Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen
Küstenschutzbauwerke an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins, wie z. B. Buhnen, Dalben und Deiche, Graben, Lahnungen, Priele oder Wege. Es handelt sich um Daten aus terrestrischer und photogrammetrischer Vermessung sowie Digitalisierung anhand von digitalen Orthofotos. | Datenqualitätsangaben: Kontrolle der verwendeten Instrumente und Methoden | Prüfung: Prüfung der Daten auf Vollständigkeit | Dateninhalt (Bild): Prüfung der Daten auf Vollständigkeit
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke sowie die Änderungen vom 4.8.2020 und dem 1.9.2020 in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins. | Prüfung: Inhaltlicher Abgleicht | Prüfungsbeschreibung: Vergleich mt Verordnungsangaben | Dateninhalt (Bild): Inhaltlicher Abgleicht
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Gebiete zum Ausbringen von Baggergut einschließlich genehmigter Zeiten und Mengen; Flächenshape
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Europa | 1 |
| Land | 41 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 9 |
| Repositorium | 1 |
| unbekannt | 40 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 28 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 50 |
| Englisch | 3 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 7 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 18 |
| Lebewesen und Lebensräume | 48 |
| Luft | 7 |
| Mensch und Umwelt | 49 |
| Wasser | 19 |
| Weitere | 50 |