Verknüpft das Geographische Gitter für Deutschland in Lambert-Projektion (GeoGitter Inspire) mit der Liste der Ladesäulen der Bundesnetzagentur und weist aus, in welchen 250-Meter Gitterzellen in der Stadt Essen öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur vorhanden ist.
Bei der Errichtung bzw. Verstärkung von Dünen zum Zwecke des Sturmflutschutzes können beengte Platzverhältnisse dazu führen, dass Küstenschutzdünen nicht ihrem Sollquerschnitt entsprechend ausgebildet werden können. Für den Fall des drohenden vollständigen Abtrags der Düne im Sturmflutfall muss eine Zusatzkonstruktion die Funktion des Sicherheitsteils der Düne als letzte Barriere gegen Durchbruch übernehmen (vgl. "Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern", Themenheft 3-3/2013 Landesküstenschutzdünen Mecklenburg- Vorpommerns").
Kurzbeschreibung Bauleitplanung: Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 hat die Gemeinde Ovelgönne die Grundlage zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld geschaffen. Als Grundlage des hier beantragten Windenergieanlagenstandortes dient die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 entsprechend der Zweckbestimmung eine Windenergieanlage (WEA 3) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gesamthöhe von 196 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 3 WEA- Typ: Vestas V 112 Leistung [MW] 3,3/3,45 Koordinaten UTM (ETRS98): Rechtsw. 32.459.091; Hochw. 5.902.357 Gemarkung: Oldenbrok Flur (Fl.): Fl. 14 Flurstück: 23 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde auf der Grundlage eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von rund 3,0 m unter GOK geplant. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Es ist für die Erschleißung dieses Standortes nicht erfoderlich neue Wege auf privaten Ländereien anzulegen. Alle Wege zur Erschließung sind in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut. Es wird erforderlich für die bestehenden Wege Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ergreifen. Dies ist für die Wegeabschnitte erforderlich, die bis lang noch nicht für den Schwerlastverkehr ausgebaut sind. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Herstellung einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen auf ein Minimum beschränkt werden. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.
Bauleitplanung: Die Gemeinde Ovelgönne hat mit ihrer 25. Änderung des Flächennutzungsplanes eine bauleitplanerische Grundlage für die Erweiterung des Bestandsparks „Windpark Oldenbrokerfeld“ geschaffen. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Bereich der im Flächennutzungsplan mit Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ bereits ausgewiesenen Sonderbaufläche (südwestlich des Bestandsparks gelegen) eine weitere Windenergieanlage (WEA 8) zu errichten. Windenergieanlage: Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 142,5 m und eine Gesamthöhe von 198,5 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden. Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück: WEA-Nr. 8 Koordinaten UTM (ETRS98) Gemarkung: Oldenbrok, Flur 4, Flurstück 57 Rechtswert: 32.457.422 Hochwert: 5.902.366 Fundamentbau: Für die Gründung der Windenergieanlage wurde aufgrund eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von 1,0 m unter GOK geplant. Die Anlage erhöht sich somit gegenüber der Standardgründung der Firma Vestas um 2,50 m. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt. Erschließung (Wegebau): Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Alle Wege zur Erschließung werden in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut und - wo erforderlich - bestehende Wege entsprechend ausgebessert bzw. Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit bestehender Wege ergriffen. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen sich auf ein Minimum beschränken. Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen: Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Betriebsstelle Cloppenburg – beabsichtigt, einen rechtsseitigen Dammabschnitt an der Gehobenen Hase in der Gemeinde Gehrde (Samtgemeinde Bersenbrück) zwischen der ehemaligen Schleuse I und dem Biotop Rüsfort (Bau-km 6+714 bis Bau-km 6+945) auf einer Strecke von ca. 235 m zu erneuern. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der bereits vorgenommenen Dammerneuerung an Gehobenen Hase zwischen Quakenbrück und Gehrde (Hase-km 79,5 bis Hase-km 86), die im Frühjahr 2021 fertiggestellt worden ist. Der Damm befindet sich in dem betroffenen Abschnitt in einem unbefriedigenden Zustand (u.a. Durchlässigkeit aufgrund lockerer Lagerung, steile Neigungen, fehlender Randgraben, Baumstümpfe im Kronenbereich). Im Rahmen der Maßnahme soll im geplanten Dammabschnitt eine Dammverbreiterung zur Gewährleistung der Standsicherheit erfolgen. Dazu soll die Dammstrecke teilweise bis zu 50 cm über Mittelwasserstand abgetragen und mit einer Neigung von 1:3 vollständig neu wiederaufgebaut werden. Das vorhandene Bodenmaterial soll wiederverwendet werden. Je nach Höhenlage des landseitigen Geländes werden rd. 6 m landwirtschaftliche Nutzfläche für die Herstellung des Dammes benötigt und überbaut. Weiterhin umfasst die Maßnahme die Erneuerung und Anlage eines Sickerwasser-Randgrabens sowie eines Dammverteidigungsweges auf einer Länge von 235 m und einer Breite von 4,50 m. Der Weg soll mit Mineralgemisch auf Geogitter befestigt und in Form von Schotterrasen eingegrünt werden. Weiterhin soll im Stationsbereich 6+780 am rechtsseitigen Ufer der Gehobenen Hase eine Dreiecksbuhne eingebaut werden, um eine gezielte Strömungslenkung in den Einlauf der Hase zu garantieren. Zusätzlich ist im Bereich 6+930 auf Höhe des Dammverteidigungsweges die dauerhafte Errichtung einer 700 m2 großen Lagerfläche und der Anschluss der Wegefläche an den vorhandenen Feldteilenweg vorgesehen. Temporäre Baustelleneinrichtungsflächen sollen im Bereich des Zufahrtsweges vom Feldteilenweg zum Hasedeich (rd. 200 m Länge und 5 m Breite) errichtet werden. Der NLWKN – Betriebsstelle Cloppenburg – hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Dammerneuerung dient der Herstellung und Erhaltung der Dammsicherheit und soll als Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901), erfolgen. Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN – Direktion, Geschäftsbereich 6 – hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über. Mit Bescheid vom 10.08.2022 wurde die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers als Nebenanlage der Deponie erteilt. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 04.07.2022 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nunmehr soll die Böschungsabdichtung anstelle der ursprünglich geplanten mineralischen Basisabdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) erfolgen. Die Deponie wird abschnittsweise errichtet. Am 28.09.2022 erfolgte die Freigabe zur Einlagerung von Material im Verfüllabschnitt VA1. Die technische Barriere wurde bislang aber nur im Sohlbereich freigegeben. Die Bereiche der Böschungen Süd und West von VA1 wurden bislang nicht freigegeben, da dort bislang die Qualitätsanforderungen des QMP, insbesondere die geforderte Durchlässigkeit von kf <= 1 x 10-7 m/s, weder nach dem Einbau der örtlichen Rotlage noch nach dem anschließenden Materialrückbau und dem Neueinbau von örtlichem Rotlagematerial, das durch Zugabe/Einfräsen von Terramix verbessert/vergütet wurde, nachgewiesen werden konnten. Um sicherzustellen, dass kein Sickerwasser oder Deponat an die nicht abgenommenen Böschungsbereiche gelangen kann, wurde vor Freigabe der Sohlfläche an deren südlichen Rand ein temporärer Randwall errichtet. Als dauerhafte Lösung wurde nunmehr eine alternative Ausführung der Böschungsabdichtung im Bereich des VA1 Süd und West mit einem Geokunststoff anstelle einer mineralischen Dichtung beantragt. Der Deponiekörper an sich, das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen sowie die Verfülldauer werden von der Änderung nicht berührt.
Kurzbericht Verbesserung der Nachhaltigkeit sowie Stärkung der urbanen grünen Infrastruktur durch Einsatz von Ersatzbaustoffen in Kunststoff-Bewehrte-Erde-Konstruktionen Akronym: Recycle KBE Prof. Dr.-Ing. Sven Schwerdt / Prof. Dr. Petra Schneider Hochschule Magdeburg-Stendal Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit Breitscheidstraße 2 39114 Magdeburg Gefördert vom Land Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Magdeburg, Mai 2021 1. Veranlassung und Zielstellung Im Projekt „Recycle – KBE“ wurde die Verwendbarkeit von Ersatzbaustoffen (Hochofenschlacke, Elektroofenschlacke, Gleisschotter, Betonrecycling, Porenbeton und Ziegelbruch) in ingenieurtechnischen Bauwerken untersucht. Motivation für diese Untersuchungen war, dass mineralische Abfälle den mengenmäßig größten Abfallstrom bilden sobald ein gewisses Maß an Urbanisierung vorhanden ist. In Deutschland fällt der Stoffstrom unter die Klasse der Ersatzbaustoffe, was bedeutet „anstelle von Primärrohstoffen verwendete Baustoffe aus industriellen Herstellungsprozessen oder aus Aufbereitungs- /Behandlungsanlagen“ (Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung) (1). Die Nutzung von Ersatzbaustoffen in Ingenieurbauwerken, Verkehrswegen oder anderen Bereichen des Bauwesens hat erhebliche Relevanz für die Schonung natürlicher Ressourcen durch Einsparung von Primärrohstoffen und kann damit die Umweltbilanz der Baumaßnahmen verbessern. Daneben war es ein weiteres Ziel, die Begrünbarkeit von Ersatzbaustoffen zu untersuchen. Zum Erreichen dieser Ziele wurde eine begrünte Kunststoff-Bewehrte-Erde-Konstruktion (KBE- Konstruktion) errichtet, deren mineralische Bestandteile nahezu vollständig aus Ersatzbaustoffen bestand. Dabei wurden sowohl für die Füllboden als auch die Außenhaut Ersatzbaustoffe verwendet. Als begrünungsfähige Schichten an der Außenseite wurden Gemische aus Oberboden und verschiedenen Ersatzbaustoffen eingebaut. 2. Vorgehensweise Das Projekt gliederte sich in 3 Arbeitspakete. Im 1. Arbeitspaket wurden die späteren Materialien ausgewählt, im 2. Arbeitspaket erfolgten bodenmechanische und chemische Untersuchungen an den gewählten Ersatzbaustoffen, die dann im 3. Arbeitspaket in der KBE- Konstruktion verbaut wurden. Die Auswahl potentieller Materialien für die KBE-Konstruktion erfolgte im Hinblick auf die bodenmechanischen und chemischen Eigenschaften, die Beständigkeit, die erwarteten Eigenschaften im Verbund der mit den Geokunststoffen in der KBE und dem Potential zur Rezyklierbarkeit. Als Füllboden wurden Betonrecycling, Hochofenschlacke, Elektroofenschlacke und Gleisschotter ausgewählt. Für das Begrünungssubtrat der Außenhaut wurden Ziegelbruch und Porenbeton als Hauptmaterial im Verhältnis 2:1 mit Oberboden vermischt. Als Saatgutmischung wurde ein handelsübliches Saatgut (Schattenrasen, Acker- Ringelblume, Vergissmeinnicht, Glockenblume) das u.a. für Dachbegrünungen geeignet ist, verwendet. Die bodenmechanischen Untersuchungen umfassten neben den Standardversuchen, wie Bestimmung von Korngrößenverteilung, Proctordichte und Dichte auch Untersuchungen zur Bestimmung des Scher- und Herausziehverhaltens der Ersatzbaustoffe selber sowie in Verbindung mit dem Geokunststoff in der KBE-Konstruktion. Ferner wurden Untersuchungen zur Einbaubeschädigung der Geogitter innerhalb der Ersatzbaustoffe durchgeführt. Außerdem erfolgten Untersuchungen zur Bestimmung der nutzbaren Feld- und Luftkapazität. Die chemischen Untersuchungen umfassten zunächst Untersuchungen an den eingesetzten Ersatzbaustoffen. Zusätzlich wurde über die gesamte Standzeit der KBE-Konstruktion das Sickerwasser gesammelt und fortlaufend auf chemische Inhaltsstoffe untersucht. Die untersuchten Materialparameter orientierten sich dabei an der LAGA M 20. Der Großversuch erfolgte auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Zur Korrelation mit den Witterungsbedingungen konnte auf die Messwerte der hochschuleigenen Wetterstation zurückgegriffen werden. Die KBE-Konstruktion bestand aus vier Bereichen, in denen jeweils verschiedene Ersatzbaustoffe als Füllboden verwendet wurden (siehe Abbildung 1). An der Basis wurde jeweils eine Kunststoffdichtungsbahn verlegt. Diese erhielt ein Gefälle von 3 % zur nördlich gelegenen Frontseite. Das durch die Konstruktion sickernde Wasser wird dort gesammelt und in Sickerwassersammelbehälter geleitet. Abbildung 1: Draufsicht und Querschnitt der KBE-Konstruktion (Grafikautoren: Schwerdt, Mirschel). Abbildung 2: Links: Ansicht der Aufstandsfläche vor Beginn der Verlegearbeiten der KBE- Konstruktion; Rechts: Nordwestansicht der begrünten Konstruktion im Oktober 2020 (Bildautorin: Schneider) Nach der Errichtung der Konstruktion wurde die Menge des Sickerwassers für jeden Abschnitt separat erfasst und der Bewuchs dokumentiert. Das Sickerwasser wurde regelmäßig chemisch untersucht.
Der Ostedeich an der zurzeit laufenden Baumaßnahme ist noch nicht begrünt, da hat der NLWKN (Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz- und Naturschutz) bereits einen weiteren Abschnitt genehmigt. Jetzt soll die etwa 4,5 km lange Anschlussstrecke von Kranenburg bis zur Ostebrücke der B 73 in der Samtgemeinde Oldendorf im Landkreis Stade erhöht werden. An zwei Osteschleifen wird der Deich zurückverlegt – so werden rund neun Hektar Vorlandflächen geschaffen, aus denen ein Teil des für den Deichbau erforderlichen Kleis gewonnen wird. Das durch den Kleiabbau entstehende Gewässer wird mit der Oste verbunden und der natürlichen Entwicklung überlassen. Träger des Projekts ist der Deichverband Kehdingen-Oste. Mit dieser Baumaßnahme, die knapp zehn Millionen Euro kostet, wird die letzte rechtsseitige Deichstrecke zwischen Bremervörde und Hechthausen der erforderlichen Deichhöhe und den heutige Anforderungen an den Deichaufbau angepasst. Der Planfeststellungsbeschluss liegt vom 14. bis 28. September 2009 bei der Samtgemeinde Oldendorf während der Dienstzeiten öffentlich aus. Dass man bei großen Deichbauprojekten nie vor Überraschungen sicher ist, bestätigt sich aktuell an der Oste im Bereich Kranenburg, wo der Ostedeich auf einer Länge von rund drei Kilometern verstärkt bzw. zurückverlegt wird. "Hier haben wir beim Teilabschnitt Kranenburg-Heufeld eine Verformung des Untergrundes festgestellt – der neue Deich hat sich hier um bis zu 1,50 m gesenkt", sagte am Mittwoch Projektleiter Hans-Diedrich Mühler vom NLWKN in Stade. Der Untergrund habe sich als nicht tragfähig erwiesen. Gleichzeitig sei es binnendeichs zu einer Aufwölbung des Geländes gekommen; Experten sprechen von einem Grundbruch. Mühler betonte, dass speziell für diese Bereiche umfangreiche Bodenuntersuchungen und Bodengutachten erstellt worden seien; der Baugrund sei durch technische Maßnahmen (Geotextile, Geogitter) verstärkt worden. "Der Deich wird an dieser Schadensstelle nun umgehend neu gegründet und unter Aufsicht des Bodengutachters wieder aufgebaut", sagte der Projektleiter. Hochwasser- und Sturmflutgefahr bestehe nicht, da alle zurzeit laufenden Arbeiten im Schutz des noch bestehenden Ostedeiches erfolgen.
Die Arbeiten für die Sperrwerkserweiterung im Hafen Cuxhaven beginnen am Dienstag: "Die Firma Colcrete von Essen aus Rastede baut die vorhandenen Schüttsteine am Sperrwerk Schleusenpriel aus und bereitet damit den Einbau der mit Geokunststoff ummantelten Sandsäulen durch die Firma Möbius vor", berichtet Projektleiter Ralf Bergmeier vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Geokunststoffummantelte Sandsäulen – das ist ein neues Gründungsverfahren, das sich bei extrem weichen Böden wie in Cuxhaven bestens bewährt hat. Während des Einbaus der Sandsäulen wird es im Bereich der Baustelle zu Erschütterungen des Untergrundes kommen, die durch Gutachter technisch beobachtet und dokumentiert werden. "Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauleitung des NLWKN an der Helgoländer Strasse", bittet Bergmeier. Bei dem Projekt geht es um die Verkürzung der Deichlinie in Cuxhaven – dabei werden zunächst die beiden Sperrwerke erhöht und verstärkt. Die Sperrwerke "Schleusenpriel" und "Alter Fischereihafen" werden auf sieben Meter über Normal Null erhöht und mit zusätzlichen Sperrwerkstorpaaren ausgestattet, um das Sicherheitsniveau der Anlage zu verbessern. Die so erweiterten Sperrwerke werden dann Bestandteil der neuen, verkürzten Deichlinie sein. Bislang verläuft die gewidmete Deichlinie entlang der Hafenbecken unter anderem auch durch verschiedene Fischhallen, deren Tore im Sturmflutfall zu schließen sind. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Deichlinie 1,5 Kilometer kürzer sein als heute. Das reduziert einerseits den Unterhaltungsaufwand und trägt andererseits zur Erhöhung der Sicherheit bei, da zukünftig 14 Deichscharte überflüssig werden. Die Fertigstellung der Sperrwerke ist für 2009 vorgesehen, danach folgen bis 2012 die Verstärkung der Schutzmauer und der Deichscharte sowie der Neubau eines Schöpfwerkes. Die Gesamtkosten beziffert der NLWKN auf gut 25 Millionen Euro, wovon rund 19 Millionen auf die beiden Sperrwerke entfallen.
Die Ablagerung von Abfällen auf Deponien als letzte Stufe in der 5-stufigen Abfallhierarchie hat in der modernen Kreislaufwirtschaft eine untergeordnete, aber dennoch unverzichtbare Bedeutung. Die Deponierung von Abfällen ist erforderlich, wenn Abfälle nicht umweltverträglich wiederverwendet, recycelt (stofflich verwertet) oder energetisch verwertet werden können. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte, nicht Organik reiche und damit weitgehend mineralisierte Abfälle auf Deponien abgelagert werden. Die Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert und damit beseitigt werden. Die Errichtung, der Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien ist in Rechtsvorschriften geregelt. Ziel dieser Regelungen ist eine Abfallbeseitigung, bei der das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. In Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Standortes, z. B. der Geologie, den Grundwasserverhältnissen, der bautechnischen Ausstattung der Deponie, insbesondere den Maßnahmen zur Basis- und Oberflächenabdichtung, werden Deponien in Deponieklassen von 0 bis IV (DK 0 bis DK IV) eingeteilt. Je nach Schadstoffgehalt der Abfälle (Zuordnungswerte) werden diese auf Deponien der entsprechenden Deponieklasse abgelagert. Die Anforderungen an die einzelnen Deponieklassen sind in der Verordnung über Deponien und Langzeitlager ( Deponieverordnung - DepV ) detailliert beschrieben. Eine umweltverträgliche Deponierung wird durch das Wirken mehrerer, von einander unabhängiger Barrieren nach dem Multibarrierenkonzept erreicht. Die LUBW berät und unterstützt die Fach- und Vollzugsbehörden des Landes in Baden Württemberg zu folgenden Punkten: Die LUBW ist in der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) eingerichteten LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik vertreten, in der u.a. Eignungsbeurteilungen und bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS) für mineralische Deponieabdichtungssysteme erstellt werden. Darüber hinaus ist die LUBW auch im Fachbeirat der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zur Prüfung und Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen für die Anwendung in Basis- und Oberflächenabdichtungen von Deponien tätig. Weitere Informationen zur Arbeit der LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik sind auf den Seiten der LAGA , Informationen zur Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen auf den Seiten der BAM nach zu lesen.
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Förderprogramm | 35 |
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