Schmetterlingsforscher Prof. Dr. Thomas Schmitt vom Senckenberg Forschungsinstitut in Müncheberg hat gemeinsam mit deutschen Kollegen die zukünftigen Verbreitungsgebiete der europäischen Schmetterlingsart Erebia manto modelliert. Insgesamt 1306 Exemplare des 3 bis 5 Zentimeter großen Falters aus 36 Populationen im gesamten Verbreitungsgebiet gesammelt und genetisch untersucht. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass der Tagfalter in Teilen Europas durch die globale Erwärmung nicht überleben wird. Die Studie ist kürzlich im renommierten Fachjournal „Global Change Biology“ erschienen. Innerhalb von Arten kann es durch Mutation, Hybridisierung (Vermischung verschiedener Gruppen) und Selektion im Laufe der Evolution zur genetischen Differenzierung kommen. Dabei können sich in unterschiedlichen Regionen verschiedene genetische Varianten entwickeln. Genetische Ungleichheiten zwischen Populationen reflektieren somit Selektionsprozesse und Genflüsse in der Vergangenheit. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass alle drei Schmetterlingspopulationen sich seit mehr als einem Warmzeit-Kaltzeit-Zyklus unabhängig voneinander und von der vierten großen Gruppe in den Alpen entwickelt haben. Aussterbeprozesse in Kaltzeiten wechselten sich dabei in den Hochlagen aller Gebirge mit Wiederbesiedlungsphasen in Warmzeiten ab. Genau diese Differenzierung wird den Faltern nun zum Verhängnis. Eine große Variationsbreite im Genpool einer Population sorgt auch für eine große Anpassungsfähigkeit, bei isolierten Populationen fehlt genau diese und sie können sich deutlich schlechter an Veränderungen angleichen. Gerade die heute einzigartigen Populationen mit dem abweichenden Genpool sind die zukünftig bedrohten Falter. „Wir haben verschiedenen Klimamodelle mit Verbreitungsgebieten der Schmetterlinge durchgerechnet“, erzählt Schmitt. Während in den Alpen die Populationen voraussichtlich nur schrumpfen werden, wird es in den Vogesen zukünftig wohl keine Gelbgefleckten Mohrenfalter mehr geben.
Waldgehölze als Forstliche Genressource Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource. Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms: SEBASTRA In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt. Forstliche Generhaltungsobjekte 1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen. Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt. Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.
Der Seefrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana ridibunda Pallas, 1771 genutzt. Der Seefrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen, allerdings fehlt die Art fast flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein sowie in weiten Teilen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens (Schiemenz & Günther 1994, Günther 1996 c). Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 16,51 % und liegt in der Kriterienklasse „mäßig häufig“. Ohst (2008) konnte am Oberlauf der Donau, entlang des Rheins und im Ruhrtal auch genetische Marker allochthoner, mit P. ridibundus eng verwandter Arten (P. kurtmuelleri, P. cf. bedriagae) in zum Teil hohen Anteilen nachweisen. Allochthone Wasserfrösche, die vorwiegend vom Balkan und aus Anatolien stammten, wurden in mehreren europäischen Staaten ausgesetzt, u. a. in Frankreich, der Schweiz und in Belgien (Übersicht bei Plötner 2005, Holsbeek et al. 2008). Auch in Deutschland wurden allochthone Individuen angesiedelt, z. B. im Raum Essen (Kordges 1988) und in Südbayern (Mayer et al. 2013). Aufgrund fehlender Reproduktionsbarrieren können sich allochthone Tiere mit einheimischen Seefröschen kreuzen und fertile Nachkommen hervorbringen (Plötner et al. 2010). Rückkreuzungen zwischen solchen F1-Hybriden und autochthonen Individuen führen wiederum zu Introgressionen allochthonen Erbguts in den indigenen Genpool. Ausmaß, Dynamik und räumliche Muster solcher Hybridisations- und Introgressionsprozesse sind für die meisten der einheimischen Seefroschpopulationen weitgehend unbekannt, was die Beurteilung der Bestands- und Gefährdungssituation von P. ridibundus erheblich erschwert. Darüber hinaus ist unklar, in welchem Umfang vitale Seefrösche (vor allem Weibchen) aus heterotypischen Kreuzungen zwischen Seefröschen und hybridogenetischen Teichfröschen hervorgehen. Gleiches trifft für die Introgression lessonae-spezifischer Gene in den ridibundus-Genpool zu (vgl. Uzzell et al. 1977, Günther & Plötner 1988, Plötner et al. 2008). Aufgrund der unzureichenden Daten und der Vielzahl offener Fragen, die nur auf der Grundlage molekularer Untersuchungen geklärt werden können, ist es gegenwärtig nicht möglich, für autochthone P. ridibundus den langfristigen oder kurzfristigen Bestandstrend einzuschätzen. Eine Einschätzung der aktuellen Bestandssituation als mäßig häufig ist dennoch plausibel, da die Rasterfrequenz aufgrund möglicher Verwechslungen mit dem Teichfrosch wahrscheinlich unterschätzt wird. Es wird vermutet, dass es in den letzten Jahrzehnten zu Bestandsrückgängen bzw. -abnahmen gekommen ist. Daraus ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie “Daten unzureichend“. Im Gegensatz zur RL 2009 werden aufgrund der aktuellen Datenlage der kurzfristige wie auch der langfristige Bestandstrend nicht mehr als stabil (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet), sondern als unbekannt eingeschätzt. Aus diesem Grund ändert sich die Rote-Liste-Kategorie von „Ungefährdet“ zu „Daten unzureichend“. Die vermuteten Bestandsrückgänge sind vor allem auf großräumige Meliorationsmaßnahmen sowie den Ausbau von Fließgewässern (Begradigungen und Vertiefungen) und damit die Zerstörung natürlicher, vegetationsreicher Still- und Flachwasserbereiche (Auen, Altarme) zurückzuführen. Darüber hinaus führen unsachgemäße Grabenräumungen zu Verlusten von Individuen. Auch von wasserbaulichen Anlagen und steilwandigen Gruben können zum Teil erhebliche Gefahren für den Seefrosch ausgehen. So fanden Schneeweiß & Wolf (2016) in einem Schacht eines Staubauwerks ca. 800 adulte See- und Teichfrösche (der Seefroschanteil betrug ca. 90 %), von denen 25 % bereits verendet waren. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten dürfte die Verschmutzung von Gräben und Kanälen mit Gülle und Agrochemikalien einen negativen Einfluss auf die Bestandsentwicklung des Seefroschs haben, zumal P. ridibundus eine relativ geringe Toleranz gegenüber einem niedrigen Sauerstoffgehalt des Wassers aufweist und sich auch außerhalb der Reproduktionsperiode im Gewässer oder im Uferbereich aufhält. Sauerstoffmangel kann sich nicht nur negativ auf die Entwicklung von Seefroschlarven auswirken, sondern auch zu einer erhöhten Mortalität unter Adulten führen, die im Gewässer überwintern (Tunner & Nopp 1979, Berger 1982, Plénet et al. 1998). Vor allem in kleineren stehenden Gewässern können während langanhaltender Frostperioden hypoxische Bedingungen eintreten, da diese dann oft vollständig und über längere Zeiträume zufrieren, wodurch die Aufnahme atmosphärischen Sauerstoffs verhindert wird und die Sauerstoffproduktion durch Photosynthese stark eingeschränkt ist. Möglicherweise ist das ein Grund, warum P. ridibundus vor allem entlang der Flussläufe verbreitet ist und selbst größere Seen in bestimmten Regionen (z. B. in Mecklenburg-Vorpommern) frei von Seefröschen sind. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist der Erhalt naturnaher Fließgewässer einschließlich der Auwälder (Plötner 2001, 2005) sowie die Förderung ihrer Dynamik. In stehenden Gewässern sollte der Schutz der Laichzonen und Röhrichtbestände oberste Priorität genießen. Im unmittelbaren Umgebungsbereich von individuenstarken, autochthonen Seefroschpopulationen sind extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen anzustreben. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngern ist nach Möglichkeit zu verzichten.
Die Bestände der Nordsee und der Ostsee repräsentieren unterschiedliche Populationen (Härkönen & Isakson 2010). Die Bestände der deutschen Nordsee zählen wahrscheinlich zum Cluster der südlichen Nordsee (Olsen et al. 2017). Von vier im Ostseeraum vertretenen „Managementeinheiten“ (HELCOM 2018) gehören die deutschen Bestände zur Managementeinheit der südlichen Ostsee. Die Einstufung der Verantwortlichkeit bezieht sich auf die Nominatunterart, von der im Deutschen Meeresgebiet mehr als 10 % des Weltbestandes leben. Der Aufwärtstrend in den Zählungen nach den zwei Seehundstaupe-Epizootien ist seit 2013 in eine fluktierende Entwicklung übergegangen, während die Anzahl an Jungtieren immer noch steigt. Dass die Art aktuell nicht mehr in die Kategorie „Ungefährdet“, sondern jetzt in „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ fällt, hängt mit dem verlangsamten Populationswachstum zusammen. Erste Anzeichen des Erreichens der Tragfähigkeit des Ökosystems sind eventuell anhand sinkender Überlebensraten der Jungtiere feststellbar, dies kann aber derzeit noch nicht einwandfrei nachgewiesen werden. Bei getrennter Gefährdungsanalyse wäre die Nordseepopulation als „Ungefährdet“ einzustufen. In der deutschen Ostsee werden Seehunde regelmäßig gesichtet, kontinuierliche Beobachtungen gibt es aber nur von der Sandbank Lieps in der Wohlenberger Wiek. Für die Populationen in der südlichen Ostsee ergäbe sich die Gefährdungskategorie „Stark gefährdet“. Auch die HELCOM (Baltic Marine Environment Protection Commission – Helsinki Commission) weist der Art für den Bereich der südlichen Ostsee einen schlechten Erhaltungszustand aus (HELCOM 2018). Es gibt Nachweise von Jungtieren (besonders Nordrügen), die aber an unseren Küsten extrem selten sind. Jungtiere werden aus Unkenntnis oft zu früh für verlassen gehalten. Einer niederländischen Studie zufolge sind mindestens 24 Stunden Observierung notwendig, bevor ein Jungtier als verlassen gelten kann (van der Zande et al. 2018). Jensen et al. (2017) dokumentieren, dass eine übermäßige Rehabilitation von verlassenen Jungtieren mit geringerer Fitness zu einer Schwächung des Genpools und letztlich zu einer reduzierten Population führen kann.
Gewässerentwicklungskonzept „Milde – Biese“ Lineare Maßnahme: Ökologische Sanierung Kakerbecker Mühlenbach“ Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ - Maßnahmeskizze - Ökologische Sanierung Kakerbecker Mühlenbach Objekt: Gewässer: Landkreis: Maßnahmetyp:KM14_PA01 bis PA03 und BE_PA04 + PA05 Kakerbecker Mühlenbach, Stat. 0+000 bis 7+123 Altmarkkreis Salzwedel Lineare Maßnahme OWK-Nummer:MEL05OW14-00 Ende 4451647 5840897 RW: HW: Auftraggeber: Anfang 4450010 5834913 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Gewässerkundlicher Landesdienst, Sachgebiet Ökologie Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg Telefon: 0391 / 5810 Telefax: 0391 / 5811230 Auftragnehmer: Ellmann und Schulze GbRInstitut biota GmbH Ing.-Büro für Landschaftsplanung und WasserwirtschaftInstitut für ökologische Forschung und Planung Hauptstraße 31 16845 Sieverstorf Bearbeiter: H. Ellmann Telefon: 033970 / 13954 Telefax: 033970 / 13955 Email: info@ellmann-schulze.de Internet: www.ellmann-schulze.deNebelring 15 18246 Bützow Bearbeiter: T. Munkelberg, K. Lüdecke Telefon: 038 461 / 9167-0 Telefax: 038 461 / 9167-50, -55 Email: postmaster@institut.biota.de Internet: www.institut-biota.de Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ Lineare Maßnahme „Ökologische Sanierung Kakerbecker Mühlenbach“ INHALTSVERZEICHNIS Schriftlicher Teil 1 Aufgaben- und Zielstellung ........................................................................................... 2 2 Standortverhältnisse ..................................................................................................... 3 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 Örtliche Lage ......................................................................................................................................... 3 Flächennutzung ..................................................................................................................................... 4 Schutzgebiete ....................................................................................................................................... 4 Hydrologische Randbedingungen ......................................................................................................... 7 Sonstige ermittelte Randbedingungen .................................................................................................. 7 Gewässerökologische Anforderungen und Defizite ...................................................... 9 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 Darstellung des LAWA-Typs mit grundsätzlicher Charakteristik ........................................................... 9 Fischreferenz, Zielarten und aktuelles Vorkommen ............................................................................ 10 Makrozoobenthos ................................................................................................................................ 12 Gewässerstrukturgüte – ökologische Durchgängigkeit........................................................................ 13 Fotodokumentation.............................................................................................................................. 15 Verbale Beschreibung der Abweichung vom guten Zustand ............................................................... 19 Maßnahmenbeschreibung - Darstellung der notwendigen Maßnahmen .................... 21 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 5 Grundsätzliches .................................................................................................................................. 21 Kurzbeschreibung der Hauptmaßnahmen........................................................................................... 24 Kurzbeschreibung der Begleitmaßnahmen ......................................................................................... 30 Kurzbeschreibung der Maßnahmen in den Planungseinheiten ........................................................... 32 Bewertung der Flächenverfügbarkeit................................................................................................... 47 Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf .................................................................................... 49 Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 50 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1Übersichtskarte Anlage 2Lagepläne Bestand Anlage 3Längsschnitte Bestand Anlage 4Bauwerke Bestand Anlage 5.1Maßnahmenkarten Anlage 5.2Betroffenheitskarten Anlage 5.3Betroffenheitstabelle Anlage 6Längsschnitte Planung Anlage 7Bauwerke Planung Anlage 8Schutzgebiete Anlage 9Übersichtslängsschnitt Bestand und Entwurf Ing.-Büro Elllmann / Schulze & Institut biota GmbH 2014 1 Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ Lineare Maßnahme „Ökologische Sanierung Kakerbecker Mühlenbach“ 1 Aufgaben- und Zielstellung Für den Kakerbecker Mühlenbach wurde im Jahre 2004 die Bestandsaufnahme nach WRRL durchgeführt. Dabei ist für den Gewässerabschnitt ein unbefriedigender ökologischer Zu- stand festgestellt worden. Als wesentliche Defizite sind unter anderem die fehlende ökologi- sche Durchgängigkeit sowie die damit einhergehenden starken strukturellen Defizite des Fließabschnittes zu nennen. Gemäß der Bearbeitung im Rahmen der Bestandsaufnahme wird für den Kakerbecker Müh- lenbach als Bewirtschaftungsziel die Erreichung des „guten ökologischen Zustandes“ nach WRRL mittelfristig möglich sein. Um die WRRL-Ziele zu erreichen, sollen dafür als erste Grundlage skizzenhaft -der momentane Ist-Zustand -der naturgegebene Charakter des Gewässers und daraus abgeleitet -die Defizite -sowie fachlich fundierte Maßnahmen formuliert werden. Erklärtes Ziel ist es nicht nur, ausgewählte Fließabschnitte nach den Maßgaben und Kriterien der WRRL in einen „ökologisch guten Zustand“ zu überführen. Sondern darüber hinaus durch die zu planenden Maßnahmen noch vorhandene Refugialräume anzuschließen bzw. miteinander zu verbinden. Nur so lässt sich überhaupt eine wirkliche Wiederbesiedlung der über weite Strecken verarmten Gewässer mithilfe der Arten aus Refugien gewährleisten. Eine Verbindung refugialer Räume führt dabei zur Stärkung des Genpools der Arten. Der gute Zustand gilt erst mit Vorkommen der Arten im Gewässerabschnitt als tatsächlich erreicht. Vor diesem Hintergrund kommt der ökologischen Sanierung des Kakerbecker Mühlbaches im Gesamtsystem Milde-Biese eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der vergleichsweise vielfach härteren Restriktionen im Milde-Mittellauf lassen sich aufgrund der Lage im Gesamt-Fließsystem voraussichtlich eher im Kakerbecker Mühlbach Maßnahmen mittelfristig umsetzen und erste Entwicklungen vollziehen, während für kompliziertere Maß- nahmen umfangreichere Vorbereitungen erforderlich sind. Ebenfalls ist hier die Nähe zu Refugialräumen gegeben. In vorliegender Maßnahmenskizze wurde ein ca. 7 km langer Abschnitt als Einheit ökolo- gisch begründet konzipiert. Der Abschnitt entspricht elf „herkömmlichen“ Maßnahmeskizzen. Ing.-Büro Ellmann / Schulze & Institut biota GmbH 2014 2
Lebensraumtyp 91D0* – Moorwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Veränderung des standorttypischen Wasserhaushalts (auch außerhalb) • Bodenbearbeitung, Rückung mittels unangepasster Technik/Technologie • Nährstoffeinträge • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Erhaltung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserregimes • Förderung lebensraumtypischer Gehölze • Nutzungsverzicht • Befahren nur in Trocken- oder Frostperioden Lebensraumtyp 91E0* – Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Teil: Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Veränderung der natürliche Hydrodynamik und Quelltätigkeit durch Grundwas- serabsenkung, Gewässerausbau und -unterhaltung (insbesondere Wegebau und Durchschneidungen, Querverbaue, Gewässerbegradigungen und -vertiefungen, Ufersicherungen, Abgrabungen) • Gewässerverunreinigung und Vermüllung • Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft • Intensive Weidenutzung bei ungenügender Auskoppelung der Waldflächen (bes. Bach-Galeriewälder) • Forstliche Nutzung in Quellwäldern • Unangepasste Technologien bei der Holzernte und Rückung Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Erhaltung und Wiederherstellung hoher Grundwasserstände und ungestörter Über- flutungsdynamik sowie natürlicher Quelltätigkeit, ggf. Rückbau von Dammbauten, Bachbegradigungen etc. • Nutzungsverzicht auf Teilflächen, besonders in Quellwäldern zwingend • Bei Bachwäldern (Galeriewäldern) durch Sicherung einer Mindestbreite Erhaltung des typischen Artgefüges • Kahlschlagverzicht • Möglichst plenterartige, einzelstammweise und schonende Bewirtschaftung mit ho- hen Zieldurchmessern • Waldbewirtschaftung nur unter Anwendung boden- und bestandesschonender Ar- beitsverfahren und Technik • Befahren nur in Trocken- oder Frostperioden • Kein Durchrücken von Bachläufen • Zurückdrängen lebensraumfremder Baumarten wie Eschen-Ahorn, Grau-Erle, Rot- Esche, Kanadische Pappel, Gemeine Fichte außerhalb ihres natürlichen Verbrei- tungsgebietes Lebensraumtyp 91E0* – Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Teil: Weichholzauenwälder an Fließgewässern In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Alle Maßnahmen, die zur Einschränkung oder Veränderung der natürlichen Überflu- tungs- und Gewässerdynamik, der Erosion, der Subrosion, der Sedimentation und zur Beeinträchtigung der Nährstofffracht führen • Einschränkung der Vernetzung von Gewässer und Aue • landwirtschaftliche Nutzung (Weide) auf ganzer Fläche oder bis zur Gewässerlinie • Gewässerverunreinigung und Vermüllung • Unangepasste forstliche Nutzung Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Verzicht auf Beweidung • Belassen von Biotop- und Altbäumen bis zum natürlichen Zerfall • Pflegemaßnahmen zur Selektion nicht lebensraumtypischer Gehölze (z.B. Eschen- Ahorn, Rot-Esche, Kanadische Pappel) • Regelmäßiges Beseitigen ökologisch bedenklichen Schwemmgutes Lebensraumtyp 91F0 – Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Alle Maßnahmen, die zur Einschränkung oder Veränderung der natürlichen Überflu- tungs- und Gewässerdynamik, der Erosion, der Subrosion, der Sedimentation und zur Beeinträchtigung der Nährstofffracht führen • Einschränkung der Vernetzung von Gewässer und Aue • Einbringen von nichtlebensraumtypischen Gehölzen Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Erhalt und Förderung der lebensraumytpischen Gehölzzusammensetzung • Schaffung und Erhaltung des natürlichen Überflutungsregimes • Zurückdrängen von nichtlebensraumtypischen Gehölzen (z.B. Rot-Esche) NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen- Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Lebensraumtyp 91T0 – Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Stoffeinträge und Humusakkumulation • Aufgabe historischer Nutzungsformen Handlungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Dauerhafte Erhaltung hoher Totholz-, Biotop- und Altbaumanteile • Nachahmung humuszehrender historischer Bewirtschaftungsformen (experimen- telle Streunutzung) Lebensraumtyp 9410 – Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Nutzungen, die über eine gruppenweise Nutzung hinausgehen • Bodenschutzkalkung natürlich saurer Standorte • Unangepasste forstliche Nutzung und Bodenbearbeitung • Einbringen nichtlebensraumtypischer Gehölze Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Förderung vitaler und autochthoner Bäume, Erhalt des Genpools autochthoner Fichten • Entwicklung eines Dauerwaldes (Waldentwicklung unter weitestgehender Zulas- sung natürlicher walddynamischer Prozesse) • Schonende Holzernte und -bringung (Holzbringung mit besonders bodenschonen- den Verfahren, z.B. seilwindengestützt oder mit Seilkran) • Einzelbaumweise bis kleinflächige Verjüngung • Entwicklung mosaikartiger Strukturen, insbesondere Erhöhung des Anteils an Alt- bäumen, die einem natürlichen Zerfall überlassen werden *) prioritär zu schützender Lebensraum 1 Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) 2 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7) 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA 454-475) 4 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.04.1994 (GVBl. Nr. 17/1994, S. 520) Impressum: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachgebiet 45 Wald-FFH, Prüfung auf Verträglichkeit PF 20 08 41, 06009 Halle (Saale) Sitz: Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: (03 45) 57 04 - 611, Fax: (03 45) 57 04 - 605 E-Mail: poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Internet: www.lau-st.de Europäische Kommission Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE LÄNDLICHEN GEBIETE © www.photo-company.com • In Ausnahmefällen behutsame, einzelstammweise Zielstärkennutzung unter Anwen- dung boden- und bestandesschonender Arbeitsverfahren und Technik (Seilwinde/ Seilkran) • Berücksichtigung des Schutzwaldcharakters der Bestände und der Standorte Landesamt für Umweltschutz Durch die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie1 sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richt- linie2 (FFH-RL) werden die Voraussetzungen für den Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in Europa geschaffen. Das Schutzgebiets- Netzwerk „NATURA 2000“ setzt sich aus den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzricht- linie sowie den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie zusammen, die sich flächenmäßig teilweise überlappen. Gebietsbezogene Schutzgegenstände: • FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie • die Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie • die Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie • regelmäßig auftretende Zugvogelarten gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz- richtlinie Vorrangiges Ziel der FFH-Richtlinie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt, der Schutz der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten. Die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der bedroh- ten Arten und Lebensräume sowie die Sicherung einer günstigen Gebietsentwicklung sind dabei von zentraler Bedeutung. In das Schutzgebietssystem „NATURA 2000“ sind neben extrem seltenen und klein- räumig vorkommenden Lebensräumen auch relativ großflächig existierende, jedoch für bestimmte Bereiche Europas charakteristische und artenreiche Lebensräume integriert. So sind auch in Sachsen-Anhalt verschiedene Waldlebensraumtypen noch relativ weit verbreitet. Insbesondere für diese Lebensräume besteht ein großes forstwirtschaftli- ches Nutzungsinteresse. Unter Berücksichtigung des Umweltintegrationsprinzips wird eine Bewirtschaftung der NATURA 2000-Gebiete nicht ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entwicklung und naturschutzfachliche Aspekte sollen hier dem Prinzip der Nachhaltig- keit folgen. Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung günstiger ökologischer Zustände für Lebensraumtypen und Arten. Er gibt den Rahmen vor, wie die Nutzung erfolgen soll um alle Schutzaspekte zu berücksichtigen. In Sachsen-Anhalt werden die europäischen Vorschriften insbesondere durch die §§ 44, 45 und 46 des Naturschutzgesetzes LSA3 umgesetzt. Das Waldgesetz4 für das Land Sachsen-Anhalt regelt im § 4 Abs. 2 die Grundsätze für eine naturgemäße Bewirtschaftung des Waldes. Im Folgenden werden Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen-Anhalt vorkommen- den Waldlebensraumtypen in NATURA 2000 Gebieten gegeben. Diese Hinweise sind nicht abschließend, sollen aber bei der forstlichen Bewirtschaftung der NATURA 2000 Gebiete einen naturschutzfachlichen Rahmen darstellen. Ziel ist eine richtlinienkonforme Bewirtschaftung ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Habitate der Arten. Folgende Maßnahmen und Tätigkeiten stellen für alle Waldlebensraumtypen im Regel- fall in „Natura 2000 Gebieten“ erhebliche Beeinträchtigungen dar: • Intensivierung der bisherigen forstlichen Nutzung • Kahlschläge, Waldweide und Waldumwandlungen nach Landeswaldgesetz • Entnahme von Horst-, Höhlen- und sonstigen Biotopbäumen • Nichtbeachten von Vorkommen naturschutzfachlich wertvoller Pflanzen- und Tier- arten und deren Ansprüche bei der Durchführung von Arbeiten • Aktive Entmischung des natürlichen Artenspektrums • Anbau, Förderung oder natürliche Verjüngung nicht lebensraumtypischer Gehölze und Pflanzen • Freisetzung von genmanipulierten Gehölzen • Waldbewirtschaftung unter Anwendung von boden-, bestandesschädigenden sowie standortsunangepassten Arbeitsverfahren und Technik • Unsachgemäßer Einsatz von Rücketechnik (insbesondere in Wäldern auf grundwas- sernahen Standorten) • Bodenverdichtung durch flächiges Befahren • Wegeneubau und Wegeausbau bei Flächeninanspruchnahme in einem Lebensraum- typ oder einer Lebensstätte einer Art oder die Verwendung nicht standortgemäßer Materialien • Flächige, in den Mineralboden tiefgründig eingreifende Bodenbearbeitungsverfahren • Veränderung des Bodenreliefs • Ganzflächige Räumung von Schlagabraum • Handlungen welche die Oberflächen- und Grundwasserführung verändern • Meliorationsmaßnahmen wie Vollumbruch zur Kulturbegründung oder die Entwässe- rung in grundwasserbeeinflussten Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten • Neuanlage von Entwässerungseinrichtungen, Wildäckern und Wildwiesen • Ausbleibende Naturverjüngung und populationsgefährdender Verbiss charakteris- tischer und naturschutzfachlich wertvoller Pflanzenarten infolge einer ökologisch nicht tragbaren Schalenwilddichte • Kalkung natürlich saurer Standorte, Düngung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln • Intensive, dem Wald unangepasste Freizeitaktivitäten • Beeinträchtigung und Zerstörung der Habitate von geschützten und lebensraumtypi- schen Tierarten Nachfolgende Handlungen haben in der Regel positiven Einfluss auf die Entwicklung der Waldlebensraumtypen: • Schaffung und Erhalt der biotischen und abiotischen Vorraussetzung für eine natür- liche Verjüngung und den Aufwuchs der Hauptbaumarten, der Kennarten und der charakteristischen Begleitvegetation in den jeweiligen Lebensräumen • Zurückdrängen lebensraumtypfremder Gehölze • Mischungsregulierung unter Wahrung eines breiten, dem jeweiligen Lebensraumtyp entsprechenden Baumartenspektrums • Entwicklung zum Dauerwald • Entwicklung mosaikartig verteilter unterschiedlicher Altersstadien innerhalb der Be- stände • Maßnahmen, welche dem Erhalt und der Förderung eines hohen Anteils von Altbäu- men bzw. Altholzinseln dienen und diese bis zum Erreichen der natürlichen Zerfalls- phase schützen • Erhalt und Förderung von liegendem und stehendem Totholz und Biotopbäumen • Gestufte, naturnahe und gut strukturierte Gestaltung von Waldaußen- und Waldin- nenrändern mit den jeweils lebensraumtypischen Gehölzarten • Verlängerung der Umtriebszeiten bzw. Erhöhung von Zieldurchmessern • Ökogerechte Wildbewirtschaftung (angepasste Schalenwildbestände sind eine der Voraussetzungen zur natürlichen Regeneration der Waldgesellschaften) • Bestandes- und baumschonende Saatgutgewinnung • Natürlich dynamische Waldentwicklung mit Nutzungsverzicht auf Teilflächen • Waldbewirtschaftung nur unter Anwendung boden-, bestandesschonender und standortsangepasster Arbeitsverfahren und Technik • Standortsangepasster Bestandesaufschluss entsprechend der Prinzipien einer öko- gerechten Waldwirtschaft, ohne Schematismus und unter Berücksichtigung des Schutzes ökologisch wertvoller Bestandeselemente Spezielle, zusätzliche Hinweise zu den einzelnen Waldlebensraumtypen: Lebensraumtyp 9110 – Hainsimsen-Buchenwald Lebensraumtyp 9130 – Waldmeister-Buchenwald In der Regel Beeinträchtigungen dieser Lebensräume durch: • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums mit Dominanzverlust der Rotbuche • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung bzw. durch die Bewirtschaftung der Bestände in schematischen Schlagformen (z.B. Schirmschlagbetrieb auf großer Fläche) • Bewirtschaftung mit bestandes- und bodenschädigenden Holzernte- und Verjüngungs- methoden Bewirtschaftungsempfehlungen für diese Lebensräume: • Nutzungsverzicht auf Teilflächen • Femel- oder plenterartige Bewirtschaftung mit hohen Zieldurchmessern • Belassen von Altholzinseln • Dauerhafte Erhaltung hoher Totholz-, Biotop- und Altbaumanteile • Waldbewirtschaftung nur unter Anwendung boden- und bestandesschonender Ar- beitsverfahren und Technik Lebensraumtyp 9150 – Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Veränderungen des Waldinnenklimas und der Lichtverhältnisse durch forstliche Maßnahmen können zu Konkurrenzverschiebungen in der Bodenvegetation und damit zur Beeinträchtigung der Wuchsbedingungen naturschutzfachlich wertvoller Arten führen • Bodenbearbeitungsmaßnahmen (außer motormanuelle bzw. manuelle plätzeweise) in Bereichen mit Arten der Anhänge • Holzernte und Rückung innerhalb der Vegetationsperiode (bezogen auf die Ent- wicklung der Bodenvegetation des jeweiligen Bestandes) • Gesteinsabbau • Touristische Nutzung (Klettersteige, Wanderwege) Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Bewirtschaftungsverzicht der wenigen Vorkommen dieses Lebensraumes • Erhalt lichter Bestockung in Bereichen mit gut ausgebildeter charakteristischer Bo- denvegetation • Einzelbaumweise bis kleinflächige Verjüngung • Ergänzungspflanzungen mit lebensraumtypischen Gehölzen Lebensraumtyp 9160 – Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald Lebensraumtyp 9190 – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen In der Regel Beeinträchtigungen dieser Lebensräume durch: • Veränderung des standorttypischen Wasserhaushalts • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums (Entmischung), insbe- sondere bei Verringerung oder Verlust der Eichenanteile • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserregimes • Nutzungsverzicht auf Teilflächen • Entwicklung strukturierter Waldränder • Mischungsregulierung unter Wahrung eines breiten, dem Lebensraumtyp entspre- chenden Baumartenspektrums (Regulierung von Dominanzen, Förderung von Eiche) • Einzelstammweise oder femelartige Bewirtschaftung mit hohen Zieldurchmessern • Belassen von Altholzinseln Lebensraumtyp 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums (Entmischung), insbe- sondere bei Verringerung oder Verlust der Eichenanteile • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Exemplarische Reaktivierung historischer Waldnutzungsformen (Mittelwaldwald- wirtschaft) auf geeigneten Flächen • Bewirtschaftung im Plenter- oder Femelschlagbetrieb mit hohen Umtriebszeiten und Zieldurchmessern (behutsame Einzelstammnutzung und Durchlichtung der Be- stände auf kleiner Fläche und damit Schaffung naturnaher Strukturen) • Bewirtschaftung des Hainbuchen-Ulmen-Hangwaldes entsprechend des Schutz- waldcharakters (dauerhafte Gewährleistung der Bodenschutzfunktion) Lebensraumtyp 9180* – Schlucht- und Hangmischwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Unangepasste Rücketechnik und Nutzungstechnologie • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums (Entmischung) • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung bzw. durch die Bewirtschaftung der Bestände in schematischen Schlagformen • Nutzungen, die über eine einzelstamm- oder gruppenweise Nutzung hinaus gehen Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Aussetzen der Bewirtschaftung, insbesondere in gut ausgebildeten, kleinflächigen Schlucht- und Hangmischwäldern • Dauerhafte Erhaltung hoher Totholz-, Biotop- und Altbaumanteile
Das Projekt "Populationsgenetische und -biologische Untersuchungen an Wacholder im Rahmen der Maßnahme der Landesforsten Rheinland-Pfalz zur Erhaltung forstlicher Genressourcen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Marburg, Fachbereich Biologie, Professur Naturschutzbiologie durchgeführt. Die heutigen Wacholderheiden der rheinland-pfälzischen Vordereifel stellen nur noch kleine, fragmentierte Teile der ehemals großflächigen, landschaftsprägenden Heiden der Mittelgebirge dar. Bei den heutigen Resten handelt es sich zumeist um schützenswerte Flächen unserer Kulturlandschaft. Die meisten von ihnen tragen den Status eines Naturschutzgebietes. Der Wacholder ist Bestandteil des Genressourcen-Programms in Rheinland-Pfalz. Um die genetischen Ressourcen des Wacholders (Juniperus communis L.) sowohl über in-situ als auch über ex-situ Maßnahmen zu erhalten sind einige wissenschaftliche Untersuchungen von Nöten: Mittels molekularbiologischer bzw. -genetischer Untersuchungen (AFLP-Marker nach VOS et al. (1995)) soll geklärt werden, zu welchem großräumigen Genpool die rheinland-pfälzischen Wacholderheiden gehören. Weiterhin werden Kern-Mikrosatellitenmarker nach MICHALCZYK et al. (2005) eingesetzt, um die genetische Diversität der Bestände zu ermitteln und, um eventuelle räumlich-genetische Strukturen mittels räumlicher Autokorrelationsanalysen aufzudecken. Dies ist u.a. wichtig, um Empfehlungen zur Werbung von Steckreisern oder Beerenzapfen abgeben zu können. Zusätzlich sollen populationsbiologische Untersuchungen stattfinden, um einen möglichen Zusammenhang zwischen demographischen Parametern und der Vitalität der Wacholderembryonen zu finden. Hierfür werden die reproduktiv effektiven Dichten der Wacholderstöcke auf den einzelnen Heiden ermittelt sowie dendrochronologische Beprobungen zur Altersbestimmung und Vitalitätstests (Tetrazoliumtest) an den Embryonen durchgeführt.
Das Projekt "Ex-situ Erhalt der pflanzengenetischen Vielfalt des österreichischen Extensivgrünlands (Grünland-Genbank)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein (HBLA) durchgeführt. Im Rahmen des Projektes wird Saatgut landwirtschaftlich wichtiger Grünlandgräser und -kräuter in den 3 ausgewählten Lebensraumtypen aller 10 naturräumlichen Großeinheiten Österreichs besammelt (G-Zert 2012), reproduziert und ex-situ im Gefrierlager des LFZ gesichert. Dies dient in erster Linie dem Erhalt der genetischen Vielfalt, die durch Nach- und Übersaat mit einheitlichem Saatgut sehr stark gefährdet ist. Das gesammelte und verwahrte Material steht zukünftig für Züchtungsaktivitäten sowie regionale Naturschutz- und Landschaftsbau-Maßnahmen zur Verfügung. Die im Rahmen dieses Projektes erhobenen Daten werden in das nationale Verzeichnis der öffentlich zugänglichen österreichischen Genbank integriert.
Das Projekt "Die Quappe im Rheingebiet - ein verborgener Fisch kehrt in Fluss und Stillwasser zurück" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wasserlauf - Stiftung für Gewässerschutz & Wanderfische Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Quappe ist eine historisch in Fließ- und vernetzten Stillgewässern deutschlandweit verbreitete, winterlaichende Fischart, die zwischen Salz- und Süßwasser wandert (potamodrom). Sie hat damit eine Indikatorfunktion für vernetzte Fließgewässer samt intakter Auen und guter Wasserqualität. Die Art ist in Nordrhein-Westfalen vom Aussterben bedroht und in angrenzenden Bundesländern gefährdet bzw. stark gefährdet. Es gibt in NRW noch eine kleine Restpopulation im Einzugsgebiet der Lippe, die sich in einem lokalen Erhaltungsprogramm befindet und die sich laut eines genetischen Gutachtens der BLE als zoogeografisch adäquate Spenderpopulation für eine Ausbreitung eignet. Diese Spenderpopulation soll genutzt werden, um Pilotmaßnahmen in Form von Nachzucht und Besatz zur aktiven Ausbreitung und weiteren Absicherung des Genpools zu ergreifen. Der Bedarf besteht, da im Rheineinzugsgebiet ansonsten kaum Quappenpopulationen erhalten sind und zudem infolge wasserbaulicher Restriktionen eine natürliche Ausbreitung längerfristig behindert wird. Die Maßnahmenumsetzung findet in ausgewählten Pilot-Habitaten des Rheinhauptstroms, in Seitengewässern und in wiederhergestellten Auenbereichen sowie großen renaturierten Abgrabungsseen und Talsperren als Ersatzbiotop statt. Begleitend findet eine ökologische Erfolgskontrolle statt. Mittelfristig soll ein bundesweites Erhaltungsprogramm für die Quappe erarbeitet werden, an dem alle vier Bundesländer am deutschen Abschnitt des Rheins beteiligt sind. Hierzu werden regelmäßige Fachtreffen der vier Rhein-Bundesländer organisiert. Neben Nachzucht und Besatz sollen an ausgewählten Besatzorten habitatverbessernde Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und zum besseren Schutz der Jungquappen umgesetzt werden. Maßnahmen der Umweltbildung inklusive Patenschaften für Schulklassen und Begleitforschung zur Interaktion mit invasiven Arten (v.a. Grundeln) und weiteren sympatrischen Arten runden das Arbeitsprogramm ab.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren,Erfurt e.V., Abteilung Pflanzengesundheit durchgeführt. Qualitätsmängel der Kartoffel infolge eines Befalls mit Rhizoctonia solani gehören zu den häufigsten Ursachen für eine Ablehnung von Produktionschargen durch den Handel und die Verarbeitungsindustrie. Die unzureichende Wirksamkeit von verfügbaren Bekämpfungsmaßnahmen erfordert die Entwicklung neuer Strategien. Der Anbau von resistenten Sorten ist eine wirksame Bekämpfungsmaßnahme, doch gibt es keine Informationen zur Resistenz gegen R. solani in marktfähigen Sorten/Genpool, da dieses Merkmal in der Züchtung aufgrund fehlender Testverfahren nur indirekt berücksichtigt wurde. Hauptziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung einer Resistenzprüfmethode, deren Bereitstellung der Züchtung erstmals erlaubt, das Resistenzpotential in marktfähigen Sorten bzw. im Genpool der Kartoffel gegenüber R. solani zu prüfen. Dazu sollen Merkmale der Kartoffel aufgefunden werden, die mit dem Merkmal Resistenz im Feld korrelieren und so ein Screening von Sorten auf Rhizoctonia-Resistenz in kurzer Zeit erlauben, um dieses Merkmal in zukünftige Züchtungsprogramme aufzunehmen. Angestrebt wird auch die Prüfung einer nicht chemischen Bekämpfungsmethode. Erarbeitet wird eine Applikationsstrategie für einen pilzlichen Antagonisten zur Unterdrückung des Inokulums von R. solani im Feld. Geprüft wird auch, ob durch Behandlung der Knollen mit dem Antagonisten nach der Ernte der Entwicklung von Sklerotien im Lager entgegen gewirkt werden kann, um das Primärinfektionspotential zu reduzieren.
Origin | Count |
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Bund | 110 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 106 |
Taxon | 2 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 107 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Englisch | 18 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 71 |
Webseite | 39 |
Topic | Count |
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Boden | 99 |
Lebewesen & Lebensräume | 112 |
Luft | 56 |
Mensch & Umwelt | 112 |
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Weitere | 112 |