Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 02.03.2026). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2025 Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015
Brennstoffeinsatz genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin gemäß BImSchG. Dargestellt sind emissionserklärungspflichtige Anlagen nach der 11. BImSchV. Erfasst werden Feuerungsanlagen zur Strom-, Dampf- und Wärmeerzeugung ab 20 MW Feuerungswärmeleistung sowie dezentrale Anlagen zur Eigenversorgung industrieller Prozesse. Ergänzend sind weitere Anlagearten berücksichtigt, wie z.B. Abfallbehandlungs-, Chemieproduktions- oder industrielle Verarbeitungsanlagen.
Der Geodatensatz enthält genehmigungsbedürftige Anlagen nach §§ 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Der Datensatz enthält Daten zu genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz im Land Bremen.
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
In der Karte wird eine Auswahl bedeutender Heizkraft- und Heizwerke mit einer Wärmeleistung von je mehr als 20 MW dargestellt. Diese 34 Anlagen gehören nach der 4. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung zur sogenannten Gruppe01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie), deren Anzahl seit 1989 von 954 auf 243 (Stand 2000) zurückgegangen ist. Dieser der Rückgang ist sehr deutlich. Hierbei handelt es sich aber oft nicht um Stillegung von Anlagen, sondern um Brennstoffumstellungen, beispielsweise von Kohle oder Erdöl auf Erdgas. Durch diese Umrüstung fallen die Anlagen wegen der geringeren Schadstoffemissionen oft aus der Genehmigungspflicht und werden nicht mehr der Verursachergruppe Industrie, sondern dem Hausbrand zugeordnet. Damit sind sie dann in der Karte überwiegende Hezungsarten (Umweltatlas Berlin) als nicht genehmigungsbedürtige Anlagen berücksichtigt. Die Karte verdeutlicht die auch im Kraftwerksbereich in den letzten Jahren vorgenommenen Angleichungen beim Energieträgereinsatz zwischen "westlichen" und "östlichen" Standorten. Lediglich das Heizkraftwerk Klingenberg fällt noch durch den überwiegenden Einsatz von Braunkohle auf. Das "Rückrat" des Energieträgereinsatzes in den Berliner Kraftwerken stellen Steinkohle und Erdgas. Größter Fernwärmeversorger in Berlin ist die BEWAG, die über ein Rohrleitungssystem von mehr als 1100 km Länge verfügt und ein Versorgungsgebiet von rund 100 km² abdeckt. Daneben existieren jedoch auch etliche dezentrale Inselnetze, wie etwa das seit den 20er Jahren bestehender Versorgungsgebiet des Fernheizwerkes Neukölln. Weitere dezentrale ältere Lösungen sind die Fernwärmenetze des Märkische Viertel in Reinickendorf und für die Gropiusstadt in Neukölln (HKW Rudow). Mit dem Einsetzen der klimaschutz- und energiesparbezogenen Diskussion seit etwa Mitte der achtziger Jahre nahm auch der Ausbau der verbrauchsnahen Kraftwärmekopplung durch Blockheizkraftwerke stark zu. Es entstanden und entstehen weiterhin zahlreiche weitere Nahwärmesysteme mit eigenen Heizwerken oder Blockheizkraftwerken unterschiedlicher Betreiber.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen Inhalte zu den zu genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Bremen im INSPIRE-Datenmodell bereit.
Dieser Web Map Service (WMS) enthält genehmigungsbedürftige Anlagen nach §§ 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) enthält genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG-Anlagen Hamburg). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 119 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 16 |
| Land | 329 |
| Weitere | 39 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 79 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 80 |
| Umweltprüfung | 202 |
| unbekannt | 96 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 306 |
| Offen | 140 |
| Unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 460 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 2 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 277 |
| Keine | 111 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 18 |
| Webseite | 97 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 172 |
| Lebewesen und Lebensräume | 277 |
| Luft | 169 |
| Mensch und Umwelt | 464 |
| Wasser | 150 |
| Weitere | 437 |