Bei Freisetzung transgener Pflanzen (Mais, Raps, Zuckerrueben) wird die Problematik des Gentransfers bearbeitet. Im Vordergrund stehen dabei Untersuchungen zum Pollentransfer und zur Stabilitaet von DNA in Boeden.
Rheinland-pfälzische Umweltministerin fordert auf der 104. Umweltministerkonferenz klare Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel „Gentechnisch veränderte Lebensmittel essen oder nicht – das soll unsere Entscheidung bleiben. Deshalb setze ich mich auf der Umweltministerkonferenz dafür ein, dass gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel klar gekennzeichnet werden müssen. Nur so kann jeder entscheiden, ob er das essen will oder nicht“, so Umweltministerin Katrin Eder im Vorfeld der 104. Umweltministerkonferenz, die am Donnerstag und Freitag in Orscholz (Saarland) tagt. Rheinland-Pfalz brachte dazu eine Beschlussvorlage ein, dass die EU-Regelungen für Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) entstanden sind, nicht entschärft werden dürfen. Um solche Verfahren handelt es sich beispielsweise, wenn mit einer „Genschere“ das Genom einer Pflanze gezielt an einer bestimmten Stelle verändert wird. In der Natur ist es dagegen dem Zufall überlassen, an welcher Stelle ein bestimmtes Gen im Genom eingebaut wird. Die EU hat vor, dass aus sogenannten NGT-Pflanzen entstandene Lebens- und Futtermittel weder gekennzeichnet noch einer besonderen Prüfung unterzogen werden müssen bevor sie in die Natur freigesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass solche Pflanzen jedoch auch auf den Feldern von Bio-Bäuerinnen und -Bauern landen, ohne dass diese dafür verantwortlich sind. Ein wichtiger Grundsatz des ökologischen Landbaus ist die Gentechnikfreiheit. Durch das Vorhaben der Kommission wird die Einhaltung der Gentechnikfreiheit im ökologischen Landbau jedoch erschwert. „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht entmündigt werden. Jede und jeder hat ein Recht darauf zu wissen, was er oder sie isst. Dies geht nur, wenn Produkte entsprechend klar gekennzeichnet sind. Bäuerinnen und Bauern sollen sich frei entscheiden können, was auf ihrem Acker wächst. Es darf nicht an ihnen hängen bleiben, sich davor zu schützen. Es muss die Aufgabe derjenigen sein, die diese Pflanzen anbauen, dafür Sorge zu tragen, dass das nicht passiert. Deshalb sind EU-weite verbindliche praxistaugliche Koexistenz-Maßnahmen erforderlich“, so Katrin Eder. Die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin weist zudem auf das Problem mit Patenten hin. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen können Patente angemeldet werden. Diese Praxis blockiert allerdings die freie Nutzung und Weiterentwicklung von Sorten, was für die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt entscheidend ist. Die Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die alle zwei Jahre durchgeführt wird, kommt zum Ergebnis, dass es den Menschen wichtig ist, zu wissen, was auf ihrem Teller landet: 94 Prozent der Erwachsenen in Deutschland befürworten demnach eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Am Freitag werden die Umweltministerinnen und -minister sowie die Umweltsenatorinnen und -senatoren der Länder darüber entscheiden, ob der Antrag aus Rheinland-Pfalz so angenommen und entsprechend auch an die Agrarministerkonferenz weitergegeben wird. Hintergrund: Was ist der Unterschied zwischen „alten“ und „neuen“ genomischen Techniken? Die neuen Techniken beschreiben Techniken, die erst nach der Verabschiedung der EU-Regelungen über genetisch veränderte Organismen im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die neuen Verfahren ermöglichen einen gezielteren und schnelleren Eingriff in das Genom als herkömmliche Züchtungsmethoden oder klassische gentechnische Verfahren, die vor 2001 entwickelt wurden. Zu den mit den neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen zählen auch solche, bei denen nur wenige Veränderungen am Erbgut vorgenommen werden. So kann man kaum nachweisen, ob die Pflanze mittels Gentechnik entstanden ist oder nicht. Deshalb sollen sie nicht unter das bestehende Gesetz zu gentechnisch veränderten Organismen fallen, so der Plan auf EU-Ebene. Dann würde aber auch die Risiko-Prüfung vor der Marktzulassung wegfallen und die Lebensmittel würden ohne Kennzeichnung im Supermarkt liegen. Bei Pflanzen, die mittels der vor 2001 entwickelten klassischen genomischen Methoden erzeugt wurden, kann es auch einen Gen-Transfer über Artgrenzen hinweg geben. Es werden also beispielsweise Gene von Bakterien in Pflanzen eingebaut, wie das etwa bei Mais der Fall ist. Für solche Pflanzen gilt weiterhin das bisherige strenge EU-Gentechnikrecht. Es erlaubt beispielsweise Gentechnik in Futtermitteln, nicht aber in Lebensmitteln und es braucht eine Risikoprüfung, ehe es auf den Markt kommt.
Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2025 (veröffentlicht) Alle hier aufgeführten Prüfverfahren werden am LAU, Standort Reilstraße 72 ausgeführt. erstellt:geprüft:freigegeben: Name:A. BelterA. JankowskyDr. F. Hahne Datum:20.01.202521.01.202522.01.2025 C:\Users\wahl\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Outlook\PV016XVX\SpezialLab_FB_flexible Verfahren_Gentechnik_01-2025.docx Seite 1 | 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 1.Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Verfahren 1.1.Extraktion von DNA zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Untersuchungen von Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_F05 (2024-12)Extraktion von Desoxyribonukleinsäure aus SaatgutHausVASU G 30.00-2 (2012-07) mit Berichtigungsblatt (2024-06) Nachweis von gentechnischen Veränderungen in Saatgut – Untersuchungsablauf ASU G 30.40-19 (2020-07)DNA-Extraktion aus Luzernesamen und Nachweis der gentechnisch veränderten Luzernelinien J101, J163 und KK179 mittels real-time PCR (hier nur DNA- Extraktion)NormVSOP_G_F05 (2024-12) DNA-Extraktion aus Saatgut Seite 2 | 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 1.2. Molekularbiologische Untersuchungen 1.2.1. Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels PCR in Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_G01_ PCR allgemein (2019-07)Durchführung einer Polymerase- Kettenreaktion (PCR) – Allgemeine HinweiseHausVASU G 00.00-5 (2010-08) Verfahren zum Nachweis von Nukleinsäuresequenzen mit der Polymerase- Kettenreaktion (PCR) – Allgemeine Hinweise und Anforderungen PCR Assay for Detection of Maize Transgenic Event Bt10 (2005-07)PCR Assay for Detection of Maize Transgenic Event Bt10. Version 2 (https://gmo- crl.jrc.ec.europa.eu/bt10update) Elementspezifisches VerfahrenHausVSOP_G_G14_ Spezifisch gvMais (2024-02) Eventspezifische qualitative PCR-Nachweisverfahren für gentechnisch veränderten Mais in Pflanzenmaterial und Saatgut (inklusive Anhang) SOP_G_G05_ PCR p35S-pat (2020-02)PCR-Nachweis der p35S-pat-Genkassette in gentechnisch veränderten PflanzenHausVAM 001 (1998-09) PCR-Nachweis der p35S-pat-Genkassette in transgenen Kulturpflanzen [https://www.lag- gentechnik.de/dokumente/uam-methoden/001.pdf] Seite 3 | 25
Cellulose stellt den am häufigsten vorkommenden Naturstoff unseres Planeten dar. Mit einer pflanzlichen Weltjahresproduktion von ca. 180 Milliarden Tonnen (Engelhardt, j. Carbohydr. Eur. 12, 5-14 (1995)) ist Cellulose der bedeutendste nachwachsende Rohstoff. Dieses Biopolymer findet außer in der Papier-, Pharma- und Textilindustrie in vielen anderen Bereichen (z.B. Medizin, Kosmetik, Kunststoff-Industrie) reichliche Verwendung. Trotz der großen wirtschaftlichen Bedeutung und über drei Jahrzehnten intensiver Forschung ist bisher nicht bekannt, wie Cellulose in der Pflanze gebildet wird. Informationen über die Gene und die dazugehörigen Enzyme, die die Cellulose synthetisieren, würden neue Möglichkeiten eröffnet bis hin zu transgenen Pflanzen mit erhöhtem Cellulosegehalt, einer verbesserten Qualität, aber auch der Entwicklung ganz neuer Herbizide, die gezielt die Cellulosebiosynthese z. B. von Unkräutern inhibieren können. Die Zielsetzung dieses Projektes ist es, die Proteine die an der Cellulosesynthese beteiligt sind, unter Aktivitätserhalt zu isolieren und zu charakterisieren sowie die entsprechenden Gene zu identifizieren, um so erstmals den molekularen Mechanismus der pflanzlichen Cellulosebiosynthese aufzuklären.
Biosynthetische Polymere werden in zunehmender Zahl und Menge eingesetzt und sind aus vielen Bereichen des Alltags nicht mehr wegzudenken. Waren es frueher vorwiegend von hoeheren Lebewesen synthetisierte Polymere, so gewinnen nun von Mikroorganismen synthetisierte Polymere als Werkstoffe sowie als Hilfs- und Nebenstoffe an Bedeutung. Mikroorganismen synthetisieren in vielfaeltiger Form Polymere fuer technische Anwendungen. Die meisten technisch genutzten mikrobiellen Polymere werden heute als Hilfs- und Nebenstoffe eingesetzt, einige auch direkt zu Werkstoffen verarbeitet. Mikrobielle Polymere werden als Rohstoffe zu anderen Werkstoffen oder Hilfs- und Nebenstoffen verarbeitet oder dienen als Ausgangsmittel fuer weitere chemische Synthesen. Der Einsatz von Mikroorganismen bei der biotechnologischen Produktion von Polymeren ermoeglicht haeufig die Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Substrate und Kohlenstoffquelle fuer die Produktion wie zB die Nutzung pflanzlicher Photosynthetate, die von der Land- und Forstwirtschaft in grossen Mengen bereitgestellt werden koennen. Die Kenntnis der Biosynthesewege fuer Polymere in Bakterien in Verbund mit der Gentechnik ermoeglicht zudem die Erzeugung transgener Pflanzen, die zur Produktion neuer Polymere anstelle von Bakterien herangezogen werden koennen. 1) Biosynthese von Polyestern: Mikrobielle, aus Hydroxyfettsaeuren aufgebaute Polyester (PHF) machen seit einigen Jahren als neue biologische abbaubare Werkstoffe von sich reden. Neben 3-Hydroxybuttersaeure sind mittlerweile mehr als 100 verschiedene Hydroxyfettsaeuren als Bausteine von PHF bekannt. Seit ca 10 Jahren wird in der Arbeitsgruppe die Biosynthese dieser wasserunloeslichen Polyester untersucht. Als Modellorganismen dienten zunaechst Alcaligenes eutrophus und Pseudomonas aeruginosa; Rhodococcus ruber und zahlreiche anoxygene phototrophe Bakterien wie zB Chromatium vinosum wurden spaeter ebenfalls untersucht. Diese Untersuchungen haben zur Aufklaerung von Biosynthesewegen der PHF und zur Entdeckung neuer Bausteine von PHF sowie zur Klonierung und Ermittlung der Primaerstrukturen des Schluesselenzyms PHF-Synthase aus ca 20 Bakterien beigetragen. Durch Screening nach neuen Wildtypen, durch Verwendung von Mutanten und mit gentechnischen Methoden gelang es, Polyester mit ungewoehnlichen Hydroxyfettsaeuren aus einfachen Kohlenstoffquellen verfuegbar zu machen. In Zusammenarbeit mit Industriepartnern und gefoerdert durch das BMBF und das BML sollen Reststoffe, Kohlen und nachwachsende Rohstoffe fuer die Produktion dieser Polyester erschlossen werden. Ein Biotechnikum mit Bioreaktoren von 1 bis 20 l Nutzvolumen, welches demnaechst durch einen Anbau und einen Bioreaktor von 450 L Nutzvolumen erweitert wird, erlaubt die Herstellung von Polymermustern zur Ermittlung der Materialeigenschaften durch hieran interessierte Kooperationspartner. Ferner kommt der Zusammenarbeit mit Pflanzengenetikern, die Gene fuer PHF Biosynthese aus Bakterien in Pflanzen ...
Dem Antrag liegt die Hypothese zugrunde, wonach ELIPs Xanthophyll-bindende Proteine sind, die der Abstrahlung überschüssiger und gefährlicher Lichtenergie dienen. Diese These soll geprüft werden, indem ELIP-mRNA-Sequenzen in Antisenseorientierung in Lutein-freie Tomatenpflanzen integriert werden. Diese Pflanzen sollten empfindlich gegen hohe Lichtflüsse sein. Zusätzlich wird die Expression der ELIPs auf mRNA- und Proteinebene untersucht. Dazu sollen Antikörper gegen den Aminoterminus der ELIPs gewonnen und die ELIP-Expression im Wildtyp, in transgenen Pflanzen, und in deren Fruchtentwicklung untersucht werden. Der zweite Teil des Antrages ist der Beantwortung der Frage gewidmet, in welchen Zelltypen von C4-Pflanzen (Bündelscheiden oder Mesophyll) ELIPs exprimiert werden. Diese Frage soll mit Methoden der Immunbiologie auf mikroskopischer Ebene analysiert werden. Mit Antikörpern gegen phosphorylierte Aminosäuren wird geprüft, welchen Einfluss Proteinkinasen auf die Integration und Stabilität von ELIPs besitzen. Zusätzlich werden nqp-Mutanten von Ararbidopsis auf die Expression von ELIPs untersucht. Die Vorhaben werden in Zusammenarbeit mit ausländischen Gruppen durchgeführt.
Es soll geklärt werden, ob Aufnahme und Transport von Schwermetallen oder anderen Mikroelementen in mykorrhizierten Pflanzen von der Pflanze je nach Bedarfssituation reguliert werden können, oder ob die Höhe der gleichzeitigen Phosphat- bzw. Stickstoffversorgung einen bedeutenden Einfluss hat. Die in diesen Versuchen verwendeten Isolate von arbuskulären Mykorrhizapilzen wurden von Standorten mit verschiedener Schwermetallbelastung gewonnen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen Modellversuche mit räumlich getrenntem Angebot an Schwermetallen, Phosphat und verschiedenen Stickstofformen zu Hyphen und Wurzeln eingesetzt werden. Eine besonders attraktive Untersuchungsmöglichkeit stellt die Verwendung genetisch manipulierter Pflanzen- oder Pilzpartner dar. Soweit dieses Material im Schwerpunktprogramm von anderen Gruppen erzeugt und zur Verfügung gestellt wird, werden wir eine physiologische Charakterisierung des Elementtransportes der veränderten Symbiose durchführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht für diese Untersuchungen eine Tomatenmutante zur Verfügung, die eine stark reduzierte Mykorrhizabesiedlung zeigt. Für Studien einer Schwermetallmobilisierung im Substrat durch Mykorrhizahyphen werden Sterilkulturen von Mykorrhizapilzen verwendet werden.
Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.
Das Projekt führt die Begleitforschung zu einem Freisetzungsexperiment mit transgenem Raps (BASTA-Gen) durch.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 197 |
| Land | 16 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 167 |
| Text | 33 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 40 |
| offen | 170 |
| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 212 |
| Englisch | 30 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 4 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 134 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 128 |
| Lebewesen und Lebensräume | 176 |
| Luft | 100 |
| Mensch und Umwelt | 212 |
| Wasser | 87 |
| Weitere | 214 |