API src

Found 25 results.

Related terms

Geruchsreduktion von gebrauchten Kunststoffrezyklaten durch kontrollierte Bakterienkulturen in kreislaufgeführten Waschprozessen

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Derzeit stellt die Kontamination der Kunststoffabfälle mit Geruchsstoffen ein großes Problem dar, vor allem, wenn die Kunststoffabfällen rezykliert und zur Herstellung neuer Produkte eingesetzt werden, da die Geruchswahrnehmung eines Produktes die Kaufentscheidung der Kunden stark beeinflusst. Im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens gilt es also, den Geruch von post-consumer Kunststoffabfällen und Rezyklaten weitgehend zu minimieren, um diese wiedereinzusetzen und einer wertvollen Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Momentan werden aber lediglich solche Kunststoffmaterialien recycelt, die eine hohe Reinheit und einen geringeren Verschmutzungsgrad aufweisen, wie z.B. PET-Flaschen, die über ein Pfandsystem getrennt erfasst werden und in einem aufwändigen Recyclingprozess zu einem hochwertigen PET-Recyclat verarbeitet werden. In der deutschen Verpackungsindustrie haben allerdings Folien mit 38,5% das größte Anwendungsgebiet. Um also langfristig höhere Recyclingquoten zu erreichen, ist es notwendig die großen Mengen an Folienabfällen aus post-consumer Abfällen zu recyclen. Das übergeordnete Ziel des Forschungsvorhabens bestand daher in der die Prüfung der Möglichkeit, geruchsaktive Substanzen oder die Verunreinigung, die zu Geruchsveränderungen in post consumer Folien führen, schon während der Kunststoffwäsche zu eliminieren, um eine Geruchsreduktion im Endprodukt Rezyklat zu erzielen. Das Schließen dieses Rohstoffkreislaufs durch einen innovativen Waschprozess soll das Recycling von post-consumer Folienabfällen effizienter, nachhaltiger und energiesparender gestalten. Industrielle Waschprozesse außerhalb der Recyclingbranche nutzen in letzter Zeit neben chemischen auch biologische Zusätze. Hier hat sich insbesondere ein biologischer Ansatz etabliert, bei dem das Waschwasser mit Bakterienimpflösungen (sogenannte 'PIP' - fortschrittliche probiotische Produkte) versehen wird. Die eingesetzten PIP Produkte gelten als sicher, FDA und EU Ecolabel zertifiziert und damit umweltfreundlich. Die einzusetzenden Bakterienlösungen enthalten neben natürlichen Spuren- und Nährstoffen ausschließlich Mikroorganismen der Risikogruppe 110, die nicht unter das Gentechnikrecht fallen. Es handelt sich dabei um keinen gefährlichen Stoff und ist nach ((EG)1272/2008) nicht kennzeichnungspflichtig. Die PIP Kultur verstoffwechselt organischen Schmutz aktiv und verhindert eine Umwandlung in riechende flüchtige Verbindungen bzw. kann auch, je nach Art des Mikroorganismus und Geruchssubstanz, geruchsbildende Mikroorgansimen verdrängen. Durch die Anreicherung der PIPs werden im Zuge dessen geruchsbildende Mikroorganismen weitgehend zurückgedrängt. Diese Methodik wird bereits erfolgreich eingesetzt in der Klinikhygiene, in Haushalt, Tiermast und Aquakultur, aber auch besonders in der industriellen Prozesswasseranwendung, beispielsweise in Kühltürmen und Klimaanlagen. Ein Einsatz in Recycling-Waschkreisläufen wurde bislang nicht untersucht. Der Lösungsansatz bestand darin, post-consumer Abfälle mit bakterienbeimpftem Wasser während der Kunststoffaufbereitung zu behandeln. Die gereinigten Kunststoffe wurden dazu olfaktorisch durch ein Testpanel bewertet und dem Stand der Technik gegenübergestellt. Die Antragsteller gehen davon aus, dass durch den Einsatz der Bakterien innerhalb der Kunststoffwäsche nur geringe Produktionsmehrkosten im Vergleich zu den bisherigen Prozessen verursacht werden. Die üblichen Waschtemperaturen können vermutlich mit dem Bakterieneinsatz reduziert werden. Des Weiteren werden keine hohen Investitionskosten erwartet, da sich das technische Prinzip der Waschanlagen nicht verändert wird.

Umweltrecht Allgemeines Umweltrecht Fischereirecht Forst- und Jagdrecht Gewässerschutzrecht Immissionsschutzrecht Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht Natur- und Landschaftspflegerecht Stoff-, Strahlen- und Gentechnikrecht Tierschutzrecht

<p> Allgemeines Umweltrecht Allgemeines Umweltrecht<ul><li>Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG), BS 2129-7</li><li>Landesverordnung über die federführende Behörde nach § 31 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br> BS 2129-9</li><li>Landestransparenzgesetz (LTranspG), BS 2010-10</li><li>Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG),&nbsp;Gl-Nr. 20100</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, BS 2129-14</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz, BS 2129-15</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über<br> Schadstofffreisetzungs-&nbsp;und -verbringungsregister, BS 2129-15</li><li>Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts,&nbsp;BS 2013-1-31</li><li>Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umweltschutz,<br> Gl-Nr. 2129</li><li>Förderung von nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (VV EPLR EULLE),<br> Gl-Nr. 7847</li><li>Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Gl-Nr. 21291</li></ul> Fischereirecht Fischereirecht<ul><li>Landesfischereigesetz (LFischG), BS 793-1</li><li>Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung), BS 793-1-1</li><li>Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und über die Fischereiabgabe, BS 2013-1-30</li><li>Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our, BS 793-2</li><li>Landesgesetz zu dem Vertrag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland der Bundesrepublik Deutschland zur Neuregelung der Fischereiverhältnisse in den unter gemeinschaftlicher Hoheit dieser Staaten stehenden Grenzgewässern, BS Anhang I 69</li><li>Zuwendungen zur Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft (Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft), Gl-Nr. 7936</li><li>Zuwendungen zur Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz (Fördergrundsätze Freizeitfischerei), Gl-Nr. 7936</li></ul> Forst- und Jagdrecht Forst- und Jagdrecht<ul><li>Landeswaldgesetz (LWaldG), BS 790-1</li><li>Landesjagdgesetz (LJG), BS 792-1</li><li>Landesverordnung zur Durchführung des Landeswaldgesetzes (LWaldGDVO), BS 790-1-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, BS 790-3</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz, BS 790-4</li><li>Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes „Landesforsten Rheinland-Pfalz“, BS 2013-1-28</li><li>Landesverordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes,&nbsp;BS 790-2</li><li>Landesjagdverordnung (LJVO), BS 792-1-1</li><li>Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild,&nbsp;BS 792-1-4</li><li>Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-15</li><li>Zuwendungen zur Förderung der Waldwirtschaft &nbsp;(Fördergrundsätze Wald),&nbsp;Gl-Nr. 79023</li><li>Richtlinie zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald, Gl-Nr. 7910</li><li>Verfahren der mittelfristigen Forst-Betriebsplanung (VV-Forst-Betriebsplanung), Gl-Nr. 7903</li><li>Durchführung des Landesjagdgesetzes, Gl-Nr. 7920</li><li>Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, GVBl. Rhpf. vom 12. Februar 2015, S. 3</li></ul> Gewässerschutzrecht Gewässerschutzrecht<ul><li>Landeswassergesetz (LWG), BS 75-50</li><li>Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes, BS 75-51</li><li>Landesverordnung über die Gewässer zweiter Ordnung, BS 75-50-1</li><li>Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft, BS 75-50-3</li><li>Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe&nbsp;<br> (Anlagenverordnung – VAwS), BS 75-50-2</li><li>Landesverordnung über den Meldedienst bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen, BS 75-50-8</li><li>Landesverordnung über die Anerkennung von Überwachungsgemeinschaften für bauliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, BS 213-1-6</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung, BS 2126-6</li><li>Landesverordnung über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung, BS 75-50-10</li><li>Süßwasserqualitätsverordnung, BS 75-50-11</li><li>Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser (KomAbwVO), BS 75-50-12</li><li>Landesverordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen (JGSF-Verordnung), BS 75-50-14</li><li>Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung), BS 75-50-13</li><li>Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Wasserbauprüfverordnung), BS 213-1-16</li><li>Hochwassermeldeverordnung, BS 75-50-4</li><li>Landesverordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Fähren&nbsp;(Landesfährenverordnung), BS 75-50-7</li><li>Landeshafenverordnung (LHafVO), BS 75-50-15</li><li>Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern<br> (Wasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG-), BS 75-53</li><li>Landesgesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes –&nbsp;AbwAG (Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG -),<br> BS 75-52</li><li>Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA), BS 75-50-9</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Wassersicherstellungsgesetz, BS 75-55</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, BS 75-56</li><li>Landesgesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (AGWVG), BS 75-58</li><li>Landesverordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden nach dem Wasserverbandsgesetz, BS 75-57</li><li>Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und der Großherzoglich-Luxemburgischen Regierung über die Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Sauer bei Rosport-Ralingen, BS Anhang I 2</li><li>Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Großherzogtum Luxemburg über die Errichtung von Wasserkraftanlagen an der Our, BS Anhang I 12</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände, BS Anhang I 50</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die gemeinsame Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch Gemeinden und andere Körperschaften, BS Anhang I 65</li><li>Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung - FöRiWWV),&nbsp;<br> Gl-Nr. 7534</li><li>Digitales Wasserbuch (DIGIWAB), Gl-Nr. 753173</li><li>Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen, Gl-Nr. 753111</li><li>Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung der Wasser- und Bodenverbände, Gl-Nr. 6300</li><li>Überwachung von Stauanlagen in Rheinland-Pfalz, Gl-Nr. 753163</li><li>Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen, Gl-Nr. 753152</li><li>Wasser- und Bodenverbände; hier: Haushaltsplan, Festsetzung der Beiträge, Rechnungsprüfung und Entlastung, Gl-Nr. 6300</li></ul> Immissionsschutzrecht Immissionsschutzrecht<ul><li>Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), BS 2129-4</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO), BS 2129-5</li><li>Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und § 29 Abs. 1<br> Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes, BS 2129-6</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt-Hahn, BS 2129-16</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel, BS 2129-17</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ramstein, BS 2129-18</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem, BS 2129-19</li><li>Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Einführung von Vordrucken für Verfahren nach § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und 4, den §§ 8 und 9 Abs. 1 BImSchG sowie § 4 Abs. 9 TEHG, Gl-Nr. 7112</li></ul> Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht<ul><li>Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG), BS 2129-1</li><li>Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle, BS 2129-1-2</li><li>Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, BS 2129-1-3</li><li>Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, BS 2129-2</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Überwachung der Produktverantwortung, BS 2129-10</li><li>Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen, BS 2129-21</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes, BS Anhang I 125</li><li>Landesgesetz zu dem Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag, BS Anhang I 150</li><li>Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG), BS 2129-8</li><li>Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz), Gl-Nr. 21291</li><li>Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz,&nbsp;Gl-Nr. 21291</li></ul> Natur- und Landschaftspflegerecht Natur- und Landschaftspflegerecht<ul><li>Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), BS &nbsp;791-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landespflege (NatSchZuVO), BS 791-1-1</li><li>Landesverordnung über die Beiräte für Naturschutz, BS 791-1-2</li><li>Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO -), BS 791-4</li><li>Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO), BS 791-5</li><li>Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft, BS 791-1-22</li><li>Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände,&nbsp;BS 791-3</li><li>Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten,&nbsp;BS 791-1-17</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Nationalparkgesetz Hunsrück-Hochwald),&nbsp;BS Anhang I 158</li><li>Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrags zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Großherzogtum Luxemburg über die Errichtung eines gemeinsamen Naturparks, BS Anhang I 23</li><li>Landesgesetz zur Errichtung der Stiftung „Grüner Wall im Westen - Mahnmal ehemaliger Westwall“, BS 64-1</li><li>Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als&nbsp;deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen, BS 791-1-11</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Rhein-Westerwald", BS 791-1-4</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Nassau", BS 791-1-6</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Saar-Hunsrück", BS 791-1-7</li><li>Landesverordnung über den „Naturpark Soonwald-Nahe“, BS 791-1-16</li><li>Landesverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“, BS 791-1-13</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Südeifel", BS 791-1-14</li><li>Landesverordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Rheingebiet von Bingen bis Koblenz" (Landschaftsschutzverordnung Mittelrhein), BS 791-1-3</li><li>Landesverordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz", BS 791-1-5</li><li>Landesverordnung über das "Naturschutzgebiet Untere Nahe", BS 791-1-9</li><li>Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderungsgrundsätze -&nbsp;Landespflege),<br> Gl-Nr. 7910</li><li>Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz, Gl-Nr. 7910</li><li>Programm zur Förderung extensiver Erzeugungspraktiken im Agrarbereich aus Gründen des Umweltschutzes und des Landschaftserhalts (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft - EULLa), Gl-Nr. 78143</li><li>Erhebung und Verarbeitung von Geofachdaten des Naturschutzes (VVGeoNat), Gl-Nr. 7910</li></ul> Stoff-, Strahlen- und Gentechnikrecht Stoff-, Strahlen- und Gentechnikrecht<ul><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gentechnik (GenTZuVO), BS 2121-60</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz für den Bereich der Futtermittel,&nbsp;<br> BS 2121-61</li><li>Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes auf die Landesärztekammer und die Landeszahnärztekammer, BS 2122-1-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts, BS 75-10</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts, BS 8053-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Gefahrenschutzes (GefSchZuVO), BS 8053-2</li><li>Strahlenschutz in Schulen, Gl-Nr. 223111</li></ul> Tierschutzrecht Tierschutzrecht<ul><li>Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG),&nbsp;<br> BS 7833-2</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts, BS 7833-1</li><li>Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13b des Tierschutzgesetzes,&nbsp;<br> BS 7833-3</li></ul></p>

Neue Züchtungstechniken im Gentechnikrecht: Europäische und nationale Regelungsoptionen

GENUA, Novel Food - Bedeutung des Gentechnikrechts fuer den Bereich der Lebensmittel

Die Europaeische Gemeinschaft versucht derzeit, den Bereich neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einer eigenstaendigen rechtlichen Regelung zuzufuehren. Der 'Geaenderte Vorschlag fuer eine Verordnung des Europaeischen Parlaments des Rates ueber neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten' vom 1.12.1993 ist bisher nicht verabschiedet worden und es gibt zahlreiche Problembereiche, deren rechtliche Erfassung durch den Verordnungsentwurf erheblicher Kritik unterliegt. Das Vorhaben zielt daher darauf ab, die mit der Novel-Food-Verordnung verbundenen Neuerungen und Probleme, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Recht, in einer vertieften rechtlichen Analyse aufzuarbeiten. Dabei sind die Problembereiche Risikodebatte, Sicherheitsaspekte und Kennzeichnungspflicht massgeblich. Es soll auch dargestellt werden, welche Folgen sich fuer das deutsche Recht ergeben werden. Parallel zu diesem Vorhaben laeuft die 'Untersuchung der bestehenden wissenschaftlichen Bewertungskriterien und Nachweismethoden fuer Lebensmittel, die kuenftig den neuartigen Lebensmitteln zugerechnet werden sollen'. (Leiter: Prof. Dr. Hammes, Institut fuer Lebensmitteltechnologie der Universitaet Hohenheim). Zwischen beiden Vorhaben findet ein Austausch statt. In dem Vorhaben wird der EG-Vorschlag gruendlich analysiert. In dem bisher vorliegenden Zwischenbericht wird eine Reihe von Kritikpunkten herausgearbeitet: Verlagerung von Vollzugskompetenzen auf die Kommission; zu kurze Fristen bei der Beteiligung der Mitgliedsstaaten; reduzierte Beteiligungs- und Interventionsrechte der Mitgliedsstaaten bei weitem Spielraum der EG-Kommission; nur beratende Funktion des Staendigen Lebensmittelausschusses; problematische Abgrenzung zum bestehenden Gentechnikrecht; sachlich nicht gerechtfertigte Ausnahmen; fehlende Berichtspflicht der Kommission an das Europaeische Parlament und den Rat. Die rechtssystematische Einordnung der Novel-Food-Bestimmungen in das deutsche Gesundheits- und Umweltrecht wird in der letzten Phase der Projektlaufzeit noch bearbeitet.

Risikokontrolle in Forschungsorganisationen am Beispiel der Genforschung in Deutschland - Eine sozial- und rechtswissenschaftliche Untersuchung

Wie in der sozial- und rechtswissenschaftlichen Literatur noch kaum bemerkt und in der Praxis auch noch wenig verstanden, unterscheidet sich das Gentechnikrecht in seinen Regelungsintentionen deutlich vom bisherigen Umwelt- und Gefahrenrecht. Im Bereich der Genforschung wurden seit Mitte der 80er Jahre in allen OECD-Staaten Regelungen erlassen, bevor Schaeden aufgetreten waren und bevor die Technologie in breiterem Massstab eingefuehrt wurde. In der vorliegenden Arbeit wird theoretisch und empirisch gezeigt, dass das deutsche und europaeische Gentechnikrecht nicht nur auf bekannte Risiken oder klar umrissene Gefaehrdungshypothesen reagiert, sondern einen offenen Suchprozess zu initiieren versucht: Auch bisher noch unbekannte Risiken sollen so im Forschungs- und Entwicklungsprozess nach Moeglichkeit aufgedeckt und ausgeschlossen werden. Die interdisziplinaer sozial- und rechtswissenschaftlich konzipierte Studie analysiert unter diesem Blickwinkel das Programm und die Implementierung des Gentechnikrechts im Forschungsbereich. Es wird aufgezeigt, welche Umsetzungsschwierigkeiten des gesetzlichen Vorsorgeprogramms im Laborbetrieb, bei der Freisetzung und bei der Gentherapie auftreten. Daraus werden Empfehlungen hergeleitet, wie den Regelungsintentionen wirkungsvoller entsprochen werden kann. Abschliessend wird die gesellschaftstheoretische Tragweite der Beruecksichtigung von Ungewissheit im Sinne eines Prozesses 'reflexiver Modernisierung' diskutiert.

Vierte Novelle des Gentechnikgesetzes

Die Vierte Novelle des Gentechnikgesetzes trat im April 2008 in Kraft.

Teilprojekt: Innovation und Recht bei Nano-Materialien, Teilprojekt: Innovation und Recht bei Chemikalienregulierung und Gentechnikrecht

Das Ziel, gesellschaftliche Veränderungsprozesse am Leitbild der Nachhaltigkeit auszurichten, ist normativ vorgegeben (Art. 2 u. 6 EG-Vertrag u. Art. 20a GG). Inwieweit dies gelingt, ist weitgehend abhängig vom Innovationsverhalten der wirtschaftlichen Akteure in Unternehmen. Die Anreize, Innovationsprozesse anzugehen, beeinflusst der Staat auf verschiedene Weise. Um nachhaltigkeits-fördernde Innovationen zu unterstützen und Innovationen, die Nachhaltigkeit beeinträchtigen, Förderung zu versagen, bedarf es geeigneter Governance-Arrangements. Da diese auf lernende Prozesse in Unternehmen einwirken, muss die Steuerung responsiv erfolgen, d.h. auf flexible Weise die Situationswahrnehmung und Anreizsituation der Normadressaten in die Gestaltung des Regelungsrahmens einbeziehen. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, wie der Staat steuernd in das Innovationsverhalten der Akteure eingreifen kann, damit diese die Nachhaltigkeitsfolgen bereits in der Entwicklung systematisch berücksichtigen und lernend nach überlegenen Optionen suchen. Auch die responsive Steuerung durch den Staat ist als lernender Prozess zu verstehen, der so zu organisieren ist, dass er effektiv und effizient auf neue Regelungslücken reagiert. Das Ziel des Vorhabens ist es, Anreize und Hemmnisse in bestimmten, für Nachhaltigkeit relevanten Politikbereichen (Nanotechnologie, Gentechnik, Chemikalienregulierung) für das unternehmerische Innovationsverhalten entlang von Wertschöpfungsketten zu untersuchen und Folgerungen für das Zusammenspiel von betrieblicher Innovation und staatlicher Innovationspolitik zu ziehen. Die erwarteten Ergebnisse gliedern sich in drei Bereiche: I) Im Theoriebereich ergänzt das Vorhaben die Nachhaltigkeitsökonomik um eine verhaltenstheoretisch fundierte, responsive Steuerungstheorie für Innovationen von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. II) Im Politikbereich steuert das Vorhaben Erkenntnisse zur Wirkung von unterschiedlichen Instrumentenmixes in der Nanotechnologie, der Chemikalienregulierung und der Gentechnik bei. III) Der Anwendungsbeitrag besteht in der Entwicklung konkreter Maßnahmen für das betriebliche Controlling innovativer Unternehmen.

GenRisk: Ökologische, juristische und ökologische Analysen der Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, Arbeitspaket: Wohlfahrtökonomische Bewertung alternativer Regelungs- und Managementregime

GenRisk: Ökologische, juristische und ökologische Analysen der Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, Arbeitspaket: Rechtsfragen der Bewertung und des Management von Systemrisiken von GVP

Systemanalyse und Ausgestaltung eines Informationssystems zum Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen GVO (ISMO)

Ergebnisse aus dem GVO-Monitoring müssen regelmäßig bewertet werden um bei möglichen Auswirkungen entsprechend reagieren zu können. Dazu ist ein Informationssystem zur Strukturierung und Analyse von Daten aus dem Monitoring (ISMO) der GVO nötig. Ziel des Vorhabens war es, ein ISMO konzeptionell vorzubereiten und Vorschläge für dessen Realisierung zu erarbeiten. Dabei wurden folgende Fragen bearbeitet: Technische und fachliche Anforderungen an das Informationssystem (z.B. Aufbereitung und Haltung der Daten, Anknüpfungspunkte zu bestehenden Datenbanken), juristische und organisatorische Aspekte, voraussichtlich benötigter Finanz- und Personalbedarf. Ergebnis des Vorhabens ist ein Fachkonzept sowie ein DV (Datenverarbeitung)-Grobkonzept für das ISMO.

1 2 3