Dieser WFS (Web Feature Service) stellt die digitalen Planungsdaten der Bebauungspläne der Freien und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell bereit. Die Daten wurden aus dem XPlanung Objektmodell ins Planned Land Use (PLU) GML application Schema transformiert. Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Geodatendienst "Geologische Karte 1 : 25.000" bildet in mehreren Layern die Geologie der Locker- und Festgesteine ab. Die Karte umfasst bisher nur ein begrenztes Gebiet im Raum Dresden. Sie befindet sich in fortlaufender Überarbeitung.
Der Geodatendienst "Geologische Karte 1 : 25.000" bildet in mehreren Layern die Geologie der Locker- und Festgesteine ab. Die Karte umfasst bisher nur ein begrenztes Gebiet im Raum Dresden. Sie befindet sich in fortlaufender Überarbeitung.
Die Geologische Karte 1:5 000 liegt digital vor. Sie wird laufend aktualisiert, als Geodatendienst veröffentlicht und gegebenenfalls in digitaler Form auch auf CD abgegeben.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo- Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke [einschließlich Eigentümer], Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten.:
Geotourismus-Karte 1: 60 000 mit Erläuterungen. Die Geotourismus-Karte 1: 60 000 liegt in analoger Form und digital vor. Veröffentlicht ist sie in analoger Form als Buch mit Karte erschienen. In digitaler Form stehen die Daten in einem WEB-Portal und als Geodatendienst zur Verfügung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Business Improvement Districts. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Statistikamt Nord (StA-Nord) sowie der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) haben eine gemeinsame Adress-Datenbank (sog. Gazetteer-Datenbank) aufgebaut. Diese wird täglich aktualisiert. Da es sich um einen komplexen Datenbestand handelt, gibt es unterschiedliche Schnittstellen zum Datendownload. Sie alle liefern einen einheitlichen, tagesaktuellen, konsistenten und georeferenzierten Adressdatenbestand. Der Unterschied liegt im Informationsumfang bzw. im Datenschema. Sie benötigen eine unkomplizierte Auflistung von Adressen und Straßennamen? Dann nutzen Sie am besten die neue OGC API - Features (OAF) Schnittstelle (siehe Weitere Verweise). Die enthaltenen Attribute sind deckungsgleich zur Hamburger Straßen- und Gebietsauskunft. Darunter zum Beispiel auch die Namen statistische Gebiete, Grundbuchschlüssel, oder Flurstücksnummern. Über die Weboberfläche von OAF können Sie unmittelbar in den Daten stöbern. Daneben gibt es zwei ältere Web Feature Services. Sie werden vor allem für interne Zwecke und aus Kompatibilitätsgründen betrieben. Nachnutzbar sind diese nur, wenn die Begriffe „DOG“ („Deutschland Online Gazetteer“) oder „GAGES“ ("Gazetteer Gesamt") im Adresskontext bekannt sind. In beiden Fällen handelt es sich zwar um standardisierte, jedoch komplexe Datenmodelle. Der WFS „Zentraler AdressService Hamburg“ nutzt Attribute aus der DOG-Spezifikation. Der WFS „Zentraler AdressService Hamburg – erweitert“ beinhaltet dieselben DOG-Attribute sowie zusätzliche GAGES-Attribute, die gemäß den Anforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg ergänzt wurden. Darauf basiert auch der OAF, in dem Sie die wichtigsten Attribute aus GAGES wiederfinden.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen. Jagdbezirke: Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden. Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. 1.) Eigenjagd(bezirk): Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG). 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG. Befriedete Bezirke: Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung: Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall. 3.) Sonderflächen der Jagdbezirke: Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit. Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
Bei den kleinmaßstäbigen Gebietskarten handelt es sich überwiegend um thematische Karten, in denen einzelne Sachverhalte flächendeckend für eine Region oder das Land Rheinland-Pfalz besonders hervorgehoben sind. Je nach Thematik wird hiebei unterschieden in Übersichtskarten und Verwaltungskarten. Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal.
Origin | Count |
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Bund | 458 |
Land | 468 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 34 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 26 |
Umweltprüfung | 18 |
unbekannt | 461 |
License | Count |
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geschlossen | 97 |
offen | 388 |
unbekannt | 56 |
Language | Count |
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Deutsch | 537 |
Englisch | 7 |
unbekannt | 5 |
Resource type | Count |
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Archiv | 29 |
Bild | 9 |
Datei | 5 |
Dokument | 18 |
Keine | 90 |
Webdienst | 349 |
Webseite | 160 |
Topic | Count |
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Boden | 144 |
Lebewesen & Lebensräume | 189 |
Luft | 75 |
Mensch & Umwelt | 541 |
Wasser | 97 |
Weitere | 541 |