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Hinter der Mühle - Laach

Mit der Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung baulicher Anlagen geschaffen werden. Gleichzeitig soll mit der Klarstellung des künftigen planungsrechtlichen Status der im Geltungsbereich gelegenen Parzellen ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit für den Eigentümer und die in der Umgebung bereits ansässigen Nutzungen sowie eine eindeutige Beurteilungsgrundlage für die zuständige Genehmigungsbehörde geschaffen werden.

Hinter der Mühle - Laach

Mit der Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung baulicher Anlagen geschaffen werden. Gleichzeitig soll mit der Klarstellung des künftigen planungsrechtlichen Status der im Geltungsbereich gelegenen Parzellen ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit für den Eigentümer und die in der Umgebung bereits ansässigen Nutzungen sowie eine eindeutige Beurteilungsgrundlage für die zuständige Genehmigungsbehörde geschaffen werden.

MIN4EU LGRB-BW: near-surface mineral raw material occurrences - harmonized dataset

Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning. The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas. The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet. Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining. The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.

MIN4EU LGRB-BW: near-surface mineral raw material occurrences - harmonized dataset

Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning. The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas. The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet. Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining. The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG in Dusiburg

Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 19.08.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 6 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Dampfkesselanlagen gestellt. Die zwei Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von je 45,2 MW sollen für die Bereitstellung von Dampf für die Tests von Dampfturbinen maximal 350 Stunden im Jahr betrieben werden und auf dem Grundstück Wolfgang-Reuter-Platz 4 in 47053 Duisburg-Hochfeld, Gemarkung Duisburg, Flur 308, Flurstück 79, 123 errichtet werden. Gegenstand des Antrags sind im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb von: • zwei gasgefeuerten Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von je 45,2 MW, • einem Speisewasserbehälter, • einer Wasseraufbereitungsanlage, bestehend aus Filter, Enthärtungsanlage, Umkehrosmoseanlage sowie Mischbettionenaustauscher und Entgaser, • einem gemeinsamen Schornstein für die beiden Dampfkesselanlagen, • den zugehörigen Rohrleitungen, Dosiereinrichtungen, Pumpen etc.

OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Sicher und umweltgerecht Reisen in der Antarktis

Neuer Besucher-Leitfaden und Faltblatt für Kreuzfahrttouristen Faszination Antarktis: Immer mehr Menschen zieht es im Südsommer in die endlose Weite des eisigen Kontinents, zu Pinguinen, Robben oder Walen. Allein in der vergangenen Reisesaison gab es über 46.000 Besucher; zwischen 1992 bis 2008 verfünffachten sich die Besucherzahlen. Nachteilige Wirkungen auf die Umwelt bleiben damit nicht aus. Wer in das Südpolargebiet reist, benötigt zwar - egal ob Tourist, Forscher, Journalist oder Mitglied eines Filmteams - eine gültige Genehmigung, die das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige deutsche Genehmigungsbehörde für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ausstellt. Um jedoch die Ursprünglichkeit und Unversehrtheit des Kontinents zu erhalten, sind praktische, verbindliche Verhaltensrichtlinien erforderlich. So informiert das UBA alle Reisende - speziell Kreuzfahrttouristen - mit einem aktualisierten Leitfaden und einem neuen Faltblatt über umweltgerechtes Verhalten auf dem „weißen Kontinent”. Der Leitfaden erklärt, wie sich die einzigartige sowie sehr sensible antarktische Tier- und Pflanzenwelt am besten schützen lässt. Eine wichtige Faustregel ist: Schauen ist erlaubt, aber immer mit Distanz. Tiere und Pflanzen in der Antarktis sind an die extremen Bedingungen, vor allem an die niedrigen Temperaturen, angepasst. ⁠ Flora ⁠ und ⁠ Fauna ⁠ sind deshalb kaum in der Lage, auf Veränderungen ihrer Umwelt zu reagieren. Gegenüber Störungen von außen sind sie sehr empfindlich. Antarktische Tierarten haben wenig Scheu vor Menschen und zeigen kaum Fluchtreflexe, weil es dort keine, an Land jagenden Raubtiere gibt. Es erscheint daher verlockend, sich den Tieren zum Fotografieren zu nähern, da sie zutraulich wirken. Ob die Tiere Angst haben oder sich bedroht fühlen, ist für Laien kaum erkennbar. Um Seevögel, Pinguine und Robben nicht unnötigem Stress auszusetzen, sollten Besucherinnen und Besucher daher Mindestabstände zu den Tieren einhalten. Vor allem während der Brutzeit zwischen Dezember und März sollte man sich brütenden Pinguinen nicht näher als zehn Meter nähern. Während der Mauser, Brut oder Aufzucht sind die Tiere gegenüber Störungen besonders empfindlich. Seeelefantenkühe unterbrechen beispielsweise bei Störung die Milchabgabe. Geschähe dies mehrmals während der ersten drei Lebenswochen, drohte den Robbenjungen Unterernährung. Ihr Überleben wäre dann gefährdet. Moose und Flechten – die Hauptvegetation in der Antarktis – sind gegenüber Trittschäden und Fahrspuren äußerst empfindlich. Bereits nach zwei Wochen sind herausgerissene Pflanzenteile vertrocknet. Entwurzelte und in den Boden gedrückte Pflanzenteile erholen sich im selben antarktischen Sommer nicht mehr. Krustenflechten etwa wachsen nur 0,01 bis 0,1 Millimeter pro Jahr - ein Fußabdruck kann so über 100 Jahre erhalten bleiben. Besucher sollten daher möglichst keine Vegetation betreten und nur auf Wegen oder Pfaden bleiben. Um die Antarktis in ihrer Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten für sie international verbindliche Verhaltensregeln. Die Antarktis-Vertragsstaaten – unter anderem Deutschland – beschlossen bereits 1994 anlässlich ihres 18. Treffens diese Regeln zum Schutz der Pflanzen und Tiere. Seitdem nimmt der Tourismus in der Antarktis stark zu und konzentriert sich vor allem auf die antarktische Halbinsel. Dort, wo Seevögel und Pinguine brüten und Robben ihre Jungen aufziehen, gingen im letzten Südsommer, also in den Monaten Dezember bis März, mehr als 30.000 Touristen an Land. Um an den viel besuchten Küstenabschnitten weitere Schäden abzuwenden, gelten für stark frequentierte Anlandeplätze seit 2005 zusätzliche bindende Richtlinien für umweltbewusstes Verhalten, so genannte „Visitor Site Guidelines”. Leitfaden und Faltblatt sind in deutscher und englischer Sprache kostenlos unter folgenden Links abzurufen:

Ausführungsgesetz des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) tritt in Kraft

Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in das nationale Recht Deutschlands und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.

Kurs halten in der Krise - schneller auf den Pfad zur industriellen Dekarbonisierung!

Deutschland ist ein produktions- und exportstarker Industriestaat im Herzen Europas. Doch ist die deutsche Industrie in unterschiedlichem Maße auf Importe von Energieträgern, Rohstoffen und Halbzeugen angewiesen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt viele Konsequenzen – vom Wegbrechen und Neuaufbau bisheriger Lieferketten bis hin zu möglichen und bereits umgesetzten Energieboykottmaßnahmen der EU gegenüber Russland, die auf die deutsche Industrie zurückfallen. Dieses Papier zeigt, wie Betreiber von Industrieanlagen, Genehmigungsbehörden und der Bundesgesetzgeber den sich für die Aufrechterhaltung der Produktion stellenden Herausforderungen begegnen können und Energie- und sonstige Rohstoffverbräuche einsparen. Dies unterstützt zudem die Industrie auf ihrem Transformationsweg zur Dekarbonisierung. Veröffentlicht in Texte | 84/2022.

Beschwerde gegen Deutschland: Tierschutzgesetz rechtswidrig

Der Deutsche Tierschutzbund hat gegen Deutschland Beschwerde vor der Europäischen Kommission eingereicht. Der Verband ist der Auffassung, dass die Bundesregierung die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt habe. Im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht Genehmigungsbehörden untersagt Tierversuche abzulehnen, die sie als ethisch nicht vertretbar ansehen. Der Deutsche Tierschutzbund moniert, dass dadurch die Prüferlaubnis der Behörden stark eingeschränkt sei. Anstatt wie in der EU-Richtlinie gefordert müssen die Behörden die beantragten Tierversuche unter anderem nicht mehr auf die Rechtfertigung zum Tierleid überprüfen. Stattdessen reichen wissenschaftlich begründete Angaben der Antragsteller.

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