Geologische Karte 1:25 000 mit Erläuterungen, bestehend aus: Geologische Grundkarte 1:25 000, Profiltypenkarte des Quartär 1:25 000, Karte der Bohrprofile 1:25 000, Karte der präquartären Schichten und Lage der Quartärbasis 1:25 000, Übersichtskarte der Grundwassergleichen 1:50 000, Übersichtskarte der Bodengesellschaften 1:50 000, Übersichtskarte der geschützten Landschaftsteile sowie der ur- und frühgeschichtlichen Funde 1:50 000. Die Geologische Karte 1:25 000 liegt in analoger und digitaler Form sowie als Geodatendienst vor. Blatt 2426 Wandsbek wurde nur in digitaler Form veröffentlicht (CD).
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen. Jagdbezirke: Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden. Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. 1.) Eigenjagd(bezirk): Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG). 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG. Befriedete Bezirke: Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung: Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall. 3.) Sonderflächen der Jagdbezirke: Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit. Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
Darstellungsdienst Web Feature Service (WFS) Kulturdenkmale Land Bremen.
Web Feature Service (WFS) zum Thema 100 Jahre Stadtgrün in Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden in einer interaktiven Karte durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man z.T. anklicken kann. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) für XPlanungsdaten in der XPlanGML-Version 5.4. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) für XPlanungsdaten in der XPlanGML-Version 5.2. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) für XPlanungsdaten in der XPlanGML-Version 4.1. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) für XPlanungsdaten in der XPlanGML-Version 5.1. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Standorte der von der Freien und Hansestadt Hamburg betriebenen Sensoren des Straßenwetterinformationssystems SWIS zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Geologische Karte 1:5 000 liegt digital vor. Sie wird laufend aktualisiert, als Geodatendienst veröffentlicht und gegebenenfalls in digitaler Form auch auf CD abgegeben.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 78 |
Land | 507 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 30 |
Gesetzestext | 2 |
Kartendienst | 1 |
Text | 26 |
Umweltprüfung | 18 |
unbekannt | 481 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 107 |
offen | 392 |
unbekannt | 59 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 554 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 29 |
Bild | 9 |
Datei | 3 |
Dokument | 19 |
Keine | 100 |
Webdienst | 362 |
Webseite | 147 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 147 |
Lebewesen & Lebensräume | 204 |
Luft | 71 |
Mensch & Umwelt | 558 |
Wasser | 93 |
Weitere | 558 |