6,0 ha Wald zu roden und den überlagernden Abraum abzutragen. • In Abbauphase 3 wird die Abbaufläche aus Phase 2 um ca. 0,6 ha in Richtung Osten erweitert und bis auf 590 mNN vertieft. Die zeitliche und räumliche Abgrenzung der Abbauphasen erfolgt entsprechend den Erfordernissen der Abbauführung und naturschutzfachlichen Planung. Das Herauslösen des Materials aus dem Gesteinsverband erfolgt durch Bohren und Sprengen. Mittels einer mobilen Brech- und Siebanlage wird das gesprengte Haufwerk zerkleinert und in verschiedene Kornfraktionen zu verkaufsfähigen Produkten klassiert.

Lohr a. Main, Gemarkung Lohr a. Main - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Glas, Gerresheimer Lohr GmbH

Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH betreibt an ihrem Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1430 der Gemarkung Lohr a. Main eine Anlage zur Glasherstellung. Die Anlage ist nach Nr. 2.8.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH verfügt u. a. über eine Zertifizierung nach ISO 14 001 (Umweltmanagement) und ISO 50 001 (Energiemanagement). Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH beabsichtigt den Austausch der bestehenden U-Flammen-Schmelzwanne gegen eine neue Oxy-Hybrid-Schmelzwanne mit einer maximalen Schmelzleistung von 390 t/d inklusive aller notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen und damit Erhöhung der Gesamtschmelzleistung von 715 t/d auf 840 t/d. Mit Schreiben vom 31.05.2024 beantragte die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr a Main die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 BImSchG. Dieser An-trag wurde am 18.07.2024, 22.07.2024, 26.07.2024, 06.08.2024 und 07.08.2024 um wesentliche erforderliche Angaben ergänzt. Das mit Schreiben vom 31.05.2024 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der Fa. Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr a. Main dar [§ 16 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Ziff. 2.8.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV]. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ ge-kennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.3 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wurde das Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG und unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durch-geführt. II. UVP-Pflicht allgemein Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, erforderlich: Durch die Änderung (Erhöhung der Produktionskapazität auf 840 t/d) wird der Größen- bzw. Leistungswert für die Pflicht zur unbedingten Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 UVPG nicht erreicht. Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. Nr. 2.5.2 der Anlage 1 des UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Fachliche Zuarbeiten und Erstellung von Unterlagen im Rahmen der UVP im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 6 Atomgesetz für das Zwischenlager am Standort des KKW Obrigheim Begutachtung Standortzwischenlager Obrigheim

Das Projekt "Fachliche Zuarbeiten und Erstellung von Unterlagen im Rahmen der UVP im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 6 Atomgesetz für das Zwischenlager am Standort des KKW Obrigheim Begutachtung Standortzwischenlager Obrigheim" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Ressortforschungsplan 2023, Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TÜV SÜD Industrie Service GmbH.Für das Gebiet der Emissionsüberwachung von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes liegt ein Leitfaden in englischer und deutscher Sprache vor. Die letzte Auflage stammt aus dem Jahr 2008 (UBA-Texte 05/08) und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand bezüglich der in der Emissionsüberwachung geltenden rechtlichen sowie technischen Regelungen und kann daher dem Informationsbedarf in diesem Bereich nicht mehr gerecht werden. Die Regelungen zur Emissionsüberwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen wurden im Sinne einer verbesserten Luftreinhaltung verschärft. Dies führte zur Novellierung/Überarbeitung des gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks, der einschlägigen Normen (CEN, DIN) und Richtlinien. Durch die Aktualisierung und Überarbeitung des Leitfadens sollen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für diskontinuierliche und kontinuierliche Messaufgaben zur Überwachung der Emissionen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie der neueste Stand der Messtechnik und seine Anwendung in Deutschland dargestellt und der Informationsbedarf zur Praxis der Emissionsüberwachung in Deutschland abdeckt werden.

Anlagenbezogener Immissionsschutz (StALU MS Neubrandenburg)

Immissionsschutzrechtlich relevante Daten der gemäß der Anhänge zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg betrieben werden bzw. betrieben wurden oder deren Errichtung und Betrieb in den genannten Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Neubrandenburg beantragt wurden.

Statistik der Luftverunreinigungen

Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.

Daten nach 4. BImSchV (genehmigungsbedürftige Anlagen)

Grundlage der Datenerhebungen sind die durch die Genehmigungsbehörde erfassten Anlagen. Es werden alle relevanten Informationen in einer Datenbank gehalten.

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