Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen eine Abgrabungsgenehmigung beantragt wurde, diese sich noch im laufenden Genehmigungsverfahren befindet. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Der INSPIRE Darstellungsdienst beinhaltet Informationen zu Windkraftanlagen im Land Brandenburg. Dargestellt werden betriebene Windkraftanlagen, genehmigte und noch nicht in Betrieb genommene Windkraftanlagen sowie geplant Windkraftanlagen, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A, die Anlagen werden nach Leistung differenziert dargestellt.
Der INSPIRE Downloaddienst beinhaltet Informationen zu Windkraftanlagen im Land Brandenburg. Bereitgestellt werden betriebene Windkraftanlagen, genehmigte und noch nicht in Betrieb genommene Windkraftanlagen sowie geplant Windkraftanlagen, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A, die Anlagen werden nach Leistung differenziert.
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle unterscheidet zwischen Anlagen und deren möglichen Leistungen, die - bereits in Betrieb sind - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen wurden - sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Aktenzeichen: 766.0001/23/1.6.2 (LG-104) 766.0002/23/1.6.2 (LG-105) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-104: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 16, Flurstück 58 • LG-105: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 17, Flurstück 194. Bei den Anlagen LG-104 und LG-105 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,56 MWel. Die Anlagen LG-104 und LG-105 sollen laut Antrag im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.
Der Zweckverband Zentralkläranlage Ingolstadt hat mit Schreiben vom 15.03.2024 beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Methanoltanks mit Abfüllfläche auf dem Betriebsgelände, Am Mailinger Moos 145, 85055 Ingolstadt beantragt. Es handelt sich hierbei um einen unterirdischen, doppelwandigen Stahltank mit einem Nennvolumen von 40 m³. Außerdem ist für die Befüllung des Methanoltanks mittels Tankwagen eine Abfüllfläche erforderlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 9.3.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Die Firma Windenergie Thüle GmbH & Co. KG, Auf dem Sande 6, 26169 Friesoythe, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,50 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA), Gemarkung, Flur, Flurstück - WEA 01, Friesoythe, 32, 32 - WEA 02, Friesoythe, 32, 36 - WEA 04, Friesoythe, 32, 66/4. Es liegt ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vor, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, sodass das Vorhaben unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV fällt. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung für die WEA 1 entfällt nach § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, da die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde. Das Genehmigungsverfahren wird deshalb unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.
Die Firma Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Amtsdamm 26, 28628 Hagen, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,50 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA), Gemarkung, Flur, Flurstück - WEA 03, Friesoythe, 32, 64 - WEA 05, Friesoythe, 37, 7/7 - WEA 06, Friesoythe, 32, 68/6. Es liegt ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vor, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, sodass das Vorhaben unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV fällt. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung wurde die UVP-Pflicht festgestellt, weshalb das Genehmigungsverfahren unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.
<div> <div>Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Hier soll die Prüfung der Betroffenheit in Genehmigungsverfahren unterstützt werden; ebenso soll die allgemeine Auskunft über Standorte und Art der Denkmale erfolgen. Grundlage für die durch Naturdenkmalsverordnungen der Stadt Bielefeld festgesetzten Naturdenkmale für den baurechtlichen Innenbereich ist der Geltungsbereich der Bebauungspläne nach § 30 BauGB sowie im Zusammenhang bekannte Ortsteile nach § 34 BauGB.</div> </div>
Origin | Count |
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Bund | 994 |
Land | 1606 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 462 |
Gesetzestext | 7 |
Text | 461 |
Umweltprüfung | 1097 |
unbekannt | 557 |
License | Count |
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geschlossen | 1843 |
offen | 716 |
unbekannt | 34 |
Language | Count |
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Deutsch | 2537 |
Englisch | 91 |
Resource type | Count |
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Archiv | 23 |
Bild | 20 |
Datei | 48 |
Dokument | 1174 |
Keine | 931 |
Multimedia | 6 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 187 |
Webseite | 563 |
Topic | Count |
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Boden | 1143 |
Lebewesen & Lebensräume | 1493 |
Luft | 983 |
Mensch & Umwelt | 2593 |
Wasser | 984 |
Weitere | 1976 |