Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
Daten der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 02.02.2026). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2025 Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015
In der Karte wird eine Auswahl bedeutender Heizkraft- und Heizwerke mit einer Wärmeleistung von je mehr als 20 MW dargestellt. Diese 34 Anlagen gehören nach der 4. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung zur sogenannten Gruppe01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie), deren Anzahl seit 1989 von 954 auf 243 (Stand 2000) zurückgegangen ist. Dieser der Rückgang ist sehr deutlich. Hierbei handelt es sich aber oft nicht um Stillegung von Anlagen, sondern um Brennstoffumstellungen, beispielsweise von Kohle oder Erdöl auf Erdgas. Durch diese Umrüstung fallen die Anlagen wegen der geringeren Schadstoffemissionen oft aus der Genehmigungspflicht und werden nicht mehr der Verursachergruppe Industrie, sondern dem Hausbrand zugeordnet. Damit sind sie dann in der Karte überwiegende Hezungsarten (Umweltatlas Berlin) als nicht genehmigungsbedürtige Anlagen berücksichtigt. Die Karte verdeutlicht die auch im Kraftwerksbereich in den letzten Jahren vorgenommenen Angleichungen beim Energieträgereinsatz zwischen "westlichen" und "östlichen" Standorten. Lediglich das Heizkraftwerk Klingenberg fällt noch durch den überwiegenden Einsatz von Braunkohle auf. Das "Rückrat" des Energieträgereinsatzes in den Berliner Kraftwerken stellen Steinkohle und Erdgas. Größter Fernwärmeversorger in Berlin ist die BEWAG, die über ein Rohrleitungssystem von mehr als 1100 km Länge verfügt und ein Versorgungsgebiet von rund 100 km² abdeckt. Daneben existieren jedoch auch etliche dezentrale Inselnetze, wie etwa das seit den 20er Jahren bestehender Versorgungsgebiet des Fernheizwerkes Neukölln. Weitere dezentrale ältere Lösungen sind die Fernwärmenetze des Märkische Viertel in Reinickendorf und für die Gropiusstadt in Neukölln (HKW Rudow). Mit dem Einsetzen der klimaschutz- und energiesparbezogenen Diskussion seit etwa Mitte der achtziger Jahre nahm auch der Ausbau der verbrauchsnahen Kraftwärmekopplung durch Blockheizkraftwerke stark zu. Es entstanden und entstehen weiterhin zahlreiche weitere Nahwärmesysteme mit eigenen Heizwerken oder Blockheizkraftwerken unterschiedlicher Betreiber.
Verschiedene Verursacher sorgen in Berlin noch immer für “dicke Luft”. Hier erfahren Sie mehr über die Anteile verschiedener Quellen am Berliner Schadstoffausstoß aus dem Jahre 2015. Bild: Tom-Hanisch - Fotolia.com Emissionskataster 2015 Die Emissionen von Luftschadstoffen werden in Berlin seit 1979 in regelmäßigen Abständen ermittelt und als Basis für Ausbreitungsrechnungen zur Luftreinhalteplanung genutzt. Weitere Informationen Bild: MagMac83 / depositphotos.com Berichtspflichten Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Staubemissionen vermeiden Auf Baustellen sollen diffuse Staubemissionen, verursacht z.B. durch Abriss- und Steinschneidearbeiten sowie durch Aufwirbelungen, vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werden Architekten, Bauunternehmen und Bauherren durch folgenden Leitfaden und Merkblätter informiert. Weitere Informationen Bild: BVG/Sven Lambert PM10-Emissionen von Straßenbahnen Wie hoch ist der Beitrag der Abriebemissionen der Straßenbahnen an der PM10-Belastung an Straßen? Dieser Frage ist in dem Projekt „Bestimmung der Abriebemissionen von Straßenbahnen“ auf den Grund gegangen worden. Der Beitrag liegt bei ca. 1 µg/m³ PM10 im Jahresmittel. Weitere Informationen Karten Langjährige Entwicklung der Emissionen Karte Verkehrsbedingte Emissionen 2015
Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde. Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde. Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungs- und Überwachungsdaten Störfallvorsorge Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) 42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (KaVKA) 44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Berichtspflichten Formulare Rechtsvorschriften
2024 (aktuell) Wo wird Berlins Luft gemessen? Das Berliner Luftgütemessnetz besteht aus zahlreichen Messstationen im gesamten Stadtgebiet. Sie erfassen rund um die Uhr die Luftqualität an verkehrsreichen Straßen, in Wohngebieten und am Stadtrand. Die gesammelten Daten zeigen, wo Maßnahmen wirken und wo noch nachgebessert werden muss. Für eine gesündere Stadt – heute und in Zukunft Hier finden Sie einen Überblick über die Entwicklung der Berliner Luftqualität – anschaulich dargestellt mittels Karten und Tabellen. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Emissionskataster Informationen zur Luftqualität Berliner Luftgütemessnetz Kfz-Verkehr: Verkehrsmengen Emissionskataster Hausbrand: Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert Einwohnerdichte Emissionskataster Gesamtemissionen + Industrie: Genehmigungsbedürftige Anlagen und Nebenanlagen nach §4 BImSchG Brennstoffeinsatz und CO 2 -Emissionen ausgewählter Anlagen Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert Industrie- und Gewerbeanlagen Emissionskataster
Die TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG betreibt am Standort Brückenstraße / Am Bahnhof in Züttlingen, Gemarkung Möckmühl, Flurstück-Nr. 47 eine Eisenbahnkesselwagenumfüllstelle (EKW-Umfüllstelle) zur Befüllung von unternehmenseigenen Straßentankwagen (TKW) in Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit Flüssiggas (Propan) innerhalb eines Tageszeitraums (EKW-Umfüllstelle). Bisher werden am Standort in Züttlingen lediglich unternehmenseigene Tankwagen aus dem Unternehmen der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG befüllt. Da die Umfüllvorgänge derzeit innerhalb eines Tageszeitraums stattfinden und be-triebsbedingt bis zu 50 t an Flüssiggas (Propan) bereitgestellt werden, handelt es sich bei der EKW-Umfüllstelle bislang um keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und dem Anhang 1 zur 4. BIm-SchV. Das Unternehmen beabsichtigt nun auch unternehmensfremde Tankwagen zu befüllen und die dafür erforderlichen organisatorischen Abläufe zu verbessern. Außerdem soll die bestehende EKW-Umfüllstelle im Wesentlichen um eine zweite EKW-Umfüllstation erweitert werden. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass die EKW innerhalb von 24 Std. bzw. bis zum darauffolgenden Werktag umgefüllt werden können. Mit der Erweiterung der EKW-Umfüllstelle um eine zweite EKW-Umfüllstation kann zukünftig davon ausgegangen werden, dass sich zeitgleich bis zu zwei Eisenbahnkesselwagen mit einer Lagermenge von jeweils 50 t Flüssiggas (Propan), insgesamt 100 t Flüssiggas (Propan), am Standort befinden. Eine gleichzeitige Entladung der EKW findet nicht statt. Für das Vorhaben wurde daher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und der Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Für das Vorhaben der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG am Standort in Züttlingen war darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 124 |
| Kommune | 6 |
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