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Am 12.Oktober 2014 trat das internationale Abkommen gegen Biopiraterie in Kraft. Das so genannte "Nagoya-Protokoll" stellt erstmals einen einheitlichen internationalen Rahmen für die Nutzung von genetischen Ressourcen auf. Das Nagoya-Protokoll wurde auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2010 abgeschlossen. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.
Gemeinsame Pressemeldung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Staatengemeinschaft will Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen künftig fairer verteilen Nach zähen internationalen Verhandlungen ist am 15. November 2009 im kanadischen Montreal ein Durchbruch für ein internationales Abkommen gegen Biopiraterie gelungen. Das geplante Abkommen soll einen gerechteren Ausgleich wirtschaftlicher Gewinne gewährleisten, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. „Ich bin froh über diesen Verhandlungsdurchbruch. Es kann nicht sein, dass die Industriestaaten nach dem Raubbau an der eigenen Natur genetische Ressourcen der Entwicklungsländer für die Produktion etwa von Medikamenten nutzen, ohne diese Länder an den daraus entstehenden Gewinnen fair zu beteiligen”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) und derzeit Vorsitzender des Präsidiums der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, in deren Rahmen das Abkommen verhandelt wird. Erst am letzten Tag der einwöchigen Verhandlungen einigten sich die knapp 500 Delegierten aus 194 Vertragsstaaten des UN -Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt auf einen kompletten Verhandlungstext. Dieser soll nun bis Ende 2010 in eine völkerrechtlich verbindliche Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich, das so genannte ABS-Abkommen (von engl. „Agreement on Access and Benefit Sharing”) münden. Die nächste Verhandlungsrunde beginnt im März 2010 im kolumbianischen Cartagena. Läuft alles nach Plan, könnte das internationale ABS-Abkommen gegen Biopiraterie schon im Oktober 2010 auf der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im japanischen Nagoya verabschiedet werden. „Es ist gar keine Frage, dass wir von den Ländern im Süden nicht die kostenlose Erhaltung der biologischen Vielfalt erwarten können, die wir dann wieder - in entsprechende Industrieprodukte umgesetzt - an sie verkaufen. Wenn wir reichen Industriestaaten von den Entwicklungsländern erwarten, dass sie ihre Natur schützen, dann müssen wir auch verbindliche Wege festschreiben, wie sie an den wirtschaftlichen Gewinnen angemessen beteiligt werden, die aus den biologischen Ressourcen erwachsen,” betonte UBA -Präsident Flasbarth. Deutschland hat seit der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn im Mai 2008 die Präsidentschaft der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Japan inne. Ein Schwerpunkt der deutschen CBD-Präsidentschaft liegt auf der Verhandlung und Verabschiedung eines internationalen Regelwerks zur gerechten Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen, dem sogenannten ABS-Regime. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte während des Highlevel-Segments der Bonner UN-Konferenz ihre Unterstützung für internationale Regeln gegen Biopiraterie zum Ausdruck gebracht. Seither haben sich auch bislang ablehnende Länder wie Australien, Japan und Kanada deutlich bewegt. Die USA haben die Konvention über die Biologische Vielfalt unter anderem deshalb nicht ratifiziert, weil sie völkerrechtliche Regelungen gegen Biopiraterie ablehnen.
Am 29. April 2015 stimmte das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zu, die den Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll ermöglichen. Zukünftig soll das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.
Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich. Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Vereinte Nationen einigen sich auf Protokollentwurf Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein „Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich“. Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung. Notwendig ist ein Abkommen gegen Biopiraterie, weil viele Organismen Inhaltsstoffe oder genetische Informationen erhalten, die wirtschaftlich nutzbar sind – etwa für Medikamente oder Biotechnik. Ein Großteil der biologischen Vielfalt ist jedoch in Entwicklungsländern beheimatet. Wenn aus deren Ressourcen nun gewinnbringende Produkte auf der ganzen Welt entwickelt werden, müssen die Herkunftsländer Anspruch auf eine Gewinnteilung haben. Ein umfassendes Abkommen gegen Biopiraterie sorgt daher beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur für einen fairen Ausgleich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, sondern auch für eine faire Beteiligung der ärmeren Staaten ihrem eigenen ökonomischen Potenzial. In Cali hatten sich in der vergangenen Woche rund 600 Delegierte aus aller Welt getroffen, um die Verabschiedung eines solchen Protokolls bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten. Dabei akzeptierten erstmals alle Vertragspartner einen gemeinsamen Textentwurf als Basis für die entscheidenden Verhandlungen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan). Zuvor wird es noch eine zusätzliche Verhandlungsrunde am Sitz des CBD-Sekretariats in Montreal (Kanada) geben. Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN -Konvention über die biologische Vielfalt inne und sich die Verabschiedung eines solchen Abkommens zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht. Dessau-Roßlau, 29.03.2010
Waldflächen die der Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut dienen. Verwendung des forstlichen Saatgutes für Aufforstung der Waldflächen ist nur mit dem Saatgut aus den nach Forstvermehrungsgutgesetz zugelassenen Saatgutbeständen erlaubt
Für Arterfassungen auf Basis von Umwelt-DNA (environmental DNA, eDNA) wird aus einer Umweltprobe DNA gewonnen und diese z. B. mittels Metabarcoding-Analyse sequenziert, wodurch mit minimaler Invasivität und sehr zeit- und kosteneffizient Informationen über die Anwesenheit ganzer Artengemeinschaften generiert werden können. Den vielen Vorteilen eDNA-basierter Erhebungen stehen allerdings noch einige offene Fragen gegenüber, die vor einer Implementierung dieser Ansätze in standardisierte Monitoringprogramme geklärt werden müssen, z. B. hinsichtlich der Aussagekraft in Bezug auf Abundanzen oder hinsichtlich der Dynamik von eDNA in der Umwelt. Nicht nur für Metabarcoding-Analysen sind digitale Sequenzinformationen eine wichtige Datengrundlage in Naturschutz und Biodiversitätsforschung. Öffentlich zugängliche Sequenzdatenbanken wie GenBank und das Barcode of Life Data System (BOLD) erlauben der Wissenschaft rasante Fortschritte in vielen Forschungsbereichen. Allerdings steht der offene Zugang zu generierten Sequenzdaten evtl. im Konflikt mit dem Nagoya-Protokoll, das die faire Nutzung genetischer Ressourcen und einen gerechten Vorteilsausgleich zwischen den Vertragsstaaten regelt. Hier sind klare und einfache Lösungen erforderlich, um digitale Sequenzinformationen fair und effizient für Forschung und Biodiversitätsschutz einsetzen zu können.
Mit der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen als Dünger sind Risiken verbunden. Zum einen enthalten diese eine hohe Vielfalt an Bakterien (einschließlich Pathogenen), zum anderen sind sie mit einer Vielzahl an Schadstoffen verunreinigt, von denen einige Gruppen (z.B. Schwermetalle, Antibiotika und Desinfektionsmittel) selektiv auf Antibiotika-resistente Bakterien wirken. Da in Kläranlagen Bakterien aus unterschiedlichen Einspeisungsquellen unter hoher Nährstoffverfügbarkeit und in Gegenwart dieser selektiven Substanzen inkubiert werden, stellen Kläranlagen sogenannte "hotspots" für horizontalen Gentransfer dar. Dieser Gentransfer erfolgt über mobile genetische Elemente, welche den Austausch von genetischem Material (einschließlich von Resistenzgenen) zwischen unterschiedlichen Bakterienarten ermöglichen. Entsprechend gelten Klärschlämme als eine der Haupteintragsrouten von Schadstoffen, Antibiotika-resistenten Bakterien, Antibiotika-Resistenzgenen und mobilen genetischen Elementen in den Boden. Ziel dieser Studie war es, den Einfluss der Konzentration von selektiven Substanzen in Klärschlämmen aus Abwasserbehandlungsanlagen kleiner bis mittlerer Ausbaugröße auf das Auftreten von Antibiotika-Resistenzgenen, mobilen genetischen Elementen und deren Übertragbarkeit auf andere Bakterien, sowie auf das Auftreten von Indikatorbakterien zu untersuchen. Desweiteren wurde das Schicksal von Resistenzgenen und mobilen genetischen Elementen nach Klärschlammausbringung in Bodenmikrokosmen untersucht. Basierend auf den Ergebnissen und der bestehenden Fachliteratur sollen möglichst Grenzwerte für die Konzentration an selektiven Schadstoffen in Klärschlämmen vorgeschlagen werden. Die Ergebnisse der Studie lassen erkennen, dass Klärschlämme aus kleinen Abwasserbehandlungsanlagen ähnlich stark mit Resistenzgenen, mobilen genetischen Elementen und selektiven Substanzen kontaminiert sind wie Klärschlämme aus großen Anlagen. Es ist nicht möglich, aus den gewonnenen Ergebnissen konkrete Grenzwerte für selektive Sustanzen in Klärschlamm abzuleiten. Dennoch lassen sich insbesondere für Fluorochinolone, Doxycylin, Trimethoprim, Triclosan, Kupfer und Zink zahlreiche signifikante und positive Korrelationen zur Abundanz mit Resistenzgenen und mobilen genetischen Elementen feststellen. Diese Substanzen könnten sich als geeignete Kandidaten für die tiefergehende Erarbeitung von Grenzwerten in Klärschlamm dienen. Quelle: Forschungsbericht
Der Datensatz beinhaltet die einzeln erfassten Generhaltungsbestände der Eibe. Generhaltungsbestände sind ausgewählte Waldgebiete oder Einzelbäume, die für die Erhaltung forstlicher Genressourcen von Bedeutung sind. Zu jedem flächenhaften Bestand oder Einzelobjekt wird die Baumart, die Anzahl der Einzelbäume, das Datum der Datenerhebung und das Jahr der Zulassung für die Generhaltung angegeben. Die Grundlage der digitalen Datenerfassung bilden die Erhebungsunterlagen des Fachreferates zur Dokumentation der Generhaltungsobjekte. Die Grundlage der digitalen Datenerfassung bilden die Erhebungsunterlagen des Fachreferates zur Dokumentation der Generhaltungsobjekte.
Der Datensatz beinhaltet die einzeln erfassten Generhaltungsbestände des Feldahorn. Generhaltungsbestände sind ausgewählte Waldgebiete oder Einzelbäume, die für die Erhaltung forstlicher Genressourcen von Bedeutung sind. Zu jedem flächenhaften Bestand oder Einzelobjekt wird die Baumart, die Anzahl der Einzelbäume, das Datum der Datenerhebung und das Jahr der Zulassung für die Generhaltung angegeben. Die Grundlage der digitalen Datenerfassung bilden die Erhebungsunterlagen des Fachreferates zur Dokumentation der Generhaltungsobjekte. Die Grundlage der digitalen Datenerfassung bilden die Erhebungsunterlagen des Fachreferates zur Dokumentation der Generhaltungsobjekte.
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